Amts- latt zur Laibacher Zeitung. ^. 7ä. Dinstag den 22. Juni 18/,7. Gubernial « Verlautbarungen. Z. 987. (3) Nr. 10678. C u r r e n d e des 5. k. illyr. Guberniums. — Bestimmungen ln Beziehung auf die Verpflichtung in Concurs verfallener Schuldner, zur Angabe ihres Vcrmö'gensstandes, und die gegen dieselben einzuleitende Untersuchung und Bestrafung. —Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 13. März 1847, in Beziehung auf die Verpflichtung in Concurs verfallener Schuldner zur Angabe ihres Vermögensstandes und die gegen dieselben einzuleitende Untersuchung und Bestrafung, folgende Bestimmungen zu erlassen geruhet : §. 1. Jeder in Concurs verfallene Schuldner, welcher vor Eröffnung des Concurses noch kein genaues Vermögens- und Schuldenverzeich-niß überreicht hat, ist von dem Richter dazu anzuhalten. — Dieses Nerzeichniß muß von dem Gemeinschuldner nicht nur eigenhändig unterzeichnet seyn, sondern auch sein ausdrückliches Anerbieten zur eidlichen Bestätigung enthalten, daß er in dem angegebenen Actwstande nichts verschwiegen, und im Passivstande nichts erdichtet habe, und der Eid ist, wenn es auch nur ein einziger Gläubiger verlangt, wirklich abzulegen. (St. G. B. I. Thl. § 178.) §. 2. Bei Eröffnung des Concurses hat die Concursinstanz jedesmal sogleich eine strenge Untersuchung gegen den Gemeinschuldner von Amtswegen einzuleiten, und den Grund seiner Zahlungsunvermögenheit zu erforschen. — §.3. Sie hat sich zu diesem Ende seiner Person zu versichern, und ihn, wenn er seine Schuldlosigkeit nicht auszuweisen vermag, in Arrest zu nehmen. — Hätte sich der Gemeinschuldner entfernt, so ist wegen dessen Verfolgung und Anhaltung das Nöthige durch die geeignete Behörde einzuteilen. Dle Kosten der Verfolgung des Gemeinschuldners und seiner Verpflegung im Arreste sind, so ferne er sich nur der Untersuchung oder Strafe wegen im Gefängnisse befindet, bei landesfürstlichen Gerichten aus der Staatscassa, bei anderen von dem Inhaber der Gerichtsbarkeit zu bestreiten. __ §. 4. Kann der Gemeinschuldner sich nicht ausweisen , daß er bloß durch Unglücksfälle und unverschuldet in die Unmöglichkeit gerathen sey, seine Gläubiger vollständig zu befriedigen, fällt ihm übermäßiger Aufwand zur Last, oder hat er, nachdem der Passivstand den Activstand bereits überstieg, den Concurs nicht sogleich selbst bei Gericht angemeldet, sondern neue Schulden gemacht Zah-lungen geleistet, Pfand oder Bedeckung angewiesen,^ lst er von dem Concurörichter zu strengem Arreste von drei Monaten bis zu einem Jahre zu verurtheilen. Diese Strafe ist nach Umständen durch Fasten oder schwere Arbeit zu verschärfen. — §. 5. Ergeben sich Anzeigen eines Verbrechens gegen den Gemeinschuldner, so sind die Unlersu-chungsacten dem Criminalgerichte zu übergeben, welches die Vorschriften der K§. 178, 181, 182 und 183 des I. Theils des Strafgesetzbuches mit aller Strenge zur Anwendung zu bringen hat. Das Criminalgericht soll die getroffene Verfügung und den Erfolg der von ihm eingelegeten weiteren Untersuchung, wenn es sich auf eine Strafe zu erkennen nicht bestimmt fände, der Concursinstanz eröffnen, von welcher in solchem Falle die Vergehen des Gemeinschuldners immer nach der Vorschrift des §. 4 zu bestrafen sind. — Gegenvorstellungen der Gläubiger oder eingeleitete Ver< gleichs-Unterhandlungen dürfen die Untersuchung und Bestrafung des Gemeinschuldners niemals hindern. — §. 6. Zum Behufe der eingeleiteten Untersuchung kann die Concursinstanz auch andere, obgleich unter einer fremden Gerichtsbarkeit stehende Personen, welche an den widerrechtlichen Handlungen des Gemeinschuldners Theil genommen haben, oder davon unterrichtet sind, vorladen und vernehmen. — Insbesondere soll seine Ehegat- 636 tinn bei dem Verdachte einer Theilnahme an Ue-bervortheilung der Glaubiger zur Rede gestellt, und der Wahrheit ihrer Angaben von Amtswegen nachgeforscht werden. Ergeben sich gegen diese Personen Anzeigen eines Verbrechens oder einer schweren Polizeiübertretung, so sind sie dem Strafgerichte mitzutheilen. — §. 7. Die im K. 4 festgesetzten Strafen sollen auch bei in Concurs verfallenen Handelsleuten die strengste Anwendung finden, und insbesondere auch dann eintreten: u) Wenn der Gemeinschuldner die Handlung schon in verschuldetem Zustande, oder, so fern nach den Handelsgesetzen zur Ausübung eines Hanolungs-defugnisses ein bestimmter Handlungsfond erforderlich ist, ohne den Besitz desselben und mit Hintergehung der Behörde über die wahre Beschaffenheit seines Vermögensstandes angetreten har;— ^)wenn er schon einmal in Concurs verfallen war, und die Erlaubniß zum Wiederan-tritte seines Gesch fftsbetriebes, in so ferne derselbe durch die Vorschriften über die Ausübung der Handlungsbefugnisse an bestimmte Bedingungen gebunden ist, durch falsche Angaben über den Bestand derselben erlangt hat; — c) wenn er die vorgeschriebenen Handlungsdücher gar nicht, oder so mangelhaft geführt hat, daß der Gang seines Geschäftsbetriebes und der Stand seines Vermögens nicht darnach beurtheilt werden kann; — cywenn er bei der Buchführung auch nur in Ansehung einzelner Posten absichtliche Unrichtigkeiten begangen, wenn er die Bücher ganz oder theilweise vermch-tet, unterdrückt oder den Inhalt derselben aufwaS immer für eine Weise entstellt hat; — r) wenn er über die Entstehung von Schulden, oder über die Verwendung bedeutender Empfänge an Geld, Waren oder andern Gegenständen keine befriedigende Aufklarung zu geben vermag; — t) wenn er sich in verstellte, ihrer währen Beschaffenheit nach auf bloße Wetten gerichtete Lieferungsvertrage über Creditspapiere oder Waren, oder in andere gewaqte, mit seinen Vermögenskräften in keinem Verhältnisse stehende Geschäfte eingelassen hat; -ß)menn er zu einer Zeit, da es ihm bereits bekannt war, daß der Passivstand den Activstand übersteige, die Eiöffnung des Concurses durch Verschleuderung seiner Waren unter ihrem wahren Werthe, oderdurch andere seinem Gläubiger verderbliche, obgleich nicht betrügliche Mittel zu verzögern gesucht hat. — §. 