^' VO». Donnerstag am H. September »8«« Z. 335. .1 (!) 9". ^,, Es wild zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dasi nack der Kundmachung der k. k. Finanz-Präfektt'r zu Venedig vom 23. 'August I^" lomb. venet. Königreiche mit Ausnahme vcm Mantua der Bezug der Verzehrungssteuer auf dem flachen Lande für die Verwaltungsjahre l8tt:l -bis l^i»5> nach der nachfolgenden Uebersicht zur Verpachtung ausgeschrieben ist. Amt .mo Srt ^"" Iählllchcr Pacht-Bez.rk d,r Pachtverstei- Äusruf^'^is Pachtverstelgcrung gcrung in Gul^m Venedig, ganze Provinz mit Ausnahme der Hauptstadt Fin.-Intendenz lnVcnedlg ,2. Sept. «862 l<>7 «UU Verona, „ » » » v - » Verona l Novigo, ,> „ „ „ v )> Novlgo »7. „ >, <;5.ii0U .Treoiso, „ „ >, >, „ » Trcuiso U>. „ „ I5U.8W Vclluna, mit Einschluß auch dcr Hauptstadt . „ » » Treviso ll. „ „ 5!>.80U Von der k. k. Finanz-Landes-Direktion für Steiermark, Karnten, Krain und das Küstenland. Graz am l. September l862. 3. 330. « (3) Nr. 13»77. sl u ll d »ll a cli ll ll g )er k. k. steierm. illyr. küstenländischen Finanz-^andesoirektion wt>gl'n Sichcrstcllung dcs Ertrages dcr allgemeinen Verzehrungsstcuer im Verwaltungsjahr ltt6:j. Zufolge hohen Finanz «Ministerial - Erlasseo oom 2l. August l. I., Z. 3^!>3/I< .U., h^t mit Rlickslckt auf das durch das Ncichögcsch-lilatt XX Vl. Iilick, «,2<:7/l2 , kuildgemacht im Reichs» Gesctz-Vlatte XXll. Stück, Nr. -45 H7,/^. N. — enthalten im ^!chs-Gesetzblatte XXlll. Stück, Nr. ^7 -maßgebend. In Istricn und auf den quarncrischen Inseln jedoch, allwo auü Anlaß der Ausschließung aus dem allgemeinen Zolloerbande, auf Glund der vom 27. De zember !lM>, die Branntiveinsteuer bloß beim Ausschank gebrannter geistiger Flüssigkeiten ein-gchobeu wird, , l)at es bei dieser Besteuerungs- art auch fortan zu verbleiben und wird alldort, ingleichen auf den quarncrischen Inseln der Bezug der Branntweinsteuer zugleich nnt der Wein-und Flcischsteuer sichergestellt. 4. Die Verhandlungen zur Sicherstellung des Bezuges dcr Verzehrungöstcuer vom Wem-, Most- und Fleischucrbrauche haben in Sreier-malk, Karnten und im Küstenlanoe, mit Aus. schluß vox Istrien und den quarnerischen In» selil, allgemeln und auf sämmtliche steuerpflichtige Parteien sich zu clstrecke», , inden» die auf Olim» dcr klNlVl^ichlN äZcloldnulig oom !>. Mai l«5»l> eiiig/'gangelN'l, Adslndlni^eil uod Pachtungen, sowie die amtlichen Zliwelsungcn ohne Ausnahme mit Ende Ottobcr luU^: aufzuhören und außer Kraft zu treten haben. In Krain und Istrien mit den quarner. Inseln dagegen, in welchen Ländern die kaiserliche Verordnung vom 0. Mai !^5ii) nicht in ^»sführung gebracht wurde, haben neue Stcucr-slchcrstellungö-Verhandlungen pi'o lAliF nur oann eiiizutrete», wein, die eingegangenen Pacht. Verträge mlt Ablauf des Verwaltungs-Iahres lttll'^ von selbst erlöschen, oder rechtzeitig gekündet werden 5,. Betreffend die Abfindungen mit sogenannten Btechvlchyändlern wird'erinnert, dafj nach der Andeutung des hohen Flnanz - Ministeriums vom 7.7. Februar ltt.">7, ^, ^'»U^/2-tt)3, mit solchen Parteien hinsichtlich jenes Viehes, welcheö sie in einem bestimmten Orte zum Behufe der Versendung und des Handels nach andern Orten schlachten, wegen Entrichtung der VerzehlUngSsteuer Abfindungen nur inso-ferne eingegangen werden können, als der Umfang, in welchem derlei Viehschlachlmigen vorgenommen werden, sich im Voraus mit ziem. licher Genauigkeit beurtheilen läf;t. Daher könne» Abfindungen .