Amtsblatt zm LMOcr Zeilung. I^l. 353. Samstag den 2. November 1850. Z. 21U!>. (2) Nr. 4274 Kundmachung in Betreff der Lieferung von Ober- bauhölzern für die südliche k. k. Staat seifen bahn. Für den Oberbau der südlichen Staatscisen-bahn, in ihrer ganzen Länge von Mürzzuschlag bis Laibach, ist die Anschaffung einer größeren Quantität, sowohl von gewöhnlichen Ouer-schwellen als Stoßschwellen. erforderlich. Die Staatsverwaltung beabsichtigt diese Beischaffung im Wege schriftlicher Offerte zu behandeln, und es werden zu diesem Behufe nachstehende Bedingungen bekannt gemacht: K. I. Die Ouerschwellcn müssen trapezförmig, / lang, °/," breit und U" dick seyn. Nachdem übrigens schon im nächsten Frühjahre die Imprägnirung der Hölzer, wodurch sich der Bedarf an Schwellen für die Zukunft vermindern wird, Statt finden wird, so können daher jetzt schon Schwellen nicht nur vom Roch-lärchcn-, sondern auch vom Fichten-, Tannen-, Föhren- und Kiefern Holze in größern oder geringern Parthien, aber nicht unter 5,00 Stücken, angeboten werden. §. 2. Die zu liefernden Schwellen von der einen, so wie von der andern Holzgattung müssen aus gesundem, außer der Saftzcit geschlagenem Holze angefertigt, von Rinde und Splinte befreit seyn. Stücke, welche ungesund, "berständia, "astig «nd nicht gerade sind, aus Aestcn erzeugt wurden, mit faulen oder schwarzen Acsten, oder mit Sonnenrisscn behaftet sind und den ganzen Kern enthalten, werden nicht angenommen. §. :t. Die bezeichneten Hölzer können auf eine beliebige Station der südlichen Staatseiscn-dahn abgeliefert werden, nur muß diese Station in dem Offerte bemerkt werden. §. 4. Dieselben müssen mit den vorgeschriebenen Dimensionen der Breite und Höhe, nicht nur an den beiden Enden, sondern der ganzen Lange nach vollkommen entsprechen. H. 5. Die Lieferung kann gleich nach Abschluß des Lieferungs-Vcrtrages beginnen, jedoch hat jeder Offcrent selbst anzugeben, von welchem Termine an er mit der beabsichtigten Lieferung zu beginnen und bis zu welchem er dieselbe zu vollenden gedenkt. §. tt. Die Uebernahme der Schwellen geschieht durch die von Seite der k. k. General-Direction für Communications aufgestellten Commissäre, welche die Schwellen untersuchen und alle mit den bedungenen Erfordernissen nicht übereinstimmenden Stücke ausstoßen werden, ohne, daß den Lieferanten dagegen eine Einwendung ^ gestattet wird. Die ausgestoßencn Stücke müssen von Seite des Lieferanten nach Weisung der Commissare von den ärarischen Lagerplätzen entfernt werden. Die zur Uebernahme geeigneten Schwellen werden mit einem amtlichen Zeichen versehen und förmlich übernommen. Es wird hierüber ein Protocol! aufgenommen, welches von den Commissären und dem Lieferanten zu unterfertigen ist. Das Original dieses Protocolls bleibt in den Händen der Commissäre, und dem Lieferanten wird ein Uebernahmsschein, so wie auf sein allfälliges Verlangen eine Abschrift dcsUebernahms-Protocolles ausgefolgt. Erst von dem Zeitpuncte der Genehmigung ^leser Uebernahme durch die General-Direction lür Communicationen werden die Hölzer als "erarial - Eigenthum angesehen. Bis dahin bleiben sie Eigenthum des Lieferanten, und er hat somit jede Gefahr und jeden Nachtheil zu tragen, welcher die Ware bis dahin trifft. Um das Geschäft der Uebcrgabc, respective Uebernahme zu erleichtern, ist der Lieferant verpflichtet, die Schwellen auf dem Aerarial-Lager-vlatze in regulativen Haufen bis 5 Fuß Höhe und zu 5tt Stück in einem Haufen, aufzuschlichten, diese Haufen, wenn es die Commissäre fordern, zum Behufe der Untersuchung aus einander zu legen, und nach Vollendung derselben die Auf-schlichtung in der frühern Art wieder zu bewerkstelligen, und alles dieses hat auf seine Kosten zu geschehen. §. 7. Die Bezahlung für die übernommenen Hölzer geschieht auf Grundlage des von der k. k. General-Direction für Communicationen genehmigten UebcrnahmSprotocolles und «folgt gegen scalamäßig gestämpclte Ouittung und Beibringung des von der Uebernahms-Commission auszufertigenden Uebernahmsscheines. §. k. Die Anbote zur Lieferung der verschie denen Holzgattungen sind bei dem Einreichrings' Protucolle der k. k. General - Direction ftir Com-municationen zu Wien (Herrngasse Nr. 27) läng-stens bis 27. November 185U Mittags 12 Uhr versiegelt und mit der Ucberschrift: ,,Anbot zur Oberbau - Holz - Lieferung für die südliche Staats. Eisenbahn" zu überreichen. H. 9. In jedem Ossete muß angegeben seyn: 1) Die Stückzahl u»o Gattung der Schwellen , die zu liefern übernommen werden wollen, dann die Ablieferllnggart; 2) aus welcher Holzgattung und in welcher Ge gcnd die angebotenen Schwellen erzeugt wer^ den, wobei ausdrücklich zu bemerken, ob das Holz nicht auf Brändern gewachsen; 3) Der Preis für ein Stück, mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Holz- und Schwellen? gattung (gewöhnliche Schwellen oder Sroß-schwellen); 4) Der Termin, von welchem an mit der beab sichtigten Lieferung begonnen, und bis zu welchem dieselbe vollendet werden will; 5) muß es enthalten: den Wohnort und denVor-und Zunamen ,des. Offcrenten. Die Preisangabe hat in Ziffern und Buchstaben zu geschehen H. 1U Die Offerte können sich auf größere oder geringere Parthien beziehen; diese sollen je doch nicht weniger als 5W Stücke betragen. §. 