117? Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 184. Samstag den 20. Juli 1872. (260) ' Nr. 11439. Am Staatsgymnasium I. Classe zu Innsbruck ist die Stelle des Directors zu besetzen. Die Bezüge sind durch das Gesetz vom 9. April 1870 bestimmt. Bewerber haben ihre Gesuche spätestens bis 2 5. Juli 1872 im vorgeschobenen Wege bei der k. k. Landes-schulbehörde Don Tirol einzubringen. Innsbruck, am 5. Juli 1872. Der l. l. Stalthaltci: Taaff^' m. p. ^25?Hi) ' "Nr? 84^ Kundmachung. Am 1Z. Juni d. I. feierte der wiener '. k. Schulbücherverlag sein hundertjähriges Gründungsfest. Dieses wichtige und wohlthätige Institut verdankt sein Entstehen der großen Kaiserin Maria Theresia, welche sich, abgesehen von anderen nützlichen Schöpfungen, schon durch Gründung der österreichischen Volksschule, in der die Bedingungen einer gedeihlichen Fortentwicklung der allgemeinen Bildung den Völkern gegeben wurden, verewiget hat. Die Angelpunkte des unter Maria Theresia gegründeten Volksschulsystcms sind die Schaffung des Schulfondes einerseits, andererseits aber die Herstellung einheitlicher Lehrtc^tc. Dies sind zu^ gleich ^ene zwei Elemente, welche dem hellte noch bestehenden Institute zur Herausgabc und zum Verschleiße der Volksschnlbücher das Leben gegeben haben. Die Männer, welche an der Gründung der Volksschule zu arbeiten berufen waren, erkannten sehr bald, daß es nicht a«uüge, die erforderlichen Lehrtexte herzustellen, sondern daß es auch cincS eigenen Organs bedürfe, welches die Aufgabe hat, die vorgeschriebene» Lehrbücher in der erforderlichen Menge zu drucken, selbe stets vorrälhig zu halten und den eiuzcluen Schulen leicht und zu den billigsten Preisen zugänglich zu machen. Um nach den damaligen Verhältnissen die Herausgade der Bücher zu sichern, wurde für den Schulfond, der die ersten Herstellungskosten zu be-streitcn hatte, ein ausschließendes Allerhöchstes Ver-lags-Privilcgimn erwirkt, derart daß außer dein Schulfonde niemandem das Necht zustehen sollte, die vorgeschriebenen Lehrbücher herauszugeben und zu verschleißen. Hicmit war die Absicht verbunden, dem Schulfonde znglcich eine namhafte Einnahms-quelle zu schaffen und die Erträgnisse des Schul-büchcrverlags durch diesen Fond wieder dem Volksschulwesen zuzuwenden. Durch dieses Privilegium, das unterm 13ten Juni 1772 auf Grund einer Allerhöchsten Resolution erfolgte, wurde der k. k. Schulbücher-Verlag in Wien begründet. Anfänglich war derselbe mit der wiener Nor-malhauptschulc verbunden und in Einem Hause bei St. Anna, allwo er sich noch heute befindet, mit dieser untergebracht, wcßhalb man ihn damals den „Verlag der deutschen Schulanstalt" nannte. Schon bei Gründung des Schulbücherverlagcs wurde als Gruudsatz festgehalten, daß der Kauf-Preis der im selben herausgegebenen Bücher so niedrig als möglich zu stellen sei, und daß ein Theil dieser Bücher den Kindern dürftiger Eltern unentgeltlich verabfolgt werden folle. Dieser Grundsah ist noch heute der leitende: die Vcrlagsartikel werden zu möglichst billigem Preise in den Verkehr gebracht und alljährlich sogenannte Armenbücher unentgeltlich zur Vctheilung von Schulkindern dürftiger Eltern ausgefolgt. Ursprünglich war das ausschließliche Privile-Mm zum Schulbücherverlage dem Schulfonde für ben ganzen Umfang der Erblä'ndcr eingeräumt. Aber schon im Jahre 1775 wurde der Nachdruck der in Mähren benöthigten Schulbücher dcr mährischen Schulcoulission erlaubt, und bald daranf ließ sich Maria Theresia durch die Erwägung, daß die Normalschuldruckerci unmöglich mit so vielen tausend Abdrücken, als für die gesammtcn Erblande erfordert werden, rechtzeitig aufkommen könne und wegen der Vcrscndungslostcn die Bücher auch höher zu stehen kommen müßten, bestimmen, anch den Hauptnormalschulen ^ den k. k. Erblanden