zur Laibacher Zeitung. Nr. 120. Donnerstag den 29. October 18H6. Vubcrnial - Vcrlautbarungcn. Z. 1704. (3) Nr. 25224. Currende des k. k. illyr. Guberniums. — Frühere Entlassung bezüglich Begünstigung der längere Zeit dienenden Landwehrmannschaft. — Seine k. '5 Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 2!>. September i84 Herrschaft Adelsds in der Wiener-Neu-stabler MMt. Academie. — An der Wiener-Neu,ladt.'r Millt. Academie ist ein kraintsch-stäno. Ltifcungsplatz, in Erledigung gekom. men. Es w^d.-n oemnach dlij,l,i^en, die sich um einen solchen Vclftungsplatz bewerben wollen, bls Ende dleseü Monats ihre Gesuche bti dieser ständisch-verordneten Stelle cin;u» reichen und sich über nachfolgende Eigenfchaf. len auszuweisen ha?cn und zwar: «. über daS Lebensalter von W — 12 Jahren mit dem T>!us!che!ne. - Da die Höflinge in der 2ren Halste desMonats Llptemder in gedaä)ter Acade« mie ellltlefftll soUen, so wild die Ei^reichung oder Ucvelschlelluilg dc scstg^etzten äeltpuncte crgedcn wird,' ' ^^ückslchtigec werden. — l». U'.'er die mlt gu. tem Erfolge zurückgelegten deutschen Echi-l.n ^ o?er allenfalls Weilern -^tuci.n ulid untadeli " haste Morallläl, mit d,n Schul- oder Stu, dienzeugnissen der letzlverflossenen z.rei Semester. <-- c. U^cr gute Gesundhett, dann ü'kerstanrene ' natürliche oder ge,mpse Blattein, nnt dem ärztlichen Zeignisse, «nd endlich noch insbesondere ä. über die physische Tauglichkeit zur Ausnahme in dle Militär-Akademie mit'1 dem von elnem Scabs- oder Regimentsarzte ausgepellten »Ztrtlflc^ce. — Ü'ligenS wird bemerkt, daß bei gänzlicher Ermanglung ge, eigneter adelicher Competentcn, auch unade, liche Söhne solcher Bäter, die im Militär ' gedient, oder Söhne uuadelicher verdienstvoller Civildeamte,,, w.lche jedoch geborn« Lan.,, desklnder ftyn müssen, in Vorschlag gebracht ' weiden können. — Von der stand. Verordne, ten Stelle, i^ibach am !2. October l8't6. Z. 1700. (3) Gymnasial - Kundmachung. Da vermög des h. Hofdecretes vom 4. April 1827, Z. 164U, Niemand als Instructor für öffentliche Gymnasialschüler anerkannt werden darf, dcr nicht mit einem von dem Prä-fecte eines öffentlichen Gymnasiums ausgefertigten Lehrfähigkeitszeugnisse versehen ist, so haben ^ sich jene Individuen, welche öffentlich studierende ' Schüler des hierortigen Gymnasiums unterrichten wollen, der vorschriftmäßigen Prüfung zu unterziehen, welche am hiesigen academischen 1009 Gymnasium am 5. November l. I. abgehalten werden wird, zu welcher aber nur jene zugelassen werden, welche sich vorher bei dem Präfecre nüt Studienzeugnissen ausgewiesen haben, aus denen zu ersehen ist, daß sie aus allen Lehrgegenständen der Gymnasialclassen wenigstens durchaus die erste Fortgangs-, in Rücksicht der Sitten aber eine noch cmpsehlcndere Classe verdient haben. — K. K. Landes-Gymnasialstudien« Direction. Laibach den 20. October I8-l6. Vermischte Verlautbarungen. Z 1707. (2) Nr. 2699. Edict. Von dem k. k. vereinten Bezirksgerichte Egg u. Krcmbcrg wird hiemit dem Gregor, dem Michael u. der Urjula Reßnik und ihren unbekannten Erden er^ innert: Es babe wider sie Jacob Reßnik von Hra. stin die Klage auf Verjährung der, zu ihren Gun, sicn auf der, dem Neligionsfoilds.