1229 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 183. Samstag den li. August 186«. Ausschließende Privilegien. Das Ministerium für Handel und Volkswirlhschast hat nachstehende Privilegien verlängert, yim 30 Juni 1866. 1. Das dtm Johann Lanncr anf die Ersindnug einer Maschine znm Slanchcn und Anschweißen der Nad-reife uulcrin l2. Anbist 1865 ertheilte aueschließende Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. A. DaS dem Felir Alexander Festlwc de Veanrt' gard auf oie Ersindnng cinss Arparate^ zur Speisung der Hochöfen mit Wind untrrm 1i). Juli 1,865) ertheilte ausschließende Privilegium alif die Dauer des zweiten Jahres. 3. Das dem Felir Alois Four^eau auf Verbesse, rungcu in drr(5l>nNructlon von Dachcindecklingcu llnlerm 16. August 1865) ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 4. DaS dem Eugen Lemcrcier auf die Erfindung einer Maschine zur Erzeugung von Fußbekleidungen un< tem 22. Juni 1859 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des achten Jahres. 5. Das dem Franz Josef Duconr auf die Ersin« dung eines mechanischen Zählapparates für Lohnfuhr-werke uulerm 8. Juli 1864 trtheille ausschließende Pri-vilcgium auf die Dauer des dritten Jahres. 6. Das dem Franz Delsartc auf die Erfindung eines Tonmessers für Claviere (sonomctrischen Apparate), unterm 9. Juli 1863 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des vierten Jahres. 7. Das dem Gustav Ämisignes (genannt Vlcy) auf die Erfindung einer cigeulhümlicheu Melhooe des Velkorlens der Flaschen unterm l4. Juli 1865 erlheilte auüschließeudc Privilegium auf dic Dauer des zweite» Jahres. 8. Das den Johann Fichlner und Söhne auf eine Verbesserung i» der Erzeugung des Keimes alelkctrischcn Zündilttuctors unterm ^- Juni 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf d'e Dauer deö dritten Jahres. Am 5. Juli 1866. V 14. Das deu Johann Peter Sofie Lalievre uud ^hann Ncmy Vonbilla auf die Erfindung einer eigen, lyumiichrn Vorrichtung zum Verschlüsse der Depeschen, ""d Vricfsäcke unterm 8. Juni 1864 ertheilte anöschlie« pcnde Privilegium auf d!e Dauer des dritten Jahres. Am 6. Juli 1866. 15. DaS dem gräflich Henckcl von Domlerömarck-'^rn Puddlings. und Walzwerke „Hugodüttc" zu Zelt- 8 lu Steicrmark auf die Erfindung einer eigentliüm» ^u," i^"'^uctiou von Eisenbahnrädern unterm 24ten ^'lu 1858 erlheilte ausschließende Privilegium auf die "" bcsntunlen Jahres. auf d Ve ^" Joachim und Hermann Harlmann <> s , Entdeckung cines Weichharzes, dessen Lösung ^ , ?' ""llgt. ohne bei größeren Thieren als Gift Vri., . ' """'"' 27. Juni 1857 ertheilte ausschließende ^ ''^uim mis die Dauer des zehnten Jahres. Erfi„t!.. ^'" Ipbann Jacob Gnllnccht anf die F'üssigscits- und Gasmessers, unterm die' D„ ./^ ertheilte ausschlitßcude Privilegium auf 18 ">7 ""ten Jahres. serung w"d^ « " ^ouard A. Paget auf eine Verbes. und an de» i< ^"gulig zi^,^ Schmiedeeisen und Stahl 1864 ertheilte s ^""ndeu Apparaten unterm 25. Juni "usschlitßende V./^" -"" F"biuand Kohn übertraaen, Jahres P^vilegium auf die Dauer des dritte., (246-») . , Giecnlare drr in Qilmch brstMcii k. lt. Zauitats - Maudes. ' Commtsslon. Bei dem Umstände, daß in mehreren Theilen der Monarchic die Cholera mic epidemischem (5ha-rakter ausgebrochen ist, gcbietet es die Vorsicht, sich vor Erkrankung mehr als