Bqiiflspretle für das ehemalige Hsterreich-Ung. ganzjährig K 10 — halbjährig K 5 — zür Amerika: ganzjährig D. 2'50 Hi>r das übrige Ausland ganzjährig K 12 — Erscheint mit einer illustrierten Beilage „Wanderinappe" am 1., 10. und 20. eines jeden Monates. Briese ohne Unterschritt werden nicht berücksich tigt, Manuskripte nicht zurück-gesendet. Bestellungen übernimmt die Hierinaltung des Kottscheer Waten üt Gottschee SJir. 121. Berichte sind zu senden an die Schriftkettnng des Gottscheer Wate» in Gottschee. Anzeigen (3Merate; ,verden Nach Tarif berechnet und von der Ver-maltmig ches Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage des Gott-i che er Boten erhältlich. Bostsparkassen-Konto dir. 842.285. Ar. 4. Kottschec, am 1. Aebruar 1919. Zayrgang XVI. Goldene (Uorte lüilsons. In der Sitzung des Pariser Kongresses aut 25. Jänner sagte Präsident Wilson in seiner großen Rede über den Völkerbund u. a.: „In der gerechten Haltnng, in dem Grundsätze, daß wir nicht die Herren irgendeines Volkes sind, müssen wir darauf sehen, daß jedes Volk derWelt seine eigenen Herren wählen und sein eigenes Schicksal bestimmen soll, nicht wie wir es wünschen, sondern wie es selbst wünscht. Wir sind, kurz gesagt, zu dem Zwecke hier, darauf zu halten, daß auch mit den Grundlagen des Krieges aufgeräumt wird, jenen Grundlagen, die von kleinen Koterien, als Herrschern und Militärstäben, geliebt worden sind, den Grundlagen des Angriffes großer Mächte auf kleine, des Zusammenhalten« von Reichen mit widerstrebenden Untertanen durch den Zwang der Waffen, durch die Macht kleiner Körperschaften, die Menschen dazu zwingt, ihren Willen auszu-sühren, und sich der Menschen bedient, als ob sie Figuren in einem Spiel wären." Niemals in der Weltgeschichte hat ein einzelner Mann solch gewaltige, aber auch dankbare Rolle vor sich gehabt, wie sie Präsident Wilson auf sich genommen hat. Auch wir Gottscheer rufen Wilsons Gerechtigkeitsgefühl an. auch wir setzen unser V-ertrauen auf seinen wahrhaft großzügigen Gerechtigkeitssinn! Die Gottscheer und ihre slowenischen ttachlmrn. ii. In einem vvrausgehenden Aufsatze haben wir das schöne Verhältnis geschildert, das zwischen den Gottscheern und ihren slowenischen Nachbarn Jahrhunderte und Jahrhunderte hindurch stets ungetrübt geherrscht hat. Hätten wir es mit unseren slowenischen Nachbarn in Kostel, Pöllaud usw. allein zu tun, so würden wir uns gewiß nicht über Unrecht und Unbill zu beklagen haben; denn diese unsere Nachbarn hätten uns gewiß nichts zuleide getan. Wenn es heute leider neuerdings zu einer beklagenswerten Auspeitschung der nationalen Leidenschaften gekommen ist, so sind daran nicht diese unsere friedlich gesinnten Nachbarn schuld, sondern einerseits die durch die jetzigen Verhältnisse herbeigeführte allgemeine nationale Erreaung, anderseits gewisse Schürer aus Jntelligenzkreisen. " Wie stimmt nun aber, könnte da ein unbeteiligter Fremder fragen, die Feststellung dieses schönen Einvernehmens zwischen den Gottscheern und ihren slowenischen Nachbarn zu den ^vielfachen Anwürfen, die kürzlich in den „Gottscheer Briefen" („Slovenec") gegen die Gottscheer erhoben worden sind? Sieht man da näher zu und scheidet den bloßen Schuljungentratsch und Dienstbotenklatsch aus, der nicht verdient, in einem öffentlichen Blatte besprochen zu werden, so bleiben eigentlich nur zwei Anklagcpunkte dieser „Briefe" bestehen, nämlich die Kopitaraffäre und die Nichteinladung slowenischer Mitbürger in der Stadt Gottschee zu deutschnationalen Veranstaltungen. Was den letzteren Punkt betrifft, braucht nur darauf hingewiescn zu werden, daß es auch tu Laibach, R-ifnitz und anderswo in Kram nirgends üblich ist, zu slowcnischnationalen Veranstaltungen und Festlichkeiten Deutsche einzuladen. Dieser Anklagepunkt fällt also in sich selbst zusammen. Was aber die Kopitaraffäre anbelangt, war an derselben das unkluge Vorgehen des Agitators zumeist selbst schuld. Auch war es mcht eigentlich das Volk als solches, das sich an den damaligen Demonstrationen beteiligte. Jedenfalls ist es tadelnswert, wenn in einer national ohnehin so erregten Zeit >e slowenische Presse dazu mißbraucht wird, um durch Aufwärmung und ic,,." ffchvna längst vergangener Vor-fallenheiten, durch tendenziöse Darstellung^.. und durch Breittreten von unwürdigem Klatsch und Tratsch in weiten Kreisen die öffentliche Meinung in Kram gegen die Gottscheer aufgepeitscht und aufgereizt wird. So etwas ist kein ehrenwertes Handwerk. Gottschee wird hiedurch in ein ganz falsches Licht gerückt, als ob es nämlich von lauter national bissigen Wölfen bevölkert wäre, was doch durchaus nicht der Fall ist. Dieser Mißbrauch der Presse ist umso bedauerlicher, als Gottschee gerade in jüngster Zeit gewissen Aufreizungen und Herausforderungen gegenüber eine gelassene Ruhe an den Tag legte und sich niemand zu Gegendemonstrationen hinreißen ließ. Wilson sagte m seiner am 3. Jänner l. I. in Rom gehaltenen Rede u. a.: „Es gibt nur ein Mittel, das die Völker zusammen hält, wenn man die Gewalt ausschiießt: das ist Freundschaft und gegenseitiges Wohlwollen. Darum ist es unsere Aufgabe, die Freundschaft der Welt zu organisieren und dafür zu sorgen, daß die militärische Kraft, die für Recht, Gerechtigkeit und Freiheit kämpfte, vereinigt wird und daß eine lebensfähige Organisation entsteht, auf die die Völker der Weit mit Freude reagieren würden. Jetzt besteht unsere Aufgabe in nichts geringerem, als eine neue internationale Psychologie aufzurichten, eine neue Atmosphäre zu schaffen." — Gegenseitiges Wohlwollen! Diese Psychologie haben die Gottscheer und ihre slowenischen Nachbarn schon seit Jahrhunderten in mustergiltiger Weise gegenseitig angewendet, diese Atmosphäre besteht zwischen ihnen schon volle 600 Jahre! Es wäre nur wünschenswert, daß diese Psychologie auch seitens der herrschenden slowenischen Kreise den Gottscheern gegenüber praktisch zur ™f"e Übung käme. Aus Stabt und Land. Hottschee. (Personalnachricht.) Se. Durchlaucht Fürst Karl Auersperg, Herzog von Goltschee, traf Samstag, den 25. Jänner, von Ainödt her über Hornwald in Gottschee ein und verließ am 28. Jänner mit dem Abendzuge unsere Stadt. — (Demission der Nationalregierung.) Thronfolgerregent Alexander hat die Demission der Nationalregierung SHS in Laibach angenommen und Dr. Janko Brejc zum Präsidenten der Nationalregierung in Laibach und Dr. Gregor 2eriao zu deren Vizepräsidenten ernannt. — (Entlassung der deutschen Profess oren.) Wie wir bereits milgeteilt, hat die Nationalregierung sämtliche deutschen Professoren des Staatsgymnasiums in Gottschee entlassen, und zwar die Herren Gymnasialdirektor Dr. Franz Riedl, ferner die Professoren Ernst Berner, Dr. Josef Ettl, Peter Jonke, Edmund Kolbe, Dr. Andreas Krauland, Gustav Naser, Adolf Rai in o nd i deg li