1001 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 147. ________________Samstag den 30. Juni l866. (,W—l) Nr. «2,3 Kundmachung wegen Aufnahme bei der ssinauzwache. Zur Ergänzung des Mannschaftsstandes der k. k. Finanzwache in Steic-rmark werden geeignete Bewerber über ihr Ansuchen aufgeuomnnn. ! Die 'Aufnahmsbedingungen, Bezüge und Vor« theile der Finanzwache können bei jeder Abtheilung der Finanzwachc in Erfahrung gebracht melden. Die Bewerber um die Aufnahme haben sich unter Beibringung der erforderlichen Behelfe an die k, k. Finanz-Bezirts-Direction in Brück, Graz oder Marburg zu wenden. Graz, am 22. Juni l.-ttlll K. k. steicrm. Finanz-Landes-Wireclion. slU^—3) ' Nr. 3«ll I Kundulachuug. ! Mit 15. d. M. ist bei der k, k. Nordarmee ^ der Feldpost-Dienst eingerichtet worden, welches durch ein Haupt-Feldpostamt u>,d mehrere Expo-situren ausgeübt wird. Das Haupt-Feldpostamt befindet sich gegenwältig in Olmütz. Die Feld--Post wird sich mit der 'Aufnahme und Bestellung von (öorrespondcn^en, Schriften und Geldsendungen besasseü. Alle bei den Feldpostämtern aufgegebenen und bei denselben einlangenden unrekomman- dirten Privalbriefe der österr. Militärs (Officiere, Militärparteien, Militäibram^'!' und Mannschaft) sind von der Entrichtung der Portogcbühr ganz« lich befreit. Für recomandirte Briefe ist nur die Nc-commandations-Gebühr von l<> Nkr. einzuheben. Insoferne einzelne portopflichtige (Korrespondenzen bel der Felopost noch vorkommen, z B. Briefe an nicht osterr. Militärs, nicht zur Armcc gehörige Civil-Pelsonen u s. w, ist hiefür die mterne Briefportotaxe mit 5, kr. für den einfachen Brief ohne Unterschied der Entfernung, für un-frankirte solche Briefe überdies noch der gewöhnliche Portozuschlag von 5» kr. zu entrichten. Die Fahrpostsendungen (Schriften und Mld-' sendungen) sind nach dem bestehenden inländischen Fahrposttarif zu taxiren. Auf der Adresse der Korrespondenzen und Gen.-düngen ist jedenfalls die Bezeichnung Nordarmee dann das Regiment oder Corps, welchem der Adressat angehört, und wo möglich auch das Bataillon, die Division, Compagnie, Escadron u. s. w. anzugeben. Für die im Bereiche der Feldpost d. i. bei einem Feldpostamte odcr wahrend der Befö'ro derung mit der Feldpost stch ergebenden Verluste oder Abgänge an Fahrpostsendungen übernimmt dic Feldpost eine Haftung nur in dem Falle, wenn der Verlust oder Abgang durch Verschulden eines Feldpostbediensteten herbeigeführt wurde. Wen,, jedoch eine bei der Feldpost aufgegebene odcr eine an ein Feldpostamt gerichtete Sendung während des Transportes zwischen den Civil-Postamtcr odcr bei einem dieser letzteren in Verlust gcrath, oder ein Theil des Inhaltes abhanden kommt, so finden bezüglich der Haftung der Postanstalt die Be« stimmungeu der Fahrpostordnung und der betreffenden Postvertrage unverändelt Anwendung. Hlcvon wird das corrcspondirende Publicum in die Kenntniß gesetzt. Triest, den 'l7. Juni !8«ll. K. k. Postdirection. (l!N—3) Nr. .1327. Kundmachung. Aus Anlaß der bevorstehenden Heerescrgän« zung wc-rden alle derzeit in Vaibach wohnenden, nicht hichcr zuständigen Inländer, welche in den Jahren l845, 1814, !8-l3, li-^2 und »8-ll geboren sind, ausgefordert, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen am 5». und