latt ___zur Laibacher Zeitung. «H/ 97- Dinnag yen !6. August Hg/,3. Vubernial - Verlautbarungen. Z. 1222. (2) Nr. i63oi. Kundmachung des k. k. illyr. Guberniums. -. Es sind gegenwärtig sechs Stipend.cn jahtl.cher Achtzig Gulden E. M. aus dem zur Verpflegung und Bildung taubstummer Kinder bestimmten Hold. heimischen St'ftungsfonde erledigt. — Diese SilpendlM sind für taubstumme in Krain 9dcr Kärnten gebogne Kmder bestimmt, die N?n ehellchcn Aeltern abstammen, und katholischer Religion sind. — Kinder asathollscher Aeltern können nue lann an der Stiftung Theil nehmen, wenn sich letztere freiwill g her» beilasten, «hre Kinder in der katholischen Re< l'gion erziehen zu laffcn. — Ferner dürfen die Kmder mchl unter 7 und nicht über ,4 Jahre alt seyn, und es haben jen« den Vorzug, welche von den Aeltern verwaiset, ganz arm und verlassen sind, dann durch eme gute Viloungs-fähiglcit und Gesundheit sich auszeichnen. — Neblibel w»rd bemerkt, daß nach dcm Willen dcs Stifters taubstumme Kinder ma'nnllchcn Geschlechtes vorzüglich zu bcrücksicht>gln sind. — llebligenb darf der auf die Sllfcumi An. spruch machende nicht stumpf oder blüdsllimg seyn, und außer dn. bahn in der Strecke von Neudorf, Stations» Nr.O, bis an daö Zirknihthal, Stations-Nr.5lO, in einer Länge v^n 5 Meilen, 367 Klafter, wird hiermit cinc öffentliche Versteigerung in» Wege schriftlicher Offerte ausgeschrieben. __ Jeder Baulustige kann die Pläne, die Baubeschreibung, die Preistabclle für die verschiedenen Arbeitsgattungen, dcn summarischen Ueberschlag mit Angade der Quantität und Qualität der Arbeiten, dann die allgemeinen und besonderen Baubedingnisse taglich von 8 bis 2 Uhr in dem Bureau dcr k. k. General-Direction der Staats-EiftnbahncnzuWicn,HelrngasseNr.27, im zweiten Stocke, einsehen. — Im Allgemeinen haben folgende Bcstimmungen zur Wissenschaft und Nachachtung zu dienen: 1. Der Unterbau, zu welchem jedoch die Stationsplahe und Gebäude, dann die Wachtcrhäuscr nicht gehören, wird in seiner Gesammtheit, das heißt ein, schließlich aller dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Matelialbcistellllngcn, in der Art ausgeboten, dasi derselbe nur einem Unternehmer oder einer Uitternehnningsgescüschaft, d»e jedoch von einem Bevollmächtigten rcprasennrt werden muß, und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch zu verpflichten haben, znr Abführung übergeben wird. — 2. Die einzelnen Arbeits^attungen und die dafür berechneten Kosten bestehen summarisch in Folgendem: 2) In Erdbewegung und Felsenspreng„ng im Betrage von 462M'l si. 46 kr.; d) In Wand- und Futtelmauern, Pflasterungen und Ufevbaute»,, 603 im Betrage von 302576 si.; c) In Viadutten, Brücke,,, Durchlässen und Gcla'uocrn, im Betrage von 270569 st. 1l kr.; c!) In Besamung der Böschungen, im Betrage von 556 ft. 51 kr ; «)In Chausseen und Wegumlegungen, im Betrage von 3877 st. 56 kr,; zusammen in (Conventions - Münze 1.059.704 st 48 kr. — 3. Die schriftlichen Offerte, welche bei der k. k. General - Direction der Staats - Eisenbahnen bis 30. August 18^3, Mittags um 12 Uhr zu überreichen sind, müssen jedes wohl versiegelt und von Außen mit der Ueberschrift: „Anbot zur Herstellung des Unterbaues in der Strecke von Neudorf bis an das Zirknitzthal" versehen seyn. - Das Offert hat folgende Punkte zu enthalten: a) den