.56 270. ÄmlMalt zur Laikacher Zecklng. 2^. November. Ausschliesiendc Privilegien. Das Ministcriun, für Handel und Volköwirthschafl hat nachstehen^ Privilegien verlängert: Am 10. Oklol,er 1865). 1. Das dem Johann Desmarcst auf eine Verbesserung in der Fabrikation aller Gattungen Nägel anf kaltem Wege unterm 28. August 1857 ertlicille aus» schließende Privilegium auf die Dauer deö neunten Jahres. Am 19. Oktober 1805. 2. DaS dem Karl Schau auf die Erfindung cineS selbstthätigen Apparates, welcher bci alieu Arten von Dampfkesseln die Kessclslemblldung verhindert, unterm 15. Oktober 1859 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer dcS sicbeuten Jahres. Am 20. Oktober 18U5. 3. DaS dem Gerhard Hoheudal)! auf die Erfin> dung einer Fangvorrichtung um mittelst komprimirtcr Luft dcu Faugapparat für Förderschalen in Wirksamkeit zu briugeu. unterm 9. Oktober 1863 ertheilte ausschlie» ßende Privilegium auf die Dauer des dritten Iahrcö. 4. Das dem Franz Simon anf die Erfindung einer eigenthümlichen Fleischschueidemaschine unterm 14. Oktober 1864 ertheilte, seither an Karl A. Specker übertragene, aukschlicstcnde Privilegium auf die Dauer des zweiteu Jahres. Am 25. Oktober 1865 5. Das dem Eduard Sedlaczek auf ric Grsindung dlr Anwendung vou Theilströmen iu der Telegraphic llnlcrm 15. Oktober 1864 e»theilte ausschließende Privilegium anf die Dauer deS zmeitcn Jahres. 6. Das dem Julius Hippmann auf die Elfmdung einer eigenthümlich lonstrnirlen Säemaschinr unterm 14. Oktober 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS zweiten Jahres. 7. Das dem Wilhelm Köhler auf die Erfindung einer rotirenden Nalzcuprcsse, womit eine größere Quan» tita't uon Porzcllankiwpfen. als wie mit den bisherigen Prrsseu rizcngt werden lmuieu, untenu 12, Oktober 1862 ertheilte, seilber au die k. k. Präger Porzellan» und Thon« wam'lN'F, Dttö drm Ohlistili» Roll) auf oie Erfindliü^ ciiic^ elgciül'ümlichsli EplrarlfcüeS fiir Pfrrdracschirre »„. lcrnl 14. Oftol'er 1864 lrtl'rllte aliüschl'cßcnoc Piiuile. glnm anf die Danrr des zireile» Ialires. 10. Die rein ilall Otio Hryl ai,f nachfolgende zwei Erfindungen, nämlich: -») ans dir Erfindung dcu znr Erlrallion uon O.len. Frlten n. dgl, be»nl)!cn Schwefilkol'Icnstoss nnd das grwonneuc fclle Oe! von dem darin enihaltencu älherischc» Oelc zu befreien, dann li) anf die Elfl»du>'g ciücs Vcrfahrenö znr Wie» dergewinnnng des znr Ertraklion von Oeleu, Fllten u. dgl benutzten Schwefelkohlenstoffes, llnterm 18. Ol> tobcr l86li ertheilten zwei ausschlicstrudru Priuilcgirn, und zwar jkdes anf die Dancr des dritlcn Jahres. 11. Das dem Gustau Dauhc>il'er>i anf eine Vcr-l'essernlig drr Maschmcu-^sdsrricmcn »üterm 5. Novcm> bcr 1864 erlycilte aüöschlicßeudc Privilegilim auf die Daucr des zweite» Jahres. 