Intelligenz - Vlatt 5ur Raibacher Leitung ^^ 79. Donnerstag den 2. Muli 1833- Uemtliche ^erlaulb^runZen. Z. LZ7. (l) Nr. 967^1517. V. St. Kundmachung. In Betreff des Bezuges der allgemeinen Verzehrungsstruer von der Bicrerzeugung in der Piovin; Krain , für das Verwaltungs- Iahr l855, und rücksichtUch auch für ein wci» teres Jahr. — Die k. k. iUyrlsche Eamcral- Gefallen^Verwaltung macht hnrmit bekalmi, daß der Bezug der allgemeinen Verzchrungs. sieuer von der Biererjeuglmg in der Provmz H^rain, für das Verwaltungs« Iahc ^L5ü der Verpachtung ausgesctzl, und zu diesem Ende die Concurrenz mutelst schrlftllcher Offerte mit dem Bemerken eröffnet werde, o^ dcr Pachc- verlrag zwar nur für daö Vecwaltungs'Iahr i8)(>, jedoch dergfstak abgeschlossen wcrdcn wnd, daß m so frrn der Verlrag drei Mo» nute vor Ablauf des Verwaltungs - Jahres z326 von der einen oder dcr andern Seite nicht aufgckündet werden sollte, derselbe auf ein welccrcs Jahr u n t e r d e r g l eich enBe« dingung seine Gültigkeit beHalle. — Von dltjcr Verpachtung wird jedoch dle Abnahme der Vet-zchrungssleuer von der Bieremfuhr in ble Hauptstadt ^»bach, so wie auch des dleftr Stadt und cmdern Orten in der ProvinzKrain bewilligten ^ocal-Zuschlages ausgenommen. — Für den Bezug der allgemeinen Verzehrungs- sieuer von der Bie'.erzeugung ln Krau:, wnd zum Ausruföoreise dec Bclrag von l/^ibc) si., sa^ze vlerzchn Touftnd Elnhundcrt neun und Fünfzig Gulden E. M. festgcsitzt. — Die Of- ferce sind bis zum 7. August ,635, Mittags um l2 Uhr, im Bureau deS Vorstandes der k. k. illyrlschen CameralGeftillen-VerwaltUlig zu ^albach, im Hohn'ichcn Hause, Eons.'Nr. 362 zu übcne,chen, und mit der Aufschrift: »Anbot für den Bezug der allgemeinen Vcr- „zehrungsstcuer von der Biererzeugung", zu verschen. — Die schnftlichcn Offerte dürfen keine Elauscl, welche mit den Versteigerungs- bedingmssen nicht j,n Emklange wäre, enthal« ten, sondern müssen vielmehr die Versicherung enthalten, daß der Ossercnt, dll üv der Al), tündigung ul^d in dcn Vcrsteigcrungsbedlng« niffen enchaltcnen Bestimmungen genau bcfol« zen werde< — Hlerbci wird deincrkt, daß die Offerenten bei Eröffnung der Offerte zugegen sein können, und daß, sobald diese beginnt, nacktragl'chc Offerte eben s" wenig mehr be» rüclslchügr werden, «lb Offerte, welche abwei^ chcnde Nedcnhcdingunc!cn enthalten. Auch blei« ben jenc Offcüc, welche wo anders als an dein obcn bc^clchnctcli Orte übcneickt werden, außer Berücisicktlgung. — Zur Pachtung wird Iv'dcrmann zugelassen, dcr nach dem Gesetze und nach der ^ndcs-Verfassung von sollen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist. — Für jeden Fall sind Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung der PachjunH ausgejcklosjcn / welche schon crimmallsch «bgc» urtheilt waren, oder auch nur in einer cn« minalgt'ichtlicken Untersuchung gestanden sind, und bloß aus Abgang rechtlicher Bcwnse frei gesprochen wurden. — Um sich zu versichern, daß nur verlaßliche Unternehmer »n die Eon» crnrcnz treten, wird cm Angeld von 10 ojo des festgesetzten Flscalprelses gefordert, welches lm Baren ode-r in österreichischen Staatsobli« gallonen, bci lehtern nach dem bekannten letzten Wlcner