A m t s - B l a t t. 5?^ 66. Mannerstag Ven 2. Zluni t83i. Gnbernial- ^e^lautbarnnZett. Z. 695. (2> ^ Nr. 85Z!.»4l4. Circulars des k. k. illyrischen Guberniumszu Laibach.— Die Sicherhcitsmaßrcgeln gegen die Gefahr der Explosionen bei Dampfmaschinen jeder Arr betreffend. — Mit den in Folge allerhöchster Entschließung vom 6. November 1817 erlasse-nen, durch das Regierungs-Eirculare vom 22. November 1817 kund gemachten Vorschriften, rücksichtlich der Erthnlung ausschließender Privilegien auf die Schifffahrt mit Dampfböten, sind in den §. §. 9, io/ 11 und 12, zugleich dle nöthigen Vorsichtsmaßregeln angeordnet worden, um die aus derMaschmeric der Dampfschiffe möglicher Weise Mspnngenden Unglücksfälle zu verhüthen. — Nachdem jedoch seit dieser Zeit der Gebrauch der Dampfmaschinen sowohl für die Schissfahrt, als auch für verschiedene andere Unternehmungen sich immer mehr verbreitet; so ist es nothwendig geworden, die früher in Ansehung des Gebrauches der Dampfmaschinen auf Schiffen erlassenen An-ordnunZen mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen auch auf die zu jedem möglichen andern Gebrauche bestimmten Dampfmaschinen auszudehnen, und nachfolgende Bestimmungen festzusetzen. — §. 1) Bevor eine Dampfmaschine von was immer für einer Größe, sie sep nun zur Bewegung eines Dampfbotes oder als Triebwerk für irgend einen andern Zweck bestimmt, m Betrieb geseht wird, hat der Unternehmer sowohl auf dem Lande, als m der Hauptstadt, dle mit der Bestätigung des Werk-oder Maschinenmeisters über die vollendete Herstellung der Maschine versehene Anzeige davon an die Landes-Regierung zu erstatten, damtt die Untersuchung der Maschine und die Prvbirung des Dampfkessels durch die Dn-ectiondes k. k. politechnischen Institutes vorgenommen werde. In den Provinzen^ wo keine politechnischen Institute bestehen, sind die k. k. Baudirectio-nen zu dieser amtlichen Untersuchung und Pro-birung zu bestimmen. §. 2.) Die Anwendung von Dampfkesseln aus Gußeisen für Dampfmaschinen, sowohl zu Dampftoten, als zu jedem andern Betriebe, es mögen diese Dampfkessel übrigens die gewöhnliche Form haben, oder aus Röhren zusammengesetzt seyn, »st nicht gestattet. Diese Bestimmung erstreckt sich übrigens nicht auf den, aus Gußeisen verfertigten Triebzilmder der Maschine. Auch können diejenigen Dampfmaschinen, welche bereits vor der Kundmachung der gegenwartigen Verordnung in Anwendung gebracht worden sind, noch ferner angewendet werden, wenn dieselben bei chrer Untersuchung und Probirung nach den Hestlmmimgen der Circular-Verordnung vom 22. November 1817, als gefahrlos befunden werden. - § 3.) DieProbrrung des Dampf-kessels^emer zeden Dampfmaschine von irgend emer Horm, wird vermittelst des Einpumvens von Wasser auf den dreifachen Druck, welchen die für den gewöhnlichen Gang der Maschine emgerichtete Betastung des Sicherheitsventils anglbt, vorgenommen. — §. 4.) Das Sicherheitsventil, welches sicher und leichr beweglich hergestellt seyn muß, kann also nur höchstens mit dem dntten Theile desjenigen Druk-kes, auf welchen der Dampfkessel oder Dampfapparat vwbirt worden ist, belastet weiden. Sowohl der Hebelarm des Sicherheitsventils, als auch das Gewicht selbst, werden bei der Untersuchung der Maschine von d^- Untersu-chungs-Commission mit einem Stamvel versehen. Der Hebelarm des Sicherheitsventils ist so einzurichten, daß das an demselben hangende Gewicht wohl naher gegen das Hypomochlian gerückt, aber nicht weiter davon entferr.r werden kann, als der höchsten Belastung zugehört. — §. 