zur Laibacher Zeitung. ^ 96. Nonnerstag den 13. August 18Üi. 3^1119. (3) Nr. ""7^ C i r c u l a r e des k. k. lllyrischen Guberniums zu Laibach^ — Aus Gelegenheit einer am 14. IuU 1841 abgeschlossenen Staatsanleihe, worüber Staatsschuldvcrschreibungenmit Fünf vom Hundert in Conventions - Münzs verzinslich ausgegeben, werden^ h-aben Seine k. k. Majestät die Zusichcrung allcrgnädigst zu ertheilen geruhet,, während fünfzehn, Jahren,, das ist bis letzten October 1856,, bel dieser neu contrahir? ten und bei der übrigen fünfpercentigen. Staats-schuld,, die sich auf das Patent vom 29. October 1816 gründet, dann bel der fünfpercenti-gen Schuld des« Lombardisch - Venetianischen. Monte, weder eine Herabsetzung- deö> Zinsen? fußcs, noch eine Capitals-Rückzahlung eintreten zu lassen; welches in Folge Decretes der k«. k. hohen Hofkammer vom 15. Juli d. I. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 23. Iulr 1841. Joseph Freiherr 5>. Weingarten^ Landes-Gouverneur. G ü r l Graf zu Welsperg, Raitenau und P rlmö r, Vlcce Präsident. Joseph Wagner, k„ k. Gubernialrath. s. 1113., (3) Nr. 2012g. C i r c u^ l a r e d e s k. k. illyrif ä) c n Gubernium s. Mit allerhöchster Entschlicsiung vom 6. Juni d. I. haben Scuie Majestät das mit allerhöchster Resolution vom 17. October 1840 angeordnete allgemeine Pferde - Ausfuhr - Värboth wieder aufzuheben geruhet. — Welches in Folge hohen Hofkanzlci-Erlasses vom 23, Juli d.I.,, Z. 23310, unter Beziehung auf die hierortige,. tziemit außer Wirksamkeit gesetzte Currende vom 31. October v. I.,,H., 28206, zur allgemeine Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 31. Juli 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör,, Vice-Präsident. Joseph Wagner, s. k. Gub. Nach. Z. 1122. (2) Nr. 19870. B e r l a u t b a r u n g. Zur Beistellung der verschiedenen Gattungen von Schreib-, Druck- und andern Papieren für den-Bedarf des- k. k. Gubermums, dann einiger andern k. k., Behörden und Aemter, im nächsten Berwaltungsjahre 18^2, hat man cine Minucndo - Bolsteigcrun^, vereint mit cmcr schriftlichen Offerten-Verhandlung, zu bestimmen, befunden, welche am 25. August d. I. Vormittags um 10 Uhr bei dem k. k. Gu-bermum im hiesigen Landhause Statt finden nird. —. Die Bedingungen hiezu werden mit folgendem zur allgemeinen Kenntniß gebracht: t. Der beiläufige Bedarf an Schreib- und Druck - Papieren, welcher sicher zu stellen ist, besteht in: :,) 375^ Riep klein Couzeptpa-pier; 1>) 78'°/.« >^cß groß Conccptpapier; c) 155"/^ Rieß Kanzlcipapicr; ck)8'/2y Rieß Kanzleipapicr für Rarhäprotocolle; e) 6^/^ Ricß Großmcdian Conceptpapicr; 5) H^y Rieß Großmcdian Kanzleipapicr; ^) äl^o. ^Nieß Klcinmcdian Conccptvap'^r; n) 8^2o,^lcßKlein-median, Kanzlcipapi?v; i) 2'/^ Ricß mittclftin Rcgalpapic-r; k) "/^^ Rieß scin Negal- oder Impörialpapicr; 1) 6 Ricst Velinpapier für Schulzeugnisse;, n-,) 16'V^. N'lcß Rcalpackpa-picr; n) 13°/^ 3tt<ßCouvcrtpapier;, o) 7^I, Rieß Fließpapier. — 2. Die Lieferung wird für die Zcit vom 1. November 1841 bis letztem 680 October 1842 ausgeboten, und es steht jedem Offerenten frei, sowohl auf alle, als auch auf einzelne der odbezeichneten Papiergattungen, Anbote zu machen. — 3. E5 wird durchaus nur auf die gute Qualität und auf die Dauerhaftigkeit des