Hints V latt zur Laibacher Zeitung. .^ 100. Samstag den 20. August 18^l3. <6iubernial - Verlssutharungen. Z< 1270. (H) Mr. 177,4. Eurrende des. k. k. illyrischen G u b e r n i u m s. — Die Art der Zustellung und Vollziehung g,e« k>chtl«her Virordnusigen und Urtheile an kö-^'glich^baier'sche Unterthanen Scrttns österrw bischer Untelthanen betrcffcnd. — Die k. k. oberste Iusiizstelle hat zu Folge allerhöchster Entschließung vom 3. Juli 18^1 über c,nen von chc erstatteten allerunterthanigften Vortraa, l^Verold^""^ und Execution gencht-^ ,','^ Ä "^" und Unhe.le der kön.al. bauchen Gcr.chte, nachstehendes Decree un-Urm l5. Iull 16^1^ Z. ^^2, an sämmtliche ApftlNationslGerichte erlassen. — Durch Hof-dccret dcr obersten Iustizstelle vom 7. November 18l2, ^. i3ic> der Iufiiz«Vesehsammlung, wurde erklärt: D,e königllch-baier'sche Regie-"lng h^lhz ,^-e Verordnung vom 9. October ^l7 dahm näher zu bestlmmen befunden, daß slch dlcsclbe n>cht auf den Fall erstrecke, wenn del dem Gerichte des auswärtigen Staates, welches wider einen baür'schen Unterthan erkannt hat, entweder der allgemeine Gerlchls, stand des Wohnortes, oder einer der besonderen Gerichtsstände der gelegenen Sache, des Arrestes, des Contractcs oder der gefühlten Verwaltung begründet war. — Da laut Mi-msseriols Note der kömglich-baier'schen Regle-rung vom 2l. Juni iL/w nach den m Baiern gtltsnden Gesehen zur Begründung dcs Ge^ nchtsstlmdcs des Vertrages, rücksichtllch drr an einem bestimmten Or!e versprochenen Zahlung oder Leistung einer Verbindlichkeit gcgcn klNtN von österreichischen U.'tcrlhanen geklagten ba,cr,chen Unterthan der persö^l'che Aufent, hatt des Geklagten in loro cninr^olns zur Zelt der Ladung. elt>,d.rllch ist, u»0 aus tls> sem Grunde zwei., von emem österreichischen Unterthan gegen einen baier'schen Unterthan bc» dem österleichischen Gerichte angebrachte, von diesem verbeschleoene, und zur Zustellung an das gehörige baier'sche Gericht gelangte Klagen auf di,e an einem bestimmten Orte Oesilr-reichs zugesicherte Zahlung zurückgelegt wurden, so haben Eeine k. k. Majestät mit alllrhöchster Entschließung uom 3. Juli 18^1 anzuordinn geruht, daß künftighin über derlei von baier'schen Unterthanen gegen österreichische Unterthanen bei iinem bain'schen Genchie ange» brachte Klagen sich von österreichischen Gerichten nach dst. — Es ist demnach diz von cin?m baier'schen Untclthon wider eine^ österreichischen Unterthan, in Folge des Ge° rlchtsstandcs dis Vertrages bel einem baiec', schtn Gerichte angebrachte, und von diesem verbeschudene Klage, weder von dem östcrrel« chMen Gcnchte zur Zustellung anzunehmen, lwch das Urtheil zu vollstrecken, wmn nicht der Geklagte zur Zctt der Vorladung jm Ge» richtssprengel, wo der Vertrag zu erfüllen war, sich aufhalt. — Es bltibt ÜbrigcnS dni östil, rclchischen Unterthanen als Klagern in Folge ollerhöchster Entschließung vom »6. Februar i633, kundgemacht durch, Hofoecrct vom i, Mai 1633, Z. 2162 (Justiz. O^fttzsammluna)' unbenommen, wenn baler'sche Gerichte die Zt^ stcllung der Klage an den geklagten baler'schen Unterthan verweigern, d,e Aufstellung ein«s Curators fur denselben anzusuchen, um gegen dMcn rechtswnksam verhandeln, und ein m den ösierrelchlschen Staaten vollzichbarcs Urtheit erwirken zu können. — Dlcses wird m»t Bezug auf das, wlt Gubernial Culllnoe vom 20. Juni »833, H. i3o66, kundgemachte hohe Hof-ka^zlci'Dccret vom 26. Mai ,333, 3- 12676, zur ollgcmtlnen Wissenschaft und Darnachach^ 454 Auch ist bei Obigem noch fortwahrend zu haben: KrislieY Pot» pervizh v' lashkim jesiku od brumniga Patra Leonarda, imcnovaniga a Portu Mauri z jo is ordna fvetiga Franzlnfhka sloshen, potlej v* nemfiiko, sdej pa v* krajnsko prestavljen, in kJ zhasii Kriftusoviga Terpljenja na ivetlobo dan. Zhcterti popravljen natis. ©seif geb. 12 fr. Nedelfke P r i d i g e K' jih je dal natisnit P. Pashkal Sker- binz, Guardian in Fajmasliter v'Lubljani per Materi Boshji pred mostam. geb. in Rück- und Eckleder 3 ft. Im steifen Deckel 2 fl. 30 kr. Raslaganje Jesusovih Naukov na gori kakor jih popisuje# ,Sveti Mateush 5,3 — 10. geb. in steifen JDecfel 20 fr. ,Sveta MÄlSHA ino Rershansko