5.) Das Sicherheitsventil darf nur Denjenigen, welchen die Leitung der Maschine zustehet, oder den Maschinemmistcr zugänglich 448 seyn, und dieser ist für die Regulirung desselben und für dessen Erhaltung im guten Stande verantwortlich. An der Aussenseite der vergitterten Umschließung in welcher sich das Sicherheitsventil sammt seinen Hebelarm und dem Gewichte befinden muß, oder an einem andern äußern Theile der Dampfmaschine, ist eine ln die Augen fallende Tafel mit der richtigen Angabe des Durchmessers, des Ventils und des Gewichtes, mit welchen dasselbe nach dem Resultate der Untersuchung belastet seyn kann, zu befestigen, damlt Jedermann sich von der richtigen Belastung des Sicherheitsventils überzeugen könne. — §. 6) Es wird jedoch hiebei ausdrücklich bemerkt, daß durch diese vorläufige Probirung des Dampfkessels dem Eigenthümer oder Werkführer die Verantwortlichkeit für die fortwahrende Tauglichkeit seiner Maschine keineswegs abgenommen werde, indem diese erste Probe nur zur Entdeckung solcher Gebrechen, welche das Zerspringen des Apparates bei dem ersten Gebrauche befürchten lassen, keineswegs aber für die weitere Dauer bestimmt ist; daher der Eigenthümer oder Werk-führcr für die, aus dem Gebrauche der Maschine entstehende Gefahr verantwortlich bleibt, und sonach derselbe selbst dafür Borge zutragen hat, im Verlaufe der Zeit und mit fortschreitender Abnützung des Kessels sich von Zeit zu Zeit durch wiederhohlte Proben von der fernern Tauglichkeit desselben zu überzeugen. — §. .7.) Zur Sicherung auch für jenen Fall, als selbst das Ventil durch irgend einen Zufall gehörig zu wirken, gehmoert seyn sollte, muß bei einer jeden Dampfmaschine ein mit einem Stämpel zu versehender Zapfen einer Metallmischung aus Bley, Zmn und Wismuth cm cmem Orte des Dampfkessels eingesetzt werden, an welchem derselbe die Temperatur der Dämpfe vollständig anzunehmen im Stande ist, und durch dessen Schmelzung der Kessel sich sogleich öffnet. Diese Metalümschung muß bei jener Temperatur schmelzen, die jener Expansivkraft der Dämpfe zugehört, welche zwei Dritttheile des ganzen Druckes, auf welchem der Dampf-apparat probirt worden ist, ausmacht. Nach den unter §. 3 und 7^ angegebenen Vorsich-icn muß also, wenn z. B. das Sicherheits-Vmtil auf die höchste Belastung uon einer Atmosphäre (d. i. einer Quecksilber > Säule von 28 Zoll über den atmosphärischen Druck) eingerichtet werden 'soll, die Stärke des Kessels auf 3 Atmosphären probirt und die Schmelzbarkeit der einzusetzenden Metallmischung auf eine Temperatur bestimmt werden/ welche einer Expansivkraft der Dampfe von 2 Atmosphären entspricht. — §. 8.) Derjenige, welcher g.) d«e angeordnete Anzeige vor dem Gebrauche einer Dampfmaschine zur vorläufigen Untersuchung unterlaßt; d.) welcher vor erfolgter Untersuchung auch die angezeigte Maschine in Anwendung bringt; e.) die bei der Untersuchung Nlcht für sicher befundene Maschine dennoch gebraucht; ä.) einen Maschinenmeister zur Leitung seiner Maschine ohne Zeugniß über dessen vorläufige Prüfung von Seite des k. k. poli-technischen Instituts, oder in den Provinzen der analogen Lehranstalten aufmmmt; 0.) die Vorschrift, Laß das Sicherheits-Ventil immer leicht beweglich sepn müsse, vernachläßiget; 5.) das Ventil auch für andere als jene, welchen die Leitung und Regulirung der Maschine obliegt, zuganglich läßt, oder den Schlüssel nicht gehörig verwahrt; F.) bei Ncgulirung der Maschine Unwissenheit an den Tag gelegt; K.) das Ventil zur Ungebühr belastet; i.> die für die individuelle Maschine bestimmte Metallmischung mit einer weniger leicht schmelzbaren vertauscht; k.) überhaupt sich wc»S immer für eine Hand» lung oder Unterlassung zu Schulden kommen laßt, wodurch benn Gebrauche der Dampfmaschine Gefahr für die körperliche Sicherheit entstehen kann, macht sich einer schweren Polizeye Uebertretung schuldig, und wird nach den tz. §. 89 und i3H des ll^Theils deS Strafgesetzes bestraft. — §. 9.) Schlüßlich wird zur Vermeidung jedes Irrthums bemerkt, daß die gegenwärtigen Anordnungen auf Dampfapparate, bei welchen Dampfe blos zu chemischen Zwecken des Siedens, Kochens oder sonst einer chemischen Umstaltung uon Stoffen erzeugt werden, keine Beziehung haben, indem unter Dampfmaschinen nur solche Vorrichtungen zu verstehen sind, bei welchen Dampfe zu mechanischen Zwecken als eine bewegende Triebkraft erzeugt werden. — Laibach am 16. April iLZ l, Joseph Tamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur, Franz Ritter v. Jaco mini, k. k. Gubermal-Tecretär, als Referent. Instruction über die Art und Weise, wie die Probirung der Dampfkessel sämmtlicher Dampfmaschinen in Folge der allerhöchst angeordneten Sicherheitsmaßregeln vorgenommen werden soll. — 1.) Um die gehörige Probirung des Dampfkessels auf dlc durch die öffentliche Kundmachung vom 16. April d. I. vorgeschriebene Bestimmung vornehmen zu können, .hat der 4äg Inhaber der Dampfmaschine zu erklären, mit welcher Belastung das Sicherheitsventil bet dem gewöhnlichen Gange der Dampfmaschine versehen werden solle. — Dieses Problren geschieht durch Einpumpen von Wasser in den Dampfkessel mit einer Kraft, welche jenem dreifachen Drucke gleich ist. — Zu diesem Ende wird der Durchmesser des Sicherheitsventils genau gemessen, um seinen Querschnitt in Quadrat-Zollen zu erhalten, und hierauf dasselbe, entweder unmittelbar oder vermittelst eines Hebels mit einem Gewichte beschwert, welches der Anzahl der Quadrat - Zolle der Ventilöffnung multipllcirt mit den zu erprobenden Druk-ke auf den Quadrat-Zoll (wobei der Druck einer Atmosphäre auf den Quadrat - Zoll zu 12 Pfund angenommen wird) gleich ist. — Gesetzt, der Druck, mit welchen das Sicherheitsventil bei dem gewöhnlichen Gange der Maschine belaster seyn soll, betrage 2 bis 2 !^4 Atmosphären, und der Kessel soll auf 2 ,^ 1 3 — 6 AH Atmosphären probirt werden; de» Querschnitt der Ventilöffnung betrage 3 Quadrat-Zolle; so wird dieses Ventil mit einem Gewichte von 12 x 6 A4 x 3 oder mit 243 Pfund beschwert. Ist das Ventil mit einem Hebelarm versehen, so wild die Entferc nung des Ruhepunctes von den Puncten der Kvqft und Last genau gemessen, und darnach das anzuhangende Gewicht bestimmt. Hierauf wird die Speispumpe durch welche der Kessel mit Wasser versehen wird, mlt einer mit einem Hebelarme versehenen Kolbenstange in Verbindung gebracht, und nun so lange Wasser in den Kessel eingepumpt, bis das Ventil gehoben wird. — Für das Sicherheitsventil wird sonach der dritte Theil des probirten Druckes als die höchste Belastung bestimmt, oder dasselbe in dem vorigen Beispiele mit einem Ge-wlchte gleich dem Drucke von 2 ,^ Atmosphären oder mit 2 1^ x 12 x 3 — 6l Pfund belastet. Diese Belastung wird als die höchste, mit welcher das Ventil beschwert jeyn kann, nebst dem Durchmesser des Ventils auf der an der Ausscnsette anzubringenden Tafel bemerkt. ^2.) Die Mctallmischung aus Zinn, Blei Wismuth, deren Schmelzbarkcit auf diejeni» ge Temperatur bestimmt ist, welcher einer Expansivkraft der Dampft von 2)3 Theilen dcs-'cnlgm Druckes, auf welchen der Kessel pro-^ worden ist, zugehört, wird oberhalb dcs ^"mrs^cgcls oder im Deckel des Kessels, oder l" em"" andern Tl>«le des Apparares, in wel-^" ^^'^ frei und ohne Absperrung von dem ReM communiciren, so, daß die Metall- mischung an diesem Orte der Mittheilung d^' Temperatur der Dampfe vollständig ausgesetzt sey, und die Schmelzung derselben den Kessel sogleich öffne, am bequemsten in der Nahe des Sicherheitsventils eingesetzt. — Zu diesem Behufe wlrd ein konischer Zapfen von Messing, Kupfer oder Eisen in eine gleichfalls konische Oeffnung des Deckels eingeschossen, so, daß das sich verjüngende Ende desselben nach der innern Seite des Kessels geht. — Dieser Zapfen ist von der untern und obern Seite ko- . nisch eingebohrt, so, daß die verjüngten Enden der hohlen Kegel in dem dritten Theile der H0H2 des Zapfens zusammensiossen, 2 d wte die Figur . j ' die im Durch- s< /» schnitte zeigt, 9.....1» derjenige !