Astolfi, Ludwig Schmid und Johann Siegel. Die Herren Professoren Richard Chmel und Dr. Johann Gröbl sind bereits früher vom deutschösterreichischen Staate übernommen worden. Der Unterricht am hiesigen Gymnasium wird bis Schluß des ersten Halbjahres von den genannten Lehrkräften unverändert weiter erteilt. — (Voranschläge des Straßenbezirksausschusses und des Sanitätsdistriktes.) Der Voranschlag des Straßen-bezirksausschusses in Gottschee weist für das Jahr 1919 an Erfordernis 37.852 K auf, von denen 15.600 K gedeckt sind. Zur Deckung des Abganges von 22.252 K wird wie bisher eine 25 %ige Straßenumlage eingehoben werden. — Das Erfordernis des Sanitätsdistriktes Gottschee für das Jahr 1919 beträgt 5658 K, die Bedeckung K 1666 89. Zur Deckung des Abganges von K 3991 11 wird wie bisher in der Stadtgemeinde Gottschee eine 6 % ige, in den Landgemeinden des Distriktes eine 5% ige Umlage eingehoben werden. — („Beiträge zur Geschichte und Landeskunde von Gottschee.") Herr Gymnasialdirektor . ~.r ' « , in Prag schreibt unterm 19..Jä^- » N J ' r Infolge der vieles an Herrn Schulrat Obergsoll: die ßufenhr~- ' > Arbeit komme ich erst heute dazu, Ihnen für wjyj/lfutj der neuen Schrift zur Gottscheer Landeskunde auf ■ "esie zu danken und Ihnen meine außerordentliche Freude über dieses neue Unternehmen auszudrücken. Ihre umfassenden Darlegungen über die Besiedlung des Landes sind ungemein klar und anregend geschrieben und eine höchst willkommene Bereicherung der bisherigen Literatur. Ich bin schon auf die Fortsetzung begierig. Hoffentlich erscheinen recht viele derartige Hefte." — Wie wir vernehmen, werden heuer wahrscheinlich zwei oder drei neue Hefte der „Beiträge" herausgegeben werden. Die Nachfrage nach dem ersten Heft war überraschend groß, so daß die Auflage bereits vergriffen ist. — (Mehl, Zucker, Salz.) Die Zusendung von Mehl hat sich diesmal einigermaßen verzögert. Nunmehr ist es am 23. Jänner doch endlich zur Verteilung gelangt, doch muß mit der spärlichen Portion das Auslangen bis März gesunden werden. Auch 12.000 kg Maiskolben werden abgegeben, das Kilogramm zu einer Krone. Die Maiskolben müssen noch etwas nachgedörrt werden. Zucker war schon längst überall ausgegangen, nun gelangen wahrscheinlich wieder 3A Kilogramm per Kopf zur Verteilung. Das «salz, dessen Ankunft ebenfalls bereits mit größter Sehnsucht erwartet wird, wird, um das Zusammenhamstcrn einzelner zu verhindern, auf Karten ausgegeben werden. Auch Kleie kommt zur Verteilung. — (Einberufung der fünf jüngsten Jahrgänge.) Gleichzeitig mit der Einberufung der fünf jüngsten Jahrgänge zum Militärdienst wird in Slowenien auch eine Reorganisation des Heeres nach serbischem Muster durchgesührt. — (Die Kohle) ist abermals verteuert worden. Ein Hunt Gottscheer Kohle per 700 kg kommt nun schon auf K 60'90 zu stehen. Das ist ein Preis, der für manche bereits als unerschwinglich bezeichnet werden muß. — (Falsche Rechtsanschauungen.) Kürzlich wurden vom hiesigen Bezirksgerichte zwei wegen Wilddiebstahles Angeklagte schuldig erkannt und zu fünf Tagen Arrest, verschärft mit hartem Lager, verurteilt. Die Angeklagten, die mehrere Jahre im Kriege Soldatendienste geleistet hatten und vielleicht von bolschewistischen Anschauungen etwas angesteckt waren, redeten sich dahin aus, sie hätten geglaubt und gehört, daß die bestehenden Gesetze keine Geltung mehr hätten. Sie wurden eindringlich eines Besseren belehrt. Es wäre unbedingt notwendig, daß solche mitgebrachte falsche Rechtsanschauungen so bald als möglich aus den Köpfen verschwinden. Sonst bekämen wir den Bolschewismus im kleinen auch aufs Land. Die Gesetze nicht achten hieße der Anarchie zusteuern. — (E inführ ungderPräventivzensu r.) Die Nationalregierung hat angeordnet, daß die Zeitungen eine Stunde vor der Versendung zur Zensur vorgelegt werden müssen. — (Ein Verbot.) Die Nationalregierung hat ein Verbot erlassen gegen jede demonstrative Handlung, womit ein Widerstand gegen die Regierung und deren Organe oder eine Geringschätzung ihrer Anordnungen zum Ausdruck gebracht wird. Die Übertretung des Verbotes wird mit Geldstrafen von 20 bis 2000 K oder mit Arrest von 24 Stunden bis zu drei Monaten bestraft. Dieser Strafe verfällt auch, wer sich an der Wahl für einen öffentlich-rechtlichen Vertretungskörper eines fremden Staates beteiligt. — (Der Kronenkurs in Jugoslawien.) Der Finanzminister in Belgrad erließ eine Verordnung, durch welche der jetzige Kurs der Krone folgendermaßen festgesetzt wird: 100 Dinar sind gleich 250 Kronen; nach diesem Kurse werden auch die Gehälter der Staatsbeamten in allen Ländern des jugoslawischen Staates ausgezahlt werden, also auch in den kroatischen und slowenischen Gebieten. — (Die Abstempelung der Banknoten.) Das jugoslawische Finanzministerium hat eine Kundgebung erlassen, wonach die durch die Oesterreichisch-Ungarische Bank nach dem Zusammen-brache^. ®er JlIuTiaJJ^Ve ausgegebenen' U*u 20 95. _900 .l’.’v o00 K wegen Mangels an Deckung von den staats- und öffentlichen Anstalten des südslawischen Staates als Zahlungsmittel nicht angenommen werden, daher auch zur gegenwärtigen Überstempelung nicht zugelassen werden können. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die oben angegebenen Geldnoten zur Überstempelung nicht vorzuweisen und sie auch im Pcivatverkehr nicht anzunehmen. — (Wahlversammlung des Deutschen Volksrates.) Am 15. Jänner fand um 4 Uhr nachmittags im Saale des Hotels „Stavl Triest" die Wahlversammlung des „Deutschen Volksrates im Gottscheerlande", und zwar für die Stadt Goltschee stati. Zu derselben fanden sich Vertreter aus allen Kreisen der Bevölkerung — auch mehrere Frauen — in sehr großer Zahl ein, so daß der Saal dicht besetzt war. Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Arko eröffnete die Versammlung und begrüßte herzlich die Erschienenen. Es habe bisher, führte Redner aus, nur ein provisorischer Vvlksrat bestanden und es habe sich das Bedürfnis herausgestellt, den Volksrat auf eine neue Grundlage zu stellen, nämlich derart, daß die Mitglieder von der gesamten Bevölkerung gewählt werden und sich so auf das Vertrauen des Volkes stützen können. Hierauf bot Redner eine kurze Übersicht über die dankenswerte Arbeit und die verdienstlichen Leistungen des bisher bestandenen Volksrates, über die von ihm unternommenen Schritte, Eingaben, veranstalteten Abordnungen usw. Nun soll ein Volksrat geschaffen werden, der das gesamte Gottscheer Gebiet umfaßt. Nach der Geschäftsordnung, die von Herrn Prof. Peter Jonke vorgelesen und erläutert wurde, bildet jede der 25 Gottscheer Gemeinden für sich einen Volksratsausschuß, sämtliche Volksratsausschüsse wählen sodann zusammen den Arbeitsausschuß. Die Stadt Gottschee wählt in ihren Volksratsausschuß 16 Mitglieder und 8 Ersatzmänner, die Gottscheer