i^ro. iW. Donnerstag den 29. October 1829. C5übermal - Verlautbarungen. > m Auslande zu siu^crcn, vun Ä-lcrn und Vormündern an auslalidische Sn,d,cn.AnssoIten gründet w«r-5en, haben Seme k. k. Majestät mittelst aller, höchster Entschließung uvm 2". Iuliub d. I,, ,u befehlen geruhet, daß un Auslande errvor-bcne Studienzeugnlsse für Inländer ga» nlcdts zu aellcn haben, und daß ew lnläo.dlschcr ^lünaling, welcher solche Gtudlmnugmffe bcl-brlrctt und studieren w'.ll, das Grudlum vom Anfange zu beginnen und ordentlich ohne Abkürzung und Zusammcnztthung fortzusetzen hat. _^ Diese allerhöchste Entschlltßung wnd in ^clge der hohen Etudicnhofcommzsswns , Delete vom Z. August und Z. October d. I., 3ahl äoi6 und ^9/^6, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach den ,y. October 1829. Joseph Camillo Freyherr v'. Schmidburg, Gouverneur. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubermal-Secretär, als, Referent. 3?'IZ687'tt) Nr. l65. Gt.G. V.C. ^ Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung der im Rentbe-znke (^2po ä'I^nia, gelegenenRealttäten. — In Folge hoher Si. G. V. HofcommGons« Verordnung vom 29. July d. I., Nr. ^Zg, wird am 24. November 1629, und nötigenfalls in den darauffolgenden Tagen ,n den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dem k. k. Rcntam'te in lünpo ä'Izlri^ Istrianer Krnscs, zum Verkaufe lm Wege der öffentllchen Vcr-sicigerung, der zum Bruderschafts-Fonde ge-höngen, in der Gemeinde ?2äei!3, Bezirk ?lrano gelegenen Realitäten/ geschrNten wcr-yen, als: — 1.) Der kleine Garten m I'2- äeu», lm Flachenmaße von 23 !j2 Quadr. Klafter , geschätzt auf 4 fi. i5 kr. — 2.) Der Ackergrund in ^on«.^«^ WaäaX) »m Flachenmaße von 5ig Quadr. Kl., geschätzt auf Zü si. 25 kr. — 3.) Der Ackergrund m <^'. ullkän 3l,. (^l»r1i2riiill, ,m Flächenmaße uon bdI Quadr. Kl. , geschätzt auf 76 fl. 35 kr. — 4.) Der Ackergrund in <^oul.rll^I V^Iaer-ni^o, «m Flächenmaße von 1 Joch, 335 Quadr. Kl., geschätzt auf ^7 st. i5 kr. — 5 ) Der Wlesengrund in (^oni.i-aliI Vulclor-ui^o^, ;w Flächenmaße von 1128 Quadr. Kl., geschätzt auf 127 ft. — 6.) Der Weldegrund mlt Ollven in <^Oiil.ruci2 (^cinixe) lM Flä; chenNüße von 9) Quadr. Kl., geschätzt auf 2l) st. bo kr. — T M'e Realitäten werden, w wle sie der betreffende Fond besitzt und ge-mtzt, oder zu duschen und zu genießen be-rcchngct gewesen rväre, um den beygesetzten Flöcalpreib ausgeboten und dem Meistbietenden «int Worbchüll 0^ Gemhrmgung der k. k. Gt. G. V. Hofcomnmsion überlassen werden. — Numand wnd zur Versteigerung zugelaft sen, der mcht vrrlausig den zehnten TheN des Flscalprnses entweder in borer Conv. Münze, oder m öffentkchen auf Metall-Münze und auf den Ueberbnnger lautenden Staatspa-Plercn nach chrem curbmaßlgen Werthe bey der Verstngerungs - Commission erlegt, oder elne auf dusen Betrog lautende, vorlausig von dcr Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Gicherstellungs-Ur-kunde beydringt. — Dn erlegte Eautwn wtr? ftdtm T,cllonten, mtt Ausnahme dcs Me.Me« Nrs, nach bCcndig'er Versteigerung zuruage-ficllt werden, jene des Me.stb:eters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls e sich zur Errichtung deß d.cßfalttgen EoMr.ctes mcdt herbeplassen roollte, oder wer,n er d.e zu bezahlende erste Rate m der Waschten Ze. VbenchNgte,beypMtm^gerE^^ dieser Obliegenheiten aber wnd lhw dcr c^g r Betrag ^n der er^n Kaufsch^g^ abgerechnet, oder dtt sonft gelel'" 906 wieder erfolgt werden. — Wer für einen Drttten einen Anbot machen will, ist verbunden, dle diesfällige Vollmacht seines Eoman-tenten der Versteigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. — Der Mechbtcter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgten und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor Uebergabe zu berichtigen, dle ande, re Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßlge Hlcherheit gewahrenden Realität in erster Priorttät grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halb' jahrigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jahrltchen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erftehungspre^s den Betrag von 5c> st. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillings« Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen dle ersterwähnten Vedmgnisse berichtiget werden muffen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglclchen oder früheren Berichtigung deS Kaufschlllings herbepläßt. -— Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanscklag und die nabere Beschreibung der zu veräußernden Nealnaten können von den Kauflustigen bev dem k. k. Rentamte in lüa^a ä'IstrlÄ emge< sehen werden. — Von der k. k. Staats, Güter- Veräußerungs, Prov. Commission. — Driest am 2. Occober 1829. Joseph Franz Englert, k. k. Gubermal- und Präsidial-Secretar. ,.Z. 1Z69. tt) Nr. 16S. St.G.V.C. - K u n d m a ch u n g der Verkaufs - Versteigerung der im Uenrbe- zir?e (I^iu ä'I->^-i,-t, gelegenen Ncalitaten. __ In Folge hohcr St. G. V. Hoftommisfionv-Vcrordnung lwln 29. July d. I., Nr. 73-7, wird am 25- November 1F29 , in dm gewöhnlichen Amtsstund^n, bey dem k. k. Rentamte in t^npci (I'I^l-i^, Isiriancr Krnfts, zum Verkaufe imNe.ic der offcntlich:nVcrst?igerung, derzumBruderschllfts-/^nde gehörigen, in der Gemeinde l^luwvwk, Bezirk ^< ä'I^u-ia, gelegenen Realitäten, geschritten werden, als: 1.) Ein öder Ackergrund in lünnuuäH 6c>u/) !n s^Ääa, im Flächeninhalte von 100/,, Quadr. ^Klafter, geschätzt auf ZLss. 25 kr. — 2) Ein f öder Ackergrund in (^onlr^ia «c>^o I3 5U'^-' ää, im Flachcnmhaltt V5N 1146 Ouadr. Kl., geschätzt auf i lo ss. ^5 kr. — I.) Ein Wicicn-gründ in ^oiuraaa 6^1122^ im Flächenmaße von 3 Joch, bo/. Quadr. Kl., geschaht auf 20L fi. Zo kr. — /s.) Ein Wlescngrund m <^uinr»cla Ün^rixa^ in Flächenmaße von 12/5 Quadr. Kl., geschätztauf 5c> fi. 25kr.-^Dlese Realitäten werden, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen ^berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten Fiscalvreis ausgeboten und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof - Eom-mijfion überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlausig den zehnten Theil des Fiscnlpreises entweder in barer Conv. Münze, oder in öffentlichen, aufMetall-Münze und auf den Ueber-bringer lautenden Staatspapicren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey der Vcrsteigerungs-Eommisswn erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitantcn mit Ausnahme des Meistbleter^ nach beendigter Versteigerung zurückgesteM, zcne des Mcistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des oicßfalligen Con-tractcs Nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bcy pflichtmaßi^cr Erfüllung dieser Oblicgenhctten aber wu'd ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Halfte abgerechnet, oder dte sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Ner für einen Dntten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfä'lligc Vollmacht seines Commi-tenten der VersieigerungscCommisslon vorlausig zu überreichen. — Der Meistbicter h<»t die Hälfte des KaufschMings innerhalb H Wochen nach erfolgtcr und ihm bekannt gemachter Be^ statigung dcs Verkaufs-Actes und i:och vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Convc,>no!is-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfalls-Naten adfühn, in fünf gleichen jahrlichen Raten-Zahlungen abtragen, w^n der Erstehungs-prcis den Betrag von,5n si. übersteigt, sonst aber wird die zweyte KaufschMings- Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebcrgabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anbo>cn wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichcn oder früheren Beuchn- 9"7 — Die 'übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realität können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in l^po ä'Iälrm emgeschm werden. — Von der k. k. Staats -Güter - Veraußcrungs - Provinzial-Commisston. Tnest am 2. October 162g. Joseph Franz Englert, k. k. Gudcrmal- und Präsidial-Secretar. Z, i36o. (3) ad Nr-, 2285a. AVVISO DI CONCORSO. Resosi vacanle il posto di Assistente all' I. R, Accademia Reale e