das Druckprivilcgium auf die im Lande benöthigten Schulbücher unter gewissen Bedingungen zu bewilligen. So entstanden die Schulbücher-Verlage in Krain und Böhmen 1775, in Mähren, Tirol und in Freiburg im Brcisgau 1778, in Galizien 1777. Das erste Büchlein, welches aus dem wiener Verlage hervorging, war der tleine „Saganische" Katechismus vom Jahre 1772, und cs wuchs die Zahl der Lehrtcite derart, daß man ihrer im Jahre 1770 schon 48, im Jahre 1780 aber 100 zählte. Dieselben waren theils Lehrtexte für Trivialschulen, als Kathechismen, biblische Geschichte, Evangcl'icnbüchcr, Lesebücher, Schrcibvor-schriftcn und Rcchcnbüchcl; theils jür den erweiterten Unterricht an den Nor m a l - und Haupt-schulcn, als Sprachlehre, Rechtschreibung, Brief-styl, Geographic, Physil, Naturgeschichte, Land-wirthschjt, Mechanik, Mcßl'uust, Bautunstzeichucn; theils HilfSbüchcr für Lehrer. Im Jahre 1807 übernahm der Vollsschul-büchcrvcrlag, nachdem mit der Allerhöchsten Eut fchließung vom 27. August 1788 dem Studicu-fondc ein ausschließliches Privilegium zum Druck und Verlauf der Gymnasialbücher zuerkannt und dies ill dcr ersten Zeit im Pachtwcge ausgeübt worden war, auch das Verlags' und Verschleißgeschäft dcr Gymnasialbüchcr. Das den Volkschulbiichcr-Verlage Veherschendc Princip, dic Schulbücherso gut und dauerhaft, aber auch fo wohlfeil als möglich herzustellen und m Verkauf! zu dringen, führte im Jahre 1840 zur Ancrkcn-! nllng eines anderen GruudfatzcS, nämlich daß die^ Herbeifchaffung der Lehrbücher in den Volksschulen! keine Quelle für die StaatSfinauzcn fein folllc, ein AuSspruch, der iu der Allerhöchsten Entschließung vom 21. Februar 1840 niedergelegt erscheiut. Dem zufolge wurde im Jahre 1850 daS Vcr-lagsprivileginm des Studienfonoeo auf Gymnasial-büchcr, sowie auch auf Lehrbücher für die felbst-sländigcn Unter- und Obcrrealschulcn, uud EnVc des Jahres 1804 noch für uufclbstäudigc Uuter-rcalfchuicn von zwei Klassen aufgehoben und mit h. Ministerial-Erlaß vom 22. November 1807 als Grundsatz ausgesprochen, daß daS Privilegium des Schulbüchervcrlages Ausnahmen nicht anstieße, uud daß auch im Privatvcrlag crschieneue Lehr^ büchcr mit Genehmigung des Ministeriums in Gebrauch kommen können. In den füufziger Jahren wurde der Verlag vou Volksschulbüchern für sämmtliche Kronlä'ndcr, Böhmeu ausgenommen, in Wien centralisirt, so daß die Schulbücherverlagc in Ofen, Trieft und Mailand im wiener Verlage ausgingen; daher es auch kommt, daß der Schulbuchervcrlag Lchrtcxtc in allen österreichischen Sprachen — deutsche, ita-licuischc, böhmische, polnische, ruthenische, slovcnische, kroatische, kirchcnslavischc, uugarischc, armenische und hebräische — zu verlegen hatte, und daß im Jahre 1800 ein großartiger Aufschwung im Ab satzc gegen das Jahr 1850 von 703.002 aus 2,213.910 Exemplare erfolgte. In den sechziger Jahren kam der Verlag von Volksschulbüchcrn für Ungarn uud Siebenbürgen, wie auch für die Lombardie und Vcnczim in Wegfall, und im Jahre 1804 wurde die Heraus gäbe der für Galizien bestimmten ruthcnischen Lehrbücher auf daS Stauropigianische Iustilut in Lembcrg übertragen. Die Folge davon war, daß im Jahre 1870 der Absatz auf 1,715.088 Erem plare von 2,213.910 des Jahres 180') sank. Ver gleicht man jedoch den VolkSschulbücherabsatz des Jahres 1850 mit dem des Jahres 1870, so wird man gewahr, daß sich derselbe im Verlaufe von zwei Decennien (von 703.602 auf 1,745.688) unter gewöhnlichen Verhältnissen mehr als verdoppelt bat. Durch das Reichsvoltsschulqcsctz vom 14ten Mai 1809 ist übrigens das ausschließliche Prwi lcgium des Schulbücherverlages in Wien auf die Volksschulbüchcr aufgehoben worden, indem nach H 3 in den Volksschulen Lchr- uud Lcsebiichcr nach Wahl der Bezirksschnlaufsicht in Gebrauch kommen können, sobald