börscmaßigen Courswerthe, entweder bei der k. k. illvnschcn Cameral-Gcfallen-Ve»» waliungs-Cassa in ^'aibach, oder bei einer an« dern k. k. Eameral.Beznks-Cassa zu lcistcn ist. — Ueber den Erlag des Angeldes ist sich m dem Offerte mittelst des Original-Legschcins auszuweisen. Auf vorkommende Offerte ohn« Angclo oder Produzirung des Erlagscheines wild keine Rücksicht genommen. Das Angeld dts Bestbieters wird bis zur Entscheidung, und lm Falle der Annahme bis zum Erlag der festgesetzten Caution zurückbehalten, dagegen das Angeld jener Offerenten, deren Anbote nicht angenommen werden, glcich nach Vollen-» dung der Vcrswgerungs«Tcigsatzung zutückge-stellt werden wird. — Dcr Pachtvertrag wird mit jcncm Offcrenten abgeschlossen werden, dessen Anbot für das Gcfäll am vortheilha^ testen erscheint. Die Entscheidung hierüber wird nach erfolgter hoher Hofkammer-Genehmigung, dle sich vorbehalten wird, dem Bestbieter un« verzügllch eröffnet werden, bis wohin der Offe-rent für seinen geinachten Anbot verbindlich bleibt. — Dic übrigen Bedingungen sind fol» gcnde: — 1) Dcr Pächter ist verpflichtet, sich genau nach den Bestimmungen des Verzeh, Nlngc'sttuergcsctzes, welches mit der k. k. illp, 5^8 nschen Gubcrnial-Currende, clclo. 26. Juni 162g/ kund gemacht worden ist, und nach dm auf das Pachtobject Bezug nehmenden nachträglich cvftoiscnen Vorschriften und Entsche», dungcn zu benehmen. — 2.) Melbt der Päch« ter verbunden, zugleich mit der allgemeinen Verzchrungssteuer auch den der Hauptstadt Lai« bach und andern Orten m der Provinz Kram, um welche es sich handelt, bewilligten Ge, mcindzuschlag, wenn die Einbebung von ihm gefordert wird, von den betreffenden Gewerben unweigerlich einzuheben, und den cmge< hobcnen Zuschlag, wcnn nichts anders verfügt wird/ auf dem nämlichen Wege und m derselben Zeit, wie den Pachtschllllng abzuführen. — 5) Wird dem Pachter die Pflicht auferlegt, daß er von dem in der Hauptstadt Laibach ^erzeugten, und über die städtische Ver» zehrungssteuer.Linie hinausgeführten Bier die Mehrdiffcrenz zwischen den Tanffsatzen für die Biererzeugung allf dem Lande, und jen?r in der Scadt Laibach mit 23 kr. C. M. pr. Eoner, so wie auch den vollen hiefür eingehobenen Gemelndzuschlag unter dcn dleßfalls bestehen? den, und bei der k. k. Eameral-Gefällen-Vcr« waltungs-Negistratur, so wie auch bei dem k. k. HaUpt-Zoll - und Steliercdc-rllmte in Lal-,bach eingesehen werden könnenden Modalitäten zurückzuvergüten habe. — /^) In Bezug c, die zu seiner eigenen Deckung erforderlichen Bestimmungen und Vorkehrungen zu treffen. __ 5.) W»rd dem Pächter gestattet, se,ne Pach« tung ganz oder theilweis? an Unterpachter zu überlassen. Dleselben werden jedoch von dcn Eameral«Oefälls. Behörden blo« ä!s Ngenten des Pächters angssehen, welcher für all< P^m» te lm Pachtr-ertrag« haftend und dem Aerar verantworillch blt>bt. — 6.) Ist d?r PäHt^r verpfilchtet, dcn »ontrahirten Pachtschilllng «n gle,chm monallicben Raten am letzlen Tage ei« nes jeden Monats, und wenn bleser em Gonn-odec Felerlag wäre, am uoiau^ehenden Werktage an die k. k. Cameral-Bczirkg-^ssa in kai« bach abzuführen. — 7.) Als Birafsonction ßegen eine höhere als die tanffmaßige, oder