^ «« Mittwoch den 20. Juki 1881. XX. Jahrftank^ l Die „Marburgkr Zeitung" erschkint jeden Conntag, Mittwoch und Freitag. Preise — fu, Marburg ganzjährig v fl., halbjährig L fl., vierteljährig 1 fl. 50 kr.! für Zustellung _ins Hau« monatlich ^0 fr. — mit Postversendung: ganzjüljrig 8 f!.. halbjährig 4 fl., vierteljährig 2 fl. InsertionSgebühr 8 kr. per Zeile. Die Oritiilfriigt «lid ilit Verstündigullg mit Ltalico. Marburg, 19. Juli. Italien wünscht zu erfahren, welche ZukuiislS. Pläne OesterreichtUngarn bezüglich des Balkans hat und will sich Uber dieselben verständigen. Nach dem Vorschlage des römischeti Kabinets würde da» Gleichgewicht liergestellt zwischen den Erwerbungen Oesterreich-Ungarn« am ägäischen Meere und Italiens an der Adria. Loin gemeinsamen Minister des Aeubern behauptet mml, er sei zu Verhandlungen geneigt. Wir bleiben Gegner der Eroberungspolitik. Schließen Oesterreich-Ungarn und Italien ltber die Balkanbeute einen Theilungsvertrag, so kann unser Marsch nach Salonichi angetreten und vollzogen werden ohne Roms Widerspruch. Italien wird dann erst gefährlich, wenn uns ein Krieg von anderer Seit^i droht. Das Gelüste nach Trient und Triest kann augenblicklich schweigen; aber es wird durch die Vertrags» Politik nicht geschwächt, sondern erhält frische Nahrung. Erwirbt Italien in Folge der Thei» lung „das alte Gebiet" Albanien, so wird im Geheimen wieder das Schlagwort ausgegeben: Die Adria ist ein italienisches Meer; was zwi, schen Triest und Albanien liegt, muß zu Italien gehören.^' Kommt aber jjeit, kommt Nalh und wird aus dem stillen Worte der laute Sturm. Jeder Feind Oesterreich-Ungarns kann aus Italiens Kriegshilfe rechnen. Und wenn wir die Nömer auch zu Lvasser und zu Lanve schlagen, so unterliegen wlr dennoch beim Friedensschluß, wenn der Feind iin Norden siegt und seine mit Italien verabredeten Bedingunzen uns auslastet. Und hätten wir den Nachbar im Süden auch zehnmal in die Pfanne gehauen: die Truppen, die wir gegen denselben anfgeftelll, können wir an der LLeichjel, an der Elve und Donau nicht verwenden und sichert dadurch Italien seinem Bundesgenossen die Ueberzahl, oie Uebermacht. Der Theilungsvertrag, welchen uns die Nach, folger Macchiavellt's anbieten, erweitert, verdoppelt die Gefahr, der wir im Jahre 1366 ungeachtet der glänzenden Elfolge bei Kustozza und Lissa ausgefcßt gewesen. Die Theilungspolitik Oesterreich-Ungarn» findet sich verzeichnet auf den dunkelsten Blättern feiner Gefchichle. Vermehren wir diese Blätter nicht! Verhandeln wir nicht über ein fremdes Volk, als wäi^' es unsere eigene Sache. Be« handeln wir dieses Volk nicht wie eine Heerde; mibhmrdeln wir es nicht bis zur Rechtlosigkeit und hüten wir uns, die Rache zu entflammen. Dehnen wir das Gebiet nicht aus, welches wir im Frieden nicht ztvilisiren, im Kriege nicht vertheidigen können. Franz Wiesthaler. Kit Erbsolgt io Aauerltgüttt». Ueber die Frage, wie zur Rettung des Bauernstandes die Erbfolge geregelt werden soll, schreibt Karl Edler von Ruber in der „Wiener Landwirthschaftlichen Zeitung" unter 'Anderem: I. Kaiser Joseph II. bestimmte mittelst Patent am 3. April 1737 , daß bei dem Eintritt der gesetzlichen Erbfolge immer der älteste Sohn das Bauerngut zu übernehmen habe. Besaß derselbe schon eine eigene Wirth« schaff, so konnte er entweder auf das väterliche Gut zu Gunsten des im Alter ihm nachfolgenden Bruders verzichten, oder dasselbe in Besitz nehlnen und das eigene Gut verkaufen. Zwei Wirthschasten dursten jedoch nicht in einer Hand bleiben, da es eine Hauptabsicht des Gesetzes war, „daß jedes Bauerngut seinen Mann habe". ^ Befanden sich die Eheleute im gethelUen 'öesitz des Bauerngutes, dann galten bezüglich der Erbfolge die Bestimmungen des Hosdekretes vom 31. März I7d8. Nach diesen verlilieb der Mann als überlebender Theil im Besitze der gattzen Wirthjchaft und hatte blos die Ver^ pflichtung, den Kindern den mütterlichen Grb-theil fristenweise auszuzahlen. Der älteste Sohn trat erst nach dem Ableben des Vaters in den Besitz des väterlichen und mütterlichen Antheiles des Bauerngutes. Ueberlebte die Frau den Mann, dann konnte sie mit dem ältesten Sohn gemeinschaftlich das Gut bewirthschasten. Falls sie dies jedoch nicht thun wollte, wurde die Wirthschaft dem Sohne allein übertragen und dieser hatte der Mutter ihren Antheil ratenweise auszuzahlen. Der Erbtheilung lag der bücherliche Schätzungswerth des Bauerngutes zu Grunde. Es wurden dann der Steuerbetrag, die Natural-atigaben und die Robot kapitalisirt und vom Schätzungswerthe in Abzug gebracht. Erst von dem Neste fand die Erbtheilung statt und hatte der Erbe des Bauerngutes die übrigen Geschwister in ratenweisen Zahlungen zu besrie« digen. Das am 5. November !737 erlassei»e Hosdekret der obersten Justizkelle gestattet in Fällen, wo der bücherliche Schützungswerth des Bauerngutes offenbar der Wirklichkeit nicht ent-spricht, die Bornahme einer unparteiischen Schätzung der Wirthschaft, und das Hosdekret vom 26. Juli 1787 verordnet, daß von dem Werths ves Erbgutes sämmtliche liquide Schulden in Abzug zu bringen sind. Ja weiterer Ausführung dieser Erlässe erklärt das Hosdekret vom 19. Mai 17S8, daß die zur Bewirthschaftung des Gutes nothwendigen Veräthschasten und Viehbestände keiner besonderen Schätzung zu unterziehet,, sondern als zum Bauerngute gehörig anzusehen sind. Von der vorhandenen oder in Erwartung stehenden Feldsrucht gebühre dem Ärundübernehmer so viel, als zum Samen für ven nächsten Anbau ersorderlich sei, der übrige Theil habe der gemeinschaftlichen Erbschaftsmasse zuzufallen. Die Josephinischen Gesttzs über die bäuerliche Erbsolge bestanden nicht lange in Kraft, Aeuilleton. Kit satschk PriPtjjin. Eine Kriminalgeschichte. Zweites Kapitel. (tzortsehuug.) ' Das schöne asiatische Mädchen schlich sich bald in alle Herzen der Familie ein. Niemand konnte dem sa»»sten bittenden Bl»ck ihrer groben, dunkeln Augen begegnen, oder die klagenden Töne ihrer leisen, tiefen und flißen Stimme hören, ohne sich mächtig zu ihr hingezogen zu sühlen. Niemand konnte lange mit ihr zujammen sein, ohne zu sehen, daß die Engelsgeltalt auch von einem Engelsgeist bewohnt war. Eudora wurde der Liebling des Hauses. Und doch Hütte es, nach den schnell aus einatl-der folgenden Ereignissen, scheinen können, dab die Ahnungen der Prinzessin Pezzilini richtig gewesen waren. Zuerst siechte der Vater der Familie, Lord Leaton, ein Mann in der Blüte des Lebens und dem vollen Genüsse der festesten Gesundheit, an einer seltsainen Krankheit dahin, welche aller Kunst und Wissenschaft seiner Aerzte spottete. Die geslhicktesten Krankenwärterinnen muhten Tag und Nacht an seinem Bette abwechseln. Auch die Damen des Hauses wetteiferten miteinander in ihren Aufmerkfamkeiten für den Kranken. Aber man bemerkte, daß er in den Augenblicken des schlimmsten Leidens Niemanden als seine Nichte Eudora in seiiler Nähe duldete und Alle, die Lord Leaton liebten, waren dem lieben Mädchen dankbar, das seine Tageserholungen und Nachtruhe geduldig opferte, um sich der Pflege des Kranken zu weihen. Alle, vis aus die Prinzeisin Pezzilini, aber ^^!iemand beachtete die gemurmelten Bemerkungen der Dame, besonders da sie selbst sich dem Reize von Eudora's Gegenwart