Imts-WBlatt zur Laibacher Zeitung. Ni-. 4 29. Dinstag den 27. October 48H6. Gubcrnial - Vcrlautl'arungcn. Z. ,704. (2) Nr. 25224. C u r r c n d e des k. k. illyr. Guberniums. — Frühere Entlastung bezüglich Begünstigung der längere Zeit dienenden Landwchrmannschaft. — Seine k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 2!>. September 1846 eine frühere Entlassung bezüglich Begünstigung der längere Zeit dienenden Landwehrmannschaft mit Ende October 1846 nach folgenden Bestimmungen Allergnadigst zu genehmigen geruhet: 1) Alle als ausgediente vierzehnjährige Capitulanten in die zweiten Landwehr - Bataillone eingereihten Landwehrmänner sind mit Ende October 1846 mit Abschied zu entlassen. — 2) Alle land-wehrpfUchtigen Soldaten, welche im verflossenen Solarjahre ihre vierzehnjährige Capitulation vollstrecken, und mit Ende October 1845» aus dem Militär cntlasscn worden sind, werden der Einreihung in die zweiten Landwehr . Bataillone hiemit enthoben, und sind daher mir Ende October 18A» mit Abschied zu entlassen. — 3) Alle aus der Bevölkerung zu den ersten Landwehr - Bataillons gestellten Landwehrmänner, welche bis Ende December 1845 bereits dreizehn Jahre oder darüber dienten, und wovon die der activen Landwehr Eingereihten, bei der dießjährigen Landwehr - Ergänzung in die aufgelösten dritten Divisionen der ersten Landwehr - Bataillons zu übersetzen waren, sind gleichfalls mit Ende October »846 gänzlich zu ent^ lassen. — 4) Alle landwehrpstichligen Capitulanten, welche mit Ende October 1845 nach einer vollstreckten dreizehnjährigen Dienstzeit aus dem Milttar entlassen worden sind, und welche im Falle ihrer Eignung für die ersten Landwehr- Bataillons in die aufgelösten 3. Divi- sionen hatten eingereiht werden sollen, sind bei der dießjährigen Ergänzung der Landwehr durchaus nur zu den zweiten Bataillons zu classifi-ciren. Dagegen sind. die nach vollstreckter zwölfjähriger Dienstzeit M, ßnde October »845 aus dem Militär entlassenen landwchrpsiichtigen Soldaten, insofcrne sie die Eigenschaften für die ersten Landwehr-Bataillons besitzen, bei der dieß-jährigcn Ergänzung der Landwehr in die aufgelösten 3. Divisionen einzureihen. — 5) Die aus der Bevölkerung zu den ersten Landwehr-Bataillons gestellten Landwehrmanner, welche bis Ende December 1845 bereits zwölf Jahre oder darüber dienten, sind bei der heurigen Ergänzung der Landwehr in deren zweiten Bataillone zu übersetzen. Darunter sind jene begriffen, welche in die aufgelösten 3. Divisionen der ersten Landwehr-Bataillons hätten übersetzt werden sollen. — 6) Alle noch dienenden landwehr-pfiichtigen Soldaten, welche mit Ende October 184« nach einer vollstreckten zwölfjährigen Dienstzeit aus dem Militär werden entlassen werden, sind, insofernc sie bei der nächstjährigen Land-wehrerganzung ihrer Eigenschaften nach für die ersten Landwehr - Bataillons classisicirt werden sollten, durchaus nur in die aufgelösten 3. Divisionen einzureihen, so wie dahin auch alle aus der Bevölkerung gestellten, in der activen Landwehr bis Ende December 1846 bereits zwölf Jahre oder darüber dienenden Landwehrmänner zu übersetzen. — Dagegen sind 7) jene noch dienenden landwchrpsiichtigen Capitulanten, welche mit Ende October 1846 nach einer vollstreckten eilfjahrigen Dienstzeit zur früheren Mi-litarentlassung kommen, bei der nächstjährigen Landwehr-Ergänzung nach den bestehenden Vorschriften zu classisiciren und einzureihen. —Diese allerhöchsten Bestimmungen werden in Folge hohen Hofkanzlcidccretcs vom 7. October 184«, WUtt Z. 33469, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — öaibach am 13. October 1846. Joseph Freiberr v. Weingarten, Bandes - Gouverneur. Carl Graf zu Wclsperg Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Ioh. Nev. Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialrath. Z. ^6^6. (3) Nr. 29,6ftb'näßigcn Ge-schlottern der Provinz Kä-rnten berufen, welche die Rhetorik nnt 'c,l^i^ Fc>rtga>,g5 - und Sttlenzeugnijse« zulückgvl/^ und oic natürlichen Pocke», überstanden haben, oder mil gutem Erfolg? gcimpst seyn müssen. In Erlnang-lung solcher Bewerber, welche diesen Bednl» gungen oöUig Genüge leisten, weroen jedoch auch stiflsmaßige Be>verb.r, welche dir Rhetorik »licht zurückgelegt haben, aber sich schon in den Gymnasial' Studien befind^s, und im Abgänge dieser, cndlich auch andere arme Jünglinge von adellchcn Geschlechtern Kärntenä zur (Zompeten; zugel>'ffen. Die Virg>lial,,schen Zög« lina/ erhallen, gkich den ü'btigcn Zöglingen des Th^sianums, stegtn das ans dem Scistungs-fonde ^u l>,stimmende Kostgeld, die vollständige AusdilDunq und Erziehung, außerdem ader jährlich Emhlmdert fünfzig Gulden in i^.M. oils Kleider und andere kleine 'Auslagen. — Von dl'n Be>r>en, nämlich vier von des Vaters und vier r>on der Mutter S^ite nachzuweisen, und die Ahm'nprobe, del welcher übr>gcn0 rück« sichtlich der Adelsstufe kein Unterschied gew«chc wird, durch Vorlage eines, von vier rittermä« ßig,„ lZuvalieren bestätigten Siammbaumeö zu liefern. Im Allgemeinen hat aber jeder Gelverlier das mit den Beweisen seines Adels und der Nationalität, dann dem Mütellosi^keitö-Zeugnisse ,' den Studienzeugnissen der letzten zwei Semester, und endlich dem Taufscheine belegte Gesuch bis längstens Ende k. M. un- mittelbar, oder im Ne^e der Landesstelle je» ner Provinz, welche sle nach dem Domicil ihrer ?leltern axgshörcn, bei der k. k. ob der cnnb'schen Landrüregierun^ zu überreichen. — Von der k. k. ob der ennb'schen Landesregierung Linz am 6. October !5'16. Anton Müller, k. k. Negieruna.ssecretar. Z. ,665. (3) Ar. ""'/„„TTNp. 2„668. liegno 1-onibardu-Vcneto. — I, R. Dele- gazione Pruvinziale. Padova 20 Setlembrc 1846 A V V 1 S O. Rirnasio testa vueante il posto di Di-reliore di ijuestn R. Casa di Forza, si ul>-bidisee ul prescrhlo dal rivoriuo Dispac-cio GovernaiivD 18 corrente N. 37o5q-38g8 ToJ. i-endondo noto cio clie segue: 1. A unto il mese di Novembre pr. vent, resta apt;rto A concorsb ül rimpiazzo del posto stesso, — 2. Lo Pctizioni . l. Fehruar l802, Nr, 6707, ^ 80 si., gewilllget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Obliga« tion aus was immer fur einem Rechtsgrunde 'Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der geschlichen Frlst rou einem Jahre, sechs 1001 Wocben und drei Täg^n vor diesem k. k. i^tadt. mid Landl,chte so q.wiß al,;ilmeld.'n und gel-tnid zu machen, widriaenS auf weiteres An-l.iügen oi.' obg.dackle Odli^lion „ach Ver. lauf di.'sn Frist fur amurlist'rl, kra't - und wilkuli^vIoS erklärt ir.rde» wild. Von dem k. k Ll>idr ' und Landrechte in Klain. I^aibach d.n 10. Oc'o!)or l8i6. Z. 1681. (:Y Nr. 9250. E d i c r. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wild den unbekannt wo befindlichen Johann Rechberger'schen Kindern und ihren all-fälligen, gleichfalls unbekannten Orben und sonstigen Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Edicteö erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte die k. k. Kammerprocuratur, in Vertretung der Kirche und Armen der Pfarre Birkendorf, dann der s»i^ cc>>^:,, auf Verjährt-, und Erloschcnerklärnng der Forderung aus dem Testamente «lclc. .",, i»,;,d. 13. Fe. bruar l8UI, pr. «MW ö. W., reducirt 5IW st. C. M., dic Klage überreicht, worüber die Ver-handlllngStagsatzung auf den 