Imts- Nlatt zur Laibacher Zeitung. .».5 ^»9. Dinstag vttt 25 Azzrll 18^,3. s. 639. (2) Nr. 6965. Wcrstelgerungs , Kundmachung. 3u Folge hohen Hofkammer-PräsidiaLEr-lasseö vom 25. März 1542, Nr. 1520, l».?, wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 26. ^zunl 1«43 von9 biö 12Uhr Vormittags, mit Vorbehalt der höhen, Genehmigung in der Kanzlet des k. k. Urbaramtcs zn Kufstcin, nachstehende, nun demRel. Fondeangehörigc,imBe« zn ke dcs genainuenUrburamtes, und namentlich im k. k. Landgerichtüdezirke Kitzbichlausgehende Stifts- und Zehentdezüge im Wege der öffentlichen Versteigerung der Veräußerung unterzogen werden. — 2) An Grundzinse vom inkam-meriltcn Urbar St. Zcnno von jährlichen in C. M. W.W. 107 st. 20'/. kr. — d) An ständi« gen Gclreidzehcnt, welcher als sogenannter Rci-terwinklcrzchent in Geld reluirt ist, und jährlich aus einer Hand abwirft in C. M. W. W. Iti si. 44'/4 kr. — e) An verpachteten Feldzehent in Gctreid, im Durchschnitt der letzten zehn Jahre, inCM.W W. 119si. —cl) An^audcmicn oder Ehrungen nach dem letzten zehnjährigen Durchschnitte in C. M.W.W. 14 st. 22'/. kr. -e) An Amtstaxen hicvon nach dem letzten z.^" bestimmten ^egcnreichnlsscn an die Zenptcn iahrl. ,n C. M.W. W 15 fl. 15 kr. — Bedingnisse: 1-Zum Ankaufe wird Jeder-mann zugelassen, der Grundcigcnthum in dieser - Provinz btsitzcn darf; nur haben kaufölustige Gemeinden sich vorher den Consens hiezu vo» der politischen Oberbchörde zu erwirken. — 2. W-gegcgen gleich nach Abschllch der Versteigerungsverhandlung zurück gestellt wcrden. — 4. Wer bei der Versteigerung für einen Drit« ten ein Anbot machen will, ist verpflichtet, sich früher mit einer rechtöförmlich für diesen Act ausgestellten, und gehörig legalisirtcn Vollmacht seines Comiicenten bei der VersteigerungS-Com-Mission auszuweisen. — 5. Jene Raufslustigen, welche bei der Versteigerung nicht erscheinen,, oder nicht öffentlich licitncn wollen, können vor oder während der Licitationöverhandlung schlistlich versiegelte Osscrte einsenden, oder solche der ^citations - Commission übergeben. — Diesc Offerte müssen aber: u. das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches ver Anbot gemacht wi/d, so wie eö im Versteige-gorunql(5dicte angegeben ist, m" Hu'we. ung auf die zur Versteigerung Zeit, nämlich Taa, Monat und Jahr, gehong 270 bezeichnen, und die Summe in Conv. Münze W. W, welche für dieses Object geboten wild, m einem einzigen, zugleich mit Ziffern und mit Worten ausgedrückten Betrag bestimmt angeben, wd«m Offerte, welche nicht genau hiernach ver« faßt sind, nicht berücksichtiget werden würden. — d. (35 muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Licita-tionsbedingungen unlcrwerfen wolle, welche in dem Licitations. Protocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. — e. Das Offert muß mit dem zehnpercentigen Wadium desAusrufspreises belegt seyn, welches in barem Gelde, oder iu a>u nehmbaren und haftungsfreien öffentlichen Obli« gationen nach dem bestehenden (Zurse berechnet, oder in eincr von der k. k. Kammerprocuratur geprüften, und nach den §H. 230 und l37l^ des allg. bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärten Sicherstellungsurkunde zu bestehen hat, und ll) mit dem eigenhändigen Tauf- und Familiennamen des Offerente», dann den, (5l)a« rakter und Wohnorte desselben, und f^lls er des Schreibens unkundig wär«, mit seinem Kreuzzeichen und der Unterschrift zweier Zeugen unterfertiget