^t Stechvieh-handlern b.züglich jener Viehschlachtungen, die sie außerhalb ihres Domizils m fremden Orten, Bezirken oder gar in Orten eines anderen Kion-landes vorzunehmen beabsichtigen, nicht statt-finden, sowie solche Abfindungen einzig und allein nur den Stechviehhandel für sich, mithin unabhängig vom Fleischverbrauche der Gemeinden, denen die SteäMehhändler angehören, zum Gegenstande haben dürfen. der steiermä> tischen Gubernial'Kurrende vom l. Juli, ll^N, Z. ll353, und beziehungsweise illyr. und küstenländ. Gubernial'Kurrenden vom 28«2. Z. 333. n (,) Nl.^92Ä. LizitatiouS Kundmachung. Die gefertigte Finanz, Bezirks - Direktion bedarf zur Bildung des Viehlecksalzcö in den eine halbe Stunde ron Pirano entfernten k. k. Salzniederlags - Magazinen zu Iez^a eine bei» läufige Quantität von jährlichen MX) Wiener Ztr. fein pulverisirtes Eiscnoxid («:<>lcollliu', o»-znlt llwrlmim), und Ülw Wiener Zlr Holzkohlenstaub. Zur Sicherstellung dieses für das Velwal« tungsjahr ltzti:t, d. i. vom l. November l^ilL bis Ende Oktober 1863 approximativen Er» fordernisses wird am 20. September d. I. eine Konl'urrcnzverhandlung mittelst schriftlicher Offerte hicramts stattfinden. Der Ausrufspreis beträgt mit Inbegriff der Verführungskosten bis Sezza u) für den Wiener Ztr. Eiscnoxid 5 si. 77» kr. Sage Fünf Gulden 75, Nkr., und !)) für jenn des Kohlenstaubes . . 2 si. 8l kr. Sage Zwei Gulden 8l Nkr. Das an den fraglichen Mischstosse» nöthige Quantum ist partienweise nach Maßgabe der vorhergegangenen Bestellung binnen spätestens vier Wochen vom Tage des Empfanges d,r dicßfälligen Ordination an gerechnet, a„ die Salzniederlagen in Sezza .-o«j.. an d.s er Balzmederlagsamt in Pirauo ^^.l.^, " ' welchem die Pa.tl,.e hieran stet. ach dcm Wiener Nelloa.cw.chtc übernommen, uud sosoit 522 der kontraktmäßige Preis alsogleich bezahlt wird, ohne daß cine ?lbwagegebühr dafür abzunehmen kömmt. Die von dem abgelieferten Eisenoxid und Kohlenstaub leer gewordenen Gebinde (Fässer, Kisten, oder Sacke) bleiben ein Eigenthum des Lieferanten, dem Unternehmer wird nur für jeden wirklich nach Sczza abgestellten Wiener Ztr. Eisenoxid und Kohlenstaub der hiefür bedungene Preis ausbezahlt. Abgänge oder Verluste an obigen Mcngartikeln während des Transports hat lediglich der Lieferant zu tragen, und das Acrar gewährt in keinem Falle Mien Ersatz oder eine Vergütung, der Mischstoff mag unterwegs durch was immer für cinen Zufall beschädiget worden, oder gar zu Grande gegangen sein. Der blos; für die Dauer des Vcrwaltungö-jahreü l^66 abzuschliestende und giltige Liefe-rungSvertrag wird auf den wirklichen bedarf an erwähnten Artikeln nach Maß der be, züglichcn Bestellungen beschränkt, ohne daß der betreffende Unternehmer aus dem Titel einer von ihm hieran bcizuschaffen gewesenen geringeren oder größeren Menge irgend