A M t s V l a t t. ^'° 11Z. ^ Dienstag den 26. September 1832. EltUbernial - Verlautbarungen. Z. ,i3y. (3) ^ 6ud. ?cßenden Pr,v,leg,en und dem Versah. ren zur Erlangung derselben. — §. i. Zur Erlangung emeß aukschlußenden Privileg,ums in Unseren Staaten, für welche dlcscS Gesetz gegeben »st, si"d alle neue Entdeckungen, Erfindungen und Verbesserungen im gesammten Gebierhe der Industrie geeignet, es möge das Privilegium von nnem In- oder Ausländer angesucht werden.— tz. 2. Auf Vere,tung von Nahrungsmmel , Getränken und Arzneven findet kem Pr,ml?glum statt. — Auf neue Er-fnHungen und Verbesserungen des Auslandes' welche m d,e österre.ch.sche. E.aaten e,nge uhrt werden wo«en, können dann und in 0 fern, al°d:e A^üb«nc, decken,m Au-lan! de auf em ausschließendes Dr.v.le.mm f^ Wänkt'ss. dem Inhaber e.ne?s^ legmmß °dcr dcssen rechtmäßigen Eess,onar,en und nur auf d,e Dauerze.t des a.sländ.schen Pnvlleglums, jedoch m ke.n.m F.lie ohne Un-sere besondere Bewill.qung über fünfzchn ^ch und ohne Zweideutigkeiten, die irre leiten könnten, und dem in k angegedtnen Zwecke entgegen sind, dargestellt wnd«e lmmer geanete Erhebung über d,? Neuheit oder Nützlichkeit der Entdeckung , Erfindung odcr Verbesserung einzulassen, sondern nur 'zu beurchnlcn, ob die m dem Gesuche in der Nisenheit angezeigte Entdeckung, Erfindung odcr Verbesserung m keiner' öffenc« lichen Hinsicht schädlich oder den Landcsgefeyen zuwider, und Nlich dl?s?m Palente zur Erihei-lnng cincs Pnlnlegiums geeiqnec sei oder nicht. ^- Nach Maßgabe der Umstände bat siü sodann cntcvldcr das Privilegium zu uerwcigern, oder im vsrglfchrttbencn Weg? nach dem bcilttZcn» den Formulare V. zu erwirken, und die Aus« handlstung desselben an dle Privilegirten, die lZlnrückung in die Zettungsblaner Ut,h die Kundmachung im Wohnbezirke des Privlltgir-ten zu veranlassen. — Im Falle die k a noes, stelle dem Prlvilkgiumswerber i>c,s analsuHie Privilegium veriDelgcrt, steht dcms §, 3. Die eingelegten versiegelten Beschreihungen sollen, wenn der Privileglumswerber nicht a use drückllck d»e Gehe,mhaltulig angesucht hat, nach Erfolglassung und Kundmachung des Privilegiums bcl der Landcsstrlle eröffnet, dort in das §. 23 vorglfchrlebene R.-Mer emgetra, gen, und Jedermann zur Einsicht offengehalten werden. — Fordert dcr Pllvileglumswfr-her aber m seinem Gesuche um das Privilegium, odcr vor Ausfertigung desselben die Gche-mhall tung, so werden die Beschreibungen während der Dauer des Privilegiums vcrsicqell aufbewahrt. Eine Eröffnung darf m diesem Falle nur bei solchen Gegenständen Glatt singen, welchem das Elan«tälsfach einschlagen, und worüber nach den Landcsgcftl) legten Beschreibung dargestellt worden ist, für die Anzahl uon Jahren, auf welche sein Privilegium lautet. — §. 10. Der Privllegirce lst berechtigt, alle jene Werkstätten ;u crrich-ten, und j?de Art von Hülfsarbeilern in denselben aufzunehmen, welche zur vollständigen Ausübung des Gegenstandes seines Privilegiums in jeder beliebigen weitesten Ausdehnung nö« thlg sind, folglich überall in Unseren'Gtassten, für welche d-escs Gesetz gegeben lss, ^tadl«ssct wents und Nuderlagcn zur Verfertigung st. E.M. ^ . für das 6te Jahr . . . l5 „ „ „ '' " ^^ " » ' . 25 „ „ „ " " ^^ " - . . Zc» „ „ ,, « " '"" " ' - - 35 « „ „ " " 5. " ' ' ' ^" " " " " " " " . . . 5o „ . „ " " ,^ , " - ' - 55 „ ^ „ « « ^^ " - . . 6o ., „ ,, zufammsn also für dic hoch sie Dauerzelt von i5 Jahren ^25 si. C.M. 'zU enn'chtln. — §. l^. Dk Hälfte der hier- nach für die ganze Dauerzeit entfallende Pri-vileglentare iss, wiegesagt l§. 3.), gleich mit dem Ansuchen um das Privilegium, die andere Hälfte aber >n ebenso vielen Jahresraten, als d,e Dauer;c,t des verliehenen Pruulegiums ausmacht, mit Anfange emes jeden Jahres,, be» sonstiger Einziehung des Privilegiums zu entrichten. — §. »5. Um den Erfindern die Erlangung von Privilegien zur probewelsen Ausübung »hrer Erfindung zu erleichtern, kann Derjenige, der Anfangs ein Privilegium auf e>ne geringere Zllt als l5 Jahre erhalten hat, vor dem Ablaufe dcs Privilegiums d! gesetzt. D,e B«'wl!i!f UNg auf elne längere Dau-«rzelt behalten W»r Unb vor, und soa diese von den Behörden nur m besonderen Fallen bei Uns angesucht werden. — §. ^9» ^ie Znt hlr 670 Dauer eines Privilegiums beginnet von dem Datum der Pr,,uileglenurkunde, jedoch kann die Wirksamkeit deß Prlmlcgiums in Beziehung auf dle Giraffägigkelt der unbefugten Nachahmung des prlinlegn'icn Gegenstandes, erst mit dem Tage der Kundmachung des Privilegiums in den öffentliche!-. Glättern begmnen. — tz. 20. Der Umfang der Prlmlcgien erstreckt sich auf alle Unsere staaten, wo dleses Patent mit Gesetzkrakt kund gemacht wurden »st. — §. 2l. Dle PriuUegicn erlöschen : a.) wenn es der ge« tiauen Beschreibung der Entdeckung, C'ifindung oder Verteuerung, worauf das Priollegmm angesucht worden »st, an den lm tz. 3. (u—.«) vorgeschriebenen Erfordernissen oder auch nur an einem derselben fehlt; ^.^ wenn Jemand gesetzmäßig erweiset, daß drten Entdeckung , Erfindung oder Verbesserung ldentlsch fti; -vllegzrce binnen Iahresfrüi nach dem Tag? der Ausfertigung des Privilegium 5 seine Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung noch mcht auszuüben angefangen hat, er sc> ein In» oder Ausländer; «.) wenn cr diese Ausübung em Jahr l>lng während der Prlolleg>enzeit unterbncht, ohne sich darüber mu genügenden Gründen autz-zuweisen^ l.) wenn dle zweite Hälfte derPrwilc-alentaxe nicht »n den oben oorgcschrlebenen Jahresraten entrichtet w«rd; :;.) endlich mu dem Verlaufs der ursprünglich ertheilten oder durch Verlängerung erhaltenen Privilegien,ett. — Es uersteht sich von selbst, daß 0l?se l3rlöschungs-arten auch für einen jeden/ der e»n Prwlleglum an sich bmngt, so wlc für den ursprünglich Primleginen ;u gelten, haben. Nach der Er« löschun^ eines Pd^lleglums wird die Benützung der Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung,-auf welche das Privilegium