1993 Amtsl'lattMr Laibacher Zeitung Nr.277 Samstag dcn Z.December 1870. Erkenntnisse. Das l. l, kandrS- al» Prcßgerichl ^>l Praq hat unter d«>m >' v. M. vi, Hrh. ^0.">l". ill V(!lch dc> N,. il(12 dcs ,,!'<.!>>'.^" vom 5>. Novemlicl 1«?0 ,l>,gs» d,»« das Pellnrchrn drs § 65, ^, Sf. G. N. und dos Vergshrll t^s 8 39'» S>. G. K. licgrillidc»-beu Allilrls ,,() lv«i!llu!m,!l, !a> mit dcm Er-l^lillliisst vom 10. November 1870. Nr. 30748. die versllgtc Vc-ichll'^iiahmc der periodischen Zcitjchrist .,8!uvui." uuin sj. Noucm: bll I87s>. Nr. 120. wegen des in dem Artikel„k^ö i'!«,^ u»l»-^'^»" enthallenen Verbrechen? drr Slürnnn der üsi.üllichen Rühc nach g s,5 >il. , St. G. und Art. ll des Oesctzc« uom 17. Dr-«mbn- 1862. Nr. 6 R G. V., lichäligl n„d die Wlilnuerbrei->»Uss dieser Druckschrift in Rilcksicht d,^ cilirtrn Arlilrls vcrbole», (469—1) Nr. 8577.' Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 'i8"7,, kommen solqcndc Studentenstiftungen zuv Wiedcrbcsctzung: 1. Di>.' von Vlasius Blaznik angeordnete Stifluug jährlicher 30 st. ö. W., welche für studirende Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stifters und bei Aligange solcher für Studircnde, welche in der Pfarre Sclzach gebürtig sind, bestimmt ist und in allen Studicnadthcilungcn genossen werden kann. 2. Bei der Andreas Chronischen Stiftung der zweite Platz jährlicher 74 ft. 52 kr., zu dessen Genusse studirendc Söhne armer Bürger von Laidach, Krainburg und Oberburg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Odergymnasium ""gefangen bis in die Theologie, berufen sind. Das Präfentationsrccht steht dem fürstbischöflichen Ordinariate in Laibach zu. 3. Der crstc Platz der Franz Dcmsar'schcn Etlldciltcnstiftung jährlicher 5)2 fl. 50 kr. . auf Welche arme, wohlgesittete, talentvolle und gut studircnde Jünglinge aus der Stadt ^trainbuig, von der ersten Gymnasialclasse angefangen, dcn Anspruch haben. Das Vcrleihungsrccht gebührt dem Stadt-Pfarrer in Krainburg gemeinschaftlich mit dcn Kirchen- Vorstehern. 4. Die Caspar Glavatic'schc Stiftung jährlicher 47 fl. 40 kr. Das Präscntationsrccht zu dieser ausschließlich für die von dcn Brüdern oder den Schwestern des Stifters abstammenden Stndi^ lcndcn bestimmte Stiftung steht dem Aeltestcu der Familie Glavatic zn. 5. Die von Valentin Hoöevar errichtete Stif-lung jährlicher 32 fl. 8 kr., auf deren Genuß studirendc aus der AnVerwandtschaft des Stifters und sodann solche, welche in der Laibacher Borstadt ^rakau gebürtig siud, den Anspruch haben. Das ^laseutationsrccht steht dem hiesigen fürstbischöf-lachen Ordinariate zu. 6. Die vom Nudolfswcrther Chorherr« Franz 5"v. Ielovsek laut Stiftbricfes vom 14. April l. I., ^- 1?89, angeorducte Studcntcnstiftung jährlicher ^ ft. Auf den Genuß dieser Stistuug, welcher schon in der Hauptschulc beginnt und in allen Studien-Abtheilungen fortdauert, haben Studirende ans der ^Freundschaft des Stifters und bei deren Abgang brave Studenten aus Laibach oder Nudolfswcrth überhaupt den Anfpruch. Das Präsentationsrecht steht dem sürstbischöftichcn Ordinariate in Laibach zu. .., 7- Die Lucas Icrovscg'fchc Studentenstiftnug lahrlichcr 47 st. 38 kr., zu deren Genuß blos Studircnde aus der Nachkommenschaft der Töchter des Stifters berufen sind. 8. Bei der von Mathias und Friedrich Kastelic "richteten Stiftung der erste Platz jährlicher 28 fl. ^ kr- Hu,,, Gcnnsse