«67 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 39. Montag dm 17. Februar «873. _______ (75—2) Nt. 122l. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landesgericht als Preßgericht in Laibach auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des Leitartikes mit der Aufschrift: ,,23>l1Hi s)0sku8i" in der periodisch in Laibach erscheinenden Zeitschrist „KIovsnM nuroä" Nr. 34 vom 11. Februar 1873, beginnend mit ,Mrt.i ös Mku3" und endend mit ,Mo napr^'!" begründet dm Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe nach H 65 lit. ll. St. G.; es wird daher gemäß dem § 8 des Gesetzes vom 17ten Dezember 1862, Nr. 7 R. G. B., die von der Sicherheitsbehörde auf Ersuchen der k. k. Staatsanwaltschaftverfügte Beschlagnahme der Nummer 34 der besagten Zeitschrift auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 15. Oktober 1868, R. G. B. Nr. 142, dann des § 36 und 37 des Preßgesetzes vom 17. Dezember 1862, R.G.B.Nr. 6, bestätiget und zugleich die Weiterverbreitung dieser Nummer der gedachten Druckschrift verboten, sowie auch die Zerstörung des Satzes des beanständeten Leit- artikels und die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach/am 13. Februar 1873._________ (78) " " Nr. 105. Edict. Das k. k. Kreis- als Handelsgericht Rudolfswerth gibt bekannt, daß in Gemäßheit der Eröffnung des hierländigen k. k. Landespräsidiums für die h. handelsgerichtlichen Verlautbarungen im Jahre 1873 die „Laibacher" und „Triester" und das Amtsblatt der k. „Wiener Zeitung" bestimmt worden sind. Rudolfswerth, am 22. Jänner 1873. (79—1) " Nr. 30." Concurs. Der Lehrer-, Meßner- und Organistenposten in Steinbüchel, mit welchen ein fassioniertes Einkommen von 250 fl verbunden ist, ist zu besehen. Hierauf Reftectierende wollen ihre gehörig belegten Gesuche bis 1. März d. I. Hieramts einbringen. K. k. Bezirksschulrath Radmannsdorf, am 29. Jänner 1873. (71-2) Nr. 1812. Kundmachung. Die EinHebung der Hundetaxe für das Jahr 1873, und zwar von jedem Hunde ohne AuS-nahme im Stadtpomerio beginnt mit 17. Februar, und sind die neuen Hundemarken bis 28. Februar d. I. in der Stadtkasse gegen Erlag der Taxe Pr. 2 fl. zu erheben. Mit Bezug auf den ß 14 der Vollzugsvorschrift über die EinHebung der Hunoetafe werden sohin alle Hundebesitzer auf die zeitgemäße Entrichtung dieser Taxe mit dem Beifügen erinnert, daß vom 1. März 1873 an alle auf der Gasse betretenen und mit der für das Jahr 1873 festgesetzten Hundemarke nicht versehenen Hunde vom Wasenmeister eingefangen werden. Stadtmagistrat Laibach, am 10. Februar 1873. Der Bürgermeister: E. Deschman»