A m t s V l a t t. >is'.^ 5rden zu den gewöhnlichen Amtsstunden, in dem Pfarrhofe zu Sostru / verschudene Haus» undZim-mereinrlchtun^sftücke, Lelbeskleidung, T'sch-und Bettwaschr, Gücher, ein Paar Wagen» Pferde, Kühe und uerlchiedene sonstige Fahre nijse, öffentlich uersse>a?rt werden. Latboch am iZ. Mal ,837. Z. 632. (2) Nr. Z63ä» Edict. Von dem k, k. Ktadt« und Landrechtp in Krain wird bekannt gcm^chl: ^s sey von dem k. k. Stadt» und ^as'd! echte zu Trieft, über Ansuchen des G. Ä. Uhl'ch und Phlllftv Oblasser, als Verwalter der ^aühulomäus Pess,ak'schcn öoncuvswasse, ln d,e öffentliche Versteigerung der, in dle Bartholomaus Pess.ak'sche Con-cucsmaffe gehörigen, be» dcm hicvortigen k. s. Hauptzollamte erlleg^nden Waarcn "gewlll'gkt, und tvegcn Vornahme der össentllchen Versieg gecung dieses k. k. Stadt- und Landrecht ersucht worden. Dem zu Folge werden zur Versteigerung der fräglichen Waaren, bestehend in 8 Faßchen Oehl, 6 Faßchen Clsm6,R^sinen, 6 Faß-cben Smprner - Rosinks,, 4 Fauchen schwarze Rosinen, 6 Faßchen sizll. We»nbeer, 1 Fäß, chen ftranzfeigen und 2 i^aßchen 37almatll'tv Felgen, drei Termine, und zwar auf den 2g. Mai, 9. und 23. Juni d. I., jedesmal Vormittags um l) Ubr m ^loco dts k. k. Hauptzoll» amteS mit dem Beisätze bestimmt, daß wenn diese Waaren weder bei der ersten noch zweiten Feilbicthungs-Tagsatzung um den Gchätzungs« betrag odcr darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auck unter dem Schatzungswerthe hintangegeben werden wür, den. — Lalbach am 2. Mai 2627. 3.616. (3) 2ä Nr. ^.„ Edict. Bei dem k. k. innerösterreichischen küssen« ländlichen Appellations- und Criminal, Ober» gerichte, ist dur^ch,den Tod des Herrn Appella-nonsrathes, Johann Nosmann, elne Raths, stelle m,t dem spstemmaßigen behalte jah'.lichcr 20Q0 st. E. M., und dem Vorrücl'ullgsrrchte in b>e höhere Besoldung von 25oo st. >5. M. , in Erledigung gekommen. — Dlcjemgen, wel» che um diese Stelle sich zu bewerben gedenken, haben »hre gehörig belegten Gesuche, m wel» chen sie zugleich ihre Gprachkenntnisse auszu.» Welsen und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit e»nem Beamten des k. k. lnnerösterreichlschen küstenläntnschen Ap, pellatlonsgelichces verwandt oder verschwägert sind, binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Emschaliung dleses sdictes in die Wiener Zcttung, du'.ch lhre unmittelborcl« Vorgefeh« V , , _______________ . liquidirten wegenNicht» » l laut des Recevisses oder ——-^———-—-——— dte zu Gunssen nachbe, eruirung « , l Schuldscheines ^ nannter Bezirks-Obrig- ^^gen alternM.l.- ^Liefer- » D" . tär-Förde- partheien l> "« ausgestellt datlrt Monate gelieferten kellen, Dominien, Ge- im . lurVormer- Anmerkung. > t<) > rungen ml > » «^« und ^ . . meinden und sonstigen ^. ., lung qeelg. » ,« des Reg'm. von uno Naturallen ''" Kreise E. M. net erkannt « ' « von dem Eorps oder Jahre Partheien » ff^^^^^ der Branche! ^ „ , ^^------^—^i— » «Verpflcgs-^ Dominium Buvgssall » F Gut, r<38s>. die Litfer- l Verwalter f vartheien Ierni Schnei, ß > Verpfiegs l8. Aprll ApriliLou ^r geliefer, der, Franz Wernig, « , . ^,, ^ ,, ^., .