Percent enn ach laß von den zum Grunde liegenden Einheitspreisen, um welche dcr Offerent den Bau zu übernehmen bereit ist, und dieser Nachlaß muß mit Zahlen und Buchstaben ausgedrückt seyn. —I)) Die ausdrückliche Erklärung, daß der Anbotlcger die allgemeinen und speciellen Baubcdingnisse, die Baudeschreibung und überhaupt alle den Bau betreffenden Pläne und Urkunden eingesehen, die» selben wohl verstanden, mit scincr Namens-fcrtigung versehen habe, und die darin enthaltenen Bestimmungen pünktlich erfüllen wolle. — e) Die Angabe, ob und welche Straßcnbau-ten dcr Ossercnt bereits ausgeführt habe, dann ob und welche Anzahl von erfahrenen Aufsehern und Arbeitern ihm zu Gebote stehen, und endlich ci) die eigenhändige Fertigung des Vor- und Famllicnnamcnö, mit Beifügung des Charakters und Wohnortes. — 4. Jedem Os-scrte muß die amtliche Bestätigung entweder eines k. k. Provinzial-Zahlamtcä oder des k. k. Universal-Cameral-Zahlamtcs in Wien beigefügt seyn, daß dcr Osscrcnt das 5)6 -Vadium von der oben angeführten Ucderschlagssumme von 2.059.704 st. 48 kr. C. M. im Baren oder in annehmbaren und haftungsfrcicn österreichischen Staatspapiercn, die nach dem Börsewerthe des dem Erlagstage vorhergehenden Tages zu berechnen sind, daselbst erlegt habe, oder derselbe muß cinc oiesem Vadium angemessene,, von der k. k. Hof- und niedcröstcrr. Kammer-procuratur, oder uon einem Fiscalamtc in dcr Provinz nach 5;. 230 und 137l des a. b. G. B. annehmbar erklärte Sichcrstcllung beischließen. — Auf Offerte, welche dcn gcnammten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, oder in welchen überhaupt andere als die fest-c^setzttt. Bedingungen gemacht wcrdcn, wird kcine Rücksicht genommen. — 5. Ucbcrrcickte Anbote wcrdcn „icht mehr zurückgegeben uud der Anbotleger bleibt bezüglich auf sein Audot uom Tage der Ucdcrrcichung desselben bis zu der hierüder erfolgten Entscheidung verdiudlich; die Verpflichtung des Acrars aber beginnt erst von dcm Tage, an wclchem von Seite des k. k. Hofkammcr - Präsidiums die Gcuchmi-gung dcs Auboteö erfolgt. — 6. Die eingi-reichten Erklärungen werden an dem oben fest.-gcsehtcn Tage von einer eigens hiezu bestimmten Commission entsiegelt, und hicvou nur dicjcni-gen beachtet, welche vorschriftmäßig verfaßt und mit den nöthigen Behelfen versehen sind. — Die Entscheidung bezüglich auf die Annahme der eingelangten Offerte erfolgt von Seite deS Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkammer, und es wird hiebei demjenigen der Vorzug eingeräumt werden, wclchcs die für da5 allt'r« höchste Aerar uorthcilhaftcsten Beoiligunaen enthält, vorausgesetzt, daß dcr Offercnt auch vermöge seiner persönlichen Eigenschaft und Sach-kenntniß die nöthige Bülgfchaft gewährt. __ 7. Nach crfolgter Genehmigung eines Anbotes wird der Erstehcr davon »muerzüglich verständigt, und sofort mit demselben zum Abschlüsse dcä Contracts geschritten wcrdcn. — Den übri? gen Offerentcn wcrden die erlegten Vadicn und sonstigen Documente zurückgestellt, uud dieselben dadurch aller weltern Verbindlichkeiten rücksichtlich ihrer Ankocc cinhob.',,. Das von dcm Erstcl)cr erlegte Vadilim wild alö Cautl'on zurückbehalten, doch wird demselben Mattel cine andere annehmbare C.,ution zu /eist 8, Wenn der Erstehcr des Baues zu d , ^i7 die ihm bckannc gegeben wcrdcn w>'.-l> , .