Intelligenz - Matt Mr Naibacher Leitung M"-115. DonneestaZ den 23. KeVtember 1830. AKMtliO 3 Verlautbarungen. Z. I2ää> (2) Nr. 12333^3906 V. St. Kundmachung der Verzehrungssteuer - Verpachtung von der Biererzeugung in der Pro« vlnz Gteyermark für das Verwal-tungsjahr 16Z!. — Von der k. s. ssever« märkischen Zoll - or Gefallen-Administration w»cd zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Emhcbung der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Bicrerzeugung in den Krelsen Iudenburg, Brück, Gratz, Marburg und Cllli, danndcrBezug der allgemeinen Verzeh« rungesteuer von der Branntweinerzeugung sämmtlicher zu Gratz befindlichen Brauqewer« be, auf ein Jahr, nämlich: vom i. Novem« der i85a, bis letzten October tLZi, entweder m dnser ganzen Ausdehnung zusammen, oder nach Kreisbezlrken abgesondert, m Pacht gegeben werde, wöbe! rücksichtllch des GrHtzer Kreises bemerkt wird, daß entweder der Be, zug der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Biererzeugung des ganzen Kreises, mit Einjchluß der Stadt Gratz, oder aber die sechzehn Sladtbrauhauser und die in der nächsten Umgebung befindlichen drei Brauftat-ten zu Gössmg, Gradwem und im großen Mauthhause, zusammen, oder der Verteh, rungssteuerbezug von der Biererzeugung auf dem übrigen fiachen Lande des Grätzer Kreises abgesondert ,n Pacht übernommen werden kön« n?n. — Ausgenommen von der Verpachtung wlrd jedoch, die be» der Einfuhr des Biers ln die Hauptstadt Gra'tz an den Linien zu intrlchttnde Verzehrungssieuer, so wie auck der dleser Stadt, oder den andern Orten der Provmz, um welchen es sich handelt, bewil-llgte Localzuschlag. __ Als F.skalpreis wird fur em Krelß Iudenburg der Betrag von 296725. 57 kr. - Brück 12118 st. 42 kr ^ Marburg 7Z55 st. 9kr.-Ellll 201^.^^ GräH (m.t Ausnahme dcr Stadtb äuh 'u< ser, und der drey in der nächsten ll^ sechzehn Braugewerbe der Stadt Grätz, und A" zu Gradwe.n Gösting und im großen Mauthhause 67Qoc)si. festgesetzt. - -;um Ausrufspreis fur die Branntweinerzeugung der m Gray befindlichen Braugewerbe, wird die Summe von 35ofi. besilwmt. — Es wird bemerkt, daß zum Fiskalpreise für die Grätzcr städtischen und hieher einbezogenen drevLand-bräuhauscr die wahrscheinliche Einnahme des laufenden Jahres angenommen worden isl.— Dlklemgen, welche wegen dleser Pachtung nnt^ der f. k. steyermarklschen Zoll- et Gefallen-Administration in Unterhandlung treten wollen, haben auf der Grundlaqe der nochstehenden Bcdmgungen ihre Pachsanbothe entweder fur einzelne Krnse oder für alle zusammen ! ^"A"^adt ^^ ^^ ^^ ^^ ^' M ^ Mmags.um 12 Uhr versiegelt mlt der Aufschrift: „Verzehrungssteuer, Pachtan-both fuc dle Biererzeugung," im Bureau des külftrl. königl. stcpermarklschen Cameralge-fällen-Aomlnlstrators zu Gratz im Adnum« ftrations«Gibaude, einzureichen, indem noch Aolauf dieses Termins auf nachträglich überreichte Offerte keine Rücksicht mehr genommen werden wird. — Zur Versicherung , daß nur verläßliche Unternehmer in die Mitbewerbung treten, ift vorhinein ein Angeld von funfPercenten des Pachtbelrages, weichender Unternehmer anbietet, entweder im Baren, oder m verzinslichen österreichischen Staateob-llgauonen, nach dem letztbenannlen Wiener Börse, Course bei der k. k. Zollgefällen , Admi-mliratlons-Eassa, oder emem unterstehenden Verzchrungssteucr-Inspectorate zu erlegen, und dem Offerte d»e Abschrift von dem Erlags-scheine der Eassa beizulegen, indcm ohne Nachweisung dieses Erlags keine Rücksicht auf das Offert genommen werden kann. — Das Angeld wird Dcmftnigcn, deren Anbot nicht angenommen wird , so wie dieß