1078 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 116. Donnerstag den 23. Mai 1907. (2069)3-2 Z. 23W Aonkursausschreibunl,. An der k. t. Lehrerinneubildungs« anstatt mit deutsch «slovenischer Nuter richtssprache in Laibach kommt mit Ende des Schuljahres 1806/l9<)7 eine Hauptlehrer» stelle für (Geographie, Geschichte uud deutsche oder slovenische Eprache zur Vesetzung. Bewerber, welche auf Anrechnung ihrer Supplentendienstzeit oder ihrer an öffentlichen Voltsschulen zugebrachten Dienstzeit Anspruch machen, haben dies im Gesuche selbst anzu» führen. Gesuche sind bis Ib. Juni 190? beim l. l. Laudesschnlrate für Krain in Laibach einzubringen. K. k. llandesschulrat für Krain. Laibach, am 18. Mai 1907. (2041)3-2 Z. 1135B. Sch, N, Konkursausschreibung. An der zweillassigen Volksschule in Prbovo ist die Oberlehrerstelle definitiv zu besehen. Die gehörig instruierte» Gesuche um diese Stelle sind im vorgeschriebenen Wege bis 30. Mai 1907 Hieramts einzubringen. Im lrainischen öffentlichen Vollsschulhienste noch nicht definitiv angestellte Bewerber haben durch ein staatsärztlichcs Zengnis den Nachweis zu erbringen, daß sie die volle physische Eignuug für den Schuldienst besitzen. K. l. Bezirksschulrat Adelsberg am 15. Mai 1906. (1901) 3-3 Gz. «e. II. 311/7 1. Gdikt. Vom l. l. Oberlandesgerichtc für Steier-mark, Kärnten und Krain in Graz wird bekannt-gemacht, daß das k. t. Bezirksgericht in Laibach, aus Anlaß der Durchführung der Saveregn-lierung die Erhebungen zur Ergänzung der dortigen Grundbücher (bezw, des Eisenbahn-buchcs der Lokalbahn Laibach-Stein) durch Eintragung der noch in keinem öffentlichen Buche vorkommenden Liegenschaften als: 1.) in der Katastralgemeinde Vizmarjc Parz. Nr. 1260, 1261, 1262 und 1263; 2.) in der Katastralgemeinde Tazen Parz. Nr. 598/1, 598/2, 599 und 600; 3.) in der Katastral» gemeinde Stozice Parz. Nr. 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1977. 1978, 1979, 1980. 1981, 1982 und 1983; 4.) in der Katastralgemeinde Podgorica Parz. Nr. 1413/2 und 1414; b.) in oer Katastralgemeinde Cernuie Parz. Nr. 1000/1, 100U/2, 1000/^ und 1000/4; 6.) in der Kata-stralgemeinde Gamling ParzNr. 1558/l. 1558/2 und 1558/3; 7.) in der Katastralgemcinde St, Martin a. d. Save Parz. Nr. 1273 uud 1274; 8.) in der Katastralgemeinde Iezica Parz, Nr. 1328/2, 13^8/3, 1328/4, 1328/5. 1329, 1348 und 1949 — teils in neu zu er. öffnende, teils in bereits bestehende Einlagen der Gruudbücher der bezeichneten Katastral» gemeinden, bezw. des Eifenbahnbuches gepflogen und die Eintragung dicfer Liegenschaften in die vorbezeichneten Grundbuchs- (Eisenbahnbuchs-) Einlagen verfügt hat. Infolgedessen wird in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr 96, der 1. Mai 190? als Tag der Eröffnung dieser Einlagen hinsichtlich der bezeichneten Liegenschaft mit der allgemei» nen Kundmachung festgesetzt, bah von diesem Tage an neue Eigentums», Pfand, und andere bücherliche Rechte auf diese Liegenschaften nur durch die Eintragung in dieser Einlage erworben, beschränkt, auf andere übertragen oder aufge» hoben werden können. Zugleich wird zur Richtigstellung dieser neuen Grundbuchsemlaa.cn, die bei dem l. k, Ve-zirlsgerichte in Laibach eingesehen werden üuneu, bezüglich der erwähnten Liegenschaften das