238/ Donnerstag_________den 13. Mai 1830< Teutschlanv. 33on der Elbe, 26. April. Der Termin, welcher zu einer gütlichen Beilegung der Differenzen mit Sr. Durchlaucht dem Hrn. Herzog von Braunschweig angesetzt war, ist ungünstig abgelaufen. Se. Majestät der König von Sachsen (in den streitigen Angelegenheiten selbst parteilos, und nur als erwählter Executor handelnd) hat je« doch, sicherem Vernehmen zufolge, einen Eourrier mit einem zweiten dringenden Schreiben an jenes fürstliche Haupt abgefertigt, und es steht zu erwarten, was damit bewirkt werde. Inzwischen ist ANeS bei der Kriegsverwaltungskammer so angeordnet, daß die Truppen 14 Tage nach gegebener Ordre marschiren können. Von jedem der vier Linieninfanterie« Regimenter werden 1000 Mann, von der leichten Infanterie 1000 Mann, von den leichten Reitern 800 Mann, und von der Artillerie eine angemessene Abtheilung gestellt werden. Man vermuthet, daß der Hr. General v. Gab-lenz Ehef des ganzen Corps, der Hr. General-Major Bevilaqua Commandeur der Infante-riebrigade, und der Hr. Oberst Stünzner Commandeur der Kavallerie seyn werden. Wenn man bedenkt, daß der Hr. Herzog von Braunschweig nicht nur viele Kostbarkeiten, sondern auch bedeutende Geldsummen auf seine jetzige Reise mitgenommen, so kann man hierin wohl ein Merkmahl erkennen, daß derselbe auf einen längern Widerstand sich gefaßt und darauf vorgesehen habe. Bei uns hat es jedoch ganz das Ansehen, daß dieser längere Widerstand nicht bloß eine militärische Demonstration, sondern auch ein wirkliches Einrücken unserer Truppen in fremdes Gebiet zur Folge ha-den müsse. Erwartungsvoll sieht man daher deu nächsten Wochen entgegen. (Korrcsp. v. u. f. D.) Frankreich. Der Constitution« el meldet: „Das 57fie Infanterieregiment unter dem Befehle des Obristen Leidet hat den Befehl erhalten, nach Toulon aufzubrechen, wo es sich nach Morea mit mehreren Abtheilungen Artillerie und Geniewescn einschiffen soll. Man glaubt, die kleine Armee des Generals Schneider, der in Griechenland den Oberbefehl hat, solle auf sechs bis acht Tausend Mann gebracht werden. (ANg. Z.) Zu Toulon rrird eine vollständige Druckerei eingeschifft, welche zum Druck eines Blattes bestimmt ist, das während des Fcldzuges von Algier unter dem Titcl: 1'^.lricain, zweimal in der Woche erscheinen wird. (B. v. T.) Der englische Schooner Lady Emili von 10 Kanonen, Capitain R. Happenstall, ist am 29» April von Malta in Marseille angekommen. Der Erscheinung dieses Fahrzeuges in einem Hafen, wo so bedeutende Kriegsrüstungen gemacht werden, scheint die Absicht zum Grunde zu liegen, die Mittel kennen zu lernen, deren sich die französische Regierung bedient, um die Landung der Truppen in Afrika zu bewerkstelligen. Aus dcn Zeitungen erfährt man zwar in England genug darüber, allein die Engländer lieben immer, sich an Ort und Ctclle zu unterrichten, und man dürfte sich daher nicht wundern, wenn dieser Schco« ner das französische Geschwader beim Auslaufen i5c> genau beobachten, ihm in der Entfernung folgen, und nach, Malta oder sonst wohin, Bericht erstatten dürfte. (Test. B.) Großbritannien. Nachstehendes ist der Inhalt der von den Bevollmächtigten der drei Höfe, welche den Tractat vom 6. Juli 1827 geschlossen haben, am 20. Februar d.I. zu London unterzeichneten Protocols, nebst den dazu gehörigen Beilagen: Protocol! der am 20. Februar i83o im Departement der auswärtigen Angelegenheiten zu London gehaltnen Konferenz. Gegenwärtig: Die Bevollmächtigten von Großbri« tannicn, Frankreich und Rußland. Nachdem sich die Bevollmächtigten der drei verbündeten Höfe versammelt hatten, war der Gegenstand der Sonferenz, Kenntniß von derAntwort Sr. konigl. Hoheit des Prinzen Leopold von Sachsen'. Koburg auf die gemeinschaftliche Note zu nehmen, welche von den Bevollmächtigten, den Vorschriften des Protocols Nr. 2, vom 3. Februar iL3o gemäß, an ihn erlassen worden war. Nachdem die Bevollmächtigten der Allianz die von dem Prinzen Leopold in Folge seiner Annahme der ihm angebotnen Souveralnität von Griechenland, vorgelegten Bemerkungen, geprüft hatten, haben sie unter sich die.nachstehenden Resolutionen, in Bezug auf die fünf in der Antwort Sr. konigl. Ho« heit angezeigten Puncte, festgesetzt: 1) Die Absichten der drei Höfe sind den Wünschen, entsprechend, welche der Prinz hinsichtlich der Garantie des neuen griechischen Staates durch die Machte, welche den Traciat unterzeichnet haben, an den Tag gelegt hat. Die andern Machte sollen eingeladen werden, diesem beizutreten. 