nack commlsslonell ler Eröffnung der Offene sich zngt, sogleich wieder zurückgestellt, jenes des oder der Bcst-bieter der Pachtung aber bis zur Entscheidung, und im Falle der Annahme bis znn Erläge der durch die Contrankbedingungen festgesetzten Caution zurückbehalten. — Der Pachtvertrag wird mir jenem oder jenen Offcrenten adgeZ schlössen werden, dessen oder deren Anbot als vorzugsweise annehmbar sich darstellt. — Die Entscheidung darüber wird in der kürzesten Zett 498 LMgeholt, und dann unverzüglich den Bestbietern eröffnet werden, bis wohin sie für ihre Offerte rechtsverbindlich bleiben. — Dle übrigen Bedingungen sind folgende: i. DlePach« tung kann Jedermann, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hrevon nicht ausgeschloffen ist, übernehmen. Doch sind Jene sowohl von der Uebernahme als der Fortsetzung dieser Pachtung ausgeschloffen, welche wegen eines Verbrechens mit einer strafe be-legr gewesen, oder welche in eine strafgericht-llche Untersuchung verfallen sind, welche blos aus Abgangrechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — 2. Der Pachter ist verpachtet, sich genau nach den Bestimmungen des Gubermül-Eirculars vom i. Juli 1829/ Zahl ilZ53, und den nachtraglich auf den gepachteten Gegenstand Beziehung habenden Entscheidungen und Verwendungen zu benehmen. —> Z. Dem Pachter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilwelse an Uncervachter unter der zu » angeführten Modification zu überlassen, allein diese werden von dem Gefalle blos als Agenten des Pachters angesehen, welcher dessen ungeachtet für alle, Puncte des Pachtvertrags in der Haftung, und dem Gefalle verantwortlich bleibt. —4. Der bedungene Pacht, schilling muß in gleichen monatlichen Ratenam lctzten Tage eines jeden Monates, und wenn diestr ein Sonn- oder Feyertag wäre, am vorausgehenden Werktage, entweder an das k. k. Hauptzollamt Gratz, oder an eine der V^rzeh-rungsfteuer-Inspectoratscassen, worüber nut ihm die bequemste genauers Bestimmung bei dem Vertragsabschlüsse verabredet werden wird, . bar abgeführt werden. -» 5. Der Pachter »st verbunden, zugleich mit der gepachteten Ver-zehrungssieuer, den für dle Provinzialhäuot-stadt Gratz und andern Orten der Provinz bewilligten GemeindeMchlag, von den Braugewerben einzubringen/ und den eingchobenen Gemeindezuschiag, wenn nichts anders verfugt wird, auf demselben Wege, und in der glz,-chen Zeit, wie den Pachtschillmg , abzuführen. — 6. Dem Pachter wird dle Verbindlichken auferlegt, daß er von dem in der Prooinzial-Hauptstadt Gratz erzeugten? undüdcrdieVer-zehrungssteuer-Linie von Gratz ausgeführten Bier, Drei und Zwanzig Kreuzer C. M. pr. Eimer, welters auch den vollen hnfür einge-hobenen Pemeindezuschlag unter dcnvorgezelch-ncten Modalitäten zurück vergüte. — Worin diese Modalitäten bestehen, hieyon kann sich be^ dem k. k. provisorischen Verzehrungssteuers Inspectorate Gratz, und bei der Administra« tions-Registratur die Ueberzeugung verschafft werden. — 7. In Beziehung auf die Behandlung der Vorrathe an versteuertem Bier ünd an Branntwein, welche mit Ende October i83o unverzehrt bei den Bierbrauern vorhanden seyn werden, wird Nachstehendes bestimmt: ^Jene Vorrath?, welche dem Aerar tanffmaßig versteuert wurden, unterliegen keiner neuen Besteuerung. — K) Jene Vorrathe, welche sich im Besitze abgefundener Parthe«en vorfin« den, unterliegen mit dem Eintritt der Pachtung der tanffmaßigen Versteuerung. — 0) In Hinsicht der m«t dem bemerkten Zeitpuncte vorhandenen Bier, und Branntwem-Vorrathe, von welchen die Gebühr bereits anemenPach« ter bezahlt