INtMgenz - Matt zur Nmbacher Neitung Nonnerftag den 26 Nuli 1882. Aemtliche Mrlautbarnngen. Z. 9/^8. (!) Nr. 7132.Ü73Z. Kundmachung der Verzchrungssteucr-Verpachtung von der Bier-Erzeugung. — Die k. k. vcremt^ Eame-ral-Gefallen'-Verwaltung in Stelermark macht hlemit bekannt, daß der Bezug dcr allgemeinen Verzehrungssteuer von der Biercrzeugung in der ganzen Provinz Steiermark mtt E,n. schluß der Hauptstadt Gratz, dann die Ver-zebrungssteuer von der Branntwein-Erzeugung sämmtlicher in der Stadt Grätz befindlichen Braugewerbe, auf ein Jahr, d. i. vom ersien November ,632 , bis letzten October i633, im Wege versiegelter schriftlicher Offerte dem Meistbietenden überlassen werde. — Dilse Offerte — Ztens. Der Pachter ist verpflichtet, sich genau nach den, m»t den Circularcn des k. k. stelermärkischen Guberniums vom i< Juli 1829, Z. i:353, und, vom 7. August ,93o, Zahl 14472, kund gemachten Vorschriften und Bestimmungen, und nach den nachträglichen auf die Verzehe nmgsßeuer von der Bicrerzeugung, und rück-sichtlich der Stadt Grätz auch auf die Verzeh-rungssteuer von der Branntweinerzcugung Bezug habenden Entscheidungen und Verortmun-' gen zu benehmen. -^- 4tens. Dem Pachter »st unbenommen leine Pachtung ganz oder theil-weise an Untcrpächter zu überlassen, unter der Bedingung jedoch, daß em solcher Unier-Pachter nach den Gesetzen und der Landesverfassung zur Pachtung überhaupt zugelassen werden kann. — ZtenS. Werden Unterpachter von ' der Gefalls-Verwaltung in i'edcm Falle und in jeder Hinsicht blos al« Agenten des Pachters angesehen, der Pächter ollem bleibt für die g»-naue Erfüll:"^ aücr Punct? des Pachtvertrages ,n der Haflunq, und dcr Gcfalls < Vcrwal« lung ynantwonlich.— t^icns. Dlt bedunZenen 3go Pachtschlllmge mUen auf Kosten des Pachters in zwölf gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monates, und wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag wäre, am voraus' gehenden Werktage an da^s k. k. Hauptzoll- und Verzehrungssteuer-Oberamt m Gray, oder an dle allenfalls in der Folge bestimmte Kasse ge-nau und richtig abgeführt werden. -^ /tens. Dem Pächter liegt die Verbindlichkeit ob, von kem in der Prooinzial-Hauptstadt Gratz erzeugten, und über die Verzehrungssteucr-^mie llon Grätz ausgeführten Bier die Mehroiffercn; zwischen den Tariffsatzen für die Biererzeugung aüf dein Lande, und der Erzeugung in der Pro-vmzial-Hauptstadt Grätz, dann von dem, von den Bräuern in Gratz eräugten, und nach dem Tariffe versteuerten, über dic Verzehr'.mgs-steuer-Linie von Grätz aus geführten Branntwein, die nach dem Tariffe emgehobenc Verzehrungssteuer unter den fur Grätz vorgeschriebenen Modalitäten, an die betreffenden Par-theien zurückzuvergütcn. — Dicse Modalitäten können bei der Registraturs-Direction der vereinten Camera! - Gefallen - Verwaltung, dann bei dem provisorischen Verzehrungssteuer-Inspectorate in Grätz emgcsehen werden. — 8tens. In Beziehung auf die Behandlung der Vorräthe an versteuerten Bier, und rücksicht-kch der Braugewerbe m der Hauptstadt Gray, auch an versteuerten Branntwein, welche mic Ende October l6Z2 unverzehrr bei den Bräuern vorhanden seyn werden, wird bemerkt, daß der dermallge Pachter des Bezugs der Verzehrungssteuer für das currente