- Gute Bischofiack 8uli llrb. Nr. 73 eindienenden Ganzhube. aus dem Heil6ll)5briefeddo. 6-Nov. l7»8, intabl.7. Sepl, 1792, u. aus drei an die Waiscnc«ffc des s>taatbgutcs Lak lau. tendcli Obligationen ddo. 4 December 1794, intabl, 5. December l794, :r pr. 200 si. haftenden Satzposten angebracht und um richterliche Entscheidung gebeten, worüber die Tagsatzung auf den l». Jänner !84? anberaumt worden ist. Da der Aufenthaltsort der Gcllagten und ihrer Erben diesem Gerickle unbe-kann: ist , und sie auö den k. t. Erblandcn abwe« send seyn konnten, so hac man ihnen aus ihre Gefahr und Kosten den Gregor Iglizh von Prevoje zum Curaior bestellt, mit welchem dieser Gegenstand nach der bei diesem Gerichte geltenden Gerichtsordnung entschieden werden wird. Dieß wild ihnen erinnert, daß sie entweder selbst erscheinen, oder dem Curator ihre Behelfe aushändigen, oder einen andein Vertreter sich bestellen, da sie sich die aus ihrer Versau-mung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Wezirksgericht Egg und Kreutberg am 20. September 1846- Z. 1705. (2) Nr. 3138- Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Staatsherr-schast Adelsberg wlrd kund gemacht: Es habe über Anlangen des Anton Burger, «onior, von Adelüberg, in die erecutive Feilbietung der, dem Ios Lentschegvon Ar.ls'.'erg gehörigen, aus 1752 fi. 55 kr. (^. M. ge-nchtlich geschätzten, zur k. k. Ntaatsherrschast Adels-bcrg «ul) Urb. Nr. 23 dienstbaren lj5 Hübe «uli Haus-Nr. 105 zu Adelsberg,wegen schuldigen l23 fi. c.«.c. gewilliget, und hiezu drei Termine, als: den ersten auf den 24. November, den zweiten auf den 23. De» ccmder d. I., und den dritten auf den 25. Jänner !847, jedesmal um l0 Uhr Vormittag, im Ortedes Erequinen mit dem Anhange bestimmt, d.iß dicfe Nea. litär bei der drillen Feilbielungstagsatzung aucl) unter dem Schätzwerthe hintangcgebrn werden würdc. D.'s Cchätzungsplrtccoll, v«r Grundblichscx-tract und die Licicationsbedingnisse können zu den ge-wohnlichen Amtsstunden hieramls eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Adelsbcrg am 12. Otto» ber l8^6. Z. 1706. (Y Nr. öl86. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Umgebung Lai-bach's wird hiemic bekannc gemacht: Es habe über Ansuchen des Anion Smerekar von Laibach, <1o pr^6«. 25. d. M, Nr. 4192, in die erecutive Veräußerung des, zum Verlasse des sel. Anton WeNitsch gel öri» gen, zum Stadtmagistrate La'bach »ub Mappa. Nr. 253, dann H'cci. i)ir. 2^0 unterstehenden Waldan» theiles zu Wailsch, wegen schuldiger 79 fi. c. s. <-. gewilliget, und hiezu unter Einem die gesetzlichen Termine auf den 22. October, 22. November und 24. December l. I., jedesmal von 9 bis l2 Uhr Vormittags in loco Waitsch mit dem Anhange anberaumt, daß bei der ersten und zweiten Feilbietungs» tügsatzung solcher nur um den gerichtlich erhobenen «3chätzungswerth pr. 588 si. 45 kr. M- M. oder darüber, dei der dritten und letzten aber auch mner dcmstlben hintangegeben wird. Wovon die Kauflustigen mit dem Anhange zu erscheinen eingeladen werden, daß sie die Licitativns, bedingniss« zu den gewöhnlichen Amlsstundcn hier einsehen tonnen, und daß jeder Licilant noch vor Eröffnung der tiicitation ein Vadiun, pr. KV fi. M M. zu Handen der Licitalions-Commission zu erlegen haben wird. Laibach am 28. August »846. Anmerkung: Nachdem zur ersten Feilbietung kein Kauflustiger erschienen ist, so wird zur zweiten geschritten. Laibach am 22. October l846. Z. 1693. (3) Nr. 1294. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neumarktl wird be, kannt gegeben: Es sey in der Executionssache des Herrn Vincenz Ritter v. Herrisch, von Klagenfurt, wider Herrn Johann Pollak, von Neumarktl, wrgen aus dem Urtheile vom 22. September v. I., Nr. l15», und aus der Cesslvn vom 15. September l- I. schuldiger 500 fi. o. ». c., die executive Feil, bietung nachstehender Realitäten, nämlich: 2) des der Herrschaft Neumarktl «ul> Urb. Nr. 290 dienst^ baren Grundes n» lii^ie; li) des ebendahin »uli Urd. Nr. 76 dienstbaren Ackers na Il,6>2; c) der ebenda» hin »ub Urb.Nl. 34 '/4 dienstbaren Ledercnverkstätte, und (I) des der Pfarrklrchengü'lt U. L. F. zu Neu-marktl »lil, Urb. ^lr. 20 dienstbaren Ackers na llisl?, und der Wiese I'u-manns, im gerichtlich erhobenen GesanlnUschähungswerlhe von ll54 fi. 20 kr., bewilliget und es seyen zu deren Vornahme die Tag« Satzungen auf den 9. November, den 10. December 1Ü46, und den 21. Jänner k. I., zedesmal früh 3 Iftitt Uhr im Gerichlsorte mil dem Blisa^e angeordnet worden, daß die Realitäten nur bti dcr dritten Tagsatzung auch unter dem Schätzungswerthe hintange-geben werden. Das Schaßungsprotocoll, die Grunobuchser» tracte und die Licitalivnbbedlngntffe, unter welchen sich die Verbindlichkeit zum Erläge eines !0 "/« 35a-diums befindet, können in den gewöhnlichen Amts« stunden hicramls eingesehen werden K. K. Bezirksgericht Neumarktl am 26. Sep. tember 1846- Z. «703 (3) Nr. 3006. Edict. Von dem k. k. Bez. Gcriäite Nadmannsdvrf wird bekanm gemacht: Es sey in der Erecuiions, sache der Vogth»rrschaft Veldcs, wider Iobann Koioscditsch von Kopriuin'g, plo. aus dem Zahlungs--auftrage vom 2l. September is43, Z. 2431, schul» digcn 200 si. c. «. c, in die Kcilbietung dcr, dem Exccutcn gchöligen, zu Koprlunig «uli. Consc. Nr. 6 gelegenen, der Herrschaft Veldcs »ul^ Urb. Nr. 1220 dienstbaren, gerichtlich auf 875 fi. 40 kr. ge^ schätzten Driltclhube sammt An - und Zugehör qe-williget, und es seyen hiezu die 3 Fcilbiclungstag.-fatzungen auf den 30. November l. I., auf den 7. Jänner und auf den 8. Februar k. I., jedesmal Vormittags 9 bis «2 Uhr im Orte der Realität zu Kopriunig mit dem Beisätze angeordnet worden, daß die Realität nur bei der dritten Feilblctung unter dem Schätzungswerte hintangegeben wild. Der Grundbuchsertract, das Schätzungsproto-coll und die Licitationsbedingnisse können allhier eingesehen werden. K. K Bezirksgericht Radmannsdorf am 26. August 1846. Z. 1691. (3) Nr. 30g?