seyn — Die versiegelten Of« ferte werden nach abgeschlossener mündlicher 25er« fteigerung eröffnet werden; übersteigt der m ei« nem derlei Offerte gemachte A'nbot den bei der mündlichen Versteigerung erzielten Bestbot, so wird drr Offercnt soglelch als Bestbictcr in das Licitationöprotocoll eingetragen und hie-nach behandelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, wel« cher bei der mündlichen Versteigerung als Best« bot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbieter dcr Vorzug eingeräumt werden. — Wofcrn jedoch mehrere den mündlichen Bestbot übersteigende schriftliche Osserre auf den gleichen Anbotöbctrag lauten, wird sogleich von der Licitationscommission durch das LoS entschieden werden, welcher Offerent als Vcstbieter zu betrachten sey. - 6. Dcr Ersteher dieser Nean-taten hat die Hälfte des Kaufschillings vler Wochen nach crfolgter Genehmigung des Kaufes noch vor der Uebcrgade zu berichtigen. Den Rest kann der Käufer jedoch so, daß er ihn auf den erkauften Objecten in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in W- W. C. M. und in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren vom Taae der Ueberaade an gerechnet, m fünf gleichen Mattn abtragen. - 7. Die Uebergabe der vorbeschriebenen Realitäten soll zwar ehemögllchst gepflogen werden; jedoch tritt der Käufer erst mic dem nächsten Milität jähre ltt"/,, in den vollen Genuß derselben, und es wird der ganze Genuß für das laufende Militarjahr 18"/ von dem Verkäufer vorbehalten, wogegen aber auch der Käufer den Kaufschilling el st vom 1. Nooemder 1353 angefangen z» verzuchn hat, und ihm, in so ferne er die erste Kaufschillingshälfte früher erlegt, die fünfpercentigcn Zinsen davon bis zum 1. November llN3 zu Guten gerechnet werden. —- Eb,n ss übernimmt der Käufer von diesem Tage die Uebergabe und re-" spective vom.Tage, als sein Genußrecht Hercch« uet wird, auch alle auf der erkauften Realität haftenden, ivie immer gearteten Lasten, ohne Ausnahme und Unterschied ihrer Entstehung, insbesondere Steuer und Gegellrelchilisse an die Zcnfiten, ohne daß er berechtigct wäre, bei was imnnr für nach der Uidergabe cinirctendcn Ereignissen, dulch welche die Lasten und Verbindlichkeiten des Vertrags Objectes vermehrt, oder dessen Wcrch und Ertrag vermindert wird, selbst nicht wegen Verletzung über die Hälfte oder auS einem sonstigen Nechtstitel oon dem verkaufenden Fonde eine Haftung oder Ersatz anzusprechen, da jede Ersatzleistung sich bloß auf den im nachstehenden ^. U bezeichneten Fall beschränkt. Der Käufer kann deöhalb die Gültigkeit des Vertrages nicht anfechten. — 8. Die fraglichen Realitäten werden nur so verkauft, wie sie von dem verkaufenden Fonde bisher beftsse,» wur-dcn, und da der Verkauf in Pausch und Bogen erfolgt, so geschieht die Ucbergabe ohne eine Haftung von Seite des Verkäufers für da5 Erträgniß, und eö wird eine Gewährleistung durch drei Jahre, vom Tage der Uebergabc, bloß für den Fall jugcsichert, wenn binnen dieser Zeit das Eigenthum dcr verkauften Nealitäc selbst von einen, Dritten in Anspruch geno.nmen, und die Vertretung gegen den Fiscuö nach Voi> schrift der Gerichtsordnung verlangt wird. — 9. Der Käufer ist verbunden den bestehenden Pächter dieser Realitäten in dem Genusse der Pachtungen zu belassen, und zwar da, wo eine Pachtzeit bedungen ist, bis zu deren Ablaufe, es wäre denn, daß in den Pachtcontracten selbst vorgesehen ist, daß sie mit dem Verkaufe der Realitäten von selbst erlöschen, oder daß sie bloß zeitlich und nach Wüllkühr widerruflich sind. — 10. Der Verkaufsact ist für den Meist-dieter, welcher sich dcS Rücktrittsbesugnisse5 und dcr H 862 des allg. bürgerlichen Gesetzbuches gesetzten Termine begibt, sogleich durch Fertigung dcs Licitcttionö.