nicht entziehen konnte, sondern häufig dem süßen Zauber velfikl, welcher alle Herzen zu dem schönen Mädchen hinzog. Ettdlich eines Abends hieß man Eudora, die von Müdigkeit überwältigt war, sich zur Ruhe begeben. Sie mischte ihrem Onkel den Schlastrunk, überreichte denselben ihrer Tante und zog sich aus ihr Zimmer zurück. Lady Leatol» wachte allein an dem Lager ihres Gatten. Sie setzte den Schlastrunk auf ein Tischchen neben dem Kopsende des Bettes, bis Lord Leaton, aus dem leichten Schlummer, in den er versunkm war, erwachen würde, und ver- fügte sich in ihr Ankleidezimmer, um ihren Anzug gegen eine wärmere Uinhüllung zu vertauschen, in welcher sie sitzen wollte, um den Kranken zu beobachten. Während sie vor dem Spiegel stand, welcher der Thür gegenüber hing und einen Theil des anstoßenden Zimmers zurückwarf, sah Lady Leaton den Schatten einer weiblichen Gestalt an der Wand hingleiten und hörte in demselben Augenblick das Rauschen eines seidenen Ge-wandes. Sie wandte sich sogleich um und trat ins Zimmer, sand aber Niemand darin. Lord Leaton war eben erwacht und kehrte sich um. „Ist Jemand hier gewesen?" sragte die Ladl). „Nienulnd!" antwortete er. „Dann war es wohl Einbildung", murmelte die Dame zu sich selbst, indem sie ihrem Gatten den Schlastrunk reichte. Er trank ihn bis aus den Grund aus; doch schien der Trank nicht die gewöhnliche Wirknng hervorzudringen. Der Kranke tonnte nicht einschlasen; er wurde iin Gegentheil iinmer unruhiger und bekam bald einen bestigen Ansall. Laty Leaton weckte erschleckt die Dienerschaft nnv sandte einen Boten, uln ihren Arzt herbeizurufen, welcher auch sogleich an das Krankenlager eilte. Aber die äußerste Kunst des« denn Kiiser Leopold II. erklärte schon mit Pa- vom '^9. Otlolier 1790 das Patent vom u. 1737 sammt allen NachtragSdekreten )ur anstzehodei^ und nnlcrwars das gesetzliche t'-rlirechl beim Bauernstände den BizstLmmungen vcs allgemeinen bllrgerlichen Gesetzl)uches. Trotz-denl wltrden mehrere Institutionen der srsiheren Gejetzacbung beibehalten. So setzte das Patent von» 2ö. Oktober 1790 neuerlich fest, daß zwei Aauerngüter nicht in einer Hand vereinigt werden dülsen; daß die zum Bauerngnte ge« ljörij^en Stisl« oder Hansgründe unlheilbar sind; daß bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge das ^itnst'kall^ut an den ältesten Sohn überziehen nnd dieser die übrigen Erben nach dem wahren Werthe der Hinterlassenschast enlschä« digen müsse. — Anders sprach das Patent vom 29. Oktober 1790 in dem Falle, wenn das Aauerngnt im getheilten Besitz der Eheleute war. Es stand jetzt jedem der ttberlelienden lAatten frei, das Gut gegen Enlschävignng der Erl)en gänzlich an sich zu bringen. Der wesentlichste Unterschied zwischen der Ioscphinischen und Leopoldinischen Erbfolgegesetzgebung für den Bauernstand liegt aber darin, dab erstere sür die Schätzung des Bauerngutes nnd daher sür die Bemessung der Erb« lheile besondere, den Uebernehmer des Bauerngutes schützende Slnordnungen traf, während das Leopoldinische Ecbfolgegesctz diese Schutz-mabregcln nicht kennt, vielmehr das Bauerngut den anderen, beweglichen Objekten einer Erl)-schaftsmasse gleichgestellt. Wenn wir indesfen den 8 7 des Patentes vom 29. Oktober 1790 genauer >n das Auge sassin, so sehen wir, dab die Gksetzgebung den Weg doch angedeutet hat, den der Bauernstand be» der Ecbsolge zu seinem Heile jreiwilllg cinjchlagen muß. Es heißt nam' lich hier, daß die Schätzung des Bauerngutes dehuss Auszahlung der Erbtheile an die jltn« geren Geschwister entweder durch glitliches Ein-verständniß oder ordentliche Schätzung zu geschehen