795 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. t2t Montag den 27. Mai 1867. ""^' Kundmachung '""" dcr k. k. Landesregierung sür Kram vom 18. Mai 1867, Z. 4186, betreffend die Erläuterung des im Puukte Z der kais. Verordnung vom2^.Dece,nber >^:t. Februar >8«7, )N. HHU^, vurgezeichue-ten Entlassungsfalles. Ueber eine vorgekomniene Anfrage hat das hohe k. k. Ministerinn: des Innern, im Einvernehmen mit dein hohen k. k. Kriegsuünisterinm, mit Erlaß vom 12. Mai 1867, Z. ""'7i,lo, in Bezug auf den im Punkte 3 der kais. Berordunng vom 28. December 1866 enthaltenen Ausdruck: „Eintritt der Nothwendigkeit der Einberufung", ferner bezüglich des im Punkte 1, Absatz 3, des Etaatsministerial-Erlasses vom 13. Februar 1867, Nr. 2294, vorgczcichneten Entlassungsfalles folgende Erläuterung zu ertheilen befunden: Unter dein besagten Ausdrucke „des Eintrittes der Nothwendigkeit znr Einberufung der nach der Losreihe dauernd Beurlaubten" ist zwar zunächst der Fall einer Kriegsausrüstung verstanden. Allein es kann auch die Nothwendigkeit zur Einberufung der erwähnten Beurlaubten in dem Falle eiutreten, wenn sich die Standesverhä'ltnisse eines Infanterie-Regiments derart gestalten, daß der vorgeschriebene Kriegsstand desselben in der Summe aller vierBatailloue durch die übrige linieu-Pflichtige Mannschaft des Grundbnchsstandes nicht gedeckt erscheint uud und die zur Deckung desselben erforderliche Zahl der nach der Losrcihe dauernd Beurlaubten in die Kategorie der für die Abrich-lllng bestimmten Rekruten zu übergehen hat. In beiden Fällen steht das Eiuberufungs-recht dem Truvpeucommandanten unter Beobacht tung der für die Urlauberciuberllfung überhaupt maßgebenden Vorschriften zu. Gemäß Punkt 1 des bezogenen Ministerial-Erlasses von: 13. Februar l. I., g. 2294, sind die in ihrer Heimat von der Pflicht zum Einkitte in das Heer Befreiten, in der Fremde aber Ein-gereihten, sofort wieder aus dem Heere zn entlassen. «-------------------— _______________________ Die Entlassung eines derlei in der Fremde assentirten Rekruten, welcher zur Zeit seiner Assen-tiruug bereits im Besitze eines rechtskräftigen Be-freiuugstitels geweseu ist, hat aus dem Titel der gesetzwidrigen Stellung, jedoch ohne die bezüglichen Folgen, im Uebrigen aber nach Borschrift des ß 104 und des § 111) des Amtsnnterrichtcs zum Heeres-ergänzuugsgcfetze zu erfolgen. Dies wird im Nachhange zn den diesseitigen Kundmachungen von: 13. Iäuner 1867, Nr. 417, uud 22. Februar 1867, Nr. 1594, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eigmund Oonrad Edler v. Eybesfeld »>. i»., t. k. Lmidcöpräsidcnt. Goncttrs-Ausschrcibnllg für die bei der Landschaft des H>er;o«jtliums Kraiu erledigte Kan;leivors doch nach der Organisirnng der Landescassen nur als Eassiersstelle fortbestehen soll, mit dem Gehalte jährlicher 1000 fl. ö. W. nebst dem systemisirten > Kanzlei - Pauschale von 20 Pfund Kerzen, dann mit der Verpflichtung zur Eautiousleistuug mit einem dem Iahresgehalte gleichkommenden Betrage — wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber nm diese Dieustesstelle haben ihre doenmentirten Gesuche längstens bis Ende Juni 186? bei dem krainischcn Landesausschusse, llud zwar die bereits in Staats- oder Eommuualdiensten steheuden ^ Bewerber durch die Borsteher ihrer vorgesetzten Ve- ! hördcn einzilbriugen. ! Die Competcnten ulüssen uubescholtenen Rufes und tadellosen Lebeuswaudels, dauu der slovenischen !nnd dentschen Sprache vollkouimeu uiächtig sein nnd haben in ihren Gesuchen das Alter, die Fa-nnlienverhältuisse, die theoretischen Etlldien, ihre ! bisherige Dienstleistung und insbesondere die voll ! kommene Befähignng für den Eassen- und Ber- rechnuugsdienst legal nachzuweisen nnd schließlich auch auzugcben, ob und in welchen: Grade sie mit einem bei den landschaftlichen Hilfsäiutern bereits angestellten Beamten allenfalls verwandt oder verschwägert sind. Laibach, am 15. Mai 1867. Vom krmnischen Landrsansschufse. "(153^3) Nr. 312. Collcm's-AttsschreiblMss. Bei den k. k. gemischten Bezirksämtern Eisenerz, Obdach nnd Fridan, eventuell bei audcrcn Bezirksämtern, kommt je eine sistemisirte Actuarsstelle mit dein Iahresgehalte von 420 st. ö. W. zu besetzen. Die Bewerber nm dieselben haben nnter Nachweis der gesetzlichen Erfordernisse, insbesondere der Befähiguug für das Richteramt, und für Fri-dau auch unter Nachweis der vollkommenen Kenntniß der slovenischen Sprache, ihre documentirtcn Gesuche im Wege der vorgesetzten Behörde bei der k. k. Pcrsonal-Landcs-Eounuission für Steiermark bis 5. Inni 186 7 einznreichen. Graz, am 16. Mai 1867. Von der k. k. Personnl-Landro-Commisj'lon sür Steicrmnrk. (158^2) Nr. 4850. C 0 n c u r s. Im Sprengel des k. k. vereinten Oberlandes-gcrichtes in Graz sind zwei Advocate»stellen, nämlich mit dem Wohnsitze in Graz und Fürstenfeld je eine, zu besetzen. Bewerber nm diese Stellen haben ihre gehörig belegten Eompetenz Gesnchc iu dem durch dcn Iu-stizmiuisterial Erlaßvoul 14.Mai1856, Z. 10567 (L-ludesregieruugöblatt fiir Steiermark Stück VIII vom 23. Juni 1856), vorgeschriebenen Wege binnen 4 Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes in die Zeitnngsblätter bei diesem k. k. Oberlandcs-gerichte einzubringen. Graz, am 1.4. Mai 1867.