A m t s - ^^^' V l a t t> >"'"' 71.,______ Dienstag den 56. Uuni 1830. SsUbernial-^erlautbarunZett. Z. 691. (Z) Nr. 915^1622. C u r r e n d e des k. k. il lyrisch en Länder- Guber-niums zu Lalb ach. — Aufhebung der Eingangsverbothe für einige Arrikel, dann Festsetzung neuer Ein- und Ausgangszölle für diese und mehrere andere Gegenstände. — ^eine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom ä- Jänner, vom 6. und iZ. März dieses Jahrs, die Aufhebung der Em-gangsvcrbothe für einige Arnkel, dann die Festsetzung neuer angemessener Ein-und Ausgangszölle sowohl für diese, als für mehrere andere Gegenstände allergnadigsi zu genehmigen geruhet. — Auch hat sich die hohe allgemeine Hofkammer im Einverständnisse mtt den einschlägigen hohen Hofbehörden bestimmt gefunden, dle bisherigen Bedingungen und Beschrankungen der Ausfuhr von Waffen-und sonstigen Kriegsbedürfnissen ganzlich aufzuhe- ben, dergestalt, daß deren Ausfuhr in der Folge nach allen Ribmngen in das Ausland ohne irgend einer vorlaufigen Bewilligung von Seite der hohen H^fkammer oder der Guber« nien, oder emer Bedingung gegen Beobachtung der zollamtlichen Vorschriften gestattet ist. — Diese m dem anliegenden Tariffe enthaltenen neuen Zollbcstimmungen werden in Folge hohen Hofkammerdekrets vom 26. v. M., Zahl 1921,, hiemir mit dem Beisatze allgemein bekannt gemacht, daß sie mit dem Tage der öffentlichen Kundmachung in Kraft zu treten haben, an welckem die bisherigen Ein < und Ausgangszölle dieser Waaren oder die dabei statt gefundenen Beschränkungen ausser Wirksamkeit kommen. — Laibach am Zo. April i83a. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landcs- Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brand is, k. k. Gubernialrath. Z 0 l l - si a r l f f. Sollsta'tten, Hs,Ililat,?n ^ Maßstab Eingangs- bei denen die Aus- bei denen die «^ Benennung der Artikel ^er zoll ^Eingänge gangszoll ^^'^ K Verzollung _________ zu geschehen __________ zu geschehen _____________________________________ jfi.Ikr.sdn bat ss,^.^' hat 1 Apotheker-Waarcn, unzuberei- tete, welche in dem Tanffe Granzzoll3 nicht besonders genannt sind 1 Ct. Spor. i5---------Legsiatte —25 — amt Anmerkung. Die Einfuhr der zubereiteten Apotheker-Waaren (Arzneyen), als: der Latwerge, Mixturen, Tincturen, Salben, Pflaster, Pillen, Pulver, Wässer u. dgl., mit Ausnahme der zu den Parfümerie: Artikeln gehörigen Objecte dieser Art, ist nur den Apothe- I l - ä72 - ^ Maßstab Eingangs- b^id^d^ Aus- beii^di« <^ Benennung der Artikel ^' zoll ^^^ gangszoll imA^a^e K Verzollung _________ 'U geschehen_________^ geschehen ft. j kr.jdn ^ st. !kr. dn h" kern zum Absätze und den Privaten zum eigenen Gebrauche gegen Bewilligung der Länder-stellen und gegen Entrichtung des eben genannten Zolles ge-stattet. — Diese Beschränkung erstreckt sich jedoch nicht auf den Verkehr zwischen Ungarn und den deutschen Provinzen. 2 Bücher und Musikallen /gedruckte oder geschriebene, wenn sie auch ungebunden ^ Granzzoll- ° oder bloß geheftet sind . i Ct. netto 5 — ^ Legsiatte — 12 2 amt I Farben und Farbstoffe, welche ^ keine besondern Zollsätze ha- l ben, auch Muscheln mit Far- ! ben in Kastchen, Pastellfar- ! ben u. dgl...... lCt.Spor. i5---------detto — > 25 — detto Felle und Häute, rohe, dann Pelzwerk: j Unter rohen Fellen und Hauten werden alle noch ganz un lz e. ! ' a r beit et e n Felle und Häu- > ! te verstanden, sie mögen grün ' . ! oder trocken seyn. Zu den be- ! ! . arbeiteten gehören nur je- ' ^ ne Felle und Haute, welche mit ^ ihrer Bedeckung zu Pelz werk ! zubereitet sind; ohne die Be- - ! Deckung bearbeitet, gehören i ! i ! sic zu den Ledergattungen. ! z ! 4 Ochsen-, Küh- und Terzhau- ! ! te, Roß-, Füllen- und l ,i Schweinshäute, dann Haute ! ! , von Eseln und Maulthleren, ! ! Granzzoll- Eomnierz. rohe...... . l Ct. nettt -!^!^. amt 1 äo!" Zoll. 5k-------Diese Haute nach Ungarn 1 Ct. Spov. - ! — ! — ""^2,2 6,Bock-, Ziegen- und Kltzfelle, ,^ ! j Gems- und Rchfelle, Hirsch- ^ und Elendthierhaute, Hundö- ^ ^ haute, Kalbfelle, gemeine ! Schaf-,, Schöpsen-, ^.'amm- > ^ und Sterblingfelle, wte auck i Chagrin-, Fisch- und Zavp- i felle im "rohen Zustande, ! dann Bieberhautc und ge- ^ ! « meine Hasenbalge ^ diese ^ ^ beiden Arten mögen roh oder 'l ^ bearbeitet sepn 7 . .' . 1 Ct. nettoj—!5o-l detto 320^— dett, ,, — 4?3 — Zollstätten, Zollstätten <^ Maßstab Eingangs- bei denen die Aus- bei denen dle ^ Benennung der Artikel der zoll ^Z^ gangszoll .^rMung^ K Verzollung _________ ^ geschehen ^______ zu geschehen _________________________________________ ft. 5 kr.j dn h" fi.jkr.jdn W l Häute. (Fortsetzung). 7-------Dieselben nach Ungarn i Ct. Spor.--------— — 25 — 3 Lammfalle, g e me ine, gesalzen Granzzoll- und haibgearbettet . . i Et. netto g 20 — ^egstatte __ 20 — amt 9 Schaf-, Schöpsen-, Lamm- Ul'.d Sterblingfalle, gemeine, bearbeitet und derlei Futter ...... detto ^ ^ __ detto — 25 — detts 10 Baren- und Dachshaute, gemeine Fuchsbalge, derlei Klauen und Schweife, gemein e Kamnchcnbalgc, we»- ße Hascnbalge, Katzcnbalgc aller Art, Billuch- oder Bill- mausbalgc, Bisamkatzcnbäl' ge, Murmelthier - oder Berg- v mausbalgc, Löwen-, Panther- und Tlcgerhäute, schuppen- felle und derlei Schweife, Seehunds - und Vlelfraßfel- le und Wclfshautc im rohen Zustand? ..... 1 Et.^netto 10 — — detto 140— detto -zi-------Dieselben l>^ch Ungarn 1 Et. Spor. — ^_ ^. ^. 