2) Die verbündeten Mächte können dem sou« verainen Fürsten von Griechenland kein Interventions - Recht in Betreff der Art und Weise zugestehen, wie die türkische Regierung ihre Autorität in San-d i a oder Sam 0 s ausübt. Diese Inseln sollen unter der Herrschaft der Pforte bleiben, und von der neuen Macht, die man in Griechenland einzuführen übereingekommen ist, unabhängig seyn. Gleichwohl beeifern sich die verbündeten Mächte, dem Prinzen Leopold zur eignen Befriedigung Sr. konigl. Hoheit zu erklären, daß sie sich, kraft der im gemeinschaftlichen Einverständnisse eingegangenen Verpflichtungen, für verbunden halten, den Bewohnern von Candia und Tamos Sicherheit gegen jede Belästigung wegen des Antheils, den sie an den frühern Unruhen genommen haben dürften, zu verschaffen. In dem Falle, wenn die türkische Herrschaft auf eine Art ausgeübt werden sollte, welche die Menschlichkeit beleidigen könnte, würde es jede der verbündeten Mächte, ohne jedoch eine spezielle und förmliche Verbindlichkeit zu diesem Ende zu übernehmen, sür ihre Pflicht Hal» ten, ihren Einfluß geltend zu machen, um den Einwohnern der oben erwähnten Inseln Schutz gegen unterdrückende und willkührliche Handlungen zu sichern. 3) Die Conferenz hat anerkannt, daß unüber« steigliche Hindernisse im Wege stehen, von den Entscheidungen in Betreff der Demarcation der Gränzen des neuen Staates abzugehen. 4) Die drei Mächte sind entschlossen, dem neuen Staate eine Geld-Aushülfe mittelst der Garantie einer Anleihe angedcihen zu lassen, welche die griechische Regierung aufnehmen wird, und die zur Bestreitung des Soldes und Unterhalts der Truppen bestimmt ist, welche der souveraine Fürst für seinen Dienst auszuheben sich in dem Falle befinden wird. 5) Um den temporären Schwierigkeiten, die der souveraine Fürst, bevor die Aushebung diese? Truppen bewerkstelliget ist, erfahren dürfte, zu begegnen, willigen die drei Hofe ein, das franzö. sische Corps, welches sich gegenwärtig in Griechenland befindet, für den Zeitraum von einem Jahre zur Verfügung Sr. königlichen Hoheit zu lassen. Falls ein längerer Aufenthalt dieser Truppen für unerläßlich erachtet werden sollte, würden sich die Mächte mit dem souverainen Fürsten verständigen, um seinen Wünschen zu willfahren. Es wurde hierauf beschlossen, daß die gemeinschaftliche Note der Bevollmächtigten der Allianz «nd die Antwort Sr. königlichen Hoheit des Prinzen Leopold gegenwärtigem Protocol! unter den Buchstaben ä. und 6 angehängt bleiben sollen, um das diesem Prinzen gemachte Anerbieten der Souverainität von Griechenland sowohl, als seine Annahme und seinen Beitritt zu den unter den drei Höfen der Allianz verabredeten Stipulationen zu constatiren. Es wurde gleichfalls beschlossen, daß die Verfügungen des gegenwärtigen ProtocoNs unverzüglich der ottomannischen Pforte, und der provisory schen Regierung von Griechenland notificirt; daß die Form dieser Mittheilungen in einer nächsten i5i Konferenz festgesetzt, und daß bis zur Alckunft des Prinzen von Sachsen-Koburg in Griechenland, die zwischen der gegenwärtigen Regierung dieses Landes, imd den verbündeten Höfen bestehenden Verhältnisse, so wie sie jetzt sind, aufrecht erhalten werden sollen. Unter;.: Aberdeen. Montmorency - Laval. Lieven. Beilage ^. zum Konferenz. Protocol! vom 20. Februar iL5o. Gemeinschaftliche Note der Bevollmächtigten von Frankreich, Großbritannien und Rußland an Se. königl. Hoheit den Prinzen Leopold von Sachsen-Ko-burg, oatirt, London vom 3. Februar