Papiers, übrigens aber auch auf die vorgezcichneten Dimensionen gesehen werden, daher es jeder Lieferpartei nicht nur freigestellt, sondern solche selbst aufgefordert wird, mehrere Musterbogen von jeder Papiergattung, zu deren Lieferung sie sich herbel lassen will, bei der Minuend o-Versteigerung beizubringen, oder dem schriftlichen Offerte beizulegen, und auf diesen Bögen die Gattung, so wie die ge« forderten mindesten Vergütungspreise, und zwar letztere mit Buchstaben auszudrücken. Es versieht sich, daß die angebotenen Papier- und beigebrachten Musterbögen im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn müssen, welche oben im Absätze 1. von 1^. I bis inclusive 0 specisizirt erscheinen, welche den Papiersabrikanten und Papierhändlern aus den bisherigen ähnlichen Verhandlungen hinlänglich bekannt sind. Die Versteigerungscommission wird demnach aus den angebotenen Papieren jene fürwählen, welche die bessere Eignung für den dienstlichen Bedarf haben, und welche nebstbei um die billigsten Preise geliefert werden wollen. Wegen Bestätigung der Lieferung der angemessen befundenen Papiere, oder wegen Auswahl der sich etwa ergebenden mehrern annehmbaren Anbote, wird unverzüglich der Bortrag bn dem k. k. Gudernium erfolgen, und in Kürze nach dem Schlüsse der Verhandlung wird der Gubernial-Beschluß jenen Offerenten oder Mindestbietern, deren Antrag als der annehmbarste sich darge, stellt haben wird, bekannt gegeben werden. — ^. Von den erstandenen Papiergattungen wird ein namhaftes Quantum, und zwar ein Drittel oder mindestens ein Vicrteldesangefühnen beiläufigen Bedarfes, längstens in 6 Wochen nach dem abgeschlossenen Lieferungscontracte an die k. k. Gubernial-Erpedits-Direction, während der Contractödauer aber der fernere Bedarf jederzeit längstens in 14 Tagen, nach der von dem Gubernial - Expedit gemachten Bestellung, und im Falle cincr besondern Dringlichkeit noch früher, zu liefern seyn. — 5. Wenn von irgend einer Papiergattung vor Auögang des Lic-ferungscontractes eine größere, als die im Absätze 1. bezeichnete Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Erstehcr diesen Mehrbedarf um den Anbotspreis beizustellen, und im Falle eines mindern Bedarfes soll derselbe nicht berechtiget seyn, eine Entschädigung anzuspreß chen. -» 6. Jedem Offerenten steht es frei, nicht nur an dem oben bezeichneten Licitations-tage zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und seine Liefcrungsünbote mit Beibringung der gehörigen Musterdögen zu machen, sondern es bleibt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bekanntmachung der gegenwärtigen Verlautbarung bis einschließig des 25. August d. I. ein schriftliches Offert bei der Gubernial-Expedits ' Direction zu überreichen. Ein solches Offert aber muß versiegelt seyn, und die Aufschrift enthalten »Offert des N. 5s. für die Lieferung des Papicrbedarfes für das k. k. Gu-bernuun und die übrigen betreffenden Behörden in Laibach auf das Militärjahr 1842." DaS Offert muß den Gegenstand des Anbotes, den Preis deutlich in Buchstaben ausgeschrieben, enthalten, und demselben müssen einige Musterbögen von jeder Gattung, die geliefert werden will, beigelegt seyn, auch muß auf einem dieser Musterbögen jeder Gattung nebst dcr Nummer der Preis und die