„ » Joseph ^ ^^9 "p""^9 ten Hafer Simon Gatti, Marco ^"'bach 79 18^ 2 34V4 The.lbetrag. l > ^ Wernig,. Georg und > « Wachter ) Elisabeth Nassran, und « 8 Thomas Kautschitsch > » kaibach am 24. April 1857. » » Ferdinand Graf v. Wchelburg, > t. t. Gubernial-Secretär. D 3l3 Zbtavt« uny lanvrechtliche Verlautb^run^ell. Z. 6Z0. (2) sir. 798» Edict. Von dem k. k. Stadt« uud Landvcchte in ssrain wird bekannt gemacht: Daß zur Anschaffung für d.-ts dlcßsettigc gerichtliche Er»mmal, Inqulsin^nshaus, elner Quantttäc 00,122772 Wlener-Ellen ^ brettcn schwarzen genetzten Tuches, dann von 9 Wlmcr-Ellen ^ bretten mohrcng'-auen genetzten Tuches und rücksichllich Lieferung von 6 Paar Hosen für das Aufsichts-personale und von 232 Dutzend Elsendraht-Haftcln, eine Minucndo-Licttatlvn auf den 17. Mai 18)7, flüh g Uhr, vor diesem k. k. Stadt' und ^andrcchtc angeordnet worden sey; wozu die verkaufslustigen Handelsleute mit der Bemerkung eingeladen werden, daß für die erstere Qualität Tuches der buchhalterisch - adjustirte Preis pr. 1 st. 9 kr. C. M. und für die letztere jener von 2 fi. »5 kr. C. M. ausgerufen werden wird, und daß die dicßfälligcn Tuchmuster sowohl bei der Llcttation, als auch ehevor bei dem dießlandrechtlichcn Expedite können einge, sehen werden. Laibach den 6. Mai »837. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 63 l. (2) Versatzamtliche Licitation. Am 18. d.M. werden zu den gewöhnlichen Amtsstundcn in dem Versahamte, die., während dem Monate März i636 versetzten, und seither weder ausgelösten noch umschriebenen Pfänder, mittelst öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden verkauft, und die unter diesen befindlichen Präciostn, um n Uhr Vormittags ausgerufen. Gleichmäßig werden auch jene fremde Effecten feilgebothcn, welche von andern Partheien zu diesem Zwecke Tags vorher daselbst abgegeben werden. — Laidach am n. Mai 1837. ^ermifchte Verlautbarungen. Z' 655. (,) Nr. ä?l6/X.Vl. Verlautbarung. In Folge löblicher k. t. Cameral'BezirkS-Verwaltungs-Verordnung vom 24. März d. I., Z. 2692, w,rd weqen Überlassung zur Ab-NockungundV^'kohlung des schlagbaren, übcr-ttändigen und sonst b?nützungsfah«gen in dcr d»,ßherrsch«ftlichen Waldung ^I65l:li2^1a, in der Gegend N2 XrizL^e) 82 de!ic» ?^I^o, »l (Iliilxucli, u Xo8l2c-Il) «a Ol^c^!lm, 12 Oli-)6«L und u I^apclxl^s oorsindlgsN Gehölzes, am 2Z. Ma» ittI/ «n dasi^er?lmtskanzle> Vov-M'ltag« um c) Uhr eis?e Licllatirn abgehalten; wozl» d«e UnltrnlhmungslustlgsN zu c»tat>on<, Bedtngn'lse können »n der Amts» kanzlel der Eameralherrschaft VcldeS tagl>ch eingesthen werden. —> Vcrwaltungsamt der Slaatshtrrschaft V^ldes am il. Ma» igZ/. Z. 656. (i) N.-. 5l9«/XVI. Holz- Verftelgklllnq. Ueber Anordnung der hohes, ^aaiers!-» ^e» fällen-Verwaltung , w>rd m>l Bezug a f ,'ie löbliche k. s. Camera!« Bezlrks-V rw^ltungs, Verordnung clclo. 1^». Februar 0. I., Nr. i5o9, sm 22. Mal 16)7, Vormittags von ^ bls l2 Uhr m der dleßherlschaflliche Amtskan^ lei tln< ^>c bls Zc>ac) Kliblk'Kl^flcr Fv^ hlhclj aus dem 0 ?l?