« Abschlüsse des Conlractes uud sohinn. "r ürbe " nähme der zu lelstcndcn Agilen wedcr in Person noch durch c,»c„ Bcvolimächli^en erscheint so steht es dcm Acrar Vadlum e.nen Betrag von 5mu si. abzuziehen, wobei derselbe ausdrücklich erklärt, auf jede von ihm anzusuchende richterliche Mäßigung zu verzichten. Leistet er cmer Weilern Aufforderung keine Folge, so ist dab Acrar berechtigt, das für die Ausführung dcs ^aues Erforderliche ohne wci-tere Einvernehmung dcs Erstchers auf seine Kosten und Gefahr zu veranlassen, wobei er die von dcr sur d,c Angelegenheiten der Staatö-Eisenbahnen bestelltenRechllungöabtheilung auszufertigende amtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vollen Bcwcis herstellende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet. — 9. Zur Vollendung dcs Unterbaues in dcr ganzen 609 Strecke ist der Termin bis zum Echlusse des Sonnenjahrcs ^g'^^ fcstgch'ht. — ^o. I„ dem Falle, als der Unternehmer den Bau nicht in der vorgeschriebenen Zeit vollendet, trifft denselben, mit ausdrücklicher Begebung jcder anzusuchenden richterlichen Mäßigung, der Verlust der Hälfte einer Rate von den im nachfolgenden ^, ^-stimmten Betrage, und er bleibt für die Molgen der Verspätung verantwortlich. Außerdem wird es der General^Direction für die Slaats-Eisenbahnen frei stehen, die Vollendung des Baues auf seine Kosten und Gefahr durch wen immer und auf jede ihr geeignet scheinende Wcj-se bewerkstelligen zu lassen, und den Ersatz der Auslagen, jener für die verlagerte Aufsicht nicht ausgenommen, aus der Caution und dem sonstigen Vermögen des Unternehmers zu holen, welcher auch in diesem Falle die von der für dle Angelegenheiten der Staats-Eisenbahnen bestellten Rechnungsabcheilung a^uferti-. gendc amtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vollen Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen sich verbindlich macht. — n. Die Zahlung an den Unlernehmer geschieht nach Maßgabe seiner Leistungen in Raten. Zu diesen Ende wird die mic Rücksicht auf den Percc„t,iachlaß sich darstellende Bausumme in vierzig gleiche Theile oder Raten getheilt, und dem Unternehmer folgendermaßen verabfolgt. — Sobald der Unternehmer so viel Arbeit vollbracht hat, daß dieselbe an Werth den für die erste Rate entfallenden Betrag um zwei Drittel übersteigt, erwirbt er den Anspruch auf die Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate erhalt derselbe, wenn er die Summe von 2 /z Raten inä Verdienen gebracht Hal, uno sofort muß er jedesmal, wenn es sich um eine Ratenzahlung handelt, um zwei Drittel mehr, als diese beträgt, an Bauarbcit bewerkstelligt haben. Nach dieser Maxime erfolgt die Bezahlung bis z^ vorletzten Rate, Die Bezahlung der vorletzten und lebten State wird aber dem Unternehmer so lange vorenthalten, bis die Collaudlrung und Final - Liquidirung vor slch gegangm und die hochortige Gench-nngung hien'iber erfolgt seyn wird. — Hat dcr Unternehmer nach fti>,cr Leistung einen Anspruch auf cine Narenzahlung, so wird ihm von dem dauleitenden Ingenieure, welcher übcr die Lcistlingen desselben ein Bau^Iournal zu führen angcwlisen ,st, ein Eertisicat ausgestellt, mit welchem jlch Ersterer um die zu bewirkende GeldanwcijlMg an die General-Direction zu wenden hat. — Colltc die Totalsummc dc5 Baues aus Ursache eingetretener Modificationcn