Landgemeinden, je nach ihrer Größe und Bevölkerung, 3 bis 6 Mitglieder. Der Arbeitsausschuß besteht aus 8 Mitgliedern. Hierauf wurde zur Vornahme der Wahlen in den Volksratsausschuß der Stadt Gottschee geschritten. Die vorgeschlagene Kandidatenliste erfuhr infolge mehrerer aus der Mitte der Versammlung gemachter Vorschläge Abänderungen. Es wurde insbesondere darauf Gewicht gelegt, daß in den Volksrat nur heimische, bodenständige Gottscheer gewählt werden sollen, und zwar unter Berücksichtigung aller Bevölkerungskreise. Aus manchen, recht unverblümten Äußerungen, die dabei laut wurden, konnte man entnehmen, daß die demokratische Welle ihren Weg auch-nach Gottschee gefunden hat. Zur Annahme gelangte schließlich folgende Liste: Bürgermeister Alois Loy; Dr. Hans Arko, Rechtsanwalt; Hans Arko d. Ae., Sparkassebuchhalter; Franz En gele d. Ä., Sattlermeister und Hausbesitzer; Ferdinand Erker, Dechant; Johann Ja klitsch, Realitätenbesitzer in Mooswald; Josef Ja klitsch, Offiziant; Al. Kresse, Kaufmann; Helene Loser, Professorswitwe; Hans Mach e r, Kaufmann; Heinrich P e t s ch e; Hans R a m v r, Tischlermeister; Matthias Rom d. I., Kaufmann; Dr. Georg R ö t h e l, Dntrikts-arzt; Joses Tomitsch, Uhrmacher; Alois Verderber, Privat-beamler. Als Ersatzmänner: Franz Erker, Gendarmeriewachtmeister j. R.; Hans Hönigmann, Kaufmann; Hans H onig mann, Kunstschlosser; Josef Kresse, Kaufmann; HansLackner, Privatbeamter; Fran j Prenner, Schuhmachermeister; Josef Pr eune r, Friseur; Franz Schleimer, Gastwirt. Dem zurückgetretenen Volksrate wurde der Dank der Versammlung ausgesprochen. Mit der begeisterten Absingung der Gottscheer-Hymne fand die Versammlung ihren Abschluß. — (Todesfall.) Am 21. Jänner starb hier, versehen mit den heil. Sterbesakramenten, nach längerer Krankheit Herr Anton Hočevar, Oberosfiziant beim hiesigen Bezirksgerichte, im 45. Lebensjahre. Er ruhe in Frieden. — (Vom Steuerdienste.) Der Verwalter des hiesigen Steuerreferates Herr Johann Drobiunig wurde in den Staatsdienst in Kärnten übernommen und der Steueradministration in Klagenfurt zugeteilt. — (Bezirkskrankenkasse.) Der bisherige Ausschuß der Bezirkskrankenkasse, bezw. die Leitung derselben wurde ihres Amtes enthoben und von dem Volksbevollmächtigten für soziale Fürsorge Herr Šcšef, Sollizitator in Gottschee, mit der Leitung der Kasse betraut. Der bisherige Ausschuß (Leitung) hat das ihm anvertraute Amt stets gewissenhaft und mit aller Umsicht ausgeübt. Mit den slowenischen Mitgliedern wurde immer in slowenischer Sprache amtiert. Die Bezirkskrankenkasse wurde ausschließlich als eine rein humanitäre Einrichtung aufgefaßl und behandelt, die mit dem Nationalitätenstreit nichts zu tun hat. Es wurde der Leitung der Bezirks-krankenkasse nun auch zum Vorwurf gemacht, daß von dem Kassevermögen zu viel in Kriegsanleihe angelegt worden sei. Bekanntlich wurden nicht nur die Bezirkskrankenkassen, sondern alle Geldinstitute usw. von der früheren Regierung geradezu moralisch genötigt, Kriegsanleihe zu zeichnen, da dies eine patriotische Pflicht und zugleich die fruchtbringendste Anlage von Geldern sei. Auch die slowenischen Bezirkskrankenkassen, die Handels- und Gewerbekammer, die slowenischen Geldinstitute usw. haben Kriegsanleihe in größeren Summen gezeichnet. Es darf also nicht die Meinung auskommen, als ob die bisherige Leitung der Bezirkskrankenkasse in Gottschee mit dem anvertrauten Gelbe schlecht gewirtschaftet hätte. Im Gegenteil. Der jetzige Ausschuß hat die Bezirkskrankenkasse vor Jahren mit einem Abgang von 4000 K übernommen und verfügt dermalen über einen Reservefond von 22.000 K — der beste Beweis dafür, daß die Leitung und Verwaltung in gewissenhaften und umsichtigen Händen lag. Wir sind überzeugt, daß die Krankenkassemitglieder den durch die Verhältnisse aufgezwungenen Rücktritt des Ausschusses allgemein bedauern werden. — (D i e L a n d e s i r r e n a n st a l t) in Studenz wird erwei tert. — (Die slowenische Sprache an den deutschen Volksschulen.) Nach einer Regierungsverordnung muß die slowenische Sprache von nun an an den deutschen Volksschulen als Pflicht gegenständ gelehrt werden, und zwar an ein-, zwei- und dreiklassigen Volksschulen vom dritten Schuljahre an, unter Kürzung des Unterrichtes in der deutschen Sprache um zwei Stunden und bei Vermehrung der Sprachstunden,^in wöchentlich sieben Lehrstunden; an vier- und mehrklassigen schulen von der dritten Klaffe an, und zwar in jenem Ausmaße, in welchem bisher die deutsche Sprache att den drei- und mehrklassigen slowenischen Volksschulen unterrichtet wurde. Diese Verordnung tritt sofort in Wirksamkeit. — (Gelder im Auslande.) Alle Geldinstitute, Handelsfirmen, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, industriellen Unternehmungen und Privatpersonen, die Kronenwerte im Auslande haben (Einlagen, die gut geschrieben sind) müssen bis 5. Februar 1919 dies nach dem Stande vom 31. Jänner 1919 dem Staatsamte für Finanzen der Nationalregierung (Poljanska cesta 2) in Laibach anzeigen. Das Nähere hierüber enthält die Regierungsverordnung vom 21. Jänner 1919. — (Waffenstillstand mit Kärnten.) Unter Vermittlung des amerikanischen Oberstleutnants Mileč und des Leutnants King ist zwischen der Laibacher Nationalregierung und der Regierung Kärntens am 21. Jänner ein unkündbarer Waffenstillstand zustandegekommen. — (E n t e i g n u n g v o n G r o ß g r u n d b e s i tz e r n.) Die Kommission für Agrarreform in Belgrad hat bereits einen Plan ausgearbeitet, der dem Ministerrate unterbreitet und von diesem genehmigt wurde. Laut diesem Plane erhalten die Großgrundbesitzer für den Grund und Boden vom Staate eine Entschädigung. Folgende Großgrundbesitzer erhalten aber keine Entschädigung: Die Mitglieder des ehemaligen österreichischen Kaiserhauses, Großgrund-besitz«, die Angehörige von Herrscherhäusern feindlicher Staaten sind, Großgrundbesitzer, die ihre Güter vom früheren Kaiserhanse zum Geschenk erhielten, und schließlich Großgrundbesitzer, die ihre Güter während des Krieges erworben haben. Alle diese werden enteignet. Zur Durchführung der Agrarreform wurde ein eigenes Staatsamt errichtet, worin alle interessierten Kreise vertreten lein werden. — (Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.) Dem „Slovenski Narod" zufolge hat der Minister des Innern Pribiäevic eine Verordnung erlassen, wonach in Hinkunft als offizielle Bezeichnung des südslawischen Staates nur der Titel „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen" zulässig ist. Alle Akten, in denen der Staat anders bezeichnet wird, werden als ungiltig «rächtet. — Einer Meldung der Belgrader „Pravda" zufolge wird in Serbien erwartet, daß der neue Staat der Serben, Kroaten und Slowenen von den Alliierten und den Neutralen demnächst anerkannt wird. — (Die serbische