worden ist, wird der davon entfallende GteucrbetraZ für das Gefall eingefordert, dem Pachter fü5das Verwaltungsjahr i63i, rviud ln diesem Falle nur das Recht eingeräumt, von dem im Pachtjahre erzeugten Bier und Branntwein die Abgabe einzuziehen. — Dle am Ende seiner Pachtzeit bei den Brauern vorfindigen versteuerten Remanenzen an Bier und Branntwein, hat der Pachter entweder dem Aerar, oder dem nachfolgenden Pachter nach dem Tanffsatze zu versauern. — 8. Wenn der Pachter bei der EinHebung der Gebührn« nen höheren Betrag , als dcr Tariff, aus« svricht, einhebt, hat derselbe außer der Ent? schadlgung der Parthel, die es betrifft, den zwanzzgfachen Betrag dessen, was er widerrechtlich emgehoben hat, dem GcfaiZe als Strafe zu erlegen. — Er haftet in dickm Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtrechte bestellten Personen. -- 9. Dcr Pächter darf keinen Anspruch auf einen Nachlaß des PachtdetraZes, oder auf irgend eine Abänderung während der Pacht: dauer machen, in so ferne nicht während dieser Zei: eine Veränderung des Tariffs für die Bier- und Branntwein-Erzeugung cintrttt, vielmehr hat der §. 19 desVerzthrungsfteuer-Gesetzes auf ihn volle Anwendung. — lo. Vor dem Antritte dee Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen vom Taae der ihm ämtlich eröffneten Annahme seines Anbotes an gerechnet, hat der Pachtcr den vier5 ten Theil des bedungenen Pachtschl2mgs als Caution im Baren, oder in öffentlichen Obligationen nach dem zur Zeit des Erlages bekannten börfemäßigen Eourswerthe, oder in Pragmatikal-Hypothek, die dcr Pachter auf eigene Kosten dem Gefalle grundbüchlich zu verschreiben hat, zu erlegen, wobei der als Reugeld bereits eingelegte Betrag eingerech- 499 net, oder Falls die ganze Caution mittels einer Realhypothek sichergestellt würde, zurückgestellt werden wird. — Sollte dieses nicht erfolgen, so steht es der k. k. Zollgefallen« Administration frey, entweder das erhaltene Angeld als dem Staatsschatze verfallen zurückzubehalten, oder auf Gefahr und Kosten des Contrahenten eine neuerliche Verpachtung oder dle Abfindung, oder tanffmaßige Gebüh, ren-Behebung einzuleiten, und den hiernach auf dem einen oder andern Wege in Entgegenhaltung zum gemachten Offerte sich ergebenden Minderertrag rechtlich wider ihn zur vollen Genugthuung des Aerars geltend zu machen. - — II. Wenn der Pachter mit einer Pachtschillingsrate im Rückstände bleiben sollte, so soll dem Gefalle das Recht zustehen, den Ausstand ohne Weitcrem durch die Caution zu bedecken, zugleich aber die weitere EinHebung des Gcfalls nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, und auch auf Gefahr und Kosten des säumigen Pachters das Pachtobjcct neuerdings feilzubieten ; Falls aber die Pachtverstelgerung fruchtlos bleibe, die Absindung mit dem steuerpflichtigen Partheyen, oder die tariffmaßige EinHebung einzuleiten, und sich rücksichtlich der Unkosten so wie der, allfalligen Differenz an der Caution, und im Nothfalle an dem übrigen Vermögen des kontraktbrüchigen Pachters schadlos zu hatten. — Ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Feilbietung rder Abfindung, oder der tanffmaßlgen EinHebung soll aber nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. — Dieselben Rechte sollen dem Gefalle zustehen, wenn der Erfteher den Antrttt der Pachtung verweigern, oder vor, cder wahrend der Pachtung sich offenbaren wurde, daß dem Pachter Ein oder das Andere im ersten Absätze dieser Kundmachung > enthaltene Hinderniß zur Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung entgegenstehe. -. 