ertheilt war, allqe-'wein frei gegeben. «- V. Abschnitt. Von der Elnreglsirlrung her Prlolleglt»,.,—» tz. 22. Damit Derjenige, welcher ein Privilegium ansuchen will, in den Btand gesetzt werde, zu setner größeren Sicherheit die bereits ertheilten Privilegien zu durchsehen, ,st bei sämmtlichen ^änoerstcllen ein Reglsser zu eröffnen, «n wel< ches dle sämmtlichen Privilegien, w»e sie ertheilt werden, sammt der Anqabe der Personen, welchen sie enyellt worden sind, thren Wohnsitzen, des Darums der Ausfertigung der ämt< lichen Certificate, dec Prwllegiumsurkunde und der Erloschungszett deH Primlegtums einzutragen, und m welchen eine besondere angemessene Rubrik für Anmerkungen über den S>tand der nachherigen Ausübung, und über die m dem Besitze der Prlv,leg«en geschehenen Veränderungen offen zu lassen ist. — Bel de? zur Leitung der Commerz - Angelegenheiten bestimmten Hofbeho-de ist das Hauptreglster zu führen. — §. 2). Wenn das Pnolle^nim an emen andern übergeht, sei es durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Verpachtung oder sonstige Veräußerung, so ist daoon die beglaubigte Anzeige an die Landesstelle zu er« stalten, von welcher auf der Rückseite der Prl« vlleg,umsurkunl)e die Veränderung des BesttzeS zu bemelken, zu bestätigen, in das Negiller einzutragen, und darüber an o,e zur Leitung der Z0lNM?r< -'Angelegenheiten bestimmte Hofe behörde die Anzeige zu ermatten ist, um diese Veränderungen auch dort m dem Hauptregi« sser anmerken zu lassen. — §. 24. Wenn daS Privilegium unter el>er Firma , welHe einen anderen als den wahren Namen des Eigen» thümers bezeichnet, ausgeübt warden null, so muß der wahre Name der Behörde immer angezeigt, und die gewählte Firma, welchejedoch mtt keiner anderen schon bestehenden Firma ohs ne Zustimmung der Firmaführcr übereinstims mend seyn darf, neben dem wahren Namen m den Registern oorqemerkt weiden. — VI. Abschnttt. Von b^'.n Ve>fahren bei entste, henden Streitigkeiten un^ von der Brrafsancs tion. — §. 25. Zur Vorbeugung und zweckmäßigen Entscheidung uon Streitigkeiten wer« den folgende Bestimmungen festgesetzt: DaK PrimleglUM gründet sich auf die uon dem Be, sitzer desselben em^lcgle Veschre,bunZ der Entdeckung, H.) Bei entstehenden Gtreitigkeiren wlrd daher d,c Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung nur nach oem Zustande beurtheil, ln welchem sie in der eingelegten Beschreibung dargestellt lst. -- 2.) Als eme Entdeckung ist jede mue Auffindung emer zwar schon m früheren Zeilen auegeüdttn, aber wieder ganz yllloren gegan» L71 genen oder überhaupt einer ,m Inland? unbekannten lndustriellcn Verfahrunqßlveise anzusäen. — d.) Als eine Erfindung ,ss jede Darstellung emcs neuen Gegenstandes m>t neuen Mitteln, oder cines neuen Gegenstandes Mit schon bekannten Mitteln, oder e«nes ' schon bekannten Gegenstandes mit anderen, von Denjenigen, welche ickon für denklb?n Gegenstand angewendet werden, verschiedenen Mitteln zu betrachten. — «-> Als eme-Ver-hesserung oder Veränderung »st jide Hmzufügling emer Vorrichtung, Einrichtung odcr VcvfährunZswelse zu emem bere,is bekannten oder. pnmleglrten Gegenstände anzu. sehen, durch welche in dem Zwecke des Gegcn-siandes odcr ,n seiner Darstelwngswe'se em günstigerer Erfolg oder eme größere Oecono-m>e erziell werden wllen. — ä.) AlS neu ist irgend eme Entdeckung, Erfindung, Verbesserung oder Veränderung zu betrachten, wenn sie im Inlande weder m der Ausübung , noch durch eme in einem öffentlich gedruckim Werke enthaltene Beschreibung bekannt »st; jedoch kann d»e Neuheit emer Entdeckung, Erfindung vder Verbesserung aus e«ner m einem öffentlich gedruckten Werke enthaltenen Beschreibung nur in dem Falle angefochten werden, Winn diese Beschreibung w ycnau und deutlich ist, daß hiernach jeder Sachverständige den Gegenstand , worauf em PrimleanüN angesucht oder erlangt worden »st, zu verfertigen oder auSzu» Üben vermag. — §. 26. Ueber d,e Fragen: ob ein ertheiltes Priulleglum aus öffentlichen Rücksichten odcr wegen unterlassener Ausübung, oder wegen von dem Privllegiumsbe^ sitzer n'cht erfüllter, oder von ihm verletzter Be-dingnlffe der Verlnhung aufzuheben te«', haben die politischen BeHorden'nach Maßgabe ,h-res allgemeinen Wirkungskreises und m)t dem Norbeha.lce des »n der gesetzlichen Frist zulassi-yen Recurses an die höhere Behörde zu erkennen. — §» 27. Das Erkenntniß übcr'dle Exl> sienz emes Elngl,ffcs oher einer Vevlehudg'üder die Anwendung der gesetzlichen Strafe^ über ^den Ersatz des völi der einen oder anderen Gci-, te erwnienen Schadens, ft wie über' emen c^ttett um das rechtmäßige E.geWdüm emes PrlvlleglumK, ^er möge weder der Wiorttät derErsinoung ^lfytHeckung oderHeMsserttna, oder aus ^^r^ätrcchttich^M ^nttM gen, Nchr dem oMyN^chen. RVchlet''zü', ^l>' lst m dem,vorgeschnchemn,^echst^cge'üM,e geseymcißig? Nrt zu''^wlr^n^^''Stre^l^M ten über die Neuheit emer p.nnlc^rlen Ent. d«ckung, Erfindung oder Verbesserung, die vor Ertheilung des Privilegiums schon besannt war; ober über d«e Frage: ob sie n,cht aus dein Auslande nur eingeführt worden, und nach §. 3. für cm Privilegium nicht geeignet sei, wöbe, es also mcht auf em Erkenntniß zwischen zwei Pli",lcgirten ankommt, gehören aber ' nach §. 26. zur Wllksomkcit der pHllllschen Behörden. — §. 28. Bei diesem oder demjenigen Richter, welcher sich im One, wo die Ner-lcyung stall sindet, befindet, und der zuständige des Veclehers ware, wenn dieser sich dort befände, »stauch der Prw,leglrte im Falle, als er glaubt, daß Jemand sich emen Eingriff »n se«ne pliv'legi'ten Rechte erlaubt, oder dieselben verletzt hätte, berechtigt, qegen den unbefugten Nachahmer dcs GrgenüandeS seines Prnu« legiums, die Einstellung der ferneren Nachah« mung desselben zu verlangen. — Wenn d»e Beschreibung des Gegenstandes des Privilegiums nach §. 