1l. Anbote, aus denen die Prcisfolderung nicht mit Bestimmtheit abgenommen werden kann, die in den übrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft smd, oder welche von der gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtigt werden. K. 12. Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von dem k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten erfolgen. H 13. Bis zu dieser Entscheidung bleibt der Offerent, von dem Tage des überreichten Offer-tes, für dessen Inhalt rechtsverbindlich, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, den gemachten Anbot in allen Puncten zu erfüllen, und den förmlichen Vertrag, von welchem ein Exemplar auf Kosten des Contrahenten der gehörigen Stämplung zu unterziehen ist, hierüber auszufertigen. §. 14. Längstens 14 Tage nach der Verständigung über die erfolgte Entscheidung hat der Offercnt, dessen Anbot angenommen wurde, die Caution mit 5^ des Gesammtbetragcs der ihm überlassenen Lieferung entweder im Baren oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapiercn zu erlegen, welche letztere, mit Ausnahme der Lose der Anlehen von den Jahren 1834 und I83!>, die, wenn der Courswerth über den Nennwcrth steht, nur im letztern angenommen werden, nach dem Börsenweiche des dem Erlagstagc vorhergehenden Tages berechnet werden. Auch werden gehörig, nach dem Sinne des §. 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Vcrschreibun-gen, über deren Annehmbarkeit die k. k. General-Direction für Communicationen entscheidet, angenommen. Die eingebrachte Caution wird in dem Maße, als sich die Höhe der Cautionspflicht durch contractmäßige Lieferungen von selbst vermindert, auf Verlangen des Contrahentcn zurückerseht werden. §. 15». Sollte sich der Lieferungsuuternchmer weigern, den Vertrag auszufertigen, oder die vorgeschriebene Caution zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommenen Verbindlichkeiten in Bezug auf die Menge und Oualitat der Hölzer, oder in Bezug auf die Termine der Lieferung nicht erfüllen, so steht es der Staatsverwaltung ftei, denselben seiner Verbindlichkeit gänzlich zu entheben, und rücksichtlich den abgeschlossenen Vertrag für die ganze noch übrige Dauer als aufgelöst zu betrachten, oder sich an das Versprechen zu halten, und auf des Unternehmers Gefahr und Kosten und unter ausdrücklicher Verzichtleistung desselben auf die Einwendung der Verletzung über die Hälfte, über die von ihm erstandene Lieferung, einen neuen Vertrag mit wem immer, wo immer, auf jede von ihr zweckmäßig erkannte Art, und zu jenen Preisen, um welche der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugehen, und sich an dem Vermögen, und rücksichtlich durch die Cautlon des Unternehmers zahlbar zu ma-bar zu machen, wobci der Unternehmer die von d-m Rechnungsdepartement des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten (technische Abtheilung für Communicationen) ausgefertigte Berechnung des zu ersetzenden Kostenbetrages , als eine vollen Beweis machende Urkunde, jedoch unter Vorbehalt allfälliger Gegenbeweise anzuerkennen sich erklärt. H. «tt. In dem vertrage wird übrigens einverständlich festgesetzt, daß die aus demselben etwa entspringenden Streitigkeiten, das Aerar möge als Geklagter oder Klager eintreten, so wie auch die hierauf Bezug nehmenden Sicher-stellungö» und Executionsschritte bei demjenigen im Sitze der Hofe und niedcröstcrr. Kammcr-plocrnatur befindlichen Gerichte, dem der Fiscus als Geklagter untersteht, durchzuführen seyn werden. Von der k. k. General-Direction für Com» municationen. Wien am 22. October 185tt Z 2131 (1) Nr. 1437, u^l 142ttU. Concurs - Verlautbarung. Im Bereiche dieser Statthaltern sind 4 Con-ceptsadjuncten-Stellen II. Classe mit dem Ad-jutum jährlicher 300 fl. noch unbesetzt. Die Bewerber um diese Dienstesstellcn haben in ihren an die k. k. Statthaltcrei zu richtenden Gesuchen, nebst dem Lebensalter, auch die zurückgelegten Studien, ihre Sprachkenntnisse und bis-herige Verwendung nachzuweisen, und zu bemerken, ob und in welchem Grade sie mit irgend einem der im politischen Dienste stehenden Beamten im Bereiche dieser Stalthalterci verwandt oder verschwägert seyen. Die gegenwärtig bereits dienenden Bewerber haben ihre Gesuche mittelst ihrer unmittelbar vorgesetzten Behörde einzureichen. Der Concurstermin wird bis 15. December l- I- festgesetzt. Vom k. k. Statthaltcrei-Präsidium. Trieft den 2l. October 185«. Z. 2Ul>7. (3) Nr. 14N75. Laut herabgclangten hohen Ministerial. De« cretcS vom 18. October d. I., Z. 3IU77, hat die Finanzverwaltung beschlossen, den Verkauf 870 des ordinären geschnittenen Nauchtabakeö in Briefen, mit der Füllung von einem l!othe zu einem Kreuzer, und von zwei Lothen zu zwci Kreuzern, mit letztem October 1850 aufhören zu lassen. Dagegen wird vom 1. November 1850 angefangen der ordinäre geschnittene Rauchtabak von den Verschleißern an die Consumentcn im ledigen Zustande nach dem Gewichte