zur Laibacher Zeitung. ^sK 72. Kamstag vrn lZ. Juni 184H. Eliubernial - ^erlautbaruagrn. Z. 694. (2) Nr. 11293. C u r r e n d e. Stämpe lpflichtigkeit aller vonBe -Horden und Aemtern ausgefertigten Befähigungs - Dccrete oder Prü-fungö-Zeugnisse. — Im Nachhange dcr Gubernial - Currcnde vom 1. October 13>2, Z. 2^166, womit die allerhöchste Entschließung vom 27. August 18^2 bekannt gcgclicn wuroe, daß die Decrete über die bestandene Prüfung aus dem Civil- und Criminal-Justiz« fache, auö dem Grundbuchsfache und dem ade-lichcn Richtcramte im Sinue des H. 2l deä Stämpel- und Taxgcsetzcs, dem Stämpel von ^0 Kreuzer unterliegen, wird in Folge des, im Ellnu'rständniffe der dctrcffenden l)ol)en Hos-stellrn l)cral)gclauglcn hoycn Hoskammc», ^Dö-crcliö vom ^l. d. M., I. 11 wo, zur öffentlichen Klili.tniß gebracht, daß im Sinne olilgrr allerhöchster Entschließung und der berufenen obigen Gubernial-Verordnung überhaupt, alle Dccrete und Documcnte, welche von Behörocn und Aemtern ausgefertiget werden, über die bei ihnen vorgenommenen Prüfungen zum Behufe drr (Tll^ngung ciner Anstellung, od.'r der Zulassung zu ciurr Beschäftigung, odcr einer sonstigen Befähigung, in sofcrne in diesen Do-cumentcn dic Tyatsache der bestandenen Plä-fung und die dabri an den Tag gelegten Fäyig-keilen dcs Geprüstcn bestätiget werden, dem für Zeugnisse im AUg^ncinen im §. 2l des Stämpel- und Taxgesehes vorgcftiricdenen Stämpcl von 30 Kl<,'l,zer zu unt^ichc,, suw. — In diesem Sinne unterliegen demnach insbesondere nebst den schon in dem oben anöden« teten Decrete angeführten Doeumenten, diesem Stämpel auch die Dekrete, rücksichtlich Z^ug-mffe 1) über die Prüfungen, welche bei den Gefalls-Obcrgerichten abgelegt werden müssen ; 2) über die Prüfungen, welche bei den Gcfalls« Behörden ans den Gcs'ällö- und Vcl'rcchmmgs-Worschriften zur Erlangung von Anttspracti» kantcnstellen abzulegen sind; 3) über die Prü« fungcn auö der Warenkunde, welche zur Erlangung von Oberanuö- oder Amtsoffizialen-stellen, bei den Gtfälls- Ober- oder Hauptämtern zu bestehen sind; h) über die Prüfungen, welche von den Concept - Plactikantcn der politischen öandesstelle aus der politischen jGcse^klln,de abzulegen sind; 5) über die Prüfungen der Nichtcramts - Candidate»! au5 dem zweiten Theile des allgemeinen Straf-, gesctzbuches, 6) über die Prüfungen dcr Be-^ werbcr um Fiscal-Adjunctenstcllen; 7) über die Prüfungen der Bewerber um Concessionen zur öffentlichen Geschäftsführung oder Agentic; d) über die Prüfungen der Candidate« um PractikantensteUen bel der k. k. Provinzial-Baudirection; 3) über die Prüfungen, welche die Bewerber um das Maurer < oder Zlmmcr-meisterrecht bei der Provinzial'B.'udirection zu erlangen, abzulegen haben; 10) über die Prüfungen, welchen sich die Bewerber um jüdische Familicnstcllcn über die Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen bei dem obrigkeitlichen. Amtc der betreffenden Iudcngcmcinde in sofcrne unterziehen müssen, als sie über die Schulkennt-nisse kein lcgalcä Zeugniß beizubringen vermögen; 11) über die Prüfungen der Bewerber um Anstellungen bei Cameral - Zahlämternz 12) über die Prüfungen, welche bei. dem k. k. Gencral faÜcn-Verwaltung vom 29. u. M., Z. '1556, zur öffentlichen Keinttiuß gebracht wird. -»-Laibach am 18. Mai !8N. Joseph Freiherr v. Weingarten, Lanocö - Gouverneur. Carl Graf zu Welsuerg, ^Aaitenau und Prlmör, k. k. Vice-Pläsident. Carl Freiherr v. Flödnigg, k. k. Gubermalralh. Z. 863. (3) Nr. 10261. C u r r e n d e des k. k. il lyrischen Guberninms. — Womit auf einen Druckfehler aufmelksam gemacht wird, welcher sich m dem 6. ^. ocr Gubernial-Currcnde vom 25. November 1843, Nr. 28843, die Steucrnachlässe aus dem Tittl dcr Elementardcschadlgung betreffend, cingc-schlichen hat. — Der §. 