H « t 3-^^MV l « t 3 24^ ^ Diettstag Vttt ^4. A^ril i829. Z. 426. (1) Nv. 29530. E u r r e n d « des f. k. i l l y r i sch e n kandes-Guber-niums zu Lai ba ch. — Womit die Art dcr Kompetenz für krainensch < adelige Fraulein-stiftspräbenden ein für alle Mal bekannt gegeben wird. — Die vereinte k. k. Hofkanzlep hat mit herabgelcmgtcn hohen Dccrctcn vom 17. Jänner und 20. May 1826, Z. 1040 und 21626/ verordnet/ daß es künftighin von aller Ausschreibung und Bekanntmachung der erledigten Frauleinsiifts-Prabendcn abzukommen Hache, daß aber solches zur allgemeinen Belehrung bei der nächsten Erledigung einer Stlfts-Pradende mit dem Beisätze bekannt zu machen sey, daß hiernach alle Jene, wclche sich um eine Stiftsprabende bewerben, wollen, kcins weitere Ausschreibung abzuwarten haben, sondern, daß es ihnen frey stehe, bei diesem Gu-berntum zu allen Zeiten um die dicßfällige Vormerkung mit vollständiger Nachweisung aller Erfordernisse einzukommen, worüber sonach die genaue Vormerkung in cincm eigends dafür vorgerichteten E'ompctcntenbuche geführt werden soll. — Die Erfordernisse aber, welche zur Erlangung einer kraincrischen, gegenwärtig in dem Genusse jährlicher 200 st. M. M. bestehenden adeligen Fraulcinstiftspräbende nach den von allerhöchst Seiner Majcstätscmctionirten Statuten vorausg sttzt norden, sind voll- . standjg aus den in H. befolgenden Aus. ^X zuge der tz. tz. Hl., IV., V. jener allerhöchsten samtionirttn Statuten ersichtlich.^-Dle Competenz-Gesuche müssen übrigens -mit einer, nach dem snd ^. mitfplgen- «5 d.en Formulare ausgefertigten Eompeten-tentabelle versehen, und die Rubriken dieser Tabelle gehörig ausgefüllt, alle Angaben in derselben aber mit beweishaltigcn Belegen nachgewiesen seyn. — Da sich mm gegenwartig durch das Ableben ^es kramerischen Stiftsfrauleins, Anna v. Wolf, eine Praöcndcner-ledigung wirklich ergeben hat, so wird Nor-stehendes mit dem Beisatze allgemein bekannt gemacht, daß die gehörig belegten Eompetenz-Gcsuche, insofern sie für den gegenwartigen Erledigungsfall berücksichtiget werden sollten, langst bis F. Iunius d. I. eingelangt sepn müßten. — Laibach am 6. März 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Friedrich Ritter v. Krcizberg, k. k. Gubernial-Secretar, als Referent. »ä Nr. zgöZo. H.. A u s z u g aus den Satzungen des ?. k. adelichen Fräulein-Stifts im Hcrzogthume Krain/ welches von weiland Seiner f. k. Majestät Leopold II. im Jahre 1791 allcrgnadigst bewilligt, und von Seiner jcht regierenden k. f. Majestät Franz 51,, mittelst allerhöchst eigenhändig gefertigten Diploms vom 16. Julius 179, wirklich errichtet und bestätiget worden ist. — II!. Artikel. Die Präbenden sollen Vorzug« lich nur jenen zu Thell werden, welche altern-los, oder deren Eltern dic dürftigsten, und mit den meisten Kindern beladen sind. — IV. Artlkcl. Das Alter zur Aufnahme ist nicht unter fünfzehn Jahren. Die Aufzunehmende muß stets eines guten Rufs, und unbescholten mn Wandels gewesen seyn; sie muß arm seyn, darf neben dieser keine andere Stiftung/genießen, und muß daher bei der Aufnahme in dieses Stift dcm Genuße eincr frühern entsagen; sie