MR. 3»tt. Tamstag den 3 September »85». Z. 4l3. .1 Nr. l3l^l. Ku « d l« a ch ll n g. Das hohe k. k. Handelsministerium hat mit dem hohen Erlasse vom l'^. Juli «559, Z. l«N9U, dem Mathias Hribar, blugerl. Wag ncrmcister zu Laibach, aus cine Verbesserung der Strohschneidc - Maschine, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer eines Jahres zu ertheilen befunden. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Was hiemic zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Landesregierung. Laibach am 20. August ln5!>. Z7H47 a (I) Nr. l^9«»4 Konkurs Verlautbarunss An der k. k. Normalhauptschule in Laibach ist die Stelle eines provisorischen Gesang- und Musiklehrers mit einem Iahrcsgchallc von ^72 si. 5»U kr. österr. Währung und einer Remunera-tion jahrlicher 5,2 ft. 50 kr. österr. Währung aus dem krainischen Normalschulfonde in Erledigung gekommen. An 'derselben Lehranstalt ist zugleich der Posten eines Musikschul-Hilfslehrers mit einer jährlichen Remuneration "von '^7,0 si. öfterr. Währung aus dem Laibach er Musik schulende provisorisch zu besehen. Bewerber um eine djeser Stellen haben ihre an die k. k. Landesregierung in Kram gerichteten und gehörig dokumentirlen Gesuche, worin sie sich über Alter, Religion, sittliches Wohl-verhalten, bisherige Dienste, über ihre Lehrbefähigung überhaupt, und ihre musikalischen Kenntnisse insbesondere auszuweisrn l)aben, bit, Cube September »859 im Wege ihrer vorgesch-ten Behörde bei dem Kapitular-Konsistorium in Laibach zu überreichen. Von der k. k. Landesregierung. Laibach den 2«. August »«59. Z ^5? «'(,) Nr. ,2954^79 Zu besetzen ist cine Oberamts »Offizialen stelle euentuel bei dem k. k. Hauptzollamte in Tricst in der X. Diätenklasse, dcm Gehalte jährlicher W5tt si und dem Quartlcrgeldc jährl. i«» si. öst. W. und mit dcr Verbindlichkeit zum Erlag einer Kaulion im Gehallsbelrage Bewerber um diese Stelle oder eventuel um eine derlei Stelle mit dem Gehalte jährlicher 945 si und «40 si öst. W., lind im Falle der Verwendung in Triest mit dem obigen Quar-licrgclde, haben ihre gehörig dokumeulirten Gesuche unter Nachwl'isung der allgemeinen Er fordernisse, der bisherigen Dienstleistung, der abgelegten Prüfungen, insbesondere jener aus dem neuen Zollverfahren und der Warenkunde, dann der vollständigen Kenntniß der italienische» Sprache, der Kautlonsfahigkeit, und unter Angabc, ob und in welchem Grade sie mit Finanz Beamten des hierortigen ^erwaltunasacbietes verwandt oder verschwägert sind, im Wege b"' v''9ese^n Behörde bis 25.' September l, I. del dem Oberamtsdirckcor des k k svi..nt Zollamtes in Tr.est einzubringen ^ ^ K. k. Finanz-Landes-Direktion. Graz am 26. August ,ft5»!> ^ "" " ^ ^ ^ Nr. .«7.. Ueber die Verpachtung des Bezuges der allae meinen Verzehrungsstcuer, mit Einschluß dcs 2<>^ außerordentlichen Zuschlages und der Gemeinde» zuschlage in der k. k. Provinzialhauptstadt Laidach, dann dcr Limen-, Weg- nnd Brückenmäuthe, sowlc dcr Wasscrmauth in Laibach. Von der k. k. Fmanz-Bezukö-Direktion in Laibach wird hekannt gemacht, dasi 1. der Bezug dcr allgemeinen Verzchrungö-steuer, mit Einschluß des außerordentlichen ^U"/<» Zuschlages und der Gemcindezuschläge in der k. k. Provinzialhauptstadl Lalbach, mit Ausnahme der l. f. Steuer -») von der Biererzcugung in Laibach; li) von der Erzeugung des Branntweins und anderen gebrannten geistigen Flüssigkeiten und o) von den unter k bemerkten steuerpflichtigen Artikeln in der Einfuhr nach Laibach, und 2. die Linien-, Weg- und Brückenmäuthe und die Wafscrmauth ,n Laibach, und zwar beide Pachtobjekte 8ul> Nr. l und 2 vereint auf die Dauer des Verwaltungsjahres l8Utt, d. i. für die Zeit vom l. November 1^59 bis letzten Oktober I«tt<», rmc oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung für die nächstfolgenden Vcrwaltungsjahre llKil und l^UA im Wege dcr öffentlichen mündlichen Versteigerung und durch Annahme schriftlicher Offerte werden in Pacht gegeben werden. Die Versteigerung dieser Objekte wird am !5. September l«5,i) Vormittags W Uhr bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Laibach Hs.