^K 274. 1864. ÄmlMalt zur Laibacher Zeitung. 30. November. (47,-:;) Nr l2!5S. Kuttdmachultg. Folgende Studcntenstlstungen sind mit Beginn des Schuljahres ltt<»^.'» in Erledigung gekommen und werden sonach zur Wicderbc-setzung ausgeschrieben: ^ .^ «. Der zweite Platz der Johann Dlmic -schen Stiftung im dcrmaligen Iahreöertrage von «l si. tt7 kl-, ö'. W. Zum Genusse derselben sind arme Studircnde aus des Stifters Verwandtschaft, in Ermanglung solcher aber Stur direndc aus 5cm Dorfe laxier, und endlich aus der Pfarre Mannsburg gebürtige Studenten überhaupt berufen. Das Prascntationö-recht zu dieser, auf die Dauer der Gymnasial-studien beschränkten Stiftung übt d" von Schissrcr'schc Domherr zu Laibach gemcmschast, lich mit oem Pfarrer in Mannsburg aus. 2 Bei der Thomas Erlach'schen Stiftung der erste Platz jährlicher ,57 si. 50 kr. ö W. Auf diese Stiftung haben Schüler aus der.ker-wandtschaft des Stifters, wenn dieselben auch noch in der Normalschule sind, den Anspruch, u. z. haben die näheren und oa^leil» plU'lj>„s die dürftigeren den Vorzug. 3 Die von Kaspar Glavatic errichtete Scif. tuna im dcrmaligen Ertrage jährlicher 59 fl -j7'/ kr ö W D^s Präsentationärecht zu dieser'Stiftung, auf deren Genus; blos solche Ttudirende, welche von den Brüdern oder den Schwestern des Stifters abstammen, dcn Anspruch haben, steht dem Acltesten der Fam.lie Glavatic zu. 4 Die dritte Stiftung des gewesenen Malbücher Gymnasial-Katecheten Josef Globozhnik im Iahreserlrage von 52 si. 5»tt kr. ö, W. Zllm Genusse derselben sind berufen: a) Verwandte dl's Stifters; !>) Söhne und Nachkommen ,dcr ehemaligen Schüler des Stifters; o) Studircndc, welche in der Pfarre Zirklach, und <1) die in Krain übcchaupt gebürtig sind. Diese Stiftung ist für das Gymnasium bestimmt, kann aber auch in der Realschule und imPraparan-dcn-Kurse, und bei guter Verwendung auch während einer Praxis genossen werden. Das Präscnlationsrccht steht der k. k. Gym-nasial-Aorstehlmg in öaibach zu. 5, Die von Anton Iliasizh errichtete Studcntenstiftung im Ertrage jahrlicher !00 st. 52 kr. ö W., zu deren Genusse Sludirendc auö des Stifters Verwandtschaft von der yiormalschulc an, und in deren Ermanglung Studircnde aus Krain vom Gymnasium angefangen berufen sind. Das Präsentationsrecht wird von sämmtlichen Studiendirektoren in Laibach ausgeübt. «, Bei der von Anton Illlouschck Ritter v. Fichtcnau angeordneten Studenten- eventuell Armen- und Schulstiftung der 4. Platz im dcr< waligen Iahreserlrage von3l5 fl. ö. W. Zum Grnusse dieser Stiftung sind berufen dle ehelichen Deszendenten der Kinder des Stifters August, Bruno und Eugen, dann seiner Tochter Ida, ""ehelichten Langer von Podgoro, und in deren El''na,iglttng die' ehelichen Nachkommen seiner ^'ffen'-Ferdinand Ritter v. Fichtenau und Tou. ßaint Ritter v. Fichtenau, dann jene dessen Verstorbenen Bruders Franz und dessen einzigen Sohnes Justin Ritter v. Fichtenau. Die znm Genusse Berufenen müssen das achte Lebensjahr zurückgelegt, und dürfen das !4. Lebensjahr, falls sie sich in den Studien noch nicht befinden sollten, nicht überschritten haben. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studien-Abtheilung mit Einschluß der Normal, und Realschulen beschränkt, und kann bei ausgezeichneter Vollendung der Studien, bei Annahme eines Staatsdienstes bis zum Erhalt« eines Adjutumg oder Gehaltes, und bei Doktoranden der Rechte oder Medizin bis zur Er> langung der Doktoröwürde, jedoch nicht übe, drei Jahre hinauS, fortbczogcn werden. > Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen sürstbischostichcn Ordinariate ausgeübt. 