Verfassung) soll, wie „slovencc" berichtet, auf das ganze Territorium des SHS-Königreiches ausgedehnt werden. , — (Der Grundstein zur slowenischen Universität in Laibach.) Dem Laibacher theologischen Alumnat wurde der Charakter einer theologischen Fakultät verliehen. Damit ist der Grundstein zur slowenischen Universität in Laibach gelegt. — (Pasizwang für Reisen nach Südslawien.) Die Regierung hat eine Verordnung über den Reiseverkehr erlassen, wonach Ausländer, die in das slowenische Gebiet reisen wollen, ihren von ihrer Heimatsbehörde ausgestellten Reisepaß zur Einholung der Reisebewilligung an die zuständige südslawische Behörde jenes Ortes senden müssen, wohin sie zu reisen beabsichtigen. — (Neuausschreibung der Trafiken.) Die Nationalregierung hat beschlossen, das Vertragsverhältnis mit sämtlichen Trafikanten zu kündigen und die Trafiken neu auszuschreiben. Bei der Neuvergebung sollen vor allen die Kriegsversehrten berücksichtigt werden. . — (Armenpflege auf dem Lande.) Wir erhalten von unserem geschätzten Landsmann, Herrn Kunstmaler M. Ruppe, unterm 5. Jänner l. I. folgende Zuschrift: „In der letzten Nummer des Gottscheer Boten findet sich eine Notiz über die unwürdige Armenpflege, die dort noch immer herrscht. Ich weiß das von meiner eigenen Jugend her, wie alte, sogar erblindete Arme von Haus zu Haus gehen mußten, um so kümmerlich ihr Leben zu fristen. Ich hätte aber geglaubt, so etwas komme heutzutage bei uns nicht mehr vor. Es gibt so viele wohlhabende Gottscheer, die gewiß gerne ihr Scherflein beitragen würden, damit solche unwürdige Zustände beseitigt werden können. Möge der „Bote" eine Sammlung einleiten. Auch aus Amerika würden gewiß viele Beiträge entlaufen. Es könnten auf diese Weife die Mittel aufgebracht werden, daß in oder bei der Stabt ©ottfchee ein Armenhaus errichtet werde, in welches arme, schwache und kränkliche Personen ausgenommen würden, wo sie dann auch die nötige ärztliche Hilfe finden könnten. Ich bin mit Glücksgütern nicht gesegnet, möchte aber doch für solchen Zweck auch gerne ein Weniges beitragen, damit für das Werk ein kleiner Grundstein gelegt werde. Vielen Besitzern in der Heimat wird es gewiß auch lieber sein, alljährlich zu diesem Zweck einen kleinen Beitrag zu leisten, damit es den Armen wenigstens am Allernötigsten nicht mangle. Vielleicht würden so manche es auch nicht unterlassen, des zu gründenden Armenhauses auch in ihren Testamenten und bei anderen besonderen An- lässen zu gedenken, wenn dann und wann im „Boten" eine Aufmunterung zur Spendung solcher Gaben erschiene. Auch in Naturalien könnte Beisteuer geleistet werden. Ich selbst will für diesen Zweck vorläufig 100 Kronen zeichnen, und wenn das Werk zustandekommt, einen weiteren Beitrag leisten, wenn es mir möglich ist." — Vivant sequentes! Der „Bote" ist gerne bereit, für den genannten wohltätigen und heimatlichen Zweck milde Gaben entgegenzunehmen und dem zu gründenden Fonde zuzuführen. — (Neue Stempelmarken.) Mit 15. Jänner sind im Bereiche des jugoslawischen Gebietes neue Stempelmarken aus> gegeben worden, und zwar zu 2, 10, 20, 30 und 50 Heller und zu 1, 2, 3, 5 und 10 Kronen. Die Hellerwerte sind blau-gelb, die Kronenwerte rot-gelb gehalten. Gleichzeitig sind jugoslawische Bahnsrachtbriefe ausgegeben worden. — (Verstaatlichung des Wald groß besitz es.) Nach einem Beschlüsse des Ministerrates in Belgrad werden die großen Waldkomplexe in Jugoslawien überall in das Eigentum des Staates übergehen. Der bäuerlichen Bevölkerung wird das Recht der Viehweide in diesen Wäldern und eines gewissen Holzbezuges eingeräumt werden. — (Eisenbahnstation Žlebič.) Schon vor Jahren war immer und immer wieder um die Errichtung einer Eisenbahnstation Žlebič angesucht worden, aber stets vergeblich. Der alte Bürokratismus konnte sich nicht so weit aufraffen, dieses wohlbegründete Begehren zu berücksichtigen. Die Station Žlebič ist bekanntlich ein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis nicht nur für die Gegend von Soderfchitz, sondern auch -für das Hochtal von Laserbach usw. Nun ist die Sache doch endlich verwirklicht worden oder in der Verwirklichung begriffen. Žlebič bekommt eine Station. — Sehr wünschenswert wäre es, daß nunmehr auch andere dringliche Arbeiten, die infolge des Krieges ins Stocken geraten sind, rasch in Angriff genommen würden, so zum Beispiel die Fertigstellung der Bezirksstraße Ri eg — Morobitz. Diese Straße ist zum großen Teile bereits fertig, es fehlt nur noch die Vollendung. Möge sie raschestens in Werk gesetzt werden. — (Die deutsche Gerichtssprache.) Gelegentlich der Vorsprache einer Abordnung der deutschen Bürgerpartei in Preßburg erklärte der tfchecho-slowakische Regierungskommissär, Obergespan Zoch, daß er die Sache der Deutschen würdige, da er wisse, daß Preßburg eine deutscheStadt sei. Den Deutschen werde das deutsche Theater wiedergegeben und die deutsche Gerichtssprache sofort eingeführt werden. Slawentum und Germanentum werden ihre Kulturabgaben nebeneinander erfüllen. — Und in Gottschee? Wie lange werden wir noch aus die deutsche Amtssprache warten müssen? — (10 Waggons ZitronenI) Unter den aus Italien in Deutschösterreich eingelangten Lebensmitteln befinden sich auch zehn Waggons mit Zitronen, die das Stück zu 1 X zur Ausgabe gelangen. — Zehn Waggons Makkaroni wären jedenfalls viel wünschenswerter gewesen als zehn Waggons Zitronen, zumal in dieser zuckerlosen Zeit. — (Ein Postsparkassenamt in Laibach) wird am 1. Februar eröffnet werden. — (Kauf», ännische Korresv ondenz ziv is ch en Triest und Wien.) Die italienischen Behörden haben unter bestimmten Bedingungen und Vorsichten einen Kurierdienst für Briefe mit ausschließlich geschäftlichem Inhalt zwischen Triest und Wien und umgekehrt zugelassen. — (500.000 Verhungerte in Deutschland.) Die sta- | tistifchen Erhebungen in Deutschland haben ergeben, daß in Deutschland 500.000 Menschen infolge der Lebensmittelschwierigkeiten gestorben sind. — (Minderheitenschutz in Jugoslawien.) L. Adelt teilt in der N. Fr. Pr. vom 14. Jänner die Äeußerung einer serbischen Persönlichkeit in hoher militärischer Stellung mit, welche über die deutschen Minoritäten auf die Frage siel, was mit ihnen gemacht werden würde (zunächst waren damit die schwäbischen Kolonisten im Banat gemeint). Die Antwort lautet: „Die deutschen Minoritäten werden Freiheit in jeder Beziehung haben. Sie werden ihre deutsche Schule haben, in der nebenher Kroatisch gelehrt werden sollte, und womöglich auch ihre eigenen Bezirke mit Selbstverwaltung." — (Die Bewirtschaftung des Bauernwaldes.) Herr Zentraldirektor Ing. Dr. Leopold Husnagl schreibt in der „Ästerr. Forst- und Jagdzeitung" (10. Jänner 1919): „Mehr als die Hälfte des deutschösterreichischen Waldes (1,987.447 Hektar) hat der kleine Waldbesitzer in Händen; er wirtschaftet ohne Führung und ohne Plan, er verschwendet Unmengen von Holz und der ganze Nutzen aus dem Holzüberschusse geht in die Taschen des Händlers, dem der Waldbauer hilflos gegenübersteht. Hier muß Wandel geschaffen werden zum Wohle der Waldbesitzer und des Staates; ein Zwang ist hier Wohltat und es sollte nicht gesäumt werden, den kleinen Waldbesitz organisatorisch zu Wirtschaftskorpern zusammenzuschließen. Ein Wirtschaftsverband der Holzproduzenten kann ohne Verzug entstehen, vorläufig ausschließlich die Erzeugung und den Vertrieb des Holzes besorgen und allmählich eine zweckmäßige Beförderung einleiten." — (Invalidenpensivnen.) In der vorigen Nummer unseres Blattes haben wir die gesetzlichen Bestimmungen über die Zuwendungen (Pensionen, Unterstützungen) nach dem Gesetze vom 29. März 1818, R.