8. Welche Handlungen einem in Concurs verfallenen Handelsmanne als das Verbrechen des Betruges zugerechnet werden, wird durch das Strafgesetzbuch bestimmt. — H. 9, Wenn eine Handlungs« Gesellschaft in Concurs verfällt, so ist die Strafe gegen alle Mitglieder, welchen das erhobene Verschulden zur Last fallt, und wenn ein in Concurs gerathener Handelsmann die Geschäfte nicht selbst geführt hat, auch gegen den schuldtragenden Verwalter der Handlung zu verhangen. — K. iy. Zeigt sich bei der Untersuchung wider einen in Concurs verfallenen Handelsmann, daß sich derselbe hinsichtlich des Ausweijeö über den Besitz deä vorgeschriebenen Handlungsfondes bei Antritt seines Geschäftsbetriebes oder zur Erlangung der Wie-derbesähigung (§ 7, Nil. d ), falls er schon einmal in Concurs verfallen war, einer Hintergehung der Behörde über den wahren Stand seines Vermögens schuldig gemacht habe, so sind alle Personen, welche zu diesem Zwecke durch fälschliche Bestätigung eines von dem Verschuldeten vorgegebenen Vcrmögenscrwerbes, durch Behandigung von Geldern oder Effecten zum scheinbaren Ausweise über den Besitz derselben, durch Anerkennung erdichteter Forderungen, Verheimlichung von Gegenansprüchen oder sonst auf was immer für eine Weise mitgewirkt haben, nicht nur als Mitschuldige zu bestrafen (§. 4), sondern auch den Concursgläubigern zum Er-satze desjenigen Vermögensbetrages, zu dessen erdichteter Ausweisung sie beigetragen haben, zur ungetheiltenH«nd verantwortlich. — § 11.Glaubiger, welche sich, um dem Verschuldeten zur Wiedcrbefähigung (§. 7, iiu. k.) behilflich zu seyn, mit ihren Forderungen nur zum Scheine als befriedigt erklären, können dieselben bei Wiederausbruch des Concurses zum Nachtheil der übrigen Gläubiger nicht mehr geltend machen, und haben, wenn sie von dem Schuldner mittlerweile befriedigt worden wären, den empfangenen Betrag zum Besten derselben zurück zu erstatten. — H. 12. Die Concursinstanzen sollen am Schlüsse eines jeden Jahres bei Überreichung der Iustiztadellen auch eine Tabelle über alle wider Gemeinschuldner eingeleiteten Untersuchungen vorlegen und darin den Fortgang derselben und die verhängten Strafen, oder wenn ein Gemeinschuldner weder bestraft, noch an das Criminalgericht abgegeben worden ist, die Gründe hievon anzeigen. — In Ansehung der noch anhängigen Untersuchungen haben sie sich über die der Beendigung entgegenstehenden Hindernisse auszuweisen, und den Erfolg der fortgesetzten Untersuchung in der Tabelle des nächsten Jahres anzuführen. — s- 1»- Die Appellationsgerichte haben diese Tabellen genau zu prüfen, allenfalls Acten und Untersuchungs-Protocolle abzufordern, die wahrgenommenen Gebrechen der Untersuchung zu rügen, und die ersten Behörden nachdrücklich «37 zur genauen und strengen Befolgung der Gesetze für künftige Falle anzuweisen. — Diese allerhöchste Vorschrift wird in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 17. April 1847, Zahl 12858, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 16. Mai 1847. Joseph Freiherr v. W ein garten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Carl F re i l) err v. F löd n i g g , k. k. Gubernialratt), Z. 985. (3) aä Nr. 1)4l8. Kundmachung. Die öffentlichen Prüfungen aus den jurio. polit. Lehrfächern an der k. k. Univ.rsitäc zu Gratz werden für d.n 2. Semest.r dcö 5Otudlen-jahrlö l8*°/.7 an den nachdenannten T^gen Vormittag lv.» 9 bis l2 Uyr, Nachmittag von 3 bis 6 Uhr in den betreffende., Horja-len vorgenommen werden. I. AuS der ency clopädischen Uebersicht der jurid. poltt.^Vtu. dien, dem natürlichen Privat- und öffentlichen R.chte und d^m österr. Kriminalrechte: für die öffentlich Studierenden am l., 2., 6., 5. und 6. Juli, für die PrivatstudierendeN am 7. Juli l647. — U. Aus der österr. Statistik: für die öffentlich Studierenden am 20., 2l. und 23. Iull, für die Privatstuoie-renden «m 2^. Juli 18^7. — 111 Aus dem Kirchenrechte: für die Theologen am 9. und 10. Juli; für die öffentlich studierenden Juristen am 26.. 27. und 2U. Juli, und sür die Prioalstudierendcn am 30. Iull !K47. — IV. Aus der Zoll' und Staats-Monopols-Ordnung und dem Ltrafges.tze ü>er Gefälls - Uedertretungen: für d»e össentlich Studierenden am 8 , 9. und 10. Iull, für die Privatstudicrenden am 12. Juli l8l7. — V. Aus dem österr. Prlvatrechte: für die öffentlich Studierenden am 2., 3 , 5., 6. und 7. Juli, für lie Privatstudierenden am 9. und M. Juli 15.47. — VI. Aus dem Hanrlungs. und Wechselrechc»': für die öff.nc-llch Studierenden am ll)., 20., 2l. und 2^. 2uli, für die Privatstudicrenden am 2't. und ^6. Juli »8'l7. — VII. Aus der pollt. ^e-^tzkunde und dem G.sehauche üoer schwere ^llze, . Übertretungen: für die öffentlich Slud.erendcn <,.„ ^6 , 27. und 2^. Iul>, fur d'e Pr.vacstudierenden am 30. Juli lttl7. — >lil. Aus dem gerichtlichen Verfahren in und außer Streitsachen und dem Geschäfts style: die mündliche Prüfung für oie öffentlich Slu-dierend.n am 5 , 6,7. und 9. Juli, sür die Privatstudilrendcn am l0. und !2. Juli, dle schriftliche Prüfung für die öff.ntlich und Psivatüudierenden am >3 Iull l^^7. — DleseS wird mit dem Beisätze zur allqemei-nen Kenntniß gebracht, das; sich die Prlvat-studi.renden unter Nachweisun^ der qcs,tzlich.u Elfordernisse vorläufig bei dem g.f.rligten Studi'N' Directorate um rie Bewilligung zur Plüfun^ zu melden hal'en. — '^ratz am 22. Mal ,5l?. —Vom k. k. Directorate d»s julid. pol. Studiums. S'tadt- u. landrechtl. Vorlautbarnngen. Z. W2. (3) Nr. 4W8. Edict. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Lcskouitz, im eigenen Namen und als Vormünderinn, und des Joseph Lesko-vitz, im eigenen Namen und als Mitvormund der Peter Leskovitz'schen minderj. Kinder, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nachdem am 4. April 184? in Laibach mit Hinterlassung einer letztwilligen Anoronung verstorbenen Peter Leskovitz, die Tagsatzung auf den 12. Juli 1847 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden , bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 8»4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am !. Juni 1847. ä. 999. (3) Nr. 5581. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht : Es sey von diesem Gerichte in die Eröffnung des Co»curses über das gesammte bewegliche und im Lande Krain befindliche unbewegliche Vermögen des am I 4. März 184ll verstorbenen hiesigen Handelsmannes, Eduard Engler, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an crstgcdachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit errin-ncrt, bis zum 13. September 1847 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage 838 wider dcn zum dießfälligen Massevcrttctcr aufgestellten Dr. Matthäus Kautschitsch, unter Sud-stituirung des O>. Blasius Ovjiazh, bei diesem Gerichte sogewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft deffcn er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen, als widrigens nach Versiießung des crstbestimm-ten Tages Niemano mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des ge-sammten beweglichen und im Lande Kram befindlichen unbeweglichen Vermögens des eingangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensations - Recht gebührte, oder wenn sie auch cin eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ungeachtet des Compensations-, Eigenthums - oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werd.n würden. Uebrigens wird den dießfälligen Gläubi-bigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des bereits aufgestellten Vermögensverwalters, so wie zur Wahl eines Gläubiger - Ausschuffes, auf den 2(». September 1847 Vormittags um 8 Uhr, vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte angeordnet welde. Laibach am 16. Juni 1847. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1009. (2) Nr. 5M,M.559MVI. Concurs - Kundmachung. Vei dem Vcrwältungsamte der k. k. Camera! - u. Religiousfondsherrschakt St. Andrä ist eine provisorische Waldübergchcrsstclle, mit welcher eine Löhnung von monatlichen zwölf Gulden C. M., ein Holzdeputat jährlicher 6 Klafter weicher Scheiter, und bei vollkom-men entsprechender Dienstleistung die Provisions »FälMkeil verbunden ist, zu besetzen. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben sich über Alter, Stand, Moralität, bisherige Dienstleistung und erlangte Kennl« niß des Lesens und Schreibens, der Anfangs-grünoe der Rechenkunst, der deutschen und slavischen Sprache, fernerö über emen voll« kommenen gesunden und kraftigen Körperbau, insbesondere aber über practische Forstkennt-nisse legal auszuweisen, unv die gehörig docu-mentirt.n Gesuche dls längstens lstzten Juni lg^l? an das genannte Verwaltungsamt zu leiltn, und in demselben anzugeben, ob und in wie weil sic mil cinem Beamten desselben verwandt ol>tv verschwägert scycn. __ K. K. Camera! «Bezirks-Velwaltung. — Klagenfurc am 4. Juni l6l7. Vermischte Verlautbarungen. Z. l002. (2) Nr. i3l2. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senosetsch wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Mathias Wolfinger von Planina, wider die llgnes Kölscher von Hrcnovitz, als Ersteherinn der vormals Stephan DoUes'schen, der k. k. Staatsherr-schaft AdelZberg sub Urb. Nr. l092 unterthänigen, in Hrenouitz gelegenen 1^3 Hübe, wegen nicht zugehaltener üicitationsbedingnisse ddo. 27. Jänner l843, in die Neassumirung der, mit dießgerichtlichem Be. scheide vom 30. Mai v. I., Nr. l63<» bewilligten, sodann aber sistirlen Rclicication gewilliget , und zu deren Vornahme der 3. Juli,. Vormittags 9 Uhr, in loco der Realität bestimmt worden. Hievon werden die Kauflustigen mit dem Anhange in die Kenntniß gesetzt, daß dabel die Nealltät auch unter dem gerichtlich erhobenen Schatzungswerthe von !344 st. 20 kr. hintangcgeben werde. Das Schätzungsproto-coll, der Grundbuchscrtracc und die Licitationsbe» dingnisse können täglich Hieramts eingesehen werden. K.K. Bcz. Gericht Eenosctsch am 22. Mai 1847. Z. 976. ^3) Nr. 750. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Cameralherrschaft Lack wild hiemit bekannt gemacht: Man habe über Ansuchen des Simon Fortuna aus Gorenavaß, die executive Feilbietung der, der Erecutinn Maruscha Stibel gehörigen, und zur k. k. Staatsherrschast Laak 5ub Haus. Nr. »0, Urb. Nr. 576 dienstbaren l^3 Hübe zu Haltaule, pct. schuldiger 22 si. ^>8 kr. M. M. c. 5. c, bewilliget; hiezu drei Termine , und zwar aus dcn 15. Juli, 16. August und l5. September d. I,, jedesmal Vormittags von 9 bis »2 Uhr, in loco der Realität zu Hattaule mit dem Beisatze bestimmt, daß, wenn die zu veräußernde Reali^ tät bei der ersten oder zweiten Feilbietung nicht um oder über den erhobenen Schätzungswerth pr. 268fl. 48 kr. an Mann gebracht werden würde, solche bei der dritten und letzten Feilbietung auch unter demselben hintangegeben werden wird. Der Tabularextract und die Licitationsbeding-nisse können täglich in den gewöhnlichen Amtsstun-dcn hier eingesehen werden. Bezirksgericht der Cameralherrschaft Lack am 30. April 5847. 639 Oubenüal - Verlautbarungen. Z. Wl3. (l) Nr. 13898. Concurs. Hur Wiedcrbesctzung d»r bei dcn Zahl-ämtcrn in Laidach und Klagenfurt ctlldiglrn ersten Cassi' Offizialenstellen mir 600 st. Gehalt und cventuel für die mindern Cassa - Off>-zialposten mit 500 si. Besoldung daselost, endlich für den gl«ichn'^, Studien und Sprachkenntnisse, übclh.llpt lü'sr ihre Qualification, und »nsde-sondere daiübcr, ob si' mlt einhlamtes veiwandt sind, dann diejenigen, welche dlc Cassa ^ Ossizialst.lle mlt dem Gch^lte von 500 st bei dem Zahlamte in Klagenfurc erhalten wollen, über die Befähigung ^nm Kriegsc^ssadienste auszuweisen. — Vom k k. illyr. Gubernium. — Laidach am I'l. I^lni 18'^7. Amtliche VcriauUmrungcn. Z. 1015. (I) 9(i Nr. 4231j441. Kundmachung. Von der k. k. vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung für Tirol und Vorarlberg wird bekannt gemacht, daß der k. k. Tabakverlag zu Feldkirch im Concurrenzwege mittels schriftlicher Offerte zu verleihen sey. — Dieser Verlag ist zur Materialfassung an das k. k. Verschlcißma-gazin in Innsbruck angewiesen, von dem er 26 Meilen entfernt ist. — Demselben sind zur Matcrialfassulig 3 Untewerleger und 3!) Trafikanten zugewiesen. Doch ist deren Zahl wandelbar und kann von den Gefällsbehörden, ohne Entschädigungsanspruch des Verlegers vergrößert, oder vermindert werden. - Der Tabakmaterialverkehr dleses Verlages betrug nach den Ergebnissen des Zeltraumes vom ,. Mai 1846 bis 3U. April 1847 an Gewicht 380213 Pfund, jw Geldwerthe von ... 