dieses vom Gymnasium an °"f keine Studienabthcilung beschränkten Stiftungs-platzes sind vorzugsweise Etudircndc aus der Vcr-wcmdlschaft dcr Stifter, mit dem Zunamen Kastclic, U"d in deren Ermangelung Studirendc überhaupt ""ufcn. Das Präsentationsrecht übt der Aelteste "" Familie Kastclic auS. « 8. Bei der von Blasius Körte errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 39 st. 22 kr., auf welchen vorerst studireude Auvcrwandte des Stifters, sodann aber Studircnde aus der Gemeinde Schwarzcnberg bei Wippach den Anfpruch haben. Der Stiftuugsgcuuß beginnt im Gymnasium und dauert in allen Studienabtheilungen fort. Das Präsentationsrecht steht dem Curaten zu Schwarzenberg zu. 10. Der zweite Platz des Valentin Kus'fchen Studentenstipendiums jährlicher 47 ft. 16 kr., welcher für Studirendc aus des Stifters Verwandtschaft, sodann aber für solche, welche in der Stadt Stein gebürtig sind, von der ersten bis zur sechsten Gymnasialclassc bestimmt ist. Das Präscntations recht wird von dem Stadtpfarrer in Stein ausgeübt. 11. Bei dcr Lorenz Lakuer'schcn Stiftung der erste Platz jährlicher 43 fl. 86 kr. Derselbe ist für arme Studircnde in Laibach überhaupt bestimmt. 12. Das von Clemens Thadäus Grafen Lanthieri angeordnete Studcntcnstipcndium jähr licher 67 ft. 20 kr., welches für arme Schiller aus dcr Ortfchaft Wippach mit ausgezeichneten Sitten und gutem Studieufortgange, von dcr dritten Normalclassc angefangen, bestimmt ist. Das Bcr-lcihungsrccht stcht dem Pfarrdechantc in Wippach zn. 13. Bei der Georg Lenkovic'schen Stiftung der crstc Platz jährlicher ^3 ft. 68 kr., auf welchen wohlgesittete Studircndc den Anspruch haben, die Priester zu werden und dem Baterlandc zu dienen, dancbcn aber auch für das Seelenheil des Stifters zu cclcbrircn nnd zu beten verbunden sind. Der Stiftungsgenuß ist nach zurückgelegten Grimnasialstndicn auf die Theologie beschränkt. 14. Bei der von Polidor Montagnana errichteten Stiftung dcr zweite und vierte Platz von je jährlichen 73 fl. 78 kr. Zum Gcnussc dieser auf die Studien in Laibach beschränkten Siistungsplätze sind arme Studirciide in Laibach überhaupt vom Gymnasium an bernfen. 15. Die von Franz Oblak angeordnete Stu-dcntenstiftung jährlicher 1^9 ft. 26 kr., welche für Studircnde aus der Auverwaudtschaft des Stifters und in deren Ermangelung für solche arme Studircudc ohne Unterschied dcr Ncligion und dcr Studicnabthcilung bestimmt ist, die in Laibach gebürtig und dahin zuständig sind. 16. Bei der Christos Plankclj'schen Stiftung der zweite und dritte Platz mit je jährlichen 27 fl. 94 kr. Auf den Gcnnß dieser Stiftnngsplä'tze, welcher durch fünf Jahre der Gymnasialstndien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre dauert, haben studirendc eheliche Bürgerssöhnc aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach den Anspruch. 17. Das von Thomas Poklukar errichtete Studcntcnstipcndium jährlicher 20 ft. 50 kr. Dasselbe ist für studircndc Anverwandte des Stifters unter speciellen Bedingungen, und bei Abgang solcher für Studircndc aus dcr Pjarre Obcrgörjach bestimmt. Dcr Stiftungsgcnuß ist unbeschränkt und stcht das Präscntationsrccht dem sicffcn des Stifters und dessen Nachkommen zu. 18. Der zweite Platz der Johann Prcsern-schen Stndcntenstiftnng jährlicher 139 fl. 92 kr. Zum Genusse dieses Stiftungsplatzcs sind Studircnde in Kram, welche Hoffnung geben, daß sie zum geistlichen Stande gelangen dürften, mit vor zugswciscr Berücksichtigung dcr Anverwandten des Stifters, berufen. Dicfes Stipendium, dcsscn Prä-sentationsrccht dein hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegte» Gymua-sialstudicn nur in dcr Theologie noch fortgcnossen werden. 