«47 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. »l. Donnerstag den 23. April 1874. wschen der Blatternepidemie. ^ Die Blatternepidemie in den Ortsgemeinden 3°ttaj, Zoll, Hrerwviz, Adelsberg, St. Michael, ^'-peter, Wippach, Planina, Loze, Gote und /p des Sanitätsbezirkes Adelsberg ist am 19ten ' ^. als erloschen erklärt worden, kr «- > "dankten in 26 Ortschaften seit Beginn . Epidemie im Oktober v. I. bei einer Bevöl« ,,.^3 von 9546 Einwohnern, 274 Individuen ^ Männer, 116 Weiber, 27 Kinder), davon ^genesen 225 (102 Männer, 101 Weiber, ^ , "bei), gestorben 46 (28 Männer, 14 Wei-s ' ^Kinder). Es sind demnach von der Ge-."Mbevölkerung 2'8pzt. erkrankt, von den Ernten aber 16 7pzt. verstorben. . Valbach, am 12. April 1874. ^ der K. K. Landest egierung sur Kram. ^^3) "Nr."2140. ^ Blindenstiftung. ^ -^ ^"^ Freiherr von Flödnigg'schen ^ ^stiftung im Blindenerziehungsinstitute in z stnd sechs Platze erledigt, ^lilnl ! ^^ Stiftung haben Anspruch arme, ^i> >" ^^in geborne, insbefondere verwaiste, ^ ^och sonst gesunde und bildungsfähige ^nä> ^^"^" Gefchlechtes, welche das siebente j^>hr vollendet und das zwölfte nicht über- 3,haben. ^ ^^ mit Stiftplätzen betheilten Kinder sind ^wer Werk- und Sonntagskleidung, ferner <^t! Hemden, zwei Paar Strümpfen, zwei Paar V" und einigen Sacktüchern versehen, von ihren vh oder Vormündern bis nach Laidach zu stellen, "üchA "us sie auf Kosten des Stiftungsfondes ^3 begleitet werden. ^""n und Vormünder, welche sich für ihre ^tth "ub Pflegebefohlenen um diese Stiftplätze ^sun" ^eN' haben ihre mit dem Taufscheine, ^tlichf^ und Armuthszeugnisse, dann mit dem Mgl? Zeugnisse über die Gesundheit und Lehr->l b^ bes Kindes documentierten Gesuche durch ^t^ k.k.Bezirkshauptmannfchaft und in "^ vaibach durch den Stadtmagistrat '"htt,,. . bis 15. Mai l. I. ^überreichen, ^ach, am 21. März 1874. "- Landesregierung sur Kram. ^ H.-i ^ Der l. t. Hofrath s^3^lft «othar Metternich w p. ^ Nr. 551. . Vti^ Lehrstellen. ^ an ^eginn des Schuljahres 1874/5 kom-^"te l>? Staatsnlittelfchulen in Krain nach-1 18?^ ^" Ulit den im Gesetze vom 15ten ' ^ln d ^"Gerten Bezügen zur Besetzung. , ^" ^-k. Oberrealschule ^ Laibach: ^ ^ ^hrstellc für italienische Sprache; ^lfs/> l- Real- und Obergymnasium in Ru- schia"s^brstellen für klassische Philologie, sub- I Hen ^' wo möglich, auch für den sloveni- » . eine p"^lienischen Sprachunterricht; l ^q "^stelle für Naturgeschichte in Verbin> ^ Ken ! .^"hematik und Physik, wobei l^lich:?/"^ ber slovenischen Sprache uner- ! ^ <^ Erstelle für Zeichnen. M eine 9', ^lgymnasium in Krainburg: I '"bsidi^: ^stelle für klassische Philologie mit l"l slovenischen W "Ne 9,?""gynlnasium in Gottfchee: > ""« «F'lle für klassische Philologie und » ^ >"Ue für Geograsie und Geschichte, j wobei die subsidiarifche Verwendbarkeit für , den italienischen oder slovenischen Sprachun , terricht unter übrigens gleichen Umständen den Vorzug begründet. , Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig instruierten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde j biS zum 20. Mai 1874 beim k. k. Landesschulrathc für Krain in Laibach einzubringen. Diejenigen Bewerber, welche sich gleichzeitig um mehrere der erwähnten Stellen in Kompetenz setzen, haben bezüglich jeder derselben ein abgesondertes, mit einer beglaubigten Abschrift des Lehr-befähigungSzeugnisses belegtes Gesuch beizubringen. Laibach, am 9. April 1874. K. k. faudeoschulrath für Krain. Der Bolsitzmdc: Fürft «othar Metternich. l18b-2) Nr. 166. «ehrerstellen. Die an den neu activierten Volksschulen in Zagrac und Maichau erledigten Lehrerstellen, womit ein Iahrcsgehalt von ze 400 st. verbunden ist, werden hiemit zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Bewerber um eine dieser Stellen wollen ihre documentierten Gesuche bis längstens 20. Mai 1874 bei dem gefertigten k.k. Bezirksschulrathe überreichen. K. k. Bezirksschulrats Rudolfswerth, am 18ten April 1874. Der l. l. Vezirlehauftlmann als Vo» sitzender: (184—2) Nr. 4637. Pvstrittgcld. Das Postrittgcld für ein Pferd und eine einfache Post für Eftraposten und Separatfahrten ! wurde vom 1. April bis Ende Juni 1874 im Küstenlande mit . . 1 ft. 88 kr., „ Krain mit . . . . 1 „ 81 „ festgesetzt. Hievon wird das Public um infolge hohen Handelsministerialerlasses vom 27. März 1874, g. 5828, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 11. April 1874. K. k. Indirection. (186—2) Nr. 663. Lieferungs-Ausschreiben. Bei der k. k. Bergdirection Idria in Krain werden l8«X> Metzen Weizen, l80« „ Korn und D«>«> „ Kukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben fein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-fchaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificiertes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu tiefem. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter oonseite des Amtes verhalten, dn Verfrachtung von Loitfch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-krcuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkafse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Erstcher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis HO. Mai Z854, 12 Uhr mittags, bei der ^. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der Preis I000 Idria zu stellen. Sollte ein Offert aus mehrere Körner-gattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhal^ tung der sämmtlichen Bertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein l Opcrc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages» curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Bertragsverbindlichkei-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Badium als an dessen gesammtem Vermögen zu rcgressieren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge treide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständigt werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Mitte Juni R854, die zweite Hälfte bis Ende Juni R874 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreidesäcke von der k. k. Berg direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Eontractsbe dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts-Bedingun-gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und Erecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Vergdireetwn Idria, am 19. April 1874.