6. qeheim gehalten wird, so lst d^m unbefugten Nachahmer d.is erste Mal nur die fernere Nachahmung und die Veräußerung der nachgeahmten Erzeugnisse emzusteüen. — Ware adcr dt einer Strafe von Emdundert Gpc.c»ee-Du-caten, wovon die cine HWe dem Pnollegtr« 6/2 ten, und die andere Hälfte dem Armenfonde des Orts, wo das Erkenntniß m erster Instanz gefällt wurde, gehört, nebst der Confiscation der nachgemachten Gegenstände desPriv'leglums zum Vortheile dts PrtvUegirten verpant. — §. Ja. Durch dlcses Gcsey finde», W,r das Patent vom g, December ^620, so wie alle nach. gefolgt« sich darauf begehenden kundgemachten Erläuterungen, unbeschadet der aus jenen Gesetzen bercüS erworbenen, gehörig zu schützen«, den Rechte, außer Wirksamkeit zu seyen. «-, Gegeben »n Unserer kaljerlichen Hauor^und, Residenzstadt Wien, am em und dreißigsten Monatstag März, lm Jahre nach Chnstl Ge- burt Eintausend Achthundtrt zwei und dreißig, Unserer Reiche im ein und rl?rzigst?n. ons-Ml,ni, ze ^'n'richtet, und um die 'Au.sf/rllgung des aiVli^en/Hertl^cat^H mnner (Un» stVir) PrwvttäcsamvrüchL angelangt mird., '^'. ,^^'"'./^ ^' , ' '^ ^ Von dem untcrfeMg^n. An^ heute (den Tag, Mo- nat und d Wohnort des. oder Zer/Privile^ Amte erschienen ist (sind) sammt den ir> welchem ange4>e lich feine (chrc) neue Entdeckung^ (ErsindunA, Verbesserung) beschrieben ist, und welche nach dem obigen Anbringen in der Wefenhelt darm,bestehen soll, daß (hier hat dt? Darsiek lung derselben wörtlich, wie sie m dem Anbringen angl>zelgt ist, nM der Anmerkung dce allenfalls noch beigefügten Zelchnungen« Modelle, Muster !c. zu folgeH^ bel dem'hierortigen Amte überreicht, und für dle hle.rauf an^e^lch^e^Dayerzci^ auMljr'ßenden Vnhllegiums VSN .... Jahren die Halste d/h h)NrW 'Y Ds/^ des §",3 desH,erhochssen Patents vom 2l. März 1LZ2 mit .... EonümtM^wM^ PnmligWaxm entnchltt Ha3 begeben am ^ „,„ ^ , „ ^^ ^^^^' - ' — 8-3 — Formulars. . . Beilage :»ä I^urn. I^xlndili . . . . . des Kreisamtes . '. '. « . . Beschreibung. - ' " Der von N. N. (Tauf-, Zuname, Character und Wohnort) angeblich gemachten neuen Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) welche im Wesentlichen dann besieht: (mit dem Anbringen glnchlai^ende Darstellung,) Empfangen den (Jahr, Monat, Tag und Etunde.) Acmlliche Unterschriften. Mltfirtißung des (der) Prnnlegiumswcrdcr. Zuletzt ist h,er unten der Tag der Einladung bei der Landessselle, der I^nm. k^liidui der Landeestcll?, und der Tag der Weiterbeförderung nach Hof genau anzusehen. F o r m u l a r v. Nachdem Uns N. N. (Tsuf., Zuname, Character und Wohnort, des oder der Priuilegienwcrde,) alleru,ucrtdän^st vorgestellt hat, (haben) daß er (sie) eine nach seinem (ihrem) besten Wissen und Gassen nach den Bestimmungen de/, §.2. und 26- Unseres Patents vom Ii. März i35'2 als prnnlegn'bar uno neu onzuschcnde Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) gemacht, habe (n) darln bestehend: (Darstellung auh dem Andringen) auf wclche Entdeckung, (Erfindung, Verbesserung) er (sie) um cm aukM'ltßendes ^r>0,ltgium auf die Dauer von . . Jahren bittet (n) und nachdem dießfalls allt in dem besagten Patente vom I,. März igz,, vorlaufig vorgeschriebenen Formalttatcn erfüllt worden sind, so haben Wlr Uns bewogen gefunden, dem N. N. seinen (thren) sricn und Less'onärtn, fi!il- seine (dachtt!i Entdeckung (lZ-rfinduna, Vcrbcsserunq) verschwiegen worden waren, und welche gegen die Landesgescye streben sollten / die Anwendung und Ausübung derselben eben so wenig mit dem eriheUlen außschlnßendsn Prtvllegium, als ohne ein solches gestattet werden könne, und daß die Bewilligung dttses Prwlleglums in einem scl« chcn Falle sich von selbst aufhebe. Zweitens. Daß das gedachte Privilegium erlösche, sobald irgend ein wesentlicher Mangel d"er yorschriftmaßigen Eigenschaften^ dttser Bc!chreibu<^g gesetzmäßig erwiesen wnd. Drittens. Daß, sobald n-gend Ie^.ano mittelst gesetzlichen BewclseS darthun könnte, daß dte prlollcgirte Entdeckung, (Z-rfindung, Vttbesscrurg) schon von dem Tage und der Stunde des ausgefertigten amtlichen Certificates «m Inlsnde nach d^n im §. 25. d. Unseres Patentes vom 3t- März lLZ2, vorkommenden Besilmmungen nicht mehr als neu angeschen wcrdcn konnl?, oder daß dle. ftnvllcgnte Entdeckung, lE'sindung, Verbesserung) welche aus dkm Auslande «lnaeführi wurde, daselos, auf kcm Pnvllegium beschrankt', folglich nach §. 2. des gedachten Panms mcht pr.vikgubar war, das PnvUegmm als erloschen oder viel-mchr als nicht ertheilt bitrachlct wcrden'soli. ^ s^. 's^ '^'"^ ^^' ^^ Privilegium crloschcn, oder vielmehr als mcht ertheilt angesehen ^ .^. r.'n,l ^'^'^"?"°""' """ U, Kraft bestehenden Prnnlcg.ums nachweiset, daß : .t"n ,,^ n^'''^ ^"dlckung, (Ech'ndur.g, Verbesserung) mit semer e.genen früher angs-^ ^^ ' ^'^'? ?'kdeckung, (Vrsindung, Verbesserung) .dcnt.sch sey. ^NN-'N c^L,^ ^' """ dav PrlMleglum erloschen seyn s"tt, wenn der (o.e) Privilegirte sn) r^7i n^^ n^ /^'<^ Mutigen Tege se,ne (>hcc) Entdeckung, (E.findung, Verbesse.. 'Ä. l^ m^ "uszuuben angefangen hat (haben), oder wenn cr (sic) diese Ausübung cm : ^.^7n s ^ Privllcgiumszelt unterbricht (unterbrechen), ohne sich darüber durch genügende Ursachen auszuweisen. ° * ^ /"" « Eechstens. Daß das Privilegium erloschen seyn soll, wenn die noch zu entrichtende halbe Prnnkglumstaxe mcht in den gesetzlichen Fristen beregn wird. Glebentens. Daß mit dem Verlauf? dn acseymäßigen, Prlv,leg»Tnzcit die Benützung Per gedachten Entdeckung, (Erßndung, 'Nerblsserung) Jedermann frep scpn soll. — 8/4 - , Wenn nun die gesetzmäßigen Bedingungen getreulich in Erfüllung gebracht werden, so soll er (sollen sie) nicht nur dieses «hm (ihnen) allergnabigst verliehenen Privilegiums sich zu erfreuen haben, sondern Wir verordnen zugleich, daß wahrend .... Jahren von dem Tage der öffentlichen Kundmachung dieser Urkunde angefangen, >n allen Unsern Staaten/ wo dieses Patent mit Gettykraft kund gemacht worden ,st, sich ausser ,hm (ihren), seinen, (ihren) Erben oder Cess'onären Jedermann enthalten soll, die von lhm (ihnen) angezeigte und beschriebene Entdeckung/ (Erfindung, Verbesserung) auszuüben, bei Vermeidung der im §. 