Premishlovanje is fvetiga Pisma sa usakj dan mesza. Laibach. Steif geb. mit Rück- und Ecklcder24kr. Steif gcb. 20 kr. Franz Veriti Popotnik shiroke in voske poti, ali Popisovanje, kako se zhlovek spazhi, v} grehih shivi, kako se poboljsha, in Bo^u slusln. Steif geb. mit Rück- und Eckleder20 kr. Bohiiiz Andres^ Drushba verniga zloveka s' Bogam. To je Nauki in molitve sa katholshkc Krisijane. Laidach. Steif geb. 20 kr. GAjSHPER SIirJB* katoljfhke zerkve od opravizbenja greshnika. Laibach. St.'if'geb. 18 kr I1 o m a s h a zhvetere Bukve. Pot k' Nebesam, ktero je pokasal Je suf Kristus. ,Shcfli natis. LjubJjani. ©self 20 fr. KcrliiInsU ^l,t1^uli^U N A U K od narpotrebnisbih resniz svete vere. "eu^ ^alisa. Steif 30 kr., detto mit Rück-und Eckleder 40 kr. Michael Hoffmann EKSERZIZIJE, to je Nauki in premislilovanja od nar imcnitnisk resnia svete vcre. Laibach. In Rück-und Eckledcr 36 kr. Steif geb. 24 kr. Sgodbe ^Svetiga Pisma sa mlade ljudi. Is nemslikiga preftavil. Mateush Raunikar. 4. Theil, im Rück-und Ecklcder, 2 st. 30 kr. Keine Hämorrhoiden mehr! Erfahrungen über das eigentliche, bisher nicht erkannte Wesen und den Grund der Hämor-rhoidalkrankhcit, nebst Angabe des einzigen Mittels, durch welches dieselbe auf die sicherste, völlig unschädliche und schnellste Weise geheilt und verhütet werden kann. Nach dem Englischen deö Dr. Mackenzie. T Sechste, verbesserte und vermehrte Auslage. 22. geb. 45 kr. 619 tationsbedingmsse sind täglich im Expedite einzusehen. — Stadtmagistrat Laidach am 13. August 18'l2. Z. 1289. (2) ' Nr. 2°«,/ Concurs '"" wegen provisorischer Besetzung einer B ezi rksrichters - ^ te l le. — Bei dem Vcrwaltungsamteder Religionsfondöherr-schaft Landstraß in Krain ist die Bezirksrichters-Stelle, mir welcher ein Gehalt jährlicherfün f-hundert Gulden C. M.^ dann ein Brennholz-Deputat jährlicher zwölf Klafter 30Mi-gcr harter Scheiter, und der -Genuß der freien Wohnung verbunden ist, in Erledigung gekommen. - Zur provisorischen Niederdesetzung dieser Dienststelle wird der Concurs bis 12. September 1842 ausgeschrieben. — Die- jenigen, welche sich um diesen Dienstposten zu bewerben gedenken, haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie sich insbesondere über die juridisch-politischen Studien, die Befähigung zur Ausübung des Civilrichteramtes, die vollkommene Kenntniß der deutschen und kraini-schen Sprache, m,d über die bisher etwa geleisteten Staatsdienste, so wie über die tadellose Moralität legal auszuweisen haben, vor Ablauf der Concursfrist im vorgeschriebenen Dienstwege bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Neustadt! zu überreichen, und zugleich anzuführen, ob und in welchem Grade dieselben mit den Beamten straß, oder jener der genannten Bezirksbehörde verwandt oder verschwägert seyen. — Von der k. k. steyrisch-illyrischen Cameral-Gefätten-Ver-tung. Grätz am 5. August 1812. Z. 1268. (3) Betten « >und Pferd ekotz en-Lieferungs - Dfferte. Welche zu Folge hoher k. k. Hofkricgöräthlicher Entschließung vom 26. Juli l. F. ^ 2N8, für nachstehend sehr namhafte Lieferung hiedurch eingefordert werden, und zwar: Lä^ge Breite Gewicht Die hochbcabsichtigte Anschaffung bestcht in l ...........^ <5 l l c n Pfund z 0,000, sage zehen Tausend Stück einfache zweiblättrige Vctt- kotzen neuer Art.......... . 2"/,, I'/,, 9 bis 10 1000, sage Ein Tausend ganze Blätter Kotzenzeug für schwere Cavallerie, wovon jedes Blatt 4 Decken gibt. Nach bisheriger Art..........> g^ i^ 15 bis 16 W00, sage Vier Tausend ganze Blätter Kotzenzcug für leichte Cavallerie, wovon jedes Blatt 2 Husaren-Pferdedecken gibt..........5"/g 2 11 bis 12 Die einfachen Bcttkotzen, als auch beide Gattungen Kotzenzcugblätter müssen aus guter, weißer, nicht spießiger Zackelwolle erzeugt werden , von gleicher nicht knöpfiger Gespunst, »mo über das Kreutz gearbeitet, dicht gewebt, gut gewalkt, auf einer Seite gehörig aufgerauht, und hinlänglich mit Wolle gedeckt, sohln elastisch, rein, und vorzüglich ganz ohne üblen Geruch seyn, übcrhaupc aber die volle Anwendbarkeit sowohl zu Pferdedecken als Bettenkotzen haben. — Die Bettkotzen, so einen fetten, ranzigen Geruch von sich geben, sohin w