7. Bei der von Barbara Kazianer errichteten Stiftung der erste und zweite Platz im jährlichen Ertrage von je tt7 si. «9'/, kr. 6. W. Auf den Genuß dieser Stiftung haben arme, dcr Musik kundige Studircnde, überhaupt welche willens und tauglich sind, in der hiesigen Stadtpfarrkirche St. Jakob auf dem Chore bei der Musik mitzuwirken, dcn Anspruch. Der StiftungSgcnuß ist auf die Studien in Laibach beschrankt. 8. Bei der von Andreas Chrön angcordne» ten Studentenstiftung der erste Platz jährlicher 92 st. ll/2 kr. ö. W. Zum Genusse dieser Stiftung sind studirende Söhne armer Bürger aus Lllibach, Krainburg oder Obcrburg, vorzüglich aber aus des Stifters Verwandtschaft berufen, nur müssen dieselben mindestens Schüler der 5. Gymnasial-Klasse sein. Dieses Stipendium, wozu das Präsentationsrecht dem hiesigen fürstbischoflichcn Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gymnasialstudicn nur noch m der Theologie genossen werden. 9. Bei der von Thomas Chrön errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 5l si. 43 kr. 6. W. Zum Genusse dieser Stiftung sind arme Studirende aus Krain berufen, und es ist bei der Verleihung derselben nebst der Fähigkeit und Würdigkeit des Kompetenten auch auf die Verwandtschaft mit dem Stifter Rücksicht zu nehmen. Der Stiftling ist verbunden, sich auf Musik zu verlegen und der Stiftungsgenuß, welcher erst mit dem Eintritt ins Obergymnasium zu beginnen hat, kann nach zurückgelegten Gymnasialstudicn nur in der Theologie fortgesetzt werden. DaS Präscntationsrecht wird vom hiesigen fü'rstdischoflichcn Ordinariate ausgeübt. U> Bei der vom gewesenen Pfarrer zu Fraslau Valentin Kuß errichteten Studenten-Stiftung der erste Platz jährlicher 56 si. 63 kr. 0. W. Auf den Genuß dicsrr Stiftung haben vorzugsweise Verwandte des Stifters Anspruch, und in Ermanglung solcher sind hiezu Studirende, welche in der Stadt Stein gebürtig sind, berufen. Diese Stiftung kann jedoch nur von der ersten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasial-Klasse genossen werden. Das Präsentationsrecht steht dem Stadt-pfarrcr in Stein zu. 11. Der erste Platz der Georg Lcnkovizh'-schen Studentenstiftung im Iahreserlrage von 54 fl. stjl» kr. ö. W. welche für wohlgesittete Studirende bestimmt ist, die Priester zu werden und dem Vatcrlandc zu. dienen, daneben aber auch für des Stifters Seelenhell zu cclc-bmen und zu beten verbunden sind. Der Stif' tungsgenuß ist nach absolvirten Gymnasialstudicn auf die Theologie beschränkt. 12. Das Georg Maurizh'sche Studenten-stipcndium im dcrmaligcn Betrage jährlicher 22 si. 55 kr. ö. W. Zum Genusse desselben sind studirende Jünglinge, vorzugsweise autz der Verwandtschaft des Stifters berufen. Der Stiftungsbezug ist auf keine Studien beschränkt, 13. Bei der von Polidor Montagnana errichteten Stiftung der zweite und vierte Platz im Iahrescrtrage von je 88 st. 73'/", kr. ö. W. Zum Genusse dieser Stiftung sind arme Studirende in Laibach überhaupt berufen. Der ! Sliftungsgenuß ist vom Gymnasium angcfan-' gen auf keine Studicnabtheilung beschränkt. ^ ,4. Bei der Musikfonds.Stiftung der erste, zweite, vierte und fünfte Platz im Iahrescr» ) trage von je 52 fl. 5l) kr. 0. W. zu deren Genusse Studirende überhaupt berufen sind, ' welche musiktundig sind und ihre musikalischen ^ Kenntnisse vervollkommnen wollen. Der Stif. ^ tungsgenuß ist vom Gymnasium angefangen auf ^ keine Studienabteilung beschrankt, l- ,5. Die von Josef Peharz