in dem obbezogeuen Gesetze vorgeschriebene Verfahren eingeleitet und werden demnach alle Personen a) welche auf Grund eines vor dem 1. Mai 1907 erworbenen Rechtes eine Än° deruug der in dieser Einlage enthaltenen, die Eigentums» oder Besitzverhältuisse hinsichtlich der erwähnten Liegenschaften betreffenden Ein-tragnngcn in Anspruch nehmen, gleichviel ob die Änderung durch Ab-, Zu» oder Umschreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung der Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grundbuchskörpern oder in anderer Weise erfol« gen soll; d) welche schon vor dem 1. Mai 1907 cms diese Liegenschaften oder auf Teile derselben Pfand., Dienstburlcits. oder andere zur bücher» lichen Eintragung geeignete Rechte erworben haben, sofcrnc diese Rcchte als zum alten Lasten' stände gehörig eingetragen werden sollen, — aufgefordert, ihre dicsfälligeu Anmeldungen, und zwar jene, welche sich auf die Belastungsrechte unter K) beziehen, in der im H 12 obigen Gesetzes bezeichneten Weise längstens bis znm letzten August 190? bei dem l. l. Bezirksgerichte in Laibach einzubringen, widrigcns das Recht auf Geltend» machung der anzumeldenden Anfprnchc denjenigen dritten Personen gegenüber verwirkt wäre, welche büchcrliche Rechte auf Grundlage der in dieser nenen Grnndbnchs-sEisenbahn-buchs^ Einlage enthaltenen und nicht bestrit» tenen Eintragungen in gutem Glauben erwerben. An der Verpflichtung znr Anmeldung wird dadurch mchts geändert, daß das anzumeldende Recht ans einem außer Gebrauch tretenden öffentlichen Buche oder ans einer gerichtlichen Erledigung ersichtlich oder daß ein auf dieses Recht sich beziehendes Einschreiten der Parteien anhängig ist. Eine Wiedereinsetzung gegen das Versäumen der Ediktalfrist findet nicht statt; auch ist eine Verlängerung der letztereu für einzelne Parteien unzulässig. Graz, am !«. April 1907. (2058) Zu H. M. Zl, 12,339/?. ex 1907. Kundmachung betreffend die Einführung billigerer Telephon« anschlüsse (Gcfellschaftstelephone). Mit der Verordnung des Handelsmini' steriums vom 22. Dezember 1906, R. G. Äl. Nr. 254, wurde für Gesellschaftstelephon- Stationen folgender Tarif eingeführt: Die Iahrcsabvnnementgcbühr beträgt: a) in der Tarifllasse 15 für einen halben d) in der Tariftlasse I«' fnr ein viertel Gesellschaftsanschluß für die Netzgruppc IV, das ist vorläufig für Trieft, von 501 bis 2000 Teilnehmer 100 k ad a).........60I(klId) für die Netzgrupfte V, das ist für Laibach, von 201 bis 500 Teilnehmer 90 X k<1 a).........55 ll ää d) für die Netzgruppe VI, d. i. alle übrigen Netze des Triester Direktionsbeznles bis 200 Teil» nehmer . . 80 X kä 2) . . 50 K 2a d). Diese Iahresgebühren gelten für alle Gesellschaftsllnschlüsse im geschlossenen Orts» gebiet; sonst aber innerhalb eines Umkreises mit dem Radius von 2 km für die Netz» gruppe IV (Trieft), 1-5 km für die Netz-gruppe V (Laibach) nnd 1 km fnr die Netzgruppe VI, von der betreffenden Telephonzentrale gerechnet. Infolge Beschleunigung der umfangreichen technischen Vorarbeiten für die Aktivierung dieser Anschlüsse dürfte die Verwaltung in die Lage tommen, schon früher, als ursprünglich angenommen wurde, und zwar voraussichtlich schon im Monate Juli l. I. mit der Inbetriebsetzung der bis Ende Mai l. I. angemeldeten Gesellschaftstelephone zu beginnen Aus diesem Anlasse werden in näherer Ausführuug. bezw. in Ergänzung der §§ 4, !1 und 22 der bezogenen Verordnung die nach folgenden Veftimmnngen über die An» Meldung und Vcnützung von Gesellfchafts« anschlüssen bclanntgcmacht. 