habe. Der Bauernstand begriff diesen Wink und erhielt in der Praxis den Zustand unter der josephinischen Gesetzgebung größten-theils ausrecht> wie uns dies Hosrath Karl Ptycer im Mal^azin sür Rechts- und Staats> Wissenschast (VII. Band 1353) so trefflich schildert: „Merkwürdig ist die Erscheinung, daß unsere Bau'^ern die Nachtheile, welche sür ihren Stand aus der gleichen Bertheilung der Erbmassen hervorgehen, wohl erfaßt haben, und denselben selbst vorzubeugen suchen. Ein Vater, der noch bei Lebzeiten sem Gut übergibt, überläßt es einem seiner Söhne um einen Preis, der weit unter dem wahren Werths ist, wenn er auch dadurch scheinbar seine übrigen Kinder, die er gleich liebt, verkürzt. Bei Jiwenturen, wo großjährige Kinder gleichzeitig mit dem Vormund jür minderjährige einschreiten, stimmen selben war vergeblich, denn noch ehe der Morgen anbrach, gab Lord Leaton den Geist auf. Der Arzt hielt es jedoch sür seine Pflicht, der bekümmerten Wltwe zu erklären, dab ihr Gatte an den Wirkungen eines scharfen Giftes gestorben sei und er müsse eine Untersuchung durch die Todtenjury verlangen. Lady Leaton wies den Gedanken mit Unwillen von sich. Da aber der Arzt sest aus seinem Vorsatze bestand, daß eine llulusuchung nnd eine Todten-schan slailfindei» sollte, so mußte natürlich lieides vorgenommen werden. Jndeß ward nichts Ent-scheidendes zu Tage gebracht. Weder in dem Körper des Verstorbenen, noch in den Gläsern, aus welchen er getrunken hatte, noch sonst irgendwo ward etne Spnr von Gist entdeckt. Der einzige verdächtige Umstand, dasj Ladl) Leaton den Schatten einer weiblichen Gestalt an der Wand gesehen und das Rauschen eines seidenen Gewandes in dem Zimmer ihres Gatten gehört hatte, wurde dnrch eiil getrenntes Verhör jedes einzelnen zum Hause Gehijligen widerlegt, wodurch deutlich dargelhan wurde, daß Alle NM ditse Zeit im Belte gewss^n maren. Und Lady Leaton selbst gal» zn, dab ihre Ein-bildnngskiast sie vleiteicht getnnichl^ hatte. Der Ausspruch der Todtenschau fiel de«hall> dahin in der Regel sowohl die grobjährigen Geschwister des Uebernehmers als auch der Vormund der minderjährigen gegen ihr scheinbares Interesse für eine niedere Schätzung, indem sie dem Unternehmer als dem Stammherrn der Familie, bei welchem sie in Unglückssäilen wieder Unterstand suchen, als dem Erl)alter des Bauerngutes gern einen Vortheil gönnen und eben dadurch ein Familien« und Standesrecht anerkennen, wo der als Jnventurskommissäc einschreitende Jurist nur das Personenrecht sieht und, um die Rechtsgleichheit der Individuen zu wahren, durch Treiben auf eine hohe Schä-tznng häufig das Fanlilien- und Standesrecht verletzt.^ — „Die meisten Sitten", sagt W. H. Niehl, „sind gut, weil sie alt sind, und in der Regel sind die ältesten die besten". Die Sitte isi ein Gefäß nicht des Witzes eines Einzelnen, sondern der Weisheit der Jahrhunderte. Weil die nationale Sitte seit Jahrhunderten langsam und stetig von der ganzen Bolkspersönlichkeit geschaffen wird, darnm mllsse ihr auch ein höherer Werth beigelegt werden, als dem Brauch, welchen ein Einzelner ausbringt. — Zur ljjelchichl«? des Der Gewerbetag in Krems, ursprünglich für Nieder-Ocherreich einberufen, ist durch Vertreter von Genossenschaften und Vereinen aus Ober-Oesterreich, Mähren und Steiermark zu einer großartigen Kundgebung geworden. Die VolkSlvehr und das allgemeine Wahl« recht werden als dringend bezeichnet und die Grundzüge einer fozialen Politik entworfen, die gipseln soll im Schutze der heimischen Arbeit, in der Hilfe für Kranke und erwerbsunfähige Arme unter Aussicht und Beitragsleistung des Staates. Agram