361 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 56. Donnerstag den 10. März 1870. Ausschließende «Privilegien. Nachslcheude Privilcgicn sind im Monate October 1869 durch Zeitalilanf erloschen. imd wmdm als solche im Moualr Itiülicr l8?0vo>n l t. Privilcgirnmarchioc einrcgistrirt. l. Da» Plivllsgmm de? >tall von Habermayer vom 15teu October 1^60, alls Perlicfsenmft in drm de^^llbe» Systeme der DampsmUhlen. A. Das Privu^üim d?« ys„il> de Lapparent vom ö. October 1863, auf Erfindung, einer Methode, das Holz mittelst eiueS entzündbaren Gasstromes oberfliichlich zn «lerlolzleu und dadurch vor Fiiulu'fi zn bewahren, 3. Dllt Privilegium drs Äugnst Ernst Milller oom ^U. October 1H03, ans Vrflndnust eines eigsnthlimlichrn Wasch- uud Nadcwasserß. 4. Das Privilegium des Franz Wiudhansen nnd Eduard Htinson Hnch vom 1i» October 18tt4. auj Erfindung eines motorischen Sanggcbliises. 5. Das Prioilcginm des Fiiedllch Wilhelm Hohbach nnd keiphcimer vom 2. October 18N5, auf Crfindnnc, eines Fllll. ufens fllr Stein und Nrauntohlsnfeuernng ohne Nils,- nnd Nauch-erzeugung. 6. Das Privilegium de« I. G. Mayer und Richard Meu-sinll. vom N. October 186f', auf Lrfiudnng eine«« Wasstrofene. 7. Das Privilegium der W. Siemens und HalSle vom N, October 186l», ans Erfindung eines Spiritusmesftrs (Control-Apparates). 8. DaS Privilegium deS Eduard Ä, Pagcl vom lll. Octo bn 1«ss5), auf Verbesserungen an Schnbvrntilen bei Maschinen, welch? durch Dampf oder andere Kräfte getrieben werden. 9. DaS Privilegium des Alois Rciucr v-m 2. October 18ttl;, aus Erfindung cigmthiimlich zerlegbarer Sonn nnd Re-genschirme 1s). Da« Privilegium des Ed, A. Pligrt vom üi. October 1866, aus Verbesserung in der Vorbereitung der Felle uud Hilnte zum Garben, II. Das Privilegium de? Edmund Smith vom A>, Octo-ber 1866, auf Verbesserungen an GaS-Negulatoren, lii. Da« Privilegium des Ialob Barlh vom !^5>. October 1867, aus Vl-rblsscnmg der ^eu'ülinlichcu Aufgnft-Kaftsemaschinc. III. Das Privilegium des Grorg Tedeseo vom 28. October 1867, auf Erfindung einer eigenthilmlichen Art der (iouservirnng der Zuckerrüben. 14. Das Privileginni deS Etrphan Wells Wood vom .A)sttn October 1867, auf Vcrbessernngru an dcn Maschinen zum Heben, Newegcn und Wiegen von Gctreide. 15. Da« Privileginm dcs IulinS Husch vom 50. October 1867, auf Erfindung der Darstellung von Lignitine aus Braun« lohten und Cyalinc ans Torf 16. Das Privilegium des Gustav Zechmeistcr und Johann Stubingcr vom 30. October 1867, auf Erfindung einer Houig-wllben-EntkernngSMaschine, 17. Das Privilegium des Alfred Egan vom L.October 1868, auf Erfindung eines Wagcufeder-SystcmcS. 18 Das Privilegium des Georg ?)lill-Taylur vom 3. October 1863. auf Erfindnng einer Mäh-- nnb Fntterschncidmaschine, genannt „Vulls uugarische Mäh- uud Futterschueidmafchiui'." Ift, DaS Privilegium des Emil Bcuczur vom 6. October 1868, auf Verbesserung au den Wind- nnd Schwingrenter», „Niemenreutcr" genannt, 20. Das. Privilegium des Friedrich Langenfeld vom 4. Oo tober 1868, auf Verbesserung in ocr stnbrillltian der Schalenguß-l'äder für Eisrnbahn.Waggon«. '^l. Dal< Privilegium des Hriooliu Ralhgcb voln ^. October ^868, auf Erfiuduug einer ngenthilnilicheu üloxomischeu Hchinicdc fturrnng Sull)sile„ an dem Durchlässe bei der Mauth il> Kraxen im D. Z. 111/8—9 mit.....21 fl. 63 lr. 5. Die Herstellung emer Orabrnstützmauer bei Si-rouäc im D.Z, 11I/l0-11 mit 557 fl. 63 tr. 6. Die Ncconstrllllion der Stützmauer 10 Klaflei aufwürts von der Petrilsch'schen Mühle im D. Z. 1V/5—6 mit . . 