25 — 12 Die in der vorstehenden Posi genannten Fclle und Häute bearbeitet.....1 Ct. netto 25_____detto — 26 — detls iZ^Hamsterfellc, Iltisbalge ohne Unterschied u. derlei ^chweif- chcn, sübcrhaarige und graue Kaznnchenbalge, Luchs- und ,Luchbkatzcnbalge, Maulwurfbalge, feine Lammfelle, sogenannte Zmascheln, Krim- meroderBaranken undAstra- kan, ohne Unterschied der ^arbc, asiatische Angora-, Schaf- und Ziegenfclle, end^ ! llch Zibolafelle, alle diese im ^ Haupt- rohen Zustalide . . . detto 25 -^ — Legstatte 1 40 — detts i/^ Dle in der Post-Nr. i3 ge- « nanntenFelle bearbeitet, dann ^ ^ Fuchsrücken, Fuchskehlen, i Wammen und Nacken, end- ! l'.ch auch Eisvögel-, Gänse- i und Schwanenhaute .. detto 5o — — detto 140— detto 10 Fehe-und Chinchillasfelle, nord- ' amerikanische Marderbälge, — ä7<5 — nn^ss^ ,^- ^ Zollstätten, Zollstätten, ^ Maßstab Umgangs- bei denen die Aus- bei denen die .. der 'Ntt Verzollung ,,.^..,^fs Verzollung «^ Benennung der Artikel ^ «oll imE-ngan^e gangszoll ^,^.^^^ Z. Verzollung ________. zu geschehen________zu geschehen _________^^____^__^ st-Ikr.Idn ^" Ist.skr.^dnj ^at dann Edel-- und Steinmar- l derbälge und derlei Schweif- « chen, auch Nerzfelle und Ot- «Haupt- Granzzott^ terbälge, roh .... i Ct. netto 5o — — I Legstatte i 40 — amr ^6 Die m dem vorstehenden Satze l verzeichneten Felle bearbeitet, l dann Fuchswammen-Futter ! in Tafeln, endlich blaue, > schwarze, weiße und Kreuz- « fuchsbalge, Hermeline, und 8 , Zobeln sammtdcrlci Schweif- » chen/. roh oder bearbeitet iPfd. netto 1— —n detto — 1 — h^^ 27 Fischbein ohne Unterschied . 1 Ct. netto 10 -^ ^8 Legstatte — 25 — dMo Gefiügel, zahmes und wildes: ! I3 Truthühner, Gänse und Perl- ßGranzzoll- hühner...... 1 Stück — Z —! ' amt — ^- '/^ h^to 19 Enten, Kapaune und dgl. . detto — i 2« dctto — — '^ h^^ 20 Hühner...... dctto — 1 —« detto — — ^ ^^^ 21 Tauben...... . dctto — — il detto — — >/' y^^ 22 Auerhühncr, Fasanen, Birk- l und Haselhühner, Schwäne ! und Trappen .... detto — ä —! detto — — ^ h^^ 23 Enten und Gänse (wilde), Nepp- Hühner, Schneehühner und Waldschnepfen .... detto — 2 -^ detto — — ^ h^fg 24 Moos-, Wiesen - und Heid- schnepfen, K'.bit), Rohrhüh-l ner und Wildtauben . ^ detto — 1 ^- detto — — ^ h^^ 22 Krametsvögel, Drosseln, Za-, retzer, Lerchen und Wachteln 1 Dutzend — 3' — detto — — , h^^ 36 Alle übrigen kleinen Vögel . detto — 1 ^- detto —!— ^ h^^ 27 Holz, nämlich Mast-und Schiff- v. i. G. d. bauhol; .^..... Werth — 3^ dctto' —!__ ^ h^ty 2ä, Honig, geläuterter und UN- ! geläuterter, mit Inbcgriffder I Bienenstöcke mit zusammen- ! j gessosscnem Honig undWachs, der sogenannten Biencnkeulc und des Wachskothes, wie ^ ^. ^ . auch des Honigwassers . ! ^. Spor. 2 3o — Legstatte — 5 — detto ^ Leder: j 2.) Sämisches, gelbes, dann in I Alaun gearbeitetes, weißes Leder. l 29 Bock-, Ziegen-, Gems-, Clend- ^ thier-, Hirsch- und Nehle- Haupt- i der ....... 1 Ct. netto 5o-------«^ Legstatte Z—'öo -- dett« — 475 — ^ M^css t^ ^' ^ Zollstätten, Zollstätten, " ^iaßssab Eingangs' bei denen die Aus- bei denen die ^ Benennung der Artikel d"' zoll im Eingänge gangszoll imÄu°s"g"nge A Verzollung__________zu geschehen _________ zu geschehen ^!____________________ ^ss.lkr.Idn h" fi.jkr.,dn ^" ! Haupt- i z Gränlloll- 3aiBüffel-, Ochsen- und Kuhleder i Ct. netto 15---------Legstatte — 25 — amt 3 Kalbleder - - - - detto zZ -_ __ detto — 5o — detto 32 Schwems-, Schaft, Schöps-, Kitz- und ^terdlingleder detto 25 — — detto — 25 — detto b.) In Lohe, Kräutern, Knoppern i oder Gallus bearbeitetes Leder. 33 Bock-, Schaf-, ^amm-, Geiß-, Kitz- und Stcrblingleder in Lohe oder Gallus gearbeitet detto 10 — — detto __ 12 2 detto Z4 Die in dem vorstehenden Satze genannten Lederqattungen m Kräutern bearbeitet ( Me- s schinenleder), gefärbt oder un- ^ gefärbt...... dctto 3 20 — detto — 25!— dette 35 Kalb- und Hundsleder, brau- nes und schwarzes, Kuh- und Terzenledcr, Roß- und Seeroßleder, wie auch Stiefelschäfte, Vorschübe, Umschläge«, dgl. von diesen Ledergat- , ! tungen, dann auch Schweins- s ! leder....... dctto ^— _^ detto ___ 25 ^- detto 36 Juchten ohne Unterschied . detto ^ — _^ detto ^ 12 2 detto 37 Pfundleder..... detto g 20 — detto — 122 detto c.) Gefärbtes und lackirtes Leder. Zg Kalblcder, Earmcisin und Maroquin , eigentlich Corduan und Saffian, worunter auch " -das schwarze Geiß - und Schastedcr begriffen ist; Chagrin«, dann lackirtes, vergoldetes und gepreßtes Leder ohne Unterschied, auch Pergament...... hetto 42 >_ — detto »^ 0— detto Z9 Lederabschnitte oder Leimleder, l Commerz. Commerz, wie auch Biberledcr .. h^tto -.' 3 — Zoll. __ 5o -^ Zoll. /^0-------nach Ungarn . . . 1 Ct. Spor. — — -^ __ 2 -^ ------------' ' ' i . - 41 Material- und ^pezcrciwaa- ren, welche keine besondern Zollsätze haben, sie mögen zu was immer für einem Ge- Granzzoll- brauche bestimmt seyn . dMo i5'— — Lcgsiatte —'25 — amt Papier: s /42 Papier, nämüch: Schrcnz?, - . ! Concept- undKanzleipapier, ! worunter auch das Goldschla- 1 ger-, Seiden- und Einleg- — 676 — ^ ^. Zollstätten, ^, Zollstättcn, ^ Maßstab Emgangs- bei denen die Aus- bei denen die «^ ^ s. Verzollung . >, Verzollung ^ Benennung der Artifel ^ im Eingänge gang^z^' im?lusgange Q. Verzollung __________ zu geschehen_________zu geschehen ^ _______________________ «fi.jkr.dn ^t fi.,k^dn ^^ Papier. (Fortsetzung.) papier, das Welß-Tapecen-und Elephantpapier, das ra-strirte und unrastrirte Notenpapier, das Rost-, Pack-und Haubenpapler, ohne Un- z terschled des Formates und der Benennungen gehören, und zwar ohne Rücksicht, ob ^, «- s. diesePapiergattungen geleimt Hauvt - Wranzz0ii- oder ungeleimt sind . . ! Ct. netto 2 20 '" Lcgsiattc — äi"" "'"^ ^ —. Diese Paplergattungen !^ >... aus Ungarn .... dctto — 25 — ^! ^^. Alle übrigen Papiergattungen, j sie mögen weiß, glatt, gedruckt, gefärbt oder gemahlt seyn.....'