von einem und einem Viertel -Lothe, um den Preis von einen Kreuzer Conv. Münze, bei Abnahme von einem oder mehreren Pfunden aber um den Preis von vier und zwanzig Kreuzern Conv. Münze für jedes Pfund ledig, das ist ohne Papierumschlag abgegeben. Der Kaufer hat für den Umschlag oder das Behältniß 5 in welches der von ihm erkaufte Rauchtabak gefüllt werden soll, selbst zu sorgen. Verlangt er jcdoch, daß der Verschleißer das zum Umschlage nöthige Papier beigcbe, so ist der letztere berechtigt, den Tabak mit dem Papierumschlage zu wägen. Welches sonach zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Statthalterei von Kram. Laibach am 23 October 1850 Z7Äj9^. "(3) ilr. 13««7. Concurs - Verlautbarung über die im Kronlande Krain zu besetzenden Sa- nitäts - Dicnste^stellen. In Gemaßheit des hohen Ministerial?Decre« teö vom I. October d. I., Z. 5004, wird auf dem Grunde der von Sr. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 7. v. M. genehmigten provisorischen Organisation der öffentlichen Me^ dicinalverwaltung für folgende Di.nstorgane im Kronlande Krain der Concurs mit dem Bedeuten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die dieß fälligen, mit den geforderten Belegen über person-! lichc Eigenschaften und Eignuugen, Sprachtennt-nissc und bisher geleistete Dienste auszustattenden Gesuche bis Onde des künftigen Monates November für schon im öffentlichen Dienste Stchcndc, durch ihre vorgesetzten Behörden, sonst aber unmittelbar bei der Statthalterei i,n Laibach einzubringen sind. ' Ein Kleis-Sanitätsrach mit dem Iahreögehaltc von . . i.^ . !2""l1. » Bez. Arzt in Laibach mii der Bestallung v. 400 ,. » dto Etcin dto dto 4^0 „ „ dto Krainburgdto dto 40U » ^ dto Radmannsdorf d,to 400,, „ dto Adelsberg nnt der dto 400.,' „ dto Wippach dto dto 400., dto Gottschce dto dto 400., » dto Neustadtl dto dto 400 n dto Tuffen >W dto 400 „ dto Tscherncmbl dto dto 400 „ K. K. Statthalterei des Kronlandes Krain. Laibach am 21. October 1850. Z.2127"^ ^ir. 2<0^. C o n c u r S. Zur Besetzung der erledigten prov. Stcuer-Emnehmerstelle in Neifniz. mit dem Gehalte jahrlicher 700 fl., und der Verpflichtung zu einer baren oder sidcijufsorisclM Cautlonsicistung im gleichen Betrage, oder einer dadurch etwa weiter in Erledigung kommenden prov. Steuer-EinnehmcrsstellcmitMwft. Gehalt, und mit einer Oautlonsverpsiichttmg im nämlichen Betrage, wird der Concurs bis 25. k. M. ausgeschrieben. Diejenigen, welche sich um diesen Dienstpo-sten in Bewerbung sitzen wollen, haben ihre documclltirten Gesuche, und zwar jene, — die schon in l. f. Diensten stchc», im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis zum obigen Tage bei dieser Steuer-Direction zu überreichen, und in denselben insbesondere ihre Cautionsleistungs-Fähigkeit darzuthun Von der k. k. Steuer - Direction für Krain. Laibach am 2H. October 1850.' Z. 2I247"(I) l ^Nr?3250. Edict ' des K k^ siarnt. krain. Obsrlandeö- Gerichtcs. In Gemäßheit des k. k. IuM-Ministerial« Erlasses vom'is. October l. I., Z. »140 und 9141, werden alle jene Bewerber, welche in Folge der geschehenen Concurs - Ausschreibung sich um das Natoriat, vereint mit der Advokatur, in dcn Kronländern Kärnten und Krain beworben haben, insbesondere die als kompetenten um No-tariatstellm daselbst aufgetretenen Advocatcn uno befugten Parteienvertreter aufgefordert, ihre schriftliche Erklärung, ob sie das Notariat getrennt von dcrAdvocatur zu übernehmen bereit seycn, binnen 14 Tagen, von dem Tage der ersten Einschaltung dieses Edictcs in der Landcszcitung gerechnet, bei dem k. k. Oberlandesgerichte für Kärntcn und Krain um so gewisser zu überreichen, widrigens sie als von der frühern Competenz zurücktretend angesehen werden. Klagenfurt den 24. October 1850. Z. 2122. (1) Nr. 324!>. Edict des k. k. karnt. krain. Ober landes- Gerichtes. In Gemaßheit des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums der Justiz vom 18. October l I., Zahl «30«, sind in den Kronlandern Kärnten und Krain nachstehende Advocatcn - Stellen zu besehen, und zwar: I. Im Kronlande Kärnten: Eine am Sitze des Bezirks - Collegia! - Berichtes in Wolfäbtt'g; eine am Sitze des Bezirks-Collegial-Gerichtes in St. Veit, und eine am Sitze des Bezirks - Collegia!- Gerichtes in Völkermcnkt; und II. Im Kronlande Krain: Zwei am Sitze des Landesgerichtes in Ncustadtl; eine am Sitze dcs Bezirkü-Collegia! - Gerichtes lu Krain-burg; zwei am Sitze des Bezirks - Collegial-Gcrichtcs in Treffen; eine am Hitze des Bezucs-Collcgial--Gerichtes in Radmannodorf; eine am Sitze des Bezirks - Collegial - Gerichtes Ad^lsberg; eine am Sitze deS Bezirks-Collegial-Gerichtes in Wlppach, und eine am Sitze des Bczirrs-Collegia!