-Protocols, für 0en 27 l Verkäufer aber erst durch die erfolgte Natisi. ci on verbindlich, nach deren Ersolgm'g auch ^er veräußernde ^o^nicht n.hr zuruck^^ ten berechtige lst ^.s^ch,„ Contract zu ter sich w^'g e, den ,) '.^^ ,^.^^^^.^ fetten, "" u 7^ pichen Co..lractes;es !°"ll dle S ^^ ^^^^^ ^. ,,s dcsstn Ko-^^ ^ class'nmaßige Stampel beigestellt wer-st"' und d r verkaufende Fond hat die Wahl, «.ttweder den Vestbieter zur Erfüllung der ra-tifimten Licitationä-Bedingungcn zu "erhalte., oder die Realität auf dessen Kosten «nd Ge ahr auch im administrativen Wege neuerl.ch fe.lzu-bieten, und die Differenz des neuen Bestdo-teS zu dem seinigen an ihm zu erholen, wo jo-dam, der in Gemaßhctt des §. 2 erlegte oder versicherte zchnprocentige Betrag des AusrusS« greises auf Abschlag der zu ersehenden Differenz zurück behalten, wenn aber der neue Bestbot keines Ersatzes bedürfte, oder in so serne die Caution denselben übersteiget, als verfallen eingezogen werden wird. — 1l Die neue Versteigerung auf Kosten und Gefahr des Käufers soll mit der im vorigen §. ausgedrückten Wirkung und nach des Verkäufers Wahl auch dann vorgenommen werden können, wenn der Käufer nach bereits gefertigtem Contracte dle Zahlung der ersten KaufschillingShälste mcht in der im H. 6 bestimmten Zeitfrist, nämllch vier Nocken nach erfolgtcr Genehmigung deö K uf^A t Gleichfalls soll der Verkäufer nach Wüllkühr berechtiget scyn wenn der Käufer nach erfolgtcr Ucbcrgabe des Kaufgcgen-standcö die Zahlunq der übrigen Kaufschil, lings« und dcr dcdungencn fünfprocentigen Interessen nicht in den im §. 6 bestimmten Fristen leistet, die verkauften Realitäten und was mit denselben an den Kaufer übergegangen ist, im administrativen Wege zurück zu nehmen, und auf Gefahr und Kosten des ver, tragsbrechendrn Käufers neuerlich feilzubieten, und wegen des anfälligen Kaufschillmgs-Abfalles oder sonstigen Schadens sich an dem bis dahin erlegten Kaufschillingsantheile, so wie an dem gesammten Vermögen des Käufers zu erholen. — 12. Bei den öden in den HH. 10 und 11 vorbehaltcnen Nelicitationen yat der verkaufende Fond, respective die denselben vertretende Behörde, nach ihrem Gut-besinden die Summe zu bestimmen, welche bei der Relicitation für den Auörufspreis gelten soll. —- Für keinen Fall können die dem betreffenden Fonde durch Verträge verpflichteten Personen aus der Bestimmung des Auörufs-preisesZ Einwendungen gegcn die Gllligkeit und die rechtlichen Folgen der Relicitation herlek, ten. Findet sich bci der Relicitation Niemand der den Contract nach dem Ausrufs-preise zu übernehmen bereit wäre, so können auch unter (oder nach Umstanden über) dem Fis-calprciö Anbote angenommen werden, und daö erste Anbot hat zugleich zur Grundlage dcr wcitern Aubietung zu dienen. — Deßglcichen soll der veräußernde Fond bei dcr Relicitation keiluswcgs verbunden seyn, dem zweiten Käufer wieder dieselben Zahlungsfristen zuzugestehen, sondern er ist, ohne daß bei der Differcnzderechnung dießfalls cine Einwendung gemacht werden könnte, berechtiget, weniger? und kürzere Zahlungöfristen insbesondere dahin zu bestimmen , daß dcr noch aushas-tende Kaufschilling sammt