iL3o. Die unterfertigten Bevollmächtigten der drei Höfe, welche den Tractat vom 6. Juli 1L27 un° terzcichneten, haben von ihren resvectiven Regierungen den Befehl erhalten, Sr. konigl. Hoheit dem Prinzen Leopold von Sachsen-Kodurg nachstehende Mittheilung zumachen: «Die verbündeten Machte von dem Wunsche «beseelt, dem Werke des Friedens, mit dem sie sich „beschäftigen, neue Unterpfänder der Stabilität zu „geben, und die von der ottomannischen Regierung „ergangnen Erklärungen in Betracht ziehend, sind „unter sich über die Grundlagen der definitiven Or« „ganisation, welche Griechenland erhalt?« soll, über-„eingclommen. Sie haben demzufolge beschlossen, „daß an die Spitze des neuen Staates ein Prinz „gestellt werden solle, dessen Character für Grie-„chenland und für ganz Europa eine beruhigende „Bürgschaft darbiete. Sie haben beschlossen, dem „Prinzen Leopold von Sachsen - Ko bürg „die erbliche Souverainität dieses Landes, mit dem „Titel eines souveramen Fürsten von Griechenland, «anzubieten." Die Unterzeichneten, 'indem sie den Prinzen Leopold von diesem Entschluß ihrer Hofe benach. richtigten, haben die Ehre, ihm vertraulich die Protocols Nr. l, 2 und 5 vom 5. Februar 1LZ0 mitzutheilen, in welchen die Absichten der hohen Mächte, sowohl hmsichtlich dessen, was Se. königl. Hoheit angeht, als inBctressder Organisation Grie.-chenlands verzeichnet sind. Sie schmeicheln sich, daß Se. königl. Hoheit den in diesen drei Acten festgesetzten Anordnungen ihre Zustimmung geben, und das glänzende Zeugniß der Achtung und des Ver.-trauens, welches dieAllianz Ihm zu ertheilen wünscht annehmen werden. Die Unterzeichneten ftcuen sich sehr, die Dolmetsche ihrer erlauchten Souveraine zu seyn, und benutzen diesen Anlaß, um Se. königl. Hoheit dem Prinzen Leopold die Huldigung ihrer tiefen Ehr« furcht darzubringen. Unterz.: Monimorency-Laval. Aberdeen. Lieven. Beilage V zum Conferenz - Protocol! vom 20. Februar i33o. Antwort Sr. königlichen Hoheit des Prinzen Leopold von Sachsen-Koburg auf die gemeinschaftliche Note der Bevollmächtigten vom 3. Februar i63o, datirt aus Elaremont vom n. Februar iL3o. Der Unterzeichnete hat am 4. Februar das Schreiben erhalten, welches die Bevollmächtigten der drei Hofe, die den Tractat vom 6. Juli 1627 unterzeichneten, an ihn zu richten ihm die Ehre erwiesen haben, und worin sie ihm in Folge des Pro-tocolls vom 3. Februar iLZo, im Namen der hohen verbündeten Mächte, die erbliche Souverainität von Griechenland anbieten. Der Unterzeichnete empfindet tief, wie schmeichelhaft für ihn die Ehre ist, welche die erlauchten. Souveraine ihm zu erzeigen geruht haben, indem sie ihn auserwählen, um ihre edelmüthigen Absichten hinsichtlich des neuen griechischen Staates m Vollzug zu setzen. Er beeifcrt sich, die nützliche und ehrenvolle Laufbahn anzunehmen, welche ihm die hohen Mächte eröffnen. Er würde jedoch dem Vertrauen, welches'sie m chn zu setzen geruhen, schlecht zu entsprechen glauben, wenn er ihnen, indem er den Protocollen Nr. 1, 2 und 3 vom 3. Februar i63a beitritt, nicht die nachsiehenden Bemerkungen unterlegen würde: !) Das die hohen Mächte, welche den Tractat vom 6. Juli 1627 unterzeichnet haben, huldreich geruhen mögen, dem neuen griechischen Staate eine vollständige Garantie, so wie das Versprechen eines Beistandes im Falle eines auswärtigen Angriffs zu gewähren. 2) Daß die griechischen Einwohner der Inseln Candia und Samos, die der Pforte zuruckge- l52 geben werden sollen, ihre religiöse und bürgerliche , Stellung, durch die Vermittlung der hohen Mäch- , te, so wie durch eine ausgedehnte Anwendung des , Tractats vcm 6. Juli dergestalt festgesetzt und ver- , bessert erhalten, daß sie sich gegen alle Bedrückun- , gen gesichert, und gegen aNe Handlungen geschützt , finden mögen, welche Blutvergießen herbeiführen könnten. Ueber diesen Gegenstand, der rein im Interesse der Menschheit ist, behält sich dcrUnterzeich- ? ncte noch umständlichere Mittheilungen an die Be- i vollmächtigtcn der erlauchten Souveraine vor. < 3) Daß es den hohen Mächten gefallen mö- ' ge, die neue Gränze in Westen dergestalt zu be-fiimmen, daß sie am linken Ufer des Flusses As-propotamos bis zur nördlichen Gränze des Cantons Vlochos hinauf fortlaufe, und von da ge- ^ gen Osten der natürlichen Gränze folge, die von den Gebirgen, welche an den Berg Oeta stoßen, gebildet wird; eine für die Sicherheit dieses wichtigen Theils des neuen Staates unumgänglich nothwendige Gränze. 