gewöhnlich in acht ^ zu nehmen und auch gegen ein leichtes Unwohlsein ähnlicher Art ohne Säumniß dic geeignete! Hilfe anzuwenden. Ruhe deö Gemüthes und eine mäßige, geregte Lcbeuöiveise sind seit jeher das natürlichste und ocste Schutzmittel gcgcn Erkrankung überhaupt, und werden eö auch dermal bleiben. Insbesondere ist sich vor Erkältung und vor Störung in den Verrichtungen der Verdauungs« Organe zu hüten, daher in ersterer Beziehung während der kühlen Abend-, Nacht- und Mor« genstunden oder bei üblem Wetter durch entsprechende Bekleidung zu schützen, worauf vorzüglich diejenigen Rücksicht zn nehmen haven, die durch ihr Geschäft mehr vom Hause gehalten sind uud leichter in die Gelegenheit kommen, sich erkalten zn können; der nächtlichen Ruhe soll in geschlossenen, dem Luftzuge nicht ausgesetzten Räumen gepflogen werden. Wer zeitlich des Morgens seinen Beschäftigungen nachzugehen hat, möge sich vorher durch das gewohnte oder sonst ein angemessenes Frühstück starken. Bei dem Genusse oon Speise und Trank ist immer die gehörige Beschaffenheit derselben und das wahre Maß zu berücksichtigen. So wie schlechte Nahrungsmittel schon in geringer Menge nach-thcilig werden, so werden selbst gute durch das Uebermaß schädlich; wer übrigens an reichlichere Mahlzeiten gewöhnt — sonst solche gnt zu ver< lragen meint, — wolle sich der Vorsicht wegen lieber etwas Abbruch thun. In der Auswahl der Nahrungsmittel muß auch der Gewohnheit Rechnung getragen werden. Es ist ein großer Fehler, von der hergebrachten optischen Ordnung plötzlich abzugehen. So unvorsichtig ein übermäßiger Genuß von den Stuhl, gang befördernden Speisen und Getränken wäre, so nachtheilig und schädlich wäre es, sich plötzlich auf den Genuß von stopfenden einzuschränken. Wenn das Trinkwasser nicht von ganz guter Beschaffenheit ist und nuä) dazu in größerer Menge genoffen wird, so wird gerathen sein, es mit etwas Wein gemengt zu nehmen, oder z.V. für manche der arbeitenden Classen — mit etwas echtem Weinessig oder gutem Branntweine zu versetzen. Auf die Schädlichkeit des ungewöhnlichen oder übermäßigen Genusses starker oder gar gebrannter Getränke zu erinnern dürfte kaum nothwendig sein. Da die Krankheit sich gerne an solchen Orten festsetzt uud verlängert, wo Schmutz und Un. rath sich finden, wo durch Ucberfülluug der engen Wohnungen eine verdorbene ^uft herrscht, wo durch die Ausdünstungen fauler Stoffe Feuchtigkeit und Gestank unterhalten werden, so bie' tet die strenge Handhabuug der Reinlichkeit eines der verläßlichsten Mittel zur Abwehr dcr Krankheit, Wenn jemand durch ungewöhnliche Erscheinungen in seinem Befinden auf einen möglichen Anfall der Krankheit erinnert wird, so vernachlässige er dieselben nicht und versäume keine Zeit, bis zum Eintritt der ärztlichen Hilfe durch eine wärmere Bedeckung, durch eine eingeschränkte Diät, Ruhe und den Gebrauch einfacher Mittel dem Uebel vorzubeugen. Letztere bestehen in einem aus Lindenblüthc, Münzen, Melissen, Kamillen bereiteten leichten Thcegctränke, welches lauwarm und öfters wiederholt genommen werden kann. Am wenigsten aber ist eine — wenn auch scheinbar leichte und mit keinem Mißbehagen vcr, bundene Diarrhöe zu vernachlässigen oder mit unberathenen Mitteln selbst zu behandeln. Die Leichtgläubigkeit der Laien wird durch eine mit jedem Tage sich