6. der Gubernial« Surrende vom 25. November 1643, Nr. 28843, lautet folgendermaßen: „An der Hausclassen-stcucr wiro eine Nachsicht gewahrt, wenn ein Wohngeba'llde durch Feuer oder Wasserschad«« zerstört wird. In diesem Falle tritt eine Häuft« cl^ssensieurr selbst dann noch ein, wenn das zu Grunde gegangene Gebäude im Laufe deS IahreS der eingetretenen Zerstörung wieder in bewohnbaren Stand geseht wird." — In dem zweiten 'Abschnitte dieses Z. hat sich bei dem Druck der Fehler eingeschlichen, daß nach dem Worte: „Hauöclassenstcuer", das Wort „Nachsicht" aubblieb. — Dcr richtige Wortlaut dieses z. ist daher folgender: „An dcr HauS-classensteuer wird eine Nachsicht gewahrt, wenn ein W^hügcbaude durch Feucr oder Wasserschaden zerstört wird. I» diesem Falle tritt cu:e Haus-classcnstcuer« Nachsicht selbst dann noch ein, wenn das zu Grunde gegangene Gebäude im Laufe des Jahres der eingetretenen Zerstörung wieder in bewohnbaren Stand gesetzt wird." Dicscä wird im Nachhange der eingangscr-wahnten Gubernial-Currcnde hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 3. Mai 1644. Joseph Freiherr v. Weingarten/ Landes »Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenal, und Primör, k. k. Vice-Präsident. Jos. Ed. Freih. Pino v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Z. 675. (2) Nr. 2552. aä Nr. »2^5o. Kundmachung in Betreff der Herstellung des Unterbaues der Staatsclsenbahnsirccle von Pardubltz bis Kogly inBöhmen. — Dle Herstellung des Unterbaues der Staac«« eisenbahnstrecke von Paidubil) b>s Kogih «n Böhmen/ »n einer Lange lwn l^2Z0 Klafter, wlro zu Folge hohen Hcfkammcn'lasidiald.', cretes rom 20. Mal i8^4« Nr. 6o5^. ?./ im Wrge dir öffentlichen Vc>ste^erung mittels Ucbcrlclchung schriftlicher Offerte an dt" M,ndestfl.'derndrn üdcrlasscn. — Zu diesem Behufe kü''tiel'. die Plane, dle Baubesch"»-bung, die Prklstabclle für d,e verschiedenen Ar-beltsgattungen, dcr summanschc Ueberschlag, nut Angabe der Qualttät und Q^"Nt,tat dtr Arbliten, dann die allgemeinen und besonderen Baubedingn'ssc tagl'ch wahrend der Amlostun-den nn Amtblocale dcr k. k. General 5 Direction der Scaatseiscnbohnen in Wien, Stadt, Herin. 555 gaffe Nr. 27, eingesehen werden. Im Allgemei« ' «en werden hiebe, folgende Bestimmungen fest» geseht. — Der Unterbau, zu welchem jedoch dle Stationsplaye und Gebäude/ dann d,e Wächterhäuser n,chl gehören, wird ,m Ganzen, d. h. einschließlich aller dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Materialdeist.llung'N ausgeboten, und nur einem Unternehmer oder einer Untermhmungsgesellschlagssumme m Barem, oder »n haflUligb.-frcicn österreichlschcn Slaalspapieren , ll? nach dem Börsewevlhe des dem Erlags^age vorhergehenden Böls>lages zu berschnen sind, erlegt habe, odcr de'sclde muß s,nc dllsrm Vadmm angcmcssene, von der t. f. Hofkam» merprocuralur oder von einem Fiscalamte ,n der Provinz nach den §§. 