der Walke nicht hinlänglich gcrciiuget wur-ocn, sind aus Sanitäts-Rücksichten zum Bet- tenbelag, und jener Kotzenzeug, welcher von tiner knöpfigen Gespunst erzeugt worden, wegen zu besorgendem Druck des Pferdes zu Pferddecken nichr anwendbar, dürfen daher, wenn sie auch sonst von «iner guten Beschaffenheit wärcn, nicht angenommen werden. — Für die Beurtheilung der Bettkotzen und Pferdedecken« Kotzcnzeugs wird besonders bedungen, daß erstere ganz nach dem, mit hohen Hofkriegs-rMhlichen Rescript vom 23. October 184l, L. 4155, sanctionirten, und zu Grätz erllcgen-dcn Probcmustcr erzeugt, so wie die Qualität dc5 übrigen Kotzcnzeugs zu Pferdedecken eben-falls derselben Probe ganz gleich beschaffen scyk 618 Sung der betreffenden Bchoidm zu Folge hohen Hofkanzlci-Decretes vom 7. Iull lL^2/ Z. 39867, lund gemacht. — Lalbach am 29. Iu'i 26^2. Joseph Freiherr v. Weingarten, ^ai^dcs, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Na itcnau und Prlmör, Vice-Präsident. Dominlk Brandstetter, k. k. Gubernialrath. Z. 12691 ft) ' ' Nr. 18^l?2. C 0 n c u r s - A u s sch r e i b A n g. Bei dcr k. k. Bau-Direction zuGrätz lst cine Straßenbau -Inspectors - Stelle, mit dem Gehalte jährlicher 1200 st C. M., in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich "m diese Stelle bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden längstens bis 6. September d. I. an das Z. k. Gubernium zu Grätz Zu überreichen. -- Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 7. August 1842. Franz Xaver ^Raab, k. k. Gubernial-^ecrctär. ZI 1263. (3) Nr. 19396.2a Nr. 12304. C 0 ncurs - Ausschrelbung. Zur Wiedcrbesctzung der in Erledigung gekommenen Religionslehreröstelle am k. k. Gymnasium in Cilli, mit welcher der Gehalt von Fünfhundert Gulden verbunden ist, wird die vorschriftsmäßige Concursprüfung bei dem f. b. Ordinariate zu St. Andra in Kärnten, bei dem fürsterzbischöft. Consistorium in Wien, so wie bei den fürstbischöst. Ordinariaten in Gratz vnd Laibach am 27. October d. I. abgehalten werden. «7» Die Competentcn haben sich daher vor diesem bestimmten Prüfungstage bei dem be-treffenden Konsistorium zu melden, und demselben ihre an die hohe k. k. Studicn-Hofcom-misiion gerichteten Gesuche mit dem Taufscheine, Studien- und Dienstes-Zeugniffen, so wie nnc einem von ihrem vorgesetzten Ordinariate ausgestellten Sitten-Zeugnisse und andern Behelfen belegt, zu Abergeben, auch ihre bisherige Verwendung in ununterbrochener Reihenfolge fett dem Austritte von den Studien nachzuweisen. — Grä'tz am 21. Juli 1842. Nreisältttliche Verlautbarungen Z. 1267. (3) Nr. 13001. Dienstbeschungs - Verlautbarung. In Folge hohen Gubernial-Decretes vom 50. r, M,, Z. 18015, ist dem l. f. Bezirks- Commissariate in Nadmannsdorf im KanM-fache eine Personalvermehrung von zwei Amts-schrcibern2 Cathegoric, mit dem Iahrcsgehalte pr. 250 si. C. M., für einen jeden zugestanden worden. — Zur Besetzung dieser zwei A'mts-schreiberstcllen findet t>as Kreisamt den Concurs bis 25. dieses Monats mit dem Beifügen auszuschreiben, daß die Bewerber ihre eigenhändig geschriebenen Competenzgesuche mit dem Taufschcinc, dem Sittcnzeugnisse, dem Zeugnisse über die allfällig zurückgelegten Studien, die Kenntniß der krainischen Sprache, und ihre bisherige Dienstleistung, gehörig documentirt bis 25. l. M. Hieramts überreichen. — Diese Uebcrreichung hat bei jenen Competentcn, die bereits dienen, im Wege ihrer unmittelbar vorgesetzten Behörden zu geschehen. — Uebrigens versteht es sich von selbst, daß zur Erlangung einer Amtsschrciberstelle eine feste geläufige, nette und correctedeutsche Handschrift'cin unerläßliches Erforderniß sey. — Kreisamt Laibach am 9. August 1842. Stllvl. u„v janorechlliche ^cllautdaimlgen. Z. 1296. (2) Nr. 6346. O t> i c t. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen dcr Franziska Arbefeuille, die öffentliche stückweiss Feilbictung der ihr eigeltthümlichen sogenannten Pöllander-Gült und ocs Pöllan^cr-Mcicrhofes, aus freier Hand und unbeschadet der darauf haftenden Rechte der Satzgl^M^. bewilliget, und zur Vornahme Nicksichtlich der Grundstücke im Orte Derselben der 27 d M Bormittags 9 Uhr, rücksichtlich der Gebäude aber und zwar im oießlandrechtlichen Anttölo- w Uhr mit dcm?lnhange bestimmt worden, daß die Lutta-tionsbedingnisse in der Kanzlei dcs Dr Bla-sius Crobath, oder bei der EigMthümerinn in der Pollanavorstadt Nr. 58 eingesehen, und auch die Begranzung der getheilten Grundstücke in Augenschein genommen werden können — Lai-bach am 16. August 1642. Ätnnlichk Verlautbarungen Z' 1288. (2) Nr. 51^3. Verlautbarung. Am 30. d. M um N Uhr wird die wiederholte Licitation zur Vermiethung der imHause Nr. 57, Kapuziner-Vorstadt, besindlichcn'heih: baren Verkaufsgewölbe, in der magistratli^/» Nathsstube vorgctiommen werden, -.Die Lici- 620 «mlffe. — Unverkürzt der obangesagten Länge ilnd Breite, dürfen weder die Bettkotzen, noch Zer Kotzenzeug, in der Schwere unter dlm bci-gerückten Minimal-Gewichte^ nämlich von 9 Pfund ftir die erste, 15 Pfund für die zweite, And 11 Pfund für dritte Gattung, bei Vermeidung de5 Ausschusses,, erzeugt seyn, so wie jedes clwaigc Mehrgewicht ü,ber 10 Pfund ftir die erste, 16 Pfund für die zweite, und 12 Pfund fm Sie dritte Gattung nicht vergütet wird,, weß-halv bei allen drei Gattungen dieser Lieferung,, die Abwägung zur Bezahlung stückweise zu geschehen hat. — So wie die Bettkotzen mit kuppel'..blaucu Randstreifen durchgängig durchgewirkt seyn muffen,, eben so wird gestattet, daß der Kotzcnzeug zu Pferdedecken,, mit blau-, grün- oder gelben, keineswegs aber mit schwarz-,, grau-, oder braunen Streifen durchgewirkt seyn kann. — Die obbenannte Erforderniß kann entweder ganz, oder aber nur ein AnchcH dauon, jedoch immer zur wirklichen Einliefenmg in zwei Raten bis Ende October 18>2, und Ende März 1843 offerirt werden, mit dem weitem Zugestandniß, daß die Rateneinthcilung, zur Hafte, oder aber nach Verlangen für die erste^Rate mit einem Drittheil, und für die zweite, mit den übrigen zwciDrittheilen deö Lie-felungs-Quantums sich bedungen werden könne. «- Die Lieferungszahl jcdcr der drei Gattungen, so wie der darin geforderte billigste PreiK pr Wiener Pfund Bettkotzen,, und auch Kotzenzeug, wird zuverlässig mit Ziffern, und über-dieß mit ausgeschriebenen Wörtern deutlich anzusetzen seyn. — Weil die Lieferung selbst auf Contract zu geschehen haben wird, so hat jeder Osserent fünf Procent des Werthes der angebotenen Lieferung entweder bar oder in Staatspapieren-Ncnnwerth als Vadium zur Contracts-Caution an die Gratzer k. k. Mon-turs-Commission gegen Erhalt eines Depositenscheines zu erlegen, und diesen Erlagsschein um so zuverlässiger dem Offert zuzulegen, als dasselbe sonst unbeachtet bleiben würde. — Diese Offerte müssen weiters enthalten, daß sich der Offerent verpflichtet, die Lieferung unter den vorstehenden, überhaupt zu dcn vorschrift-.iiaßigen Bedingungen auch dann zu erfüllen, wcnn ver k. k. Hofkriegsrat!) das Lieferungs-Quantum crmäßigen sollte. — Endlich können diese Offerte, worin sich besonders erklärt wcrden müssc, daß man den gewöhnlichen Con-tracts'V(dmgun,qcn sich vollkommen fügen, und die Lieferung nach dem zu Grätz eingesehenen ^Ä'ttr dewir.kcn wcrdc, längstens bis zwan- zigsten August 18'l2 an das hohe Illyrifch. Inner-Oesterreichische General - Militär - Commando, oder bis halben September l. I. an den hochlöblichen k. k. Hofkriegsrats und zwar versiegelter mit der Ueberschrift. — „Offert des N. N. aas N., in Ko t zen-3iefe-rung5-Angelegenh eit." — Nebst dem angeschlossenen Depositenschein einzusenden. — Gräh am 3. August 1842. ——»-------------->-------------------------------».— K u n d ln a ch u n F der zweiten d«eß jahrigen Verthej-lulvgder Elisa be t i> Fv eiin n v. Salva p'^ schen Armenstiftungs'Interesscn, im Betrage von 620 st- E. M. ^° Vermög Tee staments dgr Elisabeth, Freiinn v. Salvay, ge, bornen Gräfinn p. Duval, ääo. Laibach den 2Z. Mai 1796, sollen die Interessen der von «he errichteten Armcnstiftung uou halb zu halZ Jahr, ant vorzugsweise»? Bedachtnahme auf die Verwandten der Stiflerinn und ihres Gemahls/ unter d;e wahrhaft bedürftigen und gutgcsitie-lcn Hausarmen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unrer bloß nobilitirte Personen in Lai« bach, jedesmal an die Hand verheilt