^llnlsblall zur LMchcr Zeitung. ^ii". 19. Dinstag den 24. Jänner 5854. Z. 42. :> (3) Nr. 23Nl:t. Concurs - Kundmachung. ZurWiederbesetzung der bei dem k. k. Steuer--und Depositeiramte in Kindberg (Bezirkohaupt-Mannschaft Bluck) in E'lediguirg gekommenen Conlrollorsstelle, womit ein Gehalt jahrlicher 5W si. (Fünfhundert Gulden (Z. M,). neost der Vcrpstichiung zur Leistung einer Caution im Ge-haltsoetrage verbunden ist, wird der Concurs bis 17,. Februar 185,4 ausgeschrieben. Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre mit legalen Documenten belegten Gesuche, worin sie sich über Alter, Religion, Moralität, ledigen oder verehelichten Stand, über Sprachoder sonstige Kenntnisse, insbesondere im Steuer, und Nechnungsfache, so wie im Percentualge-bührengeschäftc, und überhaupt bezüglich der zur Leistung eines SteueramleS erforderlichen Eigen-schaften, dann über bisherige Privat - oder öffent-liche Dienstleistungen auszuweisen haben, l)ei der k, k. Beziikshauptmannschaft in Brück, und zwar Jene, welche bereits in öffentlichen Diensten stchen, durch ihre vorgesetzten Behörden, die Andern aber im Wege jener politischen Behörde, >n deren Amtsbereiche sie ihren Wohnsitz haben einzubringen, und darin zugleich anzugeben, in welche.-Ne.se sie im Stande sind, der eingangs-erwähnten Cautionöpsticht Genüge zu leisten dann ob und in welchem Grade sie mit einem Stcucrbeamten ,n diesem Finanzgebiete verwandt Abl' "^'^'^^" li"d. ^ besuche, die nach w r ei , Noncuröttlmines eingebracht werden,' welche n^'^ wenig berücksichtigt, als jene' Von der k. k. steiiisch. illyrischen Finanz^ _. ^ndes-Direction. December 1853, ^' " ^^ ^N^78. n u n d m a ^ ^, „ ^ ^on der k. k.Eameral-Bezirks-Verwaltung Ta^'^^^annt gegeben, daß der k. k! ^n m ' " Stampcl« Districtsucrlag zu Wildon 'M Gratzerkreise, und im politischen Bezirke Leib.-'ß, lm W^ge der öffentlichen (Zoncurrenz mittelst "cdcrrelchung schriftlicher Offerte an denjenigen geeignet erkannten Bewerber verliehen werden /,'sd, welcher die geringste Verschleiß-Provision ""Ipricht. Dieser in der Eisenbahnstation Wildon befind- l'aie Großverschleißplatz hat das Material bei "" k. k. Tabak- und Btampcl-Verschluß- Ma- Uazln in Glah, von dem er drei und cmviertl Meile lscrnt ist, zu beziehen, und demselben sind zur ^llung zwei Unterverleger und 5l Trafikanten zugewiesen. Nach dem Erträgnißausweise, welcher sowohl bei ^er k k. Eameral-Bezirks . Verwaltung, als auch bei "em k, k. ^teueramte in Wildon, dann del dem r- r. F.nanzwach-Commissar in Leibnitz cinge-lcyen werden kann, betrug der Verkehr in dem ^lerwaltungsjahre l«53, d. i. vom I. November «852 bis Ende October 1653, an Tabak illlwl Psund, im G/lde 525,2 ft. 25'/, kr., — und an Stämpelpapier im (Aeloe 2W',9 st., zusam-"en im Gelde st. fur das Stämpelpapier, ist noch vor der Uebernahme dcS Kommissionsgeschäftes, und zwar längstens binnen sechs Wochen vom Tage der dem E> stcher bekannt gegebenen Annahme seines Offertes für jedes Gefall abgesondert zu leisten. Die Bewerber um diesen Verschleistplatz haben l<»I der Caution als Vadium in dem Betrage von 485 st. 3<» kr vorläufig bei der k. k. (w meral Bezirkscasse in Gratz, oder bei einem k. k. ^leueramte zu erlegen, und die dießfaliige Quittung mit dem 15 Stampcl versehenen versiegelten Offerte beizuschließen, welches längstens bis l 5. Februar Mittags 12 Uhr mit der Aufschrift: »Offert für den k. k. Tabak- und Stampel-Districts Verlag zu Wildon bei dem Vorstande der k- k Camel