kann jedoch, was sie nach ihrer Aufnahme erbet, oder lhr sonst rechtmäßig zufallt, als ihr Eigenthum behalten. — V. Artikel. Zur Ucberkommung einer solchen Prabende sind nur Jene fähig, dcrcn Vater entweder framerisch landstandlsche Mitglieder, oder aber (ohne jedoch Ahnenproben zu fordern) wenigstens vom Nitterstande sind, wic auch Jene, deren Eltern um dss Land, oder durch eine zehnjährige Dienstleistung im Lande, zum Beispiele als landesfürstliche Nathc, oder als Stabsofficiere sich Verdienste erworben habcn^ dabey aber mittellos, und mit mepnnn Kin-, dem beladen sind. Compete n ten-Tabelle für eine erledigte krainische adeliche Frauleinsnfts - Prabend?. , . ^. ^, l., Vermögens - Üm- , Amt oder Ob die Can- Zahl ss" d d sn ^m.n ^ Charge in wel- didatinn von derGeschwi- Allmfallig Väterliche, ^" Einkünfte der Sittliches VettM^ ^^"^" UNd Jahr cher der Vater Vater und ster, und ob besondere Leibes- odcr der Candida« 'Uge^mr^^ ^^ ^ ^.. ihrer letzhin gedient Mutter ver- und welche ' gebrechen der Can- tinn allenfMg ei- .^"^"""^^ Canbidatinn EandldatMN G^hM hat, oder noch waißt seye, Unterstützung didatmn gene Verdienste ^ . " dient oder nicht sie genießen ^" ^" ^ltern- theiles l 2H3 Z< 419. (2) Nr. 6796. Cuvrende des f. k. illyrischen Landes - Guberniums zu Laibach. — Bestimmung der Modalitaten, unter welchen gemäß a. H. Resolution vom 4. Jänner 1826, künftig die Vertheilung dcr Pferdcpra-mien im illyvischen Gouvernements-Gebiethe Platz greifen wird. — Die ursprüngliche Einführung dcr Pferde-Prämien für die ausgezeichneten drcyjährigen Hengst-und Stuttcnfohlen hatte vorzugsweise die Absicht, Vaterpferde zu erzeugen, weil dcr Staat dafür keine Anstalt besaß, und der Bedarf vom Auslande angeschaft werden mußte; aus dieser Ursache waren die Prämien für junge Hengste viel reichlicher ausgemessen als jene für die Stuttenfohlcn. — Durch die Erweiterung , der Militärgestütte, welche die ausschließliche Bestimmung zur Erzeugung der Vaterpfcrde erhielten, wurde der günstige Erfolg herbeygeführt, daß der Bedarf von Landesdeschettern eigener Erzeugung größtentheils gedeckt ist. Dadurch ist der mit der Aufmunterung durch Prämien beabsichtete Zweck, Vaterpferde aus der Landeszucht zu beziehen, ill den Hintergrund getreten, und es ist dermalen ein anderer Hauptzweck der Beförderung der Landespscrdzucht zu beobachten, nämlich Gebrauchpferbt jeder Gattung wie sie der Staat für den Landbau, das Commerz und für die Armee bedarf, in hinreichender Quantität aus dcr eigenen Landcszucht zu beziehen. >— Wenn nun auch nach diesem Zwecke kein hinreichender Grund vorhanden ist, die Hengstfohlen von den Prämien auszuschließen, so war es doch nothwendig ein anderes Verhältniß zwischen Hengst-und Stuttcnfohlen als das bisher bcodachttte, aufzustellen. — Seine k. k. Majestät genche-ten nun mit allerhöchster Resolution vom/,. Jänner 1626, zu befehlen, daß: n.) dieses . Verhältniß wie 1 zu 6 einstweilen für die Jahre 1629, iL3o und iLZi provisorisch und ohne Erhöhung der Totalsummc festgesetzt , werde; K.) daß die Pferde der Edelleute und Honoratioren an d»eser Pramienverthcilnng keinen