Zinsen so viel mög« lich in jener Zcit und in jenen Perioden berichtiget werde, als er von dem contrc«tSbrü> chigcn Käufer selbst hätte berichtiget werden sollen. — Uebrigens ist das oben erwähnte Relicitationsrecht nur wahlweise vorbehalten worden, und c5 stehet dem Verkäufer auch frei, aus die unmittelbare Erfüllung des Vertrages oder der Versteigerung selbst zu dringen, und durch die mit derselben beauftragte Behörde alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltene>l Erfüllu-ig drö Contractes führen, wogegen aber auch dem Käufer der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Kaufe machen zu können glaubt, offen stehen soll. — 13. Die Stämpelgebühr zu einem Exemplare der üder den Kauf auszufertigenden Vertragöurkunde, welcke unter dem Datum dcr abgeschlossenen Versteigerung auszufertigen seyn wird, dann d»c Taxen, allfällige Laudcmialgebührcn und sonstigen 'Auslagen, welche aus dem bezüglichen Vcrsteige-rungs- und Kaufsacte und in Folge dcr Ver« a'nderung des Besitzes dieser Realitäten nach den bestehenden gesetzlichen Einrichtungen sich ergeben, hat der Käufer aus Eigenem zu bc» streiten. — 14. Endlich hat dcr Käufer zur Sicherheit dcr genauen Erfüllung sämmtlicher Licitations« und rücksichtlich Kaufödedingungen die erkaufte Realität zur Spezialhypothek zu verschreiben und vormerken zu lassen. —» 15. Ueber jeden und wie immer geartete,, Theil dieses Actes bleibt die höhere Genehmigung in Vorbehalt genommen. -^ 2nn6l brück den 8. März I8'l3. - Von der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Commission fur Tlrol und Vorarlberg. Joseph Dialer, k. s. Gub. und Ptttsldiall SecretHr. 272 Vemtliche Verlautbarungen. Z. 653. (2) Nr. ""/<.„ Concurs fü r die Bezirksrichterstellezu?ldels < berg. — Bei der Cameralherrschaft Adels-berg in Krain ist die mit einem Gehalte von jährlichen sechshundert Gulden C. M., dcm Ouarticrgelde jährlicher achtzigGuldeu (§. M., und dem Natural'Holzdeputate von zwölf niederösterr. Klafter harter Schelter verbundene Bezirksrichierstelle in Erledigung gekommen, zu deren provisorischer Wicderbe» setzung der Concurs hiermit bis 15. Mai 1843 ausgeschrieben wird. — Alle jene activen Beamten und Quiescenten, welche sich um diesen Dienstposten bewerben wollen, haben sich über die mit entsprechendem Erfolge zurückgelegten juridisch-politischen Studien, über die erlangte Befähigung zur Ausübung des Civil« richteramtes und der damit verbundenen Geschäftszweige, über ihre bisherige Dienstleistung und tadellose Sittlichkeit, dann über die volle Kenntniß der krainischen Sprache legal auszuweisen, und die unter Anschluß der Qualifica« tionstabelle gehörig belegten Gesuche, in denen zugleich anzuführen ist, ob und in wie fern sie mit einem Beamten der hicrlandigen Cameral-Landes-odcr der Laibacher Bczirköbehöroe und insbesondere der Staatsherrschaft Adelsbcrg verwandt oder verschwägert sind, vor Ablauf des festgesetzten Concurstcrmines im vorgeschriebenen Dienstwege bei der betreffenden k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Laibach zu über» «ichcn. — Von der k. k. steycrisch» illyrischen vereinten Cameralgefallen » Verwaltung. — Grah am 7. April 18l3. vermischte Verlautbarungen. 3' 62Ü. (2) Nl> 6oL. Edict. Von dcm Bezirksgerichte Wcixelberg roird hiemil bekannt gegeben: 6ö sey über Ansuchen dcü Joseph Jovormg von SchaNna, «le praes. 