-G.-Bl. Nr. 119, und der Durchführungsverordnung des Landesverteidigungsministeriums vom 29. März 1918 teils wörtlich, teils im Auszuge mitgeteilt. In einer Zuschrift aus Langenton spricht ein M. M. die Befürchtung ans, daß da eine tnehrköpftge Juvalidenfamilie es dabei auf einen Anspruch von 5000 bis 6000 Kronen bringen könnte, daß also ein invalider Grundbesitzer aus die Bearbeitung seines Grundes verzichten und sich nur auf die Pension und die Unterstützungen seiner Frau und seiner Kinder verlassen könnte und hiedurch der Faulheit, Arbeitsscheu und dem Müßiggänge Vorschub geleistet würde. Herr M. übersieht dabei, daß nur bei erwiesener Bedürftigkeit Zuwendungen zu gewähren sind. Die Bedürftigkeit ist aber nach § 2 der zitierten Verordnung nur dann anzunehmen, wenn der Lebensunterhalt ohne die Zuwendung gefährdet wäre. Das trifft nun bei Grundbesitzern in der Regel wohl nicht zu, weil ihre Familien vom Erträgnisse des Grundes und Bodens, nicht von der bloßen Arbeitsleistung des Invaliden in ihrem Lebensunterhalt abhängig sind. Nur eine größere Verschuldung könnte da eine Ausnahme machen, aber auch nur für so viele Familienmitglieder, als das Bodenerträgnis in diesem Falle nicht hinreichen würde. Auch ist es wohl selbstverständlich, daß arbeits- und erwerbsfähige Kinder und Angehörige keinen Anspruch haben. — (Vorläufig keine Rückkehr aus italienischer Kriegsgefangenschaft.) Die italienische Kommission für Kriegsgefangenenwesen erklärt, daß an eine Heimbeförderung der Kriegsgefangenen aus Italien nicht gedacht werden kann. Für die nächste Zeit werden die Bahnen ausschließlich zu Zwecken der Versorgung der deutschosterreichifcheu Bevölkerung mit Lebensmitteln herange- zogei Port, ande Auss hat Schr Hilft JnS der i gebil Hera! ausn Jta Ital Uffi< ihren Die anfgi Adre Bern Hole Vern gion tNitl ctitha stellt), gleick ' vorg» ; Vord fit tu geort Vorg masst Gefa inten Ferri weni> Nach aut 1 ins ' diese: Begl Metz bestrk werb Selb bürgi werd wicke den i dems Amt die i hat, Staa natio Kräst ratnn deuts Arbei sehr schuß am lest ten us- IM-- !ta- ich- ge- >elt jen die lcht ten ten )en hrt nt s.) 3 er rls jat ng W cs, Del s; m, !N- me ien le- ier Die >m er- 18 us ne on >er nd nd t§= R. u- 2 ;§« im en en ig ne rs -st er :r s- s° 'te >g e- zogen werden müssen. Bei der herrschenden Kohlen- und Trans-Portmittelnot wird das allein eine so schwere Aufgabe sein, daß an andere Transportfragen gar nicht gedacht werden wird können. — (Für die Kriegsgefangenen in Italien.) Der Ausschuß (Anschrift Philipp Haas und Söhne, Graz, Landhaus) hat veranlaßt, daß die neutralen Staaten Spanien, Niederlande, Schweden und Norwegen durch die Gesandtschaften in Wien um Hilfe zur Befreiung der Gefangenen in Italien angerufen wurden. In Wien (1., Fichtegasse 1) hat sich ein „Komitee von Angehörigen der seit Oktober 1918 von der Südwestfront nicht Zurückgekehrten" gebildet, das „Mitteilungen über unsere Gefangenen in Italien" herausgibt. (Leitung: Wien, 9., Alserstraße 50), einzeln 45 h für auswärts. — (Briefe und Karten an Kriegsgefangene in Italien.) Briefe und Postkarten für die Kriegsgefangenen in Italien können nunmehr durch Vermittlung der VI. Divisione, Ufficio d’affari civili in Innsbruck auf dem kürzesten Wege an ihren Bestimmungsort befördert werden. Sie sind portofrei. Die Briefe müssen in einem doppelten Umschlag hinterlegt und offen anfgegeben werden. Der äußere Umschlag hat oben die genaue Adresse des Kriegsgefangenen und darunter den Zusatz: „Durch Vermittlung der VI. Divisione, Ufficio d’affari civili in Innsbruck, Hotel Europa" zu enthalten. In der rechten oberen Ecke ist der Vermerk: „Kriegsgefangenensendung — gebührenfrei" oder „Pri-gioniere di guerra in franchigia di porto“ anzubringen. Der innere Umschlag hat die genaue Adresse des Absenders zu enthalten und dient dazu, die Sendung für den Fall der Unbe-stellbarkeit zurückzuleiten. Auf den Postkarten ist die Adresse in gleicher Weise anzusetzen, wie dies für den äußeren Briefumschlag vorgeschrieben ist, und außerdem oben auf der linken Hälfte der Vorderseite die Adresse des Absenders zu vermerken. — (Das Schicksal der beim Tiroler Rückzug Gefangenen.) In einer Antwort ans eine Anfrage der Tiroler Abgeordneten schilderte Staatssekretär Mayer nochmals die bekannten Vorgänge, die zur Gefangennahme so großer österreichischer Truppenmassen führten, und gab dann Ausschluß über das Schicksal der Gefangenen. Erst durch die Vermittlung des Vizepräsidenten des internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf, Professor Fernere, gelang es dnrchzusetzen, daß den zuletzt gefangenen Lruppen wenigstens der Pvstverkehr mit ihren Angehörigen ermöglicht wird. Nach vorliegenden Nachrichten wurden die zuletzt gefangenen Truppen gut behandelt, zum Teil aber schon bald nach der Gefangennnahme ins Innere Italiens abgeschoben. Die Bemühungen, die Freigabe dieser Gefangenen in einem früheren Zeitpunkt mit Rücksicht auf die Begleitumstände bei der Gefangennahme zu erwirken, werden fortgesetzt. — (Deutschen ndRumäne n.)