100453 st. 49 kr. (Z. AmtSbl. Nr. 74 v. 22. Juni 1847.) C. M. — Die gleichmäßig fortdauerde Höhe dieses Verschleißes kann nicht verbürgt werden, sondern es steht dem Ucbernehmcr, falls er das, Geschäft nicht mehr erträglich genug fände, nur das Recht einer dreimonatlichen Aufkündigung zu. — Die gleiche Aufkündigungöfrist wird sich als Regel auch von Seite der k. k. Gefälls-Verwaltung vorbehalten. — Ausgenommen hie-von sind die Fälle: 3) wenn gegen den Verleger eine gerichtliche Sequestration des Verlages bewilliget worden wäre, in welchem Falle sich von der Gefallen -Verwaltung eine einmonatliche Aufkündigungsfrist vorbehalten wird, — K) wenn Umstände eintreten, wegen denen der Verleger nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften vom Verschlcißgeschälte früher enthoben werden müßte, was insbesondere bei dcm Hervorkommen eines Verschuldens von seiner Seite zu geschehen hätte. — Bei dem Eintreten solcher Umstände ist die Gefälls-Verwaltung an gar keine Aufkündigungsfrist gebunden, sondern die Entfernung des Verlegers und die anderweitige Besetzung des Verlages kann sogleich Statt finden. — Für die Besorgung dieses Commissionsgcschäftes wird dem Ucbernehmer eine Provision nach Procenten von dem Geldwerthe des zum Verkaufe übernommenen Tabaks, die ihm bei jedesmaliger Materialfassung gleich bei Berechnung der Gcldschuldigkeit zu Guten gerechnet wird, zugesichert. —Aus dieser Provision muß der Verlags. Uebcrneh-mer alle wie immer gearteten Lasten und Ausgaben, die mit der Vcrlagsdesorgung vetknüpft sind, bestreiten, daher namentlich auch: :,) den eigenen Callo vom Tabak; d) die Frachtkosten für die Materialzufuhr und Zurücksendung des leeren Geschirres; c) die Ausgaben an Locals täten, Unterhalt der Gehilfen und dergleichen mehr; ^) die Provision an die Untervcrleger. — Diese betrug nach dem Verschleißergebnisse in der obigen Periode: ^) an den Unterverleger in Bregenz vom Tabakverschleiße 35332 st. 31 kr. zu 2'/z^ —883 st, 19 kr.; d) an den Unterverleger in Blüdenz vom Tabakuerschleiße 21265, st. 2N kr. zu 2'/2 5°^ 531 st. 38 kr., c) an den Unterverlegcr in Bezan vom Tabak-vcrschl.'iße 14424 st. 43 kr. zu 8 L ^ 1153 st. 58 ^. — Sollte in der Folge einem oder dem anden-. Untcwerleger ein höheres, als die vorgenannten Procente bewilliget werden, so wird die Procenten - Differenz für die Fassungen des betreffenden Verlegers dem Uebcrnehmer vom Allerhöchsten Aerar besonders vergütet werden. Hingegen hat aber auch im entgegengesetzten Falle 4 6l0 der Uebernehmer die Vergütung der Procenten-Differenz an das Allerhöchste Aerar zu leisten. — Der nach den vorberührten Verschleißcrgeb-nissen und der Procentenausmaß förmlich verfaßte und zusammengestellte Ertragsausweis kann bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Feldkirch eingesehen werden. Die Größe der dem Verlagsüber nehmer zukommenden Provision bildet den Gegenstand der Concurrenz. Wer den directivmahig ständigen Lagervorrath dieses Verlages an Tabakmaterial auf Credit fassen will, hat zu diesem Zwecke dem Gefalle eine Caution im Betrage von 56W si., sage: Fünftausend sechshundert Gulden C. M. W. W. zu leisten. — Sie kann im baren Gelde oder in öffentlichen Staatspapieren nach der für die Verleger besonders festgesetzten Werthsbcstimmung, oder mittels einer von der k. k. Kammerprccu-ratur in Innsbruck annehmbar erkannten Hypothekar - Urkunde geleistet werden. — Die Werlagsübergabe an den Mindestfordernden findet an demjenigen Tage Statt, welcher tzem Uebernehmcr bei der Eröffnung über die Annahme seines Offertes besonders wird bekannt gegeben werden, und der wahrscheinlich der erste August seyn wird. — Von dem sonach festzusetzenden Tage treten sowohl das Gefällsärar, wie der Ersteher in die wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten ein. Der Unternehmer hat sich bei Führung des ihm anvertrauten Verlagögeschaftes genau nach den bestehenden Gefallsvor,'chriften zu benehmen, und insbesondere seinen Klcinverschlciß an einem entsprechenden, von der k. k. Bezirks-Werwaltung genehmigten Orte auszuüben. — Diejenigen, welche sich um den k. k. Hauptverlag, in Feldkirch bewerben wollen, haben als Va-dium zur Sicherstellung des Offertes NlL der bemessenen Caution, somit 5N0 st. C M. W. W. zu erlegen, zu deren Uebernahme die k. k. Came-raldezirks - Casse in Feldkirch ermächtiget ist. — Die Reugelder derjenigen Off^renttn, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, werden denselben sogleich zurückgestellt, das Wadium des Erstehcrs aber wird bis zur genauen Einstellung des vorgeschriebenen Materialvorrathes und der Erfüllung d>r für den förmlichen Acrlagsantritt erforderlichen Bedingungen innerhalb der ausdrücklich hiezu festgestellt werdenden Frist zurückbehalten werden. —> Sollte jedoch der Uebcrneh-mcr diese Verbindlichkeit nicht erfüllen, so wird das Vadium als verfallen vom Aerar eingezogen, der Verlag aber als neu erledigt angesehen wer, den. — Die versiegelten, vom Offerenten eigen- händig unterschriebenen und mit dem gesetzlichen Stämpel versehenen Anbote sind längstens bis 8 Juli 1847, Mittags 12 Uhr in dem Bureau des k. k. Hosrathes und Cameralgefällen - Administrators zu Innsbruck, unter der Aufschrift: „Offert für den k. k Tadakhauptverlag in Feldkirch" einzureichen. — Diese Offerte müssen, in so ferne ihnen das obbezeichntte Reugeld nichr selbst anae-schlossen ist, mit dem Erlagsscheine der k. k Ca^ meralbezirks-Casse in Feldkirch versehen seyn, und haben zu enthalten: 1) den Namen, Charakter und Wohnort; — 2) das Anbot, gegen welche Provision nach Procenten er das Commissionsgeschäft des Tabakoerlages übernehmen will. Die dleßfalligen Beträge sind in Buchstaben und Zif fern deutlich auszudrücken; — 3) die Erklärung, daß der Osserent den durch die Verlegers- Instruction und durch die nachgefolgtcn oder noch nachfolgenden Verordnungen festgesetzten Bestimmungen für die Großoers,lleißer' genau nachkommen wolle; — 4) die Erklärung, ob von dem erwähnten Credit gegen Cautionserlag Gebrauch gemacht werden will; — 5) die Nachweisung der Befähigung zu einer solchen Geschäftsführung, des Altars und einer tadellosen Aufführung durch legale Urkunden. — Jene Anbote, denen eine oder mehrere dieser Eigenschaften mangeln, oder welche nach Ablauf des oben bemerkten Termines einlangen, werden nicht, und Anbote von Pensionsrücklas-sungen nur so weit beachtet werden, als dieses nach den Bestimmungen des hohen Hofkammcr-decretes vom 13. December 1836 zulassig erscheint. — Gesuche der nach dem früheren Concessions-Systeme aufgestellten Verleger um Übersetzung auf den Hauptverlag in Feldkirch werden nur dann berücksichtiget werden, wenn dabei dem Gefalle kein Opfer auferlegt