2^. Fcvruar I. I., Nl. 5«9, wider den minder, jährigen Johann Kaulcdck, durch den zu seinen Hanken aufgtstclllc,» (^»i-aloi- »w. bo ft. c. 5. c. gewlU,get, und ,«r Bolnahme derselben d,e 2 ^agfahslen auf den b. Uplil, 6. ?)^ai und 6. Iunl l. I., um die 9. Frühstunde ,'n lscs der Realität m«t dem Vci« s^tze angeordnet roorden, daß diese Realität erst bei der 3. Feilbielung unter dem Scbähun^2< we,the an 0e« Melstdlclcnden hinlangegeben werden wird. Bezirksgericht Weixelberg am ,5. Aps'l ,843. Anmerkung. Da bci der ersten Feilbictung Nl^'mattd «rschicnen ist. sa hat es bei der zweiten, auf den 6. M.il l. I. angeord-ntlen Fei'.bietung sein Verbleiben. Z. 633. (2) Nr, 892. Edict. Von dem gefertigten Bezirksgerichte wird hie» mit dekainit gemacht: D^h üder Emschleilen l>es A'ldrcas Piano, als Ccss>o»,äl t'tö Äa tblniä Ga» tralscbeg, wider Andreas Bcrne von Nuhdorf, wegen auü dem w. a. Vergleiche voin '9. Mai ,642, Z. ,25, schuldigen ättfi. 62 kr., in oie exe« cutlve Feilbitlung gegnerscker. dem Guie Nuh« dorf 5ul) Urb. Nr. 5 i'nvbarcn '/4 Hübe. im gc« richlllch erhodtnen Schähungölverlhe von 556 ss. ^n kr. gcwiNigel, und zu deren Vornahme die Termine auf den 2«. Mai, den 24. Juni und den 22. Juli d. I.. jedesmal Vormittag 9 Uh, in loco dtl Realilat mit tem Anhange bestimmt worden seven, daß dadci ricsclbe nur bei der dritten Fclldielung unter dcm Schähungslvcrthe hintangcgeden werde. Der Glundbuchöextraet, das Schähungspro« tocoN und die Licl)m schuldigen 127ft. 53tr. c. ». c., i„ die Riassum!«-rung der mit Bescheide vom 25. Deceindcr ,l^ , Z. 56,9, bewilligten, sonach aber mil Beschelte vom 2l>. Februar d. I-, ^- ?35, slstirlcn creculi^eu Frildittui'g der dem Mathias Weulschilsch rcn Nicderdorf ftthörigen, der Herrschaft Haaiberg dienstbaren Realitäten, als: tcs auf »oost. ^e» schätzten Geräulhes ^)zi°Ä2 lo^lli»» ^2!', Rcctf. Nr. ^"/,. und des auf »Last, dew.-rlhe» ten Sagstaltanlbeiles «» Mravi Neclf. Nr. 5g4. fernllö, des aus 23 ft. 4^ tr. geschätzten Mobila^ Vermögens ge^illiget, und es seyen hiczu dit neuer» lichen Tagsahungcn aus den ,6. Mai, auf ten »2. Juni und auf den »7. Juli l. I., jedeömal flüh 9 Uhr in loco Niederdorf mit dem Bcisahe bestimmt, das dieses Real-uno Mobil^rvermögcn hei dererstcn undjweiten Feildltlungülagsahung «ur um die Schätzung oder darüber, beider drillen ader auch unter derselben hinlangegebel, werde. Bezirtsätricht Haaöb«rg am 24. März »343. 273 Z. 56). ^r. 6u«ä u. ()6go. Verlautbarung über ausschließende Prl.lleg.en. D,e k k allglMt.ne 5>vfkammchl'ffl weldn »kllieegu,^g gestht, »n derSlUndeHbls^Mandcl Gcrsic ober H«flr vollkommen re>n dresche, ohne d»e Kör. n«r zu zerquetschen oder »« zerschlagen, nobel sich dle^ei^ungcn bei anderen >^etre»d,arttu nach dem Verhaltn sse «lchtcn, als d>t Körner le,ch< te» oder schwe^ er herausgehen und das Stroh kür, zc« ober läng'-r ist; I) alle Gaiiungcn Gelle»« de, Hülsenflüchce, Klee und Ncps dretae und ebenfalls das verschlämmte Hcu iclluge, «vobci sichnoch die Vortheile «rgedcn, d^ßdas Stroh weder verwirrt noch zerrissen werde, und sich vorzüglich zu Bandern cigne, das Nepsfi>oh b'Nglgen ganz zelschlagen, zur Füit.rmig taug, licb vorbereitet werde; fernn Schloß vor ^" Entwendung geschützt, und daß der Me, wamsmus cmfach und dauerhaft sep, und alle Reparaturen sich leicht auf bem Lande herstellen »a, m. — I. Dem H.n«^ Samll Davp, P"-vaner, wohnhaft i^ L^don (dmch den Agen. NN Io^ph IlMner, wohnh.ft in N.«n, StM, Nr. .27) fur die Daucr oon fünf 2"b""' .?"