/ Xj Theil des Zapfens ist, welcher sich«...... ä an der äußern Seite, und o.....sl derjenige, welcher sich an der innern Seite des Deckels des Dampfkessels oder Dampfbehalters befindet. — Diese doppelt kegelförmige Höhlung des Zapfens wird nun nut der gehörigen Metallmischung ausgegossen. Die engere Oeffnung dcs Zapfens, an welcher die beiden Kegel zu-sammenstossen, muß einen solchen Durchmesser haben, daß im Falle die Metallnnschung zum Schmelzen gebracht werden sollte, d,e Dampfe ln hinreichender Menge entweichen können, sie rlchtet sich nach der Größe der Dampfkesselfiache, die sich zwischen Wasser und Feuer befindet, und kann für eine Flache von 5o Quadrat - Fuß etwa ein Zoll im Durchmesser betragen. — Nachdem der mit der Metallmischung versehene Zapfen in die Ocffnung des Deckels eingesetzt worden ist, wird er durch ein Qucrcisen, das in der Mitte mit einer Oeffnung versehen ist, damit die Metalllegi« rung unbedeckt bleibe, überlegt, und durch starke Schrauben gehörig befestiget. — Solche mit der Metalllegirung versehene Zapfen/ können einige im Vorrathe gehalten werden, damit bei einem etwa eingetretenen Falle der Schmelzung ohne viel Zeitverlust ein ncuer eingesetzt werden könne. — Was die Anfertigung der Metallmischung selbst betrifft, so enthält nach den hierüber angestellten Versuchen die nachstehende Tafel die Verhältnisse dcrMlt schung für die verschiedenen Expansivkrafte der Dampfe und der ihnen zugehörigen Temperaturen, so weit sie in der hier statt findenden Beziehung zur Anwendung kommen dürften. — Es ist zu bemerken, daß die zur Mischung kommenden Metalle möglichst rein genommen werden müssen. Metallmischung, welche bei dieser Expansivkraft der Dampfe Temperatur, Temperatur schmilzt über den gewöhnlichen ^^^ zu dieser Ex- _______________________', Druck der Atmosphäre, m ° ' " ^ ^ / c , Atmosphären zu 12 Pfund pansivkraft geHort Gewtchtsthelle von auf den Quadrat-Zoll K° «------------,---------------—«------------,------------ Wismuts) l Blei Zinn 1^2 69° 8 64 1 96' 6 3 7 11^2 101° 3 go 2 ,c»6' 3 11 3 21^2 11c»' 6 i3 3 3 114' 3 16 ,4 3 1^2 117' 3 18 zg 4 120° 3 16 2l> 4 i^2 123° .3 22 24 5 125° 2 24 24 5 1^2 127' 3 Z2 34 6 129° 8 I2 33 7 i33" 6 32 3a : 3 ^36° 3 3o 24 a 142' — 4 1» ia 14S' — 3 25 Z. 663. (3) Nr. 11009. Kundmachung des Concurses zur Besetzung der, bei dem Ca-meral-Zahlamte zu Laibach erledigten Kassa-Offiziersstelle. — Da gegenwärtig die Stelle emes Kassaoffiziers bei dem Laibacher Ea» mcral - Zahlamte mit dem Gehalte jährlicher 600 fi-, in Erledigung gekommen lst, so wnd hicmit zu dessen Wiederbesetzung der Concurs ausgeschrieben. — Dieses wird mit der Erinnerung bekannt gemacht, daß Jene, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, und schon bcl einem Eameral-Zahlamte oder einer Kreis-Kasse dunen, ihve, nut den Beweisen der bis-hcngen Diensileistung und der Cautionsfähig-kett documentirten Gesuche, in welchen sich zugleich über das Nationale, den Stand, daH Alter und sonstige Eigenschaften auszuweisen ist, bis längstens 20. k. M. Juni an diese Landesstelle einzureichen, Jene aber, welche mcht schon bei einer landesfürstlichcn Kassa dienten^ ausserdem auch noch die mtt den hohen