531 Amtsblätter LaibacherIeitung Nr.7^3 Flcita« den 2. Apnl 18«9. (124—1) 3lr. 1748. Kundmachlllig. Mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1869 kommen folgende Studenten-stiftungcn zur Wiederbcsetzung: 1. Bei der von Andreas Chrön errichteten Stiftung der zweite Platz im dermaligen Reinerträge von 73 st. 46 kr., zu dessen Genusse stu-dircnde Söhne armer Bürger aus Laidach, Kraiu-burg und Oderbnrg, vorzüglich aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasium an bis zur Theologie berufen sind. 2. Der dritte Platz der Thomas Chruu'schen Stiftung im derzeitigen reinen Iahresertrage von 40 fl. 80 kr., woranf arme Studirende aus Kram und vorzugsweise aus des Stifters Verwandtschaft den Anspruch haben. Der Stiftling ist verbundn, sich auf Musik zu verlegen, und der Stif-lnngsgennß, welcher erst mit dem Eintritte in das Obcrgymnasium begiuut, kann nach zurückgelegten Hymnasialstudien nur in der Theologie fortgesetzt werden. Das Präsentationsrecht bei dieser und der vorigen Stiftnng steht dem hiesigen fürstbi-Ichoflichen Ordinariate zu. 3. Bei der Franz Demsar'schen Studenten-stistung der erste Platz jährlicher 52 si. 50 kr. 6- W. Zum Genusse dieser Stiftung, der vom Gymnasium an unbeschränkt ist, sind arme, wohlgesittete und gut studirende Jünglinge aus Krain-burg berufen^ das Verleihungsrecht steht dem Herrn Stadtpfarrer und Dechant in Krainburg gemeinschaftlich mit den Kirchenvorstehern zu. 4. Die vou Kafpar Glavatiö errichtete Stiftung iln dermaligen Neinertrage von 47 st. 40 kr. ö- W. Das Präfentationsrccht zu dieser blos ^ir solche Studirende, welche von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammen, bestimm ten Stiftung steht dein Nettesten der Familie Gla-vatit zu. 5. Bei der von Matthäus Instin angeord^ neten Stiftung der erste Platz im jährlichen Nettobeträge von 46 st. 2 kr. Auf diese Stiftnng, welche am Gymnasium und in der Theologie genossen werden kann, haben Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters, sodann solche, welche in der Pfarre Radmannsdorf und endlich die in der Laibacher Diöcese überhaupt geboren find, Au-!pruch. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen sü'lstbischo'stichcn Ordinariate ausgeübt. 6. Der zweite Platz der Lorenz Lakner'schen Studentcnstiftung im derzeitigen Reinertrage von ^ sl. 86 kr., welcher für arme Studierende in ^cnbach überhaupt bestimmt ist. 7. Der erste Platz der Andreas Luscher'schen Stiftung jährlicher 22 si. 70 kr. Derselbe ist auf "we Studienabtheilnng beschränkt nnd für fleißige !?b gut gesittete Studircnde aus der Ortschaft ^tockendorf, dann aus Nessclthal und im Abgänge lecher auch für andere brave Studirendc aus dem Fanale Gottfchce bestimmt. Das Präsentations- ^ üdt der Herr Stadtpfarrcr in Gottschee aus. t..'^' Bei der Christof Plankelj'fchen Studeu^ "''!!jtung der erste Platz jährlicher 27 fl 94 kr. .' r ,' zu dessen Gennsse studirende ehrliche Bur ^'"hne aus der Stadt Stein lind sodann solche ^ Laibach bcrnfen swd. Der Stiftungsgenuß """t durch 5 Jahre der Gymuasialstudicn, vom sendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre. '). Die von Josef Peharc für Studircnde " Polytechuischeu Lehranstalten errichtete Stiftung in? . ^ sl. 32 kr. Znm Genusse derselben M ls^"'^' ""^ ^s Stifters ehelicher Nachkom- ^es^ -^' ^""" '^"^"' ""d 3tachkommcn feiner Ichwrster ilnd seiner übrigen Blutsverwandtschaft M. ' ^"^ Präsentationsrccht übt der Herr ^'"ner in Neumarttl aus. erftp'/^'. ^i der von Anton Raab errichteten '«" Stiftung der erste Platz jährlicher 100 fl., welcher für gut studirende Bürgerso'hue LaibachZ von der vierten bis zur Vceudigung der sechsten Gymnasial-Classe bestimmt ist. 11. Von demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 fl. 4 kr., welche n u r für Studirende aus des Stifters oder dessen Ge-malin Verwandtschaft bestimmt ist uud so lauge geuosscn werden kann, bis der Stiftling in Folge feiner Studieu in einen geistlichen Orden eintritt oder Weltpriestcr wird. Das Präsentationsrecht bei beiden letztgcdachtcn Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 12. Bei der von Lorcnz Racki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 79 st 16 kr. Zum Genusse desselben sind blos Stndircndc aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen, wobei jenen, die von männlicher Seite abstammen, vor denen aus der weiblichen Linie der Vorzug gebührt. Der Stiftuugsbezug ist von der Rormal-schulc angefangen auf keine Studicnabthcilung beschränkt und das Präscntatiousrecht übt der Herr Pfarrer in Fara bei Kostet aus. 13. Bei der Franz Roic'scheu Stiftung der zweite Platz jährlicher 43 fl. 80 kr., auf welche vorzugsweise studirende Verwandte nnd bei Abgang derselben aus der Pfarre Deutfchruth im Gorzer Gebiete gebürtige Schüler den Anspruch haben. Die Stiftungsdaucr ist unbcfchrä'nkt und das Präsentationsrecht wird vom Herrn Pfarrer in Deutsch-ruth ausgeübt. 14. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung im dermaligen Reinertrage von 27 fl. 70 kr., welche blos für Studirendc aus den drei hiczu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Markus Vavpetiö im bestand^ ncn Bezirke Münkendorf sind, bestimmt ist. Die Stiftungsdauer ist uu beschrankt. 15. Der zweite Platz der Andreas Weischel-schcu Studeutenstiftung jährlicher 60 st. 22 kr. Aus den Gcuuß dicfer auf die Gymuasial- und geologischen Studien beschränkten Stiftung haben Studirende aus dcr Weischcl'schcn oder Gorjanc-fchen Befrcundschaft und in Ermanglung solcher aus dem Dorfe Oberfeuchting gebürtige Studircnde den Anspruch. 16. Ueberdies der erste und zweite Platz der in Folge Stistbricfes vom 2. Februar l. I., Z. 824, neu errichteten Franz Ianefchitz'schcn Studentcnstiftung von je jährlichen 114 st. 10 kr. Diese Stiftung ist für gut studirende Jünglinge aus der Stadt Tschcruembl uud aus der Ilmgc-bllug und in Ermanglung solcher für würdige Studireude alls der Provinz Krain bestimmt, uud kaun in allen Studienabtheiluugen geuosseu werdeu. 17. Endlich die laut Testamentes vom 22stcn December 1866 und laudcssürstlichcn Willbriefes vom 28. Februar 1869, I. 1464, vom gewese nen hiesigen Magistratsrathe Franz Oblak' äuge ordnete Studcntcnstiftung jährlicher 129 st. 26 kr. d.W., welche vorerst für Studireude aus der Verwandtschaft des Stifters und in deren Er-maugluug für einen in Laibach gebürtigen und dahin zustäudigeu armcu Studireudcu ohne Unterschied der Religion bestimmt ist. Studireude, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürstigkcits- uud Impfuugs-zeuguisse, dann mit den Studienzcuguisseu von den zwei letzten Schulscmcstern, sowie in dem Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der AnVerwandtschaft bcauspruchcu wollten, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis 15. April d. I. im Wege der vorgesetzten Studicndirection hicher zu überreichen. Laibach, am 13. März 1869. A. k. fandcoregicrung siir Kram. (122—2) *VM»HF Nr. 4865. Edict. Vom k. k. Landes-Militär-Gerichte in Wien wird bekannt gemacht, daß die Interessen von dem Stiftuugscapitale der Hauptmannswitwe Katharina Schmelka für drei arme Artillcrie-Offi-cierswaisen, und zwar für jede derselben mit 86 fl. 96 kr., zu vcrleiheu sind. Diesfä'llige Competenzgesuche sind bis letzten April 1869 bei diesem Landes-Militä'rgerichte einzubringen. Wien, am 1. März' 1869. In Vcrtrrlilng deö Commaildireliden: Riickstuhl >». i'., FML. (125—2) Nr. 526. ConcursAllsschreibung. Zur Besetzung der bei der k. k. Staatsanwaltschaft in Klagenfurt in Erledigung gekommenen Staatsanwalts-Snbstituteustclle mit dem Range eines Raths-Sccrctärs erster Instanz, dem Iah-rcsgehalte von 945 si. ö. W. oder im Falle der graduellcu Vorrückung von 840 st. ö. W., wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre belegten Gesuche im Dienstwege bis 14. April 1869 bei der k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Graz zu überreichen. Graz, 27. März 1869. K. k. Oberjimitoanwaltschaft. "(II5II3) Nr. 6058. Edict. Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld wird folgendes bekannt gegeben: In der hiesigen politischen Dcpositencasse erliegt die auf die ehemaligen Unterthanen des Gutes Thurn bei Nasscufuß pi-o ruäti^i lautende Ver-losungsobligattou vom I.Juin 1826 Nr. 25.029 per 50 fl. EM. fammt 4perc. Zinsen seit Isten Inui 1845 bis 1. December 1868. Bei der im Sinne der Ministerial - Verordnung vom 10.September 1858, Nr. 150 R. G. Bl., am 18. Februar 1869 gepflogenen, die Verthei-luug und Veräußerung dieser Obligation betreffenden Verhandlung wurde erhoben, daß dieselbe deu Gemeinde Eomple^eu Nasscnfuß, Eirnik, Tre-belno lind Duor nach deui dieseu Gcmeiudcn über-gebencn Antheilsprospcctc angehört, daß der Con-triblltiousiuaßstab dersclbeu aus dem Stiftregister des Glltcs Thurn ersichtlich ist, und daß die ursprünglichen Prästanten der Obligation und deren gesetzliche Rechtsnachfolger zur Zeit ganz unbekannt sind. Der Vcrthciluugsausweis der Obligation liegt sowohl hicramts als auch bei den obgcnann-ten 4 Gemeindeämtern zu jedermanns Einsicht auf. Hievon werden alle jene, welche als Privat-theilnehmer an dieser Obligation gegen den Ver-theilnngsanswcis eine Beschwerde oder überhaupt eiueu Äutheilsauspruch an die Obligation sammt ^iusm stellen zu köuucn vermeinen, mit dem Beisatze verständigt, daß sie das eine wie das andere innerhalb des Termines von 45 Tagen uutcr Bcibringuug der Beweise des ursprünglichen Beitrages oder der Rechtsnachfolge in den Antheil eines Prästantcn Hieramts um so gewisser anzubringen haben, als widrigenfalls die Verthei-luug der Eapitals' und Zinsenbcträge nach dem ämtlichen Ausweife erfolgen würde. Gurkfeld, am 5. März 1869. Der k. k. Bezirkshauptmann.