für Studirende an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stif- tung jährlicher 12« st. 25 kr. ö. W. Zum Genusse derselben sind Kinder aus des Stifters ehelicher Nachkommenschaft, dann Kinder und Nachkommen seiner Geschwister und seiner andern Blutsverwandtschaft berufen. Das Präsentationsrccht steht dem Pfarrer in Ncumcnktl zu. 16. Die von Kaspar Pillat angeordnete Studcntcnstiftung im dermaligen Ertrage jähr» licher 40 fi. 39^ kr. ö, W. Auf dieselbe haben Studirende, welche in del Pfarre Wip- Ipach geboren und zum Studircn geeignet sind, den Anspruch. Der Stiftungsgenuß ist unbe-sch.änkt. Das Prasentationörecht übt der jeweilige Pfarrer in Wippach aus. 17. Bei der von Anton Raab errichteten ersten Stiftung der erste Platz jährlicher I l9 fl. ll» kr, ö. W. Der Genuß der Stiftung ist für gut studirende Bürgersöline aus Laibach von der vierten bis zur Beendigung der sechs« ten Gymnasial-Klasse bestimmt. Das Präsentationsrccht zu derselben steht dem Laibacher Stadtmagistrate zu. 18. Bei der vom gewesenen Pfarrer zu Kostel Lorenz Razhky errichteten Studenten-stiftung der zweite Platz jährlicher l<»4 fl. 9'/2 kr. ö. W. Zum Genusse dieser Stiftung sind blos studircnde Anverwandte des Stifters berufen, wobei jenen der von mannlicher Seite Namens Razhky abstammenden, vor dcnen aus der weiblichen Linie der Vorzug gebührt. Der Stistungsbezug ist von der Normalschule an auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer zu Fara bei Kostet zu. 19. Der erste Platz der Nescrvefono-Stu< dcntenstiftung im Ertrage jährlicher 63 st. ö. W. Zum Genusse dieser Stiftung, welcher vom Gymnasium angefangen auf keine Studienab-thcilung beschränkt ist, sind arme steißige und gut gesittete Studircnde überhaupt berufen. 2l> Bei der Georg Thomas Rumpler'schen Studcntenstiftung der zweite Platz jährl. 33 fl. 4.'/, kr. öst. Währ. — Auf den Bezug dieser Stiftung haben Studirendc aus der nächsten Verwandtschaft des Stifters, und in Ermanglung solcher aus der Verwandtschaft des Friedrich Persche den Anspruch, alsdann können auch andere Studirende berücksichtigt werden. Das Pläsentalionsrccht steht dem Domherrn Dr. Lukas Adam Rumplcr zu. 21. Die vom Privatier Franz Schabah in seinem Kodizill vom 24. Dezember »U56 und laut landcsfürstlichen Wlllbriefes vom lit. Juni d. I., Z 59W, errichtete Studcntenstiftung jährlicher 52 fl. 5U kr. öst. Währ. Zum Genusse dieser Stiftung sind mittellose, wohlgesittete und im Fleiße ausgezeichnete Schüler aus Inncrkrain oder dem vormaligen Adelsberger Kreise, insbesondere Bauernsöhne auö den Dekanaten Laas und Zirknitz, berufen. Der Stiftungs-Genuß dauert von der ersten Gymnasial-Classe bis zur Vollendung der höhcrn Studien. — Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Pfarrdechante m ?ld) welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind, und bei Abgang solcher, jene, c) welche aus der Nachbarschaft St. Johann des Täufers zu Jauchen gebürtig; endlich ä) die Kramer überhaup: sind. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium an auf keine StudieN'Abtheilung beschränkt und das Präsenlationsrccht gebührt den nächsten Verwandten aus den besagten Familien gemein« fchafllich. 