-Gerichtes in Tschernembl. Dle Bewerber um eine dieser Advocaten-Stellen haben ihre gehöng belegten Gesuche unter Ausweisung der vorgeschriebenen Befähigung, Spvachtenntlnsse, und ihr^s unbescholtenen ^cl)cn0' wanoels, lällgstens binnen l4 Tagen, von der sten Einzchaltung dieses Edictt's in die ^andes-Zeitung gerechnet, bei dem k. k. Oberlandeöge-richte für Kärntm und Krain zu überreichen. Rlagenfurt den 24. October »850. Z. 2121. Nr- 3249. Kundmachn n g. Von dem k. k. Oberlandesgerichte für Kärn^ ten und Krain wird in Gemäßheit des k. k. Iu^ stiz-Ministcrial-Erlasses vom Itt. October l. I., c>ahl «30V, zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gegeben: Der Herr Minister der Justiz hat in Hinsicht auf die Zahl und Dislocirung der Advocaten m den Kronlandcrn Kärnten und Krain, Folgendes provisorisch zu verfügen befunden: Die Zahl der Advocate» in dem Kronlande Kälnteu wird auf !5 festgesetzt, so zwar, daß yievon « in Klagenfurt, 2 am Sitze cuies jeden der Bezirks-Collegial-Gerichte in Villach und Wolfsberg, und 1 am Eitze eines jeden der übrigen Bezirks-Collegial.'Gerlchte St. Veit, Völ-kermarkt und Spital zu bestelle« sind. Für Krain wird die Zahl der Atwocaten auf 22 festgesetzt, so zwar, daß 6 für Laibach, 4 für Neustadtl, als dem Sitze eines Landcsgerichtes, 2 für den Sitz eines jeden der Bezirks-Collegial-Gerichte zu Krainburg, Gottschce und Treffen, und 1 für den :2; Keisanski katolski Nauk za dmgo'pervinskih sol...... 5 q 1840 3 Berila ali Lisli in Evangclji za nedeljo in praznike celiga leta, in vse dni svetga posta 19 16 1846 4 Abocedna tabla...........¦/ . — 1 — 5 Tablica slogovanja s lisenskim cerkanii......... — 6 — 6 Tablica slogovanja s pisemskim cerkami........ _ 6 — 7 Abecediiik «a «ole na kmetih.......... 2 2 1850 8 Abecednik za sole po mcstih......... 3 5 1846 9 Povt'sticc za pervo zacctno solo.......... 5 6 1846 10 Bcrilo za drugi klas malib sol na'kmetih........ 12 12 1846 11 Vodnikova krajnska pismenost okrajsana za male sole...... 4 5 1847 12 Postevanka ....••...?.,,, __ 1 — 13 »Solskc postave za ljudsko sole po ces. kralj. Estrajsk. derzavab . *Amn »¦ , . — 2 — 14 Napdjevaiije iz glave postevati za pervi klas Ijudskih sol . vfmmfjw \ \ 5 (; 1846 15 JNapoljevanje v Racunsivo za dnigi in tretji klas Jarnih in glavnib sol . . . 10 10 1848 16 Berilo 0 svetkih in nedeljah za doruseno mladost...... 29 30 1850 17 Zgodbe z pisma stariga in noviga zakona........ 28 v ijsku 1850 It a % 1» i a škoiskili ilirski!) knjigah, u liorbla od kože vozanili, koje se nalaze na prodaju u magistratu grada Tersta. Beg. "Broi Valiii God I M K Br. labakah kr. izdanja 1 Mali kaU-kizam s pilanji i odgovori sa potrebu pervoga razreda v zacelnim ucilisfama 2 2 1845 2 Manja knjiga štonja za potrtbu zaealnih ucilislah kt-rstjanski Nauk ... 5 6 1846 3 .Ndmacka Slovnica za ilirsk« uecnike pervoga i drugoga razrcda pocetnih ucionicah 13 13 1847 4 Knjigc i Evandjplja za prekogodistne i nedelje na upotrebljenje pocetnih ueionicab 7 8 1847 5 Naputjeufe za IJaeiiiiaiii« za drngi i trelji vazvc.d Mupuih i glavnih ucionicah . 11 10 1847 6 'J'ablica od ahecede............ ___ 1 _ f 7 Siovkoiehiica tiskana •••«••..,,,. __ Q __ /ry8 Slovkotelnica rukopisna ••?••.,. ____ 6 ____ 9 Imeno-knjixica za seoske ucionice . . , ...... 3 3 1846 10 PovcsL pisma svctoga staroga i novoga zakona mnogimi cudorednimi bildikami za tretji razred ........ . . [ . / " 20 '' 17 1847 11 Pripovesli za porabu pervoga razreda pocetnih ueionicah ..... 5 6 1846 12 Ciianka za dnigi razred glavnib i gradjanskih skolah ...... 11 10 1846 13 Naputjenj« za racunanje iz glave za pervi razred puekih ucionicah ... 56 1847 14 Jedan krat Jcdan............. — 1 — ¦ (Imeno knjizica za gradske ueionice......... 10 (Abbecedario sillabario e primo Libro di Lettura...... lü x* löoU 1(J Skolski zakoni xa pucke skole.......... — 2 — 17 NedeJjena Citanka za odrasln Mladez .••..,.,, 28 28 1850 V e r z e i ch n i ß aller im k. k. kustenländischen Schulbücher-Verlage gedruckten und beim Triester Stadt-Magistrat mit Lederrücken gebunde ^__________________________nen verkäuflichen Bücher in der deutschen Svrache. ^__^__ Bass . c>.. Anzal)l Verkaufs- Jahr ^ Vollständiger Titel dtt Preis dctz Bogcn ü kr. Druckes — -^ ..... ^ -^ —^' '--........>«^ ' .......,,,!_...,,.,. __.----^ 1 Der kleine Katechismus in Fragen u„d Antworten für die erste Classe der Elementarschulen . 2 2 1816 2 Katechismus flir die zweite Classe der Elementarschulen....... 6 6 1846 3 Die Lectione»,, Episteln und Evangelien auf alle Sonn- und Feiertage des ganzen Jahres . 16 14 !846 4 AAC. Tafelchen............. — I — ' 5 Buchstabier-Tabelle mit deutschen Druckbuchstaben (gr. Wand «Plakat) .... — 6 —' , 6 Buchstabier-Tabelle mit deutschen Schriftbuchstaben (gr. Wand-Plakat) . ... — 6 —. 7 Namenbüchlcin für Lalidschulen . . . >....... 3 5 1846 8 Namenbü'chkin zum Gebrauche der Stadtschulen ........ 5 6 1848 9 1W kleine Erzä'hlungcn als Lesebuch für Kinder ........ 7 8 1849 1U Lesebuch für die zweite Classe der Landschulen ........ 1l 13 1846 11 Lesebuch für die zweite Classe der Stadtschulen ........ 54 12 18 !6 12 Lesebuch für die Schüler der dritten Classe an Normal» und Hauptschulen ... 11 1l» ^"N 13 Deutsche Sprachlehre für dle erste und zweite Classe der Elementarschulen ... 1U 1" 1846 14 (Deutsche Sprachlehre für Italiener) <^iimll:,1i<':, l^n^nt^ <1<>i lllilll, ni'llnI e 86l-onljil l)1ui,«c...... 12 12 1846 15 Deutsche Sprachlehre für Kraincr (^c-m^i, 1>i«meno3l x« male «ol^) .... 