eine Entschädigung anzusprechen berechtigt sein soll. Die Muster der beizustellenden zwei Misch-stoffc können bei dieser Finanz-Bezirks - Direktion, dem k. k. Finanz - Landes - Direktions« Oekonomate in Graz, so wie bei den k. k. Finanz - Bezirks ' Dircktions - Oekonomatcn zu Trieft, Laibach, Klagenfurt, und bei der k. k. Salzagcnzie in Venedig eingesehen werden, Uebrigcns haben die mit einer 36 Nkr. Stempclmarke und der Kaution pr. li) 345 si. für die Lieferung des Eisenoxides, und l)) 85 ft. sür jene des Kohlenstaubes zu versehenden, gehörig gesiegelten schriftlichen Anbote längstens bis zum Att. September d. I. Vormittags an den Vorstand dieser Finanz-Bezirks - Direktion zu gelangen. Von der k. k, Finanz. Bezirks - Direktion. Capo d'Istria am 27. August 1662. Z. 33l. a (2) Nr. 263. Lizitations - Klludmachmlg. Seitens deö gefertigten Stadtmagistrats wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Recht zur Einhcbung der Gemeinde: Auflage von dem Ausschankc aller Gattungen in-und ausländischer Weine, dann Branntwein und Bier, Ausschrottung des Fleisches, so wie das Einhebungtzrecht der städtischen Platz« und Pfiastermaitthgebühren für die Zeit vom l. November l?jij2 bis 3l. Oktober ld>63 am 24. September d. I. um l» Uhr Vormittags am R^thhause der königl. Freistadt Warasdln im schriftlichen Offertswege und zwar jedweder Gegenstand für sich an den Meistbietenden hint-' angegeben werden wird. Es diene weiters den Lizitanten zur Dar-nachachtting, daß im Tarife der Stadtgemeinde Waraödin von Einem Eimer zum Ausschauke geeigneten Weines oder Mostes, dann Bieres 1 fi. 40 kr., von Einem Eimer Branntwein 2 st. lN kr ; ferner von jedem Stück zum Verkaufe abzuschlachtenden Ochseu, Kuh oder Stier 2 si^ !U kr., von l Kalb 7U kr., von l Schwein über l Zentner l si. 5 kr., unter einem Zentner 52'/z kr., weiters von I Schaf/ » Ziege oder Widder l7'/^ kr. öst, W. an Gemeinde-Zuschlag entrichtet wird. Der Tarif über die Gebühren der Platz- und Pflaster-mauthen liegt täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden zur Einsicht bereit. Jeder, der dieser Lizitation beiMreten wünscht, hat das Offert mit 5A Vadium des letzten Pachtpreises welcher für den Zuschlag auf Wein in.......24.000 st. » Vier in.......35<>l> „ » Branntwein in..... 2M> „ für die Fleischausschrottung in . ft3W „ endlich für das Einhebungörecht der Platz- und Pflastcrmalithen in 7777 „ öst. W^ besieht, vor Beginn der Lizitation der Lizitations - Kommission entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach dem börsenmäßigen Kurse zu erlegen, dem Ersteher hingegen liegt ob, dieses Vadium auf l()L Kaution der Er-stehlingüsllmine zu ergänzen Die Offerte mit dem vorgeschriebenen Vadium versehen wcrden nur bis zum Beginne der Lizitation l0 Uhr früh angenommen. Offerte hingegen ohne Vadium, oder aber nach der festgestellten Frist eingelangten, bleiben unberücksichtiget. Schließlich wird noch bemerkt, daß demjenigen Lizilanten, der für alle obangesehten Pachtobjekte auf Grund der einzelnen Meistbote, den, höchsten Anbot stellt, „der Vorzug gebührt." Der Lizitationsakt binder den Ersteher