solche nach Anhörung der Landes schulbehörde vom Minister für Cultus uud Uuter^ richt für zulässig erklärt worden- sind. Bei Bürgerschulen kommt es der Lehrercon fcrcnz zu, Anträge auf Einführung neuer Lehr-und Lesebücher zu stellen. - So kommen nun häufig im Privatoerlage erschienene Lehrtexte mit Genehmigung dcs Ministeriums in den Schulen ')Ur Verwendung, worailS sich danu auch dic Abnahme des Absatzes dcr Volksschulbücher des k, k. Schulbüchcrvcrlages im Jahre 1871 gegen das Jahr 1870, von 1,745.088 auf 1,623.824 Exemplare, sowie das Zurückgehen dcr Armenbücher-gebühr erklärt. Der Schul büchcrrxnci^ in verpflichtet, jährlich eine bestimmte Anzahl Ercmplarc als Armenbücher für die Volksschulen abzugeben. Bei Bemessung dcr Arnlcnbüchcrquotc wird der Absatz des voran-gchcnden Jahres zur Grundlage genommen, und bilden 25 Proccnt deS Werthes der abgesetzten Bücher die Armcnbüchcrquolc für das nächste Schul' jähr. Wclchc Lehrbücher innerhalb dcS für jedes Land ermittelten Betrages als Armcnbüchcr für jeden Schul bezirk abzuliefern sind, bestimmen die , LandeSschulrä'th«', beziehentlich die Bczirksschulrä'the. ^ Da aus dem Verlage ocr Voll'sschulbüchcr, ungeachtet des Festhaltens billiger Verschleißprcise und bedeutender Abgabe von Armenbüchcrn, jährlich Mehreinnahmen resilltiren, so werden dieselben als Gcbahrungsil'bcrschüssc nach Maßgabe dcS Absatzes in die einzelnen Länder den Normalschulfonden dieser Lander zugeführt, und bilden diese Ueberschusz abfuhren eine jährliche Einnahme dcr Normal fchulfoude. Ihre Höhe betrug im Jahre 1804 .i2.!)80 fl. 39 kr., stieg im Jahre 1800 auf 00.000 fl., sank aber sodann jährlich, so daß sie sich im Jahre 1870 mit 28.027 fl. 70 kr. und im Jahre 1871 mit 24.^28 si. bezifferte. Hievon entfiel auf Kram im lctztgedachten Jahre der Thcilbctrag von 1241 fl. 43 kr. Mit dcr k. k. iu Wien stcht dcr sogenannte katcchctischc odcr Pfarrer Sauticr'sche Verlag in Verbindung. Um dcn katholischen Geist zu wecken und namcntlich in dicscr Hinsicht auf die Jugend einzuwirken, stiftete der volksfrcundlichc Pfarrer von Fischamcnd P. Siguumd Sauttcr, Tiroler von Geburt, im Jahre 1090 dcn Betrag von 2000 ft., den er später noch um 050 fl. vermehrte, und überließ diese Stiftung dem Icsuitcn-Eollcgium bei St. Anna in Wien mit dcr Vestimunma., daß von den Zinsen alljährlich ein Zehntel zum Capital geschlagen, die übrigen nenn Zehntel aber zum Druck und Ankauf von kaicchctischcn und Erbau-ungSschrislcu verwendet und diese Drucksachen zweimal dcS Jahres untcr das chrrstkathulifchc Volt ausgetheilt wcrdcu. Dic Icsuitcn sorgtcn angc lcgcntlichst für dic Erhaltung und Vermehrung dcr Stiftung, dereu Capital fortwährend wuchs, und von dcrcn Ertrag jährlich Tausende von latho lischcn Bclchrungsbüchern in die Hände der Jugend und des Volkes gelangten. Nach Aufhebung des Jesuitenordens wurdc die sogenannte katcchetische Bibliothek zu St. Anna dem k. k. Schulbücher-Verlage einverleibt, der zu- 1178 gleich die Verpflichtung übernahm, die vom Stifter vorgesetzten Endzwecke getreulich zu erfüllen und zur Beförderung der Christenlehre die hiezu geeigneten Werke forthin in Druck zu legen und den geistlichen Kinderlehrern und Pfarrern auszutheilen. Mit Schluß des Jahres 1870 betrug das Stiftungscapital, dessen Verwaltung dermalen der k. k. n. ö. Statthaltcrei zusteht, 130.000 st. Bon den Iahrcsinteressen dieser Stiftung wird der zehnte Theil zum Capital geschlagen; von dem Reste wird je ein Drittel den beiden niederösterreichischen Diöcesenbehörden zur stiftungsmäßigen Verwendung übergeben, das letzte Drittel aber in Gemäßheit des h. Ministerial-Erlasses vom 20. December 1851, Z. 2557, an die k. k. Schul-dücherverlagsdirection unter dem Namen „katechetisches Drittel" abgeführt, welches theils zur