9 ^ 1847 1« Einmal-Eins...../< ". . ..... __ 1 ^. 1^ Schulgesetze für die Volksschulen in den k. k. deutschen Erbstaaten..... 1 2 18N 58 Anleitung zum Kopfrechnen für die untern Classen der Volksschulen, verfaßt von O,-. Franz Mozhnik 6 6 1846 !9 Anleitung zum Rechnen für die zweite und dritte Classe der Pfarre und Hauptschulen m den k. k. Staaten, von N»-. Franz Mozhnik........ IN Itt 1846 ^U Großes Lesebuch für Wiederholungöschulen und für Erwachsene.....> . 32 32 185U Von der k. k. Statthalterei. Laibach am 14. October 1850. ____________ »52 3. 2(192. (2) Äi-. 2^26 E 0 i l t. Von den, k. k. Bezirksgerichte Lak wild dem Marcus Kick mittelst gcgcüwälligen Edicles ennnert: Vs habe wide» denielben dti diesem Vnichte Hl. Jacob Sakotnig von Dölsern, durch Herrn Dl. Na^ prelti, wegen Erloschenerklälung der Furderung von 700 fi. L. W. aus dem, im Grundbuch« der Siaais. hertschasc Lat an der Hie lilät «ul) U>b. Nr. 2337, 2364 inlabulirten Schuldscheine vom »3. Jänner I?8l ^lage anftedracht und um eme Tagsatzung ailgesuchl, welche auf den 31. Iamitl 1ü5l, Früh um 9 Uhr vor diesem Gerichle angeordnet wird. Da der Auflnlhaltsort dlö wekl^glen diesemGe-'ichte unbekannt, und er vnlleichl aus den k. k. Erd. landen abwesend ist, sv hat man zu seiner iUerlhel' digung und auf seine Gefahr und Unkosten, den Herrn Johann Schuschnig in l!ak als Kurator de^ stellt, mit welchem die angebrachte illechlssache nach der bestehenden Gerichisoronung ausgclührt und enl« schieden werden wird. Der Geklagte wird daher zn diesem Ende erinnert , damit er allenfalls zu »echter Zeit selbst zu erscheine», oder inzwischen dem bestimmten Vertreter seine Ncchtbbehclie an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwaller zu bestelle» und diesem Gerichle namhaft zu machcn, und über-liaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzu-schreiten wissen möge; >vic?rigen6 er sich tle aus seiner Vcravjaumung eillstchel/den Folgen selbst b»i zumessen haben wird. l!ak am 30. September I850. Z. 2090. (2) N>. 2ll2. Edict. Von d,m k. k. Ä^irtsigcrichle Lak wird dem Mathias Hafner millclst grgcmvailigen ^ldiltes er-innerl: <3s habe wider denselben bei diesem Gerichte Gregor Augustin von Gorenav.iß, wegeil (5lloscl>'l!-erklarung der, im Orundbuche der ^taaisherrschasl Lak an der Nealiläl »ul) Urb. Nr. 2538, laut Schuld, bri.sis <^n 9 Uhr vor duscm Gerichte angeordnet wird. Da der Aufenthaltsort d«ä Gekl^glen. Malhiaö Hafner, diesem Gerichte unbekannt ist, und de>stlbe viell.lchl auü den k. k. Hrblanden adwtsend ist, ,0 Hal man zu feiner Vertheidigung und auf seine Ge. fahr und Unkostm den Heun Franz Kreger l>, l!ak als Kurator bestellt, mit welchem die angebiachic Nechivsache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Der Orklagle wird dessrn zu dem snde crin« Nert, damit er allenfalls z" rcchicr Zeit selbst zu er> scheinen, oder inzwischen dein bestliumlen Verlrcicr seine Rechlödehelse an die Hai,d zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwallcr zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege linzuschreiie!, wissen mögl'; widrigens er sich die aus «einer Ver« absaumung enlstehcndt!» Folgen selbst beiiumessen ha^ ben wird. - Lal am 30. September 1850. Z. 209,. (2) Nr. 22l3. (5 d i c l. ^on dem k. k. Bez!lls^e>ich'c Lal wi Ulb. ^lir. .»538 l^uc Schuld» btiefes . 2^. August 1781 iiuabuliuen Zoidr' rung pr. 300 fi. !5. H>z. lingebr^chl, und un> elüe TagsatzUllg angisncht, welche aus den l9. Iälner I65l, Frül) um 10 Uhr vor diescm Gtlichte ange-ordnet wird. Da der Aufenthaltsort de5 Geklagten Joseph Gaber diesem Genchle unbekannt, und derselbe viel laicht aus do» k. k. Erdlanden adwcsrnd ist, so Hai man zu seiner Veriheidigung und auf seine Gefahr u^d Unkosten den Herrn Franz Hlcger in l!.ik als iralor bestellt, mit welchem die angebrachte Rechls .^che nach der bestehenden Geiichlsordnung auftgt' führt und entschieden werden wird. Dfe,wurg, Winklern,Fcrlach, Arnoldstein, Odervellam, M>U.-statt und Eberstein, und ^. im Hronlande Krain : 5 für den Notariatsbczirk der Hauptstadt Lal,-bach, 2 für den Sprengel des Bezuibgerichteb Neustadt!, und I für jeden einzelnen Sprengel der Bezirksgerichte Kronau, Neumarkcl, W^r-tenbcrg, Senofttsch, Idria, Adclsbcrg, Feistritz, Laas, Oberlaibach, Planina, Tschernembl, Molt ling, Großlaschitz, Seisenberg, Sittich, Nassen-fuß, Landstraß, Weichselsteln und St. Martin, ein neuerlicher Concurs ausgeschrieben. Die neuen Bewerber um eine dieser Notarstellen haben iyre gehörig belegten Gesuche unter Nachweisrmg der vorgeschriebenen Befähigung, bisherigen Dienstleistung, Alters, Sprachkenntnisse und ihres un» bescholttnen Lebenswandels, längstens binnen 14 Tagen, von dem Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Üanocs-Zeitung gerechnet, bei dem k. k. Oberlandesgerichte für Kärnten und Krain zu überreichen, und zugleich anzugeben', in welcher Ortschaft des betreffenden Notariatsbezirkes sie ihren Amtssitz aufzuschlagen wünschen , wobei nur bemerkt wird, daß 4 von den :>n Notariatsbezirke Laibach zu bestellenden 5. und 4 von den im Notariatsbezirke