wird. — Von der Bewerbung um diesen Verlag sind alle jene ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Eingehen von Vertragen überhaupt unfähig erklärt, oder welche wegen eines Verbrechens oder wegen einer schweren Polizeiübertretung gegen die Sicherheit dcs Eigenthums entweder verurtheilt, oder :>l» i>l^lnn-l.i'^ losgesprochen worden sind, oder welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gcfällsüber-tretung bestraft worden sind, oder endlich jene, welchen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Verlagsorte nicht gestatten. — Wenn ein solches Hinderniß erst nach Abschlie-ßung des Vertrages erhoben wird, so kann derselbe von der Cameraldehörde ohne weitere Verhandlung sogleich aufgehoben werden. — Sollten zwei oder mehrere gleiche Offerte eingebracht werden, so behält sich die k. k. vereinte 641 Camera! - Gefallen - Verwaltung die Entscheidung bevor. ^- Schlüßlich wird bemerkt, daß mit dem Tabakhauptverlage in Feldkirch das Bcfug-niß zum Stämpelpapierkleinverschleiße verbunden ist welcher Verschleiß in der obigen Periode vom 1 Mai 18^6 bls 3tt. April 1847 den Geldbetrag von 5827 st. 57 kr. C. M. W. W. umfaßte. — Die Faffung des Stämpelpapieres aeschieht bei dem k. k. Hauptzollamte zu Fcldkirch. ^- Von der k. k. vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung für Tirol und Vorarlberg. — Innsbruck am 31. Mai 1847. Kundmachung, Mit Bewilligung d,r löb'.lch, k. k. (5,)-meral-Be^ V^waltung in 3teustadtl ^6o. 7 IllNi >6l7, Nr, 6^!2, werd.n die zur Re. ligionüfondöherrschast Sittich gehörigen Weinzehnte und Bergrechte, ^l) uon ^l^^«5l^o und Dnliowi^ ; l>) Bären^erq ; «) 1)ll,^u/.^ M^ll",^^ , 0l.l.l>8liV6l-ck und ?, IlUiiliÄU ; cl) ^.65- -WUl'6 UNd ?gsV8- und Vell>i5li6; i) Ober- und Unterredenze; ^) Stadtverg vel Neustaotl, am 30. Juni ,g,7 in der ?lmtskanzlei der Religionssonds-hcrrschaft Sittich, Vormittag von 8 biö l2 Uhr, auf weitere ftch5 Jahre, nämlich auf die Zeit voin l. Novemvcr l84? bis dahin l85F, im öffentlichen Lintationöwcg? verpachtet wer-den. — Zu di,ser Vnpachtun^ wcrden die Unternehmungslustigen eingeladen, die betreffenden Fehentholdcn ab.r lnsdcsondere angewiesen, das ihnen zustehende Einstandsrecht entweder gleich bei d.r V^stngerung, oder doch längst binnen secks Ta^en darnach durch förmlich bevollmächtigt.' AusschußmänNrr gtltcnd zu mschen, als im W'dligen nach Verlaufe des sechstägigcn T.rinincö ihre Erklärungen zurück' gewies.n werden lvürden. — Dle Pachtbeding-n'sse stehen Jedermann täglich >m Amte zur Einsicht offen. — K, K. Vcrwalcungsamt d«r Rel. Fondsherrschaft Blttich den 15, Juni l5N7. Z. l0l^?^I) Nr. 753. Fischerei-Verpachtung Den 50 Juni d. I., Vormittag von 9 bls 12 Uhr, wird i„ der Amtskanzln v«r ^cl.g.onsfondöherrschaft Sittich in Folge der Bewilligung der tödlichen k. k C.meral-^^.' f""'ltung zu Neust.dtl .i<1o. ll) Iu^ !" ^/,'1 ^v"/ ''' Verpachtung der Herrschaft ^ittlcher Fi,chereigerechtsame, a) im Bache Breg bei Eittich und R.ka bii Iavor; l>) im Bache Vischenskipottok von i^mrek bis Aod^ltutschna und c) r>on Vodatulschna bis Gorenavas, im öffentlichen Licitationswege auf secds Jahre, nämlich vom 1. November 1847 bis dahin 1853 Ltc.tt finden, wozu die Unternehmungslustigen einglladen werden. Die Pachtbrdinqmfse stehen täßlick Jedermann zur Eirsichtoffen. K. K. Verwalrungsamt der Nelig. Fon^shcrrschaft Sittich den !5. Juni 18'17. Vermischte Verlautbarungen. Z. W01. (2) Nr. ^628. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senosetsch wird knnd gemacht: Es sey ubcr Ansuchen des Herrn (Zarl Premrou von Großubel^ku, gcqen Georg Schedenig von Hrcnovitz, wcgen, aus den^ w, ä. Vergleiche ddo. 5. Juni 1845 schuldiger 60 fl. c, z. c., in die erecu-tit.'e Feilbielung der gegner'schei, dem Gute Ncuko--scl Lud Urb. ^tr. 58 untelthänigen Halbhube gewilliget worden, und es seyen zu deicn Vornahme drei Termine, auf den 10 Juni, barhude sammt Wohn- und Wirthschafisgcdäuden, dann der auf 35 fl. 49 kr. geschätzten Fahlnisse, wegen !4« si. 0. «. c. bewilligt, und es seyen hiezu die Tagsakungen auf dcn 5. Juli, dann 4. mid 3>. Au.-gust »647, jedesmal um ,0 Uhr Vormittags in loco Götlenitz mildem Beisatze angeordnet worden, daß die Realität und die Fährnisse erst bei der dritten Feildictungstagsayung, die Fährnisse insbe. sondere nur gegen gleich bare Bezahlung werden hiittangegebcn werden Grundbuchsertract, Schätzungsprotosoll und die Feilbictungsbcdmgmsse köp.nm hiergenckis cm« gesehen und hieuon Abschriften behoben weiden. Bezirksgericht Goltschee am ,o. Mai ,64?. 642 Z. 998. (2) Nr. ,383. Edict. Von dem Bez. Gerichte Schneebcrg wird dem unbekannt wo befindlichen Andreas Sgonz von Radlek, oder seinen gleichfalls unbekannten Rechtsnachfolgern durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: Es habe wider sie Mana Sallarvon Nadlet die Klage auf Ersitzung der, der löblichen Herrschaft Nadlischcg »»I) Urb, Nr. 56167'/2 dienstbaren Kaische angebracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung ans den 25. August ,64? Vormittag um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Das Gericht, dem der Ort des Aufenthaltes des Geklagten, oder ftiner Rechtsnachfolger unbekannt ist, und da sie vielleicht aus den k k. Erblande abwesend seyn dnttlen, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Hr. Iobann Perz von Schneeberg zu ihrem Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der für die k- k. Elblande be-stimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden also dessen durch dieses öffentliche Edict zu dem Ende erinnert, damlt sie allenfalls zu rechter Feit selbst erscheinen, oder dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehclse an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Vertreter bestellen und diesem Gerichte namhaft machen, und überhaupt in alle die ordnungsmäßigen rechtlichen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidiiiung dienlich finden würden, widrigens sie sich sonst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen sclbst bcizumessen haben werden. Bezirksgericht Schnceberg am 25. Mai 1647. Z. 994. (2) Nr ,391, Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzoglhums Gottschce wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Es sey über Einschreiten vom ,4- Mai »647 , Z 13g», des Michael Lakner, nomin« des Georg Stimetz aus Vosail, in seiner Executionssache gegen den Mathias Tschcrne'schen Verlaß von Raka, respective wider dessen Kurator Georg Per ko, pcto 5o si. c. 5. c., in den crecuciocn Verkauf der in Raka sub N>'. 