! "" ^^"dung e.ner Maschi. ne zu«Auflockerung undAuSräumnng derErde, und zwar auf dem Lande zur Anlegung von Ei.- senbahmn, Kanälen, Laufgraben u. s. w., und »m Wasser zur Räumung und Ven,«, fung von FlußbelllN/ Häfen und c^delN Was, stlbehallern. — 4- Dlm Henry Savill Dar'»,', Pllval>er, wohnhaft m London (durch den Agenten Joseph Iültner, wrhnhaft in Wlen, Stadt, Nr. ,2?)/ für dle Dauer von fünf Jahren, auf die E« sir dung und Verbesserulig im Baue und ln der Anwendung von um, v'thcndcn Maschinen, dtsondelS mlt Iiücksicht auf b»e Flügel vrn Windmühlen, und dle Schaufeln be>2l>cb'adc n an Schiffen u.s. w. — ü. D«m Henry «VamIl Davp, Privatier, wohnhaft ln London (durch dm Agenten Joseph Iüttner, wohnhaft »n Wien, Stadt, Nr. l57), für d,e Dauer von fü«if Jahren, auf dlc Erfindung «ines Apparates zur E„ ztUgung von Kerzen, Ulid «lrier neuen Vor« rlchlulig, um dle oberen und unteren snten derselben zu formen. — 6. Dem August Dorn, Mechanckll, lvohnh«fc in Wlen, Leopoldstadt, Nr. 6Ü3, für die D-auer von einem Jahre, auf tle Erfindung oner kehm« und Lvhz'tgel» presse, welche ») huisichllich der Quanlnat der zu erzeugenden Ach,», oder Lohziegcl ein viermal g'ößere^ R^ftlllat ^ebe, als die bisher be-kannc,n dlrls« Maschinen, und 2) den Zie? «eln außer ihrer scharfsantigcn Foim e>ncn G'ad vcn Ftlil^f^lt Mltlbcile, welcher den der biehe« hek"Nnten Eomprcgel um vle« les übelsteige. — 7. Dem Eoua'd üeitenbergtr Fabrikant, wohnhaft m Rlichstadt,im Bulz« lauer Krebse Bohmet^s, de zc»l in W>e»', für die Dauer von zchn Jahren, auf die Erfindung im Baue von Eisenbahnen, wodurch sick nebst Gcf.hllosigfc't, Eml^'chhe.t u d pracüsch leichter Aubführdalkell rioch folgende Vo«thclle «rgcbcn, d.ß H) mittelst ^ocolnollvlraft nach Bedarf kur; oder lar»g dauernde Hohen von 2 bis 6 Zoll Steigung pr. Klafter, je nach dem giößcrn oocr gc>ingc»en Kraft» slufir^nde schneller oder langsamer überfahren werden können j 2) die B^hn sich in der möglichst geraden Llm? anlegen lasse, wodurch die Z it der Fahrt abgekürzt, und an Grund m d B->dcn für die Vahn, sowie Tunnels, Viaducte und Auf-schünutigen, urd daher ouck an Baukosten erspart werde; 3) ohne Anstand mäßige Kurven gcfahr.n , d,e Gcschwlnd^k eit des Bergan - und Bcrgabfahrens nach Bedarf gc^gclt, und an jedem Puncte nüch Belieben a«>gch"llen ,rerseli, man auch ferner im Winter unter denselben Bedingungen, wie auf andern Bahnen fahren könne; 4) dl.ses E.selldahn - System stch ganz (2. Amts-Blatt Nr. 49. v. 25. April 1843.) 2 275 milden bereits bestehenden Bahnen vernne, «nd es keinen Zeitverlust erfordere, von der edc> pen Bahn auf 0,t Hohenbahr, üderz^lgch n / so n'ie überhaupt weder d>e Locomotive noch dle Bahn mehr leide, als del gewöhnlichen Bah, ncn; endlich 5) sich 9. Dem Franz Fleisch, Maschinist, wohnhaft ,n Wien, Gllmplndorf Nr. 3, für d>e Dauer von einem Iah'k, auf die Verbcsscrung des Scoßhcbtls, welche lm Wesentlichen darin be, siche, dak mildem St^ßhcdcr, bei »vclchem das Sioßvcntil durch äußere m-chalnsche Kraft be, w.gl werde, ein Saugrohr verbunden/ das Zu« lelttlugsrohr in eine Spirale gelegt, statt emcm zwei Ztllcitungssöhren angewendet, und die Kolben durch em Ventil oder durch «nwcndung von Kaulschuck verbessert seu.'li, wodurch dn Anwendung dieses Apparates mcl aUgemonel rvcrde, del jcdcm Brunnen angebracht werden könne, und mit Vortheil gegen jede Pumpe ar« vette. — »a. Dem Ferdinand Trinks, Inge» nieur Sr. f. Hoheit des Erzherzogs Maxim«-llan, wohnhaft