geringer entfallen, als die obeinrwähitte Bausumme, so wird dieses bei der Ausstellung der Certificate in der Art berücksichtigt, daß bis zur (Zollauoirung iminer zwei von den vollen im Eingänge dieses H. erwähnten Raten rückständig bleiben müssen. — Würde aber die Total-bausumme die gedachte B.Nlsunune überschreiten, so steht es dein Unternehmer frei, um cine ^ Oilna-Zahlung einzuschreiten, die ihm nur qe-gen besondere, hohen Orcs einjuholende Bewilligung zu Theil werden kann. Aber auch m diesem Falle muß der Belrag von zwei der im Eingänge dieses §. erwähnten Rate», wie oben bis zur vollständigen Liquidirung vorcilthalten bleiben. — Von der k. k. General-Direction für die Staats - Eisenbahnen. — Wien am 3l. Juli !8l3. Rl-eisämtliche Verlautbarungen. 6- 1N6. ^) Nr. N687. Kundmachung. Zur Hintangabe der Bespeisung der Sträflinge am hiesigen Kastell be r,lje fur die Zeit vom l. November lg^3 bis dahin l8'l6, wird in Folge hoher Gubci mal-Verordnung vom 2l. Juli d. I., Zahl 1K6'l6, bei dies.-m Kreisamte am l7. d. M. Vormittags um !0 Uhr eine Minuendo - Licilatioi! abgehalten werden. ^-Die diehfälligen Bedingnisse können beim kreis« amtlichen Expedite in den gewöhnlichen Amts« stunden eingesehen werden. K. K. Kreisamt Laibach am 6, August !8'l3. Ktavl- uno lalwlcchttlchr Verlaulbalrunzzen Z. 1335. (3) Nr. 7l l2. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird durch gegenwartiges Edict allen denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte iü die Eröffnung des Concurses über das gesammte, im Lande Krain befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des hierorligcn Handelsmannes Pttcr Zanier, gcwilliget worden. Daher wird Jedermann, der an crstgcdachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis zum 28. October I8'l3 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den zum dicßfälligen Massevcrtretcr aufgestellte», Or. Andreas Napreth, unter Eubstituirung de5 Dr. Paschali, bei diesem Gerichte so gewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Richtig« keit seiner Forderung, sondern auch das Reche, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt 610 zu werden verlangt, zu erweisen, als widri-genb nach Verstießung dcS erstbestinnntcn Ta-ges Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung diö dahin nicht angemeldet habe», in Rücksicht des gesammten, im Lande Krain befindlichen Vermögens des eingangölienannten Verschulden ohne Ausnahme auch dann abgewiesen scyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compcnsationsiccht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut uon der Masse zu fordern hätten, oder wcnn auch ihre Forderung auf ein licgendcS Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wcnn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schald, ohngeachtct des Compensations,, EigcnthllmS-, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. — Ucbrigens wird den dießfälligen Gläubigern erinnerr, daß die Tagsatzung zur WM eines neuen, oder Bestätigung des bereits aufgestellten Vermö-gensverwalters, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses auf den 3U. Octodcr 1843 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrcchte angeordnet werde. — Laibach am 8. August 1843. °Z7i33^ (3) Nr. 6674. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte ni Kvain wird bekannt gemacht: Es scy über Auslichtn de5 Ignaz Vvenzc, Vormundes der n, Mana Kos;, als cvklärtcn Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 5. Juni l. I. hier verstorbenen Ursula Jung, die Tagsatzuug auf den 11. September l. I-Bormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgcn des §, 814 b. G. V. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach am 2. August 1843. gcmtltttie ^rrlautvarungr,,. Z. »525. (3) ^r- 6glo. Kundmachung. Von d^r k. k. E'ammcralgcfallen-Vcrwal-tung für Böhmen wird bekannt gemacht: Daß der Habac- und Siampcldistcicts-Verlag in Tlnnau, Iungdunzlaucr Eameral - Vcz>rkes, »n E'lrdi^uig yckommcn ist. — Derselbe lst zur Materialfassul'g an das k. k. ?lerar,almaga« zm zu P ag angcwlcscn, wohin e>lf Mlllen Flalserliraße zu befahren sind; ihm ftlbst sind die Untervcrleger in Münchengrätz, Sobolka, Böhmischaiche und Hochstadt, dann zgZ Trafikanten zur Fassung zugetheilt. — Die für das Täbakgekälle zu leistende Caution betragt 62^0 fi. 3. M., das Stampclpsspler kann gegen bare Bezahlung oder auf Credit abgefaßt werden, »n welch letzterem Falle eme besondere Caution lm Betrage von 1200 ss. zu lelssen lvcnc. — Der Verschleiß betrug vom M«i ig^, bts letzten April »8/;3, an Tabakmateriale 2^2267 Pfd. »m Geldwerthe von 128714 fi. 5^'/« kr., an Stamptlpapler i3i66 st. 1^ kr. — Dieser Verschleiß gewahrte laut des verfaßten Eltrag« lnßauswelses, welcher bei der k. k. ssameralbc» znks« Verwaltung Iungbunzlau und »n dcr hierseit'geti Registratur »n E. Nr. gaAli e«n» gesehen we drn kann, bei emcr Provision von 8^ vom Tabak und 3'/, )l» vom Slampel, mit Inbegr,ff des auf 344ss. skr. berechneten 2I2 iuinut.i vomTabak und 2 V, 7^ vom Slämpel, 677 ft- 8kr. — D.e,'e< niacn nach dem frühern Susscme mittels Con« cessiDn besscllien Verleger, welche diesen erledlg« ten Verlag im Ucberseyungsniege zu erhalten wünsche, haben m Gemäßheit des hohen Hofe kammerdccrets vom ^7. December »83g, Zahl 536o2, ihre Gesuche, worm die Bedingungen und Pcrcmte, unter denen sie die Uebersetzung ansuchen, deutlich an>ugeben sind, längiens bis zum 25. August 1843 durch ihre vorgesetzt ten k. k. Gefällsbehörden hierorts einzubringen. Es wird jedoch rur auf lolche Bewerbungen Rücksicht genommen werden, wodurch dem Aerar kein Ovfcr auferlegt wüd. — Prag am «,. Juli 1643. 6N Kubernial - Verlautbarungen. Z. ,I5g. (') ^ Nr. i6»Sl. E u r r e n V e deS kais. kö"'gl.lllyrischen Guber-Nlums. ^- E.lauterung der Vorschrift n?e-acn Austragung der aus den Dienstmrhalt-silsscn abgcltilelm Forderungen des Staates an slim Btamlm und Dr^lnr, und der Letzte» ltN an dcn Staat. — Ueber die Anfrage, «h die mit dem hohen Hofkanzlei-Decrete vom ^ September ,3äl, Zahl 28660, bekannt almachte allechöch,1e Entschließung vom io. AuiuN i8/,l bloß auf jene Forderungen, vie aus Gcdührcn der Beamten und D.e.ikl> als' Besclduna, Vorschüssen , Neisc- und ^eh-rnn^kosscn.T^clbzüglN u. f. w. entspring n, zu beschränken, oder aber aus alle aus dem Dienlwlhaltmsse abgelcrt.ten Forderungen, n.d namcntl'ch ouch den Rechnungsprozeß aus. tudcbncn scv, h" t»e hohe f. s. allgemeine A ka^er mn>rm ^26. Jänner .8^3, Nr. b.062, im E.nvcrsslWmsse mlt der obersten Inss.Mlle die Erlaulermig dah.n g.gehclr, d.