< Edict. Von dem Bezirksaerichte der k. k. Staatsherr-schaft Adelsberg wird kund gemacht: Es habe über ?lnlangen dcö Mathias 31lalnerschitscb v. Echcrou-nitz, die executive Fcilbictung der, dem Anton Ho-vatsch^von Großotlok gehörigen, auf 520 si- I^ki'. gerichtlich .geschätzten, zur k.k. Staatsherrschaft Adels-berg 8»l^» Ürb. Nr. l49 dienstbare Realität, H^us-Nr 24 zu Großotlok, sammt An ^ und Zugclwr, wegen schuldiger l90 fi, c. » <:. bewilliget, und lne-zu drei Te>mine, als: den ersten auf dcn «2. November, dcn zweiten auf den l2. December d. I., und dcn dritten auf dcn l l. Jänner 18^7, jcdcS-mal um 9 Uhr Vormittag, mit dem Anhange bestimmt, daß diese Realität bei der dritten Feilbietungs-lagsatMig auch unier dem Schätzwcrthc hintangege-den werden würde. Das Schähungsprotocoll. der Grundbuchser» tract und die Llcilaüo>isbldingni6^>i:^'< ^ , Z. 1687. (3) Nr. 324Hl223. Edict. Von dem Bezirksgerichte Münkcndorf wild der Gertraud und Barlyelmä Pirz oder iyren Erbeü mittelst dieses ^dictcs erinnert : Es habe wider dieselben bti diesem Gerichte Fr.inz Stelle, von der Vorstadt Schutt zu Stein, d-e Klage auf Verjährt - und Er-loschencrrlänmg des, auf seinem, «n der Vorstadt Schutt zu Stein «ul> Eonscr. Nr. 54 gelegenen, der I. f. Stadt Stein «nl) Ulb. Nr. 189 und Rect. Nr. 17li dienstbaren H>,use, für die Pupillen Gerlraud und Baril Pirz,"l'iber schuldiger 183 fi. 45 kr. noch intlbulirten Schuldscheine ddo. «5. Jänner l?74, angebracht und um gerechte richterliche Hilfe gebeten. Daö Glncht, dem dcr Ort des Aufenthaltes der Beklagten liudclannl ist, und da sie vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesoid sind, hat zu ihrer Vcrire.-lung u»d aus «hie Gefahr dcn Johann Dcbcu^ von Stein als (Zuralor bestellt, mit welchen die angebrachte Rechtssache nach der für die k. k. Elbla»dc be- -stimmten Gerichtsordnung und sonstigen Vorsclirif. ten, bei der dießsalls auf den 26. Jänner k. I., Vor, mittags 9 Udr, vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung gesetzmäßig verhandelt und entschieden wird. Dessen werden die Geklagten zu dem Ende er. innert, daß sie rcchczciiig selbst zu erscheinen, oder ihre Rcchlöbchclse dem lxstclUcn Curator an die Hand zu geben, allenfalls sich selbst einen andern Sach. waiter zu brst.llcn und die,cm Griichlc:iamha,l zu machen, und überhaupt ln die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege cinzuschrellen »rissen mögen, die sie zu ihrer' Vertheidigung dmisam si,den wülden, widti-gens sic sick die aus ibter Verabsäumung entsiehendel, Folge" selbst bcizumcsscn haben werdend Müntendors den 12. October 1846. 1011 Stavt- »mV lllndrrchtlichc Verlautbarungen Z. 17U8. (2) Nr. 455. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Mercantil - und Wechselgerichte in Krain, Wkd bekannt gemacht: C's haben Johann Julius Kantz und Joseph Dclieiitz um die Löschung der Firma „Kanz <^ Debeutz" und des bezüglichen Gesellschasts - Vertrages ddo. 9. Februar I84tt bei diesem Gerichte angesucht. Diescmnach w.rden alle Jen?, welche gegen die Löschung der bisherigen Firma „Kantz lsä>, ln dlc Ausfertigung d»ö AmcrtlsalionS.' Eoilt s rücksichllich der, aus die gedachte Ac: meinde laulrüdeu krall», stand. Acrarial ord. Ol'l'^alion ^lciu. l. F.druar l^02, Nr 6707, ii 60 s!., c;cw>ll!^st worden. Es haben demnach alle Icn,, welche auf gedachte Obliga« llon aus wab lmnnr für eine«, Rechtsgrunde Ansprüche zu machen uermelnen, selbe binncn dn Jahre, sccl'5 Nochcll und drei Tsgen l?o:' dicslm k. k. stadt» und öancltcht. so g»wiß anzumeld»« und gel' t-n» zu „»ach.n, widri^ells ^luf ivlilcrcs An-l,ln^cn oi, odg»dachtc Ovliq^cion nach Verlauf oi.