Nautica in Trieste , cui.ra anncsso V atmuo appuntamento di iiorini trecento, vengono invitiati tutu qucl-li chc aspirasscro a tale impiego, di prae-seutarc?le loro siipplicLc auto »rase a questo Governo fiiio ai 20 Gennajo i83o, corrc-date con documenti, degni di fede compro-vanü I' el« ^a ]>atria? ^° stato y la religionc e la inoralita del supplioaute come pure le linguc da essi possedute e gli stud) fat-ti. — L7 impiego di Assistente non durera die due^ anni nei quali potra qualificarsi per una catcdra^ d' un pubblico istituto d' istrnzione, ed e percio clie i candidati per jl detio posto dovranno dimostrare dJ aver tenninato con buon successo gli studj in un Liceo pubblico. — L' Assistente prestera i suoi servigj alia Direzione dall' Accademia ne^li assari di cancellcria e nell* insegnamen-to speriinentale delle scienze naturali e a qnclle incombenze uffiziose, die sara per ricevere dalla Direzione. — Dall' I4 R4 Qo-verno del Litorale. — Trieste li 5 Ottobre 18^9^ _______ Rrnsämtliche Verlautbarungen. Z. lZ72. ^(0 ^ ^ Nr. 1^69. K u li d m a ch u n g. In Folge Eröffnung des hochlöblichm k. k. Landes-Gubcrmums vom 19., Empfang 22. d. M., Zahl2367Z, hat dic k. k. sieperm Ull)r. küstenl. Zollgefallen - Administratwn ln Grätz zur Emhebung dcr ncucn allgemein n VcrzchrungsMler, von dcm in die Haumi^! ^albach eingeführt werdcndcn sicu r^ n F gcnM^en, sieben Limen5mte nam,.- ' der Wiener, Trlestcr, Carlstädter S^ a>7 ter, Pollüna, Klagmfurter ^ini) ..^ ^ ^-roschPlatze, dann dre Bott^I/' ^ "" W'r wne, aufzusiellcn b^undcn; ^nnt iten des kommenden Monats November l. I. m ihre volle Amtswivkung treten werden. — Um Gcfällsbevortheilungen nach Möglichkeit vorzubeugen, ist zugleich die Aufstellung nachstehender Verbottafeln, die mit der Aufschrift: „Für Vevzchrungs - steuerbare Ge-genstande verbotene Wege" bezeichnet sind, angeordnet worden, und zwar: Nens. Auf dem Wege zwischen der Wiener und Klagcnfurtcr Strasse; 2tcns. Auf den vier Feldwegen in der Linie von Sl. Christoph nach Udmach; Ztcns. Auf dem Wege zwlschen der Kaserne und dem Laibachflussc; /^tens. Auf dem sogenannten Kroisenegger Stradon, und otens. Auf dem Seitenwege im Stadtwaldc. — Diebel versteht es sich von!sclbst, daß hier nur d.e bekanntesten Nebenwege aufgezahlt Md, und überhaupt auf allen roic immer Na-mm habenden Seitenwegen oder Fußsteigen oas Betreten des städtischen Pomeriums mit vcrzeyrungsstcuerbarpfiichngen Gegenständen verboten zst. — Was hiemit mit dem Beisatze zur allgememen Kenntniß gebracht wird, daß um sowohl das stadtische Publicum, als auch dle fremden Verkäufer vor Nachtheil zu warnen, man dieselben bei dieser Gelegenheit auf die Strafbestimmungen des hohen 'Gubernial-Eirculars, ääo. Laibach den 26. Iuny d. I., Zahl 1)71, §. 32 und 4y, dann namentlich aus den tz. 39, I.n. ä., welcher von der Em-fuhr nber dle Linie der Stadt Laibach handelt, aufmerksam mache. — Schlußlich wird erinnert, daß bei dem angenommenen Grundsätze, wor-nach bei den durch Linienämter geschlossenen Städten nicht durch zufällige Standpunkte der Anienämter, sondern dic Pomcrialgranze der ^-tadt du Verpflichtung zur Bezahlung der allgemeinen Verzehrungsstcuer entschcldet, alle bis zur äußersten Gränze des Stadtgebietes befindlichen Häuser, als zur Stadt gehörig, auch dem für die ^tadt bestehenden Ta-nffc unterliegen, folglich die Bewohner der-selben gehalten seyn, ihre steuerbaren Eingangs-producte zum.nächsten Linien- oder Bolletan-tcnamte zur Amtshandlung zu stellen. Ucbn-gcns wird, um auch rücksichtlich der städtischen Pomerialgranze allen Irrungen zu begegnen, eine genaue und dctaillirte Beschreibung derselben in Kürze nachtraglich bekannt gemacht werden. — Vom k. k. Kreisamte Laibach am 25. October :82g, ^ Ktavt- un3 lalwreMliche ^erlautharunssen. 2 ,366 (1) Nr. 69Zl. ^' Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram wkd anmit bekannt gemacht. >-ß 9"3 Gesuch des Dr. Andra Xaver Ne-Wschltz, als Kaufer des in die Paul v. Fran-kenfeld'sche Gantmasse gehörig gewesenen Haufes in Laibach, Nr. 17, in der tzvtadt, in d,e Ausfertigung der Amortisations-Edute, rück-sichtlich des Adthettungs-Protoc'olls vom 29. März, praencN. 