.^ R8». Dinftaa am R« August R8 5H Die „Laibacher Zeitung" erscheint, »lit Ausnahme ker Ion»- und Feicrtaqe, täqlich, »no koilct mnintt deu Beilagen im Conllptoir ganzjährig ll ,l., halbjährig 5 il. 30 kr, nut Kreuzband i», Comvtoir qanzjährig <2 »I. . halbjährig tt st. Für die Zustellung in's Haus sind halbjährig 30 lr. mehr zn entrichten. Mit der Pust portu-frei ganzjährig, unter Kreuzbansi und gedruckter Adresse l5 N., halbjährig 7 st. 30 fr. — In serati o» sgeb ii h r für eine Svaltmzeile uder den Nau», derselben, sür ein-loalige Einschaltung 3 s>., sür ^ueinialige ^ fr., für dreinnilige 5 fr. C. M. Inscrate bis >2 Zeilen koste» ! ff. für 3 Mal, 50 fr. sür 2 Mal nnd 40 fr. für < Mal einzuschalten. 3>l diesen (Gebühren ist »ach de»> „provisorischen Gesetze von» <». November l850 für Insertimisstämprl" noch <0 fr. für eine jedesmalige Einschaltung hinzu zn rechnen. Amtlicher Theil. Kaiserliches Patent vom 31. Juli 1852, das Neservestatut enthaltend. »Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hnn-garn und Böhmen, König der Lombardei :ind Venedigs lc. :c. :c. In der Erwägung, daß das nur in einem Theile Unseres Reiches bestehende Landwehr-Institut den Anforderungen einer gleichmäßig die Bevölkerung aller Kronlander umfassenden Leistung der Wehrpflicht uicht entspricht und in der Absicht, Unser Heer mit Schonung der Staatsfinanzen im Falle eines Krieges oder bei dem Eintrittc außerordentlicher Ereignisse schnell uud mit bereits wassengeübten Leuten auf den Kriegs-stand ergänzen zu komm,, — haben Wir, nach Einvernehmung Unserer Minister und nach Anhörung Unseres Neichsrathes, anzuordnen befunden»wie folgt: Erstens. Bei Unserem Heere wird eine nach dem beiliegenden Statute eingerichtete, alle Klonländer, mit Ausnahme der Militärgränze, umfassende Reserve eingeführt. Zweitens. DaS Landwehr-Institut, wo es besteht, tritt mit allen darauf bezüglichen Geseyen und Anordnnngen von dem Zeitpuncte der Einführnng der Reserve au vollständig außer Wirksamkeit. Mein Minister des Krieges ist im Einvernehmen mit Meinem Minister des Innern mit der Vollziehung dieser Anordnungen und dem Erlasse der dazu erforderlichen Instructionen beauftragt. Gegeben in Unserem Hoflager zu Schaßburg, am ein und dreißigsten Juli im achtzehnhnndert zwei uud fünfzigsten, Unserer Reiche im vierten Jahre. Franz Joseph m. P. (l.. 5.) Gr. Vuol m. p. Bach m. p. Csorich m. p. Auf Allerhöchste Anordnung: Nansonnet m. p. Reserve-Ttatut. §. 4. Jeder dem obligaten Mannschaftsstande der k. k. Armee und dem Staatsverbande der österreichi« scheu Monarchie angehörige Soldat, ohne Unterschied der Waffengattung und der Benennung der Truppe oder Branche, hat nach Vollstreckung der achtjährigen oder der ihm etwa in Folge des Geseyes strafweise auferlegten längeren Dienstzeit noch eine zweijährige Reserve-Verpflichtung zu erfüllen. Diese Verpflichtnng erstreckt stch daher insbesondere auch auf dle LandeS-Gensd'armerie, das Militär-Polizeiwachcorps, das Matrosencorps und die Schiffshandwerker. Nücksichtlich der Militärgränze bleibt die in dem Grundgeseye vom 7. Mai 18Ü0 bestimmte Wehrpflicht unverändert. H. 2. Diese Reserveverpflichtnng besteht darin, daß die unter gewöhnlichen Zeitverhältnisseu in ihre Heimat entlassene Reservemannschaft verbnnden »st, i" Falle eines Krieges, oder beim Eintritte außerordentlicher Ereignisse, auf die Dauer dieser Verhält-"isse über erfolgte Einberufung zur activen Dienstleistung einzurücken. §. 3. Die in der activen Dienstleistung über die abgelegene Dienstzeit freiwillig und stillschweigend zugebrachten Jahre werden bei der Reserve-Verpflichtung z« Gute gerechnet. Z. 4. Die als Freiwillige reengagirten ansge-dienten Soldaten unterliegen nach Vollstreckung der neuerdings übernommenen Dienstzeit der Neserve-Verpflichtnng nicht mehr. Eben so wenig unterliegen Diejenigen, welche bis zum Tage der Kundmachuug dieses Geseyes, ans dem Civilstande gegen die Beneficien eines Freiwilligen eingetreten sind, der Reserve-Verpflichtung. Dagegen trifft Diejenigen, welche nach der Kundmachung dieses Gesepes entweder gegen die Venefi-cien eines Freiwilligen oder ohne dieselben eingetreten sind, nach Vollstreckung ihrer Dienstzeit die Reserve-Verpftichtnng. Z. ii. Diejenigen, welche bis zum Tage der Publication dieses Gesepes die Vefreiungstare erlegt haben, so wie Diejenigen, welche sie in der Folge erlegen werden, unterliegen der Neserve-Verpstichtnng »ucht. H. (>. Nach erfüllter Reserve-Verpflichtung, es möge dieselbe in der Reserve selbst, oder in activer Dienstleistung vollstreckt worden sein, hört für den Neservemann jede weitere Wehrpflicht auf. H. 7. In Tirol und Vorml'berg bleiben die besonderen Bestimmungen