-h»rrichafll»chen 37omin:c. l').Lal0e ^iokl-ilo^ n 8t,c!n^:»c:^, abgt hallen wei d.l,; woi übtr l)«e Bedmgnlfse bli dlfscm Vkrrvüliuligßamle ein-gtsehen werden können. — K. K. Vllwal-tungsamt Vcldes am 11. Mal ^85^. F. 654. er drn an der '/.k>5lu Li2t.U) Morafistraße, bestehenden Bez»rks» Granzgraben , nach dem auf 55 st. 27 tr. berechneten Kostenüberschlage, wl,d il-ne Minuendo» kicltalion am 27. Mai d. I., Vormittag« um ^ Uhr im Aml5locale dieses Vtjlrks » sommlssarlatcs abgehalten welden; wozu die Unternehmungslufllgen hiemtt elng>, ladtl^ werden. Der Bauplan, die Vorausmaß und der Kostenüberschlag nebst den L'c,tatwns-Btbiniz« nassen können täalich hnramtll e>ligcs über ihre- bisherige Verwendung und Moraütät auezliweisen. — llebrlgens ist ln den Gesuchen auch anzugeben, ob und m welchem Grade sie m>t einem oder dem andern Beamten dieser Camera! - Gefallen - Verwaltung, oder der unterstehenden Bezlvkk Verwaltungen verwandt oder verschwägert s. öail^lX. Kundmachung. Von der k. k. Eameral« Bezirks- Verwal« tung ?aibach wird hiemit zur öffentlichen Kennt« my geb,acht, daß für die Besetzung der zu Laibach auf der Spitalsbrücke erledigten Tabak» Trafik, eme Eoncurrenz mittelst schriftlicher Offerle werde abgehalten werden. — Die ge» eigneten Bewerber, welche sich über ihre Groß, jahrlgkeit und Moralität, m»t einem obri.ike>t, lichen Zeugnisse auszuweisen haben, werden hiemit eingeladen / bis 3a. Mal l9Z7, Vor» mlttaqs 11 Uhr ihre versiegelten Offerte, worin der Betrag, um welchen diese Trafik übernommen werden wlll, deullich und m>t Buch» Haben ausgedrückt, und wclHen der zehnte 3be»l des Allsrufspreises als Reugeld in Barem beig.'l''gt seyn muß, dem Vorsteher der f. s. Eameral- Bezirks -Verwaltung ,n La'bach auf dem Gchulplahe Nr. 297, lm 2ten Stocke zu überreichen, an welchem Zage und zu welcher Stunde die Offerte commissionel eröffnet, und die besagte Trafik demjnugen definitiv verliehen werden wild, welcher den mindesten Anboth gemacht, d. i. zu dem größten Nach« lasse an dem jährlichen reinen Ertragnisse sich herbeigelassen hat. — Die für diese Tabaktrafik erforderliche Verschlcißbcfugnlß, wofür der Bestblether d«e Siamr^lgsbühr mlt zwei Gul» den Eonv. Münze sogleich zu erlegen hat/ wud demselben ohne Verzug ausgefertiget werden. — Dieser Kleinvcrschleißposten ist zur Abfassung des be> öthlgenden Tabak-Materials dcm excir.dlrten Verlage in Lalbacb zugewiesen; der jahrliche reme Ertrag dieser Trafik hat sich nach dem verfaßten letzten Nechnungs - Abscklusse, und zwar noch Abzug dlaufig?n Eaüo, so wie der verhallnißmaßigen Kofien für Mleth» zins, Beleuchtung, Beheitzung und ^inmach-Papier, aus 333 fl. 2 V^ kr. belaufen, wobci jldoch ausdrücklich bemerkt wird/ daß, da der Verschleiß Veränderungen erleiden kann, das k. k. Tadakgcfall für die fortwährende gleichmäßige Ertragshöhe durchaus teme Haftung übernimmt. — Der F,scalpre,s be, dleser Eon-currenz ift der obenbesagte relne Zltrag von Dreihundert achtzig dre« Gulden 2 '/^ Kreuzer Eon». Münze, urd cs w,rd ausdrücklich bce stimmt, daß auf Anböthe