jubelt, beflaggt und bringt Fackel-züge: die Militärgrenze wird mit dem Lands vereinigt und das letzte Gebiet, in welchem der militärifche Abfolutismus noch geherrscht, wird von diesem befreit. Die Träume von Groß-Kroatien erfüllen sich schon zum Theile. Am Goldenen Horn soll eine bedenkliche Gährung herrschen nnd wird sogar ein Aufstand gegen Abdul Hamid besürchtet. Die Schandwirthschaft in Konstantinopel erzeugt nur faule Gährung; dem Gestndel dieser Stadt fehlt die Krasl, sich zu empören — einen Frei-heitsgedanken zu sassen und zu verwirklichen. Frankreich hat im ersten Halbjahr 1331 einen Steuernüberschuß von hunoertfünf-undsi^bjig Millionen virbncht. Die Steuern sind allerdings hoch; aber in anderen Staaten sind sie es gleichfalls — nur mit dem Unterschiede, daß nicht gezahlt werden kann, die Einnahmen hinter dem Voranschlage zurückbleiben. aus, daß der Verstorbene an natürlichen Ursachen verschieden war. Lord Leaton war zu plötzlich gestorben, um ein Testament gemacht zu haben, aber seine Wünsche wurden von Lady Leaion so gut verstanden, dab sie sie ohne Zeitverlust in Ausführung brachte. Sie schrieb nach Rom an Maleolm Montrose und ersuchte ihn, sogleich nach Engiand zu kommen. Gegen das Ende eines stürmischen Märztages stieg er zu Abbeytown aus dem Postwagen und legte die kurze Entfernung nach der Abtei zu Fuße zurück. Als er in den hochroth ausgeschlagenen Gesellschastssaal trat, war dieser schon glänzend für den Abend erleuchtet, und ilunitten seines Lichtglanzcs und seiner Farbengluth zeigten sich drei hohe holde Frauengestauen. Die erste, welche seine Tante, Lady Leaton, war, erhob sich und führte ihn zu den beiden anderen. Nachlässig in einen Armstuhl gelehnt, faß ein schönes Mädchen, von zarter Gesichtssarde, mit dunkelgrauen Augen und l^ellbraunem Haar, welches durch ein Retz von schwarzer Seide zusammengehalten wurde. Zu ihrer Rechten und zärtlich über sie geneigt stand eine große, hochgewachsene, blonde Frau. „Die Prinzesstn Pezzilini, Herr Montrose", Verinijchte Zlnchrichtei». (Die schnellste Lokomotive.) In Philadelphia (Baldwin Works) wird eine Lokomotive angeferligt, welche achtzig (englische) Meilen in oer Stunde zurücklegen soll. (Del» lsches Urtheil über die Lage in Oesterreich.) Die ^Schlesische Presse^' bespricht die politische Lage und sagt u. A.: „Die österreichischen Staatsmänner sollten doch nicht vergessen, daß das denlsche Volk in Oesterreich eine Bedentung hat, die cs nicht blos ans seiner staatsrechtlichen Stellung innerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie schöpft. Da sind denn doch Zusammenhäuge mit 40 Mill. Menschen derselben Znnge . . . Mit einem auf neuen Bahnen einhergehenden Oesterreich müßte doch wohl auch eine Revision der, sei es geschriebenen oder anch nur in der moraltschrn Verbindlichkeit bestehenden Traktate eljolgen. Unzweiselhast hat die Potitik des neuen deutschen Reiches von dem Einflüsse, den internationale Beziehungen indirekt auch auf die inueren Ver-hältntsie gewähre», namentlich Oesterreich gegenüber einen so absolut geringen Gebrauch gemacht, daß selbst die geschärfteste Empfindlichkeit auch nicht den Schatten eines Anstoßes zu nehmen vermochte. Allein wenn die Gesühle der deutschen Ration in solcher Weise insurgirt werden, wie es durch die Prager Vorgänge geschehen, wenn deuliche Studenten den Knütteln roher Straßen-bummler und deutsche Professoren-Töchter dem Speichel des Pöbels ausgesetzt sind; wenn die sogenannte „Intelligenz" in öffentlichen Blättern zu solchen Cxzesien aufrusen kann, dann dürfte oas Gefühl des Unwillens in den auf ihre Rationalität