werden. — Diejenigen, welcbl vcrmög dieses wörtlich ange» gebcncn Testaments eine Unterstüymig aus dieser ArmenlUftung ansprechen zu können glauben, werden hiermit erinnert, chre an oas hohe k. k. lllyrlsche Gudernimn ftvllsirtcn Bittgesuchs um einen Antheil aus diesem jetzt zu verthei-lenden Stlftungslnieressenbetrage l,on 620 st. E. M. bei dieser A r m e n i n st i t u t s, Commission bis Ende September d. I. ein, zureichen, darin ihre Vermöaelisverhältmsse gehörig darzustellcn, und den Gesuchen die Adels, beweise, wenn fi? solche nicht schon bei frühern Verthe'lungen dieser Stlftungsinteresscn beigebracht haben, so wie die Verwandtschaftsplo-ben,wenn sie als Verwandte eine UntersiüZunz ansprechen, beizulegen, in jedem Falle rd bemerkt, daß die aus dlesen Armen-stlftungs'Interessen ein- oder mehrmal erhal» tene Unterstützung keln Recht auf abermalige Erlangung derselben bei künftigen Verthci» lungm dllscr Slifiungslntlresscn begründet'. — Von der Armelnnstltutsc?mm,fflon. L^^1^_Amts-Blatt Nr. 100. d. 20. August 1842.) 623 k. t. General.Direction, Herrngasse Nr. 27, im zwctten Stocke, von jedem Pachilustlgen emgtsehen werden. — Im ANgememln werden hierbei folgende Vessimmungen festgesetzt: i)Der Unterbau dieser Bahnstrecke, zu welchem zedoch d>e Statlvnsftlatze und Gebäude nicht gehören, wird im Ganzen, das htlßt, emschlleßllch aller dabei vorkommenden Arbiilsleissungen und Material» Belstellungen ausgeboten. D>e Anbote können für dle Strecke von Olmütz bls Hohen» stadt, und abgesondert für d»e Strecke von Hohenstadl, bls Böhmisch'Trübau gestellt werden. ES ist aber auch gestattet, das Offert für den Unterbau der ganzen Strecke von Olmütz bls Böhmisch-Trübau zu machen. In jedem Falle wird aber der Unterbau für dle eine oder für d»e andere Strecke/ oder für d»e ganze Strecke zusammen nur einem Unternehmer oder einer Unternehmungs-Gesellschaft, dle jedoch von einem Bevollmächtigten präsentirt werden muß, zur Ausfühlung überlassen. — 2) Die einzelnen Arbeitsleistungen Mlt ihren summarl» schen Benagen bestchen: Von Olmütz bls Hohenstadt, 25,826 Klafter, 2. ln Eroaus-Hebungen und Anschüttungen, im GeNage von 234,2lg si. 3^ kr.; d. in Felsensprengungen, lm Betrage vun 77/3^c» st. 2 kr.; 0. in brücken und Durchlässen, »in Betrage von i68,4!,fl. 15 kr.; 6. in Wasserbauten, im Betrag? von 264 st. — kr.; zusammen 48o,355 ft 5l kc. — Von Hohcnstadt bls Böhmisch Trübau, 21,689 Klafter: u. ln Erdaushedungen und Anschüttungen, im Betrage von 009,471 st. 11 kr.; I). in Felsensvrengungen, im Betrage von H3,,46i ss. ig kr.; 0. in Brücken und Durchlassen, im Betrage von 8l6,)63 fi. 2 kr.; cl. »n Wa^erbauten, im Betrage von 10,620 fi. 6 kr.; zusammen 1,567,9,5 fi. 39 kr. Im Gan« zen 2,0/^3^7! fi, 3^ kr. — 5) D,c Verstel-gerung geschieht Mittelst schriftlicher Offerte, welche bei der k. k. General»Direction der Staals-Eisenbahnen, längstens b,s zum 23. August 184, Mittags l2 Uhr, zu überreichen sind, und wovon jedes wohl versiegelt und von Außen m,t der Ueberschrlft: „Anbot zur Her, stcllung des Unterbaues der Staals Eisenbahn auf der Strecke von Olmütz bis Böhmisch« Trübau« verschcn ftyn muß. — Das Anbot hat folgende Punkte zu entHallen: 2. Den Pcr-centen-Nachlaß von den zum Grunde liegenden Einheitspreisen, um welchen der Offcrent den Bau zu unternehmen gedenkt, und dieser Per, ccnten-Nachlaß muß mit Zahlen und Buchstaben ausgedrückt seyn. — d. D»e ausdrückliche Erklärung, daß der Anboclrger die allgemeinen und speciellen Pachtbedmgnlsse, die Bau-bcschreibungm und überhaupt alle den Bau, für welchen das Anbot gemacht wird, betreffcn-dm Pläne und Urkunden eingesehen, dieselben wohl verstanden und mit seiner Namensferti« gung versehen habe, und die darin enthaltenen Bestimmungen pünktlich erfüllen wolle. — e. Die Angabe, ob und welche Straßenbau« ten der Offecent bereits ausgeführt habe, dann od und welch« Anzahl von erfahrenen Aufsehern und Arbeitern lhm zu Gebote stehen, und end« llch cl.. die eigenhändige Fertigung deS Tauf, und Familien-Namens m,t Beifügung des Wohn« ortcs. — 4) Jedem Offerte muß die amtliche Bestätigung, entweder emes k.k. Provinzial-Zahlamtes oder des k. k. Umversal-Cameral-Zahlamtes