2)0 und »Z/^dcs allgemsincn v. G. B. annehmbar erklärte S>-cherstcllung deischließcn. — Auf Offerte, wcl: che diesen Bestimmungen nicht völllg entsp^e: chcn, oder in welchen andeie, als die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, w>rd keine Rücksicht genommen. — 5) Ueberrcichte Offerte werden mcht mehr zurückgegeben, und der Anbotstcller bleibt hinsichtlich seines Anbotes vom Tage der Ueberrelchung desselben bis zu der hlerübcr erfolgten Entschc->dlmg verbindlich; die Verpstichtunq des A>rars aber beg,nnt crst von dcm Tage, an welchem von Seile des hohen k. k. Hl-fkammcrplasil diums die Genehmigung des Anbotes erfolgt. — 6) Die eingereichten Offerte werden am oben bestimmten Tage von e>ncr Eomnnsswn entsiegelt, und nur diejenigen beachtet, welche vorschriflmaßi'i versaßt, u> d m»i dcn uorge-zeichncten Nachweisungsn vnsehcn sind. — D«e Entscheidung über die tingcla^glcn Offerte elfolgt durch das hohe P'äsidium dcr. f. k. allgemeinen Hofkammer, und es w»rb hicbei demjenigen Offerte der Vorzug grcl/den werden, welches sich als das Vvuhellhaftlstc 556 für das Acrar d^sicllt, vorausgesetzt, deß der Dfferent auch vermöge s^ner persönlichen Elgenschaften und Sachkcnmniß die nothige Bürgschaft gewahrt. — 7) Nach crfol^ter Genehmigung cmcs Anbotes wird dcv E>ste-hcr davon unverzüglich verständigt, und mit demselben der Vertrag abgeschliffen werden.— Den übrigen Ost'crcni.n werdcn dlc elle^tcn 3Lad>'N und ihnen gehörigen Documentezilrück-gestellt, und dieselben hicdurch der übernommenen Vcrbilldllchkl'llen rückslchllich ihrer Anbote enthoben. Das vom E^stehcr erlegte Va, dlum wird als Caution zurückbehalten, doch wird demselben gestattet, eme a< dcre annehmbare Caunon zu lessen. — 6) W>nn dcr Ersicher des Baues iu d,r Zelt, die lhm bekannt gegeben werden w>'d, zum Abschluffe des Vertrages und zur Uebernahme der zu leistenden Arbeiten weder in Person / noch durch einen Bevollmächtigten erscheint, so sieht ls dem Aerar frei, an dem erlegten Vadlum einen Betrag von 5c»oc> fi. C. M. abzuziehen, wobei der Baueistchcr ausdrücklich crklä't, baß er auf jede »ichterliche Mäßigung ver-zich'c. keisttt er eilier weitern Aufforderung keine Folge, so »st das Acrar berechtigt, das für die Äukführung des Baues Erforderliche ohne wettere C'nvernlhmuna des Baucrstchers, auf deff n Gcfahr und Kosten zu veranlassen, wobei er d«e von der Nechnunasabthellung der k. k. Gcncral» Direcllon der Staatseisen-bahnen ausgefertigte amtliche Kostenberechnung als clue öffentliche, vollen Newels herssellci^de Illklllide anzuerkennen sich vcrpfilchtct. — y) Zur Vollendung dcr erwähnten bauten in der ganzen Strecke lst dcr Termin bis Ende Iun, »L/.5 festgesetzt. — ,o) In dem Falle, als der Unternehmer den Bau nicht in der vorgeschriebenen Ze>t vollendet, trifft denselben m>l auödrückl'cher Begebung jcder anzusue chcndcn richterlichen Mäßigung dcr Verlust dcr Hälfte emer Rate von dem im nächstfolgenden Absätze bestimmten Betrage, und er bleibt für die Folgen der Versvatung verantwortlich. Außerdem stcht es der k. k. General-Direction f>cl , die Vollendung des BaucS auf scineKosicn und Gcfahr durch wen immer, auf jede ihr aecignet scheinende Welse bewcrk« stcüi^cn zl, lciffcn, und den Ellay der Aus« lagcn, jene für die verlängerte Aufsicht nicht ausgenommen, aus der Caution und dem sonstigen Vermögen des Unternehmers zu Holm, welche auch in diesem Falle die von der Rcchmmgs > Abtheilung der k. k. Genial« Direction auszufertigende amtliche Kossenbee rcchliung als auf eme öffenlliche, vollen Glauben verdienende U künde anzusehen sich ver« pftichtet. — 11) Die Zahlung an den Unternehmer geschieht nach Maßgabe sciner Lei» stungcn «n Naten. — Zu diesem Behufe wird d,e, mit Rücksicht auf den Percentennachlaß sich darstellende Vausumme ,n vierzig gleiche Theile oder Nalen g,lhc>lt, und dem Bauunternehmer auf folgende Weise verabfolgt: Sobald der Unternehmer so viel Ardcil vollbracht hat, daß dicftlbe an Werth den für