. . detto 10—!— d,lic — 12 2 detto ^5 Pappe oder Pappendeckel . dctto — 5o!— Co^',. Zoll. — ^ 2 -^ dctt.o ^6 Preßspäne...... dettö — 5!— dctto — 2 — dclto ^7 Röhre, nämlich: Bambusröh- y. j. G. h. re im rohen Zustande . ' Werth. '!__ ^!- Legstatte---------' dctts Salze und Säuren: ^3 Salze, Sauren und Geister, als: Bleizucker, Boraxsaure, ! chlorsaurer Kalk (Chlorkalk), ! essigsaurer Kalk (Rothkalk), ^ ^Salzsäure und Scheidewas- ^ ser, endlich weiße und braune ^ Schwefelsaure .... 1 Ct. Spor.^ 5 — !— detto ' — ! 5 - dctto 49-------Agt- oder Bcrnsteinsalz j und Klccsalz, dann alle übri- ! gen i^alze, sauren, Geister, Beitzen, Aetz-Reservagcn u. dgl., für welche keine dcson- deren Zollwtze bcstehei:, zu welchem Gcbrauche sie immer dlenen "ögm^ ... detto 15 - — detto — 25 " detto 5o Samen, als: Arznei - und Gartensamen, wie auch Samen zur Farberei, tann Wald-undFeldsamen, mit Ausschluß der Getreide- und besonders Commerz. -»> benannten ^amengattungcn detto __. Z^ _^ Zoll — ^„ ^^to ! ! ' j ' " — /,77 " Zollsta'tten, Zollsiatten, ^ Maßstab Eingangs- bei denen die Aus- hei denen die ^ ^ ,, Verzollung ' . ., Verzollung «2 Benennung der Artckel ^er zoll imE.ngange, gangszoll ^usgange ^ Veriolwna '" geschehen __________ zu geschehen j j st.jkr.ldn ^ fi.,kr.,dn h" 51 Schmälte nebst Eschelund Blau- starke, Wasch- und Neu- Haupt- Granzzoll- blau genannt .... i Ct. Spor. 2/^ —— Legstatte — 2— amt 52 Schmalz, Schmecr,Sr?ck,dann ^-1 ^^ ^^ Granzzoll- Schwein-,und (^ansefett . detto 2 Z0!— amt —,5 — detto 55 Schwefel ohne Unterschied . detto — 5o — Legstätte — 1 2 detto Seide, nämlich: Floretseide und Seldei^abfallc, und zwar: Z^-------Scidenabfalle: Hlrn/^ll cn3l.c <^i <.i!^»lu oder c3N!l.o- ni ^. auch Ztl-u^^c? non ^«-Zl-- ! Commerz. ^Iiie?.x3^ und Fi,!"N5a i;le°;!3 1 Ct. netto — !Z —. detto 6 Z2 — 3oll< 55--------Samel'l - Cocons , rohe und aufgeweichte ((Fülie^o reali cli zeulcnl.6 ^ ^ie^^in 0 macer2t.a) .... detto — iZ!— detto ^ 1/i ^ betto 56 Flcretseldc, vohcundgehechelle,^ dann scidenabfalle aller Art, mit Ausnahme der in dcl^dci- d c n fuü heren 3 a r 1 ffb sa tzen ge - . i nannten Abfalle Nr. 54 und > 55. (^Uu^(!iw, ^tec;<;iu e6 oriNl iilll l^n^ lluuiei! änt.6» ccäenü: ^r. bä, 55) . h^tto _ iZ — detto — ^ä «. h^to 5/-------Florctscide; gesponnene, gezwirnte, rohe, gemeine (i^i- mune)...... detto 2--" detto —34— dettl) 58 —— Floretftlde, gesponnene / ! der feinsten Gattung, ganz weiße, k^lNüizi« genannt ancu, irenu l'INlaizie) . detto 8 — —detto —^^ -" dttw Z9-------Floretscide, gesponnene, gereinigte und gefärbte (l^i- nnlo)....../ detto 21 3-2 — detto —'17 — detto ^ !^. „ . ^.^ - ! Gvanzzol^ 60 SlegeNack......l Pfd. netto — 24 ^ — detto — "— 2 , amt 61^Süßholzsaft . ..... ji Ct. netto z ä 20 — detto —10— detts — 4?6 — ß Zollstätten, Zollstätten -^ Maßstab Eingangs' bei denen die Aus- bei denen die . Verzollung Ver:olluna «^ Benennung der Artikel " zoll -mEmgange gangszoll .^^^^^ ^. Verzollung__________ '" geschehen ________ zu geschehen ^___________________ > jft.,kr.Idn '" fl.skr.,dn w 62 Uhrenbcstandtheile ohne Unterschied, mit Einschluß der rohen Werke (inouveined v. j. G. d. Haupt- Granzzoll- dlu^)....... Werth — 6 - Legstatte---------1 amt 65 Uhrmacher - und Uhrgehaus- I wacher-Werkzeuge . . . detto — 6 ^ Legstatte____- 1 dctto 6.4 Waffen aller Gattung und ihre Bestandtheile zum Privat-und Mllitar-Gebrauche, als: Flinten, Stutzbüchsen, Schelbenröhre/Pistolen, Ter-zcrole, Flinten- und Pistolenlaufe und Schlösser, Säbel, Degen, Säbel-und Degenklingen, auch Rapiere Haupt - und Rapierklingen . . detto — 12 — Legstatte — — l bett» Wlldpret: ^. , Granzzoll- 65 Hirsche ....... 1 Stück — 48 — amr ^. 2 -> detw 66 Dammhlrsche, Gemse, Rehe und Wildschweine. . . detto —36— detto ___ 1 2 delw 67 Hasen und Kaninchen in Bal- gen < ...... dctto — 6 — detto —. - 1 detto 68 Roth- und Schwarzwild ausser ^ den Decken .... 1 Ct. Spor. — zg — detto ___ 1 2 detto 69 Wurzeln gemeiner Art, als: l Alant-, Cichonen-, Enzian-, » Galgant^, Hcrmodactylen-, Stein - und Süßholzwurzeln u. dgl., dann auch Speik- odcr^ Spike-, China- und ! weiße Sccblumcnwurzcl. detto 1---------^^ - 5 — detto Anm erkung. Die m diesemTa- - riffe bemessenen Ausgangszölle - 1 sind für d^e Waren sammt dem ! ganzen Sporco-Gewichte ein- zuhebcn, nur die unter den ! Zahlen 57 , 58 und 59 ge- ! nannten Seidengattungen sind ! bloß mit der innern, das ist: ! mit der letzten Emballage in ! die Verzollung zu nehmen. ^ ' » l 479 iAubermHl - Verlautbarungen. Z. 6g6. (3) Nr. 10420. Currende des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Zweite Aufkündigung von zehn Millionen Gul« den der fünfpercentlgen Staatsschuld. — Mit Beziehung auf die Gubernial« Circular-Verordnungen vom y. und 16. April l. I./Zahl 7978 und 86^5, über die thellwelse Aufkündigung der Staatsschuld wird in Folge hohen Hofkammer-Decrets vom 3o. April d< I., Zahl 5899, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. 1. Bei der am 27. dieses Monates vorgenommenen öffentlichen Verlosungen sind die in dem beigeschlossenen Verzeichnisse aufgeführten Capitale der fünfpercentlgen Staatsschuld zur Aufkündigung bestimmt worden.— §. 2. Diese aufgekündigten Capitale werden, wenn nicht deren Umssaltung in vierpercentlge Staatsschuld-Verschrelbungen erfolgt, am l. November dieses Jahres im Nennwerthe des Capitals und in Eonuennonsmünze zurück bezahlt, an welchem Tage auch ihre Verzinsung erlischt. — §. Z. Den Besitzern der aufgckün» digten Schuld-Verschreibungen iss die Umssal« t«ng derselben m vierpercentlgen Obligationen in der Art gestattet, daß sie für Hundert Gulden ln aufgekündigten Capitalien Einhundert und vier Gulden in vicrpercentlgen Schuldbriefen erhalten können, wenn sie vom 1. Mai bis 1. Julius dieses Jahres dle aufgekündigten Obligationen bei einer Eredits-Easse zur Verwechslung überreichen. — §. 