1) Die Anmeldungen um einen halben oder viertel Gescllschaftsanschluß sind an die gefertigte l, t. Post- und Telegraphendireltion zu richten, wobei die Genehmigung des Haus« cigentümers zur Einführung der Leitung in das uon dem Abonnenten bewohnte Haus, sowie zur Anbringung der erforderlichen technischen Vorrichtungen (Dachständer, Mauerträger u. dgl.) beizubringen ist; falls die An» meldung bereits vor Erlassung dieser Kund» machung erfolgt fein follte, wird die Geneh» migung des Hauseigentümers nachträglich bei» zubringen fein. Bei bereits im Besitze eines Telephon» anschlusses befindlichen Abonnenten wird von diesem Nachweise abgesehen und haben dieselben nur die Umwandlung ihres Einzclanschlusses in einen halben oder viertel Gesellschaftsanfchluß bei der gefertigten t. k. Post- und Telegraphen" direltion anzumelden. 2.) Bei den halben Gcsellschaftsanschlüssen werden je zwei, bei den viertel Gesellschafts» anschlüsscn je vier Statiouen in eine gemein« schaftlichc Leitung geschaltet, die Verteilung der Teilnehmerstationcn in die einzelnen Leitungen behält sich die Verwaltung vor. 3.) Die in einem Quartale zur Anmeldung gelangenden Gesellschaftsstationen werden soweit als iunlich im Laufe des darauf folgcudru Quartales iu Betrieb gesetzt werden, nnd zwar ohne Mültsicht darauf, ob bib dahin die Verwaltung die übrigen Partner für diese Leitungen gebunden hat oder nicht. 4.) Die für die Gcsellschaftsanschlüssc nor» mierte Iahresabonncmentgebühr ist bei Neu« aumeldungen vom Tage der Stationseröffnung angefangen in Antizipativraten zu entrichten. Handelt es sich um die Umwandlung eines Einzclanschlusscs in einen Gesellschafts» anschluß, so hat der Abonnent die Gebühr für den Einzclanschluß keinesfalls für eine längere Zeit zu zahlcu, als wenn er seine Station im Zeitpunkte der Anmeldung der Umwandlung unter Beobachtung der normalen Kündigungstermine und Fristen geküudigt hätte. — Nach Ablauf dieser Zeit wird ihm unter allen Umständen, also auch wenn die Umwandlung des Anschlusses »och nicht durchgeführt sein sollte, nnr mehr die Gebühr für den äuge« meldeten Gesellschaftsanschluft vorgeschrieben. 5.) Mit Rücksicht auf die besonderen Ver» Hältnisse, welche sich aus dem mit 1. Juli l. I. crfolgeuden Übergange ans den bisherigen Tarifbestimmungen zu dem durch die Verord-nung des Handelsministeriums vom 22. De» zember 1906, R. G. Vl. Nr. 254, festgesetzten Tarife ergeben, wird in Abänderung der Bestimmung des Punktes 4, Absatz 2, ausnahmsweise bestimmt, dah die (Gebühr für den Vinzelanschlnß nur bis Ende Juni 1lW7 zu entrichten ist, wen« die Umwandlung in einen Gesellschaftsanschlnh bei der gefertigten Post» und Telegraphen» direltion entweder bereits vor Erlas» sung dieser Kundmachnng oder noch längstens bis 31. Mai l. I. angemeldet würde. Abonnenten, die diesen Termin für die Anmeldung der Umwandlnng ihres ViuzelauschlujseS in einen Gesellschaft^» anschluß einhalten, habe« also vom I. Inli d. I. angefangen, unter allen Umständen nur mehr die ermähigte Gebühr