18. Jänner 1st7 Vormittags t) Uhr angeordnet worden ist. Da der Aufenthalsort der beklagten Johann Nechbevger'schen Erben und , «5^<>c. Rechtsnachfolger diesem Gerichte unbekannt ist, und weil dieselben uielleicht aus dcn k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts - Advocate» I)i-. Oblack als Curator bestellr, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten wcrden dessen zu dem C'nde erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmte» Vertreter, Öl-. Oblack, Nechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäunumg entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 10. October 1846. Vermischte Vcrlmttlmnmgcn. Z. 1706. (^) Nr. 5!86. „.,, ^, E d i c t. Von dem k." k. Bezirksgerichte Umgebung Lal-bach's wird hicmil bl'kaimc gcm^chl: Es habe übcr Ansuchen des Amon E nu'rcün von Lml^ch, . ^N92, in die erccutire Veräußerung des, zuiil Verlasse des sel. Atilon Wl'Uitsch gel^öii-gen, zum Sladtmcigistrate Laib^ch «u!) M.,ppa - ü)ir. '^53 , d.mn Rell. ^ir. 240 uiUersteycnden W^ldan-thcilcs zu Wunsch, wegen schuldiger 79 st. c. «. o. gewiUigtt, und hiczU unter Eiil'em die gesetzlichen Teimiiie aus dcn 22. Octo^,-, '^Z. 9iol'ember und 2^>, Hecclnber l. I,, jedksilu-.I ron 9 bis 12 Uhr Vormittags in loco Wailsch mit dem Anhange anberaumt, daß bci der crstcn «lid zweiten Feiloietungs-tagsal^ung solcher nur um dcn qerichlkch erhobenen Schätzlingvwetth pr. 588 fi. 45 kr. M. M. oder d^llibcr, dci dcr dilltcn lii,d letzten aber auch unter demselben hililangegeden wiid. Wovon die KlNiflustigen mit dem Anhange zu erscheinen eingeladen werden, daß sie die Licitalions» bedingMe zu den gewöhnlichen Amtsstunden hier einsehen könne,'., und daß jeder Licilmu noch vor Eröffnung der Licitation ein V^diun, pr. 60 ft. M M. zu Handen der LilicalionS-^ommiffion zu erlegen hären wird. Laibach am 2«. August ltth6. Anmcrtun.q: Nachdem zur ersten Fellbictlmg kcin Kauflllsli^cr erschienen ist, so wild zur zweiten geschmlen. Laibach am 22. October »846- Z. l093. (2) 1>ir. 1294. Edict. Vom k. k. Bezirtsg,richte Ncumarktl wird bekannt gegeben: Eä scy in der Exeincenz Ritier v. Herrisch, l'on Klagenfurt, wider Herrn Johann Pollak, von Ncnmarktl, wegen aus d(M Urlheile vom 22. September u. I., Nr. I15l, und aus der (^effion vom l5. Scptenibcr l. I. schuldiger 50U fl. o. 8. c., die exennive Fell-bietung nachstehender Realitäten, nämlich: a) dcs der Herrschaft ^icumarktl »>il) Urb. 9lr. 290 dienst^ baren Grundes n.i 1!)«!/.; li) des ebendahin «»li Urb. ^)ir. ?s, dienstbaren Ackers n:l llx^!/.; c) der ebendahin «nl> Urb.Nr. 3^» '/4 dienstbaren licdrrcnvel'kstätte, und «Y des der Pfarttllchcnqü'It U. i.^. F. zu Ncu-martll «ul> U,d. Dir. 20 dienstbaren Ackers ,1» ll)o!2, und der Wiese l'i>mnnx<;, im gerichtlich erhobenen Oesammtschähungswerthe von l l54 ft. 20 kr., bewilliget und es seyen zu deren Vornahme die Tag. schlingen auf dcn 9. November, den 10. December lU^ltt, u„d den 2l. Jänner k. I., jedesmal früh 9 Uhr im Genchlsonc mit dem Beisätze angeordnet worden, daß die Älealiiälen nur bei der dritten Tag-Atzung auch unter dein Schätzungswerthe hintange^ geben werden. Das Schätzungsprotocl)!! , die Grundbuchscr» tracle und die Licilalwnöbedmgmssc, unter welchen sich die Verbindlichtcic zum Erläge eines l0 "/^ Va^ dilüns befindet, können in dcn gewöhnlichen ^mts» stunden Hieranus eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht ^icumarktl am 26. Eep. tcniber »8^6. ^j. 1670. (3) ^ N>. ^2^0. Edict. 5.