22 Amtsblatt zur Laikacker Zeitum M. 3. Mittwoch dcn 4. Jänner 1893. (68) Z. 16.269. Kundmachung. Infolge Erlasses des l. t. Ministeriums für Landesvertheidigung vom ?, December I<492, Nr. 21.435/4658 V, werden im Nachstehenden die Bedingungen, unter welchen Eivilpersouen zur Ausbildung zu Landsturm - Ver-pftegs Ucccjsiften zugelassen werden — ver» lautbart: Bewerber um Designierung zu Landsturm» Perpflegsacccssisten sollen absolvierte Schüler einer landwirtschaftlichen Lehranstalt, Handels» Mittelschule (Akademie), technischen Lehranstalt, des Obergymnasiums oder der Oberrealschule sein. Unter diesen werden insbesondere berück« sichtiget: ») jeue, welche sich auf größeren Grundbesitzen im Oetonomiebetriebe ausbilden; li) Praltilanten und Handelsbeflissene aus den Branchen des Eisenbahn» und Dampfschiff» fahrts«, dann des Privat»Sveditions» und Verkehrswesens; e) Handelsbeflissene aus den Branchen des Frucht» und Productenhandels) ä) Angestellte in Dampf» l.nd ttunstmühlen, Bäckereien, in Lagerhäusern tt. Solche Bewerber müssen eine dem Militär» beamten'Charalter angemessene Lebensstellung und im Nollgenusse der bürgerlichen Ehre stehen, dann sich einer ununterbrochenen dreimonat» lichen Probedienstleistung auf eigene Kosten bei einem von ihnen zu wählenden Militär» Verpstegsmagazine mit Regiebetrieb unterziehen. Die betreffenden Gesuche sind zu belegen: l.) Mit den Zeugnissen über die absolvierten Studien; 2.) dem Nachweis über die gegenwärtige Lebensstellung'; 3.) der Bestätigung der Unbescholtenheit seitens der politischen Nezirlsbehörde - 4.) dem Revers, mit welchem sich der Be» Werber verpflichtet, auf die Lauer der Probe» dienstleistung bei einem Militär-Verpflcgsmaga» zine sich den militärischen Befehlen unterzu» ordnen. Die derart instruierten stempelfreien Gesuche sind bis 20. Jänner jedes Jahres im Wege der Lanbsturm-Bezirls« commanden dem f. l. Lanbwehrcommando in Graz vorzulegen. Oraz am 24. Deccmber 1892. Vo» l. l. L«md»ehr«C«nm«nd« Graz. (70) 3-l Nr. 36,467. Kundmachung. Zufolge Anordnung des hohen l. l. Handels-Ministeriums wird Verlautbart, dass vom Isten Jänner 1893 an die auf dem Seewege über Trieft zur Versendung gelangenden Postfracht< stücke nach und aus Constantinopcl, Salonich und Beirut sowie die auf dem Landwege über Semlin geleiteten Eilpostfrachten aus und nach Eonstantinopcl und Salonich mit Nachnahme belegt werden sännen. Das Maximum dcs Nachnahmebetraa.es ist für Sendungen aus Oesterreich auf dem Wege über Trieft mit 500 fl,. auf jenem über Semlln mit 250 fl. festgesetzt. Die Provision beträgt: 1.) Auf den» Wege über Trieft 1 lr. für je 1 fl., mindestens jedoch 6 lr.: 2.) aus dem Wege über Semlin 10 lr. für je 10 st. Den Postfrachtstücken mit Nachnahme nach den vorgenannten Orten sind die gewöhnlichen mit einer Postanweisung vereinigten Nachnahme» Negleitadrefsen beizugeben. Der Nachnahmebetrag ist auch auf der Ndresse der Sendung selbst mit der Bezeichnung «lieml)c>ur«ement . . . fl. . . lr.» anzugeben, und ist diese Angabe mit Farbstift zu unter« streichen. von der l. l. Post- und Telegraphen-Direktion. Trieft am 30. December 1892. (5973) 3-3 "^Nr?36.10()7 Kundmachung. Zufolge Anordnung de« hohen l. l, Handels» Ministeriums