für den angemeldeten Gesell» schaftSanschluh zu entrichten. Erfolgt die Anmeldung der Um« Wandlung erst nach dem 31. Mai 1»U7, so sind für die Gebührenbemejsung die normalen KundiguugStermine und Fristen (siehe oben P. 4, 2. Absatz) maß» gebeud. ; unter diesem Betrage findet ein Verkauf nicht statt. Die Versteigerungsbedinguugen und die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urtuudcu (Grundbuchs-, Hypothekenauszug, Katasterauszug, Schätzuugsvrotokolle usw.), küuncu vou dcu Kauflustigen bei dem unten bezeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 18, während der Geschäftsstuuden eingesehen werden. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, stnd späte« stens im anberaumten Versteig eruugs-termine vor Bcgiuu der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie in Ausehuug der Liegeuschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werde» konnten. Vou den weiteren Vorkommnissen des Versteigerungsvcrfahrcns werden die Personen, fnr welche zur Zeit au der Liegenschaft Rechte odcr Lasten begründet sind oder im Laufe des Ver-stcigeruugsverfahreus begründet werden, iu dem Falle nur durch Anschlag bei Gericht iu Keuntuis gesetzt, als sie weder im Sprengel des unten bezeichneten Gerichtes wohnen, noch diesem einen am Gerichtsortc wohnhaften Zustellungs-beuollmächtigten uamhaft machen. K. l. Bezirksgericht in Laibach, Abt. V, am 7. Mai 1907. Sailer Bettung Hr. 116. 1079__________________________________________23. 3»qi 1907, (2087) N. 723/7 7. Versteigerungs-Editt. Auf Betreiben der Firma I. C. Mayer in Laibach, durch Dr. Vallentfchag, Advokaten in Laibach, findet am 25. Juni 1907, vormittags 10 Uhr, bei dem unten bezeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, die Versteigerung des Hauses in Laibach, Herrengasse Nr. 9, E. Z. 162, Katastral-gcmeinde Stadt Laibach, statt. Die zur Versteigerung gelangende Liegenschaft ist auf 31.000 k bewertet. Das geringste Gebot beträgt 15.800 Kronen; unter diesem Betrage findet ein Verkauf nicht statt. Die Versteigerungsbedingungen und die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden (Grundbuchs-, Hypotheken-auszug, Katasterauszug, Schätzungs-protokollc usw.), können von den Kauflustigen bei dem unten bezeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 17, während der Geschäftsstnnden eingesehen werden. Rechte, welche disse Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im anberaumteu Versteigerungs» termiue vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Von den weiteren Vorkommnissen des Versteigeruugsverfahrens werden die Personen, für welche zur Zeit an der Liegenschaft Rechte oder Lasten begründet find oder im Laufe des Versteigerungsverfahrens begründet werden, in dem Falle nur durch Auschlag bei Gericht in Kenntnis geseht, als sie weder im Sprengel des unten bezeichneten Gerichtes wohnen, noch diesem einen am Gerichtsorte wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen. K. k. Bezirksgericht Laibach, Abt. V, am 24. April 1907. (2089) E. 408/7 10. Dražbeni oklic. Po zahtevanju Francota in Marije AnžiÈ iz Klanca, zastopanih po gosp. dr. Poèeku, bo dne 11. junija 1907, dopoldne ob 10. uri, pri spodaj ozna-menjeni sodniji, v izbi st. 16, dražba zemljišèa vlož. št. 483 kat. obÈ. Laniše, obstojeèoga h parcele 81/2 hišašt. 