4. Bei der Ausfolgung der vlerpercentigen Schuldbriefe werden die Zinsen der zur Umwechelung gelangten fünfpercentlgen Staatsschuld-Verschreibungen bis zum 1. November 18Z0 berichtiget, und die vierpercentlgen Zinsen der neuen Obligationen laufen vom l. November 18Z0. — Die übrigen in der Gubcrmal-Eircular-Verordnung vom 16. Aprill.I., Zahl86ä5, festgesetzten Be^immungen finden auch bel dieser Aufkündigung sowohl m Beziehung auf die Capitals-Zurückzahlung als auf die Umfial-tung in vlerpercentige Schuldbriefe »hre Anwendung. — Lalbach am 7. Mai i83o. Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubernial-Secretar, als Referent. V e r z e i ch n i ß der zweiten Serie der aufgekündigten Capitale. Capitals-Betrag Gulden . 8,500,000 in nachbenannten Staatsschuld'Verschreibungen: 5) Von der mit Fünf vom Hundert in Conventions-Münze verzinslichen Staatsschuld die Obligationen: ' ' ^ Von Nummer 156 bis einschließig 457 vom 1. November 1846, jede über 40,000 fl. » » ^60 „ „ 151 )) z. November 1816, ,. » 10,000 ,. " « "^^ » « 245 « 1. November I8I6, « » 10,000 » " « ^2 ,, u Z^g ^ ^ Januar 1825, » » 10,000 » " " ^^ " « 7^9 « 1. Januar 1826, » « 10,000 ,. " ^^^ " " ' ^l,i0i )) 1. Januar 1827, » » 10,000 >. " ". ^l,65? » )> 1,671 » 1. Januar 1829, » » 10,000 » " " 2'^7 » « 256 » 1. November 1816, » „ 5,000 « " " 261 » » 265 » 1. November 1816, « » 5,000 ,, " " "^ " » "73 „ i.November 1816, , » 5,000« " " '-220 ), )) 1,ZZ1 ), ^ März 1817, » ,. 5,000 ') " " ^l-^^^ " » z,^92 » 1. März . 1817, „ >, 5,000 » " " ^"^ " " ^l56 » 1. Januar 1825, » „ 5,000 » " " ^" " « 666 « 1. Januar 1829, » » 5,000 » » « tz^,635 » „ 44,700 » 1. Januar 1817, » » ,,000 .. >' » 44,706 » » 46,504 » 1. Fsbruar 1817, » » 1,000 » )) ^»8,378 » , 50,222 « 1. Februar 1817, » » 1,000 >» " » 79,893 ,> , 81,680 « 1. April 1817, » ), 1,000 « » 2^,270 » » 25,834 „ 7. IuNlUs 1823, « » 1,000 » (Z. Amts - Blatt Nr. 71« d. 15. Juni i3Zo.) 2 °- 48o — Capitals-Betrag Gulden - Von Numm. 53,615 bis einschl. 55,653 vom 1. November 1823, jede übet 1,000 fl. >» » 19,535 " » 19.986 » 1. Januar 1827, » » 1,000 >» » „ 20,201 » " 20,396 » 1. Januar 1828, » » 1,000 ). )» » 25,47 8 » " 25,5^8 » 1. Januar 1830, » » 1,000 » >, ^ 2,253 » » 2,360 ,, 1. November 1316, » " 500 >. » » 2,47 7 » » 2,585 / 1. November 1816, u » 500 » ), 5,037 ), » 5,144 » 1. März 1817, » « 500 » » . 12,055« » 12,172 » I.Mai 1317, , » 500. « , 1,570 » » 1,682 » 1. Januar 1825, » » 500 >, >, 7,094 » „ 7,^5 ^ 1. Januar 1827, » » 500 >» » , 12,125 , )) 12,257 „ 1. Januar 1829, » ,. 500 ,. » » 5,2^9 « „ 5,5^1 „ l. November 1816, » » 100 « » » 5,833 „ , 6,136 » 1. November 1816, " » 100 »» « » 12,019 » « 12,309 » 1. März 1817, « » 100 „ » >> 3'4,339 » » 3l»,839 « i. October 1817, « . 100 ,. >, „ 507 « « 1.058 ,. i. Januar ' 182^», » « 100« >, » 21,006 » » 22,262 , i. Januar 1826, ,, » ^ 100 » ), i,6,952 « „ ^7,378 » l. Januar 1828, ,, , 100 » Die Hauptschulduerschreibung Num. 59 « 1. ?lpril 1826, über 500,000 » detto » 60 « 1. Julius 1829, » 100,000 >» d) Von der fünfpercentigcn aus der Verlosung hervorgegangenen Staatsschuld die Schuldvt«^ schreibungen: c^ ^ Von Nummer 91 bis einfthüeßig 163 von verschiedenen Daten und Capitals 'Betragen. >i )j 9,787 » » 9,878 )) detto detto detto , » 12,939 « » 13,i'49 » detto detto delta u , 23,036 » » 23,20? » detto dctto dctto 37^« » 467 vom 1. Mär; 1823. jede zu 3,000 fl. » » l,68 » u 58? » 1 November 1824, „ » 800 » „ ), 791 » » 976 » 1. November 1824, » » 800 » 5) Von her fünfpercentigen Tiroler Landesschu'd, die Obligationen: Von Nummer 5/6 bis einschließig 697 von verschiedenen Daten und Capitals'Beträgen. » » il,489 » « 4,966 » detto detto dctto » » 5,982 » „ 6,144 ,, detto detto detto 6) Von dcr fünfpercentigen Vorarlberger Landeslchuld, die Schuldverschreibungen: Von Nummer 698 bis einfchließig 761 von verschiedenen Daten und Capitals - Beträgen. „ „ 2 n » 556 » delta detto detly p) Die gesammte fünfpercentige Salzhurger Landesschuld. 1709,000 Von der Rcntschuld des Lombardii'ch-Venetianischen Monte, worüber das Verzeichniß von Um Gubernium zu Mailand bekannt gemacht wird. 10 000,000 Summe der aufgekündigten Capitale. 3. ;o8. C'2) ad («ufe. fflt. 88-35. Nos FRANCISCUS PRIMUS, divina faventc clemenlia Austriae imperator, Hie-rosolirnae, Htiagariae , Bohetniae, Lombar-diae et Vetietiaram, Dahmtiae, Croat.iae, Slavoniae, Galiciae, Lod-oiueriae, et Illy-riae rex5 archidux Austriaej dux Lotharui-giae? Sali-shurgi, Styriae , Gariiithiac, Gar-nioliae ? superioris et itisorioris Silesiae; aiagaus princeps Traasilvauiae, marchio Moraviac; comes Habsburgi et Tirolis etc. etc. — No turn testatutnque omnibus etsin-gulis, quorum interest, tenore praesemim«. facimus : Posteaquam a Nostro et ä serenis-sitni ac poteruissimi magtiae Britaniae, regis plenipoteniiaris die 21 ma decembris anni 1829 proxime elapsi specialis conventio , sine stabiliendanira inter utriuscjue Nostruta imperial etsubditos comniercii navigationis-que relationnm, Londini inita «tsigHats f»*t, 43 l ienori8 zs^uenus: I. Artikel. Vom dem ,. Februar des Jahres 18Z0 angefangen und für d!e Folge, sollen d«e österreichischen Bchlsfe, bei ihrem Einlaufen m die Hafen der verelnigi ten Königreiche von Großbritannien und Irland, oder del ihrem