Herausgabe neuer katcchetischcr Schriften und Erdau-nngsbücher in den verschiedenen Landessprachen, theils zur unentgeltlichen Vertheilung solcher Werke, und in der jüngsten Zeit zur Betheilung der neu errichteten Schulbibliotheken verwendet wird. Aus dem voranstehenden erhellt, in welch innigem Zusammenhange der k. k. Schulbücher-Verlag mit dem österreichischen Schulwesen steht und welchen wichtigen Einfluß er auf die Förderung der Volksbildung hat. Schon durch ein ganzes Jahrhundert entfaltet er sein segenreiches, menschenfreundliches Wirken zum unberechenbaren Wohle der Völker, deren geistige und materielle Interessen zu fördern er unabläßlich bestrebt ist, und rechtfertigt vollkommen die Erwartung, welche die erlauchte Gründerin an diese höchst wohlthätige Schöpfung knüpfte. Um die hundertjährige Gründungsfeier des k. k. Schulbücher-Verlages in wahrhaft gedeihlicher Weise zu begehen, veranlaßt derselbe mit Genehmigung des h. Unterrichtsministeriums zwei wichtige Preisausschreibungen, und zwar eine zur Verfassung eines Handbuches der Erzichungs- und Unterrichtslehre für Lehrer- und Lehreriunen-Bil-dungsanstalten; die andne aber zur Verfassung von „Sprach- und Lesebüchern" als Lesebücher für die deutschen, italienischen, böhmischen, polnischen, ruthenischen, slovmischen, serbo-kroatischen und romanischen Sprachunterricht in den k. k. Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten für jenes ist ein Ehrenhonorar von 600 fl. und für jedes einzelne der genannten Sprachbücher von 300 fl. nebst dem Schriftstellerhonorare, das bei Uebergabe des preisgekrönten Werkes an den wiener Schulbücherverlag mit dem Verfasser vereinbart werden wird. Die Manuscripte sind bis Ende December 1873 an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzusenden. Laibach, am 26. Juni 1872. > K. k. LlinÄesjchulrath für Krain. (266—1) Nr. 4759. Vorladung an Herrn Ludwig Germonig, Amanuensio der l. t. Studienbibliothc! in Laibach, derzeit unbekannten Anf- cnthaltes. Nachdem zufolge Anzeige der Vorstehung der k. k. Studienbibliothek in Laibach Sie den Dienst als Amanuensis dieser Bibliothek eigenmächtig verlassen haben und Ihnen die auf Grund dessen erlassenen h. ä. Weisungen zur soglcichcn Rückkehr und Fortsetzung über diese ein Dienstvergehen nach § 1 der kais. Verordnung vom 10. März 1860 (Nr. 64 R. G.) begründende Handlungsweise im Wege der betreffenden Behörden nicht zugestellt werden konnten, weil Ihr Aufenthalt nicht eruirt werden konnte, so werden Sie hiemit öffentlich aufgefordert, Ihren Dienst als Amanuensis der hiesigen k. k. Studienbibliothek unverzüglich wieder aufzu' nehmen und sich wegen Rechtfertigung der Ihnen zur Last liegenden eigenmächtigen Entfernung vom Dienste innerhalb vier Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieser Vorladung hieramts zu melden, als sonst gegen Sie nach den diesfalls bestehenden Vorfchriften sofort weiter vorgegangen werden wird. Laibach, am 12. Juli 1872. K. k. Landesregierung für Krain. (261—1) Nr. 6343." Kundmachung. Der Magistrat wird am 2l1. Juli l. I., vormittags um 10 Uhr, eine Licitatiousvcrhaudlung wegen Beistelluuft und Verführung von Gruben, Bruchstein-und Dolomits^) t rer,dannDolomitsaudundNicselscl)otter abhalten, und ladet hiezu Unternehmungslustige mit dem Beifügen ein, daß die Licitationsbeding-nisse Hieramts im Bureau des Stadtingenieurs eingesehen werden können, und daß ein lOpcrc. Vadium noch vor Beginn der Licitation zu Handen der VerstcigerimgScommission von jcdcm Anbots-steller zu erlegen sein wird. Auch schriftliche, ordnungemäßig verfaßte Offerte welchen das vorgeschriebene Vadium beizuschließen ist, werden vor Bcgmu der mündlichen Licitation angenommen. StadtmagistratLaibach, am 15. Juli 1872. Dn Allsg't-mcistci: Deschlnaun. > l