über die Laudesvertheidigung nnd das Schießstandswesen nnberührt. H. «. Giundsäftlich wird jeder Mann in die Reserve desjenigen Militärtörper« eingereiht, in welchem er seine Dienstzeit beendigt hat. H. 9. Die Einreihung in die Reserve must in der Regel, ohne hiezn eine specielle Anordmmg abzuwarten, mit Ende December eines jeden Jahres geschehen, in welchem der Soldat seine Dienstzeit vollstreckt hat. H. 10. Ueber das Verfahren zum Behufe der Vollziehung der in diesem Statute enthaltenen Bestimmungen , insbesondere zur Vorbereitnng der mit Ende December jeden Jahres dnrchzuführeudeu Einreihung in die Reserve, über die Ausfertigung der Reservekarten und bereu Ausfolgung an die Mannschaft, über die Evidenzhaltung der in die Reserve eingereihten Leute, dann über das in dieser Beziehung von Seiten der Truppenkörper und Branchen, der Depot- und Werbbezirks-Commanden, so wie auch von Seiten der politischeu Behörden und der Gemeinden zu beobachtende Benehmen ist eine eigene Iustructiousvorschrift von dem Kriegsminister im Einvernehmen mit dem Minister des Innern zu erlassen. H. 11. Die Reservemannschaft untersteht in Straf, lachen der Militär-Gerichtsbarkeit; in bürgerlichen Rechtssachen aber außer der Zeit der activen Dienst-leistnng den Civilgerichten. Zur Erfolglassnng des für einen Reservemann bei den Civilgerichten erliegenden Vermögens und zur Schließung einer von demselben einzugehenden Ehe, 'st die uuter den gesetzlichen Wirkungen erforderliche Bewilligung jener Militärbehörde nothwendig, welche ihm dieselbe zu ertheilen gehabt hätte, wenn er in der activen Dienstleistung stüude. Wauderbücher und Reisepässe für Reservemänner sind vorher bei dem Werbbezirks-Commando zur Eidenthaltung vorzumerken, und daß es geschehen sei, ist anf demselben zu bestätigen. Z. 12. Dem Neservemanne steht eS frei, znr activen Dienstleistung einzurücken, wenn er vollkommen feldkriegsdiensttanglich ist. Der freiwillig eingerückte Reservemann hat jedoch dle ganze noch übrige Zelt semer Reserveverpflichtung in der activen Dienstleistung zu verbleiben. H. 13. Der Reservemann kaun sich zu jeder Zeit als Freiwilliger reengagiren lassen; in diesem Falle steht ihm die Wahl des Truppenkörpers frei, in so ferne er zn demselben nach den dießfalls bestehenden Vorschriften geeignet ist. H. 14. Im Erkrankungsfalle hat jeder Neserve-mam, Anspruch auf die Militär-Spitalsverpssegung. H. 16. Wenn der Neservemann in activer Dienstleistung steht, in derselben und durch dieselbe real-invalide wird, so hat er, wie jeder andere Soldat, auf die Militärversorgung Anspruch. Dagegen begründen solche Gebrechen, welche den Neservemann außer der Activität befallen haben, wenn gleich sich derselbe deßhalb in der Militar-Spitalsver-pssegung befinden sollte, keinen Anspruch auf eine Mi-litärversorgnng. H. 16. Regelmäßige Waffenübungen finden in Ansehung der nicht in activer Dienstleistung stehenden Reservemannschaft nicht Statt. H. 17. Die Reserve wird zur activen Dienstleistung von Sr. Majestät dem Kaiser ganz oder zum Theile im Bereiche sämmtlicher oder auch einzelner Kronländer einberufen. In solchem Falle hat über Allerhöchsten Befehl das Kriegsministerium, im Eiuver-nehmen mit dem Ministerium des Innern, jedes in seinem Bereiche, d,e Verfügungen auf das Schleunigste zu treffen. §. itt. Wem, die Emberliflilig der Neserre angeordnet ist, so ist von den hierzu instructionsmäßig berufenen V.hörden bekannt zu geben, wo und an welchem Tage sich dle Mannschaft mit ihren Neserve-karten zu stellen hat- F. 19. Die Vorsteher der Gemeinden haben die betreffenden Reservemänner vorzurufen und ihnen in Gegenwart von zwei Zeugen bekannt zu geben, an welchem Tage und Orte sie einrücken müssen, und sind überhaupt zunächst verpflichtet, nöthigenfalls unter Mitwirkung der Landes - Gensd'armerie, darüber zu wachen, daß die einberufeue Reservemannschaft an dem bestimmten Termine einrücke. Alle Anstände, welche dle Nichteinrücknug einberufener Reservemänner zur Folge haben, sind von den Gemeindevorstehern den Bezirkobehörden, von diesen uuter Auschluß der allenfalls beigebrachten legalen Beweis-Docnmente den Kreisbehbrden anzu-zeigeu, von lepteren aber sogleich den Werbbezirks-Commanden mitzutheilen, welche die Truppenkörper davon in Kenntniß seyen. Die Bezirks- und Kreisbehörden haben übrigens ohne Verzug die von ihren Standpuncten aus znr Beseitigung der Anstände zweckdienlich erachteten Verfügungen zn treffen. Wenn nach Wiederherstellung der normalen Verhältnisse die Reservemannschaft in die Heimat rückgesendet wird, so ist sie mit Urlaubspässen zn versehen. H. 20. Der Neservemann, welcher dnrch eigenes Verschulden den ihm amtlich bekannt gegebenen Ein-rückungstermin versäumt, ist nach Maßgabe der obwaltenden Umstände im Disciplinarwege zu bestrafen, bei Chargen ist dieser Umstand als erschwerend anzusehen. Erstreckt sich diese Verjanmniß über die Dauer von sechs Wochen, so ist er als Deserteur anzusehen und nach seiner Ergreifung oder Selbstmeldung zu bestrafen, cs wäre denn. daß er sein Ausbleiben vollständig zn rechtfertigen vermochte. §. 