-Nr. 2i»7 am Schulplatze, unter nachstehenden Bedingungen abgehalten, und es wird im Falle eines günstigen Erfolges mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot sich als der vorteilhafteste darstellen wird. Als Ausrufspreis für den Bezug der Ver zehrungösteuer, mit Einschluß oeü 2i)''/<> Zuschlages und der Gemcindezuschlagc in der Hauptstadt Lalbach, wicd der Betrag jährl. »AU.ttlö fi. 2U kr. Sage: Einhundert dreißig tausend acht» hundert dreizehn Gulden 2U kr. öst. Wahrg., wovon 50,^M> st. ö W. auf den Gemeinde-zuschlcig entfalle,,, fcst>)csetzt. Für die ^iinln-, Weg- und BluclV„mäl,tl)e, dann die Wassermauth in der Hauprstaot Lai-bach, wird aber als Ausrufspreis der Betrag jahlicher l555^ st.. Sage: funfzehntausend fünfhundert fünfzig zwei Gulden ö. W. festgestellt, wovon auf die ») Wassermauth.......47 si !)) Wegmauth an der Wiener Linie . . »929 » c) » », » Kärntner Linie . A-i.'»-i » ll) „ auf » St. Peters Linie . l ltt^ » (,') >, « »> Kuhthaler Linie . lttl) » l) Weg- u. Vvuckenmaulh an der Trie, ster Linie sammt dem Wehrschran- ken in der Zirnau.....5,)<^ » ^) Weg' u. Brückenmauth an dcr Karl-stadter Linie ... . . 'w?5 „ daher . . ,5.i52sl. entfallen. !. Die schriftlichen, mit 3ll kr. Stempel versehenen Offerte müssen längstens bis l-i. September ls59, li Uhr Abends, versiegelt und mil der Bezeichnung des Pachtobjetteo von Aun.':'. versehen im Bureau des k. k, Finanz-Bezirts. Direktors zu Laibach übergebe» werden; sie müssen den angebotenen Betrag in Zahlen und Buchstaben deutlich ausdrücken und sind von dem Anbotstcllcr mit dessen Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unterzeichnen. Parteien, welche des Schreibens unkundig sind, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen und dasselbe ncbstdcm vom Namensfertiger und noch einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohn-ort ebenfalls anzugeben ist. Offerte welche nach dem oben bemerkten Schlußtermine oder nicht vorschriftsmäßig vcr-saßt einlangen, sowie Offerte, welche wo an-bers als an dem obbezeichneten Orte überreich! werden, bleiben außer Berücksichtigung. 2. Zur Pachtung wird Jedermann zuge-l"ssl'n, welcher nach den Landesgesehen hievon "icht ausgeschlossen lst. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen , welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine krimi-nalgerichlliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Uebrigens sind auch diejenigen Individuen, welche zufolge des Strafgesetzes über die Ge-allsübertretungen wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefallsübertrclung in Untersuchung gezogen und abgestraft, oder wegen Abgang rechtlicher Beweise losgesprochen wurden, durch sechs, auf den Zeitpunkt der Ucvertretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre von der Versteigerung als Pachlwerber ausgeschlossen. 3. Wer im Namen elneö Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legal,', sirten Vollmacht seines Machtgebcrs bei der Kommission vor der Lizitation ausweisen. 4. Jeder Vcrsteigerungslustige muß den zehnten Theil des für ein Jahr entfallenden AuSrufprciseö für den Bedarf der Verzehrungö-stcuer, mit Einschluß des außerordenlllch.'N 2<»)k Zuschlages und der Gemeindezuschläge in der Stadt Laibach, dann den tt. Theil des AuK-rufpreises bezüglich dcr Linien -, Weg - und Brückcnmauthe dann der Wassermauth in Laibach bevor er zur Versteigerung zugelassen wild^ der Lizitalions-Kommlssion als Vadnun übergeben, oder sich bei derselben ausweisen, daß er diesem Betrag bei einer der k. k. steier. illyr. küstcnl. Finanz - Landes Direktion unter, stehenden Gefallskassen deposilirt hat. Dieser Erlag muß im Baren oder in k, s. Blaatspapiercn „ach dem lf Offerte ohne beigeschlossene voischriflsmaßige Vadien oder Erlagscheine des bei einer k. k. Gefalls-kassa deponirten VadiumbctrageK wird keine Rücksicht genommen werden. <». Nach beendeter Versteigerung wird der vom Bestbictcr crlc^e Vadiumbelrag zurückbehalten, d>'.'