29. Unseres Parents vom 3i. März 18)2 bestimmten geschlichen Fulgen, wobei ,'n jenen Fällen, wo die Confiscation und die Geldstrafe e>n,ulrecen hat, der confiscate nach, geahmte Gegenstand des Pnlillegii^ns zum Nutzen des (der) N. 3t. verfallen seyn soll, von der Geldstrafe von Ee damlt verbundenen Bedingungen zu wachen. Urkund dessen !c. ic. Wien dm (Folgen die Unterschriften.) Nrkisämtltche ^erlaucharungen. Z. 124 l. (Ä) ^ Nr. 11054. Kundmachung. Da die Eontractsztit für die Lieferung der verschiedenen Materialien an Baum- und kein« öhl, dann an Unschlutkerzen und mehr andern Malertcilartlkel an dte hiesige k. k. Strafan-ftalt, deren Eifurdermß-Ausweis bei diesem Krelsamte jedesmal w den gewöhnlichen Amts, stunden eingesehen werden kann, mit Ende October l. I. ausgeht, so wird zur weiteren Ablieferung dieser erforderlichen Materzalartl-kel, dle nut hoher Gudermal-Verordnung vom 5. d., Zahl ly/.,g, anbefohlene Mmucndo-Versteigerung am 29. d., Vormittags um 9 Uhr bei diesem Krelsamte abgehaltn werden. — Diejenigen, welche diese Lieferungen «m Einzelnen oder »m Ganten übernehmen wollen, werden dabei sich cinzusindcn h«emit eingeladen. ^- K. K. Kreißamt ^a,bach am »7. September 2LZ2. Aemtliäje ^erlantbavunZen. Z. 12I7. (3) Kund m a cb u n g. Von dem k. k. Hauptzollamte Laibach nird hiemit bckanltt gegeben, daß in Gemäß-h?it hoher Bewilligung der wohllöbl. k. k. vereinten Camera!-Gefallen-Verwalnmg vom 6. .September l. I., Nr. 1760.^3^5. K., verschiedene im Handel erlaubte Contrebandwaa« ren, bestehend in Kaffee, raffmirtm Zucker, Zuckermchl und Nhum, dann einigen Gewürz-, Schnitt» und Galanterie-Waaren, an den Meistbietenden gegen gleich baarc Bezahlung werden hmtangcgöben werden. — Pie dieß-fäNige Llcitation wird im Amtsgcbaude dieses k. k. Hauptzollamtcs, im ersten Stocke abge< halten, dcn 1. October 0. I. um 9 Uhr Früh beginnen, und nur in den darauf folgenden fünf Tagen von 9 bis 12 Uhr Vor., unl> von Z bis 6 Uhr Nachmittags fortgesetzt werden. — Hiczu werden die Kauflustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß der Kaffee, raf-finirtcr Zucker :c. in kleinen Parchlen zu 5 und 10 Pfund ausgeboten wird. — K. K. Hauptzollamt Laibach am 17. September i832. vermischte Verlautbarungen. Z. z22<). (5) Nr. ,807. Dienst < Erledigung. Bei der gefertigten vereinter, Bezirksobrig, keit werden mit 1. October l. I. zwei Gemeind« diener aufgenommen, und jeder erhalt einen Iahrsgchalt aus dcr hiesigen Bezukecasse von Achtzig Gulden E. M. Diejenigen, welche um diesen Dienssvo-ften zu werben willens sind, und sich tmt gu> ten Eilten, der Fähigkeit zum Gerichtsdlener» amt und der Kenntniß >m Lesen und Gchrelbcn ausweijen können, haben lhre besuche unver-weilt bei dieser Bezirksobrigkett portofrei einzureichen. Vereinte Bezirksobrigkeit Radmannsborf am 10. September iLZn 676 C5ubernial - Verlautbarungen. Z. 125». (2) Nr. i8646. Verlautbarung. Der erste und zweite Plankell'sche Stu-Hentenstlftungsplay, jener pr. Io fi./ dieser pr. 26 fi. /,8 kr., sind erledigt. Dieselben sind für Studierende, welche in der Stadt ^Vtein, und in deren Ermanglung für Jene, welche in dcr Stadt LMach geboren sind, bestimmt, und können nur vom Anfange des dreizehnten bls zur Vollendung des siebenzehnten Lebensjahres genossen werden. Das Verleihung^recht gebührt dem Gubcrmum. — Diejenigen ^iudiercnden, welche einen jener Suftungsplätze zu erlangen wünschen, haben ihre Gesuche bls 20. Oc-lober l. I. bei diesem Gubernmm einzureichen, und diesen Gesuchen den Taufschein, das Dürf-. tigkcits-, das Pocken- oder Impfungszeug-lnß, so wie die ^tudicnzcugnisse von dem zweiten Semester iLIl, und von den beiden Semestern i6Z2 beizulegen. — Laibach am 2/,. August i332. Ioh. Neft. Frepbel-r v. Spie^elfeld, k. k. Gubernlal-Elc'etär. Z. 1250. ^(2) uci Nr. 20614)1475). K u n d m a ch u n g. Bei dem k. k. Provinzial-Camcral- und Krtegszahlamte zu Gratz, ist die mit einem Iaknesgchaltc von Cln lausend Gulden, und der Verbindlichkeit zum Erläge einer Dienstes-caution von Zwei Tausend Gulden verbundenen Eonlrollorsstclle, in Erledigung gekommen. — Es haben daher tne um diese Stelle sich'bewerbenden Individuen ihre Bittschriften, wcl, che mit den Zeugnissen über ihr Lebensalter, »hre Moralität, bisherige Dienstleistung und Kenntnisse inRechnungs- und Kassegeschaflen, dann über die Fähigkeit, die vorgeschriebene Caution leisten zu können, belegt seyn müssen, längstens bis H. October l. I. hieher zu überreichen. -- Vom k. k. staermärkischen Guber-nnun. Gratz am 6. September läZ^. Z. 2246. (Z> ^ cnl^^ ' tmdm, v°m Primus und der M«>.,/A/, ^ «>.O°wa.d K,,.pi-sch l»u.md°n'S^ ^ williget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Schuldschein aus was immer für einem Nechtsgrunde Ansprüche ma< chcn zu können vermeinen, selbe bmnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und dav« zuthun, als widrigens auf weiteres Anlangen dcs Amortisations - Werbers der erwähnte Schuldschein nach Verlauf dleser gesetzlichen Hrist für gctödtel und wirkungslos erklärt wk»« den würde. — Von dem k. k. Stadt- und ^andrechte in Karnten. Klagenfurt den 20. ^uli 16I2. "" > " B> ^taVt- unv lanVrechtliche VerlautbarunFen« 3- ^57. (0 Nr. 6^9«. Von dem k. k. krainerischen Stadt- und Landrcchtc wird hiemit bekannt gemacht, daß am l. k. M., Früh um 12 Uhr, vor diesem Gerichte das zum Verlasse des Johann Ko-paisch, vul^o Schmtichelwlrth, gehörige Haus, Nr. 1,5, in der Kothgasse, mit An- und Zu-gehör, dann zwei Aecker im Laibachev Felde, als: 2n ^2mnlli.ovim ?0t!llin und r»«r k'iizb-koin?., und einer Wiese g^n Laibacher Fluße per ^lolui^ili?2src-li) auf sechs nacheinaw der folgende Jahre, und zwar das Haus von Georgi 16IZ, blbhin ,8Zl), die Grundstücke aber von Michacll d. I. bis dahin :3W, an den Meistbietenden einzeln, oder auch msö gesammt in Pacht gegeben werden. Wozu die Pachtlustigen mit dem Beisatze vorgeladen lveve den, daß dle Licitationsbcdingnisse in der dieß-landrcchtlichen Registratur edcr bei dem Expe-ditamte eingesehen, und auch abschriftlich erhoben werden können. Laibach am 14. September ,852. Aon dem k. k. Stadt- und Landrechte m, Kram wird dem unbekannt wo befindlichen Franz Wermg und seinen allfalligen Erben, mittelst gegenwärtigen Cdittes crmnert: Es hac be wider dieselben bei diesem Genchte Aloys Bayer, Schnudmeister zu kaibach, die Klage auf Rechtfertigung der mit Bescheide, t3t!l,. 