21. Die einrückende Reservemannschaft ist so- 774 gleich ärztlich zu visitiren und für jene Dienstleistung zu classificiren, zu der sie nach ihrer physischen Beschaffenheit die Eignung besitzt. Wird der Neservemann zum Dienste anwendbar befüüden, so hat dessen Präseutirung in der Negel auf jenen Militärkörper zu erfolgeu, zu dessen Reserve er gehört. Z. 22. Im Bedarfsfälle kann jener Theil der Reserve, welcher beim eigenen Körper entbehrlich ist, auch zu eiuer anderen, der früheren Dienstleistung nach Thunlichkcit analogen Verwendung in Ansprnch genommen werden. Zu einer derartigen Verwendung der Reserve werden jedoch den betreffenden Militärbehörden allemal specielle Weisungen zukommen. H. 23. Der über erfolgte Einberufung eingerückte Reservemaun wird in jener Charge präsentirt, welche er beim Uebertritte in die Reserve bekleidete, und bezieht daher auch vom Präsentirungstage an die entsprechende Gebühr. Die Einbringung der solchergestalt etwa überzählig entfallenden Chargen'lst nach Vorschrift zu bewirken. Derjenige Neservemann, welcher freiwillig zur activen Dienstleistnng einrückt, muß, falls er eine Charge bekleidet und kein derlei Play offen ist, bis zur thunlichen Einbringung in der Gebühr des Gemeinen verbleiben. H. 24. Im Frieden ist mit Ende December jeden Jahres regelmäßig uud ohne dießfalls eiue specielle Anordnung abzuwarteu, sowohl die in der Reserve, als in der activen Dienstleistuug befindliche Mannschaft, welche auf die Entlassung gesetzlichen Anspruch hat, gegen Ausfertigung des Abschiedes zu entlassen und in Abgang zu bringen. H. 2!i. Die ausnahmsweise Entlassuug eines Ne-servemannes vor vollstreckter Reserve-Verpflichtung ist von denselben Bedingungen und Vorschriften abhängig, wie die Entlassung eines in activer Dienstleistung stehenden Soldaten. § 26. Während des Krieges findet weder eine Uebersetzung in die Reserve, noch eine Entlassung aus derselben, oder aus der activeu Dienstleistuug Statt. Wenn die regelmäßige Uebersetzung der Reserve und Entlassuug der daranf im gesetzlichen Ansprüche stehenden Mannschaft sistirt, oder nach hergestellten normalen Verhältnissen die Sistirung aufgehoben werden soll, erfolgt hierüber die specielle Auordnuug. Nichtamtlicher Theil. Der Ministerwechsel in Frankreich. " In Frankreich hat ein theilweiser Ministerwechsel eben Statt gefunden. Verglichen mit dem Aufsehen, der Bewegnng und den Gefühlen der Unsicherheil, welche eine Cabinetscrisis während des parlamentarischen Regimes dort hervorbrachte, ist jetzt der Wechsel ruhig vorübergegangen. Nicht einer Partei war es gegönnt, die Männer ihrer Memuug emporzuheben uud dem Staatsoberhaupte aufzunöthi-gen: dieses hatte vollkommen freie Wahl; die Gewählten sind gewiegte, anerkannte Geschäftsmänner, welche ihren Beruf ohue Zweifel tüchtig erfüllen werden, da sie schon in der Lage waren. Proben ihrer Geschlctllchkeu und ihres Elfers abzulegen. Hru. Dronyn del' Huys steht bei der diplomatischen Welt noch seit jeuer Zeit her in gntem Andenken, als er bei dem rücksichtolosen Auftreten Lord Palmerston's in Griechenland mit Energie zum Schutze des bedrängten Landes einschritt uud demselben eine kluge uud wirksame Vermittluug der uuheilvollen Differenz angeoeiheu ließ. Auch iu den Beziehungen zu den Mächten deS Festlandes war sein Verhalten jederzeit ein tactvoll gemessenes und verträgliches. Die Geschicke Frankreich's sind neuestens in ein prosaisches Geleise eingetreten. Allein die Prosa des Lebens sagt den Völkern, wie den Negieruugen, am besten zu, und glücklich mögen sich jene Länder preise», von welchen der Sturm der politischen Leiden- ^ schaften und die gefährliche Dramatik erschütternder Katastrophen fernegehalten wird. Das hohe Verdienst deS Prinzen Präsidenten, einige Stabilität und Sicherheit in die zerfahrenen. Zustände Frankreichs gebracht zu habeu, wird unbestritten in der Geschichte fortleben. Hr. Emil Girardiu hatte nicht unrecht, als er letzthin die Behauptung aufstellte, das Reich der Bourgeoisie sei iu Fraukreich für immer zu Ende gegangen. Allerdings gilt dieß von jener Bourgeoisie, welche die parlamentarischen Gewalten als ein Monopol uud gewissermaßen als privilegirten Genuß bis , zur Erschöpfung ausgebeutet hatte. Daß er abcr Unrecht hatte, das allgemeine Stimmrecht als die