haltenden Unterthanen de» deutschen Reiches auch deffen Verhältnis zu dem verwandten Nachbarreiche beeinflussen. Die „Na-tional-Zeitung- registrirt die Masjen-Konfiskation und bemerkt dazu: „Wir halten es nicht für möglich, in dieser Weise aus die Dauer zu regieren; diese» Verhatten der Presse gegenüber ist mehr gemacht, die Aufregung der Gemüther zu erhalten, als alle Reden, die geredet werden mögen." (Zuständigkeit der Staasbeamten.) Der Finanzwach-KommissSr Franz Brenn war bei dem Finanz-Kommisiariale in Odrau definitiv angestellt und in definitiver Eigenschost dem Kommiffariate Odrau zur Dienstesleistnng zugewiesen. Vom 1. Juli 1860 ab wurde da» Kommissariat in Odrau ausgelassen und nach Fulnek vertegt und Brenn diesem Kommissariate gleichfalls definitiv zngewiesen. Brenn ertrankie im April 1360, wurde in Folge dessen bis zu seiner Genesung beurlaubt und blieb in Odrau blS zu seinem im August 1360 zu Odrau er-folgteir Ableben, nachdem er lzsun Kommiffariate Oorau viele Jahre hindurch in definitiver Eigen- sagte Lady Leaton. indem sie Malcolm der Fremden achtungsvoll vorstellte. Malcolm verneigte sich tief und ehrerbietig, und sühlte sich geehrt, die Bekanntschast der Witwe des heldeumüthigen Prinzen Pezzilini zu machen. Die Dame ihrerseits erhob ihr stattliche» Haupt, lächelte sanft, verneigte sich schweigend, uitd wandte dann sogleich ihre Ausmerksamkeit dem jungen Mädchen in dem Stuhle wieder zu. Aber in diesem einzigen Blick auf ihr volles Gesicht sah Malcolm, daß sie eine jener seltensten und wunderbarsten Typen italienischer Schönheit war. Malcolm nahm diesen Eindruck in wenigen Augenblicken in sich aus und wandte sich dam«, um die junge Frau in dem Armstuhl — seine Kousine Agathe — zu begrüßen. Er that dies u, würdigen und herzlichen Worten, wie sie der ernsten Veranlassnng ihre» Wiedersehens geziemten, nnd da er nun zum ersten Male die außerordentliche Zartheit ihres Gesichtes nnd ihrer Gestalt, so wie das Schmachtende ihrer Stellung nnd ihres Benehineu» bemerkte, ntthm Malcolm eine beunrlthtgte Miene an und äußerte seine Besorguib, daß sie ult-wohl geweseii wäre. „Rein, sie ist nicht nnwohl, das heißt nicht ernsilich; aber seit unserem großen Verluste schalt aktive Dienste geleistet halte. Im Iahce !83I wurde die Zuständigteit einer ehelichen Tochter desselben streitig; und dieselbe wurde i'i lehter Instanz nach Fnlnek zuständig erkann!, weil tl)r Aater zur Zeit seine« Todes dem Fi, «anzwach-Kommissariate daselbst in dcsiilitiver Eigenschaft zur Dienstleistung zugewiesen war. Der Berwaltnngs-Gerichlshos hat aber auf Be-schwerde der Stadt Fulnek diese Ministerial-(^ntscheidung als im Gesetze nicht liegrllndet ausgehoben und die Zuständigkeit nach Odrau att«gejplochen aus folgeliden lSrttnden: ^Nach Z 42 der Gemeinde-Ordnung vom 24. April erlangen definitiv angestellte Staatslieamte die Zuständigkeit in der Gemeinde, in welcher ihnell ihre Stelle den ständigen Ausenthalt an, weist, mit dem Antritte ihrer DienstessteUe, also, da diese lehtzitirten Worte sonst ganz überflüssig wären, nicht schon durch die Ernennung aus daß Amt, sondern erst durch die thatsächliche Ueberiluhme der mit dem Amte v.'rbundenen Funktionen. Nach dieser ganz klaren geseKlichen Bestimmung hat Franz Arenn, der aktenmShig bei dem mit 1. Iul» 1860 in Fulnek aktivlrten Finanzwach-Kommlssariate nie sungirt, da er noch vor diesem Zeitpunkte durch Krankheit dienstunfähig wurde, und wenige Wochen nach» her, ohne seine Dienstsähigkeit wieder erlangt zu haben, verstorben ist, die Zuständigkeit in der Gemeinde Fulnek nie erworben und folge» richtig auch die