Auslaufen aus denselben, und d'.e englischen schiffe bei ihrem ^mlaufcn in die österreichischen Hafen oder be> ihrem Auslaufen aus denselben, keinen anderen oder höheren Abgaben und Zöllen, von welcher Benennung selbe immer seyn mögen, unterwor, fen seyn, al5 jenen, w.'lche gegenwärtig d.n eigenen Schiffen der Nation, bn ihrem Em-laufen »n d>e besagten Häfen, oder be» lhrcm Auslaufen aus denselben, auferlegt sind , oder in der Folge ihnen auferlegt werden dürften. — II. Artikel. Alle und )cde Güter, Waaren und Artikel, welche Erzeugnisse des Bodens oder des Gewcrb- und Kunstftelßcs der Staaten der hohen contrahlrenden Theile sind, deren Einfuhr ,n die österreichischen und m die Fväfen des vereinigten König! eiches, oder deren Ausfuhr aus denselben auf Schiffen der Nation gestattet ist, oder gestattet werden dürfte, können in gleicher Welse durch d.e Schiffe der andern Nation m die besagten Hafen emgifuhrt, oder aus denselben ausgeführt we'cden. — III. Artikel. Alle Güler, Waaren und Artikel, welche mcht Erzeugnisse des Bodens oder des Gewerbse und Kunststelßes der Staaten Sr. großbritannlschen Majestät sind, und deren Ausfuhr aus dem vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland nach den österreichischen Hafen gesetzlich erlaubt ist, sollen bei ihrerEinfuhr in diese Häfen, auf englischen Schiffen, nur denselben Abgaben unterworfen fron, welche d'.ese Artikel zu entrichten hätten, falls selbe auf österreichischen Schiffen einge» führt würden: und dasselbe Verfahren soll m Betreff aller jener Güter, Waaren und Artikel, welche nicht das Er^eugmß des Bodens oder des Gewerbs - und Kunststeißes der Staaten Sr. k. k. avoftol. Majistäc sind, und welche in die Häfen des vereinigten Königreiches gesetzlich eingeführt werden dürfen, falls deren Einfuhr auf österreichischen Schiffen Stattfindet/ beobachtet werden. »— IV. Ar-tlkel. Alle Güter, Waaren und Artikel, deren Einfuhr in d»e Hafen der contrahnenden Mächte gesetzlich erlaubt ist, sollen nach einem und demselben Fuße der Abgaben behandelt werden, es mögen lelbe auf Gcvlffen des an5 deren Staates als auf jenen der Nation selbst emgeführt werden; und alle Güter, Waaren i und Artikel, deren Ausfuhr aus den Häfen ! der contrahtrenden Mächte gesetzlich erlaubt lst, < sollen zu denselben Prämien, Zoü'Erssattuns gen und Vortheilen berechtlget seyn , diese Ausfuhr mag nun auf Schiffen der Nation, oder auf Schiffen des anderen staates geschehen.— V. Artikel. In knner Arc soll von der Rc-g'.erung des emen w»e des anderen Staates, noch durch «rgend welche in deren Namen oder unter deren Aulhorllät handelnde Gesellschaft, Corporation ol>er Agenten, den Erzeugnissen des Bodens und des Gcwcrbs- und Kunstfie,-ßes dcs emen oder des anderen Sloates, wenn selbe !u die Häfen des anderen Staates eingeführt weroen, ,m Andetrachte der Nationalität deß Schiffes, durch welches die Einfuhr statt gefunden hätte, »rgcnd em d,r?cter oder mdlrecter Vorzug bei chrem Kaufe aegeven werden; lndem es die bestimmte Absicht der beiden hohen contrahirenden Theile ist , daß auf keine Weise m solcher Hinsicht ,rgend em Unterschied Platz greifen soll?. __ Vl. Artikel. In Betreff des Handelsverkehrs österre,-chlscher Gchlffc m>t den Besiyunaen Sr. groß« britannischen Maj..a't ,n Ostindien sowohl als mit jenen Besitzungen, welche sich dermalen in den Händen der ostmdlschen Eomvagme, in Folg^der ihr verliehenen Acre, befinden, wüngi De. großdrltannlsch Majestät e,n, den Unterthanen Sr. k. k. apostol. Majestät alle jene Erleichterungen und Prwileg'en zuzuge^ stehen, dcren Geigst, »n Folge irgend clncs Vertrages oder irgend einer Parla,mnts-Acte, den Unterthanen oder Bürgern der meist begünstigten Nation gegenwärtig zugestanden lft, od^r denselben ferners zugestandn weiden dmf-te, lnnerh.,lb derselben Gesctze, Normen, Ver: ordnungen Ulid Einschränkungen,'welche gegen d»e Schiffe und Unterthanen jedes andern zum Behufe des Handelsverkehrs mit den besagten brlttlschen Besitzungen, tm Genuße derselben Zugeständnisse und Privilegien sich befindenden Staates, bereits in Anwendung sind, oder «n der Folge anwendbar befunden werden dürften. — VII. Artikel. Alle Besiyungen Sr. ßroßbricanmschen Majestät in Europa, mit Ausnahme jener im mittelländischen Meer? sollen m Bezug auf den Gegenstand dcs gegen« wärtigen Vertrages als Theile des vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland angesehen werden. — Vlll. Artikel. Die Elausel des VIl. Art,k?ls der zwischen den 5ä, fen uon Oesterreich, Großbritannien, Preußen und Rußland am 5. November i3i5 zu Paris abgeschlossenen Convention, welche sich auf den Handelsverkehr zw^chen den Staaten Gr. k. k. apossol. Majestät und den vereinigten Staaten der Ionischen Inseln bezieht, wwh 48 2 hiemit förmlich bestätiget. — IX. Artikel. Gegenwärtige Convention soll bis zum 18. März i336, und noch überdieß bls nach Verlauf emer Frist von zwölf Monaten, nachdem einer der hohen contrahn-enden Thelle dem andern seine Absicht ihrer Wirkung e»ne Gränze zu setzen, zu erkennen gegeben haben wird, m Kraft verbleiben, lndem jeder der beiden hohen contrahn-enden Theile sich das Recht vorbehält, dem Andern diesfalls die Erklärung entweder am besagten Tage, den 18. März i336, oder zu jeder beliebigen Zett nach d»e,em Cage zu machen; und sie sind deshalb übereingekommen, da-ß nach Verlauf von zwols Monaten nachdem Tage, an welchem eine der hohen contrah!renden Mächte eme solche Erklärung von der Andern erhalten haben würde, die gegenwärtige Eonvennon und alle in ihr enthaltenen Gupulationen in Betreff beider Theile aufhören sollen verbindliche Kraft zuhaben.