zur Laibacher Zeitung. ^ 120 Donnerstag den 6. Getober 18Ü2. EHUbernlal - Verlautbarungen. Z. 15^7. (2) Nr. 23316. Verlautbarung. Zur Deckung des Bedarfes an Schreibmaterialien für das Gubernium und einige andere Behörden und Aemter im nächsten B. I. 1845, hat man eine Mlnuendo-Wersteige-rulzg, vereint mit einer schriftlichen Ojferten« Abhandlung, zu bestimmen befunden, welche am 25. October d. I. Vormittags um 10 Uhr bei dem k. k. Gubernium im hiesigen Landhause Statt finden wird. — Di'e Bedingungen hiezu werden mit Folgendem zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — 1. Der beiläufige Bedarf an Schreib- und Druckpapier, welcher sicher zu stellen ist, besteht in: 2) 4l4Rieß Klew-Con-cept-Papier; k) 79^0 Rieß Groß-Concept« Papier; c)179«/2<» R. Kanzl.Papier;(I)77^R. Kanzlei-Papier zuRathsprotocollen; 6) 65R. Großmedian - Concept-Papier; k) 4Vzy R. Großmedlan - Kanzlei ^ Papier; F) 45 ^ R. Kleinmedian-Concept-Papier; 1i) li'Vz«, N. Kleinmedian Kanzlei-Papier; i) ^^^ R. mit-telfein Regal-Papier; Ii) '^ R. fein Regaloder Imperial - Papier; 1) I?^^ R. Neal-pack-Papier; m)49'^o ^- Convert-Papier; n) 7 N. Fließ-Papier; o) 120 R. Druck» Papier. — 2- Die Lieferung wird für die Zeit vom l. November 1642 bls letzten October 1843 ausgeboten, und es steht jedem Offerenten frei, sowohl auf alle als auch auf einzelne der obbezeichneten Papiergattungen Anbote zu machen. — 3. Es wird durchaus nur auf die gute Qualität und auf die Dauerhaftigkeit des Papiers, übrigens aber auch auf die vorge< zeichneten Dimensionen gesehen werden, daher c5 jedem Lieferungslustigen nicht nur freigestellt, sondern derselbe selbst aufgefordert wird, mehrere Musterbögm von jeder Papicrgattung, zu deren Lieferung er sich herbeilassen will, zu der Mmuendo-Versteigerung mitzubringen, oder dem schriftlichen Offerte beizubringen, und auf die beigebrachten Bögen die Gattung so wie den mindesten Vergütungspreis, und zwar letzteren mit Buchstaben auszudrücken. — Es versteht sich, daß die angebotenen Papiere und> beigebrachten Musterbögen im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn muffen, welche eben im» 1. Absätze von Un. 5)bis inci.o) spezisicirt erscheinen, welche den Papierfabrikanten und Papierhändlern aus den bisherigen ähnlichen Verhandlungen hinlänglich bekannt sind. — Die Ver-steigerungs-Commission wird demnach aus den angebotenen Papieren jene fürwählen, welche du bessere Eignung für den dienstlichen Bedarf haben, und welche nebstbei um d,e billigsten Preise geliefert werden wollen. — Wegen Bestätigung der Lieferung der angemessen befundenen Papiergattungen oder wegen Auswahl der sich etwa ergebenden mehren Anbote wird unverzüglich der Wortrag beim k. k. Gubernium erfolgen, und in Kürze nach dem Schlüsse der Verhandlung wird der Gubernial-Beschluß jenen Osserenten oder Mindestbietern, deren A»°-trag als der annehmbarste sich dargestellt haben wird, bekannt gegeben werden. — 4. Won den erstandenen Papicrgattungen wird ein namhaftes Quantum, und zwar ein Drittel oder mindestens ein Viertel des angeführten beiläufigen Bedarfes längstens in sechs Wochen nach dem abgeschlossenen Lieferungs-Contracte an die Gu-bernial-Expedits-Direction, während der Contracts-Dauer aber der fernere Bedarf jederzeit längstens in 1^ Tagen nach der von dem Gu-bcrnial-Expedite gemachten Bestellung, und im Falle einer besonderen Dringlichkeit noch früher zu liefern seyn. — 5. Wcnn von irgend einer Papiergattung vor Ausgaug des Lieferungs-Con- 756 tractts cine größere, als die