in Gmundcn, (Bevollmachllg, ter ist der Hof- und Gerlchtsadvocat Dr. Franz Schmilt, wohnhaft in W,en, Sladt Nr. 5??), für die Dauer vvn drei Jahren, auf die Erfindung, Mauerziegeln zUs'zcugen, dieauf lhrcn Verschiedenen, sowohl !chmalc„ als brelten Vc»' lt'.mit^che.nuersehen s,pen , und zur HerNel« lung,on allerleiMauerwetkdienen, mdem man sl, mit Dlppeln verbindet. - »z. Dem Robert Ranner, Pllu>,ticr, wohnhaftm London , (bevollmächtigter ist der Hof. und Gl"chts.Advo-cat Dr. Horniker, wohnhaft in W,en, Stadt Nr. !i»6), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung in der Aufbewahnlng von Noll und anderer vegetabilischer Substanzen, durch Anwendung metallischer oder eroiger Auf-lömnam — 12) Dem Georg Tomlmson Bous. field, Priv.t'er, wohnhaft in Brixton bei Lon. don, (Vevollmächtigter .st der Hof. und Ge. Stadt Nr. ll,8), für die Dauer von fünf Jahren, alif die-Erfindung und Verbess^ung ,n der Bereitung dce Qüligers, oder e»ncr als Dünglmltel für Felder gee,gnelen Composition. ' (jmjiluvelncnt« in l^lo »,2nuf^o^,u c»t',ll»> u„ro or b cc»lns»u5Ui()N tu k<: ^^o<1 «n l^ncl« »» luun!,le). — «3. Dein Johann D>kmger, Maurung dir Incustrie und Gewerbe, wodnhaft in Pelllndach, »m Traunkreise Oberösterreichs, für dl< Dauer uon einem Jahre, auf die Erfindung eines sogenannten Pcdalwagens zur Bec föroe^ulig oon Pcrs^ncn und Gütern auf Elscn-dahncli uno andern Straßen ohne Dampf, und Pscldekrafl. — i/4. Dem Thaodaus Ml«r« schlnvfl), ^Ächonsa der, wohnhaft »n Klaitau in-Böhmen, für die Oau r von einem Jahre, auf dle Erfindung einer neuen Stand- u, Ncw-V^'k, «n Noroamerika, ^Vevoll« mäch.ig^r >,l on Wen< Landstraße Nr. 95, für dle Dauer VU" jwe» Jahren, auf dle Erfindung, japanisch lackilt« Gegenstände auspüpllrmasse zu verfertig'», welche nach neuen F^men gcpr'ßl und durch eine Vorrichiung y«r Papiermasse gedreht, gehobelt und gefeilt n> rden, als: Körbe, Tasten, 5llchtscheer-T«s< sen, Gla,er. und Flaschenteliir, T.sche, ö'ha-toullenund velschitdeneGalanttrit.Gegcnstände u. s. w. — ,7. Dem Tobias Blehlcr, k. k. Hof-Seidenzcugfabrikant, wohnhaft in Wien, Neubau Nr. I,, und 2i2, für dle Dauer von zwei Jahren, auf di« Verbesseruug, alle Gat, lungen fa^onirter Seiden« und Wollstoffe nach einem neuen Verfahren zu erzeugen, wodurch in derselben Ze't fünfmal so viel, als auf dem gewöhnlichen Seldenwebestuhle erzeugt werd,n könne, daher blese Stoffe sich nebst mier großlberl>,rden, Fransen us. w.. wodurch dlcsitd,rösterr. Klaftern Brennholz bestehet, und bis Ende October 1643 Loco Neustadt! mit der wcilrrn Bcdingnlß verwirklicht werden muß, daß hieran der dicßjährige Töpliher Mili-tärbadchaus -Holzbedarf beiläufig 4 bis 5Klaf« ter ertragend, ohne weiteren als den contract-mäßigcn Entgelt anzusprechen, Loco Töplitz abzuführen kömmt. — 6. Jeder Offerent hat ei» Vadium von 100 si. C. M. vor dem Beginne der ^citation zu erlegen, welches Vaoinm dann zu Ende der Verhandlung dem Nicht-ersteher rückcrfolgt, dem Ersteher aber bis zum Erläge der Caution beim Contractsabschlusse vorbehalten werden wird. — 7) Werden nur jene schriftlichen Offerte angenommen, worin der Dffercnt die ausdrückliche Erklärung, daß cr sich allen in Bezug auf die Contractsdauer, auf den Umfang des Geschäftes und dergleichen bestehenden Bestimmungen der Landtsoberbe-Horden fügen wolle, beigesetzt hat. — 8) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur. dann angenommcu, wenn selbe mit einer gerichtlich