Theil zu nehmen haben;^.) daß die Prämien wie bisher nur an Abstammlmge der ararischen Landesbcscheller zu erfolgen seyen, daß selbe jedoch, falls in einem Landesbezirke kcme Preiswürdigen dieser Cathcgone concurriren sollten, auch vorzüglichen sonst Wzu geeigneten Fohlen von Privathengstm unter den fur dze Pramienvertheilungsonst bestehenden Vorschriften zugesprochen werden.können; und endlich ä,) daß, wenn in einem oder andern BeziM keine nach den bestehenden Vorschriften zu Prämien geeigneten Fohlen sich vorfinden, daselbst auch keine Prämien zu vertheilen, daher auch die in solchen Fallen erübrigenden Prämien auf keinen andern Ort, wo mehr prciswür-dige Pferde erscheinen, zu übertragen seyen. Dieß wird hiermit in Folge des eingelangten hohen Hofkanzlepdccretes vom 5. März l. I., Zahl, ^828, mit dem Bemerken zu Jedermanns Wissenschaft und Darnachachtung bekannt gemacht, daß für das Jahr 1829 im Klagenfurter KrelsezuVölkermarkt am 19. May 1829, für einen Hengsten und ü Stutten, 7 Prämien, nämlich: eine Prämie ' von i3, eine von 3 und fünf von 5 Stück Goldducaten; dann zu St. Veit am 21. May 1829, für einen Hengsten und 6 Stutten, 7 Prämien, nämlich: eine Prämie von 18, eine von 8 und fünf von 5 Stück Goldducaten ; im Villacher K r e i se z u Villach am 23. May 1829, für einen Hengsten und 6 Stutten, 7 Prämien, nämlich: eme Prämie von i3, eine von 9 und fünf von 5Stück Goldducattn; dann zu Sachsen burg am 25.May 1829, für einen Hengsten und6 Stut-ten, 7 Prämien, nämlich: eine Prämie von 18, eine von 9 und fünf von 5 ^Ntück Goldducaten ; im 3 aibach 3 r Kreise zn Krain-bürg am 27. May 1829, für einen Hengsten und 6 Stutten, 7 Prämien, nämlich: eine Prämie von 20, eine von iH und fünf von 6 Goldducaten; im Neustadtlcr Kreise zu Nassen fuß am Zo. May 1629, für einen Hengsten und 6 Stntten, 7 Prämien, nämlich: eine Prämie von 20, eine von 12 und fünf von 6 Goldducaten; im Adels b erg er Kreise zu Adels be rg am 5. May 1829, für einen Hengsten'und 6 Stutten, 7 Prämien, nämlich: eine Prämie von 20, eine von 14 und fünf Hon (> Stück Goldducaten werden vertheilt, und daß die höchsten oder höheren Prämien nicht ausschließend oder vorzugsweise dem Hengsten, sondern ohne Unterschied des Geschlechtes den von- der Nertheilungscommission nach den derselben ertheilten Directive« als pretswürdigst erklärten Fohlen werden zuerkannt werden. Laibach am 27. März 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Anton Codcüi Freyherr v. "^' -nfeld, k. k. ^ . Derselbe ,st bestimmt für cinen armen, im 'lorriwria der Dechantey Gottschce, vorzüglich aber für einen im I^rriwrio der Herrschaft Pölland gebürtigen Studierenden. Das Verlcihungsrecht Zedührt der Fürst Aueröbergischen Herrschaft Pölland. — K. Der Andreas p. Steinberg'sche Gtudentenstiflungsplatz von jährlichen 2I fi. 18 krv E. M. Derselbe ist bestimmt für «inen zu Gratz oder Wien studierenden Jüngling «us der Befreundschaft des Andreat v. Steinberg,' gewesenen Bischofs Zu Skopia unb Prob-stm zu Rudolphswerch, oder aus der Gladicha-. nMen Familie. Das Verlelhungsvecht ge- bührt der v. Steinberg'schm Familie. — Diejenigen