368 fl 71 tr. 7. Die Eindeckung des Durchlasses vor dtin (^cucrl im D. Z. 1V/9 10 mit . . 56 fl. 50 lr. 8. Die Rccouslluction der Wandmaucr am Utschat-berge D. Z. V/0—l mit . 316 fl. 38 lr. 9. Die Reconstruction der Stützmauer in Tlojana im D. Z. V/2-3 mit . 46 fl. 8 lt. l.0. Die Neconslruclion eines Theiles der Slützmauer im D. Z. V/3-4 mit , 344 ft. 33 lr. l l. Die Wiederherstellung dcs eingeslülzten Durch' lasslS »n D. Z. V/6-7 mit 117 fl, 52 lr. d. Auf der Triester Strafte: 12. Die Erneuerung der Holzcindcctung des Durch-lasses >m D. Z. 0/3—4 mit 101 fi 18 lr. 13. Die konservaiionearoeiten am Durchlcisse unter Kopanmk beim lVvlgollc im D. H. 0/14-15 mit.....,39 sl 37 li. 14. Die Neconsllncliun dci, Durchlasses licim Kupac im D. Z. l 0- l mil . . 97 fl. 19 tr. 15). Die Reconstruction dcs Durchlasse«« im D. Z. 11/1-2 mit . , . 227 fl. 67 lr. 16. Die ConseivatioliSliiocilen an der kleinen Glücke nächst der Ortschaft Sapp im D. Z, 11/5—6 mit . . . . 352 fl, 75 tr. 17. Die Reconstruction cincs Theiles der außer > Olierlaibach im D. Z. 11/11 —12 bestehenden! Slützmuucr mit . . . 144 fl. 66 tr. e. Auf der «oibler Strafte: !!> Die Güislellung von Blücklingeu für die Zayct« tiliick- im D. Z. 1/9—10 mit . . 375 fl. ««. Auf der Agramer Htrafte: 1V. Dic Erneuerung oe, Hulzeindcckung am Durch, lussc lmler Klotscncug im Dist..Zeich. 0/5—6 ll'lt.....173 ft. l lr. 20. Dic Bcistellung von Vsücklingcn für die Raül,^ brücke in Laib«ch mil . . . 126 si. e. Für die Littaier Tavebrücte: 21, Dic Erneuerung dcr schadhaften Holzbestand, theile mit ... 918 fi. 99 tr. Wegen Uebernahme diefer Bauten wird die Minuendo-Verstcigerung im Ämtslocale dcs Bau-departements der k. k. Landesregierung am 23. März d. I. stattfinden, Bormittags um 9 Uhr beginnen und nach den einzelnen Objecten in der angeführten Reihenfolge vorgenommen, wozu Unternchmungs lustige mit dem Bcifatzc eingeladen werden, daß jeder, der für sich oder als Legalbevollmächtigter für einen andern licitiren will, das 5verc. Badimn des Fiscalpreises von dem Objecte, für welches er einen Anbot macht, zu Handen des Bersteige-rungscommissärs noch vor den: Beginn dcr mündlichen Licitation zu erlegcu, oder sich über den Erlag bei irgend einer öffentlichen Casse mit dem Legscheine auszuweisen hat. Auch schriftliche Offerte werden bis unmit-telbar vor der mündlichen Licitation angenommen. Nach dem Beginn dcr letztcrn werden dieselben jedoch zurückgewiefen. Diese schriftlichen Offerte sind nach Vorschrei' bung des H 3 der allgemeinen Baubcdingnisse mit dem 5verc. Reugelde zu belegen und mit einem 50 Kreuzer-Stempel zu versehen. Die allgemeinen und speciellen Bedingnisse, sowie dic Bauelaborate und Einhcitsverzeichnisse tonnen vom 15. März d. I. an täglich während den gewöhnlichen Amtsstundcn und am Licitatious-tage bei