im Absätze 1 bezeichnete Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Ersteher diesen Mehrbedarf um den Anbotspreis beizustellen, und im Falle eines minderen Bedarfes soll derselbe nicht berechtiget scyn, eine Entschädigung anzusprechen. — 6. Jedem Offerenten steht es frei, nicht nur an dem oben bezeichneten Licitationstage zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und seine Lieferungsanbote mit Beibringung der gehört« gen Musterbögen zu machen, sondern es bleibt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bekannt« gebung der gegenwärtigen Verlautbarung bis einschlüßig des 17. October d. I. ein schriftli.-cheS Offert bei dem Gubernial'Einreichungs-Protocolle zu überreichen. — Ein solches Offert aber muß versiegelt seyn und die Aufschrift enthalten, „Offert des N. N- fiir die Aeferung des Papierbedarfts für das Gubernium und die übrigen betreffenden Behörden in Laibach auf das Militärjahr 1643." Das Offert muß den Gegenstand des Anbotes und den Preis deutlich in Buchstaben ausgeschneben enthalten, und demselben müssen einige Musterbögen, von jeder Gattung, die geliefert werden will, beiger legt seyn , auch muß auf einem dieser Muster» bogen jeder Eatttmg «ebft der Summe d«r Preis und die eigenha-dize Unterschrift desOffe-renken erscheinen. Sollten die Offerte solcher Art erst am LicitationStage der Gubernial-Com« Mission überreicht werden, so muß dieses gleich beim Beginne der Verhandlung, daher bis 10 Uhr Vormittags geschehen.— 7. Jeder Osserent ist sogleich nach Ueberreichung seines Offertes oder nach gemachtem Licitations-Anbote für die gemachte Lieferungserklärung unwiderruflich verbindlich, fur das Aerar aber tritt die Verbindlichkeit erst nach geschehener Annahme des Anbotes von Seite des Guberniums ein. — H. Die zu liefernden Paplergattungen müssen sowohl hinsichtlich der Größe, als auch der Quantität, wenn nicht bessern, doch wenigstens mit jenen Mustern ganz gleich seyn, welche der Offe-rent eingelegt hat, und welche nach beschlossener Wahl und erfolgter Annahme von Seite der Gubernial-Commission werden paraphirt, zu welchem Ende der Lieferant die nöthige Bogenzahl sogleich beizustellen haben wird, falls solche nach der früheren Bestimmung nicht schon vorher beigebracht worden seyn sollten.— 9. Jeder Lieferungslustige hat eine mit zehn Percent nach seinem Anbote bemessene Caution bei der Licitation oder mit seinem Offerte einzulegen. — Diese Caution kann im Baren, oder durch eine pragmatikalische Sicherstcllungst Urkunde, oder auch durch Einlassung der zu fordernden Vergütung für sogleich abzuliefernde Papier« im gleichen Werthsbetrage mit der ermittelten. Caution geleistet werden. — Im Falle als der Bestbieter den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, vertritt das ratificirte Licitations-protocol! die Stelle des schriftlichen Contrat tts und das Aerar hat die Wahl, den Bestbieter entweder zur Erfüllung der ratisicirten Licita-tions-Bedinglmgen zu verhalten, oder den Contract auf dessen Gefahr und Unkosten neuerdings feilzubieten, und den erlegten Cautionsbetrag entweder im ersten Falle auf Abschlag der höheren Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz rückzubehalten; im Falle aber als der neue Bestbot keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. — 10. Wird die Quantität oder Qualität, oder das Format des gelieferten Paplers, im Wergleiche zu der Bestellung oder mit den Musterbögen zu gering oder nicht contractmaßig befunden und nicht binnen drei Tagen der Abgang