bis dahin nach eben dieser zi-tirten Gesetzesstelle in der Gemeinde Ooran er« wordene nie verloren. Die Einwendung, dab es stch um eine neue Dienstesstelle handelte, da nur der Sitz des Finanzwach-Kommisiariates. bei dem derfelbe sungirte, von Oorau nach Fulnek verlegt worden, ist nicht stichhältig, da es det der Frage nach der aus einer amtlichen Stellung stch ergel»enden Gemetnde-Angehörigkeil offenbar nicht aus die Kompetenz und den Wir» kungskrels, fondern aus den Sitz der Aemter ankommt, und daher auch eine Veränderung des Amtssttze« allerdings auch eine Veränderung in der Gemeinde-Angehörigkeit der Beamten zur Folge haben kann. Da nun seine Kinder eine andere Zuständigkeit bisher nicht erworben haben, so folgen ste der Zuständigkeit des Vaters zur Gemeinde Odrau. (Neligionsübertritte in Wien.) In den Jahren 1870—1880 sind zu Wien 2706 Individuen aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten, während nur 342 Konver^ tlten in dt^seibs eingetreten. Die evangelische Kirche A. C. hat dagegen während desselben Zeitraumes gegenliber 253 Austritten nicht weniger als 106S Eintritte verzeichnen können, und die jildische R^l'gionSgenosssnschast hat, während sie 577 Individuen durch Austritt verlor, 622 durch Uebertritt geivottnen. Die Konstatirung der letzterwähnten Thatfache süyrt scheint sie nicht ganz wohl oder stark zu sein'', antwortete Lady Leatott, den Satz mit zitternder Stimme fchliebend. „Nicht wohl; nein, gewiß nicht!" dachte Malcolm, als er besorgt auf das fchöne, bleiche, geisterhafte Gesicht u.id die gebrechlrche Gestalt des Mädchens t)l!ckte, das er vor wenigen Monaten erst als das echte Bild vollkommener Gefundheit verlassen hatte. Mcht wohl, doch nicht ernstlich unwohl!" War es möglich, daß diese grobe Verände' rung so alllnälig Uder Agathe gekommen war, daf^ dle Wirkungen derjelben selbst den Augen ihrer eigenen zärtlichen Mutter entgangen waren? „Das muß doch der F ill gewesen sein", dachte Malcolm, als er des jungen MädcheiiS zarte und abgezehrte Hand in der jeinigen hielt lind sich vornahm, Ladl) Leaton am nächsten Tage aus die furchtbare Verändernng autinerk-faln zu Milchen, welche, wenn sie auch Denei,, die täglich mit der SUanken verkehrten, ent» galigen fem tonnte, well ihre Aufnierkjanikeit von Gl Hailse. S. erklärte ihr die Bedeutung dieser Üliaßregel. Die Bäuerin verfiel in Trütisinn, verliesj das Hans, besuchte die Nachbarn und als ihr Ge-lnüthsleiden in Tobsncht ausartete, lvard die Unglückliche nach der Landes Irrreuanllalt gebracht, wo ste vor eiiligen Tagen starb. (Mit sieben Stimmen gegen f ü il f.) Der Gr undbesitzer Joseph Pnschnlk in Neinschnik wurde angeklagt, er habe seine Waldkeitsche ii» Unter-Kappel angezündet, um die Äersicherungs-gebühr — 450 st. — zu erhalten. Das srag. liche Haus war kaum 200 st. Werth und befand Puschluk sich in fehr bedrängter Lage. Erwiesen mar ferner, daß der Angeklagte einige Tage vor deln Brande den Schnee vorn Dache geschaufelt. Die Gefchwornen in . Oktober einbelusen werdeii. Der NuntiliS soll den Vischöfen Oesterreichs ein päpstliches Schreiben, welches sehr wichtige Kirchenfragen betrifft, mitgetheilt haben. Der KrikflSminister Rublond« bkadsichtigt, im Ariillerieressort eine „Säuberung" vorzu Die türklichen Behörden haben die Bevöl« kerunt^ von Skutari ausgesordert, die Weinberg Steuern slir zwei Jahre voraus zu erlegen. Z. 6^28. (699 Kundmachung. Vom Ctndtrathe Marburg werden im Sinne dcS Gkst^jei^ vom Jahre 18ö^. wornach für das Halten der Hunde in Marburg eine jahrliche Auflage von je 2 fl. ö. W. zu entrichten ist, die Btsi^cr von Hunden