2 liegenden, der Herrschast Koste! dienstbaren, auf 245 si. grschäyten V4 Kaufrechlshube gewilligt, und 2». August l.I., jedesmal um die ,0. Vormittagsstunde in loco Raka mit dem Beisätze angeordnet worden, daß erst bei der 5. Tagfahrt die Realität unter dem Schätzungswerthe werde hinlangegeben werden, wozu die Kauflustigen mit dem Beisatze vorgeladen werden, daß der Grundbuchsmract, das Schatzungs-protocoll und die Feilbietungsbedingnisse hiergerichts eingesehen werden können. Bez. Gericht Gottschee am 2». Mal 1647. Z 983. (3) Nr. 2652. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Laibach's wird hicmit bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen des hohen k. k. Stadt- und Landrech, tes zu Laibach zur Vornahme der, mit hohem Be. scheide vom 22. Mai d. I., Nr. 4682, wider Jo- seph Skerjanz von Palize bewilligten erecutiven Feilbietung dessen, der f. b. Pfalz Lalbach »ul, Urb. Nr. 261 unterthänigen, gerichtlich mit Inbegriff einiger gepfändeten Fahrnisse auf 1484 fl. 44 kr. bewertheten Halbhube zu Kanze, wegen an Rudolph und Carolina Endlicher schuldiger 700 fi. M. M, c. 5. c, die Tagsatzung auf den l5. Juli 14, August und 13. September d. I., jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in loco dieser Hubc mit dem gewöhnlichen Anhange anberaumt. Wozu nun die Licitationslustigen mit dem Beifügen zu erscheinen eingeladen werden, daß sie die Licitationsbedingnisse, den Grundbuchsertract und das Schatzungs - Proto« coll täglich Hieramts zu den gewöhnlichen Amtsstunden einsehen können, und daß jeder Licitant für die Hübe noch vor Beginn der Licitation ein Vadium pr. 150 si. M. M. zu Händen der Licitationscoin-mission zu erlegen haben werde. Laibach den 6. Iun' 1847. Z?990. (3) Nr. 1362. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht 1 Es sey über Ansuchen des Kusma Korditsch von Bojanze, Haus -- Nr. 2, die executive Feilbietung der, der Maria Eepocher von Ecmitsch, Haus-Nr. 17, gehörigen Realitäten, als : 2) der zu Scmitsch «ul, Eonftr. .-Nr. 17 gelegenen, dem Gute Seuck 5uk Rett. Nr. 171 dienst-baren l^4 Kaufrechtshube sammt Gebäuden, im gerichtlichen Schätzungswerte von 360 si.,und b) der zwei, im Pfarrberge gelegenen, der Pfarrgült Semitsch «üb Grundd. Fol, 61 dienstbaren Weingärten samnn Keller und Zugehör, im Schätzungswerthe von 2l0 st , wegen schuldiger 35 fi. 53 kr. (Z. M. c 5. c. bewilliget, und seyen zu deren Vornahme 3 Tagsatzlmgen, nämlich auf den 12. Juli,, 9. August und 2. September d. I,, immer Vormittag von 9 bis 12 Uhr, im Orte der Psandreallta'.-ten mit dem Beisatze angeordnet wocden, daß solche bel der dritten Fcilbietungstagsatzung auch unter dem Schätzungswerthe htnlangea/ben werden wü'rden. Das ^cha'tzungspiotocolll, die Grundbuchsex-tracte und die Licnaiionsbedingnisse können hierge-richts eingesehen wercen. Bezirksgericht Kiupp am 20. Mn l«^7. Z. 965. (3) Nr. 630. Edict. Von d.'r gefertigten Bezirks-Obrigkeit werden nachstehende Individuen, welche der Borladung zur di,'ßjayrigcn Nckrutirung nicht Genüge geleistet haben , alä Johann K 0 r r e n, vonKl.inglaboku C Nr. 9, l626gcr Percent. ^ -5" F"lge hohen Hoskammer. Prasi-(Z. Amtsbl. Nr. 74 v. 22. Ium 1847.) dial-Erlasses vom 3. Juni l. I., Zahl l60l, wird mit Beziehung auf das hicrorlige Cir-culare vom 1'^. November 1829, Zahl 25642, zur allgemeinen Kenntiß gebracht, daß dle am l. Juni !6l7 in der Serie 309 verlosten Obligationen von den durch Vermittlung des Hauses Goll aufgenommenen Anleihen zu rier Percent, und z.var I^ill.. Q. von Nr. l20l. bis ciusckließig Nr. i'lOl), u>,d I.il,.. O. von Nr. ,96l- bis cinschließig Nr. 3385, nach den Bestimmungen dls allerhöchsten Patentes vom 21. März I6l6 gegen neue, mit vier Percent in Conventions - Münze verzinsliche Staats « Schuldverschreibungen umgewechselt werden. — Die Umwechslung dieser O^ligationeir wird sowohl bli derk, k. Universal', Etaats-und Banco ° Schulden ' C^sse in Wien, als auch b«i dem H.)use der Gebrüder Sichel zu Alnst^roam uorgcnolnmeu werden. — Laibach a>n 9. Juni i8»7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Ol-. Georg Mathias Sporer k, k. Gubernialrath. Z w^. (1) Nr. ,2'^. Licitation verschiedener Fahrnisse. In Folge. V rordnung der hohen krai-nisch - ständischen Verordneten Stelle vom l5. Juni 18'l7, Z^hl 309. werden am 30. Juni l. I., früh um 9 Udr, mehrere, auf den Gch,mmtb.'lrag v?n >77 fl. 29 kr. geschätzte, dem stäildischel, The^lcrfonde gehörige Fahrnisse, im hierortig'N ständischen Thcatllgedaude vlisteigerungülveise fie^e» sogleiche bare Be-zahlunq an den Melstdirlenden veräußert. — Kauflustige werden hi.'zu eingeladen. — Ständische R'^lirätrn - Inspection. - Laibach am !9. Juni l^tz7. Vermischte Verlautbarnngen. Z. I0l4. (>) Äir. 1^87. Edicr. Vom Vczn'ksgerichre Krupp, als Abhandslungs» instan,^, wird hiemil zur allgemeinen Keimtinß ge^ bracht! Es sey libcr Ansuchen des Herrn Dr. Kranz Sup>^,lsämsch von Neustadll, als Vo.mund der Franz Sladlv itsch'schcn PuMen , die öffentliche Versteigerung der, zum Nachl^ic der Frau Hranziska Kajireuz, früher uerwitwelen ^laduoitsch, gehörigen, bei der Herrschaft Tsch.rnembl ^u Tschernembl und der St. Calh>irine!,gü!tzu Möllling befindlichen Weine, Kör« nersrüchte und sonstiger llcbensmillcl, des Viehes 3 644 und Kellergeschirres, der Meierlustlmg, Einrichtungsstücke, Hauswäsche, Leibeskleidung, Leibwäsche, des Bettgewandcs, dann der Prä'tiosen und sonst,gerVer-laßfahrnine bewilliget, und zu deren Vornahme im Orte der Fahrni^e die Tagsatzung auf den 6. Juli d. I. und die folgenden Tage, immer Vormittag von 9 dis l2 und Nachmittag von 3 bis 6 Uhr, angeordnet worden. Wozu die Kauflustigen mit dem Brisatze vorgeladen werden, daß der Verkauf nur gegen gleich bare Zahlung Sratt finden werde. ^ez. Gencht Krupp am i. Juni l847. 