^on dcm Bezirksgerichte Haasberg wird be-ünun gemacht: Eo habe dci diesem Ge:ichte Mathias IU02 Kmren von Planina, als Ccssionär des Caspar, Do-mitian und lHarl Prcinilsch, sämmtlich Erden nach Paul Preinitsch, wider den Georg Poschcnu die ^läge auf Verjährt - und Erloschenerrlälung der, auf der, dcr Herrschaft ^oiisä) «»!) (^onscr, Nr. 7? dicnft-baren Kaische in Marlinhrib hastenden Satzpost, aus dem Vcrglcichc ddo. 2. Mai «t >lll»l)I. 111. December ILl^;, pr. 6? fi. 25 kr. D. W., überreicht, worüber die Tagsatzung auf den 2l. Jänner »847, Vormittags 9 Uhr bci diesem Gerichte angeordnet worden ist. — Daö Gc'ichr, wclchem dcr Aufenthaltsort des BeNagten uiibetannr ist, hat zu seiner Vertretung, und auf seine Gefahr mW Rosten den Herrn Andreas Bruß alNgestcUt, mil welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bestehenden Gerichts-ordnung vcrhandllc und sodann enischi>dcn werden wild.__Dieses wild hicmit dem Geoig Goschenn oder dessen allfäUigen Erben zu >hrer Darnachrichlung erinnert. Bezirksgericht Haasberg am 30. Sept. l846. Z. 1667. (3) Nr. 4^^3. Edict. Das Bezirksgericht Haasberg m^cht bekannt: Es habe bei diesem Gerichte Malhias Korren von ^)lanina, als Eessionar des Easpar, Domitian uud Carl Preinitsch, sämmtlich Erben nach Paul Prcinilsch , wider den ^cefan Glrgula oie Klage auf Verjährt» und Erloschcnerklä'lung der, auf dcr, der Herrschaft Lolisch «ul^ Recl. Nr. >94 dienstbaren, auf Namen Johann Mazhck vergcwä'hrtcn Dii^lhube in Marlinhrib haftenden Satzpost, aus dcm 3,vil, ligel. und dicdlti Tagsaiiungtn hiezn auf dcn'2l. No. vember, dcn 2l. December »846, und den >9. Jän« ner l8^«7, jedesmal von 9 bis l2 Uhr, in loco Nie-derdorf, mu dem Anhange bestimmt, daß diese Realitäten nur bci der drillen Feilbieiung unler der Schäyung hlntangcgeben werden. ^ezirksgtlicht Haaibeig am 22. Sept. 1846. Z. l67l. (3) Nr. 42l 9. Edict. Von dcn, Bezirksgerichte Haasbera, wird bekannt gemacht -. Es habc bei dicscm Gerichte Mathias ^mrcn von '^lanina, als (^inonar dcs Caspar, Do-milian und (>arl Prcinilsch , sämmtlich Erben nach Paul Prciimsc!), widcr den Grcgor Molk die Klage auf Verjährt. l>nd Eiloschcneitlarung der, anf der, der Herrschaft ^'oilsch «ul> l^onnr. Nr. 77 d'cnstba-ren Kaischc in Maninhrib hastenden Satzpost, aus dcn, Vergleiche ddo. 22, ^ccobcr ls02 , pr. 35 fi. D. W, überreicht, worüber die Tagfai-ung auf den !^i. Jänner 1847, Vormittag 9 Uhr. bei diesem Ge^ richte angeordnet worden ist. — D>'.s Gericht, wel-chem der Aufcnthallsort des Betlagten unbekannt ist, hat zu seiner 3.>crt>etung un> auf dcsscn Gefahr und Kosten dcn Heirn AiiDlcas Brusi aujgcstlilr, mit welchem die angcbraauc ^ech:sf«che nach der bcsteken5cn Gcrichisordining verhandelt und sodann entschieden werten wird. Dieses wird hienul dcin Gregor Molk oder dessen aufälli^cn Elbcn zu ihrer Damachrichtung erinnert. Bezirksgericht H.-asberg am 30 Sept. l8^»6. Z 1687. (2) Nr. 3348^!223. Edict. Von dem Bezirksgerichte Münkendorf wird der"' Gertraud und Barlhclmä Plrz oocr ihren Elben mtt.-tclst dilscs Edicies erinücrt : Es habe wider dicsclbcrl bci diesen Gerichte ^r..n, stelle, von dcr Vorstadt Echult zu Siein, die Klage aus Veijährl- und Er-loschcnertlärung (es, auf fcim'M, in dcr Vorstadt ^chutl zu Siein «'lli ^'onsc:. Nr. 5^» gelegenen, dcr l. f. Stadt Slcin »«ili Ulb. Nr. «89 und Rect. Nr. 176 dienstbarcir Hause, für die Pupillen Gertraud und Bar:l Pirz, über schuldiger l«Z fi ^5 kr. noch iütaoulirtcn Schuldsch'.iüe ddo. »5. Iäüncr l774,^ angebracht und um gcvcchlc richtcilichc Hilfe gebelcn. Das Gciicht, dcm dcr Ort dcs Aufenthaltes der Beklagten Uübct.