ausgesordert, den BefiK derselben vom !. bis 31. Juli 18v1 liei der liiksigen Stadtkasle anzumelden und die Auflage per 2 fl. gegen Empfangnahme drr Quittung und Atarfe um so gewisser zu berichtigen, als im widrigen Falle jeder. Hund, welcher vom 1. August 1881 an m«t einer siir da« nächste, vom 1. Juli 1881 blö Ende Juni 1882 laufende Steuerjahr giltsgen Marke neuer Form nicht versehen ist, vom Abdecker eingesangen und nach Umständen sogleich verlilgt werden wird. — Für Hunde Fremder odn durchreisender Personen tonnen Fremdenmarken bei der Stadtkasse behoben werden. Jede Umgehung der Steuercntrichtung, insbesondere die Verhelmlichuvg eines steuerbaren Hundes, oder die Benußung einer salschen oder erloschenen Marke wird, außer der zu entrichtenden JahreStaze per 2 fl., mit dem doppelten Erläge derselben per vier Gulden bestraft, tvo-von dem Anzeiger die Halste zufällt. Marburg am 22. Juni 1881. Der Bürgermeister: Dr. M. Reiser. I Ilanllsagung. li'ül' (Iis viklsv Lövsisv äor tivrsliodstsu I'ksiloadms svdoQ väkrsaä äsr Isnxvisrixöv Kravillwit, sovis dei äom lliusvdoiäso, niodt milldsr sür llio so üktilrsiedv, böodst ekrsuäo Lexloitullx äsr ir6»odSQ tlülls äss null ill vot-t. rukslläsn llerra /.um Lüädkdnkots s»xon alloll tkvüllvkmövlZöN I'rouväsu ullä Lvllkllvtvu dsreliobslöll, tisl» ^etültltöu Davic: (739 Eine Witlve wünscht als Haushälterin oder Kindsfrau aufgenommen zu werden. (785 Adresse im Eomptoir d. Bl. Ein solides Denmädchek aus gutem Hause wird sür ein LuxuS-Geschäfi gesucht. Avfrage im Eomptoir d. Bl. (785 Zu verkaufen: ein wegen seiner Glöhe mehr sür die Ebeue geeigneter He«wagen, sogleich, einige Tausend Schober GrlenlaubbiAuschen !m September d. 2. lieferbar. !!iähere Auskirusle erthe^lt der Gefertigte in seiner Kanzlei, Kärntnergasse Sir. 15, oder aus sliner Lesi^ung in Roßbach. (787 Dr. Hirschhoser. 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Die Licitations-Bedingnisie, wornach insbesondere jeder Licitant vor gemachtem Anbote ein l0°/o Vadium zu Händen der Licitations-Commisjion zu erlegen hat, sowie das Schäz-zungü-Protokol! und der Grundbuchs-Extrakt köimen in der diesgerichtlichen Registratur eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Marburg l. D. U. am 9. Juli 1881.___ Viuuloiltoä sicher, färb- und geruchlos. Portion für sechs Letten 30 kr. (754 Bei Herrn W. König, Apotheker. vtvilUe« ^oieo. I^^nter/.eis'.Illleter lieetnt sieli kiemit an» 7u:!vix;en, da8kj k;ein Verdret-er Ileir^nximi-Ulli» mit einem rSllvI» I «xer von j^ralitiZcdsten und degtgearlzeiteten «ptisellvil Vv^vntjtünüvu liier ein^etrotkon ist und sieli 6 '1'aßv luer aullikilten wird. (767 ^UKvQKlL.»or verävu^uur uaod genauer krüLuuß^ äe» Sodvvrmöxeiu» veralisol^t und tiir deren vollständige ^lcliomodation Zarantirt. vis kreise sind mit KÜLl^sielrt aut die Vor^iiglieklceit der vorgeleßten (Zegenstände die lailliZsten, die ülzerliaupt ein Oi)tilcer immer stellen im Ltande ist, und v^ird sieli jeder ?. '1'. (Klient sot'ort über/euZen. livparatni'vn werden iilzernommen und liestens ausgel'üdrt. dvi lleiin Ildr-maeliei' (Ftreier am Lurxplatze. Vptisvlivs In8titut L.koxingvi', l-sibavli. Eilt möblirtts Zimmer gassenseitig, mit separatem Gingang ist lägltch zu beziehen: Schmiderergasse Nr. Ii. Eisenmöbel-Fabrik von ItvIvlRkTrÄ ^ So. in HVIvi» III. Marxergaffe 17 liefert nur svliäv Möbel für Ausstattungen, Salons, Hotels, Restaurationen und Gärten. Neuer illustrirter Preis Eourant gratis u. stanty. Das I»tvri»atßv»KalIv latent» ui»Ä tvvNnl»«!»« «»Dvau der Firma kvivkarä ^Lomp. in ^ivn, III. 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