Verwaltungsjahr verpflichtet sey, seinem'Nachfolger oder den Aerar den^ entfallenden Dteuerbetrag nach dem Tariffe zu versteuern. — Dieselbe Verpflichtung übernimmt der Pächter des Bezuges der allgemeinen Verzehrungsstcuer von der Bier-, und rücksichtlich der Hauptstadt Grätz auch von der Branntwein-E^eugung für das Verwalttmgsjahr l333 in Absicht auf die am Ende dcr Pachtzeir, d. i. mit Schluß des Verwaltungsjahres iIIZ bei den Bräuen vorfindlgcn versteuerten Getränkc-Nemanenzen. — ytcns. Wenn der Pächter beim Bezugs dcr Gebühr einen höheren Betrag nnhoben sollte, als der Tariff festsetzt, so hat derselbe ausser der Entschädigung der Parthci, die es betrifft, den zwanzigfachen Betrag dessen, was widerrechtlich eingehoben wurde, dem Gefalle als Strafe zu erlegen. — Der Pachter haftet so wie überhaupt, insbesondere in diesem Falle für das Benehmen der zur Handhabung sn-»ner Pcichtrcchte von ihm bestellten Personen. — ^otens. Der Pächter darf keinen Anspruch auf einen Nachsaß des Pachtbetrages für das eine oder das andere Objekt, oder auf irgend eine Abänderung während dcr Pachtdaucr mc», chm, insofern mchr während dieser Zeit -eine Veränderung des Vcrzchrungöllcucr-Tansscs für die Bicverzeuqung, und rücksichtüch der Hauptstadt Gratz für die Vranntwemcrzcuguncl der Braugewerbe ennritt, vielmehr bat" d/r Paragraph neunzehn des stciclmä>k,sct/en Gu« birnial, Circulars vom i. Illli 1829, Z^l Ii353, auf den Pachter volle Anwendung. — 11 tens. Wenn im Lauf der Pachttmg neue sieuerpssichtige Gewcrbsuiuerneh-nungen ent-stchcn, und der Pachter die Ausübung derselben gestattet, ohne daß dle Parlimen-den vorgeschriebenen gefällsämtlichen l^laubnißschein gelöset, und sich d.imir b^i ihln ausgewiesen haben, so fällt d?r für dicse Übertretung der Gcfälls-Vorschriften zu cntrichlcnd? Strafde^ trag,nlcht dem Pächter, sonocm dem Acrar zur Disposition cmhenn. — Z2tcns. Vor dem AnirlNe der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen nach erlangter Kenntniß, von der Annahme der Offerte hat der Päch< ter den vierten Thill dt's für ein Jahr bedungenen Pachtsch.llmges als Caution im Baaren, oder in öffentlichen Obligationen nach d^m zur Zeit des Erlags bekannten börsemäßigen Cours-werthe, oder mittelst Pra^m-atical-Hypothek, welche auf Kosten des Pächters grundbüchlich zu verschreiben ist, zu erlegen, wobei das' de-positirte Angeld einzurechnen, oder fails die ganze Eautwn mittelst einer Realhypothck sicher ^gestellt wurde, zurückzustellen seyn wird. — lItens. Bleibt der Pachter mit einer P^chw schillings-Rate im Rückstände, so stcht der Ge» fälls-Verwaltung das Recht zu, dc.5 Ausstand ol)ne Weiterem durch die Caution zu bedck-ken, zugleich aber die wcttere Erhebung deS Gefalls nach Gutdünken durch selbst gewählte Sequester besorgen zu lassen, auch auf ^ostc-und G.'fahr des Pächcers das Pachtobject neuerdings feilzubieten, falls aber die P^chloer.' steigerung fruchtlos bliebe, die Aasindung mit den Üenervliicdrigen Partheien, oder die la-riffmaßige Elnhebung einzuleiten, und sich rück-sichtlich der Kosten so wie der anfälligen Differenz an der Canrwn, und im Nothfälle ün den übrigen Vermögen des Pächters sckMos zu halten. Ein allenfalls sich ergebendes gün? stigeres Resultat der