wirb verlautbart, dafs vom Isten Jänner 1893 an Postaustriige auch im «erkehre mit Schweden unter den Bedingungen des ein» schlägigen Wiener Uebereinlommens vom 4. Juli 1891, welchem Schweden nunmehr beigetreten ist, zulässig sind. In diesem Verkehre ist die Beigabe von Toupons sowie von gezogenen Wertpapieren ausgeschlossen. Der Meistbetrag ist für Postaufträge nach Schweden mit 730 (schwedischen) Kronen, in der umgekehrten Richtung mit 500 st. ü. N. fest» geseht. Die Gebüren sind den im übrigen Post» auftragsveilehre mit dem Auslande (mit Aus» schtuse Deutschlands) bestehenden gleich. Von der l. l. Post- und TelegrapheU'Direction. Trieft am 26. December 1892. (73) Z. 10.541 äe 1892. Ausweis über die am 2. Jänner l^'3 verlosten Obligationen des 4procentigen traini-scheu Landesanlehens, deren Capitalsbeträge am l. Juli !k!>.j im Nominalwerte ausbezahlt werden, u. zw.: i. 1«.««« ft. Nr. 65. 5 500« fl. Nr. 25: 5 KW« ft.: Nr. 276, 294, 478, 500, 518, 596, 693, 701, 755, 778, 929, 1046, 1060, 1104, 1117, 1204, 1348, 1367, 1466, 1582, 1660, 1856. 1893, 1948, 2007, 2033, 2068: 5 Iftft ft.: Nr. 7. 38, 56, 60, 176, 191, 210, 215, 218, 223, 234, 297, 356, 439. 474, 520. 531, 559, 661. 725, 760, 772, 778, 801, 907. 922, 975, 1027, 1201, 1304, 1349, 1365, 138», 1463, 1490, 1512. 1565, 1612, 1617, 1682. 1685, 1692, 1716, 1790, 1794, 1805, 1837, 1860, 1910, 1921, 2025, 2069, 2147, 2158, 2324. 2435, 2460, 2496, 2520, 2600, 2603, 2607, 2697, 2768, 2789, 2850, 2881, 2894, 2897, 2937, 2940, 2961. Vorstehende, mit den Capitalsbeträgen im Nominalwerte verlosten Obligationen wird die trainische Landescasse in Laibach am genannten Tage nach den bezüglichen geltenden Vorschriften ausbezahlen. Weiters wirb noch bemerkt, dafs die ver» losten Obligationen, wie auch die Coupons, 3 Monate vor dem Verfalltermine gegen 4proc. Escomptegebür ausbezahlt werden. Ausweis über die verlosten, bis jetzt noch nicht ausbezahlten Obligationen des 4proc. krainischen Landesanlehens: ») t 10« fl.: Nr. 137, 348, 378, 39b, 413. 652, 712, 1435, 1448, 1460, 1506. 1509, 1532, 1596, 1764. 15 Stück 5 100 fl.....1500 fl. b) k 1000 fl.: Nr. 368,374, 451, 593, 1665, 1683, 1687. 7 Stück 5 1000 st. . . ^ . 7000 fl. Zusammen 8500 fl. Krainilcher Landesausschuss. Laibach am 2. Jänner 1893. («)2—2 Nr. 36.371^ Kundmachung. Zufolge Anordnung des hohen l. l. Handels-Ministeriums wird Verlautbart, dass vom Isten Jänner 1893 angefangen im Perlehre mit den britischen Colonien von Nustral»Asien, Britisch« Indien und Canada Warenprobensendungen bis zum Gewichte von 350 Grämn, zulässig sind. Von der l. l. Post- und Telegraphen-Direction. Trieft am 29. December 1892. (33) 3—2 I7i7769?7 Aezirkshekammenllelle. In der Oemeinde Altenmarlt ist die Stelle einer Vezirlshcbamme mit einer jährlichen Do« tation von 50 fl. auö der Vezirlscasse zu besehen. Die gehörig belegten Mesuche sind bis zum 20. Jänner 1693 der gefertigten Nezirlshauptmannfchaft vorzu» legen. K. t. Bezirlshauptmannschaft Loitfch am 30. December 1692. (5883) 3-3 Nr. 35.297. Kundmachung Zufolge Anordnung des hohen l. l. Handels» Ministeriums wird Verlautbart, dass nunmehr in Italien auch die Einfuhr von aus Oesterreich" Ungarn herrührendem frischen Schweinefleisch und von sonstigem frischen Fleische ohne Unter» schied des Ursprunges — jedoch nur in Postpaketen — gestattet ist. Ferner sind von der Einfuhr nach Rumä-nien aus, beziehungsweise über Oesterreich nur mehr folgende Ocgenstände ausgeschlossen: 1.) Gebrauchte und nicht gewaschene Leib» und Bettwäsche als Handelsartilel und gebrauchte Kleider als Handelsartilel. 