Quelle künftiger Segnnngen zu lobpreisen, liegt eben so klar auf der Haud. Die Festigkeit der gegenwärtigen Zustände Frankreich's wird durch den Charakter und den Genius des Prä-^ sidenten verbürgt, und der wesentlichste, zugleich aber schwierigste Theil seiner Aufgabe besteht darin, das Princip der allgemeinen Stumnberechtigung anf ein möglichst unschädliches Maß zurückzuführen, uud den Trieb der politischen Agitation durch eiu System der Weisheit uud des arbeitsamen Friedens nach Innen und nach Außeu rastlos zu bekämpfen. (Oesterreich * Wien, N. Angust. Da Ihre Majestät die Königin v. Preußen bereits am 4. d. M. von Berlin abgereist war, so dürfte die Ankunft der allerh. Frau in Ischl etwa morgen erfolgen, woselbst Ihre k. k. Hoheit die durchlauchtigste Frau Erzherzogin Sophie bereits eingetroffen ist. * Der königlich sächsische Staatsminister von Venst ist bereits nach Dresden abgereist. * Wenn Gewersbsleute, welche zwei oder mehrere iu der uutersten Erwerbsteuerclasse stehende Gewerbe betreiben, wo also eine Befreiung von der Einkommenstener nicht einzutreten hat, m der Absicht, die Einkommensteuer ganz oder zum Theile zu umgehen, den Erwerbsteuerschein üb?r das eine Gewerbe zurücklegen, während die Ehegattin oder umgekehrt der Ehegatte sich zu dem von dem andern Theile aufgegebenen Geschäfte zur Erwerbsteuer anmeldet, so hat m solchen, die Umgehung des SteuergeschcS bezweckenden Fällen eine Befreiung von der Einkommensteuer, zu Folge eiucr neuerlich erschienenen Verordnung, nicht Platz zu greifen. " Von der The^iß, 2ti. Juli, wird der „Gr. Ztg." geschrieben: Die Ernte ist an der Theiß fast ganz beendigt, und stellt die Oeconomen zufrieden. Der Tabak verspricht dieses Jahr ausgezeichnet zu werden, und glücklicherweise hat Niemand versäumt, der Cultur dieser Pflanze alle Aufmerksamkeit zu widmeu. Beschämt gesteht jetzt Jeder, welcher vor einem Jahre noch dem Monopol zum Trotze die Hände iu deu Schooß gelegt, dafi die Negierung in der That nur das Wohl der Vcoölkerung im Auge gehabt, als sie die Maßnahmen bezüglich des Tabaks in's Leben gerufen; ärmer ist noch Niemand dadurch geworden, wohl aber legten schon Viele den Grnnd zum Wohlstaude, indem sie, angeeifert durch die von dem Aerar gebotenen Vortheile, mit allem Fleiße den Boden bearbeiteten, uud eiu gutes Blatt hervorzubringen strebten. Früher hing man dem Schlendrian au, und erhielt darum auch bloß mittelmäßige Ware. Der Tabakbau an der Theiß wird von Jahr zu Jahr umfangreicher, eine Thatsache, die gewlsi zu den überraschenden gehört , wenn man die frühere' ! Zähigkeit der Tabakpflanzer gegenüber dem Aerar in's Auge faßt. * Der regierende Fürst vou Serbien, Alerander Karagjorgjevic: , hat anf eigene Kosten eiue große Dampfmühle bei Belgrad bauen lassen, uud beabsichtigt, dieselbe an einen Privatmann zu verpachten. Die Dampfmaschinen hiezu sind aus Belgien bezogen worden. * Die fürstlich serbische Negieruug hat den Stand der Ingenieure vermehrt, uud die Kunstbanten nach allen Richtungen angeordnet. * Wien, 7- August. Das k. k. Kriegömini-sterium hat die Versendung officiöser Milttär-Corre-spoudeuzeu au die Arjutanturen der verschiedenen ! Truppenkdrper mit der Weisung abgestellt, daß dienstliche Militär-Correspondenzen stetS unmittelbar au die betreffenden Commanden zu richteu seien. Es werden mit AuSuahme der au die General - Adjutan-tur Seiner Majestät des Kaisers gerichteten Corre-spondenzen, alle an die verschiedenen Adjuutantureu etwa noch vorkommenden Correspmidenzen gleich Pri-vatbriefen zu behandeln sein. " Die Reiseroute Sr. Majestät des Kaisers hat eine kleine Abänderung erlitten, wouach die Nachtstationen auf folgende Ortschaften und Tageszahlen entfallen: Sziqeth, !l. August: MunfucS, li. lind 7.; Kaschau, 8.; Epe-ies, 9,; Rosenberg 10; Szent Ml'rtoü, ll; Trentschm, 12.; Preßburg, tA.; worauf am 14. Angnst die Abreise nach Wien erfolgt. Vom >. August 1«.'!2 angefangen findet die Beförderung des Briefpaketes Triest-Zengg , dann Fiume-Zei'Hg und zurück, anf der Strecke zwischen Fiume uud Zeugg mittelst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd Statt- * Dein Genueser Blatte »lll'Im <' smpnlo« ist der Postdebit m deu österreichischen Staaten entzogen worden. * Bei dem zu Ienschowitz in Böhmen am 2. Juli ausgebrocheueu Brande, der jedoch sofort gelöscht ward, ist der dortige Insasse Wenzel Pitra, den die Volksmeinung schon im Herbste v. I. als den Urhlber der in Ienschowitz und Zala/>an stattgehabten Brände bezeichnete, und dem anf einige Ver-dachtsgri'mde hin auch dte Entstehuug dieses Brandes zur Last gelegt wurde, vou einem erbitterten Volkshaufen ans seiner Wohnung gewaltsam auf den Dorfplatz herausgeholt