- Die Rumänen sind sichtlich bestrebt, sich die Zuneigung der Deutschen Siebenbürgens zu erwerben. Die rumänische Regierung ist bereit, den Deutschen die Selbstverwaltung einzuräumen und ihnen eine Universität in Siebenbürgen zu errichten. Das deutsche Schulwesen soll nicht angetastet werden, das wirtschaftliche Leben der Deutschen soll sich frei entwickeln können und der deutschen Intelligenz soll die Aufnahme in den Staatsdienst verbürgt werden. In den Bezirken mit ansehnlichen deutschen Minderheiten soll neben der rumänischen auch die deutsche Amtssprache eingeführt werden. Eine Abordnung der Deutschen, die beim rumänischen König und bei der Regierung vorgesprochen hat, erklärte, daß die Deutschen loyale Bürger des rumänischen Staates sein wollen, doch auf die gesetzliche Sicherstellung ihrer nationalen Rechte unbedingt bestehen müssen. Witterdorf. (Volksversammlung.) Es heißt jetzt alle Kräfte unseres Volkes zusammenfassen, um in gemeinsamer Beratung Mittel und Wege zur Erhaltung deutscher Sprache und deutschen Bodens zu finden. Diese gegenwärtig doppelt notwendige Arbeit soll der deutsche Volksrat für Gottschee leisten, für den in sehr gut besuchter Versammlung am 19. Jänner auch hier ein Ausschuß gewählt wurde. Zweck und Ziele des Volksrates, die gegen- | wärtige politische Lage, die notwendigen Schritte zur wirtschaftlichen Hebung unseres Ländchens, wurden von den Rednern, Dr. Franz Perz und Pfarrer Josef Eppich eingehend dargelegt und die Ausführungen von den zahlreichen Teilnehmern und Teilnehmerinnen beifälligst ausgenommen. Unter allgemeiner Begeisterung sang man zum Schlüsse das Gottscheer Lied. Dem neugewählten Ausschüsse gehören an die Herren: Pfarrer Josef Eppich als Obmann, Dr. Franz Perz als Schriftführer, Gemeindevorsteher Matthias sieg-mund, Besitzer Josef Hönigmann. Peter Lobisser als Ausschüsse; Georg Lobisser und Georg Krauland als Ersatzmänner. — (Todesfall.) Nach längerem Siechtum ist am 18. Jänner der Besitzer und Schustermeister Josef Tramposch in Malgern 19 im Alter von 69 Jahren gestorben. — (Die Flüchtlinge und wir.) In recht gehässiger Weise werden schon etlichemale im „Slovenec" die Gottscheer wegen angeblich schlechter Behandlung der Flüchtlinge angegriffen. Es ist doch sonderbar. Von den Flüchtlingen, die bisher Hter_ waren und wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind, hat das Pfarramt und Gemeindeamt Dankschreiben erhalten und Seelsorger, die ihre geflüchteten Pfarrkinder hier besucht haben, äußerten sich, sie hätten ihre Leute nirgends so gut aufgehoben gefunden. Und nun kommt einer, dessen Angehörigen wir noch immer nach Tunlichkeit behilflich waren, und schreibt, daß die Flüchtlinge von uns Gottscheern geknechtet werden. Warum bleibt man die Beweise dafür noch immer schuldig? Mit den Flüchtlingen hat jeder Mitleid, doch alle ihre Wünsche zu erfüllen, bas ist einfach nicht möglich. Die staatliche Unterstützung haben die meisten Flüchtlinge bis heute noch nicht erhalten und doch macht man hiefür im „Slovenec" der Regierung keinen Vorwurf, wohl aber uns Gottscheern, da es jetzt eben Mode ist, Gottschee zu verdächtigen. Ktockendorf. (Todesfall.) Am 9. Dezember v. I. starb in Sporeben Blasius Matzelle im Alter von 79 Jahren. Während in der Nachbarpfarre Semitsch im Oktober 15, im November 30 und im Dezember 13 Personen starben, ist dies in der hiesigen Pfarre seit drei Monaten der einzige Todesfall. Die Pfarre Semitsch zählt zwar zehnmal soviel Seelen als die Pfarre Stockendorf, gestorben sind aber in Semitsch fünfzigmal soviel als in Stockendorf, also im Verhältnisse wie 1:5'8. Es zeigt sich die eigentümliche Erscheinung, daß die Grippe umso gefährlicher auftritt, je niedriger die Gegend gelegen ist. Semitsch hat eine Meereshöhe von 249 m und Stockendorf 737 m. Der ungeladene Gast kam zwar in jedes Haus, konnte aber nicht gefährlich werden. — (Volksbewegung.) Im vergangenen Jahre gab es 7 Geburten, 5 Sterbefälle und keine Trauung. — (Heimkehrer.) Nach vierjähriger russischer Gefangenschaft kam Anfang Jänner Franz Rom aus Skrill 4 wieder nach Hause. Hßermösel. (Feuerwehr.) Am 18. Jänner fand hier die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr statt. In Anwesenheit von 38 ausübenden und mehreren unterstützenden Mitgliedern eröffnete Herr Hauptmann Swetitsch die Versammlung und gedachte im Nachrufe in warmen Worten jener Mitglieder, die im Weltkrieg als Helden fielen oder an den Folgen starben. Der Verein betrauert folgende ausübende Mitglieder als Opfer: Hans Jonke, Ehrenhauptmann; Heinrich Lackner, Hauptmann-Stellvertreter, und die Mitglieder Peter Köstner, Josef Montei jun. und Heinrich Rom. Es wurde beschlossen, anläßlich ihres Heldentodes sowie für die hervorragenden Verdienste, die sie sich um den Verein erworben haben, als Anerkennung eine Gedenktafel zu schaffen und dieselbe im Spritzenhause anzubringen. Hierauf begrüßte Herr Schriftführer Monte l alle Erschienenen, gedachte des 20 jährigen Bestandes der Feuerwehr, der organisatorisch hervorragenden Tätigkeit der Vorgänger, dank deren zielbewußter Leitung es möglich wurde, die Wehr auf die heutige Höhe zu bringen. Redner erinnerte an die Notwendigkeit weiteren einträchtigen Zusammenwirkens aller Kräfte. Ungesäumt solle der weitere Ausbau der Wehr gefördert werden. auf daß die Wehr zum 25 jährigen Jubiläumsfeste noch besser ausgerüstet dastehen möchte. Sodann wurde der Rechnungsabschluß pro 1918 mit einem Kassabestande von K 458'56, dem gegenüber die Belastung eines. Darlehens von 766 K steht, geprüft und genehmigt. Hierauf wurde zur Neuwahl geschritten und es wurden folgende Herren gewählt: Andreas Swetitsch, Hauptmann; Peter Lackner, Hanpr.-Stellv.; Johann Fritzl, Kassier; Franz Montel, Schriftführer; Johann Petschauer, Fahnenträger; Rudolf Maichin, Stellv.; Matthias Maichin seu., Rottenführer; Franz Reumann, Stellv.; Josef Matzele, Spritzenmeister; Joses 9)M$eI, Stellv.; Heinrich Meditz, Requistteiimeister; Wilhelm Stolzer, L-tellv.; Rudolf Jellen, Steiger-Leitmann; Rudolf Köstner, Stellv. und Johann Lobe, Hornist. Nach der Wahl ergriff als besonderer Freund und Förderer der Feuerwehr Herr Oberlehrer Kraul and das Wort, schilderte in gediegener Weise die Bedeutung der Feier des 20 jährigen Bestehens der Wehr und gab seiner Freude Ausdruck über das einträchtige Zusammenwirken aller Mitglieder, so daß es möglich wird, weiterhin, die Wehr im Aufblühen zu erhalten. Mit allseitigem Beifall wurden die inhaltsreichen Winke von den Versammelten zur Kenntnis genommen. Aus Anlaß des 20 jährigen Bestehens der Wehr wird zu Gunsten derselben am 2. Februar im Maichins Gasthause ein Feuerwehrkränzchen veranstaltet. Programme werden versendet. Hm dem Amtsblatt* der natiottalregierung $fi$ in Caibacb. Verordnung der gesamten Mationakregiernng SKS in Laibach üver die Beaufsichtigung von Unternehmungen und Grnndöesttz. Amtsblatt vom 4. Jänner 1919, Nr. XXXI., Zahl 232. § L Der Volksbevollmächtigte für Finanzen kann jedes Unternehmen oder die Filiale eines Unternehmens im Machtbereiche der Nattonalregierung SHS in Laibach unter Aussicht stellen, deren Einkünfte zur Gänze oder doch zum Teile ins Ausland fließen oder gegen das die begründete Vermutung vorliegt, daß es auf irgend eine Weife trachtet, sich der Besteuerung im In-lande zu entziehen. Gegen die Anordnung des Volksbevollmächtrgten für Finanzen gibt es keine Beschwerde. § 2. Für die Überwachung wird auf Kosten und Gefahr des Unternehmens ein Inspektor bestellt, der darauf achtzugeben hat, daß im Unternehmen nicht auf eine Art gewirtfchaftet wird, die die Interessen des Staates SHS schädigt. g 8 Der Inspektor hat das Recht: 1.) Aufklärungen über das ganze wirtschaftliche Gebaren zu verlangen; 