2.) Nicht desinficierte rohe Häute, frifche und trockene Blasen und Därme, ferner gefalzene Därme (nicht auch Darmsaiten). 3.) Nicht desinficiertes Rinder». Kameel-und Rosshaar (nicht auch gefärbte Rossshaar» gewebe für Siebe), nicht gereinigte Schweine' borsten, nicht gefärbte und nicht gereinigte Federn in rohen, Zustande. Daunenkissen, nicht gewaschene Wolle, rohe Baumwolle (nicht auch gereungte Baumwolle als Verbandmittel, noch auch reine Watte). 4) Nicht verarbcitetes Pelzwerk «.«c '^ 3'^cV'"', ^h" (Sahne). Butter, «äse. frisches Obst. grünes Gemüse und Kartoffel 6.) Nicht gereinigte Säcke. K. l. Post- und Telegraphen-Direktion. l Trieft am 19. December 1892. (5944) 3-3 Z. 17.348. Licitations-Kundmachung. Die hohe t. t. Landesregierung hat mit dem Erlasse vom 13, December 1N92. Z, 15.341, im Bereiche des Baubczirkes Krainburg pro 1693 dk nachstehenden, vornehmlich mit Verwendung von Holzmaterial herzustellenden Bauten ,;ur Ausführung genehmigt, »nd zwar: Auf der Loibler Neichsstraße: 1) Die Conservationsarbeiten an der Krainburgcr Savcbrücke im Kilometer 4/24-0/25 mit .........................2960 fl. — lr. 2.) Die Herstellung von hölzernen Geländern zwischen Kilometer 2/43 -ll/53 mit 479 . 3» . Auf der Wurzncr Reichsstraße: 3.) Die Conservatiousarbciten au der Brücke in Posauz im Kilometer 4/6—0/7 mit 72 fl. — lr. 4.) Die Conservation ^arbeiten an der Icsrnizabrücke im Kilometer 2—3/.W mit 2l0 » — . 5.) Die ConservationsarbeUen am Durchlasse in, Kilometer 1—2/l l an der Brücke über den Mühlgang in Saftusche im Kilomcler 1—2/14, am Durchlässe über den Sedutschnil.Graben im Kilometer 4M-0/39, an der Velzabrücke im Kilo« meter 2—3/41, an der Waldbrücke im Kilometer 1—2/47, an der Piicnca» Brücke im Kilometer 1—2/51 und an der Brücke in Unterwurzcn im Kilometer 3—4/54, zusammen mit......................800 » — » 6) Die Herstellung von hölzernen Straßengelcinbern zwischen Kilometer 2/23 bis 2/55 mit............................199 » 16 » Auf der Kanter Reichsstratze: 7.) Die Conservationsarbeiten an der kleinen hölzernen Brücke im Kilometer 4/lü bis 0/16 mit...........................120st. — lr. 8) Die Herstellung von Geländern und Randsteinen zwischen Kilometer 3/l6 bis 0/20 mit............................506 » b6 » 9.) Die Herstellung des Vrückenbelages an der zweiten Langen Brücke und der Confer» vationsarbeitcn an der äunberbrücke in den Kilometern 0 -l/Lici» tationsverhandlung bei der k. k. Bezirlshauptmannschaft in K^ainburg am 1 6. Iänner 1893 mit dem Beginne um 9 Uhr vormittags abgehallen werden. Zu dieser Licitationsverhandlung werden Unternehmungslustige mit dem Veisahe eingeladen, dass jedermann, der für sich oder als legal Bevollmächtigter für einen anderen licitiercn »ill, noch vor dem Beginne der Licitation 5 Proccnt der obgenannten Fiscalpreise von jenen Objecten als Reugeld zu Handen