eigenhändige Unterschrift des Offerenten erscheinen. Sollten die Offerte solcher Art erst am Licitationstage der Gubernial-Commission überreicht werden, so muß dieses gleich beim Beginne der Verhandlung, daher bis 10 Uhr Vormittags, geschehen. — 7. Jeder Offerent ist sogleich nach Ueberreichung seines Offertes oder nach gemachtem Licita-tions' Anbote, für die gemachte Lieferungserklärung verbindlich; für das Aerar aber tritt die Verbindlichkeit erst nach geschehener Annahme des Anbotes von Seite des Guberniums ein. — 8. Die zu liefernden Papiergattungen müssen sowohl hinsichtlich der Größe, als auch der Qualität, wenn nicht besser, wenigstens mit jenen Mustern ganz gleich seyn, welche der Dffermt eingelegt hat, und welche nach beschlossener Wahl und erfolgcer Annahme von Seite dcr Gubernial-Commission werden para-phirt werden, zu welchem Ende der Lieferant die nöthige Bogenzahl sogleich beizustellen haben wird, falls solche nach der früheren Bestimmung nicht schon vorher beigebracht worden seyn sollten. — 9, Jeder Liefcrungslustige hat eine mit 10F «zehen Procento" nach seinem Anbote bemessene Caution bei der Licitation oder mit stiner Offerte einzulegen. — Diese Caution kann in Barem, oder durch pragmatikalische Sicherstellungs-Urkunde, oder auch durch Ein« lassung der zu fordernden Vergütung für sogleich abzuliefernde Papiere im gleichen Werthsbetrage mit der ermittelten Caution geleistet SSI werden. — Im Falle als der Bestbieter den förmlichen Contract zu strtigen sich weigerte, vertritt das ratificirte Licitationsprotocoll die Stelle des schriftlichen Conttactes, und das Acrar hat die Wahl, den Bestbieter entweder zur Erfüllung der ratisicirten Licitationsbedin-gungen zu verhalten, oder den Contract auf dessen Gefahr und Unkosten neuerdings feil zu bieten, und den erlegten Cautionsbetrag entweder im ersten Falle auf Abschlag der höhern Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Ab« schlag der zu ersetzenden Differenz rückzubehalten, im Falle aber als der neue Bestbot keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. -10. Wird die Quantität oder Qualität, oder das Format des gelieferten Papieres, im Vergleiche zu der Bestellung oder mit den Musterbögen zu gering oder nicht contractmMg befunden und nicht binnen 3 Tagen der Abgang gehörig ergänzt, oder die mangelhafte Parthie durch eine andere entsprechende ausgewechselt; so wird es dcm Gudernium frei stehen, sich die bestellte Gattung und Quantität des Papiers von wem immer in «- oder außer der Versteigerung aus Kosten des Contrahcnten zu vcr« schaffen. — 11. Die Bezahlung der Vcrgl'itungZ. betrage wird dcm Lieferanten nach Ausgang eines jeden Militär - Quartals und nach Bei« bringung eines classenmäßig gestämpelten, mit der Empfangsbestätigung der Behörden, an welche die Lieferung geschah, üoer bic quantität-und qualitätmäsiige Ablieferung documentirten Conto, nach vorausgegangener buchhalterischen Adjustirung geleistet werden. — 12. Gleich nach geschehener Annahme der Offerte oder Licita« twnsanbote wird mit dem Erstcher, resp. mit dem bestätiget werdenden Lieferanten, auf der Grundlage der gegenwartigen Bedingnisse, der förmliche Licferungs » Contract abgeschlossen werden, wclchcr mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die