gleich nach erfolgtcr Fertigung, die Gemeinde als Verpachtcrin hingcgen erst nach erlassener Rali' fikation durch den Gemeinderath, welche binnen H Tagen zu erfolgen hat. Die dießbczüglichen Bcdingnisse können in der städt. Amtskanzlei in den gewöhnlichen Amts« stunden eingesehen wcrden. - O f fe r t s - F o rm u l a r: Ich Endesgefertigter biete (nach genommener Einsicht in die Seitens des Magistrates der königl. Freistadt Warasoin, unterm 23. August 1862, Z, 263, ausgeschriebene Lizitätions-Kundmachung) für die Emhebung des Zuschlages auf die Zeic vom l. November !U62 bis 5tl. Oktober lU63 auf Weindaz für Bier » Branntwein » Schlag- und Etechvieh » Platz.- und Psiastermauth » sämmtliches zusammen und schließe das erforderliche 5"/« Vadium pr. .... ft. ... kr. im Baren (in Staalspa-pieren) bei. Magistrat der königl. Frcistadt Warasdin am 23. August »862. Z. 1579. (2) Nr. 32W. Won dem k. k. Landcsgerichte Laibach wird Sc. Durchlaucht Herr Fürst Philipp von Lichtenstein mittelst gegenwärtigen Ediktes erinnert: Es habe wider ihn bei diesem Gerichte Iosefl'nc Wcimann aus Laibach, durch Herrn l)r. Pongraz «uli pl'l»6s. 29. Juli «862, Z. 3200, die Klage auf Bezahlung der aus dem Schuldscheine vom 2. März i860 schuldigen Kapitales pr. 1004 st. sammt Zinsen eingebracht, worüber die Tagsatzung zur Verhandlung dieser Rechtssache auf den l0, November d. I, Vormittags l0 Uhr vor diesem k, k. Landesgerichte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort deö Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblal.dcn abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung, und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts - Advokaten Dr. v. Wurzbach als Kurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wcrden wird. Se. Durchlaucht Fürst Philipp von Lichtcn-stein wird dessen zu dem Ende erinnert, daß er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. v. Wurzbach, RechtSbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zumachen, und überhaupt im rechtlichen, ord nungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumesscn haben wird. Von dem k. k. Landeögerichte. Laibach am 2. August 1862. Z. »698. (3) Nr. 3365, G d i l t. Von dem k. k. Landesgcrichte in Laibach wird hiemit der Frau Iosefa Sedey, gebornen Gräfin von Paradaiser, derzeit unbekannten Aufenthaltes und ihren ebenfalls unbekannten Erben und Rechtsnachfolgern erinnert: Es habe Herr Tousaiitt Ritter u. Fichtenau, Besitzer des Gutes V<,l.'lvl>6, durch Herrn Dr. Rost'na, wider sie die Klage auf Verjährt- und Erloschencrklärung der auf dem Gute VoIllVl'e seit dem 24. Dezember l«02 zu Gunsten der Ioscfa Sedcy, geborne Gräfin von Paradaiser bei oi«sem Gerichte angebracht, worüber die Tagsatzung auf den 24. November »862, Vormittags um 9 Uhr angeordnet wurde. Da dem Gerichte der Aufenthalt der Geklagten nicht bekannt ist, so wurde auf ihre Gefahr und Kosten Herr Dr. Rudolph, Höft und Gerichtsadvokat ,n Laibach, als Kurator bestellt, mit welchem diese Rechtssache nach Vorschrift der a. G. O. ausgelragen wird. Dessen werden dieselben zu dem Ende verständigt, entweder den aufgestellten