der Licitations»Commission zu erlegen hat. für wrlche er Anbote zu stellen gedenkt. Bis zum Beginne der Verhandlung werden auch schriftliche, mit einer Stempel» marke per 50 lr. versehene und mit dem 5proc. Reugeldc belegte Offerte, in denen der Vor» und Zuname, der Wohnort und Charakter des Offerenten sowie der angebotene Nachlass oder die Aufzahlung in Procenten des Fi^calpreises für j»des Object gesondert in Ziffern und Buchstaben deutlich anzugeben ist, angenommen werden. Bei der Licitationsverhandlung wirb vorausgescht, dass jeder Offerent die auf die Ver» Handlung bezughabenden Pläne, Baubedingnisse und sonstigen Behelfe, welche vom 30. December 1892 angefangen, ausgenommen den 4., 5., 7. und 10. Jänner 1693, täglich in den gewöhnlichen Nmtsstunden bei dem hieramtlichen Ingenieur eingefehen werden können, genau kenne und sich denselben bedingungslos unterwerfe; es ist daher in den schriftlichen Offerten diese Erklärung ausdrücklich abzugeben. Nach Beendigung der Licitation werben den Nichterstebern ihre Vadien zurückgestellt; die Ersteher aber werden dieselben nach erfolgtcr Ratification deS LicitationsergebnisseS auf die wproc. Caution zu ergänzen haben. K. l. Vezirlshauptmannschaft Krainburg, den 23. December 1892. (5817)3-3 15 < l Kundmachung. Von der Administration der österreichischen gräflich Herberstein'schen Fräulein-Stiftung wird hiemit bekannt gemacht, dass bei dieser Stiftung mehrere mit dem gegenwärtigen Iahresbezuge von 300 st. ö. W. verbundene Probenden erledigt sind. Die Erfordernisse zur Erlangung einer solchen Stiftungs-Präbende sind folgende: 2 61 Frauenzeitung, kleine Ausg.. Preis vierteljährlich . . » l 50 nach auswärts . . » l':V5 Elegante Mode, Preis vierteljährlich...... * 1 — nach aus wär !s . . > I'IH Modenwelt, Preis vierteljährlich......... » -75 nach auswärls . . » _"81 Wiener Mode, Preis vierteljährlich....... » l#50 nach auswärts ..»156 (5870) 7—5 sowie auf sämmtliche Hoden - Zeitungen, illustrierte Zeitungen und Lieferungswerke des In- und Auslandes. DProToe-iT-u.iaa.in.errj. avuf "Verla,rj.gr©n. grratl». Hochachtungsvollst Buchhandlung in Laibach. ^^SH <*kfleu Quftcit unb ctatairf), mžbefonbece ber. 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Vor jeder Nachahmung oder vor jedem Verkauf von Nachahmungen wird mithin ernstlich gewarnt, und zwar nicht allein wegen der zu gewärtigendnn gesetzlichen Folgen, sondern auch hinsichtlich der für diß (»OHiindhoit zu beftirchtendun Nachtheile, deren Hich der Conminient atiHsotzen würde. Man findet den echten B6n6diotino-Liqueur nur bei Nachgenannten, welche sich schrifllich verpflichteten, koine Nachahmung zu verkaufen: Anton One« da« Wwe., Cafe Elefant; Andreas Stuppan, Cafe Valvasor. (6040)48—15 HANM HOTTE1VROTII, üen.ral -Agent, HAMBIIIUI. Gassenseitiges nett möbliertes Cabinet, Parterre, mit separatem Eingang, monatlich nur 6 fl. sammt Bedienung, sofort zu vergehen: Polanastrasse 9. (18) H—-2 Näheres ebendaselbst, zweite Thür links. Zahnarzt Schweiger wohnt Hotel „Stadt Wien" II. Stock, Nr. 25 und 26 ¦ua-1 orca.lia.lert tÄg-llcli von 9 bis 12 Uhr und von 2 bis h Uhr; an Sonn- und Feiertagen von i/2l() bis i/,1 Uhr. 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