19. Bei der von Anton Naab errichteten ersten Stiftung der zweite Platz im Iahrescrtrage von 102 ft. 32 kr. Derselbe ist sur gut studirende Bürgcrssöhne Laibachs, von der vierten bis zur Beendigung dcr sechsten Gymnasialclasse, bestimmt. 20. Bon demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 fl. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studircnde aus des Stifters oder dessen Gemalin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling Weltpriester wird oder in einen geistlichen Orden eintritt. DasPräsentationsrecht bei beiden letztgedachten Stiftungen stcht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 21. Bei der von Lorenz Raiki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 79 ft. 16 kr. Zum Genusse desselben sind blos Studirende aus der Anverwandtschaft des Stifters berufen, wobei jenen, welche von männlicher Seite abstammen, vor denen aus der weiblichen Linie der Vorzug gebührt. Der Stiftungsbezug ist von der Nor-lualschule angefangen auf keine Studicnabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Fara bei Kostet aus. 22. Dcr zweite Platz der Matthäus Rau< nicher'schcn Studentcnstiftung jährlicher 101 ft. 38 kr. Dieselbe ist vorerst für Studirende aus der mütterlichen und väterlichen Verwandtschaft des Stifters, sodann für Studirende aus dem Markte und der Pfarre Vak, ferner für Söhne der vormaligen Unterthanen des Graf Lamberg'schen Ca-nonicatcs und endlich für Studirende aus Kram überhaupt bestimmt. DaS Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbifchöflichen Consistorium zu. 23. Der zweite Platz der Franz Roic'schen Stiftung jährlicher 43 ft. 80 kr,, auf deren Genuß vorzugsweise studirende Verwandte des Stifters, sodann aber Studirende aus der Pfarre Dcutschruth in: Görzcr Gebiete den Anspruch haben. Die Stistungsdauer ist auf keine Studienabthcilung beschränkt und das Präsentationsrccht gebührt dem Pfarrer in Deutfchruth. 24. Das Freiherr von Nossctti'sche Stipendium jährlicher 19 ft. 6 kr, dcssen Genuß auf die ersten sechs Gymnasialclassen beschränkt ist. Das Präscntationsrccht stcht, nachdem die Anver-wandtschaft des Stifters erloschen ist, nun der k. k. Landcsstelle zu. 25. Der zweite Platz der Georg Thomas Numpler'schen Stiftung jährlicher 26 si. 38 kr., welcher für Studirendc aus der Verwandtschaft des Stifters und in Ermanglung von folchen für jene aus der Verwandtschaft des Friedrich Pcrse bestimmt ist, und wobei alsdann auch andere Stu< dircnde berücksichtigt werden können. Das Prä'sen-tationsrccht übt derzeit dcr Domherr am Agramer Metropolitancapitel Dr. Lukas Ad. Rumpler aus. 26. Bei der von Adam Franz Schagar angeordneten Stiftung dcr zweite Platz jährlicher 39 ft. 58 kr,, welcher vom Gymnasium angefangen bis zur Theologie genossen werden kann. Auf diefes Stipendium haben vor allen die Verwand« tcn des Stifters Anspruch welche den Namen Schagar führen, dann die entfernter« Seitenver-wandtcn und endlich studirende Bürgerssöhne aus Stein. Das Präsentationsrecht sttht dem Aeltesten aus der Schagar'schcn Abstammung zu. 27. Bei der Matthäus Schigur'schen Stiftung der zweite Platz jährlicher 43 ft. 44 kr. Derselbe ist für Studirende aus der väterlichen und mütterlichen AnVerwandtschaft des Stifters, dann für Studirende aus der Gemeinde St. Veit bei Wippach, und endlich aus dem Bezirke Wippach bestimmt uud auf keine Studicnabtheilung beschränkt. Der Pfarrvicär von St. Veit bei Wippach ült hicbei das Präsentationsrecht aus. 28. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jähr licher 27 fl. 70 kr., welche blos für Studirende aus den drei hiczu berufenen Familien, deren Repräsentanten nnd nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Marcus Vavpetiö im bestandenen Beznte Münkcndorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist auf leine Studienabtheilung beschränkt. 1949 29. Der zweite Platz der Friedrich SkerpM' schen Stiftung jährlicher 43 fl. 40 kr., auf dessen Genuß Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters und alsdann solche, welche in der Stadt Stein geboren find, den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser Stiftung, welche von der zweiten Gymnasialclasse angefangen, durch sechs Jahre genossen werden kann, übt der hiesige jubil. Magistrats-Secretär Josef Biditz, als Aeltester aus der Verwandtschaft des Stifters, aus. 30. Bei der Christof Skositz'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 56 fl. 36 kr. Zum Genusse dieses Stiftungsplatzes, welcher nur am Gymnasium und in der Theologie genossen werden kann, sind arme Studirende überhaupt berufen. Das Präsentationsrecht steht dem fürstbischöflichen Ordinariate in Laibach zu. 31. Bei der von Mathias Sluga errichteten Stiftung der dritte und sechste Platz von je jährlichen 62 st. 14 kr. Hiezu haben solche Studi^ rende Anspruch, welche ll) von den im Dorfe Zauchen bei Vischoflack und anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, aus der väterlichen Sluga- und mütterlichen Krok'schen Familie, abstammen; b) mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; c) aus der Nachbarschaft St. Johann zu Zauchen gebürtig, und ä) endlich Kramer überhaupt sind. 32. Bei der von Anton Thalnitfcher v. Thalberg angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 103 st. 66 kr. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen, welche von den Schwestern des Stifters abstammen, in Ermanglung solcher aber auch arme, gut gesittete und gut studirendc Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Stande haben, und insbesondere Zöglinge des hiesigen sürstbischöflichcn Knabenseminars (Aloi-sianum). Die Stiftung, bei welcher das hiesige Domcapitel das Präsentationsrecht ausübt, kann nach zurückgelegtem Gtziunasium nur noch in der Theologie sortgenosscn werden. 33. Die Carl Umek'schc Stiftung jährlicher 78 st. 50 kr., aus welche studirende Anverwandte des Stifters und bei Abgang derselben andere arme, gut studirende Jünglinge den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium angefangen unbeschränkt und das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbifchöftichcn Ordinariate zu. 34. Bei der eisten Stiftung „Unbekannt" der zweite Platz jährlicher 40 st. 62 kr., sowie auch 35. die zweite Sludentenstiftung „Unbekannt" im dermaligcn Iahresertrage von 33 st. 40 kr. Beide sind sür wohlgesittete und dürftige Studirende in Laibach bestimmt. 