und erschlagen worden. Sogleich sind gegen die Schuldtragenden die nöthigen Erhebungen eingeleitet worden, um dem Strafgesetze die volle Geltung zn verschaffen. " Die in Galizien im Monate April d. I. erloschene Rinderpests) ist leider wieder in zwei Ortschaf« ten, nämlich iu Rozanowka uud Teklowka, Czortko-wer Kreises, und in Olejow Zloczower Kreises auS-gebl'ochen. Seitens der Behörde wird der Ermitt« lnng des eigentliche» Anlasses dieser SeuchenauS-drüche nachgestrebt, und der Zweck der möglichst beschleunigten Seiicheiumtt'rdnickung durch alle zu Ge-l'ote stehenden Mittel verfolgt. Wien, 7. August. Die zur Feier der Rückkehr Sr. Majestät vou der kaiserlichen KunstacadenM projectirte Ausschmückung der Annagasse gewinnt an Umfang durch Hinzufügn»«, großer plastischer Figuren, deren Fertigung in patriotischem Eifer Professor Bmier unentgeltlich übernommen hat. ^ Ihre Majestät die Königin von Preußen wird bis 4. September in Ischl verweilen, und trifft a» diesem Tage auch Se. Majestät der König von Preußen in diesem Badeorte ein. Daß sich Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph Ende August nach Ischl begibt, ist bekannt. — Ee. Majestät der Kaiser Ferdinand uud des> sen Gemaliu werden noch « Wochen in Reichstadt verweilen, und kehreu sodaun wieder in die Residenz nach Prag zurück. — Der Gewerke Hr. Miesbach hat iu der Umgebung der neuen Salzburg-Brucker Eisenbahnlinie Forschungen nach neuen Steiiikohlenlagern-veranstaltet, die, wie man hört, von dem günstigsten Erfolge gekrönt sind. — Wie man vernimmt, sind die k. k. österreichischen Consulate beauftragt worden, vorkommenden guten Tabaksamen einzusenden, damit derselbe zum Anbaue in Ungarn benutzt werden könne. — Wie man vernimmt, wird ein Theil der k. k. Marine im Herbste eine Uebungsfahrt vornehmen, uud ist dießfallb der Dispositionsplan bereits znr a- H. Genehmigung eingesendet worden. — Der Erfordernisiausweis für das Jahr 18^2 für die Vauteu im Kroulande Niederösterreich wnrde vou Seite des Handelsministeriums iu folgender W^ präliminirt: für die Straßenbanten 8W.2W fl. C'^ für den Wasserbaufond :l0!).0l4 fl., und für ^ Baubehörden 80.!i4!) fl. Zusammen 1,27!;.771 6^ den C. M. — Eine Commission der nengegründeten l5e>^ tralqesellschaft für Flachs- und Hanfcultur ist "^ Mähren nnd Oberöstcrreich abgegangen, um geeig'" Orte für die Errichtung von Nöstanstalten z" "M« ^ teln. Vor Eintritt des Winters wird der Bau drel EtablissemeutS im Gauge sein, in deueu das "s Verfahren ohue Verzug beginnt. , — Nach einer zur Verösseutlichuug vorbereite Uebersicht des Hru. Dr. A. Schmidl sind seit 773 in Oesterreich 2550 Erdbeben vorgekommen, die meisten derselben sind im Monat April eingefallen. — Zur Errichtung eines Noviziates der Liguo-rianer zu Grein in Oberösterreich ist die Genehmigung bereits erheilt worden. — Aus Ungarn schreibt man, daß auf den dortigen Wollmärkten französische Käufer sich einfinden, die den Preis für feinere Ware schr gut stellen und mit barer Münze bezahlen. — Am 27. v. M. haben sich vier Knaben von 10 bis 12 Jahren, die Kinder wohlhabender Aeltern ans Saros-Patak, im Flnsse Vodrog gebadet nnd sind sämmtlich ertrunken. Ein Reisender, welcher die Unglücklichen retten wollte, fand ebenfalls in den Fluchen seinen Tod. Die Leichen der Ertrunkenen wurden einige Tage darauf durch Fischer aufgefangen. Mailand, 2. August. Seine Ercelleuz der Feldmarschall Graf Radetzky wird hente, von Somma zurückkehrend, hier eintreffen und nach höchstens eintägigem Aufenthalte seine Neise in das Hauptquartier fortseien, von wo ans er auf einige Tage die Cavalleriecoücentrirung bei Pordenone zu besuchen gedenkt. — Mailand athmet schwer uuter der wiederkehrenden Hitze, die man für dieses Jahr, da der An-gust hier gewöhnlich nicht mehr so heisi wie der Juni zn sein pflegt, schon überstanden zn haben glanbte, und bei diesem drückenden Einflüsse haben die Nachrichten ans Paris über die abermalige Nähe des Im-peralismns nicht mehr je»e electrischen Wirkungen hervorgebracht, wie in den ersten Tagen des Mai es der Fall war; man scheint im Gegentheil die Dinge, die da kommen werden, mit ziemlicher Gleichgiltigkeit zu betrachten. — Ein Versuch, italienische Answan-derer, welche die Seidencultnr verstehen, unter ziemlich güustigen Bedingnngen für Amerika zn gewinnen, ist vor einigen Wochen an der bekannten Hei-mathsliebe der Italiener gescheitert, und war nicht einmal im Stande, den auch zum geringsteu Erfolge nöthigen «<:lnl hervorzubringen. (Wand.) D e u t l ch ln n d. Verlin, 4. August. Die Herzogin von Orleans soll Ende diefts, oder Anfangs künftiger Woche schon in Eisenach eintreffen. Wie man dort meint, wird sie sich dauernd