überhauvr unglbührllche Gteueiabliahme w'.rd fcftgeseyt, baß der Pachter nicht nur jenen Be, trag, welchen er über den Tarlffsatz, sondern auch jenen Steuerbetrag, welchen er überhaupt ungebührlich u»n den Parthflen eing^hoben hat, denselben rückvergüten, überdieß auch den zwanjlgfachen Betrag von der wlderrccht» lich eingehobenen Virz?hrun>is« Gteuer dem Gefalle als Si'afe zu erlegen schuldig stie. — Er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung selner Pachtrechte a'ufgesselltrn Personen. — 8.) Ge» schi.'ht unter dem Einsiüsse dcs Pächters eine Uebrrtretung ^er Verzehrur,gsstöUtr>Vorschr!f-tcn, lo wird die eingebrachte Strafe dem Aerar verrechnet. Entstehen lm Laufe der Pachtung neue steuerpftlchlige GcwerbdlUnternehmungen, und geflattct der Pächtlr d>e Au^üburig derselben, ohne daß dle Parthel den ocrgfscbricbe: nen gefällsämlllchen Erlaudnlßscheln gelöst, undsii5dc>m»t bei ihm aus^^ fenllichen Obligationon noH^hen ^r Zc,t des Erlages bestihendtn börsc^iäßlgcn Eoutswtrthe zu erlegen, od»r aufReall.'ältN gesetzlich sicher zu stellen, folglich die auf die verpfändcte«) Rea-lttaten gehö^g intabullrr« SlchllsiellunjjsNlr« künde Mit stachwtlsttlia, dcr g lcli^eten gkfthli-chen Sicherheit einzuleben, dayer, wenn d,e saution im Baren geltlsiec wird, der als Reugeld bereils erlcqte Nttrag eingerechnet, oder falls die ganze Eautlun mnlelft einer Realhy-poihek versichert wlrd, zu^ckge^cllt werden wird. Sollte dieses nicht erfolgen, so ficht es der k. k. illyrischen Cameral-GefaiUn-Verwal' tung frll, schaye verfallen einzuzlfhen, und' auf Gefahr und Ko^ln des somrahcnten eine neuerliche Adsindulig, Verpachtung oder dze tariffmaßige Gebühren - <3lnhebung einjulctten, und den hiernach auf dem einen oder dem andern Wege in Entgegenhaltung zu dem gemachten Off.rte sich crgebend.cn Mmderbetrag rechtlich wider lhl^ zur rollen Genugthuung dcs Aecars, und zwar chnc Emrechsiung des besonders verfallenen An-geldcs geltend,zu machen, wogegen em etwa sich ergebendes günstiges Resultat der Pacht-. Versteigerung oder der tariffmaßigen ^lnhebung rur dem Gefalle zum Wortheile gereichen soll. — 11.) Wenn der Pachter mit einer Pacht-schiUlngsratc ,m Rückstände bleibt, so soll das Berar berechtigt sem, von dem säumigänPach-ter den Rückend, entweder,m gerichtlichen Exe-cutions-Wege, oder in Gemaßheit der mlitclst dcr Eurreride des k. k. illprischin Gubernmms, 6äo. 9. Mai l655, Nr. 96)^, bekanntgegebenen hohen Hofkammer» Verordnung vom 2. April 1833, Nr. iI8oäN5ää' auch lm politischen Wege hcrelnjubrlngen, oder qber, dle lvcltere Gtfaüselnhebung nach Gutdünken durch gewählte Gequefier besorgen zu lassen, oder «uf Gefahr und Kosten des säumigen Pacht,rs da5 Pachtobject neuerdings felljubieten. Sollte abtr dle Pachtversteigerung erfolglos bleiben, so behalt sich das Aerar die Abfindung M'M' ss.e,uerpi!llcht!gin Partheien, oder dic tarlffmäs« sige Emhcbung vor, und es wird sich rücksicht» llch der Kosten, so wie der allfalligen Differenz an der EauNon, und im Nothfalle an dem übl-lgen Vermögen des contractbrüchigen Pachters schadlos gehalten werden. — Ein allen» falls sich ergebendes günstiges Resultat derPacht-Versteigerung, Abfindung