Studierenden, welche einen dieser Stift tungsplätze zu erhalten wünschen, haben sonach ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, Pocken- oder Impfungszeugnisse, mit den Studienzeugnissen von den zwey letzten Semestern, dann die Bittwerber um das v. Sttinberg'sche Handstipendium mit einem legalisirten Stammbaume belegten Gesuche bis Ende April laufenden Jahrs, bei dieser Landesstclle einzureichen. — Vom ?. k. illyrischen Gubernium. — Laibach den ig. März 1829. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubermal-Secrctär. Nemtliche ^erlantbxrnngm» Z. ä!2. (3) Kundmachung. Bey dem vereinten Psieg-Amte der kaiserl. königl. Nellgionsfonds - Herrschaften Spital und Klaus im Traunkreise, ist d,c Pflegersstclle mit einem spstcmisirttn Iahrsge-halte im Baaren von . . . 1064 ft. ^.2 kr. und an Naturalien: i2MetzenWaitzenäZfl. iZ2^kr. Z8 „ ^2 , 24 „ Korn ä2fl. 9 kr. . 5L „ I6 „ 6Klf. hartes Holzö2fl.Ig2^kr. i5 „ 5i ^ ;6 « weichcsHolz^Ifi. io2^4kr. 39 „ 9 „ Zusammen ,nit . 1200 ft.—fr. Eonv. Münz W. W., sammt freyer Wohnung «nd emem-unentgcldlichen Gartengenusst von Lao Quadrat-Klafter, nebst pachtwclser Benützung von 4 Joch Wiesm, gegen einen Zins von jährlichen 22 ft. 2okr., und eines Gartenanthciles ^on 7/,^ Quadrat-Klafter, gegen eincZinscntrichtung von 2 fl. 36M kr., dann gegen Leistung einer Eautwn von 20^0 sii erlediget. Diejenigen stacltshcrrsch^ftllchcn Beamttn oder Qulcszenttn, welche diesen Diensipvsten zu erhalten wünschen, habe:^ ihre mit den B<-fähigungS-Dekreten, zur Ausübung des Civil- und Kriminal-Nichteramts , dann in schweren Polizey-Uebcrtretungen und dcr volltischen Amtsführung, nicht nundev mit dcn Zeugnissen über ihre gründlichen Kenntnisse im Rechnungs-und Kassagcschafte, endlich mit Beweisen ihrer Moralität und Lebensalter belegten Gesuche bis 3o. April d. I., ^v dieser Staatsgüter- Administration einzureichen Von der k. k, Staa ts. und Fondsgute r-Admlnistration in Oest'er-relch ob der Enns, Linz am 17. März 1A29. Anhang zur Naibacher UeitunK. Angekommen den 6. April 1823. Hr. Franz Partisch,, k. k. Staatsbuchhaltungs-Rechlnm'gsfühl.'er, von Wien nach Venedig. — Hr. Gustav Heiße, Berg-Eleve, von Wien nach Trieft und Neapel. <—' Hr. Demeter Anagnosti, Handmngscom^ mis, von Wien nach Livorno. — Hr. Bey Abdul Halim, und Hr. Mustava Iasizi, türkische Unterthanen; beide von Wien nach Alexandrien. — Hr. Joseph Loy, Manne'Capitän, von Trieft nach Wien. Den 7. Hr. Martin Peters. Tuchfabrikant, von Wien nach Trieft. — Hr. N. Chabrelie, Litho-«jrHph; Hr. Elias Kabillas Handelsmann und türkischer Unterthan,, und Hr. Johann Ghirardello, Pri-valer; alle drey von Trieft nach Wien. — Hr. Mat'-lhaus Ruffini, Handelsmann, von Wien nach Vene-h^ — Hr. David Salamon, Handelsmann, von (Zorfu und Tricst nach Wien. Den 8,. Hr. Peter v., Vardoni, Gcneraibevoll-uiächti^ttr der Fürstinn Sulkowsky, und Hr. Heinrich Jackson, k. englischer Unterthan, beide von Trieft nach Wien. — Hr. Carl Iochar, Normalschullehrer, von Fiume nach Radmannsdorf. —. Hr. Emanuel Nademsky, adsolvirter Techniker, von Wien nach Trieft. Den ^. Hr. Joseph Barach, und Hr. Friedrich Müller, Handelsleute; beide von Wien nach Trieft. — Hr. Friedrich Fischer, Postossisicr, von Wien nach Verona. — Hr. Christian Iokot Huz, Privater, von Wien nach Venedig. — Hr. Isat' Sinigaglia, Kaufmann, von Grätz nach Gorz. Den 0li. . Hofkam^ ,„. « «^ v -mci. Obligation, d. Zwange.