19. Inn: i652, bewilligten Pranotation des Schund cEvnto uom 2. Jänner 16Z0, auf dlc dem Laibacher Stodtmagistrste, «ul, Ngn-PAL-Ni-. ^jc) und 200, 3^ect. Nr. 6c) ^5 und 69 5B o,ensi!a,rn Etadtwaldantheile, dann auf den der N. O. Ccmmcnda kaibach, «u!» Urb. Nr. äH dlinstbaren Ueberlandsacker, .5 Amto.Hi«tc Nr. „5. 0. -a. September .222.) 676 eingebracht, und um mündliche Verhandlung gebeten, worüber nach §. 16 G. O. diö Tagsatzung auf den 17. December l. I^, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. ^tadt- un) Landrechte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Franz Wernig, und seiner allfalligcn Erben diesem Gerichte unbekannt ist, und well sie vielleicht aus den k. k. Erblanden ab.vesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Genchtsadvocaten, Dr. Baumgarten, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden mittelst gegenwärtigen Edictes zu dem Ende crinnerl, damit sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter chre Rechts, behelfe an die Hand zu geb.'n, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sit sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen habcn wer-hln. — Lalbach am il, September 1LZ2. Z. 125). (2) Nr. 6353. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte ,n Kram wird bekannt gemacht: Es sn am 3o. März l. I. Elisabeth Saitz mit Rücklassung eines beweglichen und unbeweglichen Vermögens vhne diesem Gerichte bekannte Verwandte ge: storben. Dte unbekannten Erben, denen zur Verwahrung ihrer Rechte der hierortige Ge-vichtsadvocat Ol-. Oblak als Curator aufgestellt wnrde, werden demnach hiemit aufgefordert, ihre allfälligen Erbsansprüche auf den gedachten Verlaß in dem gesetzllchenTe'.'inme ^n eimmIah-re und sechsWochen,entw'der selbst oder dlnch einen gehörig Bevollmächtigten mit Ausweisung ihres Erbrechtes so gewiß abzumelden, als wi-d'rigens das Abhandlungsgeschaft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach emgeamwor-tet werden würde, dem es nach dem Gesetze ge-.bührt. Laibach den 11. September i632. Z. i25ä. (2) Nr. 6339. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k. k Kammerprokuratur zu Laibach, m Vertretung der Armen von Sr. Veit m>. Bezirke Egg ob Podretsch, von Igg, St. Lambert, Ieschza und Iapor, als'erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 6. Mai l. I. zu St. Vcit, im Bezirke Ega ob Podpetsch, verstorbenen Pnesser, Andreas Leutz, die Tagsatzung auf dcn 8. October i652, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. S'^dt-und Landrechte bcftlmmcl werden, dcl welcher alle Jene, welche an d;csen Verlaß au6 was immer für einem-Ncchtsgrur.de Anspl üche zu stellen vermeinen, solche so gcwiß cü^neldkn und rechtsgeltend dcnchun sollen, widrigens sie die Folgen des §. U14 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. ^ ; ^a,bach am »i. Scplcmber 18Z2. . Z. 1255. (2) Nr. 6ZZ2. Von dem k. k. Stadt' und ^andrcchle »n Kram wlrd bckaniit gemacht: Es scy ü^cr Au« siiche»: des Johann Alchholzn-, iin cigcnet-. Na? nn'li, dann als Bevollmachncuen dcr Anna T ürcnwn'th, und als gesetzlicher Vertreter seiner minderjährigen Kinder, Carl, Hemnch Ulid Eduard, dann der großjährigen Joseph, Johann Albert, der Franziska und Theresia Aichholzer, dann Ar:-lna Legat, gcbornen König, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am i5, Juni l. I. ohne Rücklassung emcs Testamentes verstorbenen Theresia Alchholzer, die Tagsatzung auf den 3, October ,6,^2, Vorlnittags um c) Uh?, vor dicjem k, k. Stadt- und Landrecht? bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was nnmcr für emem Rcchts-grunde Ansprüche zu stellen vermeinen, srlche so gewiß anmelden und rechtügeltcnd darthun sollen, widrigens sic die Folgen des tz. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. S>tadt- und ^andrechtc in Kram. Laibach a.m 11. September ,652. vermischte ^erlantbarnngen. Z. »260. (1) ^ Nr. tö^L. Edict. Von dem vereinte»! Bezirks.Gerichts ,u Rod« -nanli55olf, als Neal - Instanz , wird 0en u?ibe» tannt wo b '?, lu Kropp, sammt Wald. und z^ei hcim' merantheilen, oie Klage auf Verjährt' und Orl^. schcntifiarung nachstehendet, auf oen gedachte« Realitäten haftenden Folderunqen, olS: H.) aus dem Gchulobriefe, licjo. ,3. Juni «7W, vorgemeltt seil 2g. December 1788»' pi. 382 ss. 5!. W., zu Gunsten tes Mbltas Slamnig; 6/7 2.) auS dem Schul! scheine, «^lo. ,9. Juli 1770, plänonrc fcil 2» t Mäcz »7Ü9, pr. 555 ft. D. W., zu Gunsten des (Hall Florian; 3.) aus dem Vcrsicherunflsdricfe, llclo. 26. Juli »7Z» , voraemcrlt ^a sie vlelleicht auS den t f. Vrdländern adn-esend sind. bat zu ld>er Vestal, i'aunq und auf lhrc Ocsadr und ,' ae ''ei de? in SaHe» auf tcn »2. Noocm:er s. F., Voim'liagb um ^0 Uhr, n, h'cstgel ^ellälstani» lel anqeordntlen TaMahli ,l. enlschlcocn lrerden Dessen iverdensdie anfanqZ^enannten Gctlag« ten zu ecm lZnbe elinnerl, da>»ni sie al! nfallö zu ltchter ^e»l selb« crfchiinen, oder nizlrischen dem zu geben, od Eelicht RadmannSdorf am 27. August i832. I. i25g. (') 2cl Nr. ,3.2. G d i c t. Pon dem vereinten Bezirlögenckte zu Rad^ mannödorf wird dem Iobann ?^tusly, Andreas Scholler, PeterMaN'lsch, MichaelÄadttsch, Thal:- l'äuK Fadian und Thomas Schiller, Iranz KaNan, Joseph Dollenz und ^/laria Hchollel muttlst gegen» rrärtlgen . 17. Decem« dei '79^ Zupel-iMabnIata ». Juli 1797, pc. 3^5 ft. 20 sr. U. W., zu Gunsten deö Pt« - l.