-ftr Fl'li für amortisirt, kraft-- und wilkun^slos erklärt werden wird. Von dem k. k. Sladl - und Landrechte in Krain. L^ibach den l(). Occover ls'i6. H^cmtliche Verlautbarungen. Z. I7U9. (2) Nr. 6748. Im Laufe des nächsten Monates November wird der Magistrat nach dem Stiftbriefe der seligen Frau Helena Valentin ddo. I. December l835, fünfzig Gulden C. M. zu Gunsten älteln« und vcrwandtschaftöloser Kinder, die (H. Amls'Nl. ?lr. l!0. v. 29. Ocl. »6^6.) in der Vorstadtpfarre Maria - Verkündigung (städtischen Pomeriums) geboren worden sind, oder dermal dort wohnen, vertheilen. — Tne-jenigcn, denen solche Kinder anvertraut sind, werden aufgefordert," bis ,ll. November d. I. sich hicramts darum zu verwenden. — Stadt» Magistrat Laibach am 22. October 1846. Z. l6l(1. (2) l.< i c »t a t i o n 6 - K u n d m a ch u n g. D»e sür das k. k, gefertigte Btlg^nt zu Idlia in Krain nöchiqcl, Getleivtlieferungen werden im Wege der öffentlichen Versteigerung vcrhanc delt werden, und hiezi, nachstchendc V^ding-ni>se sowohl für die Licitalion selbst, als auch für den darauf folgenden Lieferungsv^rtrag hie° mit festgesetzt: — l. Hat der Mmo.stfordern« oe den ganzen jährlichen Getreide - Bedarf des gt'fr odcr weniger zu bestellen und liifslli zu lassen, wornach der Eontraheut ver« buudtn ist, jährlich 'z675 bis 6l25 Mctzen Wcizen, 5625 bis 9^75 Metzen Korn, und »650 bls 2750 M.h.n Kukuruz zu licfern, je nachdem das k. k. B.raamc di tractmaßigen Preis, unl> zwar längstens mit der nächsten Licferung abzustatten uno alle da» durch entstehenden Auslagen zu tragen, ohne auf irgend eine andere Vergütung von Seice des hohen Aerars, als ledlgllch auf die Bezahlung des contlactmaßigen Preises Allspruch zu haben. — h) DaS Getreide wird von dem k. s. Wirthschaflsamte zu Idria, im Maga zine dortselbst, lt< den zi«el,lirtel, Gefäßen ab» gemessen und übernommen, und jeder dem He treide zugehende Schaden, o«s dasselbe nlcht im Gelreidmagazine zu Idria angelangt und übernommen ist, trifft einzig und allein den Cocttrahenlcn. — 5) Der Lieferungsprelg für die 3 Getreidegattungen, als Weizen, Korn und Kukuruz, wird si uucu Oberlaib«ch, das lst bis dorthin gestellt, verstanden, behandelt und somit llcitllt, und zwar in der Art, daß jederzeit der Laidacher Wochenmavkls - Durch« schnitlspreis des letzten Solar - Mon«tcitationölustlgen zu er, klären haben, um welchen Betrag wohlfeiler pr. Metzen sie das Getreide lruuco Overlai-bach stellen wollen, als es durchschnittlich im Monate der Bestellung zu Laidach gestanden ist. — 6) Jede derGetreidgattunaen, als: Weizen, Korn u. Kukuruz, welche der Kontrahent lVanca bis in das Magazin zu Oberlaibach, (oder wcnn die ölcitalion sür die unmittelbare Abstellung auf das Werk zu Idria ausfallen sollte), zu Idria zu stellen hat, wird oemselven um den bei der Licitation erstandenen Minderdetraq, als jener Laidacher Wochenmarkls - Durchschnittspreis, welcher sich aus den, im Sol^rmouate, wo die Bestellung geschieht, an deu Laibacher einzelnen Wochemnarktscagen bestehenden, und