die erste Nate entfallenden Betrag ,im zwcl Drittel übersteigt, erwirbt er den Anspruch auf d»e Bezahluni dcr ersten Nate. Die zweiie Nate erhält delsclde, wenn er die Summt von zwti und zwei Dritlel Natcn ins Ver» dienen gebracht hat, und sofort muß er jedel-mal, wenn es sich um eine Natcnzahlung handelt, um zwei Drittel mehr, als dlcse be» tragt, an Bauarbcu ausgeführt haben. Nach dies.m Maßstabe erfolgt die Bczchlut-g bis zur vorletzten und letzten Nate. Die Zahlung der vorletzten und l tzlen Rate wird dem Bauunternehmer eist dann geleistet, wenn dle Eollaudlrung und Final'Liquldlrung uor sich gegangen, und d>c Genehmigung des hohen Hofkammerpläsidiums hierüber erfolgt scpn wird. — Hat der Bauunternehmer nach seiner Leistung einen Anspruch auf eine Ratenzahlung, so wird ihm von der k. k. Bauleitung, welche über die Leistungen desselben cin Baujournal zu führen hat, ein Ccrtificat aus» gelallt, mit welchem sich der Bauunternehmer um die zu bewirkende Geldanweisung an die k. k. General-Direction zu wenden hat. — Sollte dle Totalsumme des Baues aus Ursache eingetretener Modification!» geringer aus» fallen, als veranschlagt wurde, so wird dieses bei der Ausstellung der Certificate m der Art berücksichtigt werden, daß bis zur Collau-dirung nnmer zwei von den vollen «m Eingänge dieses Absatzes erwähnten Ratcn rück-siälidlg dleibcn müffm. — Würde aber die eine oder die andere dieser Summen überschritten, so fleht es dem Unternehmer frcl, um c,ne ü Conto-Zahlung einzuschreiten/ dle ihm nur gegen besondere Bewilligung des hohen Hofkammerpräsidlums zu Theil wer. den kann. Aber auch m diesem Falle muß der Betlag von zwei Natcn bis zur uollstän-dlgen Liquidirung vorenthalten bleiben. — Bonder k.k. General-Direction der Staatt-eisinvahnen. — Wien am 24. Mai !öHH. 657 Nubernial - Verlautbarungen. Z. 903. (!) Nr. 12564. Verlautbarung. Zur Sicherstellung deS Brennholzbedar-flb für das Gubernium und einige andere k. k. Behörden, ?lemter und öffentlichen Anstalten für den Winter 16"/««, wird am 23. Juli d. I. Vormittags um iO Uhr bel dem k. k. Gubernium in Laibach eine Minuendo'Verstei» gerung, verbunden mit einer Offerten-Verhandlung, Statt finden und deßhalb folgendes bekannt gemacht: Der Brennholzbedarf besteht 1) für daS k. k. Landespräsidium in 42 Klafter harten, für dks Gubernium und für das Prov. Camcralzahlamt in 203 Klafter harten und i'/z Klafter weichen; für die Kammer-Procuratur in 47 Klafter harten; für das Gubernial e Rechnungs-Departement in 12 Klafter harten, für das Stadt- und Landrecht in 105 Klafter harten und 2 Klafter weichen; für die Prov. Staatöbuchhaltung in 8l Klafter harten; für die Ständisch« Verordnentestelle in 36 Klafter harten; für die medicinisch-chyrur-gische Anstalt sammt Klinik und Eivilspital 26U Klafter harten; für das Irrenhaus 60 Klafter harten, für das Gebarhaus 60 Klaf. ter harten; für das Inquisitionshaus 16l, für das Strafhaus 275 und für das Catastral-Schatzungs-Inspectoral 12 Klafter harten, im Ganzen somit 1356 Klafter harten und 3'/, Klafter weichen Brennholzes. — 2) Die Holzlieferung wird dranchcnweise, nämlich für jede Nchörde, für jedcö Amt und jede öffentliche Anstalt, so wie auch für mehrere Aemter, welche sich in einem und demselben Gebäude befinden, vor sich gehen. Nicht minder werden Anbote zur Lieferung des oben ausgewiesenen gesamm-ten Vrennholzdeoarfes angenommen und bei sonst annehmbar befundenen Verhältnissen vorzugsweise berücksichtiget werden. — 3) Das zu liefernde Holz muß trocken, von durchaus guter Qualität