in Wlen, bngefügt seyn, daß der Offerent das 5)6 Vadium von dem Gesamml« kosten Erfordernisse desjenigen BaueS, für wel» chen er das Anbot stellet, »m Baren odev lN annchmbaren und haflungsftelen österreichischen Staatspapieren, d,e nach dem Börsewerthe des, dem Erlagstage vorhergehenden Tages zu berechnen sind, daselbst erlegt, oder und i3?H oes a. b. G. B. annehmbar erklärte Sicherstellung beigebracht habe. — Auf Offerte, welche den genannten Anforderungen nicht voll« ständig entsprechen, oder m welchen überhaupt andere, als die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, wird keine Rücksicht genommen« — 5) Ueberreichte Anbote werden nicht mehr zurückgegeben, und der Anbolleger bleibt bezüglich auf sein Anbot vom Tage der Uebervei-chung desselben blS zur Entscheidung darüber verbindlich; die Verpflichtung des Aerars aber beginnt erst von dem Tage, an welchem von Seite des k. k. Hofkammcr.Präsidiums die Ge> nehmigung erfolgt. — 6) Die emgere'chten Erklärungen werden an dem oben festgesetzten Tage von einer eigens hiezu bestimmten Com« mission entsiegelt, und htevon diejenigen zu Protocol! genommen, welche vorschriftsmäßig verfaßt und m«t den nöthigen Behelfen versehen sind. — Die Entscheidung über die ein« gelangten Offerte wird von dem k. k. Präsidium Dl'r allgemeinen Hofkammer getroffen, und hier« bei überhaupt demzenigen der Vorzug gegeben werden, welches für die eine oder für die andere Stt-ccke, oder beziehungsweise für dis ganze S-trecke daS für das allerhöchste Aerac vorthcihaftesse Anbot enthält, vorausgesetzt, daß der Offerent auch vermöge seiner perfönli« chen Eigenschaft und Sachkenntnis die nöth,gc Bürgschaft gtwahre. — 7) Nach der erfolgten Genehmigung emes Anbotes wird der Ersteber davon unverzüglich verständ-gt, und sofort mir demselben zum Abschlüsse des Eontractes geschritten werden. Den übrigen Offerenten wer« den dle erlegten Vadien und sonstigen Docu« mente zu<ückgestellt, und dieselben dadurch aller 622 überhaupt demjenigen der Vorzug gegeben werden, welches das für das allerhöchste Aerar vortheilhafteste Anbot enthält, vorausgesetzt, daß der Offerent auch vermöge seiner persönlichen Eigenschaft und Sachkcnntniß die nöthige Bürgschaft gewahre. — ?) Nach der erfolgten Genehmigung eines Anbotes wird der Ersteher davon unverzüglich verständiget und sofort mit demselben zum Abschlüsse dcs Contrac-te5 geschritten werden. Den übrigen Offerenten werden die erlegten Vadicn und sonstigen Do-cumente zurückgestellt und dieselben dadurch aller weitern Verbindlichkeiten rücksichtlich ihrer Anbote enthoben. Das von dem Ersteher erlegte Vadium wird als Caution zurückbehalten, doch wird demselben gestattet, eine andere annehmbare Caution zu leisten. — 6) Erscheint der Ersteher des Baues wegen Abschluß des Con-tractes und sohiniger Uebernahme der zu leistenden Arbeiten in Person oder durch einen Bevollmächtigten zu der ihm bekannt gegebenen Zeit nicht, so wird ihm an dem erlegten Vadium ein Betrag von 5000 fl. abgezogen. Leistet er einer weitern Aufforderung keine Folge, so ist das Aerar berechtiget, das für die Ausführung des Baues Erforderliche ohne weitere Einvernehmung des Erstehers auf seine Kosten und Gefahr zu veranlassen. — 9) Der Unternehmer hat bei der Hersteilung des Baues in der Art vorzugehen, daß die leichteren Strecken noch vor Ende des laufenden Jahres 1842 vollendet und auch die höheren Dämme in die Arbeit genommen werden, damit schon im Sommer des Jahres 1.843 mit der Legung des Oberbaues streckenweise begonnen werden kann. Die gänzliche Planirung des Unterbaues muß aber längstens bis Ende December 18^3 dergestalt geschehen, daß dadurch die Communication auf der ganzen Bahnlänge hergestellt wird. Für die vollständige vorschriftsmäßige Vollendung dcs Baues wird der Termin, bis Ende Mai 1814 festgesetzt. — 10) Indem Falle, als der Unternehmerden Bau nicht in der vorgeschriebenen Zeit vollendet, trifft denselben der Verlust der Hälfte einer Rate von den im nachfolgenden §. bestimmten Betrage, und er bleibt für die Folgen der Verspätung verant« wortlich. — Außerdem aber wird es der Gcne-ral-Direction für die