durch magistratlsche Certificate nachgewiesenen Prei, sen mit Berücksichtigunq der zum Verkaufe ge« kommellen Getreide - Quantitäten pr. Mebcn berechnet. — sollte im Bestellungs-Solar-monale für die eine oder di, andere Gattung von Getreide kein Preis in den üalbachcr Wochen» markts - Preislisten notirt erscheinen, so wlrd die Fahluug für diese Getreiogattung nach jenem Durchschnittspreise mit Abzug des bedungenen Nachlasses pr. Metzen des gelieferten Getreides geleistet w.rocn, welch.r sich aus den,m nächst, vorhergegangenen Solarmonate nolirlen und nachgewiesen.« Laiblcher Wochenmarktspreise, mit Rücksicht auf die in diesem vorhergegangenen Lolarmonate zum Verkaufe gckomme, uen Getreide - Qualitäten entmittelt. — 7) Dem Contrahenten wild freigestellt, die Getreide^ gattungeu entweder nach Oderlaibach oder di» rect nach Idria zu stellen, und je nachdem sich derselbe für die eine oder die andere Liefcrungs« arc cntsck. ließt, wird demselben bei der Lieferung nach Oberlalbach das daselbst befindliche, dem k.' k. Bergamte Idria gehörige Magazin zur Benützung zwar gestattet, die Preise des Ge> treides jedoch bloß bis Oderlaibach gestellt, bestimmt, das k. k. Bergamt Idlia aber das Ge. trtide erst dann, und eben so wie bei einer di-recten Lieferung «ach Idria, wenn selbes in das bergämtliche Magazin zu Ioria eingeliefert, gehörig qualificirt befunden und abgemessen lst, übernimmt, folglich das Getreide auch auf dem Wege von Oderlaibach nach Idria in der Obsorge des Conirahenten für dessen eigene Rechnung bleibt, so wird ihm freigestellt, ob cr das Getreide durch eigene, von ihm selbst «ufgenowmene Fuhrleute von Oderl«ibach bis Idr,a liefern lassen, oder die Lieferung des Ge. treides auf dies, Wegstrecke den bei dem k. k. Bergamce zu Ioria bestellten Frachtern über« lass,n wolle. Im ersten Falle wird jedoch dem Getreidlleferun^scontrahenten für den TranS« port von Oberlaibach bis m das Magazin in Ioria kein höherer Frachtlohn rergütet werden, 1013 als wie er uon Seite dieses k. k. Bergamtes den bestellten Frachtern bezahlt wird. und zwar dermal mit 15 l^ kr. pr. Sack oder zwei Metzcn Getreide, nach Ablauf des bestehenden Colttractes aber in jenem Frachtpreise, welcher von Oberlaidach nach Idria weiterhin contract« mäßig festg.scht werd,nwnd. - 6) Außer den Zahluilgspreisen für das G,treibe und außer der Vergütung des Frachtlohnä von Oberl^i« bach nach Ioria. im Falle, als Contrshcnc die Lieferung nur dis Ob.rlai'ach tlstehen. und dcm ungeachtet auf eigene Kosten, oder durch die Werksfräckter bis Idria b,so>g,n würde, wiri) demselben keine anderweitige, wie immer geartete Vergütung geleistet; derselbe hat demnach alle gegenwärtig bestehenden, und etwa während der Contrattzeit noch entstehenden Mauthen, Zölle, und wie immer Namen ha» bende Cameralgedühren, Spesen und dergleichen auü Eigenem zu d,streiten, ohne hiefür eine Aerqütung ansprechen zu können. Hieraus folgt, taß der Kontrahent selbst und aul' eigene Kosten für die zur Lieferung nöthigen Getr»ioesä« cke sowohl iu Bezug auf Beischaffung al« Un< lcrd^ltung zu sorgen hat, und daß es ihn, ohne Anspruch auf eine besondere Vergütung