al-Bezirks-Verwaltung in Gratz zu überreichen ist. Das Offert ist nach der dieser Kundmachung beigefügten Form zu verfassen, und mil dec Nach-w",ung uber das erlegte ^ium, uber dieGroß lähllgkeit und tadellose Eittlicdkell des Bewerbers zu versehen. Es muß die Vcrschlcißpercente, welche der Offerent anspricht, abgesondert für den Tabak-und für den stampclpapier- Verschleiß, dann mit Buchstaben geschrieben enthalten. Jenen Offerenlen, deren Anbot nicht angenommen wird, wird das Vadium nach gcschlos' sener (5onculrenz - Verhandlung sogleich zurückgestellt, das Reugeld des ErstcherS aber wird ent weder bis zum Erläge der Caution, oder faUb die Materialbezüge gegen Barzahlung stattfinden sollen, bis zur vollständigen Materlal-Bcvorräthi-zurückbehaltcn; Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder welchc unbestimmt lauten, oder sich auf Anbote anderer Bewerber berufen, weiden nicht belücksr'chtigct. Bei gleichlautenden 'Anboten wild sich die Wahl vorbehalten. — Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Erhöhung der Provision stattfindet. Die gegenseitige Auskündigungufrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogkiche Entsetzung vom Verjcheißgeschafte einzutreten yat, auf drei Monate bestimmt. Von der Concurrenz-Verhandlung sind jene Personen aufgeschlossen, welche nach dem Gesetze zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfaylg sind, dann jene, welche wegen eineö Velbrechcns, wegen Schleichhandel, oder wegen einer schweren Befalls-Übertretung überhaupt, oder einer emfachen Gcsälls-UcbertretllNg gegen dieVorschristen über den Verkehr mit Gegenständen ocr Staalsmonopole, dann wegen eines Vergehens gegen dle öffentliche Sicherheit und Nuhe, oder gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig ntanitt, oder wegen Abganges rechtlicher Beweise losgebrochen wurden; end' llch Verschlelßer von Monopolögegenstanden, welche von diesem Geschäfte bereits cnt>etzt wurden. Nachttägliche, so wie mangelhafte, oder dem Antrag der ^urücklassung eines Ruhegehaltes enthaltende Offerte werden nicht berücksichtigt. Gratz am 3. Jänner 1854. A n h a n g. Formular eines Offertes. Ich Endeögesertigter erkläre mich bereit, den k. k. Tabak - uno Stampcl'Dlstrictsverlag ln Wlldon unter genauer Beobachtung der dleßsalrs beitehenden Vorschl isien, insbesondere in Bezlehung auf die Erhaltung des vorütlchrlcbenen Material-Lagervorrathes, gegcn eine Provision von (mil Buchstaben auogedlückl) Percenten von der öumme des Tabakverschlcißes, dann von (ln Buchstaben ausgedrückt) Pncenlcn für den Ver,chle,ß d^r yoheren, und von (ln Buchstaben) Pcrcenten fur oen Verlchl^s; der mindeln Stämpelpaplel's Gat» tunken in Bellied zu übcrnchmen. Die in der Concurrcnz' Kundmachung vom . . . angeordneten Beilagen und Nachweisung sind hier beigefügt. N.....am...... eigenhändige Unterschrift sammt 'Angabe des Stan« des und Wohnortes. Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak-und Stäm« > pel. Districts - Verlages zu Wildon. Von der k. k. Finanz-Landes-Direction. Gratz am II. Jänner 1854. ä. 10. :» (2) Nr. «14«. Edict für die Hypothekar gläubiger des Gutes Klivisch sammt incorporir- tem Zugchör. Von dem k. k. l!anoeogericl)te zu Laibach wurde über Einschreiten der Frau Maria Ruech, Besitzerin des Hut.S Klivisch, sammt incorporntlN» Zugehör, utld Bezugsberechtigt.n für die ln Fol^e o^r (»runl)ei!llastui,g ansgehobtnen Bezüge, ln dle Elnlmung des Versayrens wegen Zuwellung cgt Vorbehalt der weiteren Austragung aus die oberwahnten Ontlastungscapi« tollen überwiesen. Die ?lnmeldung kann mündlich oder schrist« lich geschehen, und hat dle im K. 12 c>eS obbe^ zogcnen Patentes vorgeschriebenen Erfordernisse und Modalitäten zu enthalten. Laibach am 3l. December 1853. Z. «7. (l) !».r. 6352. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Mottling wild yiemit vctannt gemacht: Es sci üdcr ansuchen des Jacob Simonis von Pooler 9lr. 4, die exelutive Keiloietung der, ven ^yeleutcn Joses u»d Mlnia ^liks^i^ von Po0l,'ber Nr, l l gc!)örl'geil, in Orl)ßaltsrini«berge «ub lHur. Nr. 20 und i„ destine i.,^l) Ton,. lV. Fol. >23, Tl'p, Nr. 35 g.le^cnrn, gerichtlich aus 1l0 st. ge» schatuc» Ucdcllanoowelngältcn, »vcgen aus dcm gcrichllichcn iUrrgleiche ddo. l. ^)ecemt?cl 18^2. Z. ,89, schnldigcn l-ll) si. bewilliget, und zu deren iUornahme oie T^sahnng auf den «. Februar 185 l, » ,) 8. März und „ ., 7. April „ IldcsmlU zUoriniitligs von 9—l2 Uhr in loco der Realitäten und nnt tein Anhange angeordnet, daß wenn dic Realll^lcn l)ci dcr 1. oder II. Fellbie» tllnzjsiagsatzul'g nicyt „m oder üb" den Schayu»qs. wcrtt) ylntliNljt'.qcl'cn würden, sell?e l>ei oer 1U» ^uch unter drmlrlden auegclassm werden wU'dtN. Bcr Grnnobuchsextratt, oie ün,t.,l>o„5l)et>ll,g' nisse u,.d oas Schä^ungt-protc'cl'li lonmn taglicy yielalnls eingrschen werden. Mottling am ls. ^tccmDel lsäü. «tt Z. 2tt a (3) Nr. I1181. i Kundmachung der k. k. Statthalter« i für Krain, betreffend die Licitatione und Offerten-Verhandlung zur Hintangabc H.. der Bespeisung der Sträflinge und Zwäng- lingc in der Straf« und in der Zivangardeits« ?lnstalt in 3aibach, dann L. der Brodlieferung für die Sträflinge und Zwanglinge derselben Anstalt daselbst. Diese Licitations- und Offerten-Verhandlung findet am 15. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr, angefangen, bei der k. k. Beznkshauptmannschaft in Lalbach (Bürgerspitals'Gebaude, 2. Stock) Statt. Der Verhandlung werden die dieser Kundmachung nachgedruckten Bedingnisse zu Grunde gelegt and ist jedcr öicilant oder Offercnc an die-selben so zwar gebunden, daß Anbote, mit welchen irgend eine Abweichung oder Aenderung der Bedingnisse verbunden werden wollte, als schlechthin nicht geschehen betrachtet werden. Die Offerten sind für die Bespcisiing beson' ders und für d^e Brodl'efcrung desondels, die Anbote sowohl in Ziffern, als auch in Buchstaben ausdruckend, unter Beischluß des Va-dilimii von 3W fl. für die Bespeisung, und von All) st. für die Brodlieferung, von Außen mit den entsprechenden Aufschriften versehen, der ^»citations' Commission vor Beginn der mündlichen Absteige-rung versiegelt zu überreichen. Jeder Licilanc hat der Commission vor Beginn der mündlichen Absteigerung das Vadium von 3UU si. für dic Bespe,sung und von 2i,.,'. k. k. Statthalter. Licitations- und zugleich Vertragsbeding-nisse, welcl)e bei Hmtangabe der Bespei« sung der Sträflinge und Zwanglinge im Provinzial- Zwangarbeitshause, und zwar ftr die Zeit vom i. Mai »954 bls Enoe October iü55 nachstehend festgefetzt werden. K. 1. Die Beköstigung sämmtlicher Sträflinge und Zivanglluge im Provinzial c Zwangarbcits-hause wird auf die Dauer vom I. Mai 1854 diS 31. October 1855 pr. Tag und Kopf für einen Sträfling oder Zwängling, sowohl im gesunden als kranken Zustande (,mt Ausnahme der Brodliefrrung für die gesunden Sträflinge und Zwanglinge) um den Betrag von sieden und siebenachtel Kreuzer, 7 ^ kr. CM., ausgcdotcn, und es wird die