ß drese allcrhöchsteEntschl eßlmg aufsan0,l)iduen oder der 3,hlc,-n an den Staat, m,l einziger Ausnahme de 6 Nechn un gspr 0 zesses, Olttzudehnm sey, in Bezug auf welchen das allerhöchste Patent vom 16. Jänner 17L6, welches den Ucchnung'legern den Rechtsweg »^behalt, Ver dabei obwaltcuden eigenthümli, chcn Verhältnise wegin, ,n voller Wirksam-tcit zlr bleiben hat. —> Diese mit dem hohen Hofsanzltl.Dccrtt« uom »/.Februar l. I.,Zal)l ^526, eröffnete Erläuterung wild zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 28. Juli i6ä3. Joseph Freiherr v. Weingarten, , Maudes-Gouvcrnellr. Eart Grcrf zu Welsperq, Naitenau und Prlmör, Vice-Präsident. Joseph Eduard Frech. Pino v. Friede nt Hal, k. t. Gudcrnialrath. S. l362. (1) Nr. 17576. K u n 0 m a ch u n' ss. Vlach Erössiulng des Hcrrn Präsidenten der k. k. Pollzel- und Censuvs-Hofstelle, Grafen v. ScdllNtzky, vom 20. Juni d. I., habcn Seine k. k. Majestät mit ?cllcrhöchstcr Eltt-schließung vom 17. Iuni d. I. dcn Kunsthändlern /Vrtai-l2Und l'ulnumc: zu Manhcim ein zehnjähriges ausschließliches Privilegium sscgctt jede Nachbildung des in ihrem Verlage erscheinenden, von dem Ritter ^osQln in Parma nach dem in der Kirche alia IVliina da klonn zu Nom befindlichen Originalgemälde des Da-iiicio IVloeilllelio von Vallerra angefertigten Kupferstiches, unter dem Titel„la 615005;» tl«li» <^roea", in den k. k. österreichischen Staaten sowohl durch die Lithographie, als durch die Chalkographie, und zwar selbst im'.kleineremMaß-stabe—^jedoch unbeschadet des Rechtes jedes Dritten zu Eopinmgen des Originalgcmäldeö, Aller-gnäoigst zu ertheilen geruhet.—Welches in Folge hohen Hofkanzlci-Decretcs vom 28.Iuni l8'^3/ ä- ^°^/,u84, unter Anschluß einer Abschrift der Priuttcgiumä - Urkunde zur Benchmung6^ Wissenschaft dekalmt gegeben! wird. — Laibach am 25, Juli 1843. Wir Ferdinand I. :c., bekennen öffentlich mittelst dieser Mkünde: ES haben Uns die Kunsthändler ^naiiI und ^antaino zu Manheiln a. «-. angezeigt^ daß sie seit dem Erscheinen des in ihrem Verlage im Jahre 1333 herausgcr'ommcncn,, von Ritter ^'l,5l^o1.^, welcher als eines der ausgezeichnetesten Werke der Ku-pfcrstecherkunst anerkannt wird, denselben Künstler Ritter I'osclii beauftragt haben, als Gegenstück die in der Kirche ^vintta äl lVIonlL zu Nom befindliche Kreuzabnahme von Oamcl I^ioolllrello Vol^rru für ihre Rechnung ill Kupser zu stechen, daß sie jedoch hierbei ein^t ihren bedeutenden Auslagen schädlichen und die Früchte des auf das gedachte Kunstwerk verwendeten langen Studiums schmaleliiocn Nachdruck besorgen; sie haben daher zugleich zu dessen Verhütung um ein ausschließendes Privilegium auf eine längere Zeitdauer zum Schutze gegen Nachsiich allerunterthänigst gebeten. — Da Wir nun in der gnädigsten Erwägung, daß es den besagten Kunsthändlern ^l'^i'lc», und I^onlgmo gelungen, die erwähnte Aufgabe befriedigend zu lösen, den besonderen Werth, und die hohe Stufe dieft'ü Kunstwerkes m Berücksichtigung zu nehmen, befunden hadcn, da Wir auch stets geneigt sind, Jedermann die Früchte seiner Arbeit und Auslagen genic-sien zu lassen, und ihn in dem Genusse derselben zu schützen, und da Wir nicht minder andere großartige, zur Ehre der deutsche:, Kunst gereichende Unternehmungen durch die Versicherung der Früchte aus densclben anzuregen WillenS sind, gnä- (3 Amts-Blatt Nr. 37. v. 15. August 1813.) 