Hofkam-merdecrcten vom 3. September und 17. December 1819, vorgeschriebene Prüfung abzulegen, und sich über die sonst noch in dielen hohen Hofkammer-Decreten geforderten Eigenschaften auszuweisen, für den Fall aber, daß sie bei einer andern Kassa die Prüfung abzulegen wünschten, sich zur gehörigen Zeit und gehörigen Orts diesfalls zu verwenden haben, damit das Prüfungsoperat noch vor Auslauf des Eoncurstermtnes Hieher gelange. — Da bei Besetzung dieses Postens durch graduelle Vorrückung die Stelle eines Kassaoffiziers mit dem Gehalte jährlicher 5ao fi., oder eines control-lirenden Krciskassa-Amtsschreibers, mit dem gleichen Gehalte in Erledigung kommen könnte; so erstreckt sich gegenwärtiger Concurs zugleich auch auf diese bewen Stellen; wobei nur noch bemerkt wird, daß sich die kompetenten um die controllirende Amtsschreibersstellc gleichfalls über die Fahigkett derCautionslegung mit IQ»« st., welche auch im Falle der wirklichen Verleihung entweder im Baren, oder durch ein annehmbares fideifussorisches Instrument gelegt werden muß, ausweisen müssen. Vom k. k. ilkyr. Gubernium. Laibach am 19. Mai i83i. Joseph Freyherr v. Flödnigg, k. k. Gubernial-Secretär. Anhang 5«r Naibacher Leitung. M°'e^°l°«>s!d« »««tochlun««» ,u «oibach ^'^„^nNg' ...... , > ----------- - »"" desLaibachstuffesinden Barometer Thermometer Witterung Gruber'schen Canal Monat ^ Früh Mittag Abends Früh Mittag Abend " Früh Mittag A^nds ^ i ^ I. j L. Z. > L. H7l"e7 K.^W K.jW jt-jW 9 Uhr 3 Uhr 9 Uhr °_^ I Mai »5. 27 2,3 H? 2,7 H7 2,8 — ,2 — l5 — iZ schon Regen schön 1 H 170 26. 27 2,6 »7 2,9 27 2.6 — i» — 16 — 14 schön schon heiter ^. l 5 0 ^ 27. 27 2.2 ,7 2,0 «? i,6 — »5 — 16 — »5 Regen Ncgen Regen ^ »90 ^ ,8. 27 ,,8 27 2,3 »7 2,6 — 12 — »6 — 14 schon Neaen Regen ^> 170 ^ 29. «7 3,2 27 ä,c> »7 H,2 — i5 — ,6 — »4 schon schön Regen ^> 160 » 3o. «7 ^,2 27 5,7 27 Z.o — ,2 — 17 — »5 schön wol?. schön »f- 1 4 10 „ 5i. 27 Z,2 27 Z,I 37 3,3 — 12 ^— i9 —^ i6 heiter schön wölk. -f> , 4 o Verteichniß ver hier verstorbenen. Den 25. Mai t8Zt. Iosepha Schweinböck, penst'onitte Nevisoes-Wlt-we, alt 66 Jahr, am allen Markt, Ne. 4z, an dee Auszehrung. Den 26. Maria Sluga, ledige Dienstmsgb, alt 25' Jahr, in der Krcngasse, N«. 89f au der Auszeh-rung. Den 28. Dem Herrn Michael Smoltz k. k. Postmeister , seine Tochter Maria, alt 3 Wochen, an der Wiener Strasse, Nr. 6a, an natürlichen Vlctttnn. Den 29. Johann Aubel, Sträfling, alt 33 Jahr, im Strafhauß, Nr. 57, an vek Auszehrung. — Hr. Franz Radoni, gewesener Verwalter der Deutschen Ritter-Ordens-Commenda Laibach, alt 6? Jahr, in bee Deutschen Gasse, Nr. 58s, an b«r Bauchwassersucht. Den 20. Dem Franz Kmzner, Klampselermci-sicr, sein Sohn Franz^all 6 Tage, am alten Mark«, Nr. 166, am Kinnbackenkrampf. — Dem Michael Trontel, Riemermeister, sein Weib Theresia, alt 2t» Jahr, an der Wiener Strass«, Nr. 64, an der eiterigen Lungensucht. Aours Vom 27. Mal I83l. MittelpreiS Vtaatsschuldvtrschr««bungenzu3?.v. (inCM.) 8,^5 detto detto zu4, v. H. l'n CM.) 7,3z3 Darl. mit Verlos, v. I. 182a für ,°o ft. (WCM.) l57Zj4 detto detto v. I. lLzi fünoo fl.(in CM ) Il62j3 Wiener Sta0töl)«)zu2,/Hv.H.l Hi 1^2 — men, Mäl)ren, Schle-) z« « »/4 v-H. > — — sifn.Steyermark,Karn- ln» v.H.l — — ttN..Klain und Görz zu i 2/4 v.H. j — — Centr.-Casse-Anweisungen. JährlicherDlsconto 5 5^j9pCt. Dank.Actitn pr. Stück 10^2 in Conv. Münze. Z' 679. (3) In der Herrengasse Nr. 216, ist zu Mi-chaek l I. d^. ^.^^ Stock mir vier Zimmern, Speisekammer, Küche, Keller und Dachkam-mer zu Ergeben; eben so auch der dritte Stock, w '^ - hapere ^^h^ ^.