2.) Einsicht zu nehmen in die Schriften und Bücher des Unternehmens und den Kassenstand durchzusehen; 3.) im Namen des Unternehmens von der Post alle Postsendungen und Zuschriften, gerichtet an das Unternehmen, zu übernehmen; 4.) Geschäfts aller Art zu verbieten, fo z. B. die Verfügung mit Vermögensstücken, die Abgabe von Aufklärungen, den Schriftlichen Verkehr in den einzelnen Geschäftszweigen usw.; 5.) anzuordnen, daß das Unternehmen feine privatrechtüchen Forderungen bei Gericht geltend macht; 6.) anzuordnen, daß das zur Verfügung stehende Bargeld und die Wertpapiere bei jenem Kreditinstitute angelegt werden, das von ihm bestimmt wurde; 7.) die Prokura oder die Handelsvollmacht zu widerrufen. § 4. Der Inspektor hat nicht das Recht, das Unternehmen bei Gericht oder bei anderen Behörden zu vertreten. § 5. Der Leiter und die Bediensteten des Unternehmens müssen den Anordnungen und Befehlen des Inspektors Folge leisten. § 6. Wenn das unter Aufsicht gestellte Unternehmen im Jnlande keinen Leiter oder Bediensteten hat, der berechtigt ist, das Unternehmen nach außen rechtskräftig zu vertreten, oder wenn der Leiter oder der Bedienstete seine Geschäfte nicht besorgt oder den Anordnungen und Befehlen des Inspektors nicht nachkommt, wird auf Antrag des Inspektors für das Unternehmen ein Geschäftsleiter ernannt. § 7. Den Geschäftsleiter für ein Unternehmen, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, ernennt das Handelsgericht, für andere Unternehmungen aber das Richterkollegium erster Instanz jenes Kreises, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. " Bei den beaufsichtigten Unternehmungen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird die Ernennung des Geschäftsleiters amtlich in das Register eingetragen. Auf Antrag des Inspektors muß das Gericht den Geschäftsleiter wieder entlassen. Bei der Ernennung und bei der Entlassung ist nach den Vorschriften des außergerichtlichen Verfahrens vorzugehen. Die Bevollmächtigung des Gefchäftsleiters erstreckt sich auf alle Verrichtungen und alle rechtlichen Handlungen, die im Artikel 47, Absatz 1 und 2 des Handelsgesetzes genannt sind. Seine Obliegenheiten muß er mrt der Sorgfalt eines guten Handelsmannes besorgen. § 9- Dem Geschäftsleiter gebühren der Rückersatz von baren Auslagen und eine angemessene Entschädigung für feine Arbeit. Die Beträge bestimmt bas-Gericht, das ihn ernannt hat, nach Rücksprache mit dem Inspektor. Die Auszahlung besorgt das Unternehmen nachhinein. Den Anordnungen und Befehlen des Inspektors hat der Geschästsleüer geradeso Folge zu leisten wie der Leiter und die Bediensteten (§ 5). Solange das Unternehmen einen Geschäftsleiter hat, haben weder andere Bevollmächtigte noch der Leiter und die Bediensteten das Recht, das Unternehmen zu vertreten. Der Geschäftsleiter muß bei schriftlichen Unterzeichnungen dem Firmatexte das Wort „Geschäftsleiter" beifügen. § 10. Unter Aufsicht gestellte Unternehmungen können ihre prwatrechtlichen Forderungen vor Gericht geltend machen, doch den Klagen müssen sie die Zustimmungserklärung des Inspektors sür ihre Eingabe beilegen. § U. Der Eigentümer des Unternehmens und andere Beteiligte am Unter«-nehmen können Entschädigungsansprüche gegen den Inspektor oder gegen den Geschäftsleiter nur mit Bewilligung des Bevollmächtigten für Finanzen stellen. Wenn der Inspektor oder der Geschäftsleiter seine Pflichten vernachlässigt und dadurch Schaden verursacht hat, so kann der Bevollmächtigte für Finanzen in eine Klage einwilligen. Gegen seine Entscheidung, ob er in die Klage einwilligt oder nicht, gibt es keine Beschwerde. Wenn der Bevollmächtigte sür Finanzen nicht einwilligt, ist das Betreten des ordentlichen Rechtsweges nicht gestattet. § 12. Den Leiter, die Bediensteten und den Geschäftsleiter, die den Befehlen und Anordnungen des Inspektors nicht Folge leisten, strast die politische Behörde erster Instanz mit einer Geldstrafe bis zu 1000 K oder mit Arrest bis zu 14 Tagen. § 13. Die Vorschriften beziehen sich auch auf Gebäude, Realitäten und Grundbesitz. Werden diefe unter Aufsicht gestellt, fo muß dies amtlich im Grundbuche verzeichnet werden. Vom Tage der Bezeichnung ist jede Entfremdung und jede Belastung des gruudbücherlichen Objektes an die Zustimmung des Inspektors gebunden. § 14. Handels-, Industrie- und Geldgesellschaften jeder Art (Aktiengesell-schäften, Versicherungsgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschastsgenossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw.), die ihren Betrieb zum Teile oder ausschließlich im Bereiche der Nationalregierung SHS in Laibach eingestellt, ihren Sitz jedoch außerhalb dieses Bereiches haben, müssen bis zum 31. März 1919 der Nationalregierung SHS in Laibach ausweisen, daß sie auch für ihren Bereich alle Bedingungen erfüllt haben, die ausländische Gesellschaften erfüllen mußten, damit ihre Betriebe im ehemaligen Österreich tätig fein konnten. (Sieh die kaiserliche Verordnung vom 2g. November 1865, R. G. Bl. Nr. 127, über ausländische Aktiengesellschaften, d-ß Gesetz vom 29. März 1873, R. G. Bl. Nr. 42, über ausländische Versicherungsgesellschaften, das Gesetz vom 27. Juni 1878, R. G. Bl. Nr. 63, über ungarische Gesellschaften,,usw.). Uben solche Gesellschaften ihren Betrieb lediglich im Bereiche der Nationalregierung SHS in Laibach aus, so müssen sie über Erlaß der list. der ge- enS- tige hm den ge- >ird ein 8 er-unb der und bas Die und isten eher das ma- ch en : die iiter«- den llen. tadb«= i für i die Be- Be- tische trrest und ) im tung tben. esell-iften, Teile ein» zum ß sie üsche reich .865, a 29. iften, esell- der der Nationalregierung ihren Sitz aus dem Auslande in den Bereich der Nationalregierung SHS m Laibach übertragen. Den Gesellschaften und den Genossenschaften, die diesem Aufträge der Nationalregierung SHS nicht Nachkommen, kann diese den Betrieb in ihrem Bereiche einstellen. Die Einführung der achtstündigen Kröeitszeit. Amtsblatt vom 14. Jänner 1919, Nr. XXXVI., Zahl 566. Für „Betriebe mit sabriksähnlichem Charakter", d. i. mit mehr als 20 Arbeitern, und Bergwerke wurde die achtstündige Arbeitszeit verfügt. Die Bezeichnung „über 20 Arbeiter" darf nicht eine schablonenhafte Auslegung finden. Bei der Beurteilung von fabriksähnlichen Betrieben ist nicht nur auf die Zahl der Bediensteten Personen zu achten, sondern auch auf die Zahl und Art der Maschinen (Ünfallsgefahr, Gesundheitsschädlichkeit usw.). In zweifelhaften Fällen hat sich die Unternehmung, die lokale gewerkschaftliche Organisation oder aber der von den Arbeitern gewählte Vertrauensmann an die Gewerbebehörde erster Instanz mit der Bitte zu wenden, daß diese in diesen Fällen den fabriksähnlichen Charakter des Betriebes feststellt. Die Arbeitszeit beträgt in dem Zeitabschnitte von 24 Stunden nur acht