-r MallnfG; 8.) dec Mission, 6'il). 10. hornunq '796, »u- ^<.'iil>ti,l)l,l2zc> 14. Februar ,7^8,^pr. 2oo si. U. W. , zu Ounst^'n der Macla Scholler; 9) ter O.ssion, <^llc>. 5. März '79L, »upurin« ^l,«1.n<, 7. Mäcz 179U, pr. 55o ft. L. W., ,u 0)llnlien tcr Mar,'a Sä oller; «0) oes Hchulddriefö, endl.>lli, ps. 2Üc> fl. L. W., ,u Gunsten deö, AntieaS Scdolier; eingebracht, und um richtecliche Hülfe «ebeten. Da diesem Gerichte der AufcnthaltSort der Gettagten und ihrei uNfaliigen Orden unbekannt ist, und weil sie vieNeicht aus den t. t. Grblän« bern abwesend sind; so hat man zu ihrec Venhei-dlftun^ uno auf ihre Oefüdr uno Unkosten den Heirn ^uliz Nr. Flan,^ Pieschern zu Laibach zum Curator aufglstil^t, mu ii'el^em die angebrachte Recblssa« ct'e n)ä) tcr drstchinden Gerichtsordnung bei der d!«ßfallS auf den 42. November d. I., Vormit, tagb um 9 Uhr vor diesem Bezirksgerichte bestimm» ten Tagöj^hil auögcllagen und entschieden weiden lrlld, desicn rreidcn die eingangs^enannten Gt« llciqten zu dem OnLe erinnert, damit sie allenfalls zu rechter ^c>c seldst zu erscheinen, oder inzirischel, dcm aufgettcllten Herrn Surator ihre Rechtsbehelfe an öie hand ,u qeber', oder einen andern Vertreter selbst zu besteNen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungs« mäßiqen Wsqe einzuschreiten rrifsen mögen, de» sonbelö da sie die aus ihrer Verabfäumung etwa entliebenden übien Folgen nur sich selbst beizumesseiL haden weiden. Vereintes Bezirtsgericht Radmannsdorf am 27. Augule executive Vetstei'gerung der, dem Lehrern aehöli« gen, der Pfarrgült '3t. Veit, 5uk Rect. Nr. ,7, dienstbaren, mit gerichtlichem Pfandreckte bcleH« ten, auf 266 fi. 40 fr. gesctäyten Dlittelbube, und der aus 5Ü fi. lo fr. belheueiten Fahrnisse, n!s: ei» Pferd, zwei Schweine und 10 Renten Klce, gcwilNgel worden. Zu dicsem Gnde werden drei Veksteigerungil»-Tagsayungen, und zwar: vie eiste auf den 2."). October, die zweite auf den 23. November, uild die dritte auf den 24. December »652, jedesmal für die Realität um 10 Uhr Pornntlags, und für die Fährnisse um 2 Uhr Nachmittags im Or:e St. Veir, mit dem Anhange angeordnet, daß fur den Fall, als die hofstcut und Fährnisse bei der ersten oder zweiten Belsseigciung mcdl um oder udcr den ^chähungtüverl!) an Manu gebrach wec-den könnten, dieselben bei?er dritten auch unter demseldcn hintangcgeben werden würden. Sittich am 2o. September aL32. Z. 1266. (») Edictal . Vorladung. Nr. "25. Von Seite dieser Nezirssobrigfeit werden nachbenannte militärpstichtige und zum Armee, llnv landwehrdienste vorgemerkte Inolviouen, als: des Militärpflichtigen Vor« und Zuna men Geburtsort « Pfarr II ^ Anmertuna ^_______________<5 G ^ __________ Mathias Tsckebatscheg > Oberpirnnfch 4U Flödnig 'U»2'obnc Netn^umMl-ölting Georg Gregorin l Terboje 23 betto »üli ^ he/ig hiemlt aufgefordert, binnen drei Monaten v»m Tage dieser Vorladung um so gewisser hierorts zu ei« schemen, als sie im Widrigen nach den oiehfaNÜ aNechö^st bestehenden Vollchl^ften behandelt wenen würden. Bezirks. Obrigkeit Flödnig am H». Geptembei zLI«. Z. »24?. (I) Nr. 2195. Edict. Von dem Bezirks - Gerichte drs herzogthums Gottjchee wiro hiemit allgemein bekannt gemacht:-OH seie auf Ansuchen dcs Johann Nothl oon Mal« gern wider Joseph König, als Gregor Fint'scher Herlahüverhaber zu Klelsch, haus. Nr. 6, in die executive Fellviesung ber gegnetischen. zu fletsch, Haus > Nr- 6. licqcnden Nealicäc, wegen jchulbi. gen 3oa ft. M. M. c. 5. c. , gewiliiget, und zu deren Vornahme drei Ta^lahuiissen. uni^zwar: auf den 2/,. September, 2^. October und 22. No-vlmber »602, jederzeit Vormittags um 9 Uhr in I^oca der Realität nnt dcm Nelsahe angeoronel woroen, daß. wenn diese Realicat weder bei der ersten noch zweiten Taqsahung um oder über den Schähungswertd a>» Man» gebracht werden könnte , solche bei der ornten auch unt«r demselben hint« angeqeben werden würde. Die L'citationövedingnisse und das Sckahungs. Protocol! sind »u den gewöhnlichen Amtsstunden zn der hiesigen Gerichtökanzlei elnzusehen. NezirlSgeiicht Gottlchee am »6. Juli t2Z2. H. »224. (5) I. Nr. 2,». Edict. Alle Jene, die an den Verlaß oesam2a. Iu», lid. I. in Gra^dorf mit Hinterlassung eines münd» lichen Test^mcntö velstorbencn Joseph Mahrn ins» gemein Mttle, Hirrschafl WcixelbergerUnterthans, aus was l.-nmer für einem NcHlsgrunde «inenAn» spruch zu machen bcr.cttiacr zu se«n «laul'cn, ha« ben siH' so gewiß am 5. l. M. October. Morgens umL Uhr in der diesigen Amtskanzlei an,umeldctl und dann ihre vermeintlichen Forderungen darju« thun, wibcigens sie sich die getedlichen Folgen selhft zuzulchrelben haben würöen. NljillSMlcht Psnovltfch aln» »4. September Z. l2Z6. (2) Anzeige. Inder Gradischa-Vorstadt, Haus-Nr« 37, rückwärts, werden Studierende in cin honettes Haus in Kost und QuavUer aufgenommen. Anhang zur Naibacher ^eitnnO. 2lngekommen den 22. September 1LZ2. Hr. Maximilian Graf v. Ano, k. baierischcr Kuir.7ssi,r-Lieutenant, und Hr. ^ail Cisenhofcn, k. baierischer Artillerie-Oberliculenanti belde von Kl^ genfurt nach Trieft. — Hr. Friednch Iurenak, Kaufmann, von Grätz nach D'iest. — Hr. Gras cl.- la Ku6, qe^efener k. ftanzoslscher Consul, von wriest nnch Wien. — Hr. Doctor Kaspar Seiler, Hof und G,r>chcs-Advoc«t in Wien, von Wien nnch ^ness. — Hr David Sigmund, Handelsmann, von Or^tz nach'Trieft. — Hr. Johann Stabler, Fabriks-Besitzer, von Klagenfurt nach Trieft. — Hr. Cdmuni) Bellan, Kreis-lZommissär zu Iudenburg, von Grätz naä) Trieft. Dcn 23. 5)r. Christoph Pappe, Architect, und Hr. Johann Coluzzi, Kaufmann,- beide von Wien nach Trieft. >— Hr. Rudolph Gauteron, und Hr. Gustav Gautcron, Handtislcute; beide von Wien nach Görz. — Hr. Januar Euchadolskp, Mabler, und Hr. Samuel Scho,chrrgcr, Handlungs - Besleluer; beide von Wien nach Lriest. — Hr. Vincenz Dani, , k. k. Posimeister, sammt Tochttr, von Hium« nach Grätz. — Ht. Joseph Nanzi, Handelsmann, mit Frau, von Triest nach Wien. erours vom I9. Kcptembcr 1832. Mtttelpreis Sts«,t«fchuldv M.) 876,6 Verloste Obligatioc.. . Hofkc.m. , ^ - n .,^ Datier» ,« Krsin u. Äera.