> ^", ^ "-^/ " Darkens in K.am u. A«ra.< i" ^».^.l N - l'al. Obligat. d«r Stande v.)«" > "'H< ^ ^ ?^'" Tyrol ^zuZ^2v.H.^ ^ — Dall. mil Verlos, v. I. ,820 für »°o fi. (inCM) 16Z 7ji6 detto^ dctto v. I. ^21 für 100 fl. (inCM') i2ü 2^5 W'cn.GtadttBanco.-Odl. zu, »^2 v H. ^n CM.) 54^3 Ovligatioii. 0er allgtm. und Una^r. H?,kc»mmsl zu 2 i.<2 v. H. sin CM.) 5I 3^4 ditto ditto zu 2 ». H. («n CM,) 45 Odllgalwnen vtl Stände (C.M.) (G. M ) ^ 0. Olterreich unler und zu2 vH.I — — ob dersnns, vonVoh? l zu»,/2 o.H.I 53 iz2 — men. Mahren, Schlep zu H 1/4 v.5^). > — — si?n,Steyermark,Hcirn- zu2 vH.» /t2^5 — ten, klain und Göiz zu l I/ä v-H-j 2? 2^5 ff — Bank'Actien pl. Stück 1109 N2 in Conv. Münze. WKasserstano ves Naibachstllffes am We^el oer gemauerten Sanal - Drücke . be^ Möffnner Kchwellwehr: Den ,3. April 1829: 2 Schud, 2 Zoll. 0 L'n. ober der Schleußenbettun«. Ocffcntlicher Dank. Die Mitglieder der Gesellschaft des vcr-gangmcn Ihcatcr-Eurs, hatten cs för (ine angenehme Pflicht bei ihrer Abreise voll Laibach, für die gütige Unterstützung bei der lchten zu ihrem gemeinschaftlichen Vorthnl gegebenen Vorstellung ihren ergebensten Dank, sowohl dein vcrebrungswürdigcn Publikum, als der hiesigen löbl. philharmonischen Gesellschaft und der löbl. Kppclle des hiesigen Regiments, welche unentgeldlich mitwirkte, hierdurch darzubringen. Vor allen aber wird ihnen die Bereitwilligkeit des Professors und Kapellmeisters der löbl. philharmonischen Gesellschaft Herrn Mascheck, der das Ganze leitete, stets unvergeßlich seyn, und auch in der Fcvnc wird, ein' Jeder mit den herzlichsten Wohlwollen an einen Mann zurückdenken, in dcm sich der reinste Eifer für die Künste so schön paart mit der wärmsten Menschenliebe, und der größten Gefälligkeit. Lmbach am 12. April 1829. Bekanntmachung. Auf der Wiener Anie im neuevlauten Kapprehschen Hau'c, wird im Kleinen d?r Eas-senschank des Weines eigener Erzeugung betrieben, und di,e Maß Wcm » 10 und 12 kr. bmgcgeben. Von der Güte des Weines werden sich die Abnehmer m Znfmdmtzeü Uhk?MM> 2ä6 Z. ^»25' (i) Nr. UZ4. Concurs zur Besetzung der erledigten Prafcctensttlle am Gymnasium zu Marburg. — Zur Besetzung d«esev Stelle, mit welcher eine jahrliche'Besoldung, und zwar für einen Weltlichen von 700 ft., für einen Priester von 600 fl. M. M., verbunden ist, wird der Concurs mit dem Bey-satze ausgeschrieben, daß dle kompetenten ihre Gesuche im Falle sie bereits angestellt sind, durch ihre vorgesetzte Behörde bis iZ. Iuny l. I. dem Gubernium von Steyermark zu überreichen, und solchem glaubwürdige Zeugnisse über ihr Alter, ihre zurückgelegten Studien, sprachen und andere KenlNnisse, dann über ihre Moralität mit allfallige bisherige Dienstleistung ohne Unterbrechung einer Zeit-periodc beyzulegen haben. — Gratz am 9. März 1829. 