51 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnug Nr. 8. Donnerstag den 10. Jänner 1867. Grkenntuiß. Das k. f. LandcSgericht in Strafsachen in Wicn erkennt kraft der ihm von Sr. l. l. Avosl. Majestät vcrliehcntli Amtsgewalt, ilbcr Antrag der l. l. Staats. ^ ai'wollschaft, daß dcr Inhalt der dritten Licfernng dcr Druckschrift: „Die chronischen Krankheiten des Klerus. München 1806, Verlag von S. Ncnburgcr ,i"».", das Bergeyen gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St. G. begründe, und verbindet dannt nach § 36 des Picßgcsches das Bcrlwl dcr wcitcren Vcrbrcilnng dieser Lieferung. Wien, am 2. Jänner 1867. Dcr k. k. Präsident: Dcr l. k. Nathssecrctär: Bosch an mp. Thallinger ms». (8—1) Nr. 44. Kundmachung. In dem Allerhöchst genehmigten Finanzgcsetze für das laufende Verwaltungsjahr ist dcr Betrag von Fünfundzwanzigtausend Gulden ö.W. bewilliget worden, welcher seiner Bestimmung zu Folge: ^) Znr Erthcilnug vonStipendien an mittellose, aber hoffnungsvolleKünstler l welche entweder bereits mit einem größeren! seldstständigen Werke vor die Öffentlichkeit - ?"^" Ü!^/ ^" ^stungen von tieferen: ki'/nst-lenschen Gehalte auszuweisen in der Lage sind; tyznr Ertheilnng von Pensionen, das ist Unterstützungsbeiträgen für Künstler/ welche bereits Ersprießliches und Verdienstliches geleistet haben, und welchen durch die erwähnte' Beihilfe 'die Möglichkeit gewährt werden soll, anf der smit Glück betretenen Bahn fortzuschreiten ^endlich o) zu Aufträgen auf dem Gebiete dcr bildenden Kunst, und zwar an solche Künstler, welche bereits das Maß künstlerischer Selbststän-digkeit erreicht haben, verwendet werden soll. Indem das Staatsmmisterium, welchem die Durchführung dieser Widmungen anheimgestellt ist, sich vorbehält, rücksichtlich dcr Zuwendung von Pcn-sionen im eigenen Wirkungskreise vorzugehen, ohne jedoch deshalb die hierzu berechtigte Compcteuz auszuschließen, bezüglich der au bildende Künstler zu ertheilenden Aufträge jedoch zunächst die Be-friedigung der in dieser Richtung sich geltend ma-chcnden Bedürfnisse des Staates zum Ausgangspunkte zn nehmen und dicsfalls das Erforderliche einzuleiten, werden zur Bewerbung nm Stipendien alle Künstler aus dem Bereiche der bildenden Künste (Architectur, Sculptur und Malerei) dcr Dichtkunst uud Musik aus allen Königreichen und Ländern des Kaiserstaates, welche anf die Znweuduug eiues Sti-vcndinms Anspruch zu haben glaubcu, aufgefor dert, sich diesfalls längstens bis Mitte März 1«6? bei den betreffenden Länderstellen in Bewerbung zu setzen. Die Gesnche haben zn enthalten: 1. Die Darlegnng des Bildungsganges und dcr persönlichen Verhältnisse des Bewerbers; 2. die Angabe der Art und Weise, in welcher von dem Stipendium zum Zwecke der weiteren Ausbildung Gebranch gemacht werden soll, und 3. die Vorlagen dcr erwähnten Proben des Talentes nnd der bereits erreichten Bildungsstufe. Diese Stipendien werden vorläufig auf die Dauer Eines Jahres verliehen, wobei bemerkt wird, daß für die Vcstimmuug der Höhe derselben die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers und der dnrch die Verleihnng zu erreichende Zweck maßgebcnd sind, daß es jedoch dem Bewerber frei steht, seine persönlichen Wunsche in dieser Richtung auszusprecheu. Nom k. k. Staatsministerinm. (9^1) Nr. 44. Concur s. Bei dem k. k. Bezirksamtc Lack ist dcr Posten eines Bczirkswundarztes mit dem Sitze in Trata nnd einer Iahresremuneration von 105> st. aus der Bezirkscassc iu Erledigung gekommen. Bewerber habcu ihre mit den nöthigen Dommeuten über Alter, Befähigung und bisherige Verwendung instruirtcn Gesuche bis 10. Februar d. I. bei dem f. k. Bezirksamte Lack zn überreichen. Lack, am 7. Jänner 1867.