Erben des Contra-hcnten überzugehen hat, und wozu der Lieferant den classenmäßigcn Stampel beizustellen haben wird. — Dicstmnach werden alle Pa-pierfabrikanten und Papierhändler, welche zur vorbesagten Licferungs - Unternehmung nach den angedeutetm Bedingungen Lust tragen, aufge« fordert, zu der dicßfälligen Minuendo - Versteigerung an den im Anfange dieser Verlautbarung bestimmten Tage und zur festgesetzten Stunde entweder persönlich, oder mittels gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, oder die schriftlichen Offerte nach den obangeführten Mo- dalitaten einzureichen. — Laibach am 30. Juli 18N. Ioh.Nep.PrakischRitterv.Znaimwerth, k. k. Gubernial - Secretär. Z 112Z. (2) Nr. 19870. Verlautbarung. Zur Deckung des Bedarfes an Kanzlei-Requisiten für das k. k. Gubernium und einige andere k. k. Behörden und Aemter im nächsten Verwaltungsjahre 1842, wird wegen Lieferung derselben am 24. August d. I. Vormittag um 10 Uhr bei dem k k. Gubernium in Laibach im Landhause eine Minuendo-Versteigerung abgehalten, und diese Lieferung demjenigen zugestanden werden, welcher die betreffenden Artikel in guter annehmbarer Qualität und in der erforderlichen Quantität auf jedesmaliges Verlangen der Gubernial- Expedits - Direction um die billigsten Preise beizustellen sich herbeilassen wird. — Die beizustellenden Requisiten sind nach dem beiläufig berechneten jährlichen Be-barfe folgende: 1) Unschlittkerzen 113 Pfund; 2) Nübsamcnöl 791 Pfund ; 3) Lampendocht, gewirkten 30 Ellen; 4) Lampendocht, ordinären 2'/^ Pfund; 5) Packwachsleinwand 35 Ellen; 6) Pappendeckel 1100 Stück; 7) Weihrauch 18 Pfund; 8) Bartwische 16 Stück; 9) Kehrbesen, ordinäre 76 Stück; 10) Kehrbesen von Borsten 6 Stück; 11) trockenen Kampfer 8 Pfund; 12) Gewürznelken 4 Pfund; 13) weißcn spanischen Pfeffer 3 Pfund. — Die zur Lieferung dieser Artikel im Einzelnen oder Ganzen lusttragenden Parteien werden daher eingeladen, sich zur obbestimmtcn Zeit am angeführten Orte einzusinden und unter den ihnen von der Versteigerung bekannt gemachten Bedingungen, welche sie auch früher bei der Gubernial - Expedits - Direction einsehen können, ihre dießfälligcn Anbote zu machen. — Laibach am 30. Juli 1841. Ioh.Nep.PrakischRitter v.Zn aimwerth, k. k. Gubcrnial-Secretär. Z. "23. (2) Nr. 7S48. Kundmachung wegen Wiederbe setzung mehrerer unbedingt theologischer Gay racher Stlftungsplatze. — Mit Anfang des nachstkommenden Studienjahres 16^/42 sind d«e erlcdlgtm unbedingt theologischen Gayra-cher Slflungsftlätze Nr. 3, 6, 9 und l, für die Scckauer Dlöcese/Ns.2! und 2) für die Leo- 532 KenerDiocese, Nr.Za, 3i, Zzfurdensieyermarki, schen Antheil der LauaiUer Diöttse wieder zu be-setzen/ m,t deren Genusse für Studierende der Theologie die ooll^äiidige Verpflegung im betreffenden Prlesterhliu.se uerbunden ist^—Diejenigen,, welche nach Vollendung der fthilosophlschcn Studien sich dem geistlichen Stande wldmen, und um, emen dieser Gtiftungsplatz bewerben wollen/, haben ihre mit dem Tauf'cheine^ Dürftigkeits,, «Vchutzpockenlmpfungs^ Gesunbhnts» und «wt den Scudienzellgnlffen vo^bei-den philosophischem Jahrgängen belegten Gesuche dem fürstbischöf' tlchen Qldinaricne, von welchem sie die Zusi.-chcrung zur Aufnahme in das P.n,esterhaus> erhalten haben,, spätestens bis iä. October diese» Jahres zur welccrn Vorlage zu Überretchen. — GZa^ den 17«. Juni i8äü^ Stavt- uno lanvrechtliche ^erlautbarilngen. Z. 1,26. (2) 3^r. 6iög,. E d i c t. Von dem k k. tz2tadt- und Landrechte in Krain wird im Nachhange zu dcm Edicte uom 22.. Iu» ni d. I. bekannt gemacht,, daß zn der »n. deu ExccuNonßführunK der Agnes Vlditz gegen Jacob Nibmker bewlll'gtcn öffentlichen Vetsteis-gerung des dcm, Exequirten, gehörlgen,, auß 3ä,36fi. Zokr. geschätzten Hauses «ud dons» Nr. i/i3' 'n der St^ Petersvorstadt, über An^ suchen der Execu,tionsfüdrerimi,,,mtt Aufhebung der ftüher bessimmten Termine, drn neu« Termine, und zwar der erste auf den zI. September, der zwelte auf 5en n, October der dr,d te auf den 3. November d. I., jedesmal Vor-mittag um j i. Uh,r,, im Amtsgcbaude des k«, k. Stadt- und Lcmdl-cchtcs mit dem Beisätze be? stimmt worden scpen, daß,, wenn dieses Haus weder bei der ersten noch bei der zweiten Feil-bietungstagfttzung. ruenig,stcns um den Schaz« zungswcrth veräußert wlrl), sclbeö bei ter dr>t^ ten auch uncer dem Schätzungsbetrage hintan^ gegeben werden würd?» Die Licttationsbe-dlngnisse können m der dießlandrechtlichen Re» gistratur oder bei dem vi-. Wurzbach eingesehen werden.. — Laibacham 7-. August 18^^., Nemtliche ^erlaulbarnngem Z.II2I. (2) Nr. 3^6. Licitati 0nZ - Verlaut barung. Wegen Eingabe der nöthigen Pferde oder Qchsim zur Bespannung des Schneepfluges für die Durchbrechung der verschneiten Acrarial-Straßcnbahnen im. Krainburger Straßenbau-Commissariate^ auf die Dauer von drei Jahren, nämlich: 1842,, 1843 ed1844, werdenm Folge lob!, k. k. Baudirections-Weisung vom 23. Juli k I.^ Nr. 2190,, die öicitations- Verhandlun- gen bei den betreffenden Bezirksobrigkeiten und zwar: bei der löbl. k. k. BcZirksobrigkeitKrain-burg für die Beigabe der nöthigen Pferde zur Durchbrechung der Straßenstrccke, von Krain-burg bis- zur St.,Nicolai-Kirche aa der Loidler-straße^ und danr< von. Krainburg bis Ottock am 21. August,, bcl dem löbl. k. k. Bezirkscommissa-riate Neumarktl für die Beigabe der nöthigen Pferde zur Bespannung des. Schneepfluges für die erste Durchbrechung, von Neumarktl, bis zur Ausästung der Wurznerstraße am 24., August,, und> endlich bei dcm, löbl. k. k. Bezirkscommissa-riate Kronau für, die Beigabe der nöthigen Pferde oder- Ochsen zur Bespannung dcZSchneepflug ges für die Durchbrechung der Straffenstrecke von. Würzen bis Riegersdorf, dann, von, Würzen, bis Ming und von. Aßling bis Ottock am 27.. August l'. I., überall Vormittag von 9 bis 12 Uhr abgehalten werden.. — Die von der, k. rV Provv Staatsbuchhaltung richtig befunde--nen. Entsthädigungsbeträge für, die Beigabe von-ein Paar Pferden sind, und zwar: für die. Strecke vonKrainburgbis Zur Sü Nicolai -Kirche mit 3, ff. 5 für, die Strecke von. Krainburg bis Ottock/ mit 6 ft.,, für die Strecke vow Neumarktl bis zur Ausästung der Wurzner,-Straße mit. 3 ff.,, für. die. Strecke vow Wurzew bis Riegersdorf mit. 3 si. 40 kn, und fuc ein Paar Ochsen mit 3 si.,. für die Strecke von, Würzen bis Aßling für eiir Paar Pferde mit,6' st. 40 kr., und ein Paar Ochsen mit 5 si., und endlich für die Strecke von; Aßling bis Ottock für ein Paar Pferde mit 4si. 40 kr., und ein Paar Ochsen mit 4fl. als Ausrufst preist festgesetzt worden. — Zu diesen Verhandlungen werden, demnach alle Unternehmungslustigen: mit dem Beisatze vorgeladen, daß die weitere dießfalls bestehenden Lkitationsbed.ing-nisse bei. dem gefcrtigrcn, Straßenballcominissa-riate taglich in dcn gewöhnlichem Amtsstundcw und am, Tage der Licitationö - Verhandlung auch bei dcn, betreffenden Vezirksobrigkeittn ein-^ gesehen, werden können..— K. K. Stt^ßc:ibau-. commissariat Kramburg, am. 4. August 1841. Vermischte ^7rrlambarungen. Z. l,t4.. lZ) , Nr. H^L^ E d i c t. Von der Bezirksobrigkeit Flödnkg, wird dem-im Jahre l82o geborntN'militälftsticbtigen Joseph Pipan van Secbach, Haus-3Ir. Z4, Pfar/ glci« chen Namens, aufgetragen, binnen 4 Monaten, vom Tage der ersten Einschaltung dieseö Eeictcs' m die öffentliHeni Zeitungsblättcr, so gcwiß vor diese« Bezirköobrigkeit zu erscheinen und seil,, Ausbleiben- zu rechtfertigen, widngens er nach' den, befiehetidcn Vorfchrifleu c>lZ Rekrutirung^. stuchtling. behandelt werden würde. BezittZobriMt Finnig am Zi, Juli 284^ 583: Mreisämtliche MrlmttbarMen. Il.^1334 (1) Nr, 12029. K u nd m a 6) u n g. Zur Beisiellung der im nachsichendkn Ver« zeichnisse aufgeführten Materialgegenstände,^wel-che für das Laibacher Diörefan-Priesterhaus pro 58"/42 benöthigt werden, wird am 16. August l. I. bei diesem Kreisamte Vormittags um 10 Uhr, in Folge hoh'" Gubernial-Verordnung vom 30. Juli l. I , Z. 17782, eine Minuendo-Licitation Statt sinden,,wozudie Unternehmungslustigen hiemit eingeladm^ werden. 35 o r z e i ch n i ß. H. Auf Bekleidung. 1) 280 Ellen «/.> breites, kastorschwarzes ungenetzteö 2uch auf Talare.; 2) I86V3, Ellen ^ breites,, kastor-' schwarzes ungcnetztes Tuch feinerer Gattung auf Mantel, Westen und Beinkleider; 3) 65 Ellen granatfarbnen Perkan zum. Mantelfut-ter; 4) 280 Ellen, gefärbten Canafaß- zum Talarfutter; 5) ^50 Ellen, 1 Elle breite,, feine Ledcrleinwand für Hemden; 6) 240 Ellen, ^ Elle breite,, feine Lcderlcinwand für Gattien;. 7), 159 Paar schwarze,, gewirkte,,, feine- bäum, wollene Strümpfe; 8) 99 Paar weiße gestrickte, Mirnene Strümpfe;, 9) 160 Paar, kalblederne Schuhemit.BandernundPfundsohlen; 10) 40 Muck. Halbkastorhüte; 11) 1? Stück Solare-wrt. Mäntelchen;-12). 26> Stück, Mantelschlin' g^en; 13) 16 Stück Cingula; 14) 80 Stück Kaiare,^ Macherlohn sammt Zugehör; 15) 40 Stück. Mantel, Macherlohn sammt Zugehör;. 16) 40 Stück'Mantelfutterwenden; 17), 80 Stück Westen; 18> 80 StM Beinkleider; 19) 120 Stück Gattien; 20) 120 Stück Hem« den. — Z 100 Nfund?gegofscnc, Nnschlitt-^rzon^Kl Stück' pr., Pfund; 26) 74 Pfund- Leinöl. — O. A'u f. S.ch reibma te.riia l i en : 27) 8'/,, Ricß f«, msv Schre.ib^paftier.;', 28) 20^^. Nieß ordina'rcä Schreibftllpkr; 29)^ 84 Buschen, Fcverkie^;- 20) 168. Stück, Bleistifte; 31) 21. Maß. Tinte; — K. K., Krciöam:. Laibach am 7., August 184-1. ^^^^^ 2>tnM« lt»v lanvrechtltche VerwulharunzUl. L. 11^7> <1)> Nr.. 611.1. V^on denn k.. k.. Stndt« und- Lauschte in Kram w.rd durch gegenwärtiges Edict allem ^^^^^ !^^"'"" siegen, anmitbekannt gemacht: Es^ey, von dlcsem Gerichte in die Er-öffuung^des Couchs über das gesammte, im Lande Kraiw befindliche bewegliche Verlaßvcr-mogen des am 7. Februar 1841 verstorbenen Cameralverwalters Johann Lampe bewilliget ^I"/ ^k^"/^ Jedermann,, der an erstgedachten Verschuldeten eine Forderung zn stel-en berechtiget zu seyn glaubl, anmit erinnert,, bis zum 13. December, l.^ I., die Anmelduna seiner Forderung in^ Geffalt eincr förmlichen Hlage, wwer den zum dleßfäNigcn Maffcver-tretcr aufgestellten I)t>. Sleindienst,. unter Sub-stttunung de^O.-. Kautschitsch, bei dlescm Ge-rlcht« so gewlß cmzubnngen, und in dieser nickt nur die Richtigkeit seiner auch das Recht, kraft dessew er in ^dieft oder zene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu «r-wetftn; als wldrigenö nach Vcrsiießung des erstbestlmmten Tages Niemand^ mchr angehört weroen, und dttjentzen,. die ihre Forderung bis dahln, nlcht- angemeldet haben, in Rücksicht d'cs' gcsammren, im Lande Krain bcsindl«!)«n Vermögens des eingangsbenanntenWerschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollon» wenn ihnen wirklrch ein CompensationsleM ae-dühNe^oder wenn, sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu forderw hatten, oder wenn auch chre Forderung auf ew liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre,, daß also' solche Gläubiger,, wenn sie etwa. m die-Masse schuldig seyn sollten, die Schuld,, ungeachtet des Compensations'-^ Eigenthums'- oder' Pfandrechtes,, das. ihnen, sonst zu- Statten gekommen wäre,, abzutragen- vechatten werden- würden. — Uebngcns wird den dießfalligen Gläubigern erinnert,, daß die Tagsatzung-, zur. Wahl «weö Vermögenöve^walters,, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses'auf den 6» September l. I. vormittags um 9 Uhr' vor die<--ftm k. k.. Stadt- und Land^cchte angeordnet wer-de.. — Laibach den. 3.. August. 18^1. Z. 113^. (1)' Nr. "7«8 E d i c t. Vom^ dem^ k' k. Btadt- und' Laudrechre, zug-leich Mercant-il ° und' Wechselgetichte in KNin wirb bekannt gemacht: Es sey ül^er Ansl'.chVtr des Nicolaus- Rcchcr, durch Ol. Wm-zbach^ wi^er,' Stephan und Wa«w Man? dich,, wegrw 119 fi. ^2 kr <:. s, c. in-dle executive- Feibietullg der gegnerischen Fahrnisse, bestehend : m. oeMied^nec. Zimmer- und (Z. Amts-BwrNr. 36; di 12: NUIUDIsm.)i 6(16 ib^cs Gem.'hls, unter die wahrhaft bedürft,'» geil und guigesittet^n Hausarmcn vom A^el, wie allenfalls zum Theile unter bloß nobilltlri ie Personen >n Laibach, jedesmal an die Hand vertheilt werden. — Diejenigen, welche ver-mög dieses wörtlich angegebenen Testamentes einc lllUerstützung aus dieser Armcnstlftungan: sprechen zu können glauben, weiden hlemit ennnert, >h e an das hohe k. k. lllynsche On« bcrnium siplisirten Blttgcsuche um cinen Alu theil aus diejem jetzt zu verthcilenden Silf, tungsinteressenbelragevonülost. E. M. be« die» ser Ämen>nstltuts - Commission bis Ende Sev-tcmbcr d. I. einzureichen, darin ihre Vermö« gcnso?> hällnlsse gehörig darzustellen, und den Gesuchen d,e Aoelsbcwelse, wenn sie solche nicht schon dci fiühein Verihellungen dieser Stlf» tungslnteressen beigebracht haben, so wie dle Verw^notschafisproben, wenn sie als Verwandte eine Unterstützung ansprechen, beizulegen, in )>dc>n F.,lle aber neue Armuths- und Sittlich, kcils - Zeugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgefertigt, und von dem löblichen Stadtmag,strate bestätigt seyn müssen, beizubringen. — Uebngenswird vcmerkt, daß die aus bicscn Armenstiftungsintereffen «in» oder wehrmal erhaltene Unterstützung kein Recht auf abermalige E'langung derselben bei künftigen Vertheilungen dieser Stiftungsinteressen begründet. — Von der Armcmnstltutscommls« sion. — Laldach den l/». August l6/»i. 37^16^ (3) Nr. 5155, Bekanntmachung. Am 24. l. M. Früh 11 Uhr wird am Nathhause die neuerliche licitationsweise Vermuthung der städtischen, im Alumnats-Gebäude befindlichen drei Gewölbe, abgetheilt oder zusammen, auf die drci Militäriahre 1842, 1«43 und 1844, vorgenommen werden. Die Licita-tionöbedingnisse sind im magistrattichen Expedite einzusehen. — Stadtmagistrat Laibach am 10. August 1841. Z. ii55 (Z) Nr. l77i. Mauth' und S tan dgeld . Verpach. tungs-Lilitation in der Kreisstadt Zillt. - In Folge hoher Gubermal, Be« willigung vom g. Juli l. I., Z. 11982, werden die bisher um gkwo ft. E. M. verpachteten Mauth, GefaNe der l. f. Kreisstadt Zilli von ollen 3 'Btadl- Linien, so wie das Standgeld von Wochen- lmo Jahrmärkten pr. I^ost. C. M. auf wmere 3 Militär-Jahre 1662,' t843und 184^ am Montag den20. September l I. im Rathsaale des Magistrates Zilli, und zwar d,e Mautt) - Gefalle Vormutags, das EVtandgeld aber I^achmltlags wahrend den gewöhnlichen Amtsstunben llcitando verpachtet, und dabei sowohl mündliche als schriftliche Anbote, mit dem 10A Vedium des Ausrufs-Preises belegt, angenommen weiden. — Dec Pachter hat zur Sicherheit seines Pachtschillin-gcs eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl ln dem sechsten oder vle>ttn Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. — Im ersten Fall muß er den Pachtschilling monatlich voraus, im zweiien Falle nur nach Ende eines jeden Monates abführen. Diese Caution kann nn Baren oder in k. k. StaatS-papierlN nach dem lctztbekannten Course oder mittels Hypothekar - S»che«ssellung g^leissetwer« den. — Ucbrigens erhält der Pächter in den bestehenden Mauthhausern bei der Grayer-und Laibacher MauchllMe die ebenerdigm Wohnungen unentgeltlich zur Benützung, von der Wohnung des ersten Stockes >m Mauthhause byi der Gratzer Lmle hat er aber einen jährlichen Mlcthjins von 72 st. E. M. zu bezahlen..— Die nähern Lltttations'Bedmgnisse könnc-n wahrend der Amtsstunden früher bei dtesem Magistrate eingesehen, und werden am Tage der Licitation noch insbesondere vorgetragen werden. — Magistrat Zitti am 6. August vermischte Verlautbarungen. Z. „56. (5) Edict. Auf Ansuchen der Frau Maria Koppatsch, Witwe und Bormünderinn oermmorcnncn Kinder zu VierstaN. c!c prae5. 5. August ,64», Z. lbtt, rvlrd die wiecrholte Vcrstcigerung der, in tem Gcorg ^oppatsch'schen Nachlasse noch vorfindigeu Wei„e. als: 52o Oi:ner vom Jahrgange l3)4; t5o Eimer vom Jahrgange i8Z6; 5qo Oimcr vom Jahrgange 1639; tioä Oimer vom Iayrga»ge ,6^0. auf den 25. und 24. August d. I., jecer» zeit von 9 Uhr früh, angeordntt. Die Wcine sinö größtentheilK Eigenbau und daS Orzeugniß Her Weinberge in den vorzüglichern Gegenren zu VierstaN und Faulsch, an welchen Orten such die Versteigerung abgehalten werden wiro. Ein Viertldes MeistboteS ist sogleich, der R^st desselben bei Abführung des Wcincs, hie inuee vicr Wochen zu geschehen hat, zu erlegen> der erstandene Wein bleibt auf Gefahr des Ersteht liegen. Abhandlungsinsianz Haltensiein zu W. Lands' b«rg in Steyermalt, Cillier KrciseS, den 6. August