Versteigerung oder dcr Abß^dung, oder der tariffmaßigen Elnhebuiig soll aber nur dem Vcrzehrungssteuer-Fonde zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sollen der Gefätls-Verwaltung zustehen, wenn der Pachter den Antritt der Pachtung des eu 391 nen oder des andern Objectes verweigert, oder wenn wahrend der Pachtung der Fortsetzung derselben eines der oben im Allgemeinen ange-deuteten Hmdcrniffe in den Weg treten sollte. — iHtens. Für den Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, selche zur unaufgchaltcncn Erfüllung des Vertrages führen, wogegen auch dem Pachter der Rechtsweg für alle ^Ansprüche, die er aus dcm Vertrage machen zu können glaubt, rsscn sichen s^ll. — ;5tcns. Dcr Pächter lst verpflichtet, auf jedesmaliges Verlangen d?r k. k. stcicrmar-klschen r>cremten Eameral - Gcfallcn - Verwaltung und dcn von ihr abgeordneten Beamtkn unweigerlich die C'msicht in die Rechnungen zu gestatten, und nchttge Auszüge über die ge-sammlc Blcrcrzcugung dcr Brauer in Steicr« mark, mid über die Branntwein-Erzeugung der Brauer in Gratz, über jedesmalige Auf^ sorderulnz uurzulcgen. — ißtens. Dem Pach^ lcr liegt ob, die Stämvclgebühr für das in den Handen, dcr k. k. stciermavkischm verein» ten Cameral-Gefallen-Verwaltung verbleiben^ de, und mit dcn classcnmaßigen Stampel zu versehende Vertrags-Exemplare zu besiretten. Gratz am zZ. Juli l6^2. Z. 926. (3) Nr. Mß. Kundmachung. Bei dem k. k. Aerarial - Gränzvofiamte zu Podgorze »st die Aerarial-Pofimkistersstclle mit Lc»o ft. Gehalt und entweder m»t einer Natural - Wohnung oder Falls selbe mcht aus-zumitteln ware, m,t einem Quartlergelde vun La ft., gegen Erlag einer Caution im Besol-dungsbetrage, zu besehen. Was gemäß Decret der wohllöbl k. k. obersten Hof - postverwaltung, 6äa. zZ. l. M., Z. 7ol8, mit dem Beifügen bekannt gemacht wud, daß Icne, die sich um diese S-telle zu be? werben gedenken möchten, :hre gehörig belegten Gesuche bls Ende August 18I2 im Wege ihrer vm-gcs^ten Behörde bei der k. k. Lember-ger Ober'.Postverwaltung einzureichen haben. K. K. lssyr. Ober.Postvercvaltuna. Lai-'bach den 19. Juli 1332. Fellbtetungs - Edict. Von der k. k. Berggerichts-Substitution zu Laibach, als Real. Instanz, wird hiermit bekannt gemacht, daß über Ersuchschrciben des löblichen Bezirks - Gerichtes der Staatsherr, schaft Lack, ääo. 22. Ium iäZ2, Zahl i65Z, welches die öffentliche Fcilbietung der, in Obev-Eisnern befindlichen Werksanthclle, und zwar: 1.) des Schmelz« und Hammeranthcils, Dien? stag der Z.Rechcnwoche/geschätzt auf,Zofi,; 2.) des Schmelze und Hammeranthcils, Samstag dcr 3.Rclhcnwoche, geschätzt auf iZofl.; 3.) des Schmelz- und Hammerantheils, Freytag der 5, Nclhenwoche, geschätzt auf i3ofl.; ^.) des Schmelz- und Hammerantheils, Mittwoch der L.Rcihenwoche, geschätzt auf iZost.; 5.) des Erzkellers Nr. 11, geschätzt auf 60 fl.; 6) der Roheisenhütte Nr. 12, geschätzt auf äc» st-; 7.) dcr Noheiscnhüttc Nr. 48, geschätzt auf 25 fi.; 6.) des Kohlbarns Nr. 9, geschaht aufZH fi.; 9.) dcs Kohlbarns Nr. I i, geschätzt aufZo st.; 10.) des Kohlbarns Nr. ^tt, gc1cha!)t aü^52 fi.; 1!.) des Kohldarns Nr,/^7, geschäht auf 20 fl.; im Wege der Execution bcwUliget hat, für die dießfalkge Versteigerung drei Termine, und zwar: für