Bespeisung der Sträflinge und Zwanglinge demjenigen überlassen, welcher sich verbindet, dieselbe um den mindesten Preis zu übernehmen. H. 2. Hiebci wird festgesetzt, daß dem Unter-nehmrr d>e Zahl d^r täglich zu verabreichenden Kostportionen nicht im voraus bestimmt werden kann, st, als: Kochsalz, Licht, Holz, Dicnnschaft u. s. w. selbst zu sorgen, e. K'. l«. Das Aufschlagen der Preise'der Levens-m'ttel oder Brennholzes n. wahrend der Vertrags-zoll gibt dem Unternehmer keinen Anspruch auf irgend elne Vergütung über den eingegangenen Preis pr. Tag und Kopf, und ebenso haben die Fonde der beiden Anstalten im entgegengesetzten Falle eines Sinkens der Preise kein Recht, einen Nachlaß an der stipulates, Kostvergütung pr. Tag und Kopf zu fordern. §. l9. W,ld festgesetzt, daß dem Unternehmer d,e für die beigestellte Beköstigung monatweise zu '/. derselben sagleich nach Ablauf jedes Monates, das letzte Fünftel aber erst nach erfolgter buchhalterischer Nichtig- elluncl der ,on den Straf, und Zwangchaus- oenv^tu.'gcn zu legenden monatlichen Verpsiegs« ^'^^ 2«. des Et^"^'' ^'"tes unm.ttelbar aus dem ^^^I7r^7^'^ "" '' ten w,.^V?V^'"^^ der Diöciplinar.Vcrschrif-te^w.id s.sg,s.h^ ^^ der Unternehmer sich n.cht acnauenN. » ^"'^^''^"'l'" Bldingnisse zur ^^"bachlung gegenwärtig zu halten, son-nuna^ 7^ ^" Bestimmungen d.r Hausordnung überhaupt, so wie jenen Modificatwnen der-S,!" ^. 'UZ''" hat, welche in Zukunft wegen d.r '^clyelt und Ordnung der Anstalten eingeführt W^" , "' ^''' Außerachtlassung derselben ^ roe als e,ne Verletzung der lZontractsverblnd-den n " ""^'s^''" werden, und es müßten gegen den "^'"chnnr nach Maßgabe d.s aus d.-nsel-^ l"r die Anstalten entspringenden Nachtheils de> '!'a."' Maßregeln ergriffen worden, welche z> 22. bezeichnet. ter !»' ^ ^"^ Sicherstcllung der von dem Un- del's,^'" eingegangenen Verbindlichkeiten hat '"de de»Ä hoh^n Aerar bezüglich dem Landes- ^) ^"'k"^onde eine gesetzlich annehmbare (Zaution lciss ^ ^'' s"6e dreihundelt Gulden ÜM. zu ",, wozu l^aS bei der Lic>tation erlegte Vadium t.'., , ^^ werden darf, UebrigenS hat der U>,- l"el)lncr für die genaue Zuhaltung der üder.- ommcncn Verpflichtungen auch mit seinem son- '^3<'n Velmögen zu haften. K'. 2gen Punkten auch besonders bemerkt wurde, ^aö Recht zu, die Erfüllung der betreffenden Uontl-.:ctspunkte im beliebigen Wege auf Gefahr und Kosten des Unternehmers zu bewirken und zudiesrm Ende die Caution desselben oder ein aufa'lligcö Guthaben für seine bereitö vorausgegangene Leistungen beliebig zurückzubehalten und Zu verweh,, und auch auf sein sonstiges Ver- . ""gen Zu glvifen. . Wird die Erfüllung des Vertrages in irgend e'nem Punkte auf Kosten und Gefahr des Unter- denii^ ""nlaßt, so ist derselbe verpflichtet, tuna. ' ^'"'"ber vorgelegten von den Verwal. . uk" ausgefertigten und von der hohen pvliti- schcn Landcsbehö'rde bestätigten Kostenausweis als eme vollen Glauden verdienende Uikunde an-zusehen und den darm ausgewilsencn B.trag, dessen Bezahlung ,hm obl'egf, vollkommen als liqiid anzuerkennen. , Nebl^ei steht d.n Verwaltungen im Falle der nicht pünktlichen Er,üUung eines Vertragspunktes (nach vorläufig crfolgter Bewilligung der hohe-, Landesbchörd.) auch noch das Recht zu, den Vertrag von einem beliebigen Zeitpunkte a? aufzulösen und die Kostlieferung für die Straf-l,ng? und äwänglinge im Ganzen od.r nach ein ^lnol Theilen an Andere zu überlass.n, für welchen Fall der Unternehmer sur dle D'ffrlenz, um welche der neu erz.clte Pre>5 der Bgnna. ,n Wergleichung mit den von ihm angebotenen Preise fur den Strafhau5. und Landescomurrenzsond lmguniliger wäre, zahlungspflichtig >st, wäyreno derselbe hingegen, wenn der neue Vertrag für oi. gedachten Fonde günstiger wäre, doch kelnen Ver-. gutungsanfpruch an den Strafhaus- und Üanoes-concurrenzfond zu stellen berechtiget sein soll, und letztere vielmehr :n jedem Falle befugt sind, die (5a»tlon des Unternehmers, soweit selbe nach den vorausgehenden Bestimmung^, nicht ohnehin schon zur t5ontractser!.