seyn, klafterweift aufgeschlich« let übergeben werden, und eine Scheitcrlange von 22 bls 24 Zoll haben. — 4) Das Brenn» holz muß jeder Branche zugcliefert, am Ueber, nahmsorte abgeladen uno auf Kosten des Lieferanten klafterweise, jede Klafter mit einem Kreuhstoße versehen, genau ausgeschlichtct werden, ohne daß der Lieferant für Fuhrlohn Mauth oder Maßerci noch sonstige Auslagen etwas anzusprechen berechtiget wäre. — 5) Sollte 10) Es werden indessen auch vorläufige schriftliche Licferungö-Offerle angenommen. Iedeö solche Offert muß versiegelt seyn, am Tage vor der Licitation längstens bis zwei Uhr Nachmittags bei dem Gubernial' Einreichungs-Protocollc übergeben werden, und mit dem Legscheine de5 Provinzial «Cameral^ Zahlamtes über das dort erlegte Vadium pr. 50 fl. 6. M. belegt seyn. — Das Offert muß nebst Angabe des Namens und Wohnortes des Offerenten, und Erklärung, daß ihm obstehende Lieferungöbcoingniffe bekannt sind, die bestimmte Holzquantität, welche, sowie auch die Blanche, für welche geliefert werden will, enthalten; auch muß der gefordert,.' Vergütungspreis pr. Klaf« ter genau und mit Worten ausgedrückt werden, und jedes Offert von Außen mit folgender Auf« schlift versehen seyn: »Offert des N. N. wezcn Lieferung dcs Brennholzes für die t. k. Behör« den, Aemter und öffentliche Anstalten in Laibach für die Winterperiode 19"/^." — Laidach am 8. Iunl 1844. KtaNl» min lHilvrechtliche VerlaultiHrungm. 3. 692. (2) Nr. 1415. Edict. Bei dem k. k. Stadt- und Landrechte, zu« gleich Kriminalgerichte in Krain, ist der Posten eines Gcfangcnwärters im Inquisitionshause, mit der jährlichen Besoldung von 150 st, dann der freien Wohnung, der Montur, sechs Klafter Brennholz und zwölf Pfund Unschlittkerzen in Erledigung gekommen. «- Diejenigen, welche sich um diesen Posten, und im Falle der Vor« rückung eines provisorischen Gefangenwa'rters, um d,e dadurch erledigte prov. Gefangenwär-tcrsteUe mit dem gleichen Gehalte bewerben wollen, haben ihre Gesuche, worin sie ihr Alter, den Geburtsort, Stand, Religion, bisherigen Aufenthalt, Beschäftigung, odei Dienstleistung, untadelhaften Lebenswandel, Sprachkenntniß und gute Leibeskräfte legal nachzuweisen haben, binnen 4 Wochen von der ersten Einschaltung dieses Edictts in die Laibacher Zeitung, be» diesem k. k. Stadt- und Landrechle, zugleich Criminalgerichte, zu überreichen. — Laibach am 25. Mai'1841. 3. 89?. (2) Nr. 4747. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von die- sem Gerichte auf Ansuchen der Johanna Dolenz, Maria (5rschen, Gertraud Tertnik und Helena Doberleth, gegen Florian Zheleschnik, in die öffentliche Versteigerung des, dem Exequirten u»o den Bittstellern gehörigen, auf421 si. l()kv. geschätzten Krakauer Waldanlhliles 8uli Ml,p. Nr. 174 und des am Golouz »ul) Rect. Nr. 820 liegenden Ackers sammt Wicöflecke ge. williget, und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 8. Juli, 12. August und 16. Sep« tember I8l4, jedesmal um 10 Uhr Vormll-tags vor diesem k. k. Stadt« und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Nealltälen weder b« der ersten noch zweiten Feilbictungs-Tagsatzung um den Schaz« zungsbctrag oder darüber an Mann gebracht werden sollten, selbe bei der dritten auch unter dem Schäyungöbetrage hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen Licitationsbedingnifse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu dcn gewöhnlichen Amtssiundei» oder bei dein Vertreter der Executionösührer, Dr. Iwayer, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 8. Juni 