über diesen Fiscal-preis, sowie auf abweichende Ncbcnbcdingun-gen/ oder auf Offerte, in wclchen es eiwa hieße, um so und so viel weniger als der ge-ringfte Anboth, durchaus keine Rücksicht genommen werden wird. — Dcr Ersteher dieser Trafik w,rd verbunden seyn, jenen Betrag, um welchen sein Nnbolh ge^en den Fiscalpreis germger entfallt, m monatlichen Raten nach« hinein an das k. k. Tabakgefaü abzuführen. — Die Verpflichtungen des Tabaklrafikanten gegen das k. k. Gtfall und das consumirende Publicum, sind in den Materialfassungsbü-cheln wouon der Erfleher eines erhalt, so wie m der demselben ausgefertigten Versckleißbes fugniß enthalten, und cs kann in selbe bei dieser Camcral-Bezirks,Verwaltung Einsicht ge< liommen werden. — Es w,rd ferner bestimmt, daß der Ersteher diesen Verschli'ßposten auf der hlcsigen Gpltalsbrücfe, oder nahe an derselben zu. errichten verbunden seyn wird. Es ist daher die Lage des Velschlcißgewöldcs sammt Haus- oder Gewölds-Nr. in dem Offerte an» zugeben. »- Schließlich w»r0 noch ausdrücklich erklart, daß das k. k. Tabakgefall unter feinem Vorwande nachträglichen Enlschädlgungs-Ansprüchen Gehör geben wird, und daß dieses frelcollllge Uebereinkommen inner den Gränzen der Gefalls« Vorschriften aufreckt erhalten zu bleiben hat. — Laibach am H. Mai i83/. vermischte Verlautbarungen. Z. 622. (2) Nr. 993. Edict. Von dem Bezirksgerichte Krupp wird hicmtt öffentlich kund gemacht: (55 sey übcr das Ansuchen des Herrn Franz Valenta, in die öffentliche freie Pcräulwung des zur Vcrl^ßmassa dcS "crilolbc-ncn Leopold Aparnik gehörigen, z" Tschernembl sub (Zonsc. Nr. 63 gelegenen, «nventansch auf Zoo st, geschätzten Hauses sammt An < u,>d Zuge« hörund^Aeckcrn, u8«c!l.>5ll> pr, ii) st.; poen L4. Mai d. I. Vormittags g Uhr in Loco der Realitäten angeordnet worden. Wozu die Kausiusiigen mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß die Licitatillnsbeomgnisse bei der Feilbiethungstagsatzung bekannt gemacht werden. «» - «- Bezirkögcricht Krupp am 3. Mal 1^7. — 3,5 — C5 u b e r n i a l - Verlautbarungen. H. 6iq. (2) ^ä (-ul). 3lr. io!I ^. Kundmachung der Versteigerung «»niger Zehente und Enzlen der ehemaligen Staats« k^ast enamter Ste» n und W l e n. — Am 26. JuniuS ,83/, Vormittags um9Uhr werden be» dem k. k. Krelsamte des V. U. M. B. zu Korneuburg, d,e nachbenannten Zc- hente und Enjlen der ehemaligen Staatska-fienämter Stem und Wien, im Ganzen um den Ausrufepreis von Zwölf Tausend Achthundert Neunzig vicr Gulden 10 Kreuzer Conventions,Münze im Wege der öffentlichen Versteigerung, mit dem Vorbehalte der höheren Genehnnaung, zum Verkaufe ausgebothen werden, und zwor: Von dem Ausrufs, preise entfällt auf die einzelneZehentabthn lung oder Enzle »n Eono. Münze. > H.. Von dem ehemaligen Staatskassenamte Stein, ft. j kr. 1 In Zeiselberg der halbe Körnerzehent von 1I1 Joch l5/2 Quadrat-Klafter.......... 1^29 3c» > 2 Vom Stifte Göttmeih eine Weinzehent-Relultlon jähr- ! llcher 24 Eimer Zehentmost aus dem Löshause zu G e- ! dersdorf........»,..... 