3 10^1. (I) Nr. 12Ü5. Edict. Vom Beziitsgerichte ^chneeberg wird hiemit bekannt gemachc -. Es sey über Ansuchen des Herrn Franz Petsche von Altenmarkt, gegen Georg Roth von Koshake, in die execuiive Fcilbiemng der, dem Executen gehörigen, sud Uib Nr. 3l3j306, Rect. Nr. 48? , der löblichen Herrschaft Nadlischeg dienstbaren, auf lI60 si. gerichtlich geschätzten 1^4 Hübe, und der auf 87 fl. 40 kr. gencyllich bewettheten Fährnisse, wegen schuldiger 10(1 ft. c. 5. c. gcwilliget, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungcn auf den 24. Juli, 23. August und 25, September 1847, jt-desmal früh 9 Uhr, in loco Koshake mit dem Bei--satze angeordnet worden, daß dle Realität nur bei der dritten, die Fährnisse aber nur bei der zweiten Feildietungstagsatzung auch unter ihrem Echätzungs' werthe hintangegcben werden wmden. Das Schä'tzungsprotocoll, dic LicUalionsbeding-nisse und der Grundbuchöcxlract können täglich hier-anus in den gewöhnlichen Amisstunden eingesehen werden. Bezirksgericht Schneeberg am 12. Mai 1847. Z. 10l2. (l^> Nr. 1003. Edict. Von dem k, k. Bezirksgerichte Nrifniz wird hiemit kund gemacht: Es sey in die Reassumnung der, mit Bescheid ddo. 3. November 1846, 3- 28«6 bewilligten, sodann aber sistirten execuliven Feilb^elung der, dem Johann Buvgervon Reifniz eigenthümlichen, der Herrschaft Reifniz sub Urb. Fol. >12 dienstbaren Nealnät, wegen derMaria Louschin von Weikersdorf schuldigen »30 fl. M. M. c. 5. c. gewilliget, und seyen zur Vornahme derselben 3 Tagsatzungen, nämlich auf den ,2. Juli, >6. August und den 2N. September I. I., jedesmal Vormittags um >0 Uhr, im Markte Neifniz mic dem Beisatze angeordnet worden, daß obige Realität nur bei der dritten Tagsatzung auch uiuer dem Schätzungswerte pr. 608 fl. hincan-gegebcn wefden wird. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchscx-tract und die Licitanonsbedingnisse können täglich Hieramts eingesehen werden. K. K.Bezirksgericht Neifniz den l5. April »847. Z. »0»». (.) Nr. 449. Edict. Vom Bezirksgerichte Pölland, als Realinstanz, wird hiemit kundgemacht: daß zur Vornahme der, vom Bezirksgerichte Krupp mit Bescheid vo« ,0. April »847, Z. 668, bewilligten executive« Feilbietung der, dem Joseph Spreitzer von Tuschenthal, Haus--Nr. . . Bezirk Krupp gehöligen, im Stan-fkerbergc gelegenen, dem Gute Hof Tschernemdl dienst.-baren 4 ^lück Weingärten sammt Keller suk Berg-Regist. Nr. ,5?, l^'t«. dem Mathias Ionke von Ku-mersdorf, Beznk Gonschee, schuldiger 547 fi. 56 kr., die T^gfahvten auf den »5. Juli, ,4. August und i5. September l. I., jedesmal um die .«. Fn'Wunde, im Orte der ercquinen Realitäten, mit dem Beisätze angeordnet wurden, daß diese Realitäten erst bei der dritten Tagfahrt auch unler dem Schatzungs-werthe pr. 126 fl. werden hintangegrben werden. Das Schätzungsprotocoll, die Bcdingnisse und Grundbuchsex,ratt können hiergericl)!s cingeschen werden. Bezirksgericht Pölland am 8. Juli »847. Z loo3. (1) Dir. iZHg, Edict. Ven dem Be)irksgenchte Senoseisch wird allgemein kund gemacht. Es sey über Ansuchen d^s Anton Vidrich von Wipuach, in die ereculive Feilbietung des, den Ehclculen Matthäus und Maria Wer-bitz aus Präwald gehörigen, der Herrschaft Seno-setsch zu!, Urd.Nr. 4i4j» unterlhänigen Hauses sammt An- und Zugedör, we^en, aus dem gerichilichen Ver. gleiche ddo. »5. Apnl »8,,6, Nr. ,1?,, schuldiger 255 st. 4l kr. c, 5. c). gewilliget worden, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungen auf den 9. Juli, auf den 7. August und aus den 9. September I. I. , jedesmal Vormittag .um 9 Uhr, in loco der Real'tät mit dem Beisaize angeordnet, daß diese Realität nur bei der dritten ßeilbieiungstagsaiMig unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerte von 465 fl. 20 ki. hintangegcben werden wird. Das Schätzungspvococoll, der Grundbuchs^ tract und die Üicuationsbcdingmsse können täglich Hieramts eingesehen werden. K. K. Bez. Ocncht ^cnosetsch am 3. Mai 164?. Z. 989. (3) Nr. 1260. Edict. Nom Bezirksgerichte Krupp wird hiemit bekannt gegeben: Es sey über Ansuchen des M-lhias Kusche von Haschlitz, Haus-Nr. 2, Bezirkes Gotischee, die executive Feildietung der, dem Jacob Hön'gsmann von Hnb bri Rosenthal, Haus-'Nr, 3 gehö,igen,dem Gute Smuk «ub Rect. Nr. l55 dienstdaien, gerichtlich auf 598 fl. (ö. M. gcschätzien Ganzhube zu Rosenthal, wegen schuldiger 5U fi 35 kr. (5. M. c. s. c. bewilliget, und scycn zu deren Vornahme 3 Tag>a-tzungen, nämlich auf den 30. Juni, 28 Iult und 30. August d. I-, immer Vormittag von 9 bis l2 Uhr, im Orte der Pfandrealuät mit dem Beisätze an. geordnet worden, daß solche bet der^ dritten Feilbie-lungstagsatzung auch unler dem ^chätzungswerthe hintangegcben werde. ,. ^ ^ Das Schatzungsprotocoll, del Grundbuchser-tract und die üicitationsbedingnifse können hicrge-lichts eingesehen weiden. Bezirksgericht Krupp am 22- Mal 184?. 411 Vermischte Verlautbarungen, ^- Edict. «^om k. k. Bezirksgerichte Senosctsch wird dem unbekannt wo befindlichen Fran,'^ Fersilla und seinen ü!eiü)f"l!s unbekannte:, Elben bekannt gegeben: Es liabcn wider sie die Eheleuie Jacob und Margaret!) Gerschell aus ^enosecsch, die Klage auf Zuerkennung des ersiüwcisen Eigenchumsrechlev der, zur Herrschalt Senosetsch^b Urb. Nr. .2^9. zinsbaren Untersaß unterm heurigem Tage Hieramis übcrreichl und um nchte'Ilche Hille gebelen, wonider die Tagsatzung auf dcn 2o. August l. I. , früh 9 Uhr angeordner wurde. Dicsrs Gelicht, dcm der Aufenthalt der Geklauten unbekannt ist, und da dieselben vielleicht aus den k. k. österreichischen (^rblandern abwesend seyn dürsten, hat ihnen auf ihre Geiahr und Kosten einen O^lor a<1 »ctum in der Person des Herrn Franz Nostlaiuschilsch von Senoseisch aufgestellt, mit dem dieser Nechtsgcgenstand nach den bestehenden Gesc--l;en ausaecragen werden wird. Dessen werden die «Äeklaglen nnc dem Be,,atze .,.^;.^i <>t das; sie diesem Vertreter ihle Nechisbe-d e I l.g "! die Hand zu geben, allenfalls e nen a-dem Sachwalter zu bestellen und dle,em Gc-rchtc nambaft zu machen, oder selbst hleher zu er, sch inen wissen mögen, w.dngens diese ^treu,ache nur mit dem erwähnien (äu^uor durchgeführt wer- ^" ^K Bezirksgericht Senosetsch am l9. Mai 1347. ^981^ ^3> Nr. 20^0. Edict. Von dem k. k. Beznksgenchte der Umgebungen Laibach'5 wird der Maria Schuster, der Maria Ma.» zheg, der Helena Kopalsch, dem Anton Novak und der Elisabeth Schuster durch gegenwartiges Edict bekannt gemacht: Es habe wider sie bei diesem Gerich» le Lorenz Burger von Obergamling , einveiständlich ^lt seilicm Sohne Johann burger, die Klage wegen Ael-jahrt. und Erloschcncvklärung der, auf seiner zum slä'ildlsclx'i, Guie Unierthurn 5"b Urb. Nr. ^? un« terthanigen, zu Obergamling gelegenen ganzen Hu-be, vetnwg Grundbuchs - Ertracleö ddo. 20. März ^847 Mll^itl.' haftenden Tabularposten, als: 2) Gegen Maria Schuster, wegm deren Abfertigung aus dem Heiralhsvcriragc lkw. ^t lill^liulÄw l5. . Dec. i79^t, pr. 3U0 fi.'ii. W ; ) gegen Maria Mazhig, wegen ihres Zubringens aus dem Heiraihsvertlage ooo. 20. Sept., intabl. 