zur Laibacher Zeitung. ^ 76. KamNag drn 26. Iluni 18^>1. CWVernial- Verlautbarungen. Z. 667. (2) Nr. ^5075. E i v c u l a r e des f. k. illyrisch en Guberniums. — Betreffend die Auszahlung der «m ,. Iun» ig^l m der Serie 55 verlosten fünfpercenti-gen Banco»Obllgailolim. In Folge elnes hohm Hofkammcr-Präsidial-De Zlnscn bezogen haben. — Im letzteren Falle haben sie die verlosten Obligationen bei der Filial-Credits-Caffe einzureichen. — Laibach am 10. Juni 1641. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, V,cc-Präsident. Friedrich Ritter v. K reiz be rg, k. k. Gudernialrath. Z. 850. (3) Nr. 5222/?. Dic Bankdirection hat den Termin zur ?lnnahme und zur Umwechslung doppelfarbigcr Banknoten zu 5 fl. und 10 fl. sowohl für ihre Cassen in Wien, als für die sämmtlichen Bank-silialcasscn im ganzen Umfange der Monarchie bis Ende December '18^1 verlängert. — Dieser Beschluß der Bankdirection wird hiemit in Folge Eröffnung des hohen Hofkammer-Präsidiums vom 2. d. M., Z. 338'l, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 15. Juni 18N. RreisänuliOe Verlautbarungen. Z. 877. (2) Nr. 8471. Verlautbarung. Vermög hohen Gubernial-Indorsat-Auftrags vom 28. l). M., Zahl 13127, ist der Bedarf der für das vereinte Priesterhaus zu Klagenfurt während des Studienjahres 18^/42 nothwendigen Materialien und sonstigen Erfordernisse ün Minucndo-Verstcigerungswegö beizu-schasscn. — Die dießfälligen Erfordernisse bestehen ncdst den A'usrufspreistn in Folgendem,? « Ausrufs. « preis pr. . Z ^ .... f. Slück,Elle Hieraus ^ ^ cOcllauft- )c., nach berechnet v'« Benennung der Material-Gegenstände. dem vom sich das l^-I ^ Klagenfur. Gelderfor. ^! Bedarf. ter Stadt,! derniß » magerho- mit > benenCur» » rentpreise. ^ " st- >kr-l st» i kr. 1 350 Ellen '/^ breites eingelassenes schwarzes Tuch...... 1 45 612 30 2 400 „ "/5 breiten schwarzen Pertan.........— 3 ^l 226 40 3 250 „ Talarbinden .............. — 16 66 40 4 60 Stück 1 Elle lange Mantclschlingen ........ -> l0 10 — 5 60 ,, Olivenknöpfe .............— 2 2 — 6 80 Paar schwarze Sockenstrümvft..........— 36 W — 7 70 „ schwarze Duxerstrümpfe..........— 50 58 20 8 110 „ weißzwlrnene Männerstrümpfe........ 1 — 110 — 9 130 Stück blaue leinene Sacktücher.......... — 30 65-5. 10 550 Ellen 1 Elle breite weiße Lcdcrleinwand.......— 2'j 220 — 11 680 „ dctto detto hanfreistcne weiße Hauöleinwand ... — 2'1 272 — 12 80 „ detto detto dunkelblaue Hauslcinwand.....— 22 29 20 13 60 „ Tischzeug.........'..... — 24 24 — 14 60 „ Handtücherzeug............. — 16 16 — 15 60 „ ^ Ellen breiten Madratzcn-Ueberzugzeug..... — 20 2«! — 16 150 ,, 1 Elle breite Strohsacklcinwand........ — 10 25! — 17 55 Stück Halbkastorhüte ............. 1 55 105 25 18 700Pfund Kerzen mit Bamnwollcndocht ......... — 18 210 — 19 l00 „ dctto mit Garndocht......» . . . . — 17 28 20 20 WO „ Baumöl............... — 24 40 — 21 200 Paar Männerbandclschuhe.......... 2 24 480 — 22 170Klftr. Brennholz, gemischtes, hartes, gut getrocknetes von 12- zölligcr Scheiterlänge, in das Haus gestellt ... 2 45 467 30 23 400 „ altstämmiges, gut trockenes Föhrenholz von 12zölliger Scheiterlänge, in das Haus gestellt...... 2 24960 — Zusammen . . — l->W96>45 Tie Lieferung wird dem Mindestfordcrn-dcn überlassen, und die Limitation am 30. Juni d. I,, Vornnttaqs um 9 Uhr in dem Directions-Locale des Priesterhauscs, unter Beobachtung nachstehender Vcdin,?nisse abgehalten wer-den: 1. Müssen alle Lieferungsartikel, wovon die Muster zur Einsicht vorgelegt werden, von guter Qualität, und das Talartuch fest und farbhaltig seyn. — 2. Sollte der zur bestimmten Zeit abzuliefernde Artikel dem vorgelegten Muster nicht entsprechen, so wird der Ersteher strenge verhalten, denselben zurückzunehmen, und dafür ohne Zeitverlust bessere Ware zu stellen; wofern er sich aber hierzu nicht herbeilassen wollte, so steht es der Priestechaus-Dircction frei, den abZustellcndenArtlkcl in der bedungenen Qualität, auf Kosten und Gefahr des sich erklärten Lieferanten dem Alumnate ohne Verzug zu verschaffen. — 3. Ist die zur Abstellung jeder Materialien-Gattung anbevaum« te Zeit genau einzuhalten. Es muß demnach die erste Hälfte deö erforderlichen