Klagenfurt zu bestellenden 5 Notaren ihren Wohnsitz in der Hauptstadt nehmen müssen , der fünfte ihn aber auch an einem anderen Orte des Bezirkes aufschlagen darf. Klagenfurt den 24. October 1850. Z. 2114. (I) "ä k. 6824 ^ 185U. Kundmachung. Das k. k. Kriegsmilnsterium hat wegen Lieferung von 4U62 (Viertausend zwei und sechzig) Stück eisernen Ccwalleten eine Offerten-Verhandlung angeordnet. Die Hauptbedingungen dazu bestehen in Folgendem: 1) Die eisernen Bestandtheile dürfen nicht aus sprödem, kaltbrüchigem Eisen erzeugt wer. den, sondern sind durchgängig aus einer zähen, biegsamen Gattung geschmiedeten Eisens auszufertigen. Eine Abgabe von ärarischen Gcwehrläufen zu den Füßen (Ständern) hat nicht mehr Statt. Die Ständer, für welche eine Stärke von ^ Zoll im Quadrate, das ist Stangen» oder Glt-tereisen von Nr. 9 vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterschied 26 nieo. öfterr. Zoll hoch, und unten mit einer Pfanne zum Etagiren (Aufeinanderstellen der Bettstätten) versehen seyn. Die innere ^änge der Cavallets — nämlich von einer Winkelschiene zur andern — betragt«, und ihre Breite innerhalb der Ständer 2 Schuh 5 3oll; das Gewicht eines Cavallets ohne Bretter aber hat allermindestens 23 Pfund 2» Loth Wiener-Gewicht zu betragen, so daß unter diesem MinimaliGewichte durchaus keine CavaUctc angenommen werden dürfen. Wie die CavalletS im Einzelnen und im tanzen beschaffen und construirt seyn müssen, ingen die in Absicht hierauf vorliegenden Original-Muster, welche jeder Lieferungslustige bei dem nächsten Bettenmagazine einsehen kann, und von welchen dem Contrahenten ein Duplicat mit feinem und dem Siegel deö Bettenmagazins auf die Dauer der Lieferung übergeben wird; ins-^sondere aber muß derjenige, welcher die Eistn-^'standthcile liefert, um den für dieselben accor-b'tten Preis auch deren Anstrich besorgen, doch urfeil sie nicht eher, als aach geschehener, vor-l^nftlicher Untersuchung, welche sich auf die "ualltät des Materials sowohl, wie auf die ^Htigkeit der Dimensionen und der Construc- (Z. Amts.Blatt Nr. 252, v. 2. Nov. 1850.) lion erstreckt, und wozu auch die Torment!» u»g sämmtlicher Eisenlheile gehört, und überdieß erst nach erfolgtcr Uebcrnahme unter Aussicht des B'ttenmagazins angestrichen werden. Jedes Cavallct hat drei auf allen Seiten rein gehobelte, in rechten Winkel geschnittene, gut ausgetrocknete, weiche, möglichst astfreie Br.lter ohne Sprünge, von welchen jedeb 6 Schuh la»g, 10 Zoll breit und 1 Zoll 0>ck ist. 2) Ist mit d.r Lieferung der Elsenbestand-theile jene der Bretter nicht bedungen, die El-siiUheile- und Bretter-Lieferung kann abgcson dert von einander, oder auch nur eine davon angeboten werden; derjenige aber, der die Brct-ttr liefert, muß zu^le,ch die Vripstichtu>,g über-nehmen, die Beschläge, welche uom Lieferanten der Eisenbestandtheile beigegeven werden, u»d l?ie zu 3 Brettern in 8 Haken und 16 Niet-uägel» bestehen, an die Br>tt.r zu befestigen, und letztere in die Winkelschienen einzupassen, ohne dafür außer der für die Bretter accordlr-ten Zahlung eine besondere Vergütung in An? jpruch nehmen zu können. 3) Die Anbote auf die Lieferung der Ca-oalleten müssen ausdrücklich ") auf die ganz aus Schmiedeeisen zu liefernden Ei>enbestandthelle sammt deren Anstrich, und d) auf die Bretter sammt Anschlagen und Einpasse» der Winkelschienen lauten. 4) Die Ablieferung hat in der Regel an daß Bettenmagazin in Gratz zu geschehen; sollte jedoch Jemand um billigte Prcise in eln an« oeres Magazin des Laodes liefern wollen, so ist dieß im Offerte, welches die Zahl der Ca-valleten, zu denen die complete« Eijcntheile nnt oder ohne Bretter, oder die Bretter allein geliefert werden wollen, dann die gesordeiten Preise mit Ziffern und Buchstaben zu enthalten hat, genau anzugeben. Jenen Offerentcn, welche mehr als die für das betreffende Land ausgesprochene Lieferungs-Ouantität zu übernehmen wünschen, steht es frei, auf dem nämlichen Offerte auch Lieferungs-Aimage für andere Länder, mit Angabe der Lie-ferungö-Station zu machen. In dieser Beziehung wird bekannt gemacht, daß für das Jahr 1851 für Nieder« und Ober-österreich 72U«, für Böhmen «ilwl, für IUy. rien 1138, für Ungarn 3«I0, für Italien 151U7, für Banat II4U, für Siebenbürgen 5475, für Dalmatien 8«3 und für Mainz 1321 Slück formmäßige Schmiedeisen-Cavallets zu erzeugen bestimmt sind, und daß auch ln den nächsten 4 Jahren ähnliche Anschaffungen daselbst Statt finden werden. Zur Erleichterung des Trans-port-GeschäfteS für diejenigen Lieferanten, welche Cavalletcn in ein anderes Land auf ihre Kosten abstellen wollen, wird über Ansuchen die Einleitung getroffen, daß daS dem Wohnorte deö Erzeugers zunächst gelegene Betten-Magazin deren Untersuchung, Tormcntirung, und nach geschehener Ablieferung auch deren Bezahlung vornehme, so daß am Abgabsorte keine weitere, den Lieferanten treffende Untersuchung mehr Statt findet, und der Lieferant nur für die richtige Anzahl und Uebetbringung der Cavallcten zu haften hat. 5) Die Frist für die Ablieferung wird vom Tage der Bewilligung bis Ende October 185» in der Art