613 Nr. 7012. Anmerkung. «"' dtr ersten Feilbittung ist kein Kauflustiger erschienen, daher die z«e,te am ,8- August 184z abge. halten werden wild. ?a«bach den 5. August »642. Z7^3657^) " Nr. 6757. Von dem f. k. Stadt- und kandrcchle m Krain wnd bekannt gemacht: Es sep über An, suchen d«s Curators der minderjährigen Ma, thias und Franz Clemenz, Dr. Paschali, als crklälten Erben, zur Erforschung der Schulden« last nach der am 26. März i6/»3 hier m der Polana, Vorstadt Nr. 3« velstorbenen Maria Clemenj/ die Tagsatzung auf den li. Septem, ber l3^3, Vormittazs um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrtchle bestimmt worden, del welcher alle jene, welche an diesen Verlaß «us was imtmr für einem Rechtsgrunde An« spruch zu stellen vermeinen, solchen logewiß an« melden und rechts^llend darthun sollen, wi-drigens sie die Folgen des §. 6l/^ b. G. B. sich felbss zuzuschrelben haben weiden. — Lai-bach den 29. Iull l6/i3. ______ Z. ,366. (ö Nr. 6966? Von dem k. k. Stadt» und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Franz und der Maria Homig und der Anna Schuller, glborne Hoinig, als erkläre ten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am iH. Juni ,6^3 hier in der Stadt l,I>inlc.'5lüw velstorbcnin Handelsmanne Franz Hoimg Valer, die Tagsatzung auf den ?5. September 1645, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt, und «andrechte bestlmmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was imm,r für einem Rcchtsgrun» de Anspiuch zustellen vermeillen, solchen sogcwiß anmelden und rcchcsgeltend darthun sollcn, wi» drlgens sie d»e Folgen des §. 6iä b. G. B. sich jelbst zuzuschreiben haben werden. — Lalb.'ch den l. August ig^3. Z. 1367. (I) 'Nr. 6879- Von dem k. k. Stadt« und kandrechte m F^lain wlrd bekannt gewacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der hicrortigen Sparcasse, durch Dr. Wurzdach, lr-lder Mar,a Manoicö, wegen schuldigen 2000 st. c. 6. 0., in dle öffentliche Vcrlteigecung 0es, der Exe« puirten gehörigen, auf ti^^l ft. Z^fr. geschaßten hier in der Stadt uuk Eonsc. Nr. 33 liegen« den Hauses glw,lllget, und hlez« drei Termme, und zwar auf den 25. September, 3a. Ocios' ber und H. December l. I., j desmal um ic> Uhr Vormittags vor blsnn k. k. Sladt» und Landrcchte mit dem Btisahe bessimmt worden, daß, wenn dxfes Haus rvcder bei der ersten noch zweiten Fellbielungs-Tagsayung um den Schaz-zun^sbelrag od,r darüber an Mann gtbrachr werden könnte, selbes del t^r dritten auch unter dc« Gchatzungsbellage hintangegeben werdcn würde. Wo übrlglns den Kaufillsticicn frei stehl, dli dießfalllsen Licltationsbedingmsse, rvlc auch die Schätzung in der dleßlandlcchtllchen Registratur zu d»n gewöhnlichen?lnusstunden oder bel dem ExeiullonslFuhrer in der Kclnzlcl desDr.Wurzbach einzusehen und Abschrlflcn da» vonzuverlan^en. — Laibach am 1. August i6/j3. Armlltche ^erlautdarungrn. 