9^6 45 I In Gebersdorf die Grundherrlichkeit über ein Viertll ^___^ Weingarten.............. .... ä5 V. Von dem Staatskastenamte Wien. 4 In Parbasdorf der halbe Zehcnt von 1294 Joch Acckern und 19 Vierteln Weinganen..... 10527 10 Zusammen . ^289^. ia Zum Ansaufe wird Jedermann zugelassen, d.l hmlandeeRealitäten zu besitzen geeig, Mt isi. Demjenigen, die in dcr Rcgel nicht landtafelfahig sind, kommt im Erfiehungbfalle für sich und ihre keibeserben in gerader abstei» gender ?inie die, durch das Regierungs-CncU5 lare vom 24. April 18,8 bekannt gemachte Bl' lcrhöchst bewilligte Nachsicht der iandtafelfa-hlgkeit, und dle damit verbundene Befrelung von Entrichtung der doppelten Gülte, wo diese Entrichtung ftnst Etatt hat, in Hi»sicbt dieser Verkaufeobjccte zu Etatten. — Wcr an der Wersteigerutig Antheil nehmen will/ hat als Kaution den zchlittn Thell des Autrufl-prelseS bei der Verfteigerurg^Tommission bar, lider in öffentllchel,, auf Mltall'Munze und auf Ucbcrbrlnger lauterden Staatspapleren nach »hrem coursmaßigen Werthe zu erlegen, cdcr eine auf diesen Vetrag lautende, von der t. k. Hof» und niebtlösterreichischen Kammer» Procuratur glplüfte, und ols bcnährt bestätigte Elche,steUunqsacte beizubringen. — Jene Kauflustig?, nelcke wecien großer Entfernung, oder wegen anderer Nrsachcn bei derLi, citotion nicht erscheinen löhnen, cder nicht ös-ffl^lllch liciilren wollen, sölis>tn vor oder auch während der L>c>lal,o,>s: Verhandlung schriftliche versiegelte Offerte einsenden, oder schnft-l'che versiegelte Offerte der L'citations-Commis-sion übergeben. — Diese Offerte müssen ober: l>) das der Versteigerung ausgesetzte ObZlct, für welches der Aliboth gemacht wlrd, so wie «s in dltser Kundmachulifl angegeben ist, mit Hinwelsung auf die zur Virfttic,erung vessel« ben festgesetzten Zeit, r.aml,ch Tag, Monat und Jahr glhörlg bezeichnen, urd die Summe in Conventions - Münze, welche für dllsls ^bjcct glbolhen wird, in emem einzigen, <'^» yleich mit Ziffern unddurch Worte ausjudrük^ kenden Betrage blsiiwmt angeben, indem Of- (Z. Amts-Blatt Nr. 53 d. 16. Mai !b57) 2 3i6 ferte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, Nlcht werden berücksichtigt werden. — k) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß slch der Offerent allen jenen Llcitalions-Bedin-gungen unterwerfen woge, welche in dem ?i» citations-Protocolle aufgenommen sind, und voc dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. — o) Das Off, rt muß m,t dem z«hn» ptrcentlgen Vadlum d s Ausrufspretses belegt seyn, welchcs im barem G^lde, od r in ari-mhmbaren und haftungsfreien öffenlllchen Obligationen nach »hcem Course ber-chnet, oder in einer von der k. k. Hof- und niederösterreil chlschen Kammer» Procuratur geprüften, und nach §§. 2)0 und i3/^ dcs allgemeinen bür, gellichen Gesetzbuches annehmbar erklärten Si« cherflellunsssacte zu bestehen hat; und — 6) nnt dem Tauf- und Familien-Namen des Of, ferenten, dann dem Charakter und Wohnotte desselben unterfertigt seyn. Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licltation eröffnet werden. -^ Ueberste»gt der in einem derlei Offerte gemachte Anboth den bei der mündllchenVerstelgerung erzielten Bess, both, so wird oer Offerent sogleich als Ncstbie« the« «n daß Licitations-Protocoll eingetragen, und hiernach behandelt werden. —> Sollte ein schrlflliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Vestboch erzielt wurde, so wird dem mündli» chen Bestblether dcr Vorzug eingeräumt werden. — Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, wird so« gleich von der?ic,tations'Eommlsslon durch das Los entschieden werden, welcher Offerent als Bessbiether zu betrachten sey. — DleHälfte des Kaufschillings «ft von dem Ersteher vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes ncch vor der Uebergabe zu berichtigen, den Rest kann der Käufer gegen dem, daß er ihn auf dem erkauften Gegenstände m erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in Conventions« Münze und in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünfIahren, von dem Tage an gerechnet, an welchem Tage das erkaufte Object mit Vortheil und Lasten an ihn Übergeht, mlt fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen. — Die ausführlichen Kaufsbedingnisse, die Beschreibungen der Zehente und die rechnungsmäßigen Nachweisuns gen ihres Ertragnisses, können bei dem k. k. Kreisamte in Korneuburg, und an jedem Mon» tage, Mittwoche und Sonnabende Vormittags von y bis 12 Uhr, auch in Wien «mPra-sldlal - Bureaus der k. t. mednösslvrelchischen Landesregierung eingesehen werden. — Von der k. k. nieder-österreichischen Staatsgüter« Veraußerungs-prooinziallCommission. Wien den !5. Apnl iLI/. Z. 620. (2) ' aä Nr. '^°/„^, Licitations-Kund machung. Dle Beiftelllmg der für die k. k. Dikastcrien im Monat Januar l6)3 erforderlichen Pauier-gattungen betreffend. — Zur Sicherstellung des Bedarfes der für die k. k. Dikasterlm erforderlichen Papiergattungen für das M. I. ,338, wird m Folge hohen Hofka.nmcrdekrcts vom 7. dieses Monats, Zahl 13062, am 1. Juni dieses Jahres, Vormittags um 9 Uhr, bei der k. k. lnederösterreichlschen Landesregierung eine öffentliche Versteigerung unter folgenden Modalitäten abgehalten werden, itens Die Liefernng der benöthigten Paplersorten hat sich auf nächstes hende Quantitäten und Gattungen, wovon die Musterbögen und Ausrufsprelse bei der k. k. Gubernial - Expedits- Direktion in Laibach wahrend den gesetzlichen Amtsstunden emgeschcn werden können, zu erstrecken: 1) Postpiipler 5o Nleß; 2) Vortrag 65o Rieß; Z) Klein-Eoncevt 1700 Rieß; /4) Klem Z'inmach - Papier 3c»0Rleß; 5) Groß-Pack2oa Nieß; 6^ W^ßes Fließ 25c>Nleß; 7) Schwarzes Fließ l5a Nieß; 8) Velin 8a Rieß; 9) Klem-Regal 20 Rieß; »0) Groß,Kanzlei 6c>0 Ricß; 1 l) Klein.Kanzlet 800 Rieß; l2) Groß-Eoncept 2c)0Rleßz ,3) Post-Median 20 Ricß; — 2tens Die Lieferunci hat an das dermallge Papier-Depot dergestalt zu geschehen, daß von dem für ein Jahr abzuliefernden Quantum, am l. August l. I. ein Sechsthcil, der Rest aber. auf Verlangen der Direktion des Depots in monatlichen Raten längstens bis l. August i638 kostenfrei abgeliefert seyn muß. sollte das Papierdeuot aufgelöst