18'N. Nreisämtliche ^ crlautbarungen. Z. 899. (1) Nr. 9196. Kundmachung. Am 19. Februar d. I. wurde im Bezirk« Egg und Kreutberg ein etwas blödsinniges Individuum paß- und bestimmungöloö im Bet. teln betreten, welches bei seiner Einvernehmung angab, Florian Montschnig zu heißen. — Da das Domicil oder der Geburtsort des Betretenen bisher weder durch seine Einvernehmung noch durch sonstige Nachforschungen ermittelt wcrden konnte, so wird dessen nachstehende Pcrsonsbeschreibung mit der Aufforderung össent« bekannt gemacht, daß diejenigen, welche hinsichtlich der Heimathsverhältnifse dieses Individuums Kenntniß besitzen, die dießfä'lligcn Auskünfte entweder diesem k. k. Krcisamte oder dem Bezirkscommissariate Egg und Kreutdcrg mitzutheilen bereit seyn wollen. — Personsbeschreibung des unterm 19. Februar d. I. in der dießkreisigen Ortschaft Aich, Bezirk Egg und Kreutbcrg, durch die Polizeiaufsicht im Betteln betretenen und seither in oem hie. sigen Dctcntionäverhafte befindlichen Indivi« duums, mit dem angeblichen Namen Montsch. mg. — Derselbe ist beiläufig 20 Jahre all, mißt 5 Schuh, ist schwächlichen Korperbaues, mittlerer Statur, hatein runves draungcfärbtes 559 Angesicht, daä lmke ?luge ist braun, das rechte mit einem weiß,n Felle überzogen, eine stumpfe Nase, proportionirtca Mund, rundes Kinn, braune Augendraunen, schwarze Haare, schütt (ern Bart. -^ Als besonderes Kennzeichen die° nen daS oberwahnte Fell über dem Auge, und der Umstand, daß der ganze linke Fuß mit starken und vielen Narben bedeckt ist, welches nach Angabe de4 Individuums daher rühren soll, weil er »or einigen Jahren in der Ort« fchaft Limonza, im Bezirke Ostervitz, auf ein Feuer gefallen sey und sich den linken Fuß verbrannt habe. -» Er spricht bloß windisch in dem untersteyrischcn Dwlccte, ist in ctwaö blödsinnig, weiß jedech auf die gewöhnlichen Fragen zu aittivorten. ^-. Bei seiner letzten Einvernehmung gab er an, Florian Iokel zu heißen, und aus Tcrboje, Bezirk Drachenburg, zu House zu seyn. Frühenr Zeit gab er an, daß er Florian Wontschnig heiße und von Süßenbcrg gebürtig sey; auch bringt er vor, bei der Bezirksobrigkeit Tüffcr wegen Bettelei vor einigen Jahren körperlich gezüchtiget worden zu seyn. — K. K. Krrisamt Laibach am 7. Juni 18lt. Venttliche ^erlautdarungen. Z.907. (l) Nr.6093jl257. Concurs « Kundmachung. Im Bereiche der k. k. Cameralgefällen« Verwaltung für Steyermark und Illynen ist »ine Kan^listen Stelle mit deu, Iahresgehalte von zweihundert fünfzig Gulden in Erledigung gekommcn. — Diejenigen, welche fich um diesen Dicnstposten bewerben wollen, haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche, worin sie sich über die biöher erworbenen Ke,mt« uisse, über die Dienstzeit und über einen unta-delhaftcn Lebenswandel l"gal auszuweisen haben, lm Wege ihrer unmittelbar vorgesetzten Behörde bis 20. Juli 1944 hierher einzubringen. — Auch ist uon den Bewerbern anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem im Bereiche der steyermärklsch.-illyrischen Cameralge« fällen-Vcrwaltung dienenden Beamten verwandt sder verschwägert sind. — Grahams. Ium 18'^. Z.^9i7 (2) Nr. 3388. Verlautbarung. Am 24. d. M. wird bei dem Magistrate die Limitation zur Uebernahme der Aushebung und Erweiterung dcö sogenannten Zorn'schen Hauptcanalü, deren Kosten auf 2051 fi. prali-»mnirt sind, mit dem Vorbehalte der hohen k. k. Gubern. Genehmigung abgehalten werden, wozu die Uebernehmer mit dem Bemerken ein-geladen werden, daß sie sich vor dieser Arbeit die Ueberzeugung in der bereits vollzogenen Erweiterung dieftS Canals ron dem 3aibact>Fluß-ufer bis zur ersten Brücke in loco verschaffen können. — Stadtmagistrat Laibach am 8. Juni ^ erwischte ^N'lautbarunüen. 