-.nnt ist, und da sie vielleicht aus dcn k. k, Erl'landcn abwescnd sind, Hai zu ih>e> Vertretung und auf ihie Gesahs dcn Johann Debellz von Slcin als Kurator bestellt, mit welchen dic angebrachte 3icchtssachc nach dcr für die k. k. Erblande dc. stimmten Gerichtsordnung und soiisligcn Ü^orschrif' ten, bci der dicsiialls auf dcn '?dcn wüldeu, widii. gens sic sich dic aus ihrer ^lrabsänmuiig enistchcnd,en ßolgen selbst bcizumesicn haben wrrdcn. Münkcndorf den !2. October 1846. 1003 Htavt- unv lannrcchtliche Verlautbarungen. Z. 1708. (!) Nr. 455. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Mcrcantil - und Wechsclgerichte in Kram, wird bekannt gemacht: Es haben Johann Julius Kantz und Joseph Dedeutz um die Löschung der Firma „Kanz 6c Debeutz" und des bezüglichen Gescllschasts - Vertrages ddo. ». Februar 18-l« bei diesem Gerichte angesucht. Diesemnach werden alle Jene, welche gegen die Löschung der bisherigen Firma „Kantz k Debeutz^ Einwendungen zu machen und aus selbem Rechte erworben haben, aufgefordert, ihre Einwendungen binnen 3 Monaten so gewiß bei diesem Gerichte anzubringen, als sonst die Löschung dieser Firma über ferneres Einschreiten bewilligt werden würde. Laibach am l0. October I846. Hcmtlichc Verlautbarungen. Z. 171». (I) Nr. l0017^XVI. Edict. Von dem Verwaltungöamte der Staats-herrschaft Adelsberg wird hiemit bekannt gemacht, daß in Folge Bewilligung der löblichen k. k. Lameral-Bezirks-Verwaltung Laibach, am 31. October l. I., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in der Amlskanzlei der t k. Staatsherrschaft Adelsberg eine neuerliche Minuendo - Licitation über die Beistellung, nämlich Erzeugung, Zufuhr, Zcrsäglnig, Spaltung und Aufschlichtung von beiläufig 377 niederösterr. Klaftern harten Brci'nbolzcs aus der herrschaftlichen Waldung Iav^rnig für das Militär - Jahr 1847, d. i. vom I. November 1846 bishin 1847, Statt finden wird, wozu die Unternehmungslustigen mit dem eingeladen werden, dast der Ausrufspreis auf 3 fi. 30 kr. pr. Klafter festgesetzt sey, und die Holzlieserung in der Art zu geschehen haben werde, daß in den Wintermonaten stets ein Vorrath von 30 Klaftern, und in den Sommermonaten jener von 22 Klaftern im Schloßhose vorhanden sey. — Die übrigen Bedingungen stehen taglich wahrend der Amtsstunden zu Iedcrmannä Einsicht bereit. — K. K. Vcrwaltungsamt Adelsberg am 14. October 1846. Z^ 17tt!>."(1) M.^6748. Im Laufe des nächsten Monates Nooem« ber wird der Magistrat nach dem Stiftbriese der seligen Frau Helena Valentin ddo. 1. December 1835, fünfzig Gulden C. M. zu Gunsten altern- und verwandtschaftsloscr Kinder, die (Z. Amls'Bl. Nr. 129, v. 2 7. Ocs. ,646.) in der Vorstadtpfarre Maria - Verkündigung (städtischen Pomeriums) geboren worden sind, oder dermal dort wohnen, vertheilen.— Diejenigen, denen solche Kinder anvertraut sind, werden aufgefordert, bis 11. November d. I. sich hicramts darum zu verwenden. — Stadt» Magistrat Laibach am 22. October 1846. Z. !6ltt. (l) Li c i t a 1 i 0 n 6 K u n d m a ch u n g. Die für das k. k, gefertigte Blrga.nt zu Idlia in Krain nöchigen Oetreioelicfcrungln werden im Wege der öffenillchen Versteigerung verhandelt werden, und hiezu nachstehende B.-ding-nisse sowohl für die Licilanon s.'tt'st, als auch für den d^r^uf folgenden Lieferunqsvertrag hie« mit festgesetzt: — l. Hat der Mmdcstfordern« oe oen ganzen jährlichen Getreide - Bedarf des gefertigten Amtes von ungefähr 6500 Metzen Weizen, 7500 Mchcn Korn und 2200 Me-hen Kukuruz zu liefern, wobei ,n Bezug auf den Kukuru; bestimmt ist, daß, wenn derselbe zur Zeit der Bcstetlnng im Preis, höher, als das Korn steht, auf Verlangen d.ö Amtes statt desselben um die gleicht Quantität mehr Korn geliefert werden müsse, so »vie cs auch dem Bergamte freigestellt bleibt, für jlnen Fall, alö der Preis dcs Kukuruzes zur Zelt der Bestellung niederer, als jener dtb Korns s'yu sollte, vom Kukuru; mehr, und dag.qen vem Korn um gleiche Quantität weniger zu bcstcl-len. — Außerdem soll auch das k. k Berg-amt berechtiget seyn, von dem oben beiläufig angegcdcmn j^ihllichcn Gelc.idbedarsc den ,,«r-tcn Theil mehr oder weniger zu bestlll'N und liefern zu l.lfs.'n, worn^ch dnn«ch erhaltener BesteUuna, die andere Hälfte aber in decn zunächst darauffolgenpen Monat. c>as ist im zweiten Monat, vom Ta^e l?er Bestel lun^j an gerechnet, abzuliefern. — 3) Dos zu liefernde Getreide muß durchaus r«->», "0« 2 10U4 cken und unverdorben seyn, und der Metzen Weizen darf nicht unter 8'^ und der Metzen Korn nicht unter 76 Pfund wiegen. Jede d»e-sen Qualitätsanforderungen nicht entsprechende Lieferung Wird zurückgestoßen, und der Con-trahent ist verbunden, für jede zurückgestoßene Parthie ande>e5, gehörig ql.alifii.irtes Getreide der gleichnamige« Gattung um den con> tractmäßigen Pr^is, unü zw^r längstens mit d«r nächsten Lieferung abzustatten uno alle dadurch entstehenden Ausladen zu tragen, ohne auf irgend eine andere Vergütung von Seice des hohen Aerars, als lediglich auf die Bezahlung de6 contractmaßigen Preises Anspruch zu haben. — -'») Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschafcsamte zu Idria, im Maga^ zine dortselbst, u» den zi«entirten Gefäßen ab. gemessen und übernommen, und jedtr de«, Getreide zugehende Schaden, bis dasselbe nlcht im Gctrcidmagazine zu Ioria angelangt und übernommen ist, trifft einzig und allein den Contrahentcn. — 5) Der Lieferungspreiz für die 3 Gttreidegattungen, als Weizen, Korn und Kukuruz, wird l'^llco Ob,rlaib«ch, das ,st bis dorthin gestellt, verstanden, behandelt und somit licitirt, und zwar in der ?lrt, daß jederzeit der Laibacher Wochetimarkcs ^ Durchschnittspreis des letzten Solar - Mon»tm nächst' vorhergegangenen Solarmonatc notncen und uachg,w>esen Qualltaten entmittelt. — 7) Dem Contrahenten wird freigestellt, die Getreibe» gattungen entweder nach Oberlaibach oder direct nach Idria zu stellen, und je nachdem sich derselbe für die eine oder die andere Lieferungs» all cnlsck ließt, wird demselben bei der Lieferung nach Oberlaibach daä daselbst befinolicho, dem k. k. Bergamte Idria gehörige Magazin zur Benützung zwar gestattet, die Preise des Ge« treides jedoch bloß l>is Oberlaibach gestellt, bestimmt, daS k. k. Bergamt Idria aber das Ge« trtide erst dann, und eben so wie bei einer di» recten Lieferung «ach Idria, wenn selbes in das bergamtlichc Magazin zu Idria eingeliefert, gehörig qualifiort befunden ul'd abgemessen ist, übernimmt, folgl'ch das Getreide, auch auf dem Wege von Oberlaidach «ach Idria in der Obsorge des Conlrahenten für dessen eigene Rechnung bleibt, so wird ihm freigestellt, ob er das Getreide l^urch eigene, von ihm selbst aufgenommene Fuhrleute von Oberlaibach bis Idr,a liefern lasten, oder die Lieferung des Ge, treides auf dicse Wegstrecke den bci dem k. k. Bergamte zu Idria bestallten Frachtern über« lassen wolle. Im ersten Falle wird jedoch dem Getreidlieferungscontrahenten für den Trans» port von Obcrlaibach bis in das Magazin in Idria kein höherer Frachtlohn vergütet werden, IU05 als wie rr von S,'ite dicftö k. k. Bergamtes den bestellen Frachtern bezahlt w>rd. und zwar dermal mit 15 lz^ kr. pr. Sack oder zwei M.tzen ^.ireide, nach Ablauf des bestehenden ^onttacteS aber '» jenem Frachtprelse, welcher von Oberlaibach nach Itn,a wetteren contract, mäß.q festg.s'ht werd.nwird. 