oder tarissmaßigess Emhcbung aber ssll nur dem Gefällt zufl«ßen, dieselben Rjchte sollen de.n Aerar zustehen, wenn der Crsteher den Antritt der Pachtung verwllgern/ oder vor oder wahrend der Pach» tung sich offenbaren würde, daß dem Pächter ein oder des andern in dieser Kundmachung ausgesprochene Hlndermß zur Antretung odes Fortsetzung der Pachtung entgegen ssehe. — 42.) Für den Fall, als der Pachter die ver< tragsmaßlgen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, ficht es den mit der Sorge für, die nchtlge Zuhältung dieses Pachttontractes beauftragten Behörden frei, age jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erful« lung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pachter für alle Ansprüche, die er aus dem Vertragemachen zu kö-nnen glaubt, dcr Rechtsweg offcn steh'n soll. — i3.) Ist der Pachter verpflichtet, auf jedesmaliges Verlangen dtr k. k. »llyrlscden Camera!-Gcfallen-Verwoltung unoerwelßerllch die Einsicht ln die Rechnungen zu gestatten, auch richtige Auszüge aus den» srlben über die gesammte Biererzeugung über Aufforderung vorzulegen. Endlich — IH.) Liegt es dem Pachtcr ob, die Stamvelgebühr für das in den Handen der k. k. Cameral-Gefallen-Verwaltung bleibende, mn dem claffen-mahlgen Gtclmpel zu versehende Vertrags-3xemplare zu befireitrn. — Von der k. k. ver« einten illprischen Eameral-Gefallen-Verwaltung. Laiback am 27. Juni i635. vermischte Verlautbarungen. 3> 656. (,) 26 I. 3lr. 325. Feilbietungs - Gdict. Vom Bezirksgerichte Tressen wild ^icmit öf« felitlich kund gemacht: Gs sei über AnluHen der Frau Anna Naglnsch von Neuftadtl, mit hierorti« gem Bescheide vom heutigen, I. Nr. 325, in die executive FcUoictung der, dem Gegner MathiaS Omachen von Sl. Stephan <;eböc,gen, der I65l. Staatsherlschaft Sittich, öul> Rcct. Nr. 4^ ,^z ticnftbaren, auf »365 fl. gerichtlich ^csctäplen Hal» bl.n Hu?e sammt Iln - und Zu^eböraew.lll^et, und zu deren Bocnuh'ne drc« Felld'eluligstelmine, als: auf oen 22. Iul«, 22. Auguss und 22. Scvtemb« l- I., jederzeit VormiltagS 9 Uhr, in I^oco ber Nlalllät mit dem Beisätze anberaumt lrorten, daß, 38a wenn diese Realität weder bei der ersten nc?F? zwei» ten Flllbietunqslagsahung um den S^ayungs» werth oder oarüber an Mann gebracht werben sonn» te, solche bei der drillen und letzten auch darunter hintanaegeben werben rvülde. V5ozu Kaustustige mit l>em Veilahe c>n obbe^ stimmten Tagen und Stunde zu erscheinen biemit «ingeladen werden, daß die 3lcital'.6liöbedingn,ss-, als auch der GrundbuchseNract läglich in tiefer AmtKtanzlei zu den gewöhnilchen Arnlsstunden en,» gesehen werden tonnen. Treffen am »7. Juni iL35. 8. 635. (3) I. Nl. «277. Edict. Asse Jene, welche auf ten 3l.lchlc>si ees im Monate März zu Tüffcr in Ole^ein. ad intczta^c» veriiorbenen Michael Fent, bausircnben Olsenivoa» lenhändlers von Sella bei Unccctkurn anfäffiq, «us was immer für einem Nechlsgrunee Ansplüche zu stellen vermeinen, oder zu selben was schul« den, baden z«u der vor diesem Nezirssqerichte auf den 22. Juli »655, BocmlltagK 9 Ubr ana.eor0» «eten Liquidations > und AohanelungstHgiaHung so gewiß ,u erscheine»,. alg siä) wi^ri^enö Oc» stere die Folgen deK 6.4. tz. r. G. V. sclvsi ,u. zuschreiben haben, und die Lebte?