3. ^356. (l) Nr. ""/,„. Eoncurs-Kundmachung. Bei dem k. k. Gefallsobcramce m ^aibach, 'st dleObereinnehmerstelle mtt demIah, recgchalte von i2Qofi. E. M. und dcr frclc» Wohnung oder den, sl)!t>Vlnaß,gcl, Ousriltt-gelbe, mit der Vcrblndlichke,t zur ^elstung der Caution im Gehallsbttragc; bei dcm f. k. Hauptamtein Iess.nitz dle E 0 n t ro ll orstell e m,t dem Iahresgehalte von sl eben h u nde rt Gulden und dem Natural-Quartier, oder dem systemlsntcn Quartiergeldc, und der Vcr« blndl,chlclt zur kclstung der Eautlen ,m Gc» haltsbctrag,; endlich bei dem k. k. Gefallsober» omtc ln Gral) eine A mt s s ffiz i alen ste l l e Mlt dem jählllchm Gehalte von 800 fl. E. M. in Erledigung gekommen, für welche Dienststellen der Concurs b i szum i5. S e p, tcmber d. I eröffnet wird. — Diejenigen, welche sich um eine dieser Dienststellen, oder um eme durch deren Besetzung etwa in Erledigung kommende Obcrarnts « Controllolstelle, Haupt oder Unteramts Einnehmers, oder Eon-trollolstel!« mit geringerem Gehalte, oder um cine Amtsoffizialenstelle mitgermgerem Gehalte, oder lm VorrückungsfaNe um eine Assistenten« stell« zu bewerben gedenken, haben ihre gehörig belegten Gesuche, und zwar für die Ober: emnehmclstelle oder eine durch deren Besetzung, ln Erledigung kommende geringer besoldtte Dienststelle bei der l. k. sam«lralbezi,ks-Ver« waltung in^aibach, für d>e Hauptanus« son» trollorstelle in Iessenitz, oder eine dadurch in Erledigung kommende mmder bcsoldece Hauptamls-oderUnteramts Einnchlners-odtrEontrrllc/lsselle be» dcr k. k. Eainelalbeznks»Verwaltung in' 6l2 : digst entflossen, den Kunsthändlern ^l^ng und l'onl.^lii« zu Manheim ihren Erben und Cessionärcn ein zehnjähriges ausschließendes Privilegium für den ganzen Umfang Unseres KaiscrstaateS zu ertheilen, in Folge dessen für die besagte Zeitdauer jede Nachbildung des in ihrem Verlage erscheinenden Kupferstiches, unter dem Tttel: „l^a äisceäg clell» l^rucc?, nach Daniolo o ft. l«nd dem Vorrüc5unge-rechle in die höhere Gehaltsstufe von 35osi. E. V?., und womit ferner der Bezug eines jähr« lichtn Reisepauschalls von 3ofl. und eines SchrelbpauschaleS von 6 fi. C. M. verbunden lst, m Elledigung gekommen. — D»e Vewcr» der um dlese Stelle haben ihre Gesuche, belegt mit den iNachlvelsungln über d»e vollendeten technischen Studien/ «hre bisherige Dienslll»-stung und besonders ihre bei dieser oder einer andern Baud>rellw»i du,ch di, abgelegte Prü» fung erworbene Bcfahlalmg »ln Straßenbau« fache biS 25. August d. I bei d,ejer Baudirec« tion einzureichen und sich über eic Fähigkeit zur Leistung der vorgeschobenen Dienstescau-tion pr. Zoo fl. s. M. aus.u.veisen. — Von der f. k. Landesbau < Direction lmz am ig. Juli i6ä3. btnv». und lllnvrechlliche Verlamharunarn. 3 l364. (i) Nr. 52L6. ^ Edict. Von dem k. k. Sladt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von dem k. k. Bezirksgerichte der UmgevUlig Laibachs, in der Cxecutlonssache der Maria Tscherne, Rechl«nachfolgtr»nn des Michael Ticherne von StephanSdovf, wider VlndtcaS Anschitz vy^ ebendort, p^». I^2ss. c. ». c. in die öffeluli^ che VerNelgerung des dem Erequirten gehörigen, auf 36/st. lo kr. geschätzte, dem hiesiaen Sladtmaglstrate snd Neciif. Nr. 6?8li6, d^enssbaren, hinter Walsch liegenden Morast-Wiese, nnt Bescheide vom 25 Mai l. I , Zahl 2333, gcwill'get, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 3i. Iull, 29. August u^d 2. Oc« lober l. I./ jedesmal um l0 Uhr Vormittags vor diesem k. k. «Vtadt, u,id ^andrcchte mir dem Bllsaye btstimmt worden, daß, wenn dllse Wlese weder bel oer erssf^ „^ zwe'ten Feil« bietungl?-Tagsatzung um o<« Schayungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, s.lbe bei der d'Men auch unter dem Schäz« zungsbetrage hmtangeg^^ werden wülde. Wo übrigens d