legalisnten Vollmacht versehen sind. — 9) Nachtragsosserte werden nach den bestehenden Vorschriften rückgewicsen. — Dic weiteren betreffenden Vertragsbedingungen werden den Concurrenten bei der Verhandlung bekannt gemacht, und können übrigens vor der Verhandlung in der hierortigen k. k. Militär-Hauptverpsiegö-Magazinskanzlei täglich eingesehen werden, — Die Unternehmungslustigen werden aufgefordert, sich bei der oben erwähnten Verhandlung cinfinoen zu wollen. — Vom k. k. KreiSamte Neustadt! am 16. April 1843. Äemtllcht ^rrlautbarungen. Z. 664. (1) Nr. "«"/.«. Kundmachung. Am 5. Mai lü'43 und den darauf folgenden Tagen wird bei dem gefertigten k. k. Gefallen« Obcramte in den gewöhnlichen AmtS-stunden die Versteigerung von Kaffeh, Zucker, Pfeffer, Weihrauch und altem Eisen vorgenommen werden. — Dieß wird mit dem Bedeuten kund gebebcn, daß der Raffinat»-Zucker brod-wcisc, alles übrige, mit Ausnahme des E'sens in Partien von 5 und 10 Pf""d hmtan gegeben werden wird. — K. K. Gefallen-Oberamt Laidach am 20. April 1653. — 276 — Z. 656. (!) Nl 67 i. Von dem k. k. BezirkScommissariate Weißenfels zuKronau wcrdcu hicmit nachstchendc, auf die Vorladungen nicht erschienenen militärpflichtigen Individuen, ^l^-: ^. Name Geburtsort ^ 3^ Anmerken ^» »AS ^ N"KN"^ 7°7 '5' 3 Johann Lautscher Birnbaum 9 ., ) 4 Franz Utcrmaml Kronau 6 „ ^ «, -, 5 s - >. 5 Andreas Rogar Kronau tzl .. < Paploß abwc,cnd. 6 Johann Kottnig Kronau 83 „) ? Andreas Koschier Loog 11 n Mit veraltetem Passe al'wsstnd. 8 Joseph Hlevaina Mitterberg 9 ., Pasiloö abwesend 9 Lorenz Allesch Weißenfels 48 n Mit P^ß adwchnd. mit dem Beisätze vorgeladen, so gewiß binnen 4 Monaten hieramls zu erscheinen, und ihre bisherige Abweselcheit zu rechtfertigen, widrigenS sie nach den bestehenden Vorschriften behandelt werden würden. — K. K. Bezirkscomnnssariat Weißenfelä zu Kronau am 18 Apnl 18zit. Z. 637. (l) Edict. Nr. 466. Von dem k. k. Bezirkscommissariate Auersperg im Ncustadtler Kreise werdcn nachstcheude militarpsiichtige Individuen, als: der M ilitärpfl ichtigen____________ 'G N a m e n ^ Wohnort Pfarr ^A Anmer ung 6». Z, ____________ >W^ ________________ 1 Franz Schubert 6 Udine Gt. Georgen 1823 2 Jacob Bambitsch 22 Kleinratschna Kopaln 1823 3 Johann Perme 11 Verbitschje St-Georgen 1622 4 Anton Mustavar 21 Podgora Gutenflld 1L22 hiemit aufgefordert, bis ^. Mai l. I., oder längstens binnen 3 Monaten, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes, verläßlich Hieramts zu erscheinen und sich über ihre Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigens si« als Rekrutirungsflüchtlinge nach dießfalls allerhöchsten bestehenden Vorschriften Angesehen und behandelt werden würden. — K. K. Bezirkscommissariat Auersperg am 12. April ,'8'l3. Z. 663. (l) Bei der Grafschaft Auersperg kommt mit l. Juni l. I, die Anttöschreibersstclle mit einem Iahresgehalte von Ilw fl., freier Wohnung und Verpftegung in Erledigung. Eine gute geläufige Handschrift, practische Kentnisse in der Orundbuchsführung und un» tadelhaftcr Lebenswandel, sind Eigenschaften, welche gefordert werden. Bewerber, welche nebst diesen Eigenschaften auch musikalische Fahigkei-ten nachzuweisen vermögen, haben den Vorzug , und der Angestellte erhalt in diesem Falle eine GehaltSzubesserung von 20 st. — Dieß-fällige Gesuche sind gehörig belegt, bis 15. Mai 18'13 bei dem Verwaltungsamte portofrei einzureichen. — Verwaltmigsamt der Grafschaft Auecherg am 22. Avr.il 1343.