üllung verwendet worden ist, als verfallen einzuziehen. §. 23, Der Unternehmer leistet Verzicht auf zede Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. k- 2t Nor Ablauf der in dem §. ». stipu-l>nen V.rtragdzeit kann kein Theil von diesem beitrage einseitig zurücktreten. Drei Monate vor Ablauf der (Honlractszeit, nämlich mit Enoe Juli l8'»5, trtt das gegenseitige Aufkündigungsrecht delart ein, daß in den ersten 14 Tagen des Monates August 1855 der betreffende Thell die schriftliche Aufkündigung überreichen könne. Sollte während dlcser Frist weder von einem, noch andern Theile eine Aufkündigung l-rfolge,,, so verbleibt oer geaenwärt'gc V'rtrag m>t allen da»!» selige» letzten Bedingn»^!, und V'l'biüoli.i k.it.'n für dside Theile auf ein weiteres Jahr und dann noch inso, lange in Kraft, bls von Se'te des »inen oi^r deS andern Theiles die bedungene Aufkünd'gunq in oen crst.n l4 Tagen des Monat.s August schr-ft-llch ersolqt. §. 25. Es wird fettgesetzt, daß die aus dem Brrlra^e über die Verpflegung der Strasi nge und Zwanglinge etwa entspringenden Streit gkel» ten, die Fonoc oder A'.stalt.n, in deren Namen oer Vertrag geschlossen werrec, wird, mö>^n als B»klagte oorr Kläger au t'et^n, fo wie auw dle daraus Bez^g habenden Slch»rstellungs- und Ere» cutionsschr:tte be> demjenigen m Lalvack» biftid» llchen (Äerlchte, den» oer FiScuS als Beklagter ,u,!t»lstel)l, durchzufü!,»en sein werden. ^ §> 26. Dle in diesen ölcltütlon6bedlngn«ssen sestgesetzlen Stipulalionen haben für oen Unter« llehmcr so^lelch m>t seiner U'Uerschrlfl des ^icita-tionsprotocolls die volle Rechtswlrkung, für die Fonde der beiden Anstalten aber werden dieselben erst dann verbindlich, wenn das ificitationöergeb» niß selbst von der hohen politischen Landeöbchörde bestätigt wolden sein wird. Der Unternehmer leistet hiebei auf jeden Rück« tritt aus dem Grunde deS K. 862 des a. b. G. wegen allfäUig v.rspäteter Einlangung und Be» kanntgcbung der höhern Ratification auSdrück« lich Verzicht. K', 27. Der Unternehmer macht sich verbind« lich, über die gesammten Kostlieserungobedingnisse einen förmlichen Vertrag zu fertigen und zu einem Pare der Urkunde darüber den gesetzlich entfallenden Stampel beizustellen. " Speise-Zettel zur Vcrköstigung oer gesunden Sträflinge im kmbacher-Strafhause. Taae Grforderuiß zu verabreichende gekochte Speisl <,, ^ ^"^^ pr. Kopf pr. Kops und Tag Anmerkung, .'/^ Pfd. ioy^5 Rmdfle sch l^ Psd. äuo^eko?yt^Rs."5MchNss^ l^ Beitel c'idn Weizenmehl oyne Flechsen und Knochen, dan, Sträfling l Pfd. Scrschit' Sonntag 4 i!otl) we,ßeü Brod 2 S.it.l Fleischbrühe und dr., chen-Brod ,n Fl'lge lÄud. l ^ ^c'th Salz Knödel u tt l!oth oder 2 il l2 Loty Verordnung Z. ,7.80 .1c' _________!'/,„ kr. Grünzeug_______^_______________^_________________,«»5 ^ Se,tel Gerste 2^ Se>tel Ritschet und I S^lt.. ^" ^ "/,o >> Fisolen Kraut oder Rüben Vz « Einbrennmehl Montag l^Xz Loth Speck »'/- » Salz '^ seitel Kraut oder Rüben __________7.« kl, W>ü„^ug >___________ i Im so m mer: >, ^ Seitel Elnbrenlim.hl ! ^ Lct') Schweinschmalz F 4 „ Sorschitschcnblod s^'^ Aeitel Einbren usuppe 2 Das Einbrenn muß jedes- '/,u kr Kümm.l u. 2al; VKnödel i, 12 Loth im rohen mal um Itt Uhr in den l Seitel ord. Weizenmehl / Zustande Kessel gethan werden. 4 Loth w.ißes Brod ^ '/.u kr, Grünzeug ^ ,Pf,md".che7'rd7p!>, / «°m'.Qttbi«'// « B.>,z ? 3 3c,.., g.sä«,t>- c Erl°r°.r.„sse z«c l/, Seitel Filolcn ll'/, Seit.I F'lolen uno ^ Vü /, Kraut l /, Sauerkraut Mitt.voch ,'/', Loth Schmalz lV., „ Salz ^________ ./, <; Seite.! Einbrennmchl_________________________ Donners Wie am Dinstag im som Gud.'D.crer vom ,7. Mai t"tt_________ mer ___________^^________l8^^, Zahl ,,««<». l'/,z Seirel tulk. Weizen 2^ Scit^l turkl,cyen Sterz und mehl l ,. Milch Freitag l '/^ Se'tel Milch ^ l!oth Schmalz _______'/« ., Salz________^-——>__>___^______________________—— Samstag jAiie am Mittwochs »^ ' """ 62 L Speise-Zettel zur Verköstigung der im Zwangarbeitshause zu Laibach angehaltenen Zwänglinge. ^ Classen Tage __^------------------------------------------------------------------^_____________ A n m e r k u n a. ^__________^____________ » _______ j »T. >,,,.! __________ Erfordern iß pr. Kopf. Zu verabreichende gekochte Mittags. Speise pi. Kopf. Sonntag ^ Pfund rohes Rindfleisch Ebenso Ebenso Außerdem erhält jeder Zwänqlins tag' l.'^ Scitel ordin. Weizenmehl Flechsen und Knochcn, dann 2 Scitel lich , Pfund Sorschitschen - Brod, und 4 Loth weißes Brod Fleischbrühe und 3 Knödel ü 8 Loth, zwar die Halste Morgens 7 Uhr und l'/, Loth Salz oder 2 Knödel 5 12 Loth im rohen die andere Hälfte Nachmittags 4 Uhr ^/,„ kr. Gemüsezeug Zustande Abends. 1^/, Seitel Einbrennsuppe__________________________________________________ Mittags im Sommer. ' Montag ^ Seitel Gerste , 2^ Seitel Ritschet und Ebenso Ebenso Vgu » Fisolen l „ Kraut oder Rüben A „ Einbrcnnmehl l^z Loth Bpeck l'/5 » Salz ^ Seitcl Kraut oder Rülen >.„ kr. Grünzeug A bends. l'/^ Seitel Einbrennsuppe_______>____^^_______________________^_________ l M i t t a g c, l m G o m m e r. s l Dinstag '/^ Scitrl Eiubrennmehl ».'/2 3eilel Einbrennsuppe Ebenso Ebenso Das Einbreninnchl muß jedesmal uni -'/, Loth Schweinschmalz 2 Knödel ü 12 ^!olh „n lohen Zustande ,<> ^^- in den Kess.-l g.lhan werde,,. 4 » Sorschitschenbtod '/,0 « Kümunl und Salz l Seitel ordin. Weizenmehl 4 Loth wcißcs Brod N » Speck l/«» Salz >'„ kr. Grünzeug Abends. I'/2 Seitel Einbrennsuppe Mittags im Winter. :t Pfund rohe Erdapfel l^ Seitel Einbrennsuppe Vom I. October bis Ende März wer- »^/'5 l!oth Speck 3 » gesäuerte Erdapfel den Erdäpfel verableicht. »V5 » ^"lz 4 » Essig l Ouintcl Zwiebel Abends. Das Erforderniß zur Einbrcnnsuppe im 1 '/^ Seitel Einbiennsuppe______________ ______^______________________________________Summer, wie im Winter, a.leich. °^ "^ M l 1 cags. ! l Mittwoch l'/, Seitcl Fisolen 2^ Scitel Fisolen Ebenso Ebenso ^ „ Kraut 1 » Sauerkraut l /z Loth Schmalz . ''/5 " Salz V^ Settel Einbreiumiehl Abends. l'/, Seitel Einblennsuppe_______________________^_^__^_________________________ ' j^ Mltlags. Wie ani Dinstag im " ' Donnerstag jNie am Sonntag Sommer Abends. « '/2 Seitel Einbrennsuppe__________________________. __________Ebenso Ebenso ____________________________ »^ ^ M«ttags. 7^ ^ l Freitag l'^5 Ecitcl türkisches Weizenmehl 2'/, Seitel türkischen Sterz Ebenso Ebenso l'/, » M'lch' ' » Milch ?