1735 Amtsblatt zur «aibacher Zeituna Nr. 24». Samstag den 31. Oktober 1874. (522-1) Nr. 7837. > Kundmachung. 1«?y^ ^^ auf die Kundmachung vom 2!1. März '^ Z. 2108, wird zur allgemeinen Kenntnis Fracht, daß der pens. k.k.Bauralh Franz Po- ss. "!k sein Befugnis als behördlich autorisierter vll-Ingenieur unterm 5. Oktober 1874 zurück-n ^ hat, daß diese Zurücklegung von der k. k. da» ^^lMlng angenommen wurde und dadurch " gedachte Befugnis erloschen ist. Laibach, am 27. Oktober 1874. ^^' k. Fandesrcgicrung sür Brain. ^) Nr. 8262. Rinderpest. 23 3^ k- k. Statthalterei in Trieft hat unterm Ausbr^er 1874, Z. 12257, anläßlich des stin^ ^ der Rinderpest in Kram folgende Be-'^ungm getroffen: ^rfen ' ^"^ ^" verseuchten Gegenden Krams gefuh./" das österreiänzche Küstenland nicht ein- ^hausth^ aller Art mit Ausnahme von Pfer- j>)^U"d Borstenvieh, ^M^ ^^ Rohstoffe von diesen Thieren im h^,"der genocluclcn Zustande. Ausgenom-lvci,4,^^°" ist Wolle, welche einer Fabrits- o) H^^ ^achwcwllch unterzogen worden ist; ^g'bla^!^"lct u.ld Stroh; lpam" s Stallgnälhe und Rindvieh-An-ttaal» . ^^, sür den Handel bestuumte ge-S^ .^ ^il^h^. ^nd dercntlges gebrauchtes ^ die'l^ ^" seuchcnfreien Gegenden Krains !^n.^"'l"hr des mit GrsuildlMSpassen ver-'N dug . ""l)cs, dcfseu Ad,allcn und Rohstoffen ^tihal, ^^^"chljche ^üstciUand dloS aus dcr ^0tz.?"' an dm HmttülÖorlen Trust und ' ä^tattct. 3. Werden Transporte von Hornvieh oder thierischen Rohproducten angehalten, welche die bestimmten Eintrittsorte umgegangen haben, so sind dieselben als verfallen zu behandeln. Laibach, am 24. Oktober 1874. B. k. Landesregierung. (520—"i)" Nr"i527? Kanzlistenstelle. Bei diesem t. t. Kreiögerichte ist eine Kanzellistenstelle mit dem XI. RangSklasse in Erledi-digung gekommen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche, in welchen auch die volle Kenntnis der beiden Landessprachen in Wort und Schrift nachzuweisen ist, im vorschriftmaßigen Wege bis 30. November 1374 bei diesem Präsidium einzubringen. Anspruchsderechtigte Bewerber werden aus die Vorschrift des Gesetzes vom lii. April 1872,Z-60 R.G.B., die hohe Ministerial-Berordnung vom 12. Juli 1872, Z.W R. G. B. und dem hohen Iustizministerial-Erlaß vom 1. September 1U72, Z. 1134«, gewiesen. Rudolfswerlh, am 26. Oktober 1874. K. k. KzreiogcriHlo»Präjldium. (521 — 1). Nr. 635. Kehmstclle. Der Lehrerpozlrn an der Volksschule zu Kar-nervellach, mit welchem ein Iahreögehalt von 400 ft. ö. W. nedst ^iaturalwohnung verbunden ist, ist zu besetzen. Gcfuchsteller haben ihre gehörig oocumenüer-ten Gesuche bis 15. November 1874 Hieramts zu überreichen. K. t. Bezirlöjchulrath Radmannsdorf, am > 27. Oktober 1ü?4. j (511—3) Nr. 13940. Kundmachung. Mit Bezug auf den Paragraph 6 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, Nr. 121, wird bekannt gemacht, daß die angefertigte Ulkste der Geschwornen sür daö Jahr 1875 bis 4. November d. I. in der magistratlichen Amtskanzlei zu jedermanns Einsicht aufliegt und es jedem Belhclligtcn frei steht, während dieser Frist wegen Uevergehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gefctzllch unfähiger und unzulässiger Personen in der Nste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch zu erheben, ^ oder in gleicher Frist seine Befreiungsgründe geltend zu machen, wobei insbesondere bemerkt tmrd, daß nach Paragraph 4 dieses Gesetzes von dem Amte eines Geschwornen befreit sind: 1. Diejenigen, welche das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben, für immer; 2. Die Mitglieder der Landtage, des Reichsrathes und der Delegationen für du Dauer der Sitzungsperiode j 3. die nicht im activen Dienste stehenden, jedoch wehrpflichtigen Perfonen während der Dauer ihrer Einberufung zur militärifchen Dienstlei' stung; 4. die im kaiserlichen Hosdienste stehenden Personen, die offenttichen Professoren und Lchrer, die Heil- und Wundärzte, wie auch die Äpo-thctei, insoferne die Uncntbehrlichlcit dieser Personen in ihrem Berufe von dem AmlS- oder Gemeindevorsteher bestätiget wild, für das folgende Iayr; 5. Jeder, welcher der an ihn ergangenen Aufforderung in einer Schwurgeiichlspcrwde als Haupt» oder Ergänzungsgeschworne Genüge grlelstcl hat, bis zum Schlüsse des nächstfoigcnbcn Kalcn derjahres. Stadlmagistrat Laibach, am 21.Oltuoer 1874. Dcr Durutlm elfter: