zweirrNdzwanzigsten SLtzmng des Landtages Zn Laibach am 6. Mär) 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. So bellt, Landeshauptmann von Kram. — Negierungs>Commissär: k. k. Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofes Dr. Widm er, dann der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern, Klemenčič, Pinder, Dr. Skedl, Dr. Suppan, Dr. Toman, Michael Freih. v. Zois. — Schriftführer: Kapelle. Tagesordnung : 1. Lesung des SitzmigS - Protokolls vom 4. März. — 2. Bekanntgabe des Resultates der Wahl des Ausschusses zur Berathung des Antrages auf Aenderung des Hecr-Ergäuznngs-Gesetzes — 3. Vortrag des Landes-Ausschusses bezüglich der Remuneration für die Vorspanns-Besorger. — 4. Vortrag bezüglich des Brückenbaues bei Gurkfeld. Beginn der Sitzung 10 Ahr 20 Minuten Vormittags. Präsident: Nachdem die nöthige Anzahl von Abgeordneten versammelt ist, so eröffne ich die Sitzung, und ersuche den Herrn Schriftführerdas Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftführer Kapelle liest dasselbe. — Nach der Verlesung.) Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als richtig anerkannt. Mir ist vom Herrn Abg. Pinder folgendes Schreiben zugekommen: „Traurige Familien-Vcrhältnissc, d. i. die fortwährende Kränklichkeit meiner Frau, die bei meiner Abwesenheit am Landtage ganz verlassen ist, zwingen mich mein Mandat als Landtags-Abgeordneter der Gemeinden des Wahlbezirkes Gottschce nieder zu legen. Ich ersuche Euer Hochgeboren, diesen Rückerlag meines Mandates dem h. Hause bekannt zu geben, und zugleich wegen einer neuerlichen Wahl das Erforderliche bei der h. k. k. Landesregierung zu veranlassen. Indem ich mich Euer Hochgeboren und dem Wohlwollen des h. Hauses empfehle, verharre ich n. f. w." Die Resignation dcö Herrn Pinder hat zur nothwendigen Folge, daß eine neue Wahl für die Landgemeinden des Wahlbezirkes Gottschee vorgenommen habe. Ich werde daher diese Resignation der Regierung mit dem Ersuchen zur Kenntniß zu bringen, eine neue Wahl sogleich einleiten zu wollen. Die Resignation des Herrn Pinder hat auch die weitere Folge, daß wir einen zweiten Schriftführer wühlen müssen. Zu dieser Wahl werden wir am Ende der Sitzung schreiten. Ich bringe ferner das Wahlresultat des Ausschusses für den Antrag, betreffend eine Revision des Heeres-Ergänzungs-Gesetzes zur Kenntniß des hohen Hauses. XXII. Landtags - Sitzung. In diesen Ausschuß sind mit absoluter Majorität gewählt worden: Herr Mulley mit 33 Stimmen, Herr Derbitsch mit 32 St., Herr Korren mit 32 St., Herr Guttman mit 26 St. und Herr Graf Gustav Auersperg mit 25 St. Ich ersuche das Comitö sich sobald als möglich zu constituiren und mir die Mittheilung darüber zu machen. Der Abg. Klemenčič hat mich um einen fünftägigen Urlaub ersucht, nachdem Familienverhältnisse seine Anwesenheit zu Hause erfordern. Ich habe denselben dem Bittsteller ertheilt. Die Gemeindevorstände von Sagor , Kotredesch und Arsische haben ein Gesuch durch den Herrn Abg. v. Wurzbach eingereicht, um Veranlassung zur Wiederherstellung eines Treppelweges neben der Eisenbahnlinie von Sagor bis Moschenig und Littai. Dieses Gesuch wird dem Petitions-Ausschüsse zugewiesen. — Durch den Abg. Rosman ist ein Gesuch der Weingarts-Besitzer der Steuer-Gemeinden Ponigue und Trägern des Bezirkes Treffen in Unterkrain eingebracht worden, welche um Erwirkung bitten, daß ihnen die Haus-klassensteuer von ihren Wcingarthüuschcn nachgesehen und abgeschrieben werde. Wird gleichfalls dem Petitions-Ausschüsse zugewiesen. Ein weiteres Gesuch von der Leitung des Vereins zur Pflege kranker Studirenden in Wien ist mir persönlich zugekommen, worin sie um geneigte Förderung des Vcreins-zweckes durch Gewährung eines Unterstützungsbetrages bittet, und diese Bitte durch die inberührten Gründe zu unterstützen sich erlaubt. Ich habe dieses Gesuch eingebracht, und werde eö dem Petitions-Ausschüsse gleichfalls zur Begutachtung überweisen. Der Obmann des Ausschusses für das Straßencon- : currenz-Gesetz ladet die Herren Mitglieder zu einer Sitzung ; heute Nachmittag um 5 Uhr im Conferenzsaale ein. Wir kommen nun zum Vortrage des Landes - Ausschusses bezüglich einer Remuneration für die Vorspanns-Besorgung. Ich ersuche den Herrn Landes - Ausschuß Ambrosch, den dießfälligen Vortrag zu beginnen, nachdem die Unter« stützungssrage hier entfällt. Berichterstatter A m b r o s ch : Der Vorspannsbesorger . zu Ottos, Johann Außenegg ist um die Remuneration für die Besorgung der Vorspann im Jahre 1860 eingeschritten j und der Landes-Ausschuß hat ihm laut Sitzungs-Beschlusses vom 19. Dezember 1861 diese Remuneration bewilliget, für die Folge aber eine solche abgestellt, weil die Besorgung dieses Geschäftes eine Obliegenheit der Gemeinde ist. ■ Die Gemeinde Möschnach erhebt gegen diese Ansicht ■ Einsprache, indem sie erachtet, daß dieses Geschäft nicht : die Gemeinde als solche, sondern nur deßwegen treffe, ! weil gerade diese Gemeinde an der Straße gelegen ist, wo i sich eine Marschstation befinde, übrigens tragen durch die Umlagen alle Contribuenten des Landes die entfallende Tangente auch für die Vorspann mittelst der Landcsumlage bei, wcßhalb denn auch die Besorgung des Vorspannsge- ! schäftes aus dem Landesfonde bezahlt werden sollte. Das Bezirksamt Radmannsdorf befürwortet an die Landesregierung die Ansicht der Gemeinde Möschnach und beantragt für den Postmeister Außenegg eine Remuneration von 30 fl. Die Landesregierung bestätigt, daß Außencgg die einzige Persönlichkeit sei, welche das Vorspannsgeschäft zu besorgen im Stande sei, sie gibt serners zu, daß nach §. 130 der prov. Gemeinde-Ordnung vom 17. März 1849 das Marschstations - und auch das Vorspannscommissariat zu dem übertragenen Wirkungskreise gehören, allein nur das Beqnartirungsgeschäft sei von der Gemeinde ohne Entlohnung vom Landesfonde zu besorgen, das Vorspanus-Commissariatsgeschäft hingegen sei nach den §§. 61 und 64 der Gub. - Cur. vom 10. März 1815, Z. 806, gegen Entgeld aus dem Landesfonde an die Ortsgemeinde, und zwar für die Auslagen gegen Rechnung und für die Geschäftsführung gegen Remuneration zu besorgen. Dieser wegen erachtet die Landesregierung, daß die Gemeinde Möschnach darnach zu bescheiden und zur Entlohnung des Außenegg aus Gemeindemittcln für das Marschstationsgeschäft anzuweisen , zugleich aber auch zu ermächtigen wäre, für die Vorspannsbesorgung entweder halb - oder ganzjährig unter Nachweisuug des Umfanges der Geschäfte einzuschreiten. Bezüglich der Bemessung dieser Remunerationen wird sich an eine, in Abschrift beigelegte Gub. - Vdg. vom 3. Mürz 1836, Z. 456 , berufen. Die Landesregierung stützet ihre Ansicht zur Remune-rationsleistuug auf die §§. 61 und 64 der Vorspanns-Instruction. Ersterer Paragraph handelt nur von Auslagen auf Postporta, Botcnlöhnungen, Estafetten, Schreibmaterialen u. dgl., der letztere §. 64 spricht wirklich von der Remuneration aus dem im Vorschüsse befindlichen Landesbeitragc. Dieser Laudesbeitrag scheint jedoch nicht identisch zu fein mit dem gegenwärtigen Landesfonde, wie eben die berufene Vorspanusnorm in Nr. 3 ausspricht, indem es daselbst heißt: „Da der Landes-Vorspanns-BcitragSfond Inhalt hoher Steuer-Rcgulirnngshof-Commissious-Vcrord-nung vom 24. September 1814 bereits in der für das Militär-Jahr 1815 festgesetzten Grundsteuer enthalten ist, und die Aufbesserung des Fuhrlohncs aus dieser Grundsteuer nur mittelst zeitweiser Dotirung des Vorspannsfondes bezahlt wird, so sind vom Lande keine weitern Vorspannsbeiträge zu leisten. Nach dem Sinne dieses ParagrapheS sind nur die hier zur Sprache gekommenen Remunerationen aus jenem Theile der l. f. Steuer bestritten worden, welcher für diesen Zweig bestimmt worden ist. Ganz anders verhält es sich mit dem Landesfonde. Dieser wird durch Umlagen an die l. f. Steuern gebildet, und der Umstand, daß die Bestreitung der Vorspanns-Auslagen jetzt auf diesen Fond gefallen ist, dürfte noch keinen Grund zu der Annahme geben, daß auch die Remunerationen daraus bestritten werden sollen. Das Geschäft der Vorspanns-Besorgung ist durch die prov. Gemeinde-Ordnung normirt, dem übertragenen Wirkungskreise eingereiht und dem Bürgermeister zugewiesen worden, dessen Entlohnung für seine Verrichtungen lediglich Sache der Gemeinde ist. Wenn jedoch der Bürgermeister dieses Geschäft aus was immer für einem Grunde nicht besorgen kann, so ist cS ebenso Sache der Gemeinde, die Persönlichkeit zu entlohnen, welche diese Verrichtungen anstatt des Bürgermeisters versieht. Schon diese Gründe dürften hinreichen, die in Frage gekommene Remuneration aus dem Landesfonde abzulehnen. Noch mehr aber gewinnt diese Ansicht an Nichtigkeit, wenn dargethan wird, daß die ganze Vorspanns-Auslage nicht Sache des Landes, sondern eine Verpflichtung des ganzen Reiches sei. Daß nach der Reoceupation dieser Provinz die Vorspann aus den l. f. Steuern bestritten worden ist, ist bereits dargethan worden; cs wäre nun am Platze, zu cruiren, wie diese Verpflichtung auf das Land gekommen sei. Die Landes-Umlage ist mit a. h. Entschließung vom 19. März 1851 eingeführt worden, und zwar lediglich zur Bestreitung der Kosten der Gensd'armeric-Bequartieruug, der Sanität und des Zwaugarbeitshauses für das Verwaltungs-Jahr 1851. — Für das Verwalt.-Jahr 1853 sind, laut Kundmachung der k. k. Statthaltcrei vom 6. Der. 1852, zu den obigen drei Kategorien noch dazu gekommen: a) Auf Bestreitung derjenigen Auslagen, welche zur Erleichterung der Militär-Einquartierung vom Laude zu tragen sind, pr..................... 5500 fl. b) Schub - Auslagen........................ 500 „ c) Prämien für Erlegung der Raubthiere . 350 „ In dem Landes - Gcsctzblatte von den Jahren 1854, 1855, 1856 geschieht der Landes-Umlage keine Erwähnung, und dieselbe ist nur durch geschriebene Verordnungen bestimmt und eingehobcn worden. ■—• Für das Verwalt.-Jahr 1858 ist, vermöge einer Kundmachung der k. k. Steuer-Direction für Krain vom 1. Nov. 1857, für die Landes-Erforderuisse im Allgemeinen der Betrag pr. 6% kr. C. IN. Für das Jahr 1859, mittelst Kundmachung der k. k. Steuer-Direction für Krain vom 6. October 1858, mit 125;10 Nkr., und für das Jahr 1860, mittelst Kundmachung der k. k. Steuer-Direction vom 9. October 1859, mit 14 Nkr. festgesetzt worden. Nach dieser Sachlage scheint die Aurepartirung der Vorspanns-Beträge auf das Land nur im Verordnungs-Wege ergangen zu sein, und entbehrt der gesetzlichen Begründung. Referent hat schon bei den Präliminären pro 1862 und 1863 die gänzliche Weglassung des Vorspanns-Betrages beantragt, und erachtet daher jetzt im Landtage wiederholt diesen Antrag zu stellen, daß von der Vorspanns-Umlage auf das Land Umgang genommen werde, weil die Vorspann offenbar eine Reichsaugelegcnhcit ist und als solche schon andern Orts befürwortet war. Aus eben diesen Gründen, weil die Vorspann sich nach dem dargestellten Sachverhalte nicht als Landes - Angelegenheit darstellt, weil dieselbe bis zum I. 1853 gar nicht durch die Landcs-Umlage bestritten worden ist, und ans dem weitern Grunde, weil die Remuneration der Vorspanns-Besorger den übertragenen Wirkungskreis trifft, und ebenfalls ans jenen Casscn zu bestreiten ist, die zur Tragung der Vorspann berufen worden sind, erachtet der Landes - Ausschuß den Gegenstand dem h. Hanse mit dem Antrage vorzulegen, sowohl diese Remunerations-Ange-lcgcnhcit als die Frage der Verpflichtung zur Tragung der Vorspann in diesem Lande dem bestehenden Finanz - Ausschüsse zuzuweisen, welcher bei der Berathung und Prüfung des Präliminares pro 1863 und 1864 diesen Gegenstand näher erörtern wird. Anö eben diesem Grunde, weil der LandeS-Ausschnß diesen Gegenstand dem Finanz-Ausschnsse zuzuweisen beantragt, ist auch keine Vervielfältigung der Vorlage erfolgt. Ich bitte, den heutigen Vortrag lediglich zur Wissenschaft zu nehmen, und ich lege die Acten auf den Tisch des hohen Hauses nieder. Regier.-Commissar Roth: Darf ich um das Wort: bitten? Der Antrag des Herrn Berichterstatters zerfällt in zwei Theile. Der eine Theil handelt gewissermaßen de lege • ferenda, soweit nämlich beabsichtigt wird, im Prinzipe eine Aenderung hervorzurufen, insoweit beabsichtiget wird, den Grundsatz anzufechten, daß die Vorspanns-Auslagen als eine Landes - Angelegenheit behandelt werden, und als der Grundsatz angefochten wird, daß diese Auslagen aus dein Landcsfonde getragen werden sollen. Das ist ein Gegenstand, der lediglich nach §. 19 der L.-O. zu behandeln ist, und über den ich weiter nichts zu bemerken habe. Der zweite Theil des Antrages betrifft bloß Rcmnne-rationS-Gcsuchc von Vorspanns-Commissariaten. DaS sind concrete Fälle und da glaube ich ein Paar Worte sprechen zu müssen, um den Anspruch der Vorspanns-Commissariate und die Verwendung der Regierung in dieser Richtung zu rechtfertigen. Die Landesregierung hat, als sie sich auf die §§.61 und 64 des Vorspanns - Normales vom I. 1815 bezog, nicht beabsichtiget, damit den Anspruch zu begründen, daß diese Auslagen aus dem Landcsfonde bezahlt werden, sondern sie hat damit bloß beabsichtiget, die Behauptung zu rechtfertigen, daß den Vorspanns-Commissariaten eine Remuneration gebührt, und diese Behauptung ist, glaube ich, durch diese bezogenen Paragraphe allerdings nachgewiesen. Ich glaube, daß der Herr Berichterstatter selbst dieß zugegeben habe. Die weitere Behauptung, daß diese Auslagen den Landcsfond treffen, hat die Landesregierung nicht ans das VorspannS-Normale, sondern auf spätere Normen gründen wollen, ans welche ich weiter zu reden kommen werde. Daß die Remunerationen für die Besorgung der Vorspanns-Geschäfte auch Vorspanns-Auslagen sind, das bedarf, glaube ich, keiner weitern Erörterung, das wird Jedermann zugeben müssen; daß aber der LandeSfond berufen ist, diese Auslagen zu tragen, das gründet sich einmal auf ein Cabinet-Schreiben Seiner Majestät vom 19. Sept. 1852, welches allgemeine Prinzipien über die Regelung und Klärung der Staats-Auslagen behandelt, und weiter auf die Instruction über die Bestimmung, Verwaltung, Cassagcbarnng und Verrechnung rc. des Landesfondeö des Herzogthums Krain, welche mit Ministerial-Erlasse vom 30. Juni 1855 genehmigt worden ist, und in welcher Instruction unter den Auslagen, welche dermalen dem Landcsfonde zugewiesen sind, sub Artikel 5 des §. 9 ausdrücklich die Vor- spanns-Auslagen für den Militär- und Civil-Dienst aufgeführt sind. Ich glaube also, daß der Anspruch der Vorspanns-Commissariate auf die Remuneration vollkommen gerecht-fcrtigct ist, und daß ebenso die Zumuthung, aus dcmLandes-fonde diese Auslagen zu bestreiten, gcrechtfertiget ist. Ich glaube, daß cs eine Härte gegen die Vorspanns-Commissariate märe, wenn man ihnen diese Remuneration vorenthalten würde. Das sind, wie gesagt, nur concrete Fälle, und ich glaube, daß die ganz abgesondert von der Frage behandelt werden können, ob die Vorspann als Landes-Angclegcnheit behandelt und ob sie dem Landcsfonde zur Last fallen soll. Das habe ich übrigens nur zur Aufklärung gesagt, für den Fall, als dieser Gegenstand dem Finanz-Ausschusse zugewiesen wird, damit er in der Lage ist, diese Momente zu berücksichtigen. Präsident: Ich eröffne die Debatte über diesen Gegenstand und ersuche diejenigen Herren, welche das Wort ergreifen wollen, sich zu melden. Abg. Brolich: Ich glaube nur ganz einfach zu bemerken, daß der Herr Berichterstatter im Namen des Landcs-Ausschusses keinen weitern Antrag gestellt hat, als denselben dem Finanz-Ausschusse zu verweisen. Ein anderer Antrag liegt auch nicht vor, so glaube ich, wäre lediglich über den Antrag des Herrn Berichterstatters abzustimmen, für den Fall, als nicht Jemand einen andern Antrag stellen sollte. Nachdem Niemand mehr das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, der dahin geht, daß dieser Gegenstand dem bestehenden Finanz-AuS-schnffe zur Begutachtung und weiteren Vorberathung zuzuweisen wäre. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so wollen sie sich gefälligst erheben. (Geschieht.) Dieser Antrag des Ausschusses ist angenommen. Wir kommen nunmehr zum Vortrage des Landes-Ausschusses bezüglich des Brückenbaues bei Gurkfcld. Ich ersuche den Herrn Landes - Ausschuß Ambrosch, diesen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter A nt drosch: Der gegenwärtige Ver-handlungsgegcnstand ist ebenfalls ein Finanzgegenstand und ziemlich wichtiger Natur, von dem ich im Voraus erkläre, daß der Antrag auch dahin gehen wird, ihn an den Finanz-Ausschuß zur Prüfung des Kostenvoranschlages zu überweisen, und daß aus eben diesem Grunde auch den Herren Abgeordneten keine Vorlage mitgetheilt worden ist, weil nach dem heutigen Vortrage die bezüglichen Akten ans den Tisch des h. Hauses gelegt werden. Die Landesthcile Unterkrain, Untersteiermark und das kroatische Grenzland längs des Saveflnsscs sind von der Brücke zu Littai bis zur Agramer Savcbrücke in einer Ausdehnung von ungefähr 17 deutschen Meilen ohne einer festen Verbindung über den genannten Savcstrom. Es ist begreiflich, daß deßhalb schon seit Langem der Wunsch rege wurde, diese Ländcrthcile durch eine stabile Brücke zwischen Gurkfcld und Videm in Verbindung zu bringen. Gegenwärtig wird die Verbindung nur durch Plettcn-überfuhren hergestellt, von denen jene bei Gurkfcld ein Eigenthum der Herrschaft Thurnamhart ist. Dieses Verkehrsmittel erscheint jedoch nicht genügend, da, abgesehen von den Gefahren, Verzögerungen und sonstigen Unannämlichkciten, denen daö Publikum beim Ueber« führen über den Fluß ausgesetzt ist, bei dem öfters eintretenden hohen Wasserstande oder zur Winterszeit beim Treibeise der Verkehr nicht selten ganz unterbrochen ist. Aus diesem Grunde hat Herr Martin Hotschevar, Realitätenbesitzer in Gnrkfeld, int Jahre 1855 sich bereit erklärt, eine Brücke ans eigene Kosten gegen Zugcstchung der Privatmauth zu erbauen. Da sich die Verhandlungen hierüber Jahre hindurch verzögerten, so hat sich Marlin Hotschevar, dessen müde, veranlaßt gefunden, seinen Antrag definitiv zurück zu ziehen. Die gepflogenen Verhandlungen weisen nach, daß wegen der commerciellcn und strategischen Wichtigkeit der fraglichen Brücke alle untergeordneten Behörden auf deren Erbauung auS Staatsmitteln den Antrag stellten, in welchen jedoch das k. k. Ministerium nicht einzugehen befunden hat. Ebenso haben sämmtliche steiermärkische Behörden sich dagegen verwahrt, daß der dortige Landcsfond zur Herstellung der fraglichen Brücke in Anspruch genommen werde und erklärt, daß selbe für die Interessen Stciermarks von ganz untergeordnetem Belange sei, und cs steht auch nicht zu erwarten, daß eine dicßfalls mit der steierm. LandeS-vertrctung anzuknüpfende Verhandlung zu einem günstigen Ergebnisse führen werde. Bei diesen Umständen wird von der k. k. Landesregierung und respect, dem k. k. Staatsministcrinm die Erbauung der Brücke aus Kosten des krain. LaudeSfondcs gegen den Mauthbezug, u. z.: für 1 Stück Zugvieh pr. . . 17 kr. „ 1 „ Treibvich „ . . 7 „ „ 1 _ „ Kleinvieh „ . . 4 „ und für Eine Person „ . . 1 „ beantragt. Die Stcinbrück - Agramcr Eisenbahn ist mittlerweile vollendet und die möglichst rasche Herstellung einer Brücke bei Gurkfeld gegenüber der Eisenbahnstation Videm zur festen und ungehinderten Verbindung mit selber eine unbedingte Nothwendigkeit geworden, wenn dem größten Theile Unterkrains die Vortheile dieser Eisenbahn zu Gute kommen sollen. Da nun die Herstellung der Brücke aus Staatsmitteln abgelehnt, der Antrag des Privatunternehmers zurückgenommen wurde und eine Beitragslcistnng Seitens des steierm. Landesfondcs nicht zu erwarten steht, die Erbauung der Brücke mittelst der BezirkS-Concurrenz aber offenbar für die betreffenden Bezirke zu drückend wäre, so erübriget wohl nichts, als beim hohen Landtage auf die Herstellung aus Landcsmitteln den Antrag zu stellen, um das nothwendige Unternehmen durch allfällige Verhandlungen wegen Herstellung aus Staatsmitteln, so gewichtige Gründe auch unläugbar dafür sprechen, nicht noch Jahre hindurch zu verzögern, wobei nicht übersehen werden kann, daß bei dem unzweifelhaft steigenden Verkehre nicht nur auf eine entsprechende Verzinsung des Anlagekapitals, sondern auch auf dessen allmäligcn Rückersatz mit Sicherheit gerechnet werden könne. Hiebei dürften noch nachstehende Punkte in eine genauere Erwägung zu ziehen sein: a) Die Ersatzansprüche der Herrschaft Thurnamhart bezüglich ihrer Plettenüberfuhr; b) die Ersatzansprüche für eine abfällige Beschädigung der Brücke in Kriegszeiten; c) die möglicherweise in der Folge eintretende Jucame-rirung der hergestellten Brücke; cl) die Herstellung der Zufahrten zur Brücke, sowohl auf krainischer als auf steirischer Seite; e) der Punkt, wo die Brücke über den Savcfluß zu erbauen kommen; endlich 0 die Anschaffung des nöthigen Fondcs. ad a. Die Herrschaft Thurnamhart hat nachgewiesen, daß sic das Ueberfuhrsrccht zwischen Gurkfeld und Videm seit jeher ausgeübt habe, daß ihr dieses Recht urkundlich verliehen wurde, daß ihr durch die Herstellung der Brücke ein Schade zugehe, und sie verlangt demnach eine Entschädigung von 12.000 fl. als den ihr aus der Uebcrfuhr erwachsenden LOfachcn reinen Jahresertrag von 600 fl. Die k. k. Finanz-Prok.-Abth. in Laibach hat sich dahin ausgesprochen, daß der Herrschaft Thurnamhart ein Ersatzanspruch nicht zustehe, indem die Save als schiffbarer Fluß Eigenthum des k. k. Aerars fei, daß selbes durch Erbauung einer Brücke (möge cs selbe mm selbst herstellen, oder deren Herstellung einem Andern überlassen) mir sein Eigenthumsrecht ausübe und die Herrschaft Thurnamhart in der Ausübung ihres Ueberfuhrrcchtes durch Erbauung der Brücke nicht gehindert werde. Dem zu Folge wurde die Herrschaft Thurnamhart mit ihren Ersatzansprüchen in politischer Linie auch abgewiesen. Referent glaubt sich in das Innere dieser Rechtsfrage nicht weiter einlassen, sondern nur so viel andeuten zu sollen, daß mit dieser politischen Entscheidung der Gegenstand noch nicht abgethan sei, sondern der Herrschaft Thurnamhart cs noch immer freistehen werde, dicßfalls den Rechtsweg zu betreten. Mit Rücksicht nun auf den immer ungewissen Ansgang eines Rechtsstreites, wäre sich in die Uebernahme der Brückenbaute nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte einzulassen , daß eine allfällige, der Herrschaft Thurnamhart zuerkannt werdende Entschädigung vom k. k. Aerare getragen, respect, auf sich genommen werde. ad h. Es bedarf keiner Auseinandersetzung, daß die zu erbauende Brücke als einziges Verbiuduugsmittel zwischen beiden Save-Usern längs einer beträchtlichen Ausdehnung in Kriegszeiten eine wichtige strategische Bedeutung haben werde, und es ist leicht der Fall denkbar, wenn sich zwei kriegführende Heere diesem Punkte nähern, daß das eine oder andere sich veranlaßt sehen könnte, dieselbe abbrechen oder daß sie überhaupt bei einem feindlichen Zusammenstoße zufälligerweise beschädiget, oder zerstört werden könnte. Aus diesem Grunde wollte schon der Privatuutcruch-mer Martin Hotschevar sich für derlei Fülle die Haftung des k. k. Aerars ausbcdiugcu, in welche jedoch das k. k. Ministerium nicht einzugehen, sondern nur im Allgemeinen jene Entschädigung in Aussicht zustellen fand, welche in solchen Fällen vom Staate für Privateigcnthum geleistet werde. Die dicßfälligeu gesetzlichen Bestimmungen sind nun keineswegs aufmunternder Natur. Sic gehen im Allgemeinen dahin, daß der Schade, welcher auf Anordnung der Befehlshaber österreichischer Truppen zur Beförderung der Kriegsoperationeu herbeigeführt wird, vom k. k. Aerar vergütet werde; wenn aber die Beschädigungen von feindlichen Truppen erfolgen, diese nur als ein nothwendiges Uebel des Krieges anzusehen seien, und daß auch bei zufälligen oder m uth wi l l i g e n, durch die einheimischen Truppen veranlaßten Beschädigungen nur die betreffenden Befehlshaber zur Verantwortung gezogen und in so weit ihnen Etwas zur Last fällt, zum Ersätze verhalten werden können. Da es jedoch nicht zu erwarten steht, daß das k. k. Ministerium dem Lande gegenüber von den allgemeinen Vorschriften abgehen und eine mehre Haftung auf sich nehmen werde, so dürfte wohl nichts erübrigen, als diese Gefahren auf sich zu nehmen, da allfällige Verhandlungen hierüber voraussichtlich kein anderes Resultat, als eine weitere Verzögerung zur Folge haben würden. iul c. Dem Aerar steht das Necket zu, die Brücke zn einer beliebigen Zeit zn incameriren, und das Land Krain hat schon wiederholt die Erfahrung gemacht, daß von dem dicßfälligcn Rechte nicht selten und nicht immer znm Vortheile des Landes Gebrauch gemacht werde. Es dürfte deßhalb nothwendig sein, die Bestimmung festzusetzen, daß, wenn die Jncamerirnng der zu erbauenden Brücke vor Ablauf von 15 Jahren stattfinden sollte, dieß nur gegen Ersatz des gesammten Anlagekapitals stattfinden könne, und das Land erst nach diesem Zeitpunkte gehalten sei, sich bei der allfälligen Jncamerirnng mit dem Ersätze des Schätznngswcrthcs zn begnügen. all d. Die Herstellungskosten der Brücke wurden auf 34.281 fl. 19 kr. CM. und jene für die Zufahrten ans . 10.906 „ 26 „ „ präliminirt, wovon auf das krain. Ufer ............................ 7494 „ 13 „ „ auf das steirische aber sammt Gebäude-Einlösung ..... 3412 „ 13 „ ,, entfallen. Um den Landesfond möglichst zu schonen, wäre daher bloß die Brücke aus Landcsmitteln herzustellen, während die Kosten der beiderseitigen Zufahrten durch die gewöhnliche hiezu verpflichtete Concurreuz zn bestreiten wären, ad c. So lange cs zweifelhaft war, ob der Stationsbahn-hvf in Reichcnburg ober Videm werde erbaut werden, konnte man über den Punct, wo die Brücke zn erbauen wäre, im Zweifel fein, und cs wäre int ersteren Falle sicher angemessener gewesen, selbe oberhalb der Stadt Gnrkfcld zu erbauen. Mit Rücksicht auf das Interesse der Stadt Gnrkfeld ist cs allerdings int hohen Grade zu bedauern, daß man sich nicht für die Station in Reichenburg entschieden hat, da Gnrkfeld hiedurch nicht nur von den ans dem gesteigerten Verkehre resultirenden Vortheilen ausgeschlossen, sondern auch in dein bisherigen Erwerbe, der ihm durch den Transit erwuchs, beeinträchtiget, und deßhalb ganz verarmen wird. Allein da dieß nun einmal eine vollbrachte Thatsache und das Stationsgebäude in Videm bereits im Ban begriffen ist, so kann man sich nur für den Bau der Brücke auf dem vorgcpflogencn Puncte unterhalb Gurkfcld und in möglichster Nähe des Stationsgebäudes entscheiden. ad f. Die Brücke muß möglichst bald hergestellt werden, wollte man daher die dicßfälligcn Auslagen durch Umlagen decken, so würde dieses Erfordcrniß schon in das nächste Präliminare pro 1863 einbczogen werden müssen, und hätte eine Erhöhung der Zuschläge von mindestens 4 kr. pr. >L>tencrgulden zur Folge. Eine derartige Erhöhung Würde jedoch höchst empfindlich sein, und außerdem stehen noch andere nothwendige Bauten, vorzüglich bei der Krankenanstalt, in Aussicht, welche ohnehin die Steuerkraft int hohen Grade in Anspruch nehmen werden. Da nun weiters alle Aussicht vorhanden ist, daß der Ertrag der Mauth nicht nur das Anlagekapital verzinsen, sondern auch selbes allmälig rückersetzen werde, so dürfte cs vortheilhafter sein, ein Anlchcn bei irgend einer Spar-cassc gegen Rückzahlting in 20jährigen Annuitäten aufzu- nehmen, und nöthigenfalls auf die dem Lande gehörigen Gebäude sicherzustellen, und die Annuitäten aus demMauth-erträgnisse, welches dazu hinreichen dürfte, zu berichtigen. Dem zu Folge wäre beim h. Landtage der Antrag dahin zu stellen und zu unterstützen: 1. Selber beschließe die Erbauung der Brücke über die Save zwischen Gurkfcld und Videm mit dem Kosten-Überschläge pr. 34.281 fl. 19 kr. CM. nach dem vorgelegten Plane aus Landcsmitteln, unter der Voraussetzung a) daß ihm der obcrwähnte Mauthbczug bewilliget werde; b) daß sich das k. k. Aerar verbinde, bei einer allfälligen Jncamerirnng der Brücke vor Ablauf von 15 Jahren nach erfolgter Herstellung derselben das volle Anlagekapital dem Lande zurückzuerstatten; a) daß die Zufahrten zur Brücke auf dem krainischen User der Save durch die gewöhnliche beiderseitige Con-cnrrenz hergestellt werde, jene aus dem steierischen Ufer mit dem veranschlagten Aufwande von 3412 fl. 13 kr. CM. auf Kosten des iranischen Landesfondcs, falls sich bei der einzuleitenden Verhandlung mit dem steierischen Landes-Ansschnssc derselbe zur Tragung der Kosten nicht herbeiläßt. 2. Das zum Bau erforderliche Kapital werde durch : ein in zwanzigjährigen Annuitäten rückzuzahlendes, und nöthigcnfalls auf den dem Lande gehörigen Realitäten sicherzustellendes Darlehen bcigcschafft. 3. Der Landes-AnSschuß werde mit dem Vollzüge dieses Beschlusses beauftragt. Diese wären die Anträge des Landes-Ausschusscs, die dem hohen Hause mit dem weiteren Antrage vorgelegt werden, es wolle heute beschlossen werden, den Gegenstand, weil er eine bedeutende Finanzsrage involvirt, ebenfalls dem Finanz-Ausschusse zuzuweisen. Präsident: Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag des Landes-AuSschusscs, den wir soeben vernommen haben. Abg. M uttel): Ich verkenne die Wichtigkeit und Ausdehnung dieses Verbindnngsmittels durchaus nicht, habe auch nicht die Absicht, gegen die Nothwendigkeit der AuS-führung mich hier zu erheben, glaube jedoch, daß es im Interesse des Landesfondcs liege, dasselbe doch noch in eine nähere Erwägung ziehen zu müssen. Das Interesse dürfte nicht so sehr die Wohlfahrt des Landes daselbst, als vielmehr die nächste Umgebung, insbesondere aber den Eisenbahnbetrieb daselbst berühren, uachdctn von beiden Seiten die Communication doch nur in den ohnehin alle Zuflüsse aufnehmenden gemeinsamen Sack der Eisenbahn hingeleitet wird. Ich glaube demnach, daß zunächst dieser Weg der Industrie und der Speculation überlassen werde. — Ist das Gedeihen, das Einkommen wirklich so entsprechend, so vermuthe ich und setze mit Grund voraus, daß sich gewiß unter der industriellen Classe Männer finden werden, die ein solches Werk zu Stande bringen würden. Sollte dem Einzelnen der Muth fehlen, so wird sich sicher auch eine Gesellschaft bilden, die auf Actien ein solches Unternehmen auszuführen im Stande sein wird, unter der Voraussetzung, daß ihr natürlich eine angemessene Manth bewilliget werden würde. Wir haben auf allen Seiten Fälle, z. B. Graz, wo die Kettenbrücke ebenfalls von einem ganz einfachen Mann gegen dem erbaut worden ist, daß im Verlaufe einer gewissen Annuität die Brücke sohin dem Lande zufällt. Jngleichen haben wir viele Fälle in Jnnerkrain, wo die ansgcdehntestcn Straßenzüge von Privaten durch eigene Mittel geschaffen worden sind. Ich glaube, daß wir die Kräfte des Landcsfondcs nicht überschätzen, daß wir nicht Werke auf uns nehmen sollen, welche im Wege der freien Concurrenz ebenso und vielleicht entsprechender hingestellt werden könnten. Ich trage daher an, daß der Spruch von Seite des Landtages allerdings gefaßt werde, es sei die Communication durch eine solche Brücke herzustellen, gegen dem, daß eine angemessene Month dem Industriellen im Concur-renzwcgc bewilliget werde. Sollte natürlich das nicht erreicht werden können, so bliebe cs ja int Laufe der Zeit noch immer frei, den Gegenstand einzubringen. Die Modalitäten hingegen würde ich dem Finanz-Ausschusse, nach der Andeutung des Herrn Berichterstatters überwiesen haben wollen, welcher die Bedingungen bestimmt, unter welcher die Herstellung überlassen werden würde. Zugleich würde ich damit auch verbunden haben wollen, daß in einer angemessenen Periode von allenfalls 50 Jahren alsdann die Brücke als Eigenthum dem Lande zufalle. Ich werde den Antrag demnach bloß formulircn in der Art, daß ich im Wesen mit der Errichtung dieser Communica-tionsbrücke einverstanden bin, die Ausführung hingegen dem freien Ucbcrcinkommen, respcc. der industriellen Concur-renz zu überlassen wünsche. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Brolich: Ich würde mir nur erlauben, zu bemerken, daß der Antrag des Herrn Abg. Mullcy eigentlich nicht zeitgerecht fei. Er protcstirt nicht gegen die Verweisung an den Ausschuß, und die Debatte über die Art der Erbauung und Durchführung der Brücke wird ohnehin dann erst stattfinden, wenn der Ausschuß einen Antrag gestellt haben wird. Es ist ja sehr leicht möglich, daß der Ausschuß sich dahin aussprechen wird, daß der gegenwärtige Antrag des Landes - Ausschusses ganz zurückgewiesen und dann die Ausführung der Brücke Privaten überlassen werde. Ich meine nun, weil der Herr Vorredner gegen die Verweisung dieses Antrages an den Ausschuß nichts eingewendet hat, sogar damit einverstanden zu sein scheint — daß sein Antrag etwas verfrüht sei. Berichterstatter Ambrosch: Ich bitte! Ich glaube, daß dieser Antrag ebenfalls mit an den Finanz-Ausschuß gewiesen werde, so wie cs bereits in ähnlichen Fällen öfters geschehen ist. Der Landes-Ausschuß hat die Dringlichkeit der Erbauung der Brücke vor Augen gehabt und hat erachtet, einen Weg einzuschlagen, der die Bewohner des Landes und den Landcsfond nicht drücken würde. Wenn jedoch bessere Wege in Aussicht stehen, so wird sie der Finanz-Ausschuß gewiß zu würdigen wissen. Abg. M u l l e y: In dieser Richtung habe ich mich auch auszusprechen geglaubt und es gleichfalls als eine Befürwortung betn Finanz-Ausschusse anzuempfehlen erachtet. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Der Herr Abgeordnete Mulley hat folgenden Antrag gestellt: „Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Die Herstellung der Brücke zwischen Gurkfeld und Videm sei als ein dringendes Bedürfniß zu erklären. 2. Die Festsetzung der Ausführung im Wege der öffentlichen Concurrenz, mit Bewilligung einer angemessenen Mauth, sei dem Finanz-Ausschusse zu überlassen." Ich stelle vor Allem die Untcrstützungsfrage zu diesem Antrage. Wenn die Herren diesen Antrag zu unterstützen gedenken, so bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wenn Niemand von den Herren mehr das Wort zu ergreifen wünscht, so schließe ich die Debatte und werde diesen Antrag sogleich zur Abstimmung bringen. Jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Mullcy einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Wir schreiten nunmehr.... Berichterstatter A m b r o s ch: Ich bitte, wird über den Antrag des Landeö-Ausschusses nicht mehr abgestimmt? Präsident: Nachdem über den Antrag des Herrn Mullcy abgestimmt wurde und dieser angenommen ist, so ist es überflüssig, über den Antrag des Landeö-Ausschusses abzustimmen. Berichterstatter A m drosch: Ich würde mir erlauben, vielleicht in Verbindung mit diesem Brückenbau nun auch noch eines anderen Brückenbaues in Ratschach als Materiale zu erwähnen, deßwegen, damit diese beiden Acten dem Finanz-Ausschusse zur Beurtheilung übergeben werden. Weil jedoch dieser Gegenstand nicht au der Tagesordnung steht, so glaube ich, daß man das h. Haus fragen könnte, ob cs den Vortrag nur insoferne hören will, als er ein Materiale bildet, welches mit dem eben verhandelten in Verbindung steht. Abg. K r o m e r: Ich bitte um das Wort. Ich glaube der Antrag des Landes - Ausschusses könnte als solcher ohne Debatte gar nicht abgelehnt werden, er muß daher, wie dieß der Landcs-Ausschnß selbst beantragt, dem Finanz-Ausschusse zur Vorberathung zugewiesen werden. Der Antrag des Herrn Mulley ist eigentlich nur ein Zusatz - Antrag, braucht daher nur der Unterstützungsfrage, nicht auch einer besondern vorläufigen Abstimmung. Wie er unterstützt worden ist, muß er zugleich mit dem Antrage des Landes - Ausschusses dem Finanz - Ausschüsse zn-I gewiesen werden; folgerichtig ist daher sowohl der Antrag des I Landes-Ausschusses, als auch der Zusatz- und Abänderungs-Antrag des Herrn Mullcy an den Finanz-Ausschuß zu weisen. Präsident: Der Antrag geht ja auch im zweiten Theile dahin, daß der Gegenstand in Bezug auf seine Ausführung dem Finanz-Ausschusse zuzuweisen sei. Es ist ein Antrag vom Herrn Referenten mit Bezug auf den Brückenbau von Ratschach gestellt. Berichterstatter A m b r o s ch : Ich bitte das h. Haus zu befragen, ob ich cs nun als Materiale vortragen darf, oder ob auch die Acten ganz einfach den andern beigelegt werden sollen, weil der Gegenstand im Zusammenhange steht. Präsident: Der Herr Referent stellt den Antrag , daß die Acten in Betreff des projectirten Brückenbaues zu Ratschach dem Finanz-Ausschussc zuzuweisen seien, als Materiale zur weitern Vorberathnng des Gegenstandes den Brückenbau in Gurkfeld betreffend. Wenn das HauS mit dem gestellten Antrage einverstanden ist, so bitte ich die Mitglieder derselben sich zu erheben. (Geschieht.) Es werden also diese Acten dem . Finanz - Ausschüsse gleichzeitig mit den Acten über den Brückenbau in Gurkfeld übergeben. Berichterstatter Ambrosch: Ich bitte noch weiter das Haus zu befragen, ob ich das Expose hier vortragen darf. Es ist nicht laug, und man wird doch auch hier in Kenntniß gelangen; wenn aber das h. Hans ablehnt .... Präsident: Ich will das Hans befragen, ob cs dem Hause gefällig ist, das Expos«; des Herrn Referenten zu vernehmen. Wenn die Herren dasselbe hören wollen, so bitte ich sitzen zu bleiben. (Ein Theil der Versammlung erhebt sich.) Ich bitte also das Referat zu lesen. (Ruf: Es ist Zeitvcrschwcndung.) In der Landes - Ausschuß - Sitzung vom 13. Februar 1862 ist der Vortrag über die Erbauung einer Brücke über den Savcfluß bei Gurkfeld mit dem Antrage auf Ausführung dieses Baues unter den dargestellten Modalitäten erstattet, jedoch hierüber noch kein Beschluß gefaßt worden, weil auch die Erbauung einer derartigen Brücke bei Ratschach im Projeete sei. Man hat sich mittelst Note vom 16. Februar 1862 an die Landes-Regierung um die Mittheilung der Verhandlung gewendet, welchem Ansinnen mit Note vom 21. Mai 1862 entspochen worden ist. Ans diesen Verhandlungsakten geht Folgendes hervor: Der gewesene Vice-Präsident der Central-Seebehörde, Ritter v. Gutmannsthal, hat sich mittelst eines an den k. k. Statthalter Grafen Chorinsky gerichteten Schreibens vom 13. Mürz 1858, nach Erörterung der Nothwendigkeit einer Brücke bei Ratschach, erbötig gemacht, das zu diesem Brückenbaue erforderliche Capital, im Belaufe von 15 bis 16000 fl., nöthigenfalls sogar unverzinslich vorzustrecken, unter der Bedingung, daß diese Brücke vor Ende des Herbstes desselben Jahres fahrbar hergestellt sei, daß die Rückstellung dieses Capitalsbetrages an ihn mittelst des Ra-tschaeher Bezirksamtes in Jahresraten, je nach dem Erträgnisse der für den Brückenverkehr zu bewilligenden Con-struetiousmauth geschehe, und daß nach erfolgter Tilgung des Capitalsbetrages der Verkehr über die Brücke nur mit einer so mäßigen Mauth, wie sie zur Bestreitung der jährlichen Reparaturs- und Erhaltungskosten nothwendig ist, belegt werde. Die Landes-Regierung hat hierauf mit Bericht vom 26. März 1858, Z. 3390, bei dem vorbestandenen k. k. Handelsministerium die Herstellung dieser Brücke auf Kosten des Straßenbaufondes in Antrag gebracht. Das k. k. Handels-Ministerium ist jedoch, laut Erlasses vom 18. April 1858, in dieses Projeet nicht eingegangen, hat aber wohl die Zusicherung ertheilt, daß, falls sich ein Unternehmer fände, welcher die fragliche Brücke auf eigene Kosten erbauen würde, demselben nach Maßgabe der dazu aufgewendeten Kosten für eine bestimmte Reihe von Jahren der Bezug einer angemessenen Privatmauth bewilliget werden würde. Der vorbenaunte Ritter v. Gntmannsthal hat, nachdem das Handelsministerium seinen Anbot zur Vorstreckung des ganzen Baueapitals nicht zu berücksichtigen gefunden hat, die ihm vom besagten Ministerium angesouneue Zu-mnthung, daß er das angebotene Bciueapital einem Privatunternehmer vorstrecken werde, abgelehnt, wornach die Landes-Regiernng den Weg der freiwilligen Snbseriptionen versuchte, um den Baufond aufzubringen, allein auch dieser Versuch mißlang. Hierauf ist die Statthalterei in Graz um die Zustimmung ersucht worden, diese Brücke auf Kosten der Landesfonde von Steiermark und Krain zu gleichen Theilen in Ausführung bringen zu lassen, allein dieselbe hat die Betheiligung des dortigen Laudesfondes mit Note vom 27. Jänner I860, Z. 1270, abgelehnt. Hierauf wurde nochmals Herr v. Gutmannsthal in der Richtung begrüßt, ob er nicht den Baufond dem krai-nischen Landesfonde vorstrecken wollte, allein er hat dieses laut Erklärung vom 8. Juni 1860 abgelehnt. Die Landes-Regierung hat hierauf beabsichtigt, bei dem hohen k. k. Staatsministerium die Bewilligung zur Uebernahme des dießfälligen Bauaufwandes auf den krain. Landesfond zu erwirken, und es sind zu diesem Ende von der Baudirektion die erforderlichen Pläne und Kostenüberschläge verfaßt worden; allein die k. k. Statthalterei in Triest hat sich bestimmt gefunden, mit Rücksicht auf den Umstand, daß der günstige Moment zum Brückenbau versäumt wurde, und daß die Aetivirung der Landtage nahe bevor stand, von dem beabsichtigten Antrage Umgang zu nehmen, und die j Wiederaufnahme dieser Verhandlungen von den Anschauungen der Landesvertretung von Krain bezüglich der Nothwendigkeit der Herstellung dieser Brücke abhängig zu machen. Es liegen nur zwei Projeete für diese Brücke vor: das eine bei der Plettenüberfuhr oberhalb Ratschach, das andere im Markte Ratschach. Die erstere Brücke würde zwar eine geringere Länge erhalten, allein die Sprengung des Felsens am rechten Ufer könnte nur mit bedeutenden Kosten geschehen, um die erforderliche Wendung bei der Auffahrt zu erlangen; auch ist die Flußsohle stark felsig, was die Anlegung von hölzernen Jochen sehr erschweren müßte. Ans diesen Gründen hat sich die Baudireetiou für das zweite Projeet ausgesprochen, nach welchem die Brücke zwar eine größere Länge erhalten würde, allein die Sprengung deS Felsens wäre nicht nothwendig, und die Schla-gung der Joche würde erleichtert. Der Kostenaufwand dieser letzteren Brücke beziffert sich auf 25796 fl. 54 fr. So weit die vorliegenden Erhebungen. Außerdem haben mehrere Gemeinden des Bezirkes Ratschach am 29. v. M. ein Gesuch um Erbauung einer Brücke in Ratschach überreicht, welches Gesuch auch von den Gemeindevertretungen von Cilli, Tüffer und von vielen Fabriks- und Gewerkbesitzern, sowohl an der krainischen, als auch an steirischer Seite, nebstbei auch von der Sta-tions-Borstehung in Steinbrllck unterstützt wird. Unter diesen Verhältnissen erscheint es immerhin erforderlich, auch in die Berathung über die Erbauung der Ratschacher Brücke einzugehen. Referent kann nicht unterlassen, die Bemerkung auszudrücken, daß diese beiden Brücken bedauerlicher Weise gleiche Schicksale erfahren mußten. Für beide Brücken haben sich bereits Unternehmer gefunden, und überall sind ihre Absichten durch amtliche Wege vereitelt worden. Für die Gurkfelder Brücke erbot sich Hotschevar von Gurkfeld im Jahre 1855 gegen Bezug der Brückenmauth zum Baue; allein durch fruchtlose Verhandlungen ermüdet, zog er seinen Antrag zurück. Für die Ratschacher Brücke erbot sich im Jahre 1858 Ritter v. Gutmaunsthal zum Vorschuß des ganzen Bau-fondes, eigentlich 15 bis 16000 fl., allein das Handelsministerium nahm den Anbot nicht au, und Gutmannsthal zog ebenfalls seinen Antrag zurück. Bei beiden Brücken ist die Coneession einer Brückenmauth bereits zugestanden worden. Bei beiden Brücken haben die Behörden bereit Nothwendigkeit so begründet gefunden, daß sie Anträge auf die Erbauung der einen, wie der andern aus Staatsmitteln gestellt hatten. Bei beiden Brücken sind die steiermärkischen Behörden zur Mitwirkung aus dem Landesfonde eingeladen worden, jedoch für beide erfolglos. Jnsoferne sind die Verhältnisse dieser beiden Brücken identisch. Die Unterschiede zwischen diesen Brücken rebiicircn sich auf folgende Punkte: Die Brücke in Gurkfeld wird projeetirt mit einem Kostenaufwaude von: die Herstellungskosten 34.281 fl. 19 kr. die Kosten für die Zufahrten . . . 10.906 „ 26 „ wovon auf das kraiuische Ufer 7494 fl. 13 kr., auf das steiermärkische 3412 fl. 13 kr. entfallen. Die Brücke in Ratschach wird projeetirt mit einem Kosteuaufwande pr. 25.796 fl. 54 kr. Bei der Brücke in Gurkfeld würde für die Kosten der Zufahrt die Privat-Coneurreuz eintreten, während dieses bei der Ratschacher Brücke nicht der Fall ist. Bei der Brücke in Gurkfeld liegen die Entschädignugs-Ansprüche der Herrschaft Thurnamhart für den Entgang des Ueberfuhrs - Erträgnisses im Mittel, während dieses Hinderniß bei der Savc-Ucbcrfuhr in Ratschach nicht existirt. Eines der wichtigsten Unterschiede aber bildet die größere oder mindere Nothwendigkeit der Brücke an dem einen oder dem andern Punkte. Würde man sich mit diesem Referate zurück in das Jahr 1850 bis 1862 versetzen, so entstände kein Zweifel, daß die Brücke in Ratschach sich als nothwendiger dargestellt hätte, ja die Nothwendigkeit war so bedeutend, daß cs immer nubcgrciflich bleiben wird, daß man znr Erbauung einer Brücke mit 25.000 fl. an einem Ueber-gangspunkte nicht geschritten, an welchem die Ueberfuhr, wie dem Referenten versichert wurde, jährlich circa 10.000 fl. eingetragen haben soll. Die Verhältnisse haben sich jedoch seit der Eröffnung | der Agram - Sissekcr Bahn geändert. Die Laudstraßcn-Frachteu von Croatien nach Stcinbrück hören auf, und cs tritt jetzt lediglich die größere Concurrenz der dießläudigeu Bezirke mit der Eisenbahn in den Vordergrund. In dieser Richtung muß sich Referent gcrcchtcrwcise dahin erklären, daß sich in Gnrkfcld eine größere Concurrenz darstellt, als in Ratschach, weil im ersteren Orte die meisten Bezirke Unterkrain's ihre Verbindung mit der Eisenbahn suchen werden, obschon die Nothwendigkeit für Ratschach nicht zu unterschätzen ist, indem der Verkehr mit Steinbrück noch immer ein sehr erheblicher genannt werden muß, und vorzüglich eine anstandslosere Verbindung zwischen Ratschach und Stcinbrück für die vielen in Ratschach wohnenden Parteien wüuschcnswerth ist, die ihre Beschäftigung in Stcinbrück haben, allwo wegen Mangel an Raum keine Wohnungen gebaut werden können. In Anbetracht dieser Gründe habe ich erachtet, die vorliegenden Acten als schätzbares Materiale, gleich den frühern, dem Finanz-Ausschusse zu übergeben. (Bravo!) Präsident: Wir kommen nunmehr zur Wahl eines zweiten Schriftführers; ich suspcndire hierzu die Sitzung auf 5 Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung und Abgabe der Stimmzettel): Bei der heutigen Wahl haben als Schriftführer Stimmen bekommen, laut Stimmzettel: 1. Herr Vilhar, 2. „ Gollob, 3. „ Vilhar, 4. „ Vilhar, 5. „ Vilhar, 6. „ Vilhar, 7. „ Vilhar, 8. „ Vilhar, 9. „ Vilhar, 10. „ Vilhar, 11. „ Vilhar, 12. „ Vilhar, 13. „ Vilhar, 14. „ Vilhar, 15. „ Vilhar, 16. „ Vilhar, 17. „ Vilhar, 18. „ Vilhar, 19. „ Vilhar, 20. „ Vilhar, 21. „ Vilhar, 22. „ Vilhar, 23. „ Vilhar, 24. „ Vilhar, 25. „ Vilhar, 26. „ Vilhar. Laudeshauptm.-Stcllv. v. W n r z b a ch: Herr Vilhar erhält 25 nub Herr Gollob eine von den abgegebenen Stimmen. Präsident: Herr Vilhar ist somit per unanimia als Schriftführer gewählt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, schließe ich die Sitzung und beraume die nächste Sitzung aus kommenden Montag, 10 Uhr Vormittags. Auf die Tagesordnung kommen die Negierungs-Vorlage, betreffend die Bestreitung der Kosten znr Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- unb Pfründcn-Gebäude rc., und als zweiter Gegenstand der Vortrag des Landes - Ausschusses in Betreff der Errichtung einer scchs-classigcn Ober - Realschule in Laibach. (Schluß der Sitzung »2 Uhr.) aa/WVVVWvxa/'---- Druck von Jgn. v. Äleinmayr und F. Bamberg.