Tuches, der Leinwand und des Perkans bis 20. August, die zweite Hälfte des Tuches, der Leinwand und des Pcrkans, dann der Tisch- und Handtuchzeug, die Talarbwden, Mantelschlingcn und Dlivenknöpfe, die erste Hälfte Kerzen, und das auf Kosten des Erstchers im gut getrockneten Zustande ins Priestcrhaus zu liefernde Brennholz bis 20. September, die schwarzen Sockenstrümpfe, die weißzwirnenen Männcrstrümpfe, die leinenen Sacktücher, die erste Hälfte der be-nöhlgten Bandelschuhe, die zweite Hälfte der Kerzen bis 20. October l. I., die erforderU- 455 chcn Halbkastorhüte bis letzten Jänner 1842, die schwarzen Duxcrstru'mpse, und die zweite Hälfte derBandclschuhe bis letzten März 1842 abaestellt werden. Das Baumöl wird nach Bedarf zu 4 Pfunden vom Ersteher abgeholt werden. — Äck Wenn von irgend einem der zu liefernden Utikcl vor dem Ausgange des Lieferungs-Con-tractes eine das für das Schuljahr 18"'/^ entworfene Präliminare übersteigende Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Lieferant den allfälligen Mehrbedarf ebenfalls um den Licitatwnsprcis beizustellen, dagegen soll er aber nicht berechtiget seyn, eine Entschädigung anulsprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. - 5) Zu dieser Minuendover-steiaenmg wird Jedermann zugelassen, wenn er entweder ein 10 > Vadium hinsichtlich jener Artikel, worauf er licitiren will, noch vor dem Anfange der Natation erlegt, oder wenn er sich mi lcqalen Zeugnissen seiner politischen Obng-ke't ebenfalls noch vor der vorgenommenen Licl-ation ausweiset, daß er hinlänglich bemittelt sen und die erstandene Lieferung zu leisten ver-"aa — 6) Die bare Bezahlung der abgelieferten Artikel wird entweder sogleich ganz oder in Naten je nachdem die Priesterhauscasse mit dem erforderlichen Geldvorrathe versehen seyn wird gegen die vom Erstcher ausgestellte clas-seimäßige gestämpelte Quittung geschehen. — 7) Ist das Limitations-Protocoll durch die ^Verfertigung für den Mindestbietenden sogleich, für das Pricstcrhaus aber erst nach erfolgtcr Bestätigung dcr hohen Landcsstelle verbindlich^ selbe hat also einstweilen die Stelle eines ordentlichen Contractes zu vertreten, mit dem Beisätze iedoch, daß in dem Falle, wenn keine form-i^en Contratte errichtet würden, und sonach die Stelle derselben Ersteher verpflichtet sind, ^ in besaaten Protocol die classenmäßigcn S?a'n vel von der nach ihrem Mindestbote für 5Vä :u liefernde Quantum entfallenden Summe l^i-u eaen - Nach beendigter Licitation wird auck die Vermiethung der Wäscheremigung für das Priesterhaus und die Alumnen hier, wah-end dcs Schuljahres 18'', behandelt un^ für einen Alumnus wöchentlich 16 V, k. W. B>. angenommen werden. Won dieser Behandkmg können die Bedingnisse und auch die Mu,tcr der ;u liefernden Materialien inzwijchcnbel der Priesterhaus-Direction eingesehen wcroen^-K. K. Kreisamt Klag^^^a^9^Iun^ Z7^865"(2) Nr. 9174. Verlautbarung. In dem Kloster der Ursulinerinnen m Laak werden über herabgelangte hohe Gubernial-Be-wllligung noch in diesem Jahre Bau - Reparationen zur Ausführung kommen. Dafür sind folgende Kosten veranschlagt: für Maurerarbeit 112 fl. 57'/, kr., Maurermateriale 174 fl. 38 kr., Zlmmcrmannsarbeit 137 si. 21V kr ' Zimmermannömateriale 1012 fl. 36 kr., Tisch-Ierarbcit22 fl., Schlosscrardeit 22 fi/35 kr.' Schmidarbeit 5 st. 24 kr., Spenglerarbeit 17 st! 30 kr., Hafncrarbeit 10 fl., Eisengußcnbeit 30 fl., Glaserarbeit 5 fl. 36 kr., Anstreicherar-bett 9 fl< 28 kr. Zusammen 1560 fl. 9'/. kr. Für die Herstellung dieser Arbeiten und Materialien wird am 9. Juli l. I. Morgens um 10 Uhr eine Minuendo - Versteigerung bei diesem Kreisamte abgehalten werden. — Dazu werden alle Unternehmungslustigen mit dem Bedeuten in Kenntniß gesetzt, daß der Bauplan, die Baudevije und Versteigerungsbedingungen bei dem Kreisamte vorläufig eingesehen werden können. — K. K. Kreisamt Laibach am 19. Juni 1841. Stavt mW lanorcchtliche Verlautbarungen. Z. 669. (2) Nr. 4842. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Krain wird durch gegenwärtiges Edict alien Denjemgen, dmen daran gclegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in die Eröffnung des Eoncurses über das gesammte im Lande Krain befindliche bewegliche und uns bewegliche Vermögen des Ioj, Buschitsch, Haus« befitzer hier m der Stadt suk Eonsc. Nr. 2)2, gewl'llgct worden. Daher wird Jedermann, der an crstgcdachten Verschuldeten eine Forderung zu stillen berechtiget zu seyn glaubt, animt e'innert, bis zum 22. September 184^ die Anmcldulig seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage rmder den ;um dießfal« ligcn Maffcuertretcr aufgestellten Dr. Johann Zwayer, unter SubstitUlrung des Dr. Joseph Kleindielist, bei diesem Gerichte so gewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Nechr, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen; als widri-gens nach Verfließung des erstbestimmten Tages Niemand mehr angehört werdenj, und die« jenlgen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Krain befindlichen Vermögens des emgangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollten, wenn ihnen wirklich ein Compensations- Recht gebührte, odcr wenn sie auch ein eigenes 456 Gut von der Masse zu fordern hatten, oder wenn auch ihre Forderung auf em llegmdes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Glaubiger, wenn sie ctwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ungeachtet des Compensations-, Eigenthums-, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten ge« kommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. — Uebrigens wird den dießfalligen Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzlmg zur Wahl emts neuen, oder Bestätigung des bereits aufgestellten Vermögensverwulters, so Vvie zur Wahl eines Glaubiger, Ausschusses auf den 26. Juli lö^l Vormittags um g Uhr vor diesem k. k. . Crobath, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 13. April 1841. Anmerkung. Bei der ersten Fcilbietungs- tagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen. Laibach den 12. Juni 1841. Z. 861. (3) Nr. 4368. Von dem k. k. Stadt - und Landrechtc in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Herrn Anton Ritter v. Abramsberg in die öffentliche Versteigerung der, im Lande Krain liegenden, auf 27470 fi. geschätzten Abramsbergischen Gült, im Wege der Execution bewilliget, und hiczu drei Termine und zwar auf dcn 13. September, 18. October und 22. November l. I., jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Gült weder bei der ersten noch zweiten Fcilbietungstagsatzuug um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen Licitationöbe-dingnisse, wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichcu Registratur zu den'gewö'hülichen Amtsstunden, oder bei dem I),-. Kautschitsch einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach am 8. I'.ni 1841. Äcmtliche ^erlatttvarungen. Z. 855. (3) Nr. 4730/V. Kundmachung. Zur Herstellung mchrcr^r Conservations-Arbeiten in den beiden hicrortigen Gcfällcn-wachkasernen zu St. Peter und am Froschplahe, dann Beistcllung einiger Feuerlösch-Requisiten, wird bei dieser Camcral-Bezirks-Verwaltung in ihrem Amtslocale am Schulplatze Nr. 297 im zweiten Stocke vorwärts, am 30. Juni 1841 um 10 Ul>r Vormittags eine Minuendo-Licitation abgehalten werden. Die zu liefernden Arbeiten sind in den nachstehenden Betragen veranschlagt, und zwar: für Maurerarbeit 46 fl. 41 kr., fürMaurermateriale49st. 22 kr., für Steinmetzarbeit 12 fl. 9 kr., für ZimmeF-mannsarbcit 36 st. 33 kr., für Zimmermannö-materiale 20 si. 19 kr., für Tischlerarbeit 20 fl. 45 kr., für Schlosserarbeit 25 fl. 39 kr., für Klampferarbcit 13 si. 30 kr., für Anstrcicher-arbcit 17 st. 50 kr., für Glascrarbcit 51 kr., für Feuerlöschrequisiten 44 fl. 30 kr., somit die Gcsammtsummc von 288 st. 9 kr. — Die zur Uebernahme dieser Arbeiten und Beistcllung der Feuerlösch'Requisiten geneigten Unternehmer werden zu dieser Minuendo - Licitation mit dem Beisatze eingeladen, daß jedcr Licitant den zehnten Theil von dem veranschlagten Ge-sammtbetrage, welcher als Ausrufsprcis angenommen werden wird, derCommission alsVadium zu erlegen hat, und die Licitationsbcdingnisse täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der hierämtlichcn Expedits-Kanzlei eingesehen werden können. — K. K. Camera!-Bezirks-Vcr-waltung. Laibach am 18. Juni 1841.