^^^v.^., 5-, - t'«l.OdI>gat. d« Stande v./"5 , " ^ Z ^'^ Tyrol - ^zu^ j^o.H.^ » bi 1^4 Dar^. .„it Verlos. 0. I. ,820 f>",r »ao fl. sinCM.) »ßo Obligation. 0ei aUgem- u"0 Ungar. Hofkammel jU2i^ v. H. li» EM.) ^7 ,14 Obl,qatton«n dll Stande s (C. M.) (H. M.) ».Österreich unter und ju5 vH. i — __ eb der Oni'S, von Böh° ju l'/2 v.H.! — Z5 men , Mabren s Sä>!e- zu » t/^i v.H. > — __ ten, Krain und Gorz zu^Z/äoH.l — ^. V^nk. Acticn pr. Stück ia^ 'n Conv., Münze. Wechsel « Cours. (>'n C. M.) Augsburg, für loo Guld. Cnrr. Gnld. 2 ' B ' " A°"" Frankfurt a.M-f. ^oG.-n N^.G>0. ^s'^Nr' k S Hamdutg. f. 100 Tdlr. Banco. Rn^lr. ^5 1^/, 2 Mo,, tworno. für 1 Gulden . . . 8°!^ b?.^» G. 2M° ' ^onoon, Pfund Sterling . . Gnld. ^Vr-Mo"' Mailand. für3aoösterr.^e, Gnld. ^q.,« G. 2M0N Paris. für Zoo Zranten--------Guld. ^6^4 G. 2 Mon Metrrid- Durchschnitts - Preist in Lalbach am 22. September i632. Marktpreise. Gn Wien. Mctzcn Wcitzen . . 3 fl.2, kr. — — Kul'm'uh . . — „ — „ — — Haldsrucht . — « — „ —- — Korn . , , 2 „ I ^ — — Gcrsie ... — ^, — — — Hnse ... 1 „ 5« „ — — ^afer ... 1 „ ,2 « M. U< NottsziehunZen. In Grätz am 1^. September I8Z2: ,9. 6Z. 6. 37. 41. Die nächste Ziehung wird am 29. Septem» ber läIH m G ratz gehalten werben. Z. 1270. li) Z^ a ch r i ch t. Auf em zwei Stm^des, von kaibach mt-fe^ntcs ß'lit n'tld ein bpfliqtcr Privatlchrer für die dlntc Normal-blasse slifgcnommcn, derselbe nillß vl?li »noraslschcr Aufführung sspn, und wcnn er in dcr Musik und im Zeichnen Umcrrlchl c>eben kcuM/ so wird ein sclcher den Wohnung, Kost, Wasche und cmstaM, ge Besoldung wird ihm zuaesichert, auch kann derselbe nebst der Instruction für sich privat fttn Etudium fortseyen. Das Nähere ist im hiesigen Zeitungs-Comptoir zu erfahren. Z. 5246. (2) ^ " " W a r n u n g. Ohne einer von' mir selbst gefertigten Anweisung ist Niemanden , für meine Rechnung weder im Baa-rcn, noch an Waaren was zu borgen, noch zu verabfolgen, weil ich derlei Eckuldposten und Aufrechnungen nicht bezahle. Herrschaft Obcrlichtenwald gm 16. September i632. Händl Edler v. Rebenburg, Inhaber. GlUbernial - Verlautbarungen. Z. 1266. (1) Nr. i/5"l> C i r c u l a r e des k. k. lllyrlschen Landes- G u b e r -inums, wonnt eröffnet wird, daß Gustao Oehler die Vertonung und Verantwortlichkeit für den als R-edacteur der Zchrlfe ,,d l e neuen Zei t sch w i n g e n" angegebenen G e-org'Gtein übernommen habe, daß daher G u ft a v O c h l e r als der eigentliche Neoa.-tcur zu betrachten, und in G^ma>u)ett des §. 7 des Beschluss der Bundesversalnanung m Frankfurt vom 20. Sepielnber 1Ü19, blnnen 5 Jahren bei der 3ieoacc»on ähnllchcr Schrlft ten mcht zuzulassen sei?. — Dle Bundesversammlung ln Franks >rt hat in Folge emervon der k. k. geheimen Hof- und Slaals- Kanzl.cl unterm 23. Juli l. I., dcr hohen Hofkanz^'l gemachten Mttchellung in der elnulid>wa,u zlgsten Sitzung vom l4. Juni i3^2, den Beschluß gefaßt, d^n Bundesregierungen ai:zu-zeigen, es hade be; der gebogenen näyeren UtNersuchung üder die ?Veri)älr!nss? dcr tn^a-mnl erscheinenden/ und durch ÄundeSu.'schluß .vom 2.März V.J., unttvdrucklen ,,^i e u c n Zcitschwing^n" sich c',^t)en, daß ^ultao Dehler die Vertrcnlng und V.'r^iuworNlch-keit für dcn alo N^daclcur.angegedel-.en Georg Stein übernommen had,e, un>) d^n) da< >M her Gustav Oe h le r als oec clg^ttltche Nc-DR dacteur zu betrachten, und m. Gemäßhctt des §. ? des Bundeskeschlnsses vom 20. September zg,c), binlien fünf Iayrcn del dec Redactlon ähnU ch e r B chrifccn nl,-h t z u: u l ^,i ss^ n scie. — Dicß wird nun mit Beziehn,'g uuf d.is mit hicr-. 0 Nigem Circul a re v.' ni 2 f). M arz l. I., 3! r, 6536/ bekannt gegebene h.'he .'Pofr'an^w-Decrcl vom z^. März l. I., vlr. 5lx)2, wclch'S die Kundmachung des ^.'schluffes der Bundestags'i3tz-N!Ng vom 2. März d. I,, :n Bccresf des Ver^ botcs dcr Z^tlchrlfr ,,dle neuen Zelt-schwingen" zum Geg5nj1an,de hatte, in Ge^ maßhett des eingelatlgten hohen H^an;m-De-crns vom 26. V..M., Nr. 17128, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 16. August l6Z2. Joseph Canullo Freyherr v. Schmidburg, ^andeö-Gouverneur. . . , Carl Graf zu Welsperg Ralte Nau und Primör, k. k. Hofrath. I 0 hann Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Ureisämtliche ^erlantb^rlMOen. Z. 1276. (l) Nr. 10I03 Kundmachung. In Folge hoher Gubernial «Verordnung ,vom 20. August l, I., Z. 16675, w:rd hie: "nt kund gemacht, daß am 2a. des künftigen Monats October die Verhandlung wegen Um-l^glmg des über den ^eobelzaberg führenden Strassenzuqcs, in das Flußthal der Kanker, welhe Umlegung, g,'gen Ueberlassung des Mauchgefalls auf eine angemessene Zahl von Jahren dem sich hervorthuenden biMgücn Un« ternchiner überlassen werden will, bei diesem Kreisamtc Statt haben werde, wozu alle Jene, welche den Bau unternehmen w llen, mit dem Beisätze emgeladen werden, daß die Bau« Devise :n den gewöhnlichen Amtswnden bei der k. k. Landesbau - Direction eingesehen wer^ den konncn. — K. K. Krnsamt l'^ibach am i3. September ,3^2. .. ^ Nemtliche ^erlantbarnttgcn. Z. 1274. (') Nr. bäMZlg. W. M authpacht - V e r st e l g e r u »^ g. D»e Wcg'n^urheinhebung in der Sratlon St. Mare^n während des VerwaltungsjahrtH i8.)3 wird emer weittrn Versteigerung unter« zogen, und diese am c). kommenden Monates October um 3 Uhr Nachmittags bei der löbl. Bezirks-Obrlgkcit Wnxelburg abgehalten werden, welches mtt Bezug auf dle ursprüngliche Kundmachung der k> k. illyr. vereinten Came« ral-Gefällen«Verwaltung uom 3a. Iul, l. I, Zahl 1^607, zur Kemttnlß der Pachilustigen gebracht wird — K. K. Zoll- und Vergeh« rungssteucr - Inspectorat Laidach am 21. September i832. Z. 1271. (') Verp a ch t u !'