52. Fur den Fall, wenn der Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den nut der Sorge für d bis letzten October i33i, vcrsteigerungsweise wird in Pacht ausgeboten werden. — Die Licttationsbedin'gniffe können in den Amtsstunden bet allen hierlandigen k. k. Verzehrungssteuer-Inspectorattn und Eommissavlaten, und bei den betreffeuden Steuerbezirks-Odngkeiten eingesehen werden. ^ Benennung Ausvufspreis 3 der St. Bez. Tag vom von der ^, ^. vomAus- ^ " 3 Obrigkeit .,<, der Ver- Fleischver- zeitweilig. vomWem- vomWem- ^ ^ ^.3)^ s beiwttcher ^^es ''^ kaufder ^achk und M.st- und Most- 'H ^.^ ^ die Verstei- ^teuerbe- I.etgcrung ^^^^, ^ ^^ ausschank duschen- z^^^ N «Z O gerung statt zirkes unterneh- y^m Ver- unterööst. schank .^ ^^^ ^! finden wird mer lautgebeui Eimer Haupt 3 ^ l "" st- "l kr. l fi. !^.! ^^l^stT^Ts fi. jkr , fi. I kr.^ ^- Auersberg Auersberg 5. October Z " i630 i5i. — 17 — ä3o —! 20 — 10 — >4 -- Gutenfeld ^ _ g _„ ^ -^ 17 — 9 "l ^ " K. K. prov. Verzehrungssteuer-Inspectorat Neustadt! am 17. September i83o. vermischte Verlautbarungen. Z. liil. (3) 2a Nr. 722. Edict. Das Bezirksgericht Schneederg macht kund : Es je-o über Ansnchcn des Anton Podboi aus Reif« niI. in die Reassumirung der unterbliel'enen Feil» bietung der, wegen schuldigen 45 ft. »3 »j2 kr. c. 5. c., in Execution gezogenen, gerichtlich auf 3»5 ft. ge» sä?ähten, dem Kxecuten Mathias, i-oz^ecüvL Ge« crg Pintar zu Badenfeld gehöligen, zur Gült Neu-badenfeld, 511b Urd. Nr. 41, dienstbaren kauftecht, Ucden Grundstückesay-.mtWohn. und Wiltyfchaftss gedäuden, ge.viNiget worden; und es s«oen zur Asbaltung dieser reassumirten Feilbietung drei Ver« fieigerungs-Termine, der erste auf den 3o. Sep-tembec^ der zwei:? auf den 3». October, und der kritte auf den 3c>. November d. I., jedesmal von g bis i2 Uhr, in Locci Babenfeld mit dem An« hange angeordnet, daß, wenn gedachte Realitäten weder bei der cr^en noch zweiten Tagiahung ' um oder über den Schäyungswerth'pr. 3»5 ft. an Mann gebracht werden tonnten, selbe bei der drtt. ten auch unter demselben hintangegeben werden wülder. «- ' Dle Kauflustigen werden hievon mit dem Be»« sahe verständiget, daß die Licitationsbedingnisse in oer dasiHen Gerichtstanzlei eingesehen werden können. Aezirksgericht Schneeberg den 24. August iL3o. Z. "10. (3) 26 3?r. L71. Edict. Das Bezirksgericht Schnesberg macht kund : Ss sey über Ansuchen des Herrn Andreas Dogan von Schneeberg, Cesstonäc des Blasius Wlaker aus Uscdeug, in die Reassumicung der unterblie« denen Feilbietung der, wegen schuldig"« 5» fi. c. 5. c,, in Execution gezogenen, gerichtlich auf 55 ft. geschätzten, dem Srecuten Joseph Knafel von Laas gehörigen Realitäten, und des gleichmäßig diesem gehörigen, in Execution gezogenen, und auf i33 ft. 00 kr. gerichtlich geschätzten Fährnisse, gewilUget worden, und es seyen zur Abhaltung dieser reassumirten Feildietung drei Versteigerungs« vermine, der erste auf den 28. September, der zweite auf den 2g. October, und der dritte auf den 2g, November 2. I., jedesmal Vormittags für die Realitäten, und Nachmittags für die Fährnisse zu den gewöhnlichen Amtsstunäen im Orte Laas bestimmt mit dem Beisahe, daß, wenn dieseRea« litäten und Fahrnisse weder bei der ersten noch zwei« ten Versteigerung um oder über den Schätzung^, wertb an Mann gebracht werden könnten, solche bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würden. Die Kauflustigen werden hievon mit dem Beisatze verständiget, daß die Licitationsdedingnisse in der dasigen Gerichtskanzlei eingesehen werden können. Bezirksgericht Schneeberg den »4. August iL3o.