/, Loth Schmalz ! Abends. '/^ Seitcl Einbrcnnsuppe______________________ '___________________j___________________________^^_________^ Mlttag S. Sa!„stag Wie am Montag und Mittwoch Ebenso Ebenso Abends, l V? Seitel Einbrennsuppe ^ D iat - Drdnung für die kranken Sträflinge und Zwänglinge im k. k. Prov. Straf- und Zwangarbeltshause zu Laibacl). Des Zu velabteichende Speise bei der Erforderniß pr. Kops ' i. Diät. ! Morgens Jedesmal I «Beitel leere Nindsuppc '/^ PN'"d frisches Nindsicisch ! Mittags auf ll-mal des Tages zu /, Seite! l '/^ Loth Salz ! Aden ds_______________________________________________^_^—. " U. Diät. l Mor- l Settel Einbrennsl.ppe, dazu 2 Lth. Pohlmehl, ^ Lth. Schmalz aens » » Rindsuppe eingekocht u. z. l'/, Loth Acmmelschnitten Mit- Bonntag mit Reis 3 Loth Reis tags Montag mit Nudcln 2 » Mundmehl und ^ Ei ^ Des Zu verabteichcnde Speise bei der Erfordcrniß pr. Kopf Dinstag gerollte Gerste 3 Loth gerollte Gerste ! Mittwoch mit Semnn'lschnitten l'/^ » Semmelschnitten ! Donnerstag „ Flcckeln 2 ^ „ Mundmehl und ^ E' Freitag „ Grieö 3 >> Gries Samstag >> Panadel Z^ » Mnndsemmcl u ^'/,Lly' ! , Schmalz Abends ! Seitel Rindsuppe 1V2 » Scmmclschnittcn Das Ausmaß des Rindfleisches u. Salzes bei dieser Diät ist, wie bei der ersie". S8 Des Zu verabreichende Speise bei der Erfordcrniß pr. Kopf NI. Diät. " ^ Mor< I Seitcl Einbrennsuppe Wie bei der II. Diät gens l >> eingekochte Rindsuppe oto dto Mit' Eine Obstspeise abwechslungs^ tags weise, bestehend auS gedörrten ?lepfeln und Birnen ? ^th. Aepfrl oder Birnen, '/^ Llh Zucker dto Kirschen ohne Zucker 5'/^ Loth Kirschen dto Zwetschken ^ '.'oll) Zwetschken li Loth Mundsenimel für den ganzen Tag Abends l Seitel Rindsnppe Wie bei der II. Diät. Da6 rohe Rindfleisch und Salz zur Suppe ist wie bei der l. Diät. ! E r t r a - O r d i n a t i o n. Weinsuppe für I Portion, ^ Seitel guten Wein, l Loth Gucker , l?l Mehlspeisen verschiedene. - Mehlspeise, 1 Seitel Milch mit einöle Reis, Glics oder Nudeln 4 Loth "ngekochtem lV. Diät. "--------'— Mm.- l Seitel Einbrennsuppe wie bei der Ij Diät gc'»s l „ eingekochte Rindsuppe tags Flechsen, H^ und^ Knochen, .'),^^h Mu^me^ Sonntag eingemacht Butter Montag gesotten >/ m,-..«>. . . Dinstag Moten H ^"'" rohc« Kalbfleisch Mittwoch eingemacht '/ " " " ^"''«^.MG^,«^^^^^ ^ -3 ^ ' Pre'it' ^ G ^ ! ^ ^ -^ l Gutes Baumöl......... "^ i " l ^- Geselchten Speck . . . . ' ^ ' ^ ^ D , ,. 'llallolis- und zugleich Vertragsbevlna )M. welche wegen Beistellumz des Brodes ur dl, gejmwm Strafiinge und Zwäng. "." z^^^'^ll vom ..Mai .U54 ">ndc October »tt55 nachstehend fest gestellt werden. sl'n^e,?'^'' ^'^'''s"""g "'" l"' alle ge. Plot),,,: ^ll'"ge ""d Zwä.'.glinge im hiesigen Vom ä'^Zlvangarl'e.tshause wird aus die Dauer den i^?" '^^ ^'^ ^'' ^"ober l^55 um ? >< !'^ bestehende., Marktpreis gege« einen < ""n-Nachlaß ausgeb^t.n, und o.e Be.stel. "g oeö Brodrs demjeoigen üb.rlassr.,, welcher ,'U) v^ndet, dieselbe um den mindesten Preiö, ^h^'ßt, um den me'stzugestaiidcneu 'Procento-vzug von dem je.ve.lig l'est.hexden Marktpreise ^ll übernehmen. Für das, für kranke Sttaflmge oder Zwänge l'nge bexöthigte Brod w.rd anderweit gefegt. ^.^' '^H'^" w.rd festgeschr, daß dem U»ter^ ^'' ^ ^'" d,r tägl.ch z. verabreichenden kan« ". s".7" ""^ ''" ^'""s bestimmt w.rde.. En ^ .7c"^ '" k'""m Falle auf ei.e ^nticha ,gu„g «nspruch m^,., kö„„ .^..^ s,^ d" Z.hl der ge.unden Stcäfl.nqe u»d Zw5„g. l'"ü^.uweder oermehrcn od.roermindern sollte. 'iwä^.