. übrigen Offcrenten wilden hinqcgen !!)»e Vadlen zurückgestellt werden; insoferne cS die LizitatlonS - Kommission nach den obwaltenden Umständen nicht angemessen finden sollte, auch noch das Vadium deS einen oder des andern Anbieters bis zur höhern Entscheidung zurück zubehalten, 7 Die schriftlichen Offerte dürfen keine Klausel enthalten, nxlche mit den Lizitations^ bedingnissen nicht im Einklänge stehen, sondern müssen vielmehr mit der Versicherung versehen sein, daß dcr Offerent die in der Aükülidiaung und in den Lizitationsbedmgniss.'n enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. 8. Die schriftlichen Offerte w.'iden nach Beendigung dcr mündlichen Verstci,qn ihrem Namen anzunehmen, recht6gilt«g aufzukünden und die allfälligc Auskündung' anzunehmen und überhaupt alles rcchtsbindcnd für Alle zu thun und zu lassen, was in Folge dco Pachtverhältnisses gegen die Gcfä'llöbehörven von ihrer Zelte gechan oder gelassen, oder von Beite der Be Horden von ihnen verlangt oder untersagt werden kann. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstillen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie stch als Mitschuldncr zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefällsärar zur Er fullung der Pachtbedinqunqen verpflichten; zugleich müssen sie in dem Offerte jene Mitosse-renten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjektes geschehen kann. 14. Der Ersieher der Linien-, Weg- und Brückenmäuthe der Hauptstadt ^!aibach ist ver> pflichtet, während seiner Pachtperiode auch die zu Folge hohen Landesregierungse: lasses vom lA. November l><.'>5, Z. ?<>W», bewilligte und noch fernerhin bewilligt werdende Pflastermauth cinzuhcben, und sich seinerzeit wegen Feststellung der näheren, die Psiastermauth berührenden Bedingungen mit dem Stadtmagisttate in ^!aibach ins Einvernehmen zu setzen »nd ohne Einstuß der Gcfällsbehörden dießfallö einen abgesonderten vertrag abzuschließen, l 5,, Der Pächter hat die skalamäsjige Stem-pelaebühr für das in Handen der Gefällsbe-hördc ucrbleibende Kontraktöexemplar zu entrichten. lll. Die weitcrn allgemeinen Pacht- uuo Lizitationsbedingnisse können bei dieser k. k. Finanz'Bezirks'Direktion in den gewöhnlichen Ami ^stunden eingesehen und werden vor dem l Beginne der l!izitation vorgelesen werden. K, k. Finanz-Bezirks Direktion, ^aibach am ^7. August l^.'iN. Z. 4« zu Stein, in der Zeit vom ». November l«5!) bis Ende Oktober l^ijO erforderlich werdenden zweizentrigen Pulverfässer, w>r5 am ls. September l^.">^ von !) bis l2 Uhr Vormittags im Amtsgebäude des obbcnannten Kommando's eine öffentliche Minuenoo-^zitation abgehalten, wozu die Erstehungölustigcn eingeladen werden. Die ^lzicationsbeoinglussc sind folgende: 1) Die zu liefernden m'uen Pulverfässer, deren Bedarf sich auf 2W<» Stück belauft, müssen aus weichem, trockenen, von Aesten ganz freiem Holze, wasserdicht erzeugt sein, aus höchstens 24, an den Fröschen einen, am Bauche Vi Wiener Zoll dicken Dauben, 2 Böden, wo-oon jeder nicht aus mehr als zwei Theilen bestehen darf, dann l^l Stück in vier Abtheilungen zu drei angelegten hölzernen Reifen bcste-yeu, und müssen 27 Zoll Höhe und 22 Zoll zum größten Durchmesser haben. 