obliegt, die Säcke nach erfolgter Uebernahme deö Ge» lreidcS zu Idria auf eigene Kosten wider zurückführen zu lass,« — 9) Das in einem Mo« nate qualltätmäßlg ln daS Magazin zu Idria eingelieferte und übernommene Getreide wlrd zu Anfang deö darauf folgenden Monates b„ zahlt, und wenn der Contrah,nt die ganze dc« stellte Quantität vor dem bestimmten Üieferungs« Termine abliefert, so erfolgt de» ungeachtet die Zahlung für di, eine Hälfte zu Anfang o,S zweiten »«nd für die andere Hälfte zu Anfang des dritten Quart^lmonateS. — Uebrigens wiro nach Verlangen des Contrahente» die Z«hlung entweder unmittelbar bei dem k. k. Bcrgamte zu Idria, oder bei der k. t. Berggerichts« Substitution und l^zpoel.. Frohncasse zu Laibach ge> leist,t w,roen. — 1t)) Uebernimmt der Con« trahenl nur »ie Obliegenheit, das Getreide bis Ob.rlaibach zu liefern, so wird demselben, wie be. reils H. 7 erwähnt wurde, das dem k. k. Bergamt Idria gehörige Getreidmagazin zu Oberlaibach theilweise und nur zur Einlagerung des, für das k. k. Bergamt Idria zu liefernden Getre». deö in der Art überlassen, daß »hm zu der das eingelagerte Getreide enthaltenden Magszins-Avlheilung der Schlüssel übergeben wird, wo« d«i jedoch noch zur ausdrücklichen Bedingung gemacht wird, daß das Getreide in so lange daS Eigenthum des Contrahenten bleibt, bis dasjVlbe in das k. k. Getreidmagazin nach Idria abgeführt und von demselben übernommen ist, daher der Kontrahent jeden schaden, den daS Getreide durch Elementar- oo^r andere Zufälle bis d«hin erleidet, ganz allein zu tragen hat. — Im Falle sich der Concrahent zur unmittel» baren Lieferung des Getreides nach Idria ver« bindlich macht, ist er nach H. 6 verbunden, das Getreide um die stipalirten Preise unmittelbar sl-äuco dls Idria zu stellen, uild kann keinen Anspruch auf die Be»ühu„g des dem k k.Bergamte gehörigen Ma.^azmS zu Oberl-ib^ch machen. — l l) Zollte der Coulrahenr die Contracts' Ver« dindlichkelten nicht zuHallen, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, das Getreide auf an« derem Wege einzukaufe» und der Kontrahent verpflichtet, den Mehrbeliag zu ers,hcn, um welchen das Aerar theuerer gekauft habe, oder um welchen demselben daS Getreide höher zu stehen kömmt, als nach den Bestimmungen des Vertrages ausfällt; wobei es auch der Will» kür deS Aerars anheim gestellt bleibt, den Vertrag auf des Kontrahenten Gefahr und Kosten aufzuheben und neuerlich auszubieten.— 1^'rigenl soll es d,m k. k. Bergamte Idria und überhaupt den über die Erfüllung des Vertra« ges beauftragten Behörden fre»stel),n, alle jene Maßreg,ln zu ergreifen, welche zur unaufgehal-tenen Erfüllung des EontracteS führen, woge« gen aber auch dem Contrahenten d»r Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Con» tracte machen zu können glaubt, offen stehen soll. — l'2) Zur Sicherst»ll«ng für die genaue Zuhallung der sämmtlichen Vertragsbe« dingniss, hat der Conlrahent mit jeinem ge« sammten Vermögen zu haften, und binnen 4 Wochin nach erfolgtcr Ausfertigung des Con« tracles noch besonders eine E«ution von Zwei» tausend Gulden C. M. entweder im Baren, gegen verzinsliche Anlegung bei dem Staatsschulden-Tilgungsfonde. oder