5 Ureisämtliche MriantbarunZeu. Z. Vz2. (1) Nr. Z9I6. Es wird hicwit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Subarrcndirung zur Si^ ch^rstellung des Bedarfes der hiesigen Garni^ nison an Brennholz für ein ganzes Jahr, dann an Lichtern und Talg für ein halbes Jahr, vom 1. May d. I. angefangen, am 2.?. d. M^ April Vormittags, und nach Umstanden auch Nach.-mittags innerhalb der gewöhnlichen Amtssttm-den bey diesen Kroisamte werde vorgenommen werden. — Der Bedarf an hartem Holze besteht in beyläufig ^80 Klaftern jährlich/ muß In Zoll lang, im vorigen Herbst geschlagen, gut ausgetrocknet, gesunder Qualität, wcder mit Prügeln noch mit allerley Holzgattungen vermischt seyn, mit Kreuzpaß aufgcschlichtct, und so an die Tmppc abgeliefert wcrdcn. —. Der Bedarf an Lichtern ist 900 Pfund, und an Talg 25 Pfund von reiner unvcrmischtcr Gattung. — Wozu die Licfcrungslustigcn zu erscheinen eingeladen wcrdcn. — K. K. Kreis-amt Laibach am iZ. April 182!). vermischte Verlautbarungen. Vauten - ,W e r sse ig er u n g.. ^ Nachdem die wohllöbllche f. k. ill^rjsche Domalnen-Adminissration mit Verordnung vom 10. d. M. / Nr. !bb2 t^l ,663, cinige Reparationen und Adoptirungen d«r Beamten» Wohnungen und Kanzleym in dem Schloß, gcbäube der Kammeral-Herrschaft Lack angeordnet hat, so wu-d dicscs mu dem Bepsatze hiemtt bekannt gemacht: daß die h,ezu nfor-dcrllchen Arbeiten und Materlalien?L>efcrun-gen den Mtndestforderndcn überlassen wlvdcn. Die dießfa'lllge Minuendo s Verstc,gcrung wird am 25. l. M., Vormittags von 9 b:s iH Uhr, und nöthigen Falls auch Nachmittags von I bis 6 Uhr in der hiesigen Amlskanzlcy abgehalten werden. Dle zu leistenden Arbeiten und zu liefernden Baumaterialien, ss wis dcrcn, Aus-rufepnife sind folgende: Maurer-Arbelt . . , 1 ia ss. 56 2l/, kr. dw. Matertale . . 176 „ 4,, ' ., T'.schler-Arbeit . . . ,^g „ 22 „ dto. Materiale . . 69 „ 46 2^/, „ Schlosser-Albelt ... 52 „ Za , Anssrelcher dro. . , . 5o „ ^o „ ^lanr dto. , . . 26 „ 13 ., Hafner dto. ... 65 „ — Dtelnmetz dto. . . , 12 „ 4a ., Zlmmcrmanns l Arbeit . 4/4,, __ dto. Materials . . z „ 24 Diejenigen, welche die LeMng dlelcr Arbeit uno d>? Beystellung der Matcrlalicnzu übernchmen Luft haben, werden hlcmit cln-qeladcn, zur odbeltlmmten Stunde in der hiesigen Amtskanzlep zu erscheinen und »hre Anbote zu machen. Jeder, welcher der Licitations? Commission nicht ohnehin als em rechtlicher bcmtt-tclter Mann bekannt >st, wlrd uor der k'.ci-tation äojo des Ausrufspreifts als Vadium zu erlegen haben. Die übrigen Licltationsde-dlngmsse werden am Tage der Versteigerung bekannt gemacht, und können auch inzwischen täglich m den gewöhnlichen Amtsstunden h^cr clngcschcn werden. Verwalcungsamt der k. k. Kammeral-Herrschaft Lack am 12. April 1829. Im hiesigen Zettungs-Comptoir ist ganz neu, gcgcn den Pränumerattons» Preis, broschkt in lo Banden, zu haben: Johann HW. F^r. v. NemPel' UnrsinZtr Alphabetisch-chronologische Uebersicht der k. k. , Gcschc und Verordnungen vom Jahre i?/,c> bis zum Jahre 1621 , als HiuVt-Nevcrtortum über dle theils mit höchster Genehmigung, theils unttr Aufsicht der Hoffen m 79 Bänden crschunemn politischen Gefthsstmmiungen.