dem genannten Vaudcpartement eingesehen werden. Laibach, am 3. März 1870. K. k. Landesregierung für Kram. (80—1) Nr. 987. Kundmachung. Von dem Landesausschusse des Herzogthums Kram wird hiemit der Concurs für die Thealernnternehmung am landschM. Theater M Mach für die Saison vom Monate September 1870 bis zum Palmsonntage des Jahres 1871 ausgeschrieben. Der Unternehmer wird im wesentlichen die Verpflichtung einzugehen haben, ein den gerechten Ansprüchen des gebildeten Publicums entsprechendes Schau- und Lustfpiel, sowie Posse und Operette beizustellen. Doch wird auf jene Bewerber vorzüglich Rücksicht genommen, welche auch Overnvorsteb lungcn zu bieten sich bereit erklären. Alle aufzw führenden Stücke sind in entsprechender scenischer Ausstattung zur Darstellung zu bringen, daher dem Unternehmer die Pflicht obliegt, für eine anstän digc Garderobe und, soweit das vorhandene Scenarium nicht ausreicht, auch für neue Decorationen zu sorgen. Dafür wird dem Unternehmer außer dem Rechte zur unentgeltlichen Benützung der Bühnenräumr, zum Bezüge der Eintrittspreise, zur Bcrmiethung von fünf Logen und der sämmtlichen Sperrsitze, zum Bezüge der üblichen Entschädigungs - Procente von Seite durchreisender Künstler und Schallbuden-Inhaber und zur Veranstaltung maskirter Theater balle im Carneval überdies eine Subvention zugesichert, welche je nach dem Maße der übernommenen Verbindlichkeiten mit dem Unternehmer vereinbart werden wird. Die näheren Bcdingnisse können täglich hier< amts eingesehen werden. Bewerber um diese Unternehmung wollen ihre Gesuche mit dcr Nachwcisung dcr bisherigen Leistun gen, des Besitzes dcr nöthigen Bibliothek und Garde-robe, belegt mit einer Caution von 800 ft. in ! Barem oder in Obligationen nach dem Tagescourse, bis Ende März l. I. beim krainischen Landesausschusse einbringen. Laibach, am 7. März 1870. Vom krain. Landesausschnlse. (721)—1) Nr. W3. Kundmachung. übcr den Verkauf dcs k. k. Ncligiousfoudscmtcs Gairach in Untersteicrmark, welcher im Wege der öffentlichen Versteigerung am 1 1. April 1 870, um 10 Uhr Vormittag, bei der Grazer Finanz Landcsdircction stattfinden wird. Das Nähere enthält die Htuudmachuna. in Nr. 5)3 dieser Zeitung. Graz, am 7. März 1870. B. k. Fimnlzlandco.Pirerlilm. "(83) Nr. 2452. Kundmachung. Das löbliche Comilc für die Bürgertränzchen hat den hiebci erzielten Reinertrag zum Ankauft von 5> Stück IWfl. und des Waldstcinloscs Nr. 93.747 per 20 fl. C. M. verwendet und diese Effecten zur Vermeh-runa. des Stcnmucapitals dcs Laibacher Armen-fundes bestimmt und an die Armeninstitutscasse ausgefolgt. Für diese patriotische Handlunq und ausgiebige Unterstützung des Armensondcs wird dcul löblichen Comite der wärmste Dank hicmit öffentlich ausgedrückt. Stadtmagistrat Laibach, am 8. März 1870. Dr. Josef Euppan, Bürgermeister. 