den ersten dcr 20. August, für den zweiten der 20. September, und für -den dritten der 20. October d. I., mit dem Bcisatzc bestimmt wurden, daß, wenn diese Werks-Entitäten, welche abgcsondut feilge« botcn werden, weder bei dcm ersten noch zweiten Termine um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht werden konnten, sie bei dem drlttcn auch unter dcr Schätzung verkauft werden würden. Die Kauflustigen haben demnach an den erstgedachtcn Tagen, Früh um 10 Uhr, in dießamtlicher Kanzlei zu erscheinen, allwo mittlerweile die Kaufsbedingmffe einzusehen , sind. — Laibach am 19. IuK 18Z2. Vermischte Verlautbarungen. 3. 944- (2) Nr. ,82?. Edict. Alle Jene, welche auf den Verlaß des am 2g. Februar 3ÜZ2 zu Obelloufcb verstorbenen h«rr« Earl Sorre, aus rras immer für einem Rechts» gründe eine Forderung zu stellen j»..ben, oder in selben schulden, haben zur Anrseloung ihrer For« derungen und Sckulden zu der auf den 27. August l. I.. Früh 9 Uhr vor dieftm BeziitSgerichte be? stimmtenil'qmdirüngs-Tagfahung und zwar so ge« wih zu erscheinen, als im widrigen Falle die Gr. stern die Folgen des §. 6^4 b. G, B. treffen, die Lehlern aber im ordentlichen Rechtswege belangt werden würden- Bezirksgericht haasberg am 6. Juli i632. Von dem Bezirtsgericbt« haaöberg wird hie» mit belannt gemacht: G3 sei in Folge AnfuchenS des Georg Goockar von Niederwarf , clo pl-ao5sii-law 24. d. M-- Nr. »527, in die executive Feil« bietung der, dem Lorenz Marlintschitlch auch von 3g2 Niederdorf gehörigen, der Sitticher Karssnergüll, Zud Rect Nr. 4ij2, zinsbaren, auf 460 ss. ge. schähten i)^» Hub«, wegen schuldigen 23 ft. 36 lr. c. «. c, geroMiget, unt> zu deren Vornahme der »6. Juli, der ,6. August und der »?. September l. I., jedesmal um 9 Uhr Fluh in I^oco Nie« derdsrf mit dem Anhange bestimmt worden, daß, faNs di-efe Realität weder bei der eisten noch zwei, ten Licitation weder um die Schätzung nock dar. «der an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dritten auch unter der Schätzung hintangegeben werben soll. Wovon die Kauflustigen durch Eticte und die intabulirten Gläubiger durch Rubriken verständiget werden. Bezirksgericht haasberg am 26. Mai i332. Z. 95Z. (2) E. Nr. ic>6. Edict. Gerichtsdieners - Dienst zu verleihen. Bei der Herrschaft Fürst Carl Wilhelm V. Auersperg'schen Herrschaft Pökland m Un^ terkralN/ ist dre Stelle des Gerichtsdleners, welcber zugleich auch den Dienst als gerichtlicher Zustellungsbothe zu versehen hat, und mit welchem cm annehmbarer Gehalt, dann Ges treibe-Dcputat verbunden ,st, zu vergeben. Jene, welche sich um diesen Dlenstposten bewerben wollen, haben ihre gehörig docu-mentirten Gesuche persönlich bis 20. August d. I. hierorts einzureichen, übrigens abcr auch nachzuweisen, daß sie des Lesens und Schrei» bens, bann der deutschen und krainerlschen Sprache kündig/ und eines sittlichen Lebenswandels seyen. Herrschaft Polland am l6. Juli l83,. 8. 95». (2) I. Nr. "65 E d i c t. Alle Jene, die bei dem Verlasse des zu Ga» berje am 9. Februar lU5a veistoivenen Thomas Godetz. aus was immer für einem ÄechtögrWnoe einen llnsp-uch zu machen'gedenken, werden auf-gefordert, seloen dei der auf den 22. August l.I., Früh 9 Uhr vor oiescm Gerichte diehf^lls destimm« «en Ta^sayung so gewiß anzumelten und darzu« thun. widngens sie slck die Folgen oeü §. 