— X. Artikel. D,e gegenwärtige Convention soll ratlficlrt, und die Ratlficatlonsactcn sollen ausgewechselt werden zu London »nnerhalb e»-nes Monates, vom Tage der Unterschrift, oder wo möglich noch früher. — Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ihre Insiegel beige« druckt. — So geschehen zu London am 21. December des Jahres unsers Herrn ein tausend ackt bundert und neun und zwanzig. — N05 visis et perpensis omnibus et singuhs eon-ventidnis hujus articulis, illos omnes ratos gratosque habere hisce profitemur ac decla-ramus, verbo Nüstro caesareo-regio spon-dentes; Nos ea omnia, quae in illis conii-nentur, fideliter executioni mandaturos, nee, ut illis uHa ratione a Nostris contrave-nialur, permissuros esse. In quorum sidem praesentes conventionis tabulas manu No-stra signavimus, sigilloque Nostro appenso muniri jussimus. — Dabantur Viennae die vi«esima sexta januariianno millesimo octin-gentesimo trigesimo, regnorum Nostrorum trigesimo octavo. t FRANCISGUS. PRINCEPS A METTERNICH. Ad Mandaiuin Sac. Gaes. ac. Reg. Apostolicae Majestatis proprium. * IGNATIUS EQUES A BRENNER-FELSACH. Stavt- unV lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 699. (3) ^ Nr. 3454. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht; Es sei über An- suchen des Joseph Wurschbauer, Maria Wursch-bauer, dann Caroline Wurschbauer, als Vors münderinn/ und CarlKouatsch, alsMltvormund des mmoerjäyrlgen Eduard Wurschbauer, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2. April i83o, ohne Hinterlassung emes Testamentes verstorbenen Joseph Wuri'ckbauer, bürgert. Handelsmann allhier, die Tagsatzung auf den 19. Juli l83o, Vormittags um y Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Laudrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde An» sprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen / wldrlgens sie die Folgen des §. 814 b. O. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 25- May 18Z0. Z. 701. (3) Nr. 3411. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird den unbekannten Ludwig v. Schlu-derbach'schen Erben mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte der Leopold Frörenteich, die Klage auf Bezahlung einer Darlehensschuld pr. 692 fi. 2 1^2 kv. M. M. c. 5. c., in Folge Schuldscheines, 6äo. 1. Mai 1L00, int.»!). 24. Iuns 1801, pr. 8oc> ft. Banco-Zettel eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten, die auf den i3. September d. I., Frühe um 9 Uhr, vor diesem Gerichte bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort der beklagten Ludwig v. Schluderbach'schen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gerichts-Advokaten, Dr. Mathias Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts- Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Die unbekannten Ludwig v. Schluderbach'schen Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls -zu rechter Zclt selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach am 22. Mai i83o. 483 Nubernial Verlautbarungen. Z. 709. (!) »ä Gub. Nr. 7912^769. Verlautbarung in Privilegien-Angelegenheiten. — Dle k. k. allgemeine Hofkammer hat im Laufe der letzten Zeit folgende ausschließende Privilegien nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vom 3. December 1820/ zu verleihen befunden: — Erstens. Dem A. F. Strcgzek, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 121/ für dle Dauer von emem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung m der Verfertigung der Stlckmuster, und zwar: 1. Erfindung, die Snckmuster, anstatt sie ans frever Hand zu mahlen, mit zusammengesetzten Modeln zu druclen; 2. Verbesserung, die Quadrate der^tickmustcr, damit sie nicht, wie bisher, von dick aufgetragenen Farben unsichtbar werden, auf die Farben zu drucken; I. «ndlich Erfindung, wornach dle Sticrer'.nn Mit-lelst eines mehrfachen Verfahrens durch Anwendung von Reißschienen, Formen, Patronen, Dlkttren und durck besondere Emfadlung der Nadeln, Bilder, ohne Stickmuster nöthig zuhaben, koplren könne, des Zahlens der Faden, Vergleichens der Farben enthoben sel, und überdieß eine schönere, erhabene Stickerei zu verfertigen vermöge. — Zweitens. Dem Joseph Dust und Joseph Knezaurcck, Chemiker, wohnhaft in Wicn, Wleden, Nr. 702, für die Dauer von zwel Jahren, auf die Erfindung: 1. durchsichtige Ocfen zu verfertigen, dic zugleich beleuchten und heitzen, und mit diesen Eigenschaften auch eine elegante Form ver-bmden; 2. einige Materialien zur Beleuchtung und Beheltzung zu benutzen, welche bisher noch nicht zu diesem Behufe verwendet worden seyen. — Das poluechntsche Institut hat dle Ausübung dlcscs Privilegiums mit Beobachtung der gewöhnlichen Vorsichten bei Beleuchtungen und Bcheitzungen für zulaßig erklart. — Drittens. Dem Johann Bapt. Strixner, bürgert. Büchsenmacher-Meister, wohnhaft in Wien, Alscrvorstadt, Nr. ic>, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung, wornach ein Gewehr mittelst eines in den Gewehrschlössern angebrachten, höchst einfachenMechanismus, sich in jcder Lage von selbst sperre, diese Sperre das LoSgchen desselben bei jeder Art von Bewegung verhindere, und das Gewehr nur durch das Abdrücken desselben allein sich entladen könne. — Das polltechnische Institut hat das Privi- legium für zulaßig erklart. — Viertens. Dem Adam Scheidl und dessen Sohn Joseph Scheibl, bürgerl. Tuchscheerermclster, wohnhaft in Pesth, Waitznergasse, für dle Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der Tuch« und Wollcnzeug- Dekartir » Dampfmaschine, wornach alle Gattungen Tücher und Wollen-zcuge