9. Nov. 1794, pr. 450 fi. ^^ Uz,; c) gegen Hclena Koppatsch, wegen ihres Heiraths» gutesaus dcm Ehevcl'trage ddo. l2., intadl. 13. August 1803, pr. 700 ft. L. W.; 6) gegen Ainon Novak, wegen seines Heirathsgu. tes aus dem Ehcvertrage ddo. 4. , iiUadl. 5. Juli 5806, pr. l IO0s>. 3. W.; e) gegen Elisabeth Schuster, wegen ihrer, mildem <3hevettrage llcio. et lnll.'^u!2tu l8. Dec. »792 gesicherten Abfertigung pr. 425 fi. L, W. ange-biacht und um richterliche Hilfe gebeten, wvlüber die Tagsatzung auf den 17. August 0. I., früh 9 Uhr, (Z. Intell.Bl. Nr. 74 0. 22. Juni l«47.) vor diesem k. k. Bezirksgerichte angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Aufenthaltsort dieser Ta-bulargla'ubigel, und respecc. Beklagten unbekannt ist, und da sie vielleicht aus den k. l. Erblandern abwesend seyn tönnlen, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Johann Kosmatsch von Obergamling zu ihrem Kurator aufgestellt, mit welchem die angebracht te Rechtssache nach den für d:e k. k- Erblande bestimmten Gerichtsordnung aukgettihn und entschie» den werden wird. Dieselben werden daher dessen durch dieses Editt zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechler Zeit selbst erscheinen, oder dem bestimmten Venreier ihre Recht^bchclfe an Handen zu lassen, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle die rechtlichen ord? nungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung zweckmäßig finden würden, wldrigens sie sich sonst die ans idrcr Verabsäumung einstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. iiaibach am '-7. April 1847, Z. 1024. (!) Verkaufs - Anzeige. Es sind 53 Stück fünf Klafter und ein Schuh, oann a? Stück vier Klafter u. ein Schuh lange, durch sechs Jahre abgelegene Trambaume zusammen, oder in Parthien von zehn Stücken, zu verkaufen. Das Wettere erfahrt man im Zei-tungs- Comptoir. Lalbach am 21. Juni .6^7. Z. 979. (2) Gasthaus -und Douchebad - Eröffnung. Der Unterzeichnete erlaubt sich, einem verehrllchcn Publicum zur Kenntniß zu dringen, daß er mit seinem neu eröffneten Gasthause zu SöttelHof, m, Bezirke Re i chenburg, vi-, . :, - vi5 von ^urkfeld, eine Douchebad-Anstalt eta-blirt habe, zu deren Benützung er vie?, ^l. Herren und Damen ocr Umgegeno geziemend einladet - Gute Bedienung, echte Getränke und eine wohlbestellte Küche dürften an einem so freundlichen Punc< te, wie Sottelhof, gewiß den Freunden der Natur zur angenehmen Erheiterung und zwangloser Freude dienen. Sottelhof den ». Ium 1847. Joseph Lackner. 2 412 Z. 965, (2) Gasthaus - Anzeige. Indem der crgebcnst Gefertigte für den gütigen bisherigen Zuspruch ,. beim bürgu,ibischen Kreuz" seinen verbindlichsten Dank abstattet, bringt er zugleich zur gefalligen Kenntniß, daß dessen Oast-hauslocale sich nunmehr im Maren'schen Hause, am alten Markt Nr. 22, unter dem Schilde ,< zur Stadt Laidach., befindet, wo derselbe die bestmöglichste Bedienung mit Speisen und Getränken verbürgt. Eduard Hartwig, Gastgeber. ____________ Beim Gefertigten sind sehr gute italienische Weine, als: rother und weißer Gör-zer,vorzüglicherTerrant, und ausgezeichnet ter weißer Sellaner zu den möglichst billigen Preisen in kleinen oder größeren Parthien zu haben. Auch bietet er, statt des hier ge^ bräuchlicheli schädlichen Holzessigs, einen vorzüglichen starken Weinessig, die Maß ä 10 kr, und bel Abnahme einer größern Quantirät auch unter diesem Preise, an. Nebstdem hat der Unterzeichnete vortrefflichen, echt französischen Champagner, die große Bouteille u 2 fi. Ant. Fröhlich, Wienergasse Haus-Dir. Kl. Z. 997. (2)^ Im Hause Nr. 177, in der deutschen Gasse, im 2- Stocke rückwärts mit der Aussicht m d:e Krakauer-Vorstadt, ist eine Wohnung, bestehend aus 5 Zimmern, nebst dazu gehörigen Localttäten, vom künftigen Michaeli an zu ver^ebm.________^ '^ch gebe mn dle Ehre, anzuzeigen, daß die Nürnberger-Warenhandlung des Herrn Joseph Schreyer wieder neue Zusendungen von meinem Kinder-, Thee-, Damen-, große und klewe Preßburger, Gratzer-, Sophien- und Lambacher-Zwieback empfangen habe, welche ich zur geneigten Abnahme empfehle, Johann Pschnlger, Kllnstbäck.r m Wie«, St. Ulrich Nr. 9. Literarische Anzeigen. Z. 920. (3) In der Buchhandlung von F^ieHs«««?/. _n> eis^/.K««?' in Prag ist so eben erschienen und in F_,«ift«c:/s bei «V. M. s. lilMUM vorra'thig: Handbuch für die zur Erkennung der Wichtigkeit ihres Dienstpostens, und zur Belehrung über ihre, allf deinselben ihnen obliegenden Plichten, von k. k. GuheüN^lsecrelär. Groß Quartformat, in fehl starken Dccke!,i mit iieiü-wandlücken und Ecken fest gebunden ^ st ; feinere, Ausgabe ganz in Leinwand >nit gepreßten Decken Und Goldaufschris«, sehr elegant gebunden 4 fl. Za kr. Dieses, nach d.m cinstimmi.qen Urtheile Aller, äußerst glückliche und gelungene Werk Ü,nn und wi>d scine gemeinnützige Tendenz, in der aus^b>ciietetl untein Sphäre des Landvolkes auf eine 'gesetzliche, der öffentlichen Ordnung u«d dem Gcmcinwoyle zusagende H.'.ttung duvch ih>e unmilield^ren Vor» stände hinzuwirken, nicht verfehlen. Es ist eine Saat, deren scgrnreiche Früchte in dem Maße reifen werden, in welchem dieses Handbuch zur Verbreitung gelangen wird. — In einer warm gehaltenen, Ehrgefühl und Gemüth fruchtbar belebenden Anrede an die Dorfrichler wird ihnen die Wichtigkeit ihres Standpunctes überzeugend dargestellt; der weitere instructive Theil enthätt die den Dorfrichtern dienstlich zu beachtenden Gegenstände in alphabetischer Ordnung, Beweis und Bürgschaft für die Nützlichkeit diefes Buches liegen, nebst mehreren bereits bekannten speciellen Daten in dem Umstände, daß in dlei Monaien über 4000 Exemplare abgesetzt word.n sind. Es dürfte daber gewiß Jedem sehr willkommen seyn, auf dieses höchst gemeinnützige Werk, welches dcn Herren ständen des Königreichs Böhmen gewidmel ist, aufmerksam gemacht zu werden. Dasselbe Werk ist auch in böhmischer Sprache zu haben.