9. August 1794, au^ das in Laibach, snd Eonsc. Nr. 17, ,n der Btadt gelegene Haus, aufgenommen in Bachen ° der Antonm 0. Schildenfeld, wider Or. Paul v. Frankenfeld, wegen 2700 ft. und H ojo Zinsen, hievon gewllllget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedach, te Forderung pr. 2700 ff. und 4 <^a Zinsen, aus was immer für emem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe blnnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzu« melden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen ocs heurigen Bittstellers Or. Andra Xauer Repeschty, das obgedachte Nbthellunas-Protocol! vom 29. März 179/5, nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für'getödtet, kraft-und wirkungslos erklart werden wird. Lalbach den »7. October 1829. ^ AZmtliche Verlautbarungen. ß Z. 1362. (2) Nr. 565. Adm. l Kundmachung. ^ Von der k. k. steyermarkisch - illyrisch.kü« ' sienlandischen Zollgefällen-Administration wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht: das in Folge hohen Finanz-Ministerial-Decretes, vom ^26. September 1829, Zahl 356M. ?., der Rbei dem Salzamte zu Spual im Willachers Kreise liegende Vorrath von ungefähr /^oo Centner Halleiner Gudsalz, an die Melflbliten-den werde überlassen werden. ^ Diejenigen, welche geneigt sind, diesen WSalzvorrath entweder ganz oder zum Theile Man sich zu bringen, werden hiermit aufgefor-»dert ihre Offerte schriftlich zu machen, darin Rden für den ^^wer Salz angebotenen be-Wftmlwten Betrag mtt Buchstaben auszuschreiben, und längstens bis i5. November l. I., ^.uersiegelt an die Administration einzusenden, Dwobe» bemerkt wird , daß das Salz gegen baren Erlag des genehmigten Anbotes auf Kosten dev Kaufer uon Spital abzuführen seyn werd?. ^ Gratz am 17. October 1829° RZ^ZSZ. (2) U Verlautbarung. R. Tm 9. November 1829, werden zu den gewöhnlichen Amtsssunden in der Amtskanzley der Bankal. Fonds, Herrschaft zu Adelsbcrg, die der genannten Herrschaft gehörigen Garben-, Jugend-, Sack-, Erdapfel- undWein-zehende der Gemeinden Ober- und Unter« Koschana, Buje, Neudirnbach, Kaal, Ne-verke. Verbau, Dorn und Grafenbrunn, auf sechs nacheinander folgende Jahre, nämlich: seit z. November 1629, bis letzten October igZ5, mittels öffentlicher Versteigerung verpachtet werden, wobey den Hehendholden daS gesetzliche Emssandsrecht vorbehalten wird. Verwaltungsamt Adclsberg am 21. October »629. vermischte Verlautbarungen. 3- 1274. (!) Bekanntmachung. Nachdem mit Ende d. M. die Verwaltung des Bezirkes Neumarktl von der Herrschaft Neumarktl an die Herrschaft Radma.^se dozf übergeben wird, so findet sich dte Be» zirksherrschaft Neumarfil ueranlaßl, hiemit all? jene Partheien, welche irgend einige Alisurü, che an die hierorllge Stcuerbezirks» Walftnde^ positen» oder Vorspannskasse haben sollten, aufzufordern, duse Ansprüche, bis" 7. November l. I. anzumelden und zur Liquidation zu briNl gen, wlor»gens später kein Bedacht darauf ß?5 nommen werden w«rd. Bezirks-Herrschaft Neumarktl am 2/.. October 1829. Z. ih62. (2) Nr. Lok. Von dem k- k. Bezirksgerichte Idriu wirb in Folge Execution^führung des Johann Mlmar von 8l.2i-^vää3, die den Ignaz Echaki'-schcn Erben gehörige, zu I^ov2v.lF^ Haus-Z, Z, liegende, der löblichen Gtaatsherrschofl Lack, 5u!> Urb. Nr. 535, zinsbare, sammt Zugehör gerichtlich auf 229 st. 20 kr. ge-schätzte Kalsche, be« den m»t dleßgerichtllchem Bescheide uom 20. October 1829, auf den i2< November, Z. und 2/». December l. I. , Früh 9 Uhr im Orte der Realttat bestimmten FetlbletungstagsatzUligen mu dem Bellas uer-kauft, daß, wenn beyannte Realität bei d^r ersten und zweiten Fcilbietungs - Tagsahung nicht um oder über den Vchahwcrth verkauft werden könnte, bei der dritten Feilblelungs. Tagsatzung auch unter demselben an den Meui-bittenden bmtangegebcn werde. D,e Llcitat«ons> bevingnlsse können inzwischen in dieser Ge-rlchtskanzley eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Idria am 21. Oc^