daselbst niederlassen. Die Nachrichten, die von ihr zuletzt nach Eisenach gelangt siud, datiren ans Schwyz, wo sie einige Tage zugebracht hat. Die „Preuß. Ztg." meldet, daß die Unterhandlungen zwischen Preußen nnd den Vereinigten Staaten von Nordamerika wegen Abschlusses einer Post-convention zu einem befriedigenden Resultate geführt haben. Darnach werde ein einfacher Brief von allen Puncten der Vereinigten Staaten bis zu allen Puncten des deutsch-österreichischen Postvereins nur 30 Cents oder 12^ Silbergroscheu kosteu. Seit dem Dahinscheiden des Königs Friedrich Wilhelm III. haben an dessen Geburtstage noch alljährlich aus tiefer Pietät die hier befindlichen Landwehr-Officiere die Auffahrt zu dem von dem hohen Verewigten hier bewohnten Palais mit frischen Laubgewinden, Blumenkränzen und blühenden Topfgewächsen schmücken lassen, was auch am gestrigen Tage wieder geschah. Iu der Sitzung des Senats der hiesigen Universität am 2. August wurde der Professor Stahl zum Rector für das mit dem 1!>. October beginnende Universitälsjahr erwählt. Belgien. Brüssel, l. Augnst. Dem Beamtenpersoual dcr Kammern ist die Anzeige gemacht worden, sich für den 10. August bereit zn halten, da eine außerordentlich? Session der Kammern anberaumt werden solle. Victor Hugo hat in Begleitung seines Sohnes Carl gestern Brüssel verlassen, nnd sich zn Antwer-ve" nach London eingeschifft, von wo er sich nach der Insel Jersey begibt. F r a n k r e i ch. ver ff^""^ " ^"gust. Der „Mouiteur de l'Arm«''e" der N l"" Agenden Bericht an den Präsidenten Monseigneur! Frankreich hat den Marschall Ercelmans verloren; es ist dem Krieger, der ihm zum Ruhme gerelchce, eine letzte Ehre schuldig. Ich habe die Ehre, Ihrem Gutachten daS beiliegende De-cret zu unterbreiten, welches, wie Sie beabsichtigten, dem Marschall die Ehre bewilligt, in den Invaliden beigesetzt zn werden. A. de Saint Arnaud, Kriegsminister. Dlesem Berichte folgt das entsprechende Decret. Der „Mouiteur" stattet in folgenden Ausdrücke» Bericht von der erfolgten Hinrichtung zweier Decem-ber-Insnrgenten ab: „Zwei Individuen, Namens Cl-rassc und Cuisinier, die bei den Ereignissen der In-snrrection von Clamecy eine wahrhaft gransame Wildheit gezeigt, haben am 30. Juli in dieser Stadt die Strafe für ihre Verbrecheu erhalten. Der erste dieser Männer. Clrasse, hat einen 78jährigen Greis, H. Vonnean, ermordet, der die Waffen, dle er in seinem Hause hatte, nicht herausgeben wollte. Der zweite, Cuisinier, näherte sich nach dem Angriff ans die Genod'mmerie-Caserne dem unglücklichen Gens-d'armen Vidan, der mehrere Flintenschüsse erhalten, und dnrchbohrte ihm den Kopf mit Lanzenstichen, indem er, so oft daö Blut aus den Wunden heranö-strömte, ausrief: „Ei, er ist noch nicht todt!" Dieser Genso'arm, mit Wnnden bedeckt, gab bald seinen Geist auf. Cirasse und Cuisinier, vom Kriegsge-richt zum Tode vernrcheilt, hatten zwei Mal Appell eingelegt. Das Urtheil wnroe aber beide Male bestätigt. Es blieb aber nichts übrig, als zn untersn-chen, ob das von dem Kriegsgericht erlassene Urtheil auf dem Gnadenwege modificirt werden könnte. Die Documents dieser beiden Prozesse waren der Gegenstand emer ernsthaften Prüfnng; man mußte jedoch Verzicht leisten auf jeden milden Gedanken, da die beiden Vernnheilteu Handlungen der empörendsten Barbarei begangen hatten. Die wenigen Leute, die der Hinrichtnng beiwohnten, verhielten sich ruhig; alles ging in der größten Ordnung vor sich." Der „Patrie" zu Folge sind die bisher dem Gouvernement bekannt gewordenen Resultate der Departementwahlen günstig cinsgefallen. Sie legt besonders Nachdrnck darauf, daß General Roquet in der obern Garonne fast einstimmig, und General Ma-guan im Niederchcin - Departement mit großer Majorität gewählt worden ist. Minister Vineau ist in Maine und Loire gewählt. Daß an manchen Orten Wähler in nicht vollgiltiger Zahl sich eingefnnden, erklärt die „Patrie" mit der Abhaltung der Erntegeschäfte. ' Das in Angouleme erscheinende Journal „le Charentais" veröffentlicht ein Formular der Petitionen nm Herstellung des Kaiserthnms. Dem zufolge sind diese Gesuche an den Senat gerichtet, und bezeichnen den Präsidenten als „Napoleon UI." Paris, 3. Angnst. Die außerordentliche Lauig-keit, welche sich bei den Departementalwahlen zeigt, hat selbst die Regierungsorgane nicht ohne Vesorg-niß gelassen, obwohl die Wahlen dort, wo sie zn Stande kamen, in gouvernementalem Sinne ausfielen. Das „Salut Public" in Lyon beklagt geradezu dieses Ergebniß. Die „Union" sagt hierüber: wenn man die Journale anblickt, welche seit zwei Tagen aus alleu Gegenden Frankreichs nns zukommen, so ist man frappirt über die große Zahl von Wählern, welche von ihrem dießfälligen