12. Das dem Karl u. Habrrmaycr anf eine Ver> besserung in dcm Systeme der Dampfmühlcu unterm I-'», Oklobcr l8<;0 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des sechstm Jahres. > (4li2-l) Nr. ,2W5. Erlaß der k. k. Landesbehörde für Krain vom >7ten V^ovember »XttH, Nr. «VttU5, womit zur Militärbefreiungstaxe für das Jahr »8Ntt eine Vrläuteruuss kund ssemacht wird. Im Nachhange zu de» in Nr. lUl» des ReichS« gesctzblatt^'ö enthaltenen Verordnung vom 2«tcn Oktober l. I, betreffend die Festsetzung der Militär-befrcllll^gstax.' für das Jahr llMj, hat daö hohe k. k. ^taatsministerium im Einvernehmen mit den btthciligten Zenlialbeho'rdcn mit Erlast vom Nl. November d. I, Nr. 2I625/2W5 zur Begegnung etwaiger Zweifel angeordnet, daß Diejenigen, welche durch den Taxerlag für daö Jahr 16UU von der Pflicht zum Eintritt ,ns Heer sich zu befreien beabsichtigen, auch iu dem Falle nur den Taxbctrag von ll>00 si. zu erlegen habcn, wenn daö Ende des (nach §. 7 der Stelivertretungs-Vorschrift) von der polit, Behörde zu bestimmenden Erlagtermins, welcher jedoch für die Militär, Pflichtigen der zur bevorstehenden Hecrcöcrganzung aufgerufenen fünf Altersklassen nicht über den Tag deS Beginnes der Amtshandlung der Befreiungö-kommission im heimatlichen Btellungsbezirkc erstreit werden darf, noch in das Jahr !8«5 fällt. Die für die Entlassung dienender Soldaten im Ossertwege zu erlegenden Taxen sind in dem Falle, als die von der Landeö-Milirär-Behörde zu bestimmende »4tagige EllagSfrist noch vor oder mit dem letzten Dezember l. I. abläuft, mit dem Betrage von »2W fl., wenn dagegen diese I^tägige Erlagsfrist erst im Jahre l««6 ablauft, nur in dem Betrage von lUW fl. zu entrichten. Dies wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. (42l —l) Nr. l?963. Kundmachung. In Stelermark sind nachstehende Stipendien in Erledigung gekommen und mit dem Studien, jähre !865/t»»j wieder zu verleihen: l. Daö von Jakob Löschnigg, vormals Vikar zu Globaßnitz gestiftete Stipendium jährlicher 2» fl. 7i fl. l« kr., bezüglich dcsscn d,c bci dem StipcildillM dcS Jakob l?l)schli!gg angefühlten BcsiimlNllngcl» glllcii, Daü Präseutationblecht steht jedoch dem Pfarrer Nohrmeister zu Globaßnitz als Verwandten des Stifters zu. il. Das Stipendium des Andreas Schamperl, vormals Benesiziat zu Bchottivien, jährlicher 22 fl, ltl kr. Daosclbe kann in allen Studienabtheilungcn genossen werden, und es haben darauf vor Allen Verwandte des Stifters männlich^' und weibll, cher Linie, dann aber Sludircnde aus dem »Wln bischen« und aus Schottwien Anspruch Das Präsentatlon5rccl)t stcht dem hochwürdigsten Hcrrn Fülstbischos von Leckau zu. 4. Daö von Thomas lährön, weiland Fürst, bischof ron 1!aibach, für Schüler der siebenten und achten GymnasiaMasse und Hörer der Theologie gestiftete Stipendium dermal jährliche >5»st. I4kr. wozu dem hochwüldigsten Herli» Fürstbischof von Üaibach daö PräsenlationSrecht zusteht. Auf dasselbe haben Studlrende aus der l!ai-bacher Diöcese Anspruch. 