mit Ersparniß an Holz, Mühe undZeit so dckartlrt werden können, daß die Waare durchaus milder, schöner und gleicher, frei von al« len Schattirungsstreifen und Flecken, und von allen Dckanir-Runzeln gesichert, ja selbst ohne den bei Tüchern gewöhnlichen Mittelbug verfertiget werde. — Dab politechnische In« slltut hat das Privilegium für zulaßlg erklärt. — Fünftens. Dein Peter Anton Cervet-ti, Hutfabrikant, wohnhaft in Malland, Strasse Nebecchino, Nr. /»a55, für die Dauer von fünf Jahren, aufdle Verbesserung, Strohhüte mmelst emer chemischen Praparation zu bleichen, wodurch selbst die durch längern Gebrauch abgenützten Hüte, die ursprüngliche Schönheit der Farbe erlangen. — Sech st ens. Dem Jacob Antcn Magissris, Druckerey-Geschäftsführer, Friedrich Wilhelm Bracht, Ko-lorlst, und Anton Hock, befugter Drucker, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 77, fü> dle Dauer von drei Jahren, aufdie Erfindung eine ganz neue Gattung, sowohl auf einer, als auf beiden Seiten gedruckter Leinwand-, Sack- und Hals-Tücher mit eigenen neuen I)e55vlNZ5, Spuhlmaschinen/öder wie sonst genannt werden, und 2. eben so jede Gattung von den bisher angewendeten Vorspinnmaschinen, sowohl nach Art der ^lule-jen^- als nach Art der ^V^ner- i'wiZt- Maschinen entbehrt werden könne, und sohin der Baumwollspinnerei der wesentlichste Dienst geleistet werde, indem diese einfache Maschine an jeder Streckbank, auch an der Kratzmaschine angebracht werden könne; und 3. überhaupt den Vortheil gewahre, eine nach Belleben schwach oder festgedrehte, dicke oder dünne Vor-gespunst zu erzeugen, welche weder dem Verziehen, noch den sonstigen Fehlern der Vorspinnmaschine ausgesetzt sey, sondern, statt die Vorgcspunst in Peinzerle zu bilden, oder auf .Spuhlen aufzuwindcn, falle selbe m eine kleine Kanne, oder Zim-ment, welche Gefäße mit der Vorgespunst zur Feinfpinn-Maschine gebracht werden; /z. werde dadurch jeder Abfall der sonst häufig zum Vorschein komme, ver< mieden; 5. endlich gewinne man bedeutend durch diese Vorrichtung sowohl an Arbeitslohn, als an der Erzeugung, und indem diese Vorgespunst an Gleichförmigkeit jede bisher bekann- te übertreffe, sichere diese Vorrichtung auch dle Gleichheit des Fadens. — Zehntens. Dem Georg Roßi, Handelsmann, wohnhaft in Ve^ nedig, St. Marco, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung nach einer neuen, sehr genauen Methode, die verschiedenen Körnergattungen zu meffen, wobei alle Gebrechen der bisherigen Art, wodurch die Partheyen nach Willkühr der Körnermeffer bevortheilt werden konnten, beseitiget seyen. — Eilftens. Dem Johann Wolfgang Kugler, Bürger und be« fugter Stark- und Haarpudervcrschleißer, wohnhaft in Wien, Neubau, Neustlftgaffe, Nr. 64/ für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung einer Maschine, zur Erzeugung aller Gattungen Stärke, Haarpuder und Kraftmchl, welche als neu: 1. mit« telst eines daran gebrachen Relbwerkes den Wcutzen, Reiß, und andere, Mehl enthaltende Fruchtgattungen von selbst zerquetsche, reinige, trockne und vier Arrcn Stärke, Haav-puder und Kraftmehl auf einmal erzeuge, so, daß diese Fabrikate um 20 ojo wohlfeiler zu stehen kommen; 2. durch einen einzigen Menschen stets in Bewegung gesetzt werde, (wo doch sonst bei Erzeugung dieser Fabrikate l-nmer mehrere Arbeiter Verwender werden muffen) und daher Wohlftllheit der Fabnkate begründe; 3. endlich von oer Arc sey/ daß m 2 und einer halben Stunde 5 Metzen Waitzen, und zwar viel remer und feiner als durch Holz - Quetschen gerieben, zerquetscht, und mittelst der angebrachten Flltrirungs-Siebe zu Starke zugleich gemacht werden, da die in der Maschine angebrachten Gramtsteine dle Quetschung viel schnellerund leichter bewirken, weil die ganze Maschine durch das Ka-mnrad m Bewegung gesetzt werde. — Wurde :n Samtatsrücksichten als zuläßig erklart. — Ferner hat die k. k. allgemeine Hofkammer dem Wiener Parfümeur, Martin Fnedsay, die angesuckte Verlängerung seines fünfjährigen Privilegiums, ctäa 5. März 1826, auf dte Entdeckung eines wohl« riechenden Waffcrs auf die weitere Dauer von fünf Jahren, und dem Juda Hassan die angesuchte Verlängerung des ihm am 17. Mai 1827 auf eme Verbesserung in der Verfertigung der Männer-und Frauenklcider nach orientalischer Tracht, auf die wettere Dauer von zwei. Jahren zu bewilligen gefunden. — Dagegen haben die TroppauerHandelsleute und Besitzer des Rittergutes Endersdorf, Illach und Keil, das ihnen unterm 9. Juli 1820 auf die Entdeckung, Geschirre und Geräthschaften aus Gußeisen mit einer bleyfreyen Glasur zu versehen, verliehene 485 zehnjährige Preuilegium zurückgelegt. — Auch ist Mathias Mayer, Gcwerke zu Bleyberg und Besitzer eines fünfjährigen Premlegiums, ^läo. 12. December 1827/ auf eine neue Gruben-betnebs-Methode, am 5. November!). I. mit Tod abgegangen und es haben seme Erben auf das erwähnte Privilegium Verzicht geleistet. — Dieses wird m Folge der hohen Hofkanzley-Eröffnungen von iä-, 17., ltt./ 25. und 28. März l. I., Z. 532i, 5873, 6,32, 6248, 6799 und /o55, hiemit zurallgemeinen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. illyrischen Gubernium» — Lalbach am i5. April i33o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. t. Hofrath. Johann Schneditz, f. k. Gubernialrath. Z. 716. (2) Nr. 10398. C u r r e n d e des k. k. illprischen Guberniums zu Laibach. — Vorschrift über die Anmerkung abgeschlagener Einverleibungs^und Vormerkungsgesuchc in den Grundbüchern. — Seme Majestät haben durch sllcrhöchsteEntschlicßunavom 16. März l.I., das .Hofdecretvom28.Augnsti80ä,Ni.63i,derIu-stlzgesetzsammlung