mittelst Bürg« schafts » Instrumenten mit Pragmatical» Sicherheit, oder mit. auf den Zweck ihrer Wid« münz zu vinculirenden Staatsobligationen nach dem Wiener - Börsenkurse des Tages der Einlage, üver Abzug von l() )6 hierortS zu erlegen. — l3) Der Contract wird für die Dauer von zwei Jahren, uud zwar vom l. Mai l6l7 bis Ende April »859 mit dem Beis«tze abgeschlossen, daß, wenn 6 Monate vor dem Ausgange des zweiten Contractjah» res von keiner Seite eine Aufkündung erfolgt, der Contract mlt Vorbehalt der obigen 6 monatlichen Aufkündezeit, welche beiden con« trahirendcn Theilen freisteht, auf unbestimmte 1014 Zeit fortzubcstchen habe. — 14) Von dcm Vertrage wcrdcn zw^i gleichlautende Ex.m-plarc errichtct, wobci dcr Kontrahent den class^nmaßl^en stamp«! für das d»m VlrZ-amte Ioria zukommende Exemplar aus Eigenem zu bestreiten hat. — l5) Mit Bezug auf die bieh.r aufgeben, n Puncte deö abzuschlie-ßenden Vertrages wild Dinstag am »7. No vembcr i6'i6 früh um 9 Uhr i„ dem Sitzungszimmer des k k. Berganucs zu Ioria eine Licilation abschalten, bei w.lcher jec?ir Lieferungslustlg« ein der (äaution gleich kom« mendcs Varium von 200^) fl. zu erlegen h^t, welches im Baren, oder in öffentlichen StaalS« papieren nach dem zur Zcit des Erlagcö be^ kannten bölftmaßigen Courswellhe, nach ?lv zug von 1l.)A, bestehen kaun, und von dem Erstchcr sogleich al» Caution zurückbehalten wird, wobei es jedoch dlmscl^n unbenommen bleibt, dieses Vaoium und io>z,. (öautioli in eine sioeijussorische umzusetzen, wozu ein Termin von 3 Monaten nach Erhalt der Contracts-Ratification srstgcsctzt wird. Sollte dieser Termm versäumt werde», so wird die bar er« legte Kaution bei dem k. k. Staatsschulden ° Til-gungsfondc nutzbringend angelegt, dle eingelangten Obligationen aber nach den dest.henden Vorschriften vinculirt. — Den übrigen Lici» tantcn wird nach Beendigung der Limitation das erlegte Vadium sogleich wieder zurück ge« stellt. — !6) Die Limitation wird in d.r Art , abgehalten, daß jed Diejenigen iüeferungölustigen, wtlche nicht selbst bei der ^'citation erscheinen wollen, können ihre Offerte auch schon früher schriftlich ein« sende», wobei sie sich der Adr.ssc: „An das t. k. Bergamt zu Idria" zu b«d>enen haben, jedoch muß auf der Adresse besonders bemerkt werden: „Offert zur Getreibelieferung^ und ricsem Offerte muß das Aavium pr. 2000 fl. entwtder bar beigeschlossen scyn, oder die Quittung irgend eiüer montanistischen Cass« angeschlossen enlhalten. bei welcher d^s Va« dium für Rechnung dcs k. k. Bergamtes Iona erlegt wurde, widrigenfalls b»i der 3i-citatlon keine Rücksicht darauf genommen wird. — l9) Ueber dcn Licit^lionsact wird sich von Seite des k. k. Bergamtes Idria die Ratification von Seite einer hohen Hoskam-m U»b. Nr. 2 5»zl5 zinsbaren Wiese BergaiuUe mucrm beutigcn Tage Hieramts überreicht und nm richterliche Hil'c gebeten, worüber dic Tag-satzung auf den 8. Ianncr i5^l7, früh 9 Uhr, ange-ordnet wurde. Dieses Gcticht, dem der Aufenthalt der Geklagten unbekannt ist, und da dieselben vielleicht aus dcn k. k. österreichischen Erblänbcrn abwesend styn dürften, hat ihnen auf ihre Gefahr und Kosten einer, kul-nlor »