werden, so verbindet sich der Ersschcr, die Lieferung der erstandenen Papiergattungen an die ihm sodann zu bezeichnenden, hierin Wien befindlichen Behörden in denselben Terminen kostenfrei abzugeben. — Ztens Beider Versteigerung werden auch schriftliche versiegelte Offerte angenommen, die aber vor dem Anfang der mündlichen öffentlichen Versteigerung bei der k. k. mederösserreichlschen Regierung eingegeben seyn müssen. Die schriftlichen Offerte und die mündlichen Andothe haben sich nur auf den ausgeschriebenen einjährigen Bedarf zu beschränken; die Bestbiether für jede Parthie sind aber gehalten, den allfälligm, im Laufe des Verwaltungsiahres »833 erforderlichen Mehrbedarf an dergleichen Papiergattungen um 317 den Licitationspreis zu liefern. Nach vollende« ter mündlicher Versteigerung werden d,e schriftlichen Anböthe eröffnet, unddemMlndestblcthcn-den mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer vie Lieferung zuerkannt werden. Sollten mehrere Anböthe gleich seyn, so bleibt der k. k. allgemeinen Hofkammer d»e Wahl vorbehalten. Nach Abschluß des wlta-tlonsaktes werden unter keiner Bedingung nachträgliche Anböthe angenommen. -- ä^ns ^»e mündlichen und schrlfllichcn Anböthe können sowohl auf jede einzelne Gattung, als auch auf mehrere Gattungen, und auf das ganze kle-ferungsquantum gestellt werden; bei übrigens gleichen Preisen w,rd demjenigen Anböthe der Vorzug gegeben, welcher sich auf d,e größere Menge erstreckt. — 5tens Der Ersteher emer Parthu-, oder einer Gattung von Papieren macht sich auch verbindlich, den allcnfalllgcn, im Laufe des Jahres an derselben Papiergattung vorkommenden Mehrbedarf um den Licitationb, prcls zu liefern. — 6tens Alle Papiere müssen in genauer Uebereinstimmung mit dem vorgelegten Mustcr von guttr Qualität geliefert werden, das Schreibpapier darf mcht fließen. Vorzüglich hat der Ersteher des Conceptpapttres Vafür z4, sorgen, daß dasselbe weder m ter Weiße, noch in der Feinheit dem gewählten Muster nachstehe, da bei der Annahme, bc!on» ders dieser Gattung, mit der größten Strenge vorgegangen werden wird. Ausschuß oder sonst unbrauchbar befundenes Papier wird nicht an« genommen und muß mit qualitätmaßigem er« setzt werden. Die Mustcrbögen werden sowohl von der k. k. niederösterre'chijchen Negierung, als von den Erstehern angemessen bezeichnet werden. — 7tens Sollte die bedungene Lieferung nicht zugehalten werden, so ist die Behörde, an welche die Lieferung zu geschehen hat, berechtigt, den erforderlichen Bed.arf auf Kosten des Crsiehers beizuschaffen, und der Er« stehcr ist verpflichtet, den Ersatz der dadurch entstehenden Mehrauslagen zu leisten, ohne gegen die von der Behörde getroffene Wahl des Ankaufs, und den von ihr bezahlten oder bedungenen Preis eine Einwendung machen zu können; auch hat der Erstkhcr für die Leistung des Ersass in diesem Falle, so wie überhauvt für die richtige Erfüllung des Kontraktes nicht bloß mil der einzulegenden Kaution, sondern mit seinem ganzen beweglichen und unbeweg' llchen Vermögen zu Hüften, — 8tens Papier? fabrikcmlen und