« aber im orbenl» lilben Rechtswege belangt werten würden. Be»ilkögericht Rupertshof zu Nlust^ctl am 9^ Mai »Ü55. Z. 406. (^) Anzeige.'! Ein Haus, im Bezirke der Umgebung ?ai> bachs, zwei Stuliden von Latbach und eben so ui^'l von Oberlaibach entfernt, auf dcr Haupt Tvie, sier Sttaßl lst zu verkaufen. Dieses Haus ist zum Betriebe eines Wirthshauses und andererSpecu-lationen vollkommen geeignet, ganz gemauert, und im besten Zustande, mit drei Zimmern, einem gewölbten Gelreid-Magazm, Keller sammt Stallung auf 3o Pferde, einem Garten und Küchengarten, aus freier Hand gegcn billige Bedingnlsse zu überlassen. Lledhaber belieben sich »m nämlichen Hause, zum Dragoner, Nr. 22, anzumelden. Für das Gut Thurn an der Laibach wird tin Verwalter gesucht. Mit diesem Posten ist ein silc« Gehalt von 25c> ft C. M. urid ber Be^ug dir Gcund-duchs - und Verdrllfuliqs, Gebühren im bti-laufigen Betrage von jährlichen 5o st., nebst ^ !er Wohnung im Gchloß^edaude, verbunden. Diejenigen, welche tmje Vtdz.^ssung zu erhalten wünschen, haben >br« mit den Zeug-Nljsen der Vefahlgu^g zur Arundbuchsführung «nd über lhre bleherlge Olcnstlnstung belegten Gesuche bis zum :^. k. M. I'^ll bei tem Gutsitchaber einzureichen, und sich über die Möglichkeit einer Cauticnsltistung von 400-« 5oc> fl. ausjuwetscn. ^ Laibach am 29. ,Juni i825. Z' 660. Zu der liackstens.^tatl habenden Firmung hat Gefertigter die l?hre, seine neuer, Firmungs-und Tauf-Mcdalllcn, mit und-ohne Filigran-Verzierung nach vorgelegten gedruckten Fa« brikspreisen bestens zu empfehlen. Da dlese Denkmünzen das solideste, schönste und bleibendste Andenken gewähren, welches lmmer Palhen den Kindern geben können, so schmeichelt er sich mlt gefälligen Abl'.ahmen in seiner Woh« nung am alten Markt, Nr. 25 beehrt zu wer« den, allwo er sich auch in zeder Graveurar-beit fortwahrend bestens recommandirt. Lose der großen Lotterie der Herrschaft Kuntschütz sind mit den Vortheilen und Preisen, wie sie das Handlungshaus in Wien gibt, in der Lottokollectur am altcn Markt, zu haben. Wolfgang F. Günzler. Z. 661. li) "^ In der Iudengaffe, Haus^Nr. 23l, sind zwei Wohnungen nebst einem Gewölbe bis Michaeli i635 zu vergeben. Die eine, zu ebener Erde rückwärts, besteht m zwei Zimmern, Küche, Keller und gemeinschaftlichem Dachboden; dle zwette aber im zwcicen Stocke, besteht auS zwel Zimmern, Küche, Speis, Keller und einer Dachkammer. Auch ist zugleich in dem Hause Nr. 7Z bei Rosenbach/ eine Wohnung, bestehend in zwei Zimmern, Küche und Keller, zu vergeben. Nähere Auskunft deshalb erhalt man b?i dem Hauseigenthmner in der Iudengasse Nr. 25l, im ersten Stocke. 3. 619- (7) ' Verkauf einer Apotheke. Die corrcnte mlt allem Nöthigen versehene, sich des besten Zuspruches erfreuende Apotheke zum goldenen Engel in dcr Hcr-,engage, m Warasdin, wlrd nach Ableben des Herrn Joseph Triszna, für dessen Erben, am ,5. Juli ll. c lm L'cltationswege an den Meistbietenden hintangegeben. Kauflustige werden demnach zu diejer Versteigerung auf den obcrwaynten Tag eingeladen. — Die Be» dmgmsse als auch sonstig nähere Auskunft hierüber ertheilt Herr Ludwig von Pcvko in W»s raN'il'., aufpouofrcie Bueft,