4) Daß die hohen Mächte geruhen mögen, dem neuen griechischen Staate so lange, bis seine eignen Hülfsquellen wieder zu Kraft gelangen, eine Geld-Aushülfe zu/ versichern, die seinen Be-dürnissen entspricht, indem es notorisch ist, dcch die provisorische Negierung bisher nur mittelst der Sudsidien bestehen konnte, die ihr von der Großmuth der hohen Mächte geliefert worden sind. 5) Daß die gedachten Mächte dem neuen Sou-verain von Griechenland so lange Auxiliar-Truppen bewilligen mögen, bis er die ihm nöthigen Truppen organisirt haben wird; daß sie ferner nut ihm über die Zahl dieser Truppen, so wie über die Zeit, wie lange sie zu seiner Verfügung bleiben können, übereinkommen, und ihm einigen Spielraum lassen mögen, wenn er für nöthig erachten sollte, sie über die bestimmte Frist hinaus zu behalten. Der Unterzeichnete ergreift diesen Anlaß, um den Bevollmächtigten der drei Mächte den Ausdruck seiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu er. neuern. Unterz.: 9 opold, Prinz von Sachsen - Koburg. Am 27. April ist nachstehendes Bulletin über das Befinden des Königs erschienen: „Windsor, den'27. April, halb n Uhr Morgens. Dcr )König befindet Sich fortwährend eben so gut, als ,Sich Se. Majestät seit mehreren Tagen befunden /haben, bis diesen Morgen, wo Se. Majestät eins ,Rückkehr der Beschwerniß im Athcmholen verspürten. Sr. Majestät geht cs nun wieder bes« ,ser. Henry Half 0 rd. Matthew I. Tierne y." (Ocsi. B.) Es hieß allgemein, in den letzten zwei-Iabi-nettsversammlungen sei die griechische Frage definitiv regulirt worden; Frankreich, Rußland und England hätten dem Prinzen Leopold die Summe oon 2,400,000 Pf. Sterl. für acht Jahre garan-tir't. (Allg. Z.) N u ß l a n v. Die Berg-Völker jenseits des Kuban, längst bekannt durch ihre Raubzüge innerhalb der Gränzen des Tschernomorschen Heeres, wagten, während des letzten Krieges mit der Pforte, an der Linie verwegenere Invasionen, als je, und verübten unge-scheut Plünderungen. Einige dieser Stämme setzten, auch selbst nach dem Frieden mit dcr Pforte, ihrem Frevel kein Ziel. Um diesen Störungen der allgemeinen Ruhe jener Gegend mit einem Male ein Ende zu machen, fand der Oberbefehlshaber des abgesonderten kaukasischen Corps, General-Feldmar-schall Graf Paskewitsch-Erivansko, für nöthig, eine allgemeine Züchtigung über die Schuldigen zu verhängen und mit dieser bei oen Stämmen anzufangen, welche den meisten Antheil an den P!ün. derungen und Feindseligkeiten hatten. Demnach unternahm, auf seine Anordnung, der lZomman-dirende in Tschernomorie und an der kaukasischen Linie, General von der Kavallerie, Emmanuel, im Ausgange des Jänner-Monates d. I. einen Zug gegen die Berg-Bewohner, Schapsugen genannt, und kehrte, uack) vollkommen glücklicher Beendigung scines Auftrages/ wohlbehalten nach Iekate-rmooar zurück. (Oesi. B.) Gsmannisches Neich. Von der servischen Gränze, 20.April. Die Gränzdenchtigungsgeschäfte in Servien, welche man endlich ihrem Ende nahe glaubte, sind durch einen unerwarteten Zufall wieder unterbrochen worden. Die Bosnier weigerten sich nämlich, den bisher ihrer Provinz einverleibten Drinaischen District wieder abzutreten, weßhalb die Commissäre, um Streitigkeiten vorzubeugen, ihre Arbeiten bis zum Empfang von Verhaltungsbcfehlen für diesen Fall einstellen mußten. Der türkische Eommissär hat sich unterdessen nach Belgrad, der russische aber und die scrvlschen Deputirtcn zu Fürst Milosch begeben. (Korrcsp. v. u. f. D.) Nevacteur: F-r. Vav. Neinrich. Verleger: Dgmz Al. Gvler v. RleinmaVr> .