Staats- Eisenbahnen frei stehen, die Vollendung des Baues auf seine Kosten und Gefahr durch wen immer und auf jede ihr geeignet scheinende Weise bewerkstelligen zu lassen, und den Ersatz der Auslagen, jenen für die verlängerte Aufsicht nicht ausgenommen, ans dcr Caution und dem sonstigen Vermögen des Unternehmers zu holen. — 1l) Die Zahlung an den Unternehmer geschieht nach Maßgabe seiner Leistungen in Naten. Zu diesem Cnde wird die mit Rücksicht auf den erzlelten Pcrzen-ten-Nachlaß sich darstellende Pachtsumme in sechzig gleiche Theile oder Raten getheilt, und dem Unternehmer folgendermaßen verabfolgt. — Sobald derselbe nämlich so viel Arbeit vollbracht hat, daß dieselbe an Werth den für die erste Rate entfallenden Betrag um Zweidrittel übersteigt, erwirbt er den Anspruch auf die Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate erhalt derselbe, wenn er die Summe von 2^ Raten ins Verdienen gebracht hat, u. s. f. muß er jedesmal, wo es sich um eine Ratenzahlung handelt, um Zweidrittel mehr als diese betragt an Bauarbeit bewerkstelliget haben. — Nach dieser Maxime erfolgt die Bezahlung bis zur vorletzten Rate; die Bezahlung der vorletzten und letzten Rate wird aber d.'m Unternehmer so lange vorenthalten, bis die Collaudirinig uno Fi-nal'Liquidirung vor sich gegangen und die hochor-tige Genehmigung hierüber erfolgt seyn wird. — Hat der Unternehmer nach seinerLeistung einenAn-spruch auf eine Ratenzahlung, so wird ihm von dem bauleitenden Ingenieur, welcher über die Leistung desselben ein Baujournal zu führen angewiesen lst, ein Certlficat ausgestellt, mit welchem sich ersterer um die zu bewirkende Geldanweisung an die General-Direction zu wenden hat. — Sollte die Totalsumme des Baues aus Ursache eingetretener Modificationen geringer entfallen, als die oben erwähnte Pachtsumme, so wird dieß bei der Ausstellung des Certificates in der 'Art berücksichtiget, daß schließlich deren immer zwei bis zur Collaudirung rückständig bleiben. — Würde aber die Total - Bausumme die gedachte Pachtsumme überschreiten, so steht dem Unternehmer frei, um eine ü Conto-Zahlung einzuschreiten, die ihm nur gegen besondere hohen Orts einzuholende Bewilligung zu Theil werden kann. — Aber auch in dlescm Falle muß der Betrag von zwel Raten, wie oben, bis zur vollständigen Liqui-dirung vorenthalten bleiben. — Von der k. k. General-Direction für die Staats-Eisenbahnen. Wien am L. August 1842. Z- l2?6. (Z) aä Nr. 20125. Nr. 2236> Kundmachung in Betreff der Verpachtung des Unterbaues der k. k. Staats < Eisenbahn v o n O lm ü tz bis Böhinlsch - Trübau. — Dle Herstellung des Unterbaues für die k. k. Siaats Eisenbahn von Olmüt; bls Böhmisch-Tlübau, «n der Lang« von l i Vg Meilen, wird im Wege der Verlieigenmg an Privatunternehmer überlassen. — Zu diesim Ende können die Plane, die Baubesch'eibung, die Prelsl tabelie für die verschiedenen Arbeltsgattmigcn, der summarische Neberschlag rmt Angabe ter Dualität und Dilantiläc der Arbcllen, dann d,e allgemeinen und besondern Pachtbedlngnisse täglich ven 3 bis 2 Uhr »n dem Bureau der 624 weiteren Verbindlichkeit, rücksichtllch ihrer Anbote, enthoben. Das von dem Ersteher erlegte Vadium wird als Caution zurückbehalten, doch wlrd demselben gestattet, eine andere annehm, bare Caution zu leisten. — 8) Erscheint der Ecsteher des Baues wegen Abschluß des Eon» tractcs und sohmigcr Uebernahme de> zu lel-stenden Albellen in Person, oder durch emen Bevollmächtigten zu der ihm bekannt gegebenen Zeit nicht, so wird ihm an dem erlegnn Va« dium ein Bet00 fi. abgezogeli. leistet er einer wetteren Aufforderung kcme Folge, so lst das Aerar berechtigt, das fl'»r die Ausfüh« rung dcs Baues E'forderliche ohne weitere E>n« Vernehmung dcs Erstehers auf seme Kosten und Gefahr zu veranlassen. — 9. Zur slus, führung dcs vorgcsch'ledeN'N llinerbaucs wlrd festgesetzt, daß derselbe rücksichlllch der Strecke von Olmütz nach Hohenstadt sogleich nach ??e, kanntgebung der hohen Genehmigung des Of« fertes zu beginnen hat, und in der Art fortzuführen ist, daß die erwähnte Strecke, rmt Ausnahme des tiefen Einschnittes be, N.uschloß und der Damme in den tiefer gelegenen Strecken im Fundationsboden