aufzuheben und anzubefehlen geruhet, daß künftig das Patemvom 14, Fe? bruar 1804, Nr. 6Z2, und die Erläuterung desselben vom 21. Juni i8»5, Nr. 73^,. der Iustizgesttzsammlung auch bei den Gesuchen um cme Einverleibung (Intabulation), Vormerkung (Pränotation), Besitz oder Gewähran-schreibung oder Löschung (Ertadulatwn) auf die zu den Grundbüchern der Städte und Obrigkeiten gehörigen unbeweglichen Güter befolgt, daß jedoch in Fallen, wo dergleichen Gesuche wegen unterlassener gehörigen Instruirung nicht sogleich bewilliget werden können, keine Vorbescheide ertheilt, sondern an deren statt die Gesuche mit Anführung der Ursache lediglich abgeschlagen werden sollen. — Diese neue Vorschrift wird in Folge hohen Hofkanzleidecrets vom 26. v. M., Z. 9374, hlemit allgemein bekannt gemacht. — Laibach am i3. Mai i83o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölfch, k. k. Hofralh. Clemens Graf v. Brand is, k. k. Gubernialrath. Z. 7i5. (2) Nr. 1OZ7». Cur r ende des k. k. illprischen Guberniums zu ^aibach. — Beseitigung einiger Alistande bei Führung der öffentlichen Bücher. — Um vorgekommene An-stände zu beseitigen, und den Gebrauch der öffentlichen Bücher zu erleichtern, haben Seine Majestät laut hohen Hofkanzlep-Decrets vom 27. April i83o, Zahl 9)74, mit a. H. Entschließung vom 3o. März t. I., zu erklären geruhet, daß bei den Landiafeln und Grundbüchern zur Eintragung der erssen und weitern Cessionen von eingetragenen Schuldforderungen in die öffentlichen Bü er, dann zur Löschung von eingetragenen Forderungen und Rechten, es mögen diese in Folge eines Concurses, einer gerichtlichen Execution, oder eines andern Rechts-gefchaftes angesucht werden, die Beibringung der in den öffentlichen Büchern schon eingetragenen Schuldscheine, Cessions- und andern Urkunden, welcke auf die abgetretenen Forderungen oder löschenden Forderungen und Rechte Beziehung haben, nicht erforderlich sey; wodurch es von allen bisher bestandenen gegentheiligen gesetzlichen Vorschriften oder Anordnungen abzukommen hat. — Welches hiemit zur Darnachachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am lZ. Mai i83o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg/ Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubcrnial-Rnth. Stavt - und lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 714. (2) Nr. 3455. Von dem k. k. Stadt- und ?andrechte in Krain wird bekannt gemacht: daß die Versteigerung des zur Joseph Wurschbauer'schen Verlaßmasse gehörigen Warenlagers und sonstigen entbehrlichen Fährnisse, am 24. Juni i83o, und allenfalls an den folgenden Tagen, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, in dem Verlaßhause, «uk Eonfc. Nr. 14, in der Stadt, wird vorgenommen werden. Lcnbach am 8. Juni i83o. Z. 711. (3) »6Nr. Z493. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird hiemit bekannt gemacht, daß die Ver- ä86 sieigerung des zur Hälfte zur Math. Streibel'-schen Concursmasse, zur Hälfte aber der Wtt-we Maria Streibel gehörigen, in der st. Peters-Vorstadt, »ul) Eonsc. Nr. 55, liegenden Hauses sammt An- und Zugehör, am 5. Juli i33o, um ii Uhr Vormittags, vor diesem Genchte, als Math. Streibcl'schen Concurs« instanz, vorgenommen werden wird. Wenn dieses Haus am 5. July l33o, wenigstens um den Schatzungswerth an Mann gebracht werden sott, so werden am folgenden Tage, als «m 6. Iull iä3o, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, in der St. Peters^Vorstadt, 8nl, Consc. Nr. 55, die zur Math. Streibel'schen Gantmasse gehörigen, und noch nicht verkauften Fahrnisse, bestehend: in ^elfensiedergewerksgerathschaften und Dochtgarmwrrathen, gegen gleich bare Bezahlung licitando verkauft werden. Die Bedingnisse unter welchen das genannte Haas feilgeboten werden wird,, können in der dleß-gerichtlichen Registratur eingesehen, und auch Abschriften davon erhoben werden. Laibach am 29. Mai i63o. Z.I700. (3) Nr. 3327. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Joseph Desselbruner und rücksichtlich seinen eben-falls unbekannten Erben, mittels gegenwarn-gen Edicts erinnert: Es habe wider ihn und rücksichtllch dessen Erben bei diesem Gerichte der Herr Ludwig Freyherr v. Lazanni, Eigenthümer der Herrschaft Zobelsberg, die Klage December »62q rodc gefundenen Thomal Schllebec, leoigen Krämers auö Obercorrara, d?as> immer fur emen Recdtsgrunde einen An» spruch zu stellen vermen,en> b'emit aufgefordert werden, zu der vor dlelem Gerichte auf den 2l. Iull d. I., um 9 Uhr Vormutags oießfalls ange« ordneten Anmeloungs« Taqs^dunq um so gervis» ser zu erscheinen und »hie Ansprüche darzuthun, wldrigcns dle Abhandlung geschlossen < unb der Ber« laß den sich lcgttlMlcenhzn (Kroen emgeantworlet werden würde. Vereintes Bezirks. Gelicht Radmannsdotf am 5. Mai »35o. Z. 706. (3) Anzeige. Maria Theresia clo 3 e 8 5 i, italienische Gesang ' Künstlcrmn / Mitalied des Laiba« chcr, dann mehrerer anderer Vtusikocrelne, tst yewrmcn lw Gelange nach den besten ltaliern, schen Mülneren , dann ln der frapzösifchen und llalienlsHen Gprache qegcn nachnchende Bedln-qunqen, Unlerrlchc zu ertheilen . als: für dle Lcctwn »n chrcr e»aenen Wohnung, und zwar: ! "n ^'sanqe . 25 kr. ' < »n sprachen . ,5 „ für öie Lectlon hingegen, mcrm sie sich »n die Wohnungen der Lehrlusslgen begeben muß. »m Gesänge......3c> kr. und »n den angedeuteten Evracben 2Q ^ Diejenigen ?. L., welcde sie mit ihre« gefalllgen Zusoruche zu beehren acdenken, wer« den ersucht, ihre diesfalNgen Erklärungen bei den hiesigen MusikallkN « und Kunsthändler, Herrn Paternolll, am Platz?, zu hmterl«ssen. iaibach am 5. Juni i83o.