3. bu^. (') Nl. lb^z. 0 d i c t. Icne, die auf den Nc>chl>,ih des am l5. Mai l. I. odne TtstameiN ve^stolbenen Va Hüble»s Icicod N^ch von Wmkcl bei 3icustift, alls wag im-mer für cllcin (Älunte ,«"?„ Rcchtö^nspluch zu ln^cb«,'!! ged«sil'»n, h^bcil sich bei solisiigcs, Felgen tcs §. 614 !). K. B. Gerölls bei 0er auf be« »2. ^uli l I., VolmictagS um 9 Uhr anberaum-ten Liiuio^tlonslagfahll zu melden. Vczilkugclicht Neifniz den ?4/ Mai »6^4. Z. 687. (») Nr. »3^3. Edict. ANe jelie, die auf den Verlaß dcs im Dorfe Nc',hjc mit Testament velsiordene» Grul'dbcsiherö Sebastian .liosclxcr ouö lvas ilNlner für einem Glunde ti„,,l Rechlsatlspruch zu machen gedenken, habtn^slch bei sonstiqen Folgen dcü§.Ui4 b.G.B. hielorlS bei der auf den »6. Juli l. I., Vormit. tags um 9 Uhr angeoldnelen LiquidalionStagfahrl zu melden. BeziltSgericht Rcifniz den 26. Mai 1644. Z. L6g. (,) Nr. ,7a«. cz d i c t. Von dem veromten l. k. V,zilssgerichte Egg und Kreutdesg wild hicmit bek^unt gemacht: l3ö hadc über vorausgegangene Untersuchung für nö» thig crachtst, dem Ganzhudlcr Johann Saih von R'kilsuz< i» der Localie Kerschsletlen, wegen an» gewohntem Hange zur Verschwendung, die freie BelmügengverwallUl,a. abzunehmen, und ihn diefjsaNs unlel' die (Zuratcl des Thomas Gchaubi von Lippa zu stellen. K. K. Bezilkggelichl Gag und Kreutberg am 5. Juni »644. Z. 869. t») Nr. 957I 1 d i c t. Alle jeue, welche die zu Weinih >'n Erledigung gekommene BeziltsivliudalztenSleNe, mit einer jahllichcn Gratification pr. ,2c» si. aus der hier« olligen Bezirkscaffa, dann der einstweiligen Rt" muncration fl)r die Fleischbeschau' pr. 12 ft. und einem beiläufigen Impsverdicnste pr. 2« st. jähr. lich velbunoen, zu erhallen wünschen, haben ihre dießfälligen gehörig belegten Gesuche bis »5. Juli l. I., portefrei, bei dieser Bezirlsobrigleit z« überreichen. BejisteobriLseit Krupp am 2o. Mai «ü^^ 560 8. »99» (») . Nr. »658. I d » e t. Von dem vereinten t. t. Bezirksgericht Sgg llndKreutberg, alsAbbandlungsii'stanz, wird übe, Ansuchen der Frau Margareth Smut, und teS Herrn Johann R>»ß, »ur Erforschung der Verlaß Passiva u»d slctiv-Forderungen nach dem zu Vier am 5. Mai d. I. verstorbenen Realitäten, besiher und Oberlichter Herrn Franz Smuk»>ulgo Vodopiuz, die Tagsatzung auf den 3. Juli 0. I. Früh um 9 Uhr angeordnet. Wovon nnn die Werlahansp,echer hei dem Anhange t«ö §. 614 b. G. B. ln Kenntniß geseht werden, den Verlaß, schuldnern aber bedeutet wird, dah sie bei ihrem Ausbleiben sogleich im ordentlichen RechlSwege belangt werden rvürden. K. K. Bezirksgericht <3gg und Krlutberg «m ,. Juni »644. g. 900. (») Nr. 945. Edict. Von dem t. k. Bezirksg«richle Ggg und 2reutd,rg wirdhiemit bekannt gemacht: 9s sey in der Sxecu» eianssache der Ursula Louscheg von Douökli, als Ilechtsnachfolgerinn ihres Ehegatten Lor. Lentscheg, »vider Mathias Slarin von Gorjusch nächst Hireu:« berg, in die executive Feilbietung der, oem Lchtem gehörigen, im Schahungsprotocolle Dom. Sahbuch Pag. 26 dienstb«ren behausten Realität, «regen aus dem gerichtlichen Perglciche vom 2a. November ,64», Z. 65», schuldigen 65 ft. sammt Nedenvcrbindlichteüen gelrilliget, und znr Bo,nah< «ne derselben drei Termine, auf den 27. Juni, 27. Juli und 26. August d. I., jeocömal Früh 9 Uhr in loco der Realität zu Garjusch näckst Kreulberg mit dem Beisahe angeordnet worden, daß dieselbe bei der ctssen und zweiten Feilbielungölagsahung nur um oder über den Schätzungöwerth, bei der dritter, aber auch unter demselben hintangegeben «»erde. Wozu Llcitationslustige mit dem Anhange ««geladen werden, daß der Grundbuchscxtract, das SchähungsprotocoN und die Licilationsbcding: msse, worunter die Obliegenheit für jeden Licilanlen zum Erläge einer baren Caution pr loo ss., wählend den gewöhnlichen Amlsslunden hieramtS eingesehen und in Abschrift erhoben werden können. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutberg am 2iz. April >6/i^____________________ 2,652. (3) Nr. bü«. Edict. Das gefertigte Bezirksgericht hat für nöthig befunden, den Jakob Podrenk von Parovak, Pfarr Mariathal, wegen erwiesener Perschwcnbung und unordentlichem Lebenswandel die freie Verwaltung leineK Vermögens abzunehmen, denselben als Verschwender unter tZuratel zu sehen, und ihm den Martin Komar von Ielleine auf unbestimmte Zeit zum Curator zu veNellen. Veziltsgericht Neudegg den »5. Mai »844. Z. 65?. (3) E d i e t. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthums Gott chle wir über Ansuchen des Mathias El« selizopf von Kr.'pfei'felo, nomine seines Weibes Ursula, in die e^ccnlive Feilbietung der, ron dem« selben mit Bescheid vom 4. November ,844, Z. 3562, in Ifeculion gezogenen, auf die Hübe Nr. »! in Obern für Agnes Perz hastenden Förde» rung pr. 3<»o fl., und wegen schuldigen 74 ss. sammt den bievon seit dem 3». December ,63g laufenden Z ^ Interessen und den zugesprochenen Klagsko>1en pi-. 4 st. 39 kr. bewilligt, und wegen deren Vornahme die Tagfahrten auf den»7.Iu° ni, ». und «5. Juli. l. I., jedesmnlum »o Uh» Vormittags ln der hiesigen Gerichlglanzlei mit dem Beisätze angeordnet, daß diese Forderung bei der ersten und zweiten Filbietungslagf.chlt nicht unter, dci der dritten Feilbielungljtagf^t aber auch unter dem Noininalwerthe hintangegebcn würde. Wovon sämmtliche Kauflustigen mit dem Deisahe verständiget werden, daß der Grundbuchs' extract und die Fcilbietungsbedingungen hierge« richt« eingesehen werden können. Vezirksgecicht Vottschee am »a. Mai ,854. 3. L67. (3) Nr. ,bü?. Edict. Von o*em Bezirksgerichte Nupertshof zu Neusiadll wird aNgemein kund gemacht: Es sey vom hohen k. k. Stadt- und Landrechte zu Laibnch übir Ansuchen des H.rrn Vincenz Zreiherrn von Schweiger, Vormundes des minderjährige» )lman« dus Freier,»,, und der minderjahligen Camilla Freiiün ro i Schwelger, die öffentliche.Heilbictung des zum Verlasse ihrer Mutter Frau Maria Freiinn von Schweiger, F uchtnießerinn der Herrschaft Ruperlöhof, geböligen beweglichen Vermögens, bcheheno in Silbergcräthschaslcn» Haus-und Zimmereinrichtung^ stücken, Hanöiväsche und Bettzeug, Porzellan uodSteiigutgeschirr, Meier« rüstun^en und sonstigen Werkzeugen, Wclnqe« schirr, nnd zur Weinerzeugung uöth'ge G> rälhschaflcn, Wein, Getreide, Stsoh, Heu, Garn, Sauerkraut, Speck, Schwcinfl.isch, von Vieh ei>, Paar Ochsen, ei„ige Kalber und Kleinvieh, — sämmtliche Fahrnisse im gerichtl«' Hen Schahunqswerlhe pr. »42» st. 5g kr., bewil« ligt, und diestlbe über Orsuchschreibcn dieses k. k. Stadt- ulld liaudrechtes vom 25. v. M., Z. 4^, von dem gefertigten Bezirksgerichte cuf den '«< dann ,9, d. M. u»t> „öthlgcn Falls d>e nach'"« gendcn Tage von 8 bis 12 Uhr Vormittags, «no von 2 bis 7 Uhr Nachmittags in der H"l'cvaft Nupertshof bestimmt wurde, wozu die kaufiM». gen mit dem Beisatze eingelsden werden, laß d^ zu veräußernden Gegenstände nur gegen gleich bare Bezahlung hintangegeben werden. Bezirksgericht Rupertshof »u Neustadt! am ». Juni »U44.