^ ^^f der Smtalt Brücke M Tabackgewölbc. Z' 706. (i) Beim Buchhändler Korn wird mit 1 fl. Pra-numeration angenommen, auf: Slovcnlsch-deutsches und deutsch-slovenischcs Handwörterbuch, nebst einer kurzen siove-nischm Sprachlehre für Deutsche, bearbeitet von A. I. Mu rko; welche Unterzeichnung und Vorausbezahlung nur bis i5. July dauert. Nach Erscheinung des Werkes wird der Preis also berechnet: ,.) Für die Herren Subskribenten, welche schon i fi. als Bürgschaft für dle sichere Abnahme bezahlt haben ^ wird der Druckbogen nur zu 2 kr. berechnet, und werden die Exemplare gebunden abgeliefert; 2.) der Ladenpreis wird dann für den Bogen zu 6 bis 6 kr. festgestellt, und die Exemplare ungebunden verkauft. A 698. (2) ' "" " Für Musik-Freunde. Auf dem Platze, Nr. 262, lm dritten Stocke rückwärts, ist zu haben: Abschieds - Marsch des löbl. k. k. Infanterie-Regiments Prinz Hohenlohe-Langcn-burg: (So leb' denn wohl) für ein ^nrle» ?iano zu ftchs Händen, gesetzt von C. Masche k/......... ^0 kr. Detto zu vier Handen .... 20 „ Detto zu zwei Handen .... 10 „ Detto für ein oder zwei Violinen oder Flöten....... . . 20 „ Z. 669. (3) , ^ ' " An der Bezirksherrschaft Kreutberg nächst Laibach, ist die Gerichtsactuarsstelle in Erle« digung gekommen. Diejenigen, welche diesen Posten, womit ein fixer Gehalt von ,20 fi. nebst vollstandlger Verpflegung und besonders bewilligten Emolumenten verbunden ist, zu erhalten wünschen, haben ihre documentirten Gesuche längstens bis ib. Ium d. I., an die Henschaftsmhabung porcofrey emzusendM. Lachach am 27. Mai zbZl. . 452 Nubtrttial - ^erlautbarunObtt. . Z. 701. (l) aä ^l. go. Illy. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs« Versteigerung des im Rentbezir« ke Z.avi«-a9 gelegenen Eameral - Waldes 5. Narco. — In Folge hohen Hofkammer-Pra. sidlal-Decretes vom zc». Februar l. I.,,Z. i^62l?.?./ wird am 3o. Juni d. I., m den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Rentamte Z.ov!«no, Istrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung, des im Flacheninhalte 77 Joch, z»VQ Quad. Klft. enthaltenden, im Renrbezirke Rovigno gelegenen, und auf »264 st-geschah.-ten Eameralfondes 8. Narco benannt, geschritten werden. — Da sich in der Mute des Waldes ein von der Fannlle Oopaz besessenes Grundstück befindet, so wird ausbedungen, daß dieser Familie das Recht der Dienstbar« kett des Durchganges durch den hier verkauft werdenden Wald nicht streitig gemacht werden könne. — Gedachter Wald wird, so wie solchen der betreffende Fond besitzt und gemeßt, oder zu besitzen und zu genießen berechnget gewesen wäre,' um den beigesetzten Fiscalprels ausgebo-tcn, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt dcr höhcrn Genehmigung überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlausig den zehnten Theil des Fiscal-preists entweder in barer Conv. Münze, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Btaatspapieren nach ihrem coursmäßigen Werthe bei der Ver-stcigerungs-Commission erlegt, oder eine auf d'.csen Bötrag lautende, vorläusig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibrmgt. __ Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendig« rer Versteigerung zurückgestellt, jene des Meiss-bicters dagegen wird als zerfallen angesehen wcrden, falls er sich zur Errichtung des dieß-fälligen Contracts nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiicht-mäßtger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauft schillmgshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten emen Anbot machen will, ist verbunden die dießfällige Vollmacht seines Co-mttönten der Versieigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. -^ Der Meistbieter hat d,e Hälfte des Kausschillings innerhalb vur Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt ge- machter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der eMuftm, odfr auf einer andern, normalmaßlge Sicherheit gewährenden Reali-tDt in erster ^noritZt grundbüchlich versichert, mit fünf P5M Hunwrt in Eonventions-Mün-z« Kerzinstt, Mb H« JinstNHcbühren in halbjahrigen WerWsrzM« «bfühn, in fünf gleichen jährlichen RatsnMhlungtn abtragen, wenn d«v Urstehungsp«iZ den Betrag von5o fi. übersteigt, sonst ^V wird bie zweiteKaufschillings-Oalfts binnen I^resfrist vom Tage der Ueber-Jabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beding-nijse öenchtiget werben müssen. — Bei gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug aegebm werden, der sich zur sogleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — DiZ übrigen Verkaufsbedingnisse, dcr Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Eameralwaldes können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rcntamte in N.avikNI eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter -Veraußerungs-Provinzial-Com-Misslon. — Triest am 17. April i83i. Franl Edler v. Blumfeld, Gubernial-Concipiss. Z. 700. (2) "L Nr 10667. C u r r t^'V^«? des k. f. illyrischen Guberniums. — Die neuen Normen für die Concurrenz bei Wasserbauten treten nnt dem M'litar-Iahre z33l in Wnk-samkeit. — Nachtraglich zur Gubernial-Cur-rende vom 27. November v. I., Nr. 2775! , mit welcher die allerhöchst genehmigten Grundsatze für das Verfahren bei der Concurrenz von Wasserbauten bekannt gemacht wurden, wird zur allgemeinen Kenntmß gebracht, daß in Folge hohen Hofkanzley-Decrets vom zo. April d. I., Nr. 3ä47, die Wirksamkeit dze-ser Normen erst mit dem Verwaltungsjahre i3Zi beginnt, und daß es bei solchen Wassere bauten, für welche die Concurrenz schon nach den früheren Directive« ausgemnielt wurde, bei dieser Concurrenz zu bewenden haben W.5N5 de. Laibach am i5. Mai l8Zi. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Franz Ritter v. Iakomrni, k. k. Gubcrnial-Secretar, als Referent. Stavt - unv limvrechtleche Verlautbarungen. Z. 707. (1) Nr. ZZÜ2. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in . Krain wird bekannt gemacht: daß am. 22. ^u-.? Roct.-^r. 142 et »^3, unleNhanige M Hude sammt An« und Zugehör, dann in die eben auch diesem ge, ' hörigen, dem nämlichenGute, 5ul^ Nr. 32oet5ao, ins Bergrecht dienenden, in Neuberg gelegenen Weingarten, wegen aus dem in Reätökraft er, rvachscnen Urtheile, 660. 26. December »62g, schuldigen »04 ft. 5 kr. M. M., nebst 4 prscenti-gen Verzugszinsen und Unkosten gewilligcr, und zur Pornahme unter Einem die gesetzlichen Ter« mine auf den 28. Juni, 28. Juli und 28. August d. I., jedeömal von 9 bis,2 Uhr Vormittags, und nöthigen Falls auch von 5 lng 6 Uhr Nack-mittags in I->ocx» obigen Realitäten mit dem A«f hange bestlmmt, daß, im Falle solche weder bei der ersten noch zweiten Feilbietung um den ge« lichtlich erhobenen Schäyungswerth pr. 90 fl^ M. M., oder darüber an Mann gebracht werden tonnten, diese bei der dritten und letzten auch unter demselben hintangegedkn werden wutten 45H Wozu die Kauflustigen mit dem Beifügen zu erscheinen eingeladen werden, daß jle die Lici, tationSdedingnisse zu den gewöhnlichen Amtsfiun« den allhier einsehen tonnen. « « . Bezirksgericht RupeNshof zu Neustadtl am 26. Mai »83». ____________________^ Z. 702. (2) Nr. »396. G d i c t. Vom Bezilksgelichte Rupertshof zu Neustadtl wird allgemein tund gemacht: Eü sey über Ansuchen des Johann Uhmann auö Weindorf, cle praes. 24. Mai »63i, Nr. iZgg, gegen Franz Uymann aus Zrrouy, pnnclc, au2 dem rvilthschaftsämtli« chen Vergleiche vom 6. März »828, schuldigen ,25 st. Zinsen und Unkosten 0. 