gehörig ergänzt, oder die mangelhafte Parthie durch eine andere entsprechende ausgewechselt; so wird es demGu, bernium frei stehen, sich die bestellte Gattung und Quantität des Papiers von wem immer in oder außer der Versteigerung auf Kosten des Contrahenten zu verschaffen. — 11. Die Bezahlung der Vevgütungöbetröge wird dem Lief«« ranten nach Ausgang eines jeden Militär-Quartals und nach Beibringung eines classen« mäßig gestämpelten, mit der Empfangsbestätigung der Behörde, an welche die Lieferung geschah, über die quantität« und qua, litatmäßige Ablieferung documentirten Conto nach vorausgegangener buchhalterischer Adjusti, rung geleistet werden. — 22. Gleich nach geschehener Annahme der Offerte oder Licitations-Anbotewird mit dem Ersteher, respec. mit dem bestätiget werdenden Lieferanten auf der Grundlage der gegenwärtigen Bedingnisse der förmliche Licftrungscontract abgeschlossen werden, welcher mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die Erben des Contrahenten überzugehen hat, und wozu der Lieferant den classenmäßigen Stampel beizustellen haben wird. — Diesemnach werden alle Papicrfabrikanten und Papierhändler, welche zur vorbesagten Lieft-rungö-Unternehmung nach den angedeuteten Bedingungen Lust tragen, aufgefordert, zu der dießfälligen Minuendo-Versteigerung an dem im Anfang dieser Verlautbarung bestimmten Tage und zur festgesetzten Stunde entweder - 757 persönlich oder mittelst gehörig Bevollmächtigter zu erscheinen, oder die schriftlichen Offerte nach den ooangeführten Modalitaten einzureichen. — Laibach an< 22. September 1642. Carl Xaver Raab, k. k. Gubernial-Secretär. Z. ,593. (2) Nr. 223.6. V e r l a u t b a r u n g. Zur Deckung des Bedarfes an Kanzlei» Requisiten für das Gubermum und emige an« dere Behörden und Aemter, »m nächsten Ver-waltungs'Iahre »8^3, wird wegen Lieferung derselben am 17. October d. I., Vormmag um lv>Uhr bei dem k. k. Gubernium in kai« bach im Landhause eine Minuendo« Versteigerung abgehalten, und diese Lieferung demjen»-Zcn zugestanden werden, welcher d«e betreffenden Arllkel ln guter annehmbarer Qualität und ln der erforderlichen Quantität auf jedes-waliges Verlangen der Gubernial« Expedits-Direction um die billigsten Presse beizustellen sich herbeilassen wird. — Die beizustellenden Requisiten sind nach dem beiläufig berechneten jährlichen Bedarfe Folgende: a) Unschlittkerzcn Ibg Pf.; d) Rübsamenölß/I Pf.; «) kampen« dacht ordinären »^ Pf.; ^1) Lampenbachi ge« wirkten la Ellen; e) Packcvachsleinwand 6z Men; s) Pappendeckel 46a Stück«; ß) Weih< rauch 6^4 Pf.j b) Borssw'sche li Stücke; i) Kehrbesen ordmHre il2 Stücke; k) Kehr< Hefen mlt Borsten 5 Stücke; 1) trockenen Kampfer l«Pf.; m)Mewürznelken H Pfund; n)^weißen spanischen Pf. September 1842. Z. 1599. (2) Nr. 6897. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es scy von die« sem Gerichte auf Ansuchen des Magistrates der landesfürstlichen Hauptstadt Laibach/wider Gregor Mathias Drennig, wegen rückständigen Laudemiums pr. iZöfi., in die öffentliche Wer- 753 sicigerlmg des dem Exequirten gehörigen, auf iTc^mlne, und zwar auf den iH. November, 19. December 18^2, dann z6. Jan« ncr i8ä3, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bei der ersten noch zweiten Fe»lbietungs'TagsatzuNg um den Schatzungs, betrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangegeben werden wür» ve. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalllgen Licitationsbedlngnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Negi» stratum zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Executions,Führer durch vi-. Wurzbach eilijuschcn und Abschriften davon zu vellangcn. — Lalbach am 20. September 18^2. Z. i56c). (3) Nr. 72 l^ V.'N dcm k. k.-Stadt- und Landrcchte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über, das Gesuch des Andreas Igl,zh, Eessiv' när der Katharina Dimnig, Erbinn des Geurg Zscherne, ln dle Ausfertigung der Amortlsa-tions'E^icte, rücksichtllch des, über die Darle> hensscheinc clä«. 10. December 1806,2 6A, pr. zofi,, und ä<1«. 20. Iu,ii iLc>f), Nr. 552, i» 6)^, pr. 10fi., von der k- k. Kriegs'Zwangs-Darlehens - Gubermal» Liquidations-Commission ausgestellten, an Georg Tscherne lautenden, angeblich m Verlustgerathcnm Original-Rece-viffcs, ääa. Laibach den 3o. August 1626, Nr. 1253, gcwilllger worden. Es haben demnach oUe Iene, lvelche auf gedachtes Recepisse aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von emem Jahre, sechs Wo« chcn und drei Tagen vor diesem k. k, Stadt-imd Landrechte so gewiß anzumelden und am hängig zu machen, als nn Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers das ob-gedachte Rcctpissc nach Verlauf dieser gcsctzlt-chcn Frist für gctödtet, traft- und wirkungslos erklärt werden wird. — Laibach den 20« Sep, Aemtllchs Verlautbarungen. Z. 1593. (2) Nr. 61M. Verlautbarung. Am 10. October l. I. Vormittags von 9 bis 12, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, werden in dem Hause Nr. 153 auf dem alten Markte im 2. Stocke mehrere elegante Zim- mcreinvlchtunqostacke, als: Kästen, Sesseln, Epical, Sofa, dann Bettzeug, Bcttstärte und Küchcngeschirr aus freier Hand versteigert, wozu Kauflustige eingeladen werden. — Stadtmagistrat Laikach am 27. September 1842. Z. 1535. (2) ' "Nr76052. P u b l i c a n d u m. In Folge hohcn Gubernial-Decrets vom 10. August l. I., Z. 19469, und löblicher Kreisamts-Verordnung vom 21. 0., Z. 15672, wird die Minucndo-Versteigerung der Stadtbeleuch-tungspachtung hier für die Zeit seit 1. November 1842 bis letzten October 1845 am 15. October l. I. um 11 Uhr Vormittags im magistratlichen Nathsaale vorgenommen, und bei derselben der dermalige Pachtprcis pr. 23 fl. 5^ '/2 kr, für die Laterne neuer, und mit 4fl. 53'//kr. für die Laterne alter Art zum Ausbote bestimmt. Der dermalige Pachtschilling beträgt 3020fl. —Die übrigen Pachtbe-dingniffe sind bey dem Magistrate bei der betreffenden Abtheilung in den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen. — Stadtmagistrat Laibach am 24. September 1842. Z. 259'. (5) Nr. "°7^. Kundmachung. Bei dem k. k. Haupizollamte m Laibach lvird «m 20. October l. I. und den darauf folgenden Tagen in den gewöhnlichen Amtsstunden die Versteigerung mehrerer im Handel erlaubten Waren vorgenommen werden; welches mit dem Bedeuten hiemit kund gemacht wird, daß der Kaffeh und gestoßener Raffmad« zucker, so wie Zuckermehl, m Partien von 5 und 10 Pf./ und der Raffmadzucfer brodweise gegen sogleich bare Bezahlung hintangegMn werden wtrd. — K. K. Hauptzollamt Laidach am 29. September 16^2. vermischte V'erlantharungen. Z. ,6oH. (2) Nr. 2347. Edict. Jene, die auf den Nachiah des am ^. Scp. tcmber l. I. ohne Hinterlassung eines Testamentes versiolbenen Michael Schober von Deutsch, darf, auö was immer für einem Grunde einen Rechtsanspruch zu machen gedenken, haben sich. bei sonstigen Folgen VeS §. 6,4 b. G. B., hiev ortö bei der auf den ,^. October ,64?, Vormit« tags um 9 Uhr anberaumten Llquidationstagsaz-zung zu melden. Bezilksgelicht Reifniz den 24' September »842-