festgesetzt, daß wenigstens die Hälfte bis Ende Juni, und der Rest bis Ende Oclo, her abgestattet seyn muß. U) Wer eine solche Lieferung erhalten will, hat anzugeben, ob er den Anbot nur für das Jahr l851 mache, oder sich verpflichte, selben auch m den nächsten 4 Jahren auf gesammte, von ihm gefordert werdende ähnliche Lieferungen auszudehnen, und hat für die Zuhaltung ein Reugeld (Vadium) mit fünf Procent des nach dem geforderten Preise für 1 Jahr ausfallenden Lie« ferungöwcrthes entweder an ein Bettenmagaziu oder an eine Kriegscassc zu erlegen, und den oarübcr erhaltenen Depositenschein gleichzeitig mit dem Offerte, jedoch jedes für sich einzusendenden. Kommt ein Contract mit der Aus-»dehlNlng der Lieferungs« Verbindlichkeit auf die l weiteren 4 Jahre, also bis Ende October 1855 zu Stande, so sind beide contrahirenden Theile berechtiget, ihn lm Monate August jeden Jahres für die folgenden Jahre aufzukündigen. 7) Die Reugelder können in Barem, oder auch in österreichischen Etaatspapieren, in Real-Hypotheken oder auch in Gutstehungen, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmaßig sicher von dem Landessiscus anerkannt und bestätiget ist, geleistet werden. 8) Vorschüsse für eine solche Lieferung werden unter keiner Bedingung bewilligt. !>) Müssen die Offerte versiegelt, und sammt den, wie gedacht, gleichzeitig und gesondert einzuschickenden Depositenscheinen bis 15. Nov. I85U an das a/ieltigte Lanoesmllitar-Commando eingesendet werden, und es bleiben die Off" renten für die Zuhaltung ihrer Anbote bis 15. December in der Art verbindlich, daß dem Mi-lilar-Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit die Offene entweder ganz oder theilweise anzunehmen. ltt) Die Vadlcn j. Grah am 18. October 185tt, unter genauer Zuhaltung aller mir wohlbekannten Con-lracto-Bedingungen und Lleferungsternune, N. N. compiVte Garnituren ganz aus Schmicdeisen gefertigte, vollkommen muster- und qualitätmaßige Elsenbestandlhelle zu formmäßigcn Cavalleten, ' die Garnitur :'» (Ziffer und Sage), und verbinde mich, nach stattgehabter Tormentirung und Ue,. bernahmc der,elben auch deren vorschriftlichen? Anstrich zu besorgen, wofür die Vergütung m > obigem Preise schon eingerechnet ist; ferner N. ^ N. Garnituren mustermäßige, auf allen Seiten rein gehobelte, im rechten Winkel geschnittene, gut ausgetrocknete, weiche, möglichst astfreie Bretter ohne Sprünge zu CavaUets, die Garnitur ü (Ziffer und Sage), wobei ich ohne weitere Bezahlung gehalten seyn soll, die mir über» gebcnen eisernen Beschläge daran zu befestigen, und die Bretter in d>e Winkelschienen einzupassen, zur Lieferung an das Haupt Betten-Magazin (,n Loco des Landes-Militär-Commando), oder wenn mir die Abgabe in N. N. einem andern Magazine dcö Landes) gestattet wird, um die herabgesetzten Preise von (Ziffer und Sage) sür eine Garnitur obiger Eisenbestandtheile zu formmäßigcn Cavalleten (Ziffer und Sage:) für eine Garnitur obiger Bretter zu formmaßigen Cavalletcn (oder die Crzbestandtheile allein, oder die Bretter allein) Außerdem offerire ich für andere Länder; (Offert wie oben, mit dem etwaigen Ansuchen um das dem Offerenten zunächst gelegene Betten-Magazin als Untersuchungs,, .Tormentirungs- und Bezahlungs« Station. In, dem ich erkläre, daß dieser Antrag nur für das Jahr 1851 zu gelten hat, oder Indem ich mich hierbei verbinde, diesen für daö Jahr 1851 gemachten Antrag auf Verlangen auch über die darauf folgenden fünf Jahre auszudehnen, so daß ich in jedem dieser Jahre gehalten seyn soll, eine gleiche Anzahl Elsenbe-standtheile und Bretter zu formmaßigen Caval-lets (oder Eisenbestandtheile, oder Bretter allein) 2 8?Ä in gleicher Weise zu liefern, überreiche ich unter Ginem (besonders und gesiegelt) den Depositenschein über das nach obigen Preisen mit .... fl. .... kr. entfallende 5L Vadium, so ich in Barem, oder in k. k. Staatspapicren, oder in fiscalämtlich geprüften und bestätigten Gutste. Hungs-Urkunden zu Handen der N. N. Betten-Magazinscaffa oder der Kriegscassa gu N. N. erlegte, und bleibe für die Huhaltung des gegen» wattigen Anbotes bis 15. December I85U ordentlich verbunden. N. N. am........l85U. N. N. Vor - und Zuname des Offerenten. Von Au ßen. Auf dem Couvert des Offerts. An das hohe k. k. Landes-Militär-Commando zu Grah. Offert des N. N. auS N. N- in <§avalleten-i!ie-ferungs-Angelegelcheiten. Auf dem Couvelt deS Depositenscheines: An das hohe t. k. Landes-Mlllta'r« Commando zu Glatz. Depositenschein zum Cavalleten-Lieferungs-Offert des N. N. aus N. N. I. 2U33. (I) Nl. 4i)U4. Kundmachung. Im Sinne des Stiftbriefcö dcr sel. Frau Helena Valentin vom l. December 1835, wird der Magistrat im Laufe des klmftigen Monats November g. I.. die halbjährig verfallenden Interessen der Waiscnstiftung zu Gunsten der altern und verwandtschaftloscn Kinder, die in der Vorstadt Maria-Verkündigung (städtischen Pome-riums) geboren worden sind, oder dermal dort wohnen und das 15. Lebensjahr noch nicht zurücklegten , vertheilen. Diejenigen, welchen solche Kinder anvertraut sind, werden hiemit aufgefordert, bis 13. November l. I. Hieramts mündlich das bezügliche Ansu« chen anzubringen. Stadtmagistrat Laibach am 31. October I85U. Z. 2ll8. (1) Vir. 437. Edict. Von dem gefeniglen k. k. Bezirksgenchie wird bekamt gemacht: Es sey über d.is Ablaugen des Herrn Dr. An> lo.