5. Das Stipendium des Johann Weiher, vormals Pfarrer zu Maria Dorn in Abstall, jähr» licher 74 si. 7Ä kr., auf welches zunächst Ver. wandte des Stifters aus den Familien W^tzer und Wattig Anspruch habcn, daö aber in deren Ermanglung einstweilen auch an Studirende aus der Gemeinde St. Justus und Eliaö unter der vormaligen Herrschaft Wippach verliehen werden kann. Dasselbe kann bib cinschließig der achten Gymnasialklasse genossen werden. > Diejenigen, welche sich um diese Stipendien bewerben wollon, habcn ihre ordnungsmäßig do-kumcnlirten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Studicn.Dircktioncn bis längstens l 6. Dezember l. I. an die k. k. steiermärkische Statthaltern gelangen zu lassen. Graz, am 8. November ltzll.v K. k. Statt halte rci sur Steicrmark, (42U—l) Nr. 292U«. Konkurs-Verlautbarunst. An dem in Folge allci-gnädigster Genehmigung vom 2. Oktober l. I. neu zu eröffnenden k. k. vicrklassigcn Untergymnasium in Wadowice sind mit Anfang deS nächsten Schuljahres ein Di, rektorSposten und zwei Lehrstellen zu besetzen, für die eineöthcils die Befähigung aus dem historisch, philologischen, andcrentheils aus dem mathema« tisch'naturwissenschaftlichen Gebiete erforderlich ist. Die Bewerber um einen dieser Dienstposten haben ihre gehörig instruirten Gesuche entweder unmittelbar bci der Krakauer k. k. Statthalterei-Kommissl'on, oder wenn sie bereits in öffentlichen Diensten stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde längstens bis zum >5. Jänner »866 einzureichen. Krakau, am 3. November 1865. V o n d e r k. k. S t a t t h a l t e r e i - K o m m i ssi o n. (424—») Nr l«5,8 Konkurs - Ausschreibung. Im Vcrwaltungsgebiete dieser Finanz-Direk» tion kommen eine Steuer« Einnehmerbstclle mit dem Gehalte jährlicher 840 si. und zwei Einnehmersstellen mit dem Gehalte jährl, 735 si., sämmtlich in der IX. Diatcnklasse, und eventuell drei Stcueramts-Kon» trolorsstellen in der X. Diätenklasse mit jährli» chen 7»5 si. , «3U si. oder 525 si., oder Offi-zialsstellen in der Xl. Diätenklasse mit jährlichen 525 fl,, 472 si. 5U kr. oder 42U fl., sämmtliche gegen Kautionserlag, zur Besetzung. Gesuche sind insbesondere unter Nachweisung der Kenntniß des steucrämllichen Dienstes und der krainischcn Sprache binnen vier Wochen bci der Finanz'Dircktion in Laibach einzubringen. Auf geeignete disponible Beamte wird vor« zugsweise Bedacht genommen. Laibach, am 2N November lKU5. H. k. F i n a n z» D l r e k t i o n. "(42»—,) ' Nr. ^l!»^. Vcychlnngsstcucr-Pachtvelstcigllung. Von der k. l Fmauz.Direktion Zeitpunkte auch die allfälligen, mit der Stempel-marke von 50 kr. versehenen und mit dcm VadilB pr. 626 si. belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausrufsprcis ist bezüglich der Mr« ! zehrungsstcucr und des dermaligen 2Npcrz. Zuschla' gcs zu derselben mit dem Betrage von 6256 sl> östcrr Wahrung bestimmt. Auch ist der Pächter zur Einhebung unl ! Abfuhr der allfallig bewilligten Gemeindczuschläge verpflichtet. ^ 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Thcile dcs Ausrufs' > preises gleichkommenden Betrag von 626 fl. ö, Ä in Barem oder in k. k Staatspapiercn, welche na< den bestehenden Vorschriften berechnet und angl' nommcn werden, oder mittelst Real-Hypothek als Vadium der ^izitationö-Kommission vor dem B^ ginne der Feilbietung zu übergeben. Nach beeN' digtcr lizitation wird blos der vom Bestbietcl erlegte Betrag zurückbehalten, dln übrigen 3iz>' tanten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt, Uebligens gelten die im Amtsblatte der »Kla^ gcnfurtcr Zeitung"