Papierhandlungen haben bei ihren Anbothen wed'r cm Angeld, noch eine besondere Kaunon zu erlegen, wohl aber wer- den bei der Bazahlung der ersten Lieferung la Prscent des auf ein Jahr entfallenden ganzen Kaufschillings bis zur Vollendung der bedungenen Lieferung zurückbehalten werden. Andere Koncurrcnten haben 10 Procent ihres ganzen Anbothcs zur Slcherstellung entweder baar, oder in Staatspaplcren nach tem Kurse des Tages, als Kaution einzulegen. Die Staats-papiere des Erstehers werden zurückbehalten, die übrigen aber gegen Zurückgabe des anfälligen Empfangsscheines nach beendigter Versteigerung zurückgestellt werden. — 9tcns Die bedungene Zahlung wird unverzüglich nach Ueberreichung des mit den Empfangsbestätigungen versehenes» Conto, und zwar m jener Provinz, wo der Erstcher es verlangt, von Seite der k. k. allgemeinen Hofkammer fiüßig gemacht werden. —» ic>tcns Der Llcitat,onsakc ist für den Ersteher sogleich durch die Fertigung des Licitations-Pro-tokolls, für das Aerar aber erst durch d,e erfolgte Ratifikation der k. k. allgemeinen Hofs kammer, die sich ausdrücklich vorbehalten wird, verbindlich. Nach crfolgter Ratifikation ver» tritt das ralisicirte Licitationsprotokoll die Stelle des schriftlichen Kontraktes, weßhalb auch der Ersteher gleich bei der Verstelgerungs, Kommission den Betrag des klassenmäßigen Kontrakts - Stämpels baar zu erlegen hat, der ihm, wenn die Ratifikation nicht erfolgt, sogleich zurückgestellt werden wird. — z 1 tens Sollte ein Konkurrent die Lieferung nach andern, als den uorgrzeichncten Mustern übernehmen wollen, so steht es ihm frei, seine Anböthe nach selbst gewählten aber beizuschltcßenden Mustern, jedoch mit möglichster Beobachtung des Formats, cinzutichten', er kann aber eine Berück» sichtigung seines Anbothes nur dann erwarten, wenn die Muster annehmbar befunden werden, und er in Ansehung der Preise für die abzu« liefernde Menge der Mindestbiethende bleibt. Von der k. k. niederöst. Landesregierung. Wien am iL. April ittZ/. Tobias Re chbe rg er/ Nlttervon Rehcron, k. k. niederöss. Neg»c»ungs-Sekretär. vermischte Verlautbarungen. Z. 626. (2) I. Nr. 34.' Edict. Von dem Bezirksgerichte Seisenberg wird be» kannt gegeben, daß man dem als wahnsinnig er, kannten Franz Waita, Ganzhübler von Fuschine Haus. Nr. lo, einen Curator, in der Person deK Joseph Suppantschicsch von'.Grintouz, aufzustellen dcfunoen habe, on rvclcken Letzteren sich daber i« vorkommenden Geschäften Jedermann zu rrenden rrissen möge. Bezirl'ägelicht Scisenberg am 3o. April 1L57. biethet S a m st a g der dieses Monats bei der Ausspielung durch das Großhandkmgshaus Hammer K Karis in Wien. An diesem Tage werden gewonnen: in Kärnthen, und das Maus Ar. 7« in Vaven bei UMien. MauPttresser: Mebentresser: . Gulden 2tttt/NW W.W. Gulden 4 lw, O W ^. W. Gewinn-Summe, laut Sriel^lan: Jeder Besitzer eines gewöhnlichen, verkäuflichen Loses spielt auf alle Treffer. Agent für diese Lotterie ist in ?aiback der Handelsmann Johann Ev. Wutscher, woselbst auch Spielpläne und Abbildungen der Realitäten gratis verabfolgt werden.