Rechte keinen Gebrauch machten. Ungeachtet des Eifers der hauptsächlichen Agenten der Administration, der Circulare, welche die Präfecteu erließe,,, ungeachtet der warmen Aufforderung von Seite eines Theiles der Presse, stieg die Zahl der Wahlenthaltungeu an vielen Orten so, daß die Wahlen nicht Statt finden konnten. Man weiß, was sich in Rouen, Lille, Douai, Amiens, Havre, Nancy zntrug. Diese negativen Resultate übertreffe» nach einer Aeußerung des „Con-stitutiouell" alle Voraussicht, und erscheinen ihm kaum erklärlich. Preußische Blätter lassen sich aus Paris 4. August telegraphisch das Gerücht melden, ein Soldat habe einen Mordversuch auf den Prinz-Präsidenten gemacht, uud sei augenblicklich erschossen worden. ! Portugal. Nach Briefen aus Lissabon hat die Deputir-teukammer dem Decret vom 3. December, die Capitalisation der öffentlichen Fonds betreffend, ihre Genehmigung verweigert. 81 Stimmen waren dagegen, 37 dafür. Dieser Beschlnß erregte in der Kammer eine große Aufregung. Die Minister hatteu sofort der Königin ihre Entlassung eingereicht. Beim Abgang der Post wußte man noch nicht, ob dieselbe angenommen worden war. Falls es geschehen, glaubte man, daß der Marschall Saldanha und Marquis de Loul«; mit der Bildung eineS neuen Ministeriums beauftragt wurden. Am e ri k a. New-York, 20. Juli. Der „New-York-He-rald" veröffentlicht unter der Ueberschrift: »Bruch mit England" ein ausführliches, zu Washington pu« blizirtes Actenstück aus der Feder des Unterstaatsse-cretärs, Mr. Webster, hinsichtlich gewisser Streitigkeiten, die sich zwischen den englischen und amerikanischen Fischern an den Küsten der anglo-amerika-nischen Besitzungen ergeben haben. Der auf den Fischfang bezügliche auglo-amerikanische Vertrag vom Jahre 1818 schließt die Amerikaner von der Benützung der zum Fischfang geeignetsten Stellen ans, in so fern Nämlich die Auslegung als maßgebend angenommen wird, welche die englischen Beamten dem Vertrage geben. Ueber diese wird in dem Web-ster'schen Document Nachstehendes grsagt: „Die Ansicht der englischen Kronbeamten geht dahin, daß nach dem Wörtlaut der Uebereinkunft die Amerikaner von dem Recht zum Fischfang innerhalb einer Entfernnng von drei (englischen) Meilen von der britisch-amerikanischen Küste ausgeschlossen sind; diese drei Meilen starke Entfernung mnß von den äußersten Vorsprüngen und Landesspitzen der Küste an berechnet werden :c." In dem Webster'schen Acteustücke heißt es ferner: „Die anglo-amerikanischen Colonien sind seit 1841 bemüht, diese Auslegung des Vertrages thatsächlich durchzusetzen. Dem Anschein nach will die englische Negierung nun hierauf eingehen; die nnmittelbare Wirknng hier-ron wird der Verlnst bedeutender Fischereien fnr die amerikanischen Fischer, und eine ganzliche Stockung des ansgedehnten Geschäftsverkehrs Neu-Englands sein; eben so werden sich Collisionen der unangenehmsten Art ergeben, welche zur Vernichtnng von Menschenleben («!«8Uu0!i<»n l»sluimt>n Iis«) führen, die Regierung in sehr ernsthafte Fragen verwickeln und den Frieden beider Nationen bedrohen können. Ohne zuzugestehen, daß die angeführte Ausle-guug der Convention mit den Absichten der contrahi-renden Parteisn übereinstimme, wird sie niclttS desto-weniger zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit die in den amerikanischen Fischereien intcressirten Parteien vom gegenwärtigen Stand der Dinge unterrichtet und anf ihrer Hut sein mögen. Die ganze Angelegenheit wird die unmittelbare Aufmerksamkeit der Regierung auf sich ziehen. Daniel Webster, Staatssekretär." In demselben Actenstücke wird außerdem noch eine Circularnote des englischen Cvlonialministers, Sir I. Packington, an die Gouverneure der anglo-amerikanischen Colonien ihrem ganzen Inhalte nach mitgetheilt. In dieser heißt es, daß den bisher unbeachtet gebliebenen Klagen der Colonien Genugthuung werden und demnach englische Kriegsschiffe uach Amerika abgehen sollen. Bezüglich der Thätigkeit dieser Kriegsschiffe bemerkt nun das Webster'sche Do, cnment, daß bereits ein amerikanisches Fischerfahr-zeug von einem englischen Kutter genommen worden fti, daß die anglo-amerikanischen Colonien ebenfalls bewaffnete Fahrzeuge gegen die amerikanischen Fächer rüsten und daß endlich, wa/2 . . 8? 9/1« dctto ^ .... 79l/8 detto „ 3 .. .. 69 Darlehen mit Verlosung v. I. l«:!4. für 500 il. 229 1/2 für 1N0 fl. dctto detto 1839 . .. 250 ,. 139 3/t für WU fl. NcucS Anlchcn l.in<.s» ^........ 97 7/l« dctto bitter-. L........112 1/4 Actic» dcr Kaiser Ferdinands-Norbbahn ,u 1NNN N. C. M....... 2375 N. m<5. M. Ncticn dcr Ocdmburg-Wr.-Ncustädter Eisenbahn zu 200 ft C. M. . . . 