mehrende Menge vou sogenannten Präservativmitteln ausgebeutet. Die große Zahl dieser mitunter gerade entgegengesetzten Mittel in einer und derselben Krankheit muß ein gerechtes Mißtrauen in die angepriesene Heilkraft solcher Mittel erwecken, und es ist dic Warnung vor deren Gebrauch wohl zu bchcrzic gen, da jede Arznei eine Waffe ist, welche ihren Führer selbst nur zu oft und schwer verletzt, wenn derselbe weder ihre Gebrauchsart noch den Feind kennt, gegen welchen er sie anwenden will. Die eigentliche Behandlung der Krankheit kann nur eine Sache der Aerzte sein, welche dem in sie gesetzten Vertrauen auch um so leichter und mit um so größerem Erfolge entsprechen werden, je mehr die hier angedeuteten Vorsichtsmaßregeln durch die menschenfreundliche Mitwirkung der intelligenten Classen zur Kenntniß des Volkes gebracht und von ihm befolgt sein werden. Laib ach, am 9. August 18««. Johann Nitter v. Vofizio, t. t. Statthallcni-Nalh und Comnussiolis-Prases. (240—2) Nr.>!!l2. Colmus-Kmldmachlmg. Zur Besetzung der am k. k. Staalsgynma-sium in Laibach erledigten Directorsstelle mit dem sistemmäßigcn Gehalte jährlicher Eintausendfünfzig Gulden, vermehrt mit der Gehaltszulage von Dreihundertfünfzehn (315) Gulden, somit mit dem jahrlichen Gehaltsbezuge von Eintausenddrcihunderl-sechszigfünf (l3l>5) Gulden ö. W. und dem Ansprüche auf Decennalzulagen von je l«>5>fl. ö. W. >nach entsprechender IU-, beziehungsweise 20« und .'lOjährigcr Dienstleistung im Lehramte, wird der Concurs bis zum 25. August l. I. ausgeschrieben. Bewerber um diesen Dienstposten, mit wel-chem zugleich die Verpflichtung zur vorschriftsmäßigen Betheiligung am Lehrdienste verbunden ist, haben ihre an das hohe k. k. Staatsministerium gerichteten Comvetenzgesuche sammt den Nachweisungen über Alter, Religion, Stand, ihre Lchr-befahigung, die Kenntniß der deutschen und slo-venischen Sprache und ihre bisherige Verwendung im Lehramle innerhalb der Concursfrist im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bei dieser k. k. Landes« behörde einzubringen. Laibach, am 3«. Juli »8«6. Von der k. k. Landesdehorde für Krain. (2:l8—:i) ...... Nr. 254.' Concurs - Verlautbarung. Zur Wlederbesehung zweier Actuarsstcllen bei ^ den hicrländigcn gemischten Bezirksamtern, mit welchen der Iahresgehalt von 420 si. und da5 Vorrückungsrecht in die höheren Gehaltsstufe von 525 si. verbunden ist, wird der Concurs bis zum l 5. August d. I. ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre mit der Nachwei« sung der vorgeschriebenen Erfordernisse, insbesondere der Sprachkenntnisse, belegten Gesuche binnen obiger Frist im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei dieser Landescommission einzubringen. ! Triest, am 24. Juli l8li«, Vonderk.k.LandescommijsianfilrdiePersonal« angclt'genlieitelt der gemischten Dezirksämter. (237—3) Nr. 88. Kundmachung. In Folge Auftrages des hohen train. LandeS-ausschußcs werden am 20. d. M., um 10 Uhr Vormittags, in der Amtskanzlci der landschaftl. Kanzlcivorstehung die dem landschaftl. Thcaterfondc eigenthümlichen Thcatcrlogen Nr. l, »0, l3, I«, 22, 40 und 52 für dic Zeit vom !. September ,866 biöhin 1867 in, Wege einer öffentlichen Versteigerung vcrmiethet. Darauf Nestectirende werden hiezu eingeladen. Laidach, am 4. August »»66, Landschaftliche Mawleivorstehung.