28. Bei der von Dr. Josef Stroy errichteten Stiftung dcr erste und zweite Platz mit je jährlichen l30 ss. «2 kr. öst. Währ. Diese Stiftung ist für Studircnde auS des Stifters Verwandtschaft, und in deren Ermanglung für solche bestimmt, welche zu Blrkendorf, dem Ge- ' burlsorte deü Stifters, geboren sind. Das Präslntationsrecht zu düsem, auf keine GludieN'Adlhsilung beschrankten Stipendium übt das hiesige fürstbischostiche Ordinariat aus. 2U. Die von Dr. Georg Supan errichtete zweite Studentenstiftung im dermaligen Jahres» ertrage von 79 ft. 82 kr. ö. W. Zum Ge. nusse derselben sind arme, gnt gesittete und einen guten Studienfortgang machende Jünglinge aus der Pfarre St. Martin unter Großkahlendera, die in den Dörfern St, Martin, Mitter und Untergamling geboren sind, berufen, in Er» manglung solcher aber Studirende, welche in den Dörfern, die schon im Jahre l82U zur Worstadspfarre St, Peter in Laibach oder Maria» f ^ kr. ö, W., auf deren Genuß wohlgesittete und dürftige Studirende in Laibach 'Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienab-theilung beschränkt. 35. Bei der von Andreas Weischel angc-ordneten Studentenstiftnüg dcr erste Platz jähr.-licher 52 fl. 5« kr. öst. W, Zum Genusse die-ses Stipendiums sind stildirende Jünglinge auü der Weischcl'schcn (li«»i/.<»l) oder Gorjanz'schen Befrcundschast, und in sercnAbgang Studilende aus dem Dorfe Oberfeichcing berufen. Der Tlif-tungsgenuß ist auf lie Gymnasial- und theo-logischen Studien beschränkt. 36. Endlich das von Friedrich Weiten-hiller errichtete, und für einen armen, gut stu-dircndcn Schüler der sechsten Gymnasialklassc bestimmte Stipendium ja'hllicher 5,2 ft. 5)0 kr. öst. W. Das Pläsenlationsrecht übt der Bevollmächtigte Wlttenhiller'iche Patlonatsrcpräsen^ tant, Herr Vincenz Sehnig in Laibach aus. Diejenigen Etudircndcn, welche sich um diese Stipendien bewerben wollen, l>ibcn ihre, mit dcm Taufscheine, dem Dlnfligkeitsr ' und Impfungözcugnisse, dann mit den, cinen guten Fortgang nachweisenden Studienzeugnissen von den beiden Semestern des verflossenen Schul.-jahrcs »^l!^ , so wie in dcm Falle, als das Stipendium cm5 dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch genommen wird, mit dcm legalen Slammbaume belegten Gesuche im Wcge der vorgesetzten Studien-Direktion verläßlich bis l8. Dezember d I hichcr zu überreichen. Die Bewerber um mehrere Stipendien haben zwar für jede Stiftung ein abgesonder, tcs Gesuch zu überreichen, können jedoch die vorgeschriebenen Behelfe nur cuum Gesuche beilegen, in den übrigen aber sich darauf bc» ziehen. K. k. Landesregierung für Krain. Laibach am 14. November !8lN. (479—2) Nr. 7lU7. Konkurs. Vci der zu errichtenden Postcrpedition in Weinih, Bezirk Tschclncmbl ist die Postex< pedientcnstelle zu besetzen, und wird zu diesem Behufe der Konkurs bis Ende Dczember -l. I. eröffnet. Die mit diesem Dienstposten verbundenen Bezüge bestehen in einer Bestallung jährlicher !2 kr. . Auf diese vier Stiftungen haben Anspruch Vülgerötöchtcr von Laibach, welche ihren sitt-lichcn Lebenswandel und ihre Dürftigkeit mittelst legaler Zeugnisse, dann ihre ,m Iihre >8liehen wild. 7. Die Josef Felix Sinn'sche Stiftung mit 27 st. 57,'/2 kr., zu welcher zwri der ärM-stcn hicrortigen Mädchen berufen sind, 8. Die Johann Vapt. Koual'.'sche Slif-lung mit l?5> ft. 77 kr., welche stiftungsg" mäß unter vier zu ^'aibach in unverschuldctcr Armuth lebende Familienväter oder Witwen von unbescholtenem Nuse und mit mehreren l»»v versorgten Kindern zur Verl!>illing kommt. Acwerber um die vorerwähnten StistlM< gen haben ihre grhörig instruilten Gesuche bls 2<». Dezember l8<»4 bei diesem Magistrate zu überreichen, wobel diejenigen, welche sich um mehrere Stiftungen alternativ in Kompetenz setzen woll/n, al'g^ sonderte Gesuche einzubringen haben. Stadtmagistrat Laibach am 2«. NovcM-bcr »864.