131 l/2 fl. mV. M. Actien der österr. Donau-Damvfschifffahrt z» 500 ff. C. M...... 764 fl. in C. M. Acticu des österr. Lloyd in Trieft zu 500 ft. E. M........7071/2 st. in (5. M. We l)sel - ^ours von, 9. August l><52. slmNlrda,». für !U0 Thaler (lurraxl.Nthl. »65 G. Monat. Äuasbnrq. für «NU Vu>de» <5»r.. O»!d, 118 7/8 Uso. ssranlsurt a.M., (für !2<» st. sildd, A.r ) 117 3/^ Bf.fur,e Sicht, li»s-Währ. >m24 !/t ft. ss»s-, Ould.» 118 1/^ 3 'Mmat. Genua, für 300 ueue Pieinont. Lir,. Guld. 1^1 Bf. 2 Monat. Hamburg, für l<»0 Tl,a!et Vanco, Nt!>! 176 1/2 Vf. l Monai. «ivorno, für 300 Toscanische llire. stwld l «7 1/2 G. l »'«'.'„a!. London, für 1 Pfund Sterlin. Gulden ^ ^^ ^ Monat Mailand, für 300 Oesterreich. Lire, Gu>l>, 1 >8 3/4 2 Ml)n t. ViarseiÜe, für :l0<»^lan!,». . ^»lt« 141 Vf. 2M»>u,t. 'l!. Constantinopel, für 1 Gulden . vara 388 31 T. Sich». Gold- '.md Silber<(5ourse vom 7. August 1«52. Vrief. Geld. Kais. Münz-Ducaten Ngio .... — 257/8 dctto Nand- dto ...... - 253/8 (^olcl -.l M2rco ...... — 24 1/4 Napoleonsd'ur'S ...... — 9.31 Souvcrainsd'or's „ . . . . — 16 32 Nuß. Inwcrial...... — 9.^6 Friedrichsd'or's „ . . . . — 9.52 Engl. Soueralngs „ . . . . — <1.53 Silberaqio ........ — 18 7/8 Z. »U78. (l) Realität-Verkauf aus freier Hand. Diese Realität liegt fest an der Bezirks-Straße zwischen Obcrlaibach und dcr Stadt Idria, wie auch nur eine Stunde von der Triestcr Eisenbahnstrecke entfernt, daher besonders zweckmäßig wegen der Nahe der Stadt Trieft zum Holzhandel und anderen Speculations; besteht ferners aus einem Stocke hohen Hause, mehreren Wirthschaftsgebäuden, einem geschlossenen Hofe, einem Gemüse- und Obstgarten, fünf dazu gehörigen Bauernhüttcn, 14 Joch 123!)lUl Klafter Aeckern, 44 Joch 37!) ^ Klafter Wiesen,' «0 Joch 1«!)7 lK Klafter Hutweiden, 3<» Joch 383 lUl Klafter Hochwald und 725 ^H Klafter Bau - Area. — Darauf Rcflectirende wollen sich in frankirten Briefen, unter der Chiffer: I'. ^., posw «-«»lilnw öaibach um die näheren Kaufbedingniffe anfragen. Getreid - Durchschnitts - Preise in Laidach am 7. Auqust l852.________ Ein Wiener Metzen ^ ^' _______^___^_____> "fi. ! kr. sff? ' kr Weizen ... 4 10^ ! 5 l2 Kuturulz . . . — — 3 24 Hdldfrucht . . — - 4 12 Kurn .... 3 5l — __ Gerste .... 2 .".0 ^ 2 40 Hirse .... — — — -. Heiden ... -- — ? — Hafer .... l 54 ! 2 12 Z. 1072. (2) Nr. 40.'il Edict. Von dem k. k Bezirksgerichte Senoschitsch wird bekannt gemacht: (5s sey von diesem Gerichte lider das Ansuche» des Hrn. Johann Podboj von Gorejne, gegen Hrn. Johann Kontel von St. Michel, wcgen aus d,m Vergleiche vm, 8. Jänner l847, Z. 15, schuldigen 76 st »0 kr. M. M, <-. «. <:., in die erecutive öffentliche Versteigerung der, dem Lelztern gehörigen, im Glimdbuche der vormaligen Herrschaft Luegg ^nl» Url). ^ir. l3I vorkommcnden Realität, >>n gerichtlich erhodcnen Schätzungswerte von 2555> fi. 40 kr. M. M grwiUiget, und zur Vornahme derselben in loco St. Michel die drei Fciloictuügst.igsahllngen auf den 30. August, auf den 30. September und auf den 30' October »852, jedesmal Vormittags 9 bis l2 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß diese Realität nur bei dcr letzten auf den 3l). October l8.»^ angedeuteten Feilbietung, bei allenfalls nicht erzieltem oder übcrbolencm Schätzungßwerthe auch unter demsrlben an den Meistbietenden hintan» gegeben werde. Die Licitationsbedinqnisse, das SchätzUl'.göpro-tocoll und der Grundbuchsertract bönnen bei dieft'N Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden einge» schen werden, K. e, Bezirksgericht Senosch.tsch am 14.Juli I».'»2. 3. 969. (7) ^» Die von Hr. k. k. apost. Majestät allcrgnädigft bewilligte große Geld-öotterie zur Grnnduna eineS Militär-Hospitals zu Carlsbad bietet den Tdeilnchmern " 44,3«4 Tressern 4 Gewinn-Dotationen in Conv. Münze °°" Gulden R85««, 3»35tt, RR835«, 8344« mit einer Hauptgewimlsummc pr. Gulden 29(^,6(^(^ "' Conventions - MNuze dar. Daraus sind folgende Treffer in Conventions - Münze gebildet: Gulden «»««« R«.««g>. 8«««, ««««» „ kaiserl. Munz-Dneate« in Gold „ „ H«tt« detto «««> „ gräss. Waldsteiu «ose „ „ 4««« drtto R«» „ gräfl. Waldstein Lose „ „ «««« detto »«» „ fürstl. Windischgrätz Lose „ „ «««« detto KV» „ österr. Hilbevthaler „ „ R««« detto Ler geringste gezogene Treffer eines Gold-Prämiculofes beträgt »K ft. Eonv. Münz^ Der Besitz von ^ Kosen gewahrt s sichere Gewinne. ^ Die ausgezeichnete Eintheilung der Gcsammtaewinne dieser Lottcrie^ist im Splelplane ersichtlich, "N wird gnvlß Jedermann als höchst einladend zur Tdeiloahme erscheinen, -» Die Ziehungen dieser Lotterie (als einzig in diesem Jahre bestehe»»»" erfolge« am R6. und R8. December d. I. Wien am 1«. Juli 1852. D. Dinner H Eomp. In Laib ach sind Lose zu haben, bei Teeger sl Grill, „zum Ghmesen."