. g s - K u nd m a cd u n g. Von dem r. k. Vcr^hrungssteucr-Inspecs toratt zu Adclsberq wird hiernut bekannt gemacht, daß die Einhebung der allqememen Ver? zehmngssteuer nach den dleßfalls bestehenden V 0 r sch rifte n von d e -n W: in - und M 0st sch anke im gan;cn politischen Bezirke Adelsbevg für das Verwaltungsjahr i35Z, oder wenn es die Pachrliebh^ber wünschen für zwei und drei Jahre ln Pacht überlassen werden wird, — Der einjährige Fiscalvrcls ist, von den Gewerben mtt 6)33 si. und uom Buschenschank mit 16 si., zusammen mtt 6)^9 fl. Die Verpachtung wird un Wege der schrtt'tlichenConcurrcn; vorgenommen wnden. — Pachtlustige haben (Z. Amls-Blatt Nr. n5. d. 20. September i332,) L8l daher ihre schriftlichen versiegten Pachtanbote mir der Ueberschrlft : „Offert für dei^ Bezug der VerzehruncMeuer von dem Weine im Bezirke Adelsberg" bei de:n ' gcfevngtcn Inspectorate bis 2. October l. I., Mittags einzureichen, und darin anzugeben, ob sie d>e Pachtung auf ein, zwei oder drei Jahre zu übernahmen gedenken«. Mit dcm Offerte >st das la^oVadi. um mit 6/,a fi. im Baren oder in öffentlichen Fonds-Obligationen zu übergaben, wo sodann das Vadium des Meistbieters rückbehallen, den Übrigen Offercnten aber rückgcsscilt we, dei^ '.vnd. F^Ils die Eautio:i bar gelcistct wi^d, so wird solche auf Verlangen des Pächters bcnn Aus« gang der Pachtzcit den drei letzten Monatsrac ten des PachNchllllNgs zur Hälfte eingerechnet, die zweice Hälfte aber nach allsgelaufener Pach- tung, wofern das Gefall keinen weiternAnwrNch an den Pachter zu stellen hat, rückgesteltt wer« d^. _» Der Pachtschüling ist aber in gleichen Monatsraten am letzten jeden Monats, und wenn dieser ein Sonn- odcr Feiertag wäre, am vorausgehenden Wcrkraqe, an die dem Pächter bezeichnet: Kasse abzuführen. Die wci-tevn Pachtbedmgmssc können übrigens bei allen Vcrzehrul-.gssteuer-Inspcctoraten und Commis-sariaten eingesehen werden. — Nebrigens wird bemerkt, daß nach Verlauf der bestimmten Frist einlangende, mit dem vorgeschriebenen Vadium nicht versehene, oder gegen die bestehenden Vorschriften abweichende Bedingungen enthaltende Offerte nicht beachtet, und als nlcht geschehen gleich rückgestcllt werden. — Aoelsberg den 20. September i332. Z. 1277. (1) Nr. 560/^768. V. St. K u n d m a ch u n g. Von dcm k, k. prov. Zoll- und Verzch-vUngsstcucr-Inspectorate zu ^aibach wird oe-kannr gemacht, daß die auf die bestehenden Vorschriften gegrül^dcte Eiichebung dcr Ver-ß'ehrungsstcucr vo:^ dcm Auöschanke des Branntweines und der versüßten genügen Getränke, 4WM Ausschank des Weines, Wem- und Obst, Wustes, vom FleischausschroNcn und Auskochen in den uu weiters folgenden Verzeichnisse aufgeführten Unterbczirken der politischen Bezirke Umgebung Laibachs und «Donnegg, auf drei nacheinander folgende Verwaltungüjahre iL33, z83.^ und i8Z5 werde in Pacht gegeben, und die dießfällige öffentliche Versteigerung bei der Bezirks-Obrigkeit Umgebung Lcndachö rück- sichtlich der dahin gehörigen Nlttcrbezn'ke am 10. October i8Z2, Vormittags von 9 bis ,2 Uhr, und Nachmittags von Z dls 6 Uhr; und dn der Bezirks - Obngrett Sonncgq, rücksichtlich des dahin gehörigen Untcrbcznkes am 12^ October 1LI2, Vornnttags von c) bis 12 Uhr, werde abgehalten werden. — Die füu cm Jahr bestimmten AuSrufsprcise sind auch aus dem Verzeichnisse zu ersehen. Hicvon wcr-dkr. > fi. j kr. !^ fi. > kr. Umgebung Umaebuna ^at'^^^s . ^ Lmbachs Tsch/m^ - ' '''!- ,25o - i5o ^ ,5oo ^ I^is^ .«..... 26 — 909 — 15-2 —ß 1I/.6 — .,^^......., ,^___^^«^'^l"'"^" - - ^ /,o6j —I ^266j-> 6?2j—j 5/,4i^ — Sonnegg z ScheHmli . .'. . .^ , ,^^s^— K. K. Zl)ll- und Vcvzchvungssteuer-Inspectorat^aibach am 22. Scptcmbcr^6Z2. 882 Z. ,272. (i) I. Nr. 1045. Edict. Bon dem NezirlsqeriHte der Herrschaft Frcu. denthal wird hiemil ceka^nt qemacht: Z3 habe u^er Ansuchen der Vorsteher der h eer tlicten auch unter demselben hinlanqegeben werden. Desi.ü L»e KauftustiZen m't dem Beisätze in die Kenntniß qn'cht w^ cie Llcnaci^nS. V^dinglN^e tägllw in eufi:c IlmrZlanzle» ein^e. sehcn und davon A^fHcifren erhalten werocn sonnen. Bej.lZsllcht Ftcudenihal am i5< August »tt52. Z. »27,5. (l) Nr. »6Ü2. Feilbietungs-Vdict. Vom Nezirs^enchte Wip^ach wzu ersä?e,nen eingeladen, und lünnen inzwischen dle Schäpunas» und Nert^ufs» ^»cilinqnlsst! tägllch hieramts einfthen. Vcltiksgelicht Wipbach am 20. Juli »8I2. Z, 12657^(1) Nr. 2I94. cz d i c t. Von dem Bkzirlögeriitte haas^rg rrird bicmlt besannt gemacdt: O« scl üvlr Ansuchen dcs hecrn Simon Johann Pelss^k, Katharina Dou'sche'fchen Gantgläubigerö, durch Herrn Dr. Wurzbach, c!c> ^r2eäcn^w 3, September d. )., ^ahl23c)^, wi^» tec MatthäuS Rudolph, Vormund des minder» zähligkn AlUen uno Frani Deujat von Nceod, als (Zrben des Anton Deujclk, m d',s neuerliche Feil» bi-lung der rom Leycern um. den Mei^t-ot von 60,) !i. 25 tr, M. M. ecjtandencn, zur Katharina Pous.rc'!6en 'Äancm^sse'qedocig, der Plarroita» rlaiSllschel'' Gült -^t. Marq^lethcn zu Planina, älib l.1rd. Nr. >i, ci?nlilbc,r.en Wleft sln^^Ä sammt Acckern po^svoUün Du!,l,m und u I5(!l>su poi-1'ral-l)ufsch liun hierzu dle einzige Tci^yunq auf den 29, Octodcr l. I. uno zwcn mit dein Aeisaye be« stimmt wico, daß dl,ft Realuat, rrenn sie dabei »nchc um o^er ü'^r den iHchähungswclth verkauft wcreen kon! te, auch unter demselben um »ras immer für einem Preise hlncangeqcdcn, weiden rrül« dc; so bab«!n eie Kauflustigen am eistgedachten Ta^ sse F-üh 9 Uhr bei dlvscm BezlilSsjclichte zu cc« fchnnen, wo sie auch dle Llcitaliünäbeoingniise tzin« fchen können. N ,isssqe?>cht haas^rq am :3, Sept. ,833. »»_—_-_-« w7677. Edict. Vom dclcgirten B?,i,t gcnchte der Herrschaft Scst-,n wlro aN^emein besannt abmacht: O5 sei auf Einfachen dest Herrn Alex P^ulin, BerwaO ter der h^rlsH^fc ÄalsHach, alS ^e^ch^lich aufge» stellten CuratorK deö ^oha„n ?^laser'schen Nach. lassis. in o unö endlich des de? He.«schaft R'ltendulg bera.leclt« mäßigen, zu Teutsche ^l ^enen Weingartens f^mmt Kellers, pc. »9^., gervlliiqet, und dxzu die ^eil< dietungstagsahunq auf oen ,5, October i832, Fluh um 9 Uhr in I^'l-t» Drusche bestimmt worden.. '