382 (82—1) Nr. 94. Kundmachung. Vermöge § 22 der Grundzüge der Gerichtsverfassung vom 14. Juni 1849 und S 150 des kaiserl. Patentes vom 3. Mai 1853 sind für den hiesigen Bergsenat zwei technisch gebildete Stimmführer zu wählen, da der früher als Beisitzer be^ stellte k. k. Berghauptmann Alois Altmann mit Tod abging und dessen Stellvertreter, der k. k. Bergcommissä'r Wilhelm Ritter v. Frirsch, dienstlich in einen andern Gerichtssprengel übersetzt wurde. Es ergeht hiemit an sämmtliche Besitzer verliehener oder concessionirter Berg- und montanistischer Hüttenwerke von Kram und Küstenland die Einladung im Sinne des Ministerial-Erlaffes vom 27. November 1860, Z. 28630/386 ?.U., schriftlich, und zwar längstens bis 30. März d. I. zwei Sachverständige, einen als Beisitzer und den andern als Ersatzmann, anhcr namhaft zu machen und möglichst die Wahl Fachmännern zuzuwenden, welche in Laibach, als am Sitze des Bergsenates selbst, ihr Domicil haben. Von Men ärarischen oder Privat-Berg- und Hüttenwerken, welche eine eigene leitende und rechnungsführende Verwaltung haben, ist der durch ordentliches Anstellungsdecret legitimirte Porstand derselben zur Wahl berechtigt, wenn der Werksbesitzer oder höhere Directions-Vorsteher nicht anwesend sein sollte. Bei einem gesellschaftlichen und nicht eigen berechtigten Besitzstände kommt das Wahlrecht nur den legalen Bevollmächtigicn zu. Die doppelte Vertretung eines Werksbesitzers ist unzulässig. Auf verspätete Wahlen wird in keinerlei Weise Rücksicht genommen, und selbe berechtigen ebenso wenig als die aus was immer für Gründen gänzlich unterbliebene Stimmabgabe zu irgend einer Anfechtung des vorgenommenen Wahlactes. Laibach, am I.März 1870. Von der k. k. Perghauptmannschaft. (59—3) Nr. 1877. Kundmachung. Nach § 51 der für Laibach bestehenden Bauuno Feuerlösch Ordnung vom 28. Mai 1847 soll die Fegung der Rauchfänge durch ordentlich be^ sugte Rauchfangkehrer, und zwar bei Küchen nach Verhältniß des mindern oder größeren Feuers alle vier Wochen oder alle vierzehn Tage, m den Gast. Häusern aber und bei allen Professionisten- oder Gewerbsleuten, die wegen ihres Gewerbes großes Feuer unterhalten, als: Bäckern, Seifensiedern, Branntweinbrennern, :c. alle acht Taae vorgenom- men werden. Auch die Rauchfänge der Oefen müssen in der Heizperiode wenigstens einmal monatlich gehörig und rein gekehrt werden. Ebenso sind nach §53 dieser Bau- und Feuerlösch^Ordnung die bei eisernen sowohl als anderen Oefen in den Zimmern und Kaufläden angebrachten Rauchrohren alle vierzehn Tage zu zerlegen und stückweise mit den eigens hiezu vor gerichteten Bürsten gut zu reinigen. In Verwendung stehende Sparherde sind eben falls wenigstens einmal jeden Monat zu reinigen. Weil diese Vorschrift seit einiger Zeit nicht zureichend beachtet wird, so findet man es bei der besonderen Wichtigkeit diescr Anordnung für noth^ wendig, dieselbe mit dem Beifügen neuerlich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß der Magistrat die Rauchfangkehrermeister bereits beauftragt hat, zur Nachweisung der im Sinne der Eingangs citirtenBorschrifl vorgenommenenKehruug Bestallungsbücheln für die He wen Hauseissenthü' mcv zu führen. In diesm Biicheln sowohl wie auch in dem Werkbuche des Rauchfangkehrermei sters müssen dle erfolgten Kehrungen vorgemertl und im Bestallungsbüchel von den P. T. Hencn Hausbesitzern alle Monate bestätiget werden, wcl chen daher nur die genaue Befolgung empfohlen wird. Stadtmagtstrat Laibach, am 19. Febr. 1870. Dr. Ivscf Suppau, Vu^imtistel.