2133 Amtsblatt ^ur Laibacher Leitung Nr.29l) Montag dcn 20. December l869. (483-2) Nr. 8978. Kundinachilng. Lallt Mittheilung dcr k. k. steiermärkischen Statthaltcrei vom 30. ^l'oveinber l. I., Zahl 12607, ist vom Schuljahre 18°7^, an das er ledigte Johann Vabtist Weitzer'sche Stipendium im 'jährlichen Ertrage von 98 st. 24 kr., darunter 9 st. 40 kr. in Silber, zu verleihen. Selbes kann bis cinschließig der 8. Gymna-sialclassc genossen werden. Berufen sind für selbes Verwandte des Stifters ans dcn Familien Weiher lind Wattig, in deren Ermanglung Studirende aus der Gemeinde St. Justus und Elias, unter der vormaligen Herrschaft Wippach im Görzer Kreise (nun Gemeinde Ustja). Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Gesuche, welche mit den: Taufscheine, dem Impfscheine oder der Bestätigung über die bestandenen natürlichen Blattern, dem Mittcllosigkeitszeugniffe, den zwei letzten Semestralzcugnissen oder, wenn beide Zeugnisse vermöge der Studiencinrichtung nicht erfolgt werden, mit dem letzten Icchreszeugnisse, sonst aber mit dem Frequentations- und Collo-cmien-Zeugnissen zu belegen sind, und welche auch die Angabe zu enthalten haben, ob Bittsteller oder deren Geschwister bereits im Genusse eines Stipendiums oder eines anderen Bezuges ans einem öffentlichen Fonde sich befinden, bei der Vorgesetzten Studiendirection bis längstens 15. Jänner 1870 zu überreichen, von welch' letzterer sie bis 20ten Jänner 1870 an die f. k. Statthalterei in Graz in Vorlage zu bringen sind. Laibach, am 7. December 1869. K. k. Landesregierung für Kram. 7480^2) " " Nr7 1 1628. Einladung. Der Wechsel des Jahres nahet heran und mit demselben erneuert sich die löbliche Gewohnheit, zum Besten des Armenfundes sich mittelst Lösung der Guthebllnstskarten von den Neujahrs- und Namenstagswiiuschen zu befreien. Der Herr Handelsmann Karinger wird die Güte haben, dicfe Enthebungskartcn, ohne dcr Großmuth Schranken zu setzen, gegen den bisherigen üblia)en Erlag, und zwar 35 kr. für die Neujahrs- und 35 kr. für die Namensfcst- und Geburtstags-Enthebungskarten, zu verabfolgen. Allfällige schriftliche Adressen wollen genau angegeben werden. Von dcr Armeninsiituts-Cammission. Laibach, am 12. December 1869. Dr. Suppan. (72 3) Kundmachung. " "8b. Zufolge hohen Finanzministerial-Erlasses vom 24. November l. I. Z. 32489/1653 WM' den an Stelle des bestehenden Verschleißtariscs dcr echten und imitirtcn Havanna Cigarren, dann des Specialtarifcs für dcn Ausverkauf der gepreßten echten Havanna-Cigarren die nachstehenden Tarife eingeführt, welche mit 7. December 1869 in Wirksamkeit treten. Verschleiß Tarif der echten und imitirten Havanna-Cigarren, in Folge Finanzministerial-Erlasses von, 24. November 1869 Z. 32489/1653. Prcisc in üstcrr. Währung K N««e..««>.« der G«.t«.,«°n ------ '"",'"'^ . '7«' ^ l e d l g ^ijäclcheil m Kistchen zu Stüclcn l st. > lr. ft. > lr. ft. > lr. 4. Echte Havannacigarren (in dcr Stadt Havanna selbst erzeugt). I. Kategorie (aus dcn berühmtesten Fabriken Havanna's): , 1 Regalia Imperial«: . .'......... 50, 100 42 — 42 > 50 1 77 2 .. Media........... 100 19 — 19 , 50 — 81 3 Millar Lonores........... 100, 500 16 50 17 — — 70 11. Kategorie für 100 Stücke ^-"H3!> f«r "" St«5 (aus anderen berühmten Fawken Havanna's): m«is.chcn z..H:>.cle>.l ft. , tr, si. lr. ft. ^ lr. 4 Regalia Oranda........... 100 21 — 5 25 22 5 .. Brittanica.......... 100 20 5 21 6 .. Andres........... ^ ^ 4 50 19 " .. Media...........100, 250, 500 14 70 3 67'/, 15'/, 8 Panatelas............. 100 10 50 2 62'/, 11 9 Damas.............. 100 9 — 2 25 9'/. 10 Galanes.............. 100 10 2 50 10'/, N Londres..............100, 250, 500 11 50 2 87'/, 12 12 Millar communes...........100, 250, 500 9 50 2 37'/, 10 N ^nntiri? 5^,,na.l5ig<»rr«, f^ 100 Stücke ^ ^ ^.. (aus feinsten Havanna-Blättern von k. t. Regie-Fabriten ledig ^NU" '"" ^""" erzeugt): in Kistchm zu Sluclen > st. lr. ft. ^ lr. fl, lr. ^ Rcgalla lInntatlon).......... 50, 100 l 16 — 16 50 — , 69 »)) „ Media (Imitation) ....... 50, 100 j 12 — 12 50 — ! 52 Anmcrk n n g. Die Cigarren dcr Tarifposten ^.1,2 und 3, dann U a und d dürfen nur in ganzen itlstchen oder m Päckchen zn 4 Stücken mit unverletztem amtlichen Verschlüsse verkauft werden dcr stückweise Verkauf oder der Verkauf von Kistchen oder Päckchen mit verletztem amtlichen Verschlüsse ist daher verboten. » Special-Tarif für den Ausverkauf der gepreßten echten Havanna-Cigarren, in Folge Finanzministerial-Erlasses vom 24. November 1869 Z. 32489/1653. K Preise in österr. Währung .^ Benennung der Gattungen für 100 Stücke '^>.?StÄ«n '"'"" ^"