-l Pfesse»el, gegen Frau Maria Dul»el»ehky, we-«en schuldiger 4000 fi. <^M. o. ». <:, in die executive Feilbiciung des, diesec iteljtern gehörigen Ha«, sts (^onft. Nr. ^U am allen M»rtt zu ^aiback, im gerichtlich erhobenen Scha^ungsweithe pr. 4352 fl. 20 kr. bewilliget, u»d zu> Vornahme derselben die drei Feilbielungslagsatzungen vur diesem Gerichte auf den 4. December d. I. und auf den >0. Jänner I85l, dann auf den l!l. zebiuar l85l, zedesmal Vormittag um !) Uln, mit dem Anhange bestimmt worden, daß das Haue bei der dritten Feilbieimlg allenf.iUS anch U'Uer dem Echa'tzungSwerlht an den Meistdiltendtn hinlangegeben wtlden wird. Di« ^'cilacmnHbedingnisie, das Echätzungsprolo. cell und der Hlundbuchßcrnact tonnen bei dils.m ^«lichte in den Amlvstundcn eillgesehen werden K. k. Bezi'ts^eiichl l!^^,,ch ^ Secliun am 27. Slpiemder 1850. 3. 2!l7. (l) Nl. ,9l)5. Edict. Vor d«m k. k. Aezilksgetichle Oberlaibach hadcn alle )e„e, welche an die 'Uerlassenschasl des am 7. Seplcmder I. I- vtrstolbenen Anton l>ol!ob, gewe senen Werksühlelö in Freudenlhal, als Gläubiger eine ssorderung zu stellen haben, zur Anmeldung m,r Darlhuung derselben am 22. November l. I.. Frliy um 9 Uhr zu erscheinen, od^r bis dahin ihr Anmcl-dungsgesuch schlifllich zu ülierreichen , »oidri^ns diesen Gläubigern an die Ve,l schöpft wurde, kein wcile,er Anspruch zustande, als in so secn ihnen ein Pfandrecht gebühr«. H. k. Bezilksgericht Oberlaibach am l2. Oct. I85U. g. 2!l9. (l) Nr. 968. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Slein wird be^ kannt gemach!: daß alle Jene, welche aus den Ver. l^ß ter am «8. März l85l) zu Kaftlavaß verstolbe-nen Maii^Hlade, aus was immer !Ür einem Nechcs-gründe QnsplüHe zu machen vermeinen, am 29, November l. I., Fnih 9 Uhr M'erläßlich hiergerichic zu elscheioen haben, widrigen Falles sie sich die ßol gen des §. 884 a. b. G. !ü. selbst zuzuschreiben ha den werden. ' K. k. Bezirksgericht Stein am a. October 1850.' Z. 2120. (1) Nr. 5740. Edict. Vom k. f. Bezilksgenchle Planina wird beknnnt gemacht, daß in Folge Beschlusses des k. t. i!.,l,desge>ichteS Laibach vom 22. t>. M. . Z. 2280, FranziSta lÄabieina, Hül,'lersgaltin von Maumy, ge-richiiich alS irrsinnig e>kläll wutoe, und daß sonach derselben von Eeite des gefertigten Bezilksg»richics ihr ^hcmann Andreas Gadmna als ^Ulaior bestellt worden sey. ,!!. k. Bezirksgericht Planina am 25. Oct. »650. Z. 2130. (l) Nr, 8584. Edict. Das hohe k. k. Landesgericht zu Laibach ha, über gepflogene Erhebung den Matthäus Jäger, ledigen Ha!!)-hüblersloh» zu l)<)liruinu, wegen Irrsinnes unter Cu, ratel zu seyen befunden, wornach von Seite des gefertigte» Bezii ksgerichteS demselben dessen Bruder M«th>as Jäger als Curator bestellt wurde. Was hiemic zur Kenntniß gebracht wird. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibach an, 26. October <85«. Z. 2l29. (l) Nr. Ü5I3. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hie» mit tnnd gemacht, daß daS hohe k. k. Landesgericht hier mit Verordnung . 15. Oct. !850, Z. 2080, den Io' scph t^«l'Nzahlertalent die merkwüldigsten Ereignisse del- Geschichte ali^ubeuten ""d Wch,l>>ir mit Dichtung zu oeibinden weiß. Wir weiden daher sein, ansgezeichnecstel, derartiar» Werke ui'ter obigem T>tcl vereinigen u»d beginnen mit Ludwig XVI. und die Revolution. Dieses Wett verbindet eine forclaufende Geschichte jener schrecklichen Zeit und zugleich eine Biographie der Hauptperson; mil Hofgeschichm,, EtaatSintriguen ""t> Anekdoten jener Zeit bis zum Schluß des blutigen Drama. Darauf folgen die Memoireu emes Arztes, (Joseph Valsamo), welche der Verfasser mit dem Augenblick b^in»t, wo Maria Antoinette, die deutsche KaiserStcchter, an i""M üppigen Hof kommt. Der Leser wnd mit dem Familienleben dieses gennßlüchtlgen, folgenlosen Geschlechtes bekannt, selbst die leichtfertige Gräfin Dubariy lernt man auf das Genaueste kennen, die einen so schlimme,, Einfluß auf das Schicksal Frankreichs hatte. Unmittelbar schließt sich an -. Das Halsband der Königin. Man wirb hier mit der berüchtigten Halöbaiidgeschichre rert-auc, dnrch welche die liebenswürdige, wen" gleich etwas unbedachtsame Marie Antoinette ohne »hre Schuld, so sehr m den Augen deS französischen Volks herabgesetzt wurde. Diese drei Werke stehen in unmittelbarem Zusammenhang und sind unbezweifelt das großartigste Erzeug-niß der französischen Romantik. Sie bilden zugleich eine zweice Reihenfolge deS belletristlschen Lese - Cabinets und vervollständigt für unsere Abnehmer die sämmtlichen Werte Alerander Dumas. Um die Anschaffung möglich zu erleichtern, laden wir zur gefälligen Pränumeration mit 4 ft. auf 25 Lieferungen ein, wornach ,ede Lieferung nur !0 tr. kostet. Dieser geringe 'Preis besteht jedoch uur b»s zum Erscheinen der "-liieferuna, wornach dcr Preis von 12 kr. lür je^e Lieferung emtritr. l Die » — 3. Lieferung ist bereits ä H« kr. zn haben.