6) Auper den Zah!ung5pr.isen fur das G.tre.de und außer d,r Vergütung des Frachtlohns von O^erlal-dack nach Ivria, im Falle, alö Cvntrahini d,e Lieftrung "ur bis Ob.rlai'ach erstehen, und dcm ungeachtet aus eigene Kostcn, «der durch die W'lkr.fräckter bis Idria besorg,n würde, wir5 d,mftlben keine anderweitige, wie lmmer geartete Vergütung gelastet; dcrstlbe hat tzem-nach alle gegenwärtig best.henden, und elwa währ,nd der Eontrattzeit noch entstehenden Mauchen, Zölle, und wle i>umer Namen ha. dendc Cameral^e^ühren, Sp.sen und derglci-ch.'„ auö Eigenem zu bestleiten, ohne hiefür eine Vergütung ansprechen zu können. Hieraus folgt, daß der Kontrahent selbst und aus eigene Ko' sten für die zur Lieferung nölh g.n Getrhm ohne Anspruch auf eine besondere Vergütung obllegt, die Säcke nach erfolgcer Nebernahm« de5 Ge> lreidcä ^u Idria auf eigene Kosten wider zu-rücksühren zu lassen — 8) DaS in e,n stellte Quantität vor dem destlmmten Lieferungs« Term,ne abliefert, so erfolgt dem ungeachtet o,e Zahlung für die einr Hälfte zu Anfang deS zweiten und für die andere Hälfte zu Anfang des dlltten Quartcllmonateb. — Uebr'genö wird nach Verlangen des Kontrahenten die Zahlung entweder unmittelbar bei dem k, k. Bcrgamte zu Idria, oder bei der k. k. Berggcrichtö' Substitution'und rozpLc^ Frohncasse zu Laibach geleistet w.rden. — W) Uebernimmt der (Zon-lrahent nur dle Obliegenheit, daö Getreide bis Db.rlaibach zu liefern, so wird demselben, wie bereits ^, ? erwähnt wurde, das dem k, k. Bergamt Idria gehörige Getreidmagazin zu Oberlaibach theilweift und nur zur Einlagerung des, für das k. k. Bergamt Idria zu liefernden Gelre», des in der Art überlassen, daß lhm zu der das eingelagerte Getreide enthaltenden Magazins-Ablh.'ilung der Schlüssel übergeben wird, wo-bci jedoch noch zur ausdrücklichen Bedingung gemacht wird, daß das Getreide in so lange daS Eigenthum des Contrahenten bleibt, vlS daöfVlbe in das k, k. G.treidmaga^'n nach Ioria abgeführt und von demselben übernommen ist, daher der Kontrahent jeden Schaden, den oaS ' Getreide durch Elementar-, odcr andere Zufälle b,s dahin erleidet, ganz aUein zu tragen hat. -^ Im Falle sich der Conlrahent zur unmitlel» baren Lieferung des GeireideS nach Idria ver, bindlich macht, ist er nach H. 6 verbunden, das Getreide um die stipulirten Preise unmittelbar l'lilnco dls Idria zu stellen, u»d kann k.incn ?ln-Ipruch auf die Bexützung des dem k k. Bergamte gehörigen MaqazinS zu Obrrlxibach machen. — l l)Lollt, der Kontrahent die Contracts- Verbindlichkelten nicht zuhalten, so ist dem A^rar das Recht eingeräumt, das Getreide auf an, derem Wege einzukaufen und der Concrahent verpflichtet, den Mehrbetrag zu ersetzen, um welch,» das Aerar theuerer g-kaufl habe, oder um welchen demsrloen das Getreide höher zu stchin kömmt, als nach den Bestimmungen dcS Villages ausfallt; wobei es auch der Will« kür des A hat der Contrah»nt mit jeinem ge« sammsen Vermög.'n zu haften, und binnen 4-2Lochln nach erfolgter Ausfertigung dcs Con» tractes noch btsond,rs eine lZ^ution von Zwei« taujend Gulden C. M. entweder im Baren, gegen verzinsliche Anlegung bei dem Staatsschulden - Tilgungsfonde. oder mittelst Bürg« schafcs - Instrumenten mit Pragmatical» Si' cherheit, oder mit, auf den Zweck ihrer Nid« mung zu vincullrenden Staatsobligationen nach dem Wiener - Börsencurse des Tages der Einlage, üver Abzug von !0 ^ hierorts zu erlegen. — 13) Der Contract wird für die Dauer von zwei Jahren, uud zwar vom 1. Mai !6l7 bis Ende April 19^ mit dem Beis«he abgeschlossen, daß, wenn 6 Monate vor dcm Ausgange des zweiten Contractjah» res von keiner Seite eine Aufkündung erfolgt, der Contract mlt Vorbehalt der oblgen 6 monatlichen Aufkündezeit, welche beiden con« lrahirenden Theilen freisteht, auf unbestimmte 1006 Zeit fortzubestehen