5. c., in die exe« lutive Feilvietung der gegnerisch, mit Pfandrechte belegten, gerichtlich auf «96 fi. nach dem ausge« mittelten reinen Ertrage, im Werthe e'rhodenen 2j3 behausten Kaufrechtöhube zu Zerouh gervMi-get, und zur Vornahme die Versteige lungstermi, ne auf den 25. Juni, 25. Juli und 25. August l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in I^occ» der Realität mit dem Anhange angeordnet worden, daß, falls diese Realität weder bei dem ersten noch «weiten Hersteigerungstermine um oder über den erhobenen Schähungswerth an Mann gebracht werden tonnte, solche bei dem dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wovon die Kauliustigen mit dem Belsahe in Kenntniß geseht werden, daß die Licitationöbe-dingnifse tägltch zu den gewöhnlichen,Amtsfiunden hieramts eingesehen werden tonnen. Bezirks. Gericht Rupertshofzu Neustadt! am 24. Mai lLZi. Edict. Von dem Bezirksgerichte Neudegg wird bekannt gemacht: Alle Jene, welche auf den Verlaß des zu Kroisenbach verstorbenen Grund, bMers, Franz Erjauz, auf was immer für einem Rechlsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, oder hiezu etwas schulden, haben bei der auf den ,5. Iuny l. I. uor dlesem Bezirksgerichte anberaumten Tagsatzung so gewiß zu erscheinen, und Erstere'chre vermeintlichen Forderungen anzumelden und rechtsgültig darzuthun, widrigens sie die Folgen des §. 614 d. G. B. sick selbsi zuzuschreiben haben wer-den/ gegen Letztere aber im Rechtswege fürge-gangen werden würde. Bezirks-Gericht Ncudegg den 25. Mai Z. 676. (2) Nr. i355. Edict. ' Das Bezirks? Gericht Rupertshof zu Neu« stadtl macht cllgemein bekannt: Es ftp über Einschreiten der hiesigen Depositen- und Waisenkasse »Verwalter Herrn Johann Nep. Mat« scheg und Anton Treo, gegen Anton Uchann aus Wirtschendorf, wegen aus dem rechtskraftigen UrtheNe schuldigen lL5 ss. M. M. 0. 5. o., in die executive Feilbietung der gegnerischen, mit Pfandrechte belegten/ und gerichtlich auf l6/ st. 20 kr. M. M. bewertheten H4 Kauf-rechtshube zu Wirtschendorf gervilliget, und zur Vornahme die gesetzlichen Versteigerungs-Termine, auf den 22. Juni, 23. Juli und 22. August 16I1, jedesmal Vormittags von 9 bis 5 2 Uhr, in I^cico der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, daß, falls diese Realität weder bei dem ersten noch zweiten Termine , um den gerichtlichen Schätzungs-werth oder darüber veräußert werden könnte, bei dem letzten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wovon Kauftuftige und intabulirte Gläubiger mit dem Beisaye in Kenntniß gesetzt werden, daß die dießfälligen Licitationsbedingnisse täglich wahrend den Amtsstunden bei diesem Gerichte eingesehen werden können. Bezirks - Gericht Rupertshof zu Neussadtl am 19. Mai »8ZI. Z. 63t. (3) .I. Nr. 5o6« Edict. Vom Bezirks - Gerichte der Herrschaft Weirelberg wird hiemit kund gemacht: Es sey nach Ableben des zu Stremdorf, Pfarr St. Marein verstorbenen Herrschaft Sitticher Unterthans und Gastwirths Jacob Slrojan, vul-AO RernetX) die Liquidations-'und AbHand-lungstagsahung auf den 56. Juli d. I., festgesetzt worden, wozu alle Jene, welch« bei dem gedachten Verlasse etwas zu fordern haben oder etwas schulden, so gewiß zu erscheinen haben, widrigens die Erssern die Folgen des §. 614 b. G. B. zu gewartigen hätten, gegen Letztere aber im Rechtswege eingeschri» ten werden würde. Bezirks-GerichtWeixelberg am z6. Mai Z. 697. (2) Bei dem Buchhändler Korn in Laibach ist neu angekommen, und ü 1 fi. 10 kr. zuhaben: Charte von Polen nach seiner gegenwärtigen Eintheilung in das neue Königreich Polen, die übrigen russischen Besitzungen, das preussische Großherzogthum Posen, die Republik Krakau, und das Königreich Galüzien. iö3i, illuminirt und deutlich gestochen.