2) Ist der Ersteher verbunden, die erzeugten Fässer um den erstandenen Preiv in da5 l. k. Magazin nach Steiu zu liefern, ohne eine Fracht-, Mautl> oder sonstige Transport-Entschädigung von dem hohen Aerar zu bean-spruchcn. In diesem Magazine werden die Fässer untersucht, und die anstanoloö übernommenen dem Lieferanten gegen klassenmäßig gestempelte .Quittung aUsoglelch bezahlt werden. Die Lieft'Nlngü-Raten werden dem Ersteher nicht bestimmt, jedoch ist derselbe verpflichtet, 0ie erste Rate längstens in zwei Monaten »ach der ihm bekannt gewcndencn Ratifikation dev LizitaiionS-Protokolle zu liefern und hat sich die folgenden Lieferungen so einzutheilen, daß er bis Ende October <«) Nach beendigter mündlicher Lizilalion werden die schriftliche!' Offerle eröffnet und das beste Offert bestimml den Ersteher; sollten zwei oder mehrere Offerte mit gleichem Anbot anlangen, so hat, wenn die Offerenten nicht zugegen sind, das früher angelangte Offert al6 annehmbar zu gelten; sollten die Offerenten zugegen sein, so wird unter diesen allein weiter lizitirt. 7) Ist der Bestanbot eines eingelangten Offertes, wo der Offerent nicht bei der Lizi-tation zugegen ist, dem bei der Lizitation gemachten Bestbote des Anwesenden gleich, so hat der Anwesende den Vorzug Nach geschlossener ^izitation wird kein Offert nu hr angenommen. ") Wenn zwei oder Mehrere diese ^.ft., ,^ »ungen in Gesellschaft übernehmen wollen, so wer- D den alle diese in «olillllm haftend angeschen; sie .M müssen aber einen Geschäftsführer ernennen und namhaft machen, an welchen sich die das Geschäft leitende Militär-Behörde in allen auf dieses Geschäft bezüglichen, wie immer Namen habenden Angelegenheiten zu halten und auch ihm allein gegeil seine Quittungen alle Zahlungen leisten wird. !>) Jeder Lizitant muD mit dem ortsobrig-kcitlichen Zeugniß über seine Befähigung zu dieser Pulverfasser-Einlieferung versehen sein. Nähere Bedingnisse können bei dem k. k. Zeugs Artillerie-Kommando Nr. Il» zu Stein täglich eingesehen werden. 3^om k. k, Zeugs-Artillerie-Kommando Nr. '^lU in Stein, '5 142!). (2) Nr. 272/;. Edikt. Mil Äczllg !l>; Starre vcm Vnlwre, gegrn l!l»zm Zeiovz or«» Si. Georgen. l»ll-„. ^li 6. <'. «. <',< z" o'z z» rrftichcüdcn Foldcr»üg pr. 2<><1 ft,, sich kclnc Kli»fl»sli^c„ ^.-inridcl hai^sl». dcil'er ^l dtl ailf t'c» 23. Slpicmlier o. I. Nl,^cc>id„rlc,, zweittli!'^^l.i^ss,l)!ln^ s^sschrillcn irnoc» ,i>ird. K. k. ^e^iifö.nnt Ki'Nlil'nlg. als Gericht, am Z. 1430. (2) N>. 27:ll). E d i k l. Vom l. k. Vczill^nitc Krninl',,^. «lö Gencht, wird im Naä'h.ui^e r,s Eoikles oom 7. Mm d. I.. Z. I4l»2, t'ck!i„n! ^rmachl. d>i6 zll der auf den 24. d. M. aiiqcmonelc!» crslln T^gsl'tzling zxr crckutir'e" zcill'iclui!^ rcö Der Iosrfn KllsMinn nthöligrü. im ^rainl'urgcr Icllx- lie^ci^cn Äckcrö. j»l<->eml'er c». I. «ingrl)rd»t!ln zwci.en Fcill)ie» lui'göliisisahi!»^ qcschlülcn werben wird. iiriUltt'nr^ dcn 2^i. August 1!>^!). g. ,442. (2) 0ir. ^ti08. Edikt. Ven dcm k, k, Bfz'ltsamte Fristrih, als Oe. richt, w>,d dls »»bell,»,!! wo d.finlllchen Malia Htlralit< vo» Tricst, Zrceiüi» dcs Hcrrl« Anton Lch'Ndelj^izl) von sseistritz, hisinit esinnell, d^ß man die Nulnlt vom Bcsa>eil>e I l. Ionics I. 'I , 9 84, lU'lr oic zu G,mftm dei< A»tm, Schi>^"sschi'ch l,e. wlUig'l U.'.d V0l1^gk„e S»!pl,!!,l^'Ulc,li0N d,s' Zlss,l'N v^-i, 27^ Auqust v I. auf lc>,, anf d.r im Grund, buche 9ü'dels.^g ^>.imminence,, Rcaliiät zu >l)len Gullst<ü inl^'lNiilcn N^si9.,l'bu»!tl,,q von« 4, No< UlMdcr l8,^5, p<><<> 50 f>, , 0. Edikt. 3 I'l'n««. l;!. ^l,ll l I, Z ^.^7t>, ter Fs.iu ^ii.l.si., Pilch, rusch Hl>r>>i Ds. Reck, ^s.qc" It.^I.l<:<» lü,0 Antmi l.<»v:»^»s>lo, ucto, Zahlung von« 7350 si s- «, <: "!>d il'!cksichli>cl) .'Z'll)lu!,g^N!,flsa^ cllll» ^ Angus! ! I,, nnqcn uiil)ckanlNcn Ain'cntI)!illeS der Geklagten, Herr A»llin Ki'i'i'abetln'l'gl. k. s. Notar in Elein, als aufgestellten Kus.'l^l. zugestellt winde. Wl'l'l'n dic l^.'Nastllll z»r W.it)sung il)lcl.^'ll^le liiein l ve'l'lalid^t n''>re". ^. k B^ilk^nnl Stcin, als Gericht, an, 22. Augost »859.