habe. — 14) Von dem Vertrage werden zwei gleichlautende Er ^mäßigen Courswerthe, nach ?ld-zug von 10^, bestehen kann, und von dem Erstehe sogleich als Caution zurückbehalten wird, wobei es jedoch demselben unbeuolnmen bleibt, dieses Vadium und re>p. Cautio»! in eine sideijussorische umzusehen, wozu ein Termin von 3 Monaten nach Erhalt der Contracts-Ratification festgesetzt wird. Sollte dieser Ternnn versäumt werden, so wird die barer-legte Haullon bei dem k. k. Staatsschulden. Til-gungßfondc nutzbringend angelegt, die eingelang« ten Obligationen aber nach den bestehenden Vorschriften vinculirt. — Den übrigen Lici» lanten wird nach Beendigung der Licitation das erlegte Vadium sogleich wieder zurück gestellt. — l6) Die Limitation wird in d.r?lrt abgehalten, daß jed.r ilieserungslustige bis 17. Nooembcr l8<6 f>üh um 9 Uhr cin wohlge» siegeltes schriftliches Offert b.i dem k, k. Bergamte Idria einzulelchen hat. in welchem sich delselbe erklärt, uncer den obenb.zeichne» ten Bcdlngunge«,, »,nd unt»r lvllchem Nachlaß (im Verhältnisse dir ^»backer Durck« schnitlspreiss) »r das Getreide biv Oberlai-bach, odcr direct bis Idlia liefirn wolle. — Die bis zur bezeichneten Stunde eingelaufenen Off,rte werden sodann vor der Licita-tions - löemmission cröffoit, in dem Protocolle verzeichnet, und unter einzelner Vorrufung der Off/renten mit d,r ificilation fortgefahren ia" zu bedieln ha^en. jedoch muß auf der Adresse besonders bemerkt werden: „Offert zur Gctrccdelieferulig" und diesem Offerle muß das Vadium pr. 2000 fl., entweder bar beigeschlossen seyn, oder die,. Quittung irgend einer montanistischen Cass« angeschlossen enthalten, bel welcher das Va« dlum für Rechnung des k. k. Bergamtes Idna erlegt wurde, widrigenfalls dei der üi-silation keine Rücksicht darauf genommen wird. — !8) Ueber den Licitationsact wird sich von Seite des k. k. Bergamlcs Idria die. Ratification von Seite einer hohen Hofkam», mer ,,n Münz- und Bergwesen vorbehalten; zur Einlangung dieser Ratification oder deren Verweigerung ist aber das Licitations-protocoll, oder r^p- das schriftliche Offert für den Mindcstfordernden rechtlich bindend. — Nach geschlossener Licititionsverhandlung werd««, keine nachträglichen Anbole ange,,om« men. — K. K. Bergan»! Idria am 20. Oc«, tobcr 1846. ^ --------------'^7- -_____^____________________li Z. l695. (2) Nr. 2727., Pferde-Ankauf. ,^ Bei dem k, k. Beschäl- und Remonti-ruugs - D'partemensposten zu Stllo nächst Laibach sind mvar Dragoner- Reinonlen, in der Höhe von l5 Faust, un, den Maximalpreis pr. i25 st. C. M ; leichte Remonten, in der Höhe von l-4 Faust 3 Zoll, um den Maximalpreis pr. Il^i ss. (z. M. — Die Kavallerie« Remonten werden angenommen, wenn fic im Herbste oder im Winter iu das 4le Jahr geh.,,, und dies, s im nächsten Frühjahi e complelt crrei-chei-. Die in, Fll'lh^hre tlkauften Remontcn müssen l0!»plett t I»hre all scyn. Remonsen, w.lche das 7t,.' Jahr bereits vollstreckt haben, werden nicht angenommen. — Der Ankauf be» ginnt am 'j. November 16 »6 nnd w«ro an jedem Mittwoche von lO bis l2 Uhr Vor« mittags fortgesetzt, wobei gleick nach der Hernähme eines diensttauglichen Remonts der, festg's'hte Pllift dafür gegen gestämpelte Quittung ausgezahlt, und zugleich dem Verkaufer die Begünstigung zugestanden wird, daß die tauglichen R.monlen «"ch ohne Hufbeschlag, ohne strickene Halfter und Siricke angenom« men welden, osher außer dem Stampelbe-tr«ge über die Quittung d,s erhall,nen Re», monlenprels's, unc.r kein'M Vorwande Je» manden etwaß zu zahlen ist. — Welches den Pferdeeigenthüluern hien»it zur Kenntniß gebracht wird. — Laldach am 19. October lg'l6.