Vertreter über die zweckmäßige Behandlung der Rechtssache gehörig anzuweisen und ihm die Behelfe an die Hand zu geben, oder aber dem Gerichte einen andern Sachwalter namhaft zu machen, widrigens sie die Folgen der Vrrabsäumung alles dessen sich selbst beizumessen haben würden. Laibach den l6. August »862. Z ,731. (2) """ Nr7^33,5," Edikt Das k. k. Landesgericht, als Bergsenat, gibt bekannt, daß es über neuerliches Einschreiten der k. k. Finanzprokuratur, »win, des hohen Aerarä, zur exekutiven Feilbietung des dem Franz Walter gehörigen, bei der Freiführung auf8400 ft. öst, W. bewertheten Steinkohlenbergwerkes Ent. Nr. 84 in Möttnik die Tagsahung auf den 6. Oktober l. I. Vormittags 9 Uhr, vor dem k. k. Landesgerichte mit dem Beisatze an, geordnet habe, daß derselbe auch unter dem Schätzwerthe hintangegeben werde. Schähnngsprotokoll und Feilbictungsbcding-nissc können in der Registratur eingesehen wcrden. K. k. Landesgericht, als Bergsenat. Laibach am !6. August 1862. Z. 1716. (3) ^3^3834' Edikt. Vom k. k. Vcziiköamte Fcisttih. als Gericht, wird delimit nemncht: Ml>er Eiiwerstäiidxiö deS Ercklttionöfllhrcrö Ic>h. Tomschizl) uo„ Ze.stiip und dcg (5rcr»ten Ai,ll)ll lwgar l>, Vrllwl! Nl'. 14. wird die Mit Br,chcio vc>„, 12. Mai l862, Z. 2431, mif den 8. Juli und 12. A.lgxst l. I. bestimmte rrste mW zweiic RealfelllnetlMst aI3 libgsh.iltcü n»gescl)en, mW es hat dct der auf den 9. September 1862 hiemmts bestimmte dritte Necil« feillncllma scin Verlilcidrü K. k, Vezilkslimt Fcüw'h.alö Gelicht, an, 30. Juli 1862. ?i, 1732. (3) Nr. 6039. Edikt. Im N^chbliilgc zum Gdilie uc>m ltt. Mcn !862. Z. 2612. iriro criüinrl, dcij) ii, der Erel'lilil'nö^chr dcs Hr». Josef Doml.wisch ooii FciNrit), ^cgen ^lüloll Tdonl« schiz uoil Grcn'cul'llii,» Nr. !l7, I'clu. l!ii> ft, 87 kr., am 1l. Srpteinlicr l862 hicramls zur Kittel, Rcalfcil-l'ittlü'g geschritten lvird. K. k. '^c^ittöanit Fcistlih. ^l^z Gcncht. dc» 14 Ai'M 1862. Z. 1733. (3) ' ' ' N^"«067. Edikt. Im Nachhange zum (5oiktc voin 2il. Oi.n 1862, Z. 2lll9. wnr> llliffilet. t>iiß in dcr Ercliilionösache des Olks>or Ac>^m von ^ovitlii^ Nr. 27, ^l^i, IodalUl ttilafclz vo» dolt Nr. 13, j,cll>. 87 fi. 32^ fr. am 12. September 1862 hieramtS zur dritte,, Nc.ilfcill'letlllig ^cschrittei, wird. tt. k. Aczirksamt Feislril). als Gericht, den 14. _________August 1862. ^, ^ Z. 1734. (3) " " ' Nr. 8068. Edikt. Im Nachhange ^llm E^klc vom 12. Mm 1862. Z. 2432. wird cnmint. d'iß ii, der ErellttwüSsliche des Hr„. Iohaiui Tkomschih ron Fcistrip, gesse» Ich.nn, Stsmlicrqsl von Vcidoll, i",'!c>. 8!> si. ll?^ k>.. »im 10. Ssplcml'cr 1862 zl>r diitirn Nc<,lfcill>irtli»g gc-schrittc» wird. K. k. Vczirksamt Fcistril), als Gericht, dcn 14. Axgust 1862. Z. i7.'/i. (3) ^ Nr. 337ö. Edikt. Von dcn, l. k Vczirköamt ^'ittai. als Gericht, l wird mit Pc^llyni,^ auf daS Evikl uom 12. I>i»> I. I. Z. 1969, drkannt qcm^cht. daß es uo», rcl auf dei, 12. Srpte'i,bcr l I, migccndm'ttii Ncl'zllcilloil dcr Fra»; LoklN'schlil Nealiiäl i,, Mmiöldal »ul> N^-Nr. 260 iid Herrschaft Ponovizl) sci» Al>komm,n ny.'!"" habe. K. k. Vfzirköamt Littai. alS Gelicht, ^im -s. dualist 1862.