o?r March, »m Falle emcs nassen Herbstes noch »m Ve'l^ufe des Jahres ,642 an den übrigen Dämmen und Emschmttcn vrll« endet werde. — Auf der Strecke l'on Hohenstadt bis Böhmisch-Tlübau we>den gleichfalls sogleich nach der bekannt gegebenen hohen Ra^ tisication, dle Atbeite^, und namenillch die Felsenfprengungcn im Sazawalhale in Aligrff zu nehmen, und die Materialien für d,e Baw objecte herbeizuschaffen seyn. — Auf beiden Strecken wird mlt dem Baue ,m künftigen Früh-jähre 1643 fortzufahren seyn, und zwar dc<-gestalt, daß mlt Ende des Jahres ,8^3 dlt freie Communication auf der, dem OfferlN'en flbcrlaffenen Bahnsireckc in chrer ganzen Ausdehnung hergestellt rrc>de. Nur für vie vollstän» digeRegulirung der Böschungen, Anbringung von Uferversichcrungen, Auspstasterung von Seitengraben und anderen Nebenarbellen wird der Termin bls zum Ende des Monat Juli l6ää in der Art festgesetzt, daß der Unierbau in der ganzen Gttecke an allen semen Bestandlhnlen zu ditler Zeit vollendet sey, und collaudirt werden könne. — In dcm Falle, wenn ker Unterbau für dle ganze Strecke von Olmüy bis Böhmisch-Trübau nur ,inem Ueuennhmcr überlassen werden sollte,, werben gleichfalls die eben erwähnten Bestlmmuligt», rücksichtlich der Zeit des Beginnens und der Vollendung zur genauen Richüchrur zu dunen haben. — ic>) In dem Falle, als der Unternehmer den Bau nicht in der vorgeschriebenen Zeit vollendet, trifft denselben der Verlust der Hälfte einer Rate von dem im nachfolgenden §, bestimmten Betrage, und er bleibt für die Folgen der Verspätung verantwortlich. — Außerdem aber wird es der General Direction für die Staats-Eisenbahnen freistehen, die Vollendung des Baues auf snne Kosten und Gefahr durch wen immer und auf jede ihr geeignet scheinende Welse bewerkstelligen zu lassen, und den Ersatz der Auslagen, jenen für dle verlängerte Aufsicht mcht ausgenommen, aus der Eautlon und dcm sonstigen Vermögen des Unternehmers zu holen. — !l) Dle Zahlung an den Uniern,hmer geschieht nach Maßgabe jemer Leistungen in Ras ten, zu diesem Ende wlrd die mit Rücksicht auf den erzielten Percenten-Nachlaß sich darstellen-de Pachlsumme für den Fall, als e>ncm Unternehmer nur die eine oder die andere Strecke ^ überlassen wird, »n dreißig, in h^ni Falle aber, als einem Unternehmer die ganze Strecke übergeben wird, m sechzig gleiche Theile oder Nacen getheilt und dcm Unternehmer fol. z gendermaßen verabfolgt: Sobald derselbe näm. lich so viel Ürbelt vollbracht hat, daß dieselbe an Werth den für dle erste Rate entfallenden ^ettag um zwei Drittel übersteigt, erwirbt er den Anspruch auf dle Bezahlung der ersten Rate. Die zweite Rate erhält derselbe, wenn er die tz?umme von 2 2/z Raten »ns Verdienen gebracht hat, u. s. f. muß cr jedes Mal, wo ^ es sich um eme Ratenzahlung handelt, um ^ mehr, als dlese betragt, an Bauarbeit bemerk« stelliget haben. — Nach dieser Maxime erfolgt dle Bezahlung bis zur e>legten Nate. Die Be« zahlung der vorletzten und letzten Nate wird aber dcm Umernehmer so lange vorenthalten,^ bis die Svllüudllung und Flnal^iquidirung vor ! sich gegangen und öle hochcrtlge Genchmiauna ^ hlcrüder erfolgt icyn wlrd. __ ^ d^ Unternehmer nach seiner kclstung einen Anspruch auf eme Ratenzahlung, so w.rd »hm von d,w »au-lilienden ^tigcnlkure, welcher über d»e Ltlstuna desselben nn ^aujournal zu führen angtwxsen ,st, eln L.rt ficai ausgestellt, mtt welchem sich Ersterer um 0lc zu bewirkende Geldanweisung an vie General Direction zu wenden hat — Sollte die Totalsumme des Baues aus U.sache eingetretener Motlsicatlonen geringer entfallen, «ls dle oben erwähnte Pachisumme, so rrird dieß bei der Ausstellung des tzertficales »n d?r Art berücksichtiget, daß schließlich deren immer Zwei bis — Würbe aber d,e Totalsumme dle gedachte Pcchtsumme überschreiten, so steht dem Unternehmer frci, um e»ne 5 Eonto>Zahlung einzu» schreltrn, die lhm nur gegen besonder, hohcn Orts einzuholende Ben,,lligung zu Theil werden kann. Aber auch in diesem Falle muß der Betrag von zwel Raten, wie oben bis zur vollständigen Liquidirung vorenthalten bleiben. — Von der k. k. General-Direction für d'.e StaatsE.senbahnen. Wien am L. August i6/^3>