13, dvorišÈe in gospodarsko poslopje in pare. št. 759 travnik. NepremiÈnini, ki jo je prodati na dražbi, je doloèenavrednost na 6316 K. Najmanjši ponudek znaša2/3 cenilne vrednosti, to je 4211 K; pod tem zneskom se ne prodaje. Dražbene pogoje in listine, ki se tièejo nepremiènine (zemljiško-knjižni izpisek, hipotekarni izpisek, izpisck iz katastra, cenitvene zapisnike itd.), smejo tisti, ki žele kupiti, pregledati pri spodaj oznamenjeni sodniji, v izbi št. 18, med opravilnimi urarai. Pravice, katere bi ne pripušÈale dražbe, je oglasiti pri sodniji najpoz-nejc v dražbenem obroku pred zaèet-kom dražbe, ker bi se sicer ne mogle razveljavljati glede nepreniiènine same. O nadaljnih dogodkili dražbenega postopanja se obvestijo osebe, katere imajo sedaj na nepremièninah pravice ali bremena ali jih zadobö v teku dražbenega postopanja, tedaj samo z nabitkom pri sodniji, kadar niti ne stanujejo v okolišu spodaj ozname-njene sodnije niti ne imenujejo tej v sodnem kraju stanujoèega poobla-šèenca za vroÈbe. Doloèitev dražbenega obroka je zaznamovati v bremenskom listu vložka za nepremiènino, ki jo je prodati na dražbi. C. kr. okrajna sodnija v Ljubljani, odd. V, dne 7. majnika 1907. (2073) Firm. 413 Zadr. II. 145/107 Razglas. Vpisalo se je v zadružnem registru pri tvrdki: Hranilnica in posojilnica v Šmartnem pri Litiji registrovana zadruga z neomejeno zavezo 1.) da sta izstopila iz naèelstva Anton Žlogar in Leopold Hostnik in bila mesto njih izvoljena Matej Bihar, dekan v Šmartnem pri Litiji, in Anton Hostnik, posestnik v Podrojah; 2.) sprememba pravil v § 4., ki se glasi odslej: «V zadrugo se spre-jemajo osebe, ki se morejo vezati s pogodbami in prebivajo v župnijah: bmartno pri Litiji, Javorje, Sv. Križ pri Litiji, Primskovo, Polšnik, Pre-žganje, Štanga, Kresnice, Hotiè, Vade, Sava in Dole pri Litiji. Ljubljana, dne 18. maja 1907. Anzeigeblatt. Sirolin Hobt Appetit und Körpergewicht, bectelligt Husten, Auswurf, Nachtschwelu, ™ Wird bei "i snngenkrankhriten, Katarrhen, Keuchhusten, Skro/ulose, 3njhißnza von zahlreichen ProfeBsoren und Arzien täglich verordnet Da minderwertige Nachahmungen angeboten werden, bitten wir stets zu verlangen: Originalpackung «Roche». F. Hoffmann-La Roche & Co. _^ Basel (Schweiz). ^^ Ä (88)85-17 to MM >,Eoehe\ ErhSltfich auf arztliche Verschreibung I ixi den Apotheken A Kr. 4.— p«r Flasche. I Prostovoljna prodaja. V konkurzno maso Veiideliiia J. J. Stareta v llilmiei spada- joea, na 21.036 K 92 h cenjena zaloga speeerijwltt'ga in luaiiu-ttiltturiiega **'Ägst sß proda vsled sklepa upniškega odbora in privo-Ijenja konkurznega komisarja potom prostovoljne dražbe dne 28. maja I9O7 °b 10. dopoldne v Ribnici na licu mesta onemu, ki najveÈ ponudi. Na dan dražbe treba je plaèati na raÈun kupnine 8000 K; ostanek Pa do 1. junija 1907. Natanèni pogoji razglasijo se na dan dražbe. V lUbiiici dne 18. maja 1907. Ignac Gruntar (2062) 3-2 c. kr. notar kot oskrbnik konk. mase. [ Wir errichten an allen Orten der Monarchie | Fabrikationen unserer weltberühmten alkoholfreien j Erfrischungsgetränke. Enormer Verdienst. Millionenumsätze naohwelsbar. Faoh-kenntnlsse nioht erforderlich. Mäßiges Betriebskapital. Gell. 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