Stunden und es darf an einem Tage nicht länger gearbeitet werden, damit am anderen Tage die Arbeit früher beendigt wird. Die Arbeitszeit ans 10 Stunden täglich zu verlängern, kann die Bezirkshauptmannschaft bewilligen, jedoch nur für den Zeitraum von vier Wochen. Auf eine Eingabe der Unternehmungen kann auch diese Frist auf acht Wochen verlängert werden, jedoch nur mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaft und des Gewerbeinspektors. Bei Störungen im Betriebe haben diese Bestimmungen keine Geltung. Der Beginn der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit wurde mit 15. Jänner 1919 festgesetzt. Jas Hragen von Uniformen. Amtsblatt Nr. XXX vom 2. Jänner 1919. Den Reserveoffizieren, die nicht mehr im aktiven Dienste stehen, ist bis auf Widerruf nicht erlaubt, vom 15. Jänner 1919 weiter militärische Kleidung zu tragen. Uefreiung der Hisenßahner, des Uost- und Telegraphenpersonats und der Wergaröeiter. Amtsblatt Nr. XXXII vom 7. Jänner 1919. Mit dem Erlaß des Bolksbeauftragtsn für die Volkswehr (Amtsblatt Nr. 27 vom 23. Dezember 1918) sind Eisenbahner, Post- und Telegraphenpersonal wie auch die in Bergwerken beschäftigten Bergarbeiter von der Militärdienstleistung befreit. Unter Eisenbahn- und Postpersonal sind nur jene Angestellten zu verstehen, die im Beamtens- und Unterbeamtensrange sich befinden, sowie definitiv ungestillte Diener. Für andere Bedienstete und Arbeiter muß besonders angesucht werden. Merghaupturannschast. Amtsblatt Nr. XXX vom 2. Jänner 1919. Im Amksblatte Nr. 30 wird veröffentlicht, daß für den Bereich der Nationalregierung SHS in Laibach eine Berghauptmannschaft mit dem Sitze in Laibach gegründet worden ist. Vor dem 1. November 1918 hat für die Gebiete dieses Bereiches die Berghauptmcmnschaft in Cilli gewirkt. Der Zentralverwaltung der staatlichen montanistischen Betriebe sind, was die Verwaltung betrifft, alle jene staatlichen montanistischen Unternehmungen unter-geordnet, die sich im Bereiche der Nationalregierung SHS in Laibach befinden. Mnstous- und Uersorgungsgeöühren für Mititärperfonen. Amtsblatt Nr. XXX vom 2. Jänner 1919. Nach einer Zuschrift des liquidierenden Kriegsministeriums werden die Pensions- und Versorgungsgebühren für jene Milirärperfonen, die außerhalb Deutschösterreich wohnen, auch weiterhin ausbezahlt, bis ein neuerliches Übereinkommen der beiderseitigen Regierungen getroffen wird. Dre Auszahlung besorgt die Pensions-Liquidation der Intendanz des 2. Korps in Wien ohne Rücksicht auf die Reichszugehörigkeit des Berechtigten. Jur Hinsuhr von D'apiergeld der Werr.-Ang. Mau!:. Amtsblatt vom 10. Jänner 1919, Nr. XXXIV., Zahl 258. Zur Verordnung des Bevollmächtigten für Finanzen (Verordnung Z. 252, Amtsblatt Nr. XXXIII., vom 8. Jänner 1919) betreffs der Einfuhr von Banknoten wurde nachstehende Ausführungsverordnung erlassen: Zu Punkt II., letzter Absatz. Gegen Personen, die aus dem vom Feinde besetzten Gebiets kommen, wird nur dann das Strafverfahren eingeleitet, wenn gegen sie der begründete Verdacht vorliegt, daß sie das Einfuhrsverbot mit Absicht zu umgehen ver- sucht haben. Verpflichtet sind sie jedoch, jenen Betrag, der den Wert von 2000 K übersteigt, dem Kontrollorgane gegen eine Bestätigung einzuhändigen, welches ihn jedesmal sofort an das nächste Steueramt oder aber an die Finanz-Landeskasse in Laibach abzuführen hat. Das Steueramt oder die Finanz» Landeskasse in Laibach hat das Geld zu übernehmen und es als Finanz« depostt aufzubewahren, noch am gleichen Tage haben sie darüber der Finanz-Landesdirektion in Laibach zu berichten. Der Ankömmling muß sich bei der Finanz-Landesdirektion in Laibach mit der Quittung ausweisen und diese verfügt ungesäumt nach ihrem Ermessen, ob die abgenommene Summe zur Gänze oder zum Teile zurückzuerstatten ist oder aber unter Beschlag des Staates bei jenem Institute und auf jene Weise anzulegen ist, das der Beteiligte bezeichnet. Zu Punkt III. Personen, die aus Deutsch-Österreich zureisen, erteilt Bewilligungen einstweilen nur die Konsularagentur SHS in Wien. Zu Punkt IV. Ansuchen um Erleichterungen im Sinne dieses Punktes sind mündlich oder schriftlich beim Bevollmächtigten für Finanzen einzubringen. Ohne daß darum besonders angesucht wird, sind einstweilen folgende Ausnahmen des Einfuhrsverbotes gestattet: 1.) Der Verkehr mit Postanweisungen bis zu 1000 K und mit den Anweisungen des Postsparkassenamtes in Wien bis zu 2000 K im Postsparkassen- und im Scheckverkehre ist frei. Anweisungen dieses Amtes, lautend über 2000 K, sind nur dann auszuzahlen, wenn sie von der Finanz-Landesdirektion in Laibach eingesehen und mit ihrer Bestätigung versehen worden sind. Die Staats- und die Gemeindeämter bedürfen dieser Bewilligung nicht. 2.) Die gleichen Erleichterungen, die den Anweisungen des Postsparkassenamtes in Wien eingeräumt sind (Punkt 1), gelten auch für den Anweisungsverkehr der privaten Geldanstalten. Der Jerkehr mit Kälbern und Schkachtfchweinen. Amtsblatt vom 8. Jänner 1919, Nr. XXXIII. Der Verkehr mit Kälbern und Schlachtschweinen ist im Machtbereiche der Nationalregierung SHS in Laibach freigegeben. Sache Tiere dürfen nur mit Zustimmung der Regierung ausgeführt werden. Die für die Ernährung der Bevölkerung den Gemeinden vorgeschriebene aufzubringende Menge von Schlachtschweinen muß den Vertrauensmännern der Viehverwertungsstelle geliefert werden. Die Höchstpreise für Kälber und Schlachtschweine, ferner die Bestimmungen der Höchstpreise für Kalbfleisch, für Schweinefett und Schweinfleischwaren, verlautbart am 27. November 1918, Z. 147 (Amtsblatt Nr. 14), am 1. Dezember 1918, Z. 168 (Amtsblatt Nr. 17), am 14. Dezember 1918, Z. 200 (Amtsblatt Nr. 24) und am 19. Dezember 1918, Z. 214 (Amtsblatt Nr. 27), bleiben unverändert in Geltung. 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Die Rnzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Einschaltung zu erlegen. — Ls wird höflichst ersucht, bei Bestel--Itmgett von den in unserem Blatte angezeigten Firmen sich stets auf den „Gottscheer Boten" zu beziehen. Oerein der Deutschen a. öottscbee in Wien. - -........ Zitz: I., Himmelpforttzasse ttr. 3 wohin alle Zuschriften zn richten sind und Landsleute ihren Beitritt anmelden formen. Zusammenkunft: Jeden Donnerstag im Dereinstzeim Waul Deierls Gastwirtschaft, I., Baöenvergerstraße Kr. 5 a. U. Dr. Franz Nagel gewesener Sekundararzt im Landes-... krankenhause in Klagenfurt ... ordiniert im Hause des Herrn Franz Jonke in Gottschee, Hauptplatz Nr. 87. Ein Pianino aut erhalten, klanavoll, ist wegen Abreise zu verkaufen. — Anzufragen Rosenhofgasse Nr. 269, 1. Stock. E /S a - gemischt, jeder Art, Schweinshaare, Ochsen- und Pferde-TU Schweifhaare, Felle von Wild jeder Art, kaufen zu besten I/Be Preisen W. 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