614 b. O. B. selbst zuzuschreiben haben. Bezirtsflickt Weixelderg am l9. Juli »6Z2. I. Nr/»,67. S d i c t. Von dem Bezirls^erichte Weixelberg, als Ab-bandlunasinstanz, »-»iro allgemein kund gemacht, eah zur Aquidirung des Neilafses nach dem zu Weit« senstem am 22. Mai d. I. velsiorbenen Hofstatt» lers nnd Schmiden. Johann Perme, der Ta« auf den 8. August l. I., Früh 9 Ubl vor diesem Ge» lichte benimmt sei, wozu die Gläubiger bei sonsti« gen Folgen deö §. 6,4 b. G. B» zu erscheinen ha. den» Beziltsgelicht Weixelberg am »2. Juli ,L22. 3- 946. (2) Nr. 752, tZ d i c t. Von dem vereinten Bezirksgerichte Münken« dots wird bekannt gemactt: Gs sei üdcr Anlangen des Thomas Mlat ron Podgier, rregen aus dem lrilthfchültöämtlichen Belqleiche vom 19. septem» der 1629 aushafte»iden 22 ft. sammt Änhcing. die executive Fcilbietmig der, dcm Andra hrasttr ge, höligen, dem Gute Steinbüchel. suk Rcct. 3lr. 2, dienstbaren Ginviertcl-Hube sammt An- und .^u-gehör zu Podgier, bewilliget, und die Vornahme derselben auf oen,9. Juni, 19. Juli und 2«. August l. I., jedeSmal zu den gewobnl»chen Volmit« tags'Amtsstunden uno in ^«co Podgier mit tem Beisahe anberaumt worden, dah diese Realität," wenn sie dei der ersten oder zweiten Tagsahung nicht wenigstens um den gerichtlich auf »6(>5 s». ,0 lr. erhobenen Echäyungöwerlb an Manu ge. bracht werden könnte, bei der dritten auch darun» ter zugeschlagen werden winde. Dessen werden die Kauflustigen mit dem Anhaute verständiget, daß sie die Schätzung, den Gcundduäsextract und die LicitationSbedingmsse, vermöge welcher Leytere» unter anderen jeder Mitbieter cin Vüdium pr. 200 ft. dar zu Handen der Limitations. (Zommissi^ti zu erlegen haben wird. täglich »u ten gewöhnli. chen Amtsstundcn hierorts c«nseden tonnen. Vereintes BezirsZgericht Münkendoif den »6. Mai i6Z2. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feil» bielungs « Tagsahung lst lein Kauslufl«üer erschienen. Z 9Z7- (2) I. Nr. lo2^, G l> i c t. Das Aezilks» Gericht Sctneederg macht lunk : TZ lev üder Anflichcn des Anton Mrant von Ra> lchiza, wider Georg Sallai und leinen (Zommtt« tenten Gcegor Pctrizh, »n die Relicitation dee„ von dem Leytcrn im Licitationstvege erstanden«» Viertelhube sammt An» uno ^ugehör, der Maria hitti. verehelichten Pltliib von Saverch, we^e» nicht zugehaltenen Vicitationsdeoingn ssen gewill»« get, uno zu diesem Gnde eine einzige Versteigs, rungsiagsayung auf den b. August l. I., Fluh um 9 Uhr, in I^ucc» Saverch mit dem Belfciye angeordnet worden, daß diese Realität bei dieser Tagsayuüg auch unter dem Schähunyswerthe hint' angegeben weeden würde. Die Lic'tlltionöbedinü« nlsse tönncn täglich in dieser Amtölanzle» einge« sehen werden. Bezirks < Gerichs d» Herrschaft Schneebeeg am lo. Juli 4L2». Z. 950. (2) Es wünschet eine Parthei in einer beleben Vorstadt von Laibach, zu Michaeli ein Quartier mit vier Zimmer, einer Küche und Speis-kammer, nebst einem Keller, dann Holzlcgc, unweit einer Kirche in Pacht zu überkommen. Diejenigen, welche cin so geartetes Quanier hintcmzugebm wünschen, werden ersucht, es bis 4. August l. I., bei dem Hausmeister auf dem neuen Markt, Haus,Nr. 202, anzuzeigen.