36. Das von Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 fl. 86 kr Dasselbe kann von einem gut studirenden Bürgerssohne aus Laibach von der vierten dis zur Bolleudung der sechsten Gymnasia 1classe genossen werden. Das Präfenta-tionSreHt wird vom hiesigen Stadtinagistrate ausgeübt. 37. Bei der von Andreas Weischel angeordneten Studcnteustiftung der zweite Platz jährlicher 60 st. 22 kr. Auf den Genuß dieses aus die Gym--nastal» und theologischen Studlen beschränkten Stif« tungsplahes habcn Studirende auS der Weischel« oder Gorjanc'schen Befreundschaft und, bei Aogang solcher, studirende Jüngünge ans dem Dorfe Ober-jeuchling den Anspruch. 36. Endlich das von Friedrich Weitenhiller errichtete und für einen armen, gut studircnden Gymnasialschüler der sechsten Classe bestimmte Stipendium im jährlichen Ertrage von 41 fl. 98 kr., bei welchem das Präsentationsrccht dem bevollmächtigten Weitenhilier'schen Patronatsrepräscntanten Herrn Vmceuz Seumg in Laidach zusteht. Studirende, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, lpden ihre mit dem Taufscheine, dem Dürsügleits- und Impfungszeugnisse, dann mit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Scbulsemestern, und im Falle, als sie das Stlpendium auS dem Titel der Anver. wandtschaft beanspruchen würden, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis Ende December 1870 im Wege der vorgesetzten Ttudiendirection Hieher zu überreichen. Laibach, am 19. November 1870. K. k. Landesregierung für Arain. (472—3) Nr. 1152 s. Kundmachung. Der Magistrat wird am 7. December l. I., ^ Vormittags um 10 Uhr, eine Licitationsverhand-lung wegen Beistellung und Verführung von (Hrubcu- und Bruchstein schotrer, dann Rieselfchotrer und Dolomitsand abhalten und ladet hiezu Unternehmungslustige mit dem Beifügen ein, daß die Lici. tationsbedingnisse hicramts eingesehen werden können und daß ein 10perc. Badium noch vor Beginn der Licitation zu Handen der Bersteigerungscom-mission von jedem Anbotsteller zu erlegen sein wird. Auch schriftliche, ordnungsmäßig verfaßte Offerte werden vor Beginn der mündlichen Licita-tion angenommen. Stadtmagistrat Laibach, am 25. November 1870. Der Vürgermeistcr: Dr. Josef Suppan. (1) Nr. 11980. Kundmachung. Dienstag am 45. dieses Monates, Vormittags um 11 Uhr, wird Hieramts die Licitation zur Verpachtung der stiidt. Eisgruben abgehalten, und es werden die Unternehmer hiezu eingeladen. Stadtmagistrat Laibach, am 1. December 1870. Der Bürgermeister. (466—3) Kundmachung. Die Krankenvcrpflegung in dem Militär-Garnisonsspitale zu Laidach wird aus die Zeit vom 1. Jänner 1871 bis letzten December 1871 im öffentlichen Concurrenzwege mittelst versiegelten schriftlichen Offerten, entweder durch Verpachtung der Spitalskostdereitung (tracteurmäßige Berkösti-gung der Kranken und commandirten Mannschaft) oder durch Emliefcrung von Bictualien und Getränken sichergestellt werden. Im ersten Falle kann der jährliche Geld-verdicust beiläufig auf 20.000 fl. veranschlagt werden. Im letzteren Falle würde das beiläufige Lie-ferungserforderuiß jährlich betragen: 500 Stück Mundsemmeln ü. 3 Loth 27000 „ „ ä. 6 „ 10500 „ „ il 9 „ 13800 Stück halbweißes Brot il 16 Loth 19000 „ „ „ il 2ü „ 220 Centner Rindfleisch, 40 „ Kalbfleisch, 60 „ Mundilichl, 50 „ Semmelmehl, 60 „ Weizengnes, 20 „ Ne6, 20 „ gerollte Gerste, 8 „ gedörrte Zwetschken, 12 „ „ Bohnen, 12 „ „ Erbsen, 12 „ „ Linsen, — „ frische Butter, 30 „ Rindschmalz, 1^2 /, Kümmel, 50 „ Erdapjel, 20 „ Sauerkraut, 12 „ Grün speisen, ^ „ Krenn, '/. „ Zucker, 50 Eimer rothen Wein, — „ weißen „ 12 „ Bier, 20 „ Weinessig, — „ Weingeist, 1 „ Branntwein, 800 Maß Milch, 400 Stück Limonien, 400 „ Blutigel, 12000 „ Eier, 250 „ Hühner, u. s. w. Vom 1. December 1870 angefangen werden in der Nechnungskanzlei des k. k. Garnisonsspitales zu Laibach die näheren Contractsbedingungen zu Jedermanns Einsicht anstiegen, so wie auch dortselbst die Formularien zu den Offerten für beide Sicherstellungsarten bereitwilligst ausgefolgt und die zu leistenden Badien bekannt gegeben werden. Die Badien und beziehungsweise die künftigen Cautionen können entweder in barem Gelde oder in Staatsobligationen oder in Hypotheken-instruments erfolgt werden. Bank^ und Staatsnoten werden nach dem vollen Nennwerthe angenommen. Staatsobligationen werden überall nur nach dem Tagescurse angenommen. Sämmtliche Staatsobligationen müssen mit den zugehörigen Coupons und den Talons versehen und auf einem besonderen Umschlagsbogen nach ihrem Zeichen und Nennwerthe beschrieben sein. Hypothckarinstrumente müssen von einer k. k. Justizbehörde als vollkommen rechtsgiltig bestätiget und darin die verbürgten Geldbeträge klar und be< stimmt ausgedrückt sein. Insoferne die bisherigen Contrahenten sich wieder an der neuen Lieferung betheiligen wollen, können dieselben anstatt der Badien die Depositenscheine über die bereits erliegenden Cautionen dem Offerte beischliesien. Die zum Badium bestimmten baren Gelder und die Staatsobligationen können auch bei einer Kriegscasse oder bei dem k. k. Militär-Garnisons-spitale in Laibach gegen Depositenschein erlegt werden, in welchem Falle das Offert nur mit dem Depositenschein zu instruiren ist. Den Offerten muß auszer dem Badium auch das politischerscits bestätigte Soliditäts- und Lei' stungsfähigkeitszeugniß zugelegt werden. Die Anbote müssen in den Offerten deutlich mit Ziffern und Buchstaben ohne aller Correctur geschrieben und dürfen darin keinerlei Nadirungen vorgenommen werden. Offerte ohne Badien bleiben unberücksichtigt. Die Offerte zur traiteurmäßigen Berköstigung haben auf fixe Preise für jede einzelne Speisegattung zu lauten, es können aber auch die Preise nach den vorgeschriebenen 6 Dia'tenportionen, dann der Portion für die Kommandirten, beziehungsweise Wärterinnen pr. Kopf und Tag gestellt werden. Die Offerte für Einliefcrung der Bictualien und Getränke haben gleichfalls auf sire Preise zu lauten. Bei Ausfertigung der Offerte ist sich gclmu an das von der Spitalsrechmmgskanzlei ausgefolgte Formulare zu halten. Besondere Bedingungen oder Ausnahmen können und werden nicht berücksichtigt werden. Bei den Offerten zur Einlicfcrung der Bic-tualicn und Getränke ist es derk. k. Militär-Intendanz freigestellt, auch nur die Lieferung cinzel' ner Artikel zu genehmigen und dagegen jene Artikel auszuscheiden, bezüglich welcher überspannte Prciscmbotc gemacht worden sind. Die versiegelten Offerte müssen längstens bis 10. December 1870, 11 Uhr Vormittags, unmittelbar bei der k. k. Militärintendanz in Graz eingebracht und auf der Adresse beigesetzt werden: „Offert für das Militar-Garnisonespital in Laibach." Spätere Offerte werden nicht berücksichtigt. Boui k. k. Militär-Garnisonsfpitale zu Laibach, am 28. November 1870. Die I'pitnls-Commi/sion.