^ ^^ b" gesu.de» Sträflingen und ^wangl.ngon zu verabredende Brod muß aus l"n^n zu l Ps«„o dergestalt wohl ausgedacken (I. Amtsblatt Nr. l9 vom 24 Iän. i854.) sein, daß es auch nach einer ^8stündigen Ruhe das volle Gewicht elneö Pfundes beibehalte. Jede unrichtige, nicht gut, oder oon eilum axdein als dem besagten Mehle ausgebackene Portion w,rd vou der Verwaltung auSgestoßcn, und falls si>' nicht gleich mit einer contractmäßigen P^ltio» ausgewechselt würde, auf Kosten des Unteln.h« mero nach §. 13 öeigeschafft werden, was auch für den Fall zu geschehen hätte, wenn die Lieferung des benöthigten BrodeS aus der vorbesagten Qualität nicht vollständig, das heißt nicht i.ach dem jeweiligen gauzen Bedarf erfolgen sollte. — H. 4. Der Unternehmer wild verpflichtet, wenn es die Sttafc und Zwangshausoerwaltung oder der Arzt far nothwendig finden sollte, die Mehlvorräthe, m-t welchen derselbe nach Bedarf wenigstens auf ein Monat verfehl., sein muß^ rücksichtlich ihrer Genießbarkeit uno Verdmdenhclc zu Uütersuchen, sich dieser Untersuchung will g zu unterziehen, und die als verdorben erklärten Vorrache wegzuschaffen, auch muß sich derselbe gefallen lassen, wenn es die Straf' und Zwangshalio-verwaltungen nöthig finden sollten, bei d.r Ver. mengung des rohen Mehles bis zu seiner ganz-lichen Verdackung gegenwärtig zu sein. Jede Bevortheilung derSträflmge oderZwa'ng-linge wird als eine Vertragsverletzung ange^ sehen werden. §. 5, Die tägliche Ablieferung des Brodes muß zu den dem Unternehmer nach Bestimmung der Hausordnung bekannt gegeben w.cdenden Stunden geschehen. Des .Zu verabreichende Speise bei der Erforderniß pr. Kopf Donnerstag gesotten 5/i Pfund rohes Kalbfleisch Freitag gebraten '/^ » » >> Samstag gesotten, dann l Obst- '/^ „ » » speise, IN Loth Mundstmmcln wie bei dcr ll. Diät für den ganzen Tag ! Abends l ^ Seitcl Rindsuppe 2 Loth Semmclschnitten Anmerkung. I» jenen Monaten, wo das bei der lll. Diät ein^e. führte Obst frisch, wohlfeil und in guter Qualität zu haben ist, kann statt gedörrtem Obst auch frisches in einer verhaltnißmaßiqen Quantität gekocht werden. ______ V. Diät ^ Mor- z'/^ Seitel Einbrcnnsuppe mit 2 Loth Scmmclschnitten 6"'6 i^ ^ eingekochte Rindsuppe wic bei der l l. Diät ' Mit- ^ jloth Rindfleisch ohne Kno- ^ Pft. rohes Rindfleisch tags Hen, Flechsen und Haut Zugemüse, und zwar: Sonntag gelbe Rüben ^ ^ ^ ^^ 2 Loth Montag Sauerkraut Pohlmchl, V° Loth Schmalz Dinstag saure Ruben 1 ^ ^ /^ ./° ^ Mittwoch Erdäpfel 2« Loth Erdäpfel, 2 Loth Pohl- mehl, ^ Loth Schmalz u.Zwiebel Donnerstag weiße Rüben oder l Kohlrabi l ,« Loth Rüben, 2LothPohl. Freitag saure Rüben i mehl, ^ Loth Schmalz Samstag Erdäpfel j l ft Loth Sorschitschen - Brot für den ganzen Tag Abends l ^ Seitel Rindsuppe mit 2 Loth Semmelschnitten. §, tt. Hat der Unternehmer für die zur Verpackung und Transportirung de5 Brodes in die 'lostalce., nöthige Dienerschaft selbst zu sorgen, weil dasselbe erst »ach seinem Einlieffen in dem Zwangarbeitöhause als abgeliefert >>etraä)llt w»rd. §. 7 In allen Fallen, ln w.l'1,en es in diesem Vertrage auf eine Beurtheilung der Qua-litatmaßigkeit des zu liefernden Brodes ankömmt, ist der Unternehmer dem AuSspruche der Straf, Uüd Zwangshausv.'rwaltungen unterworfen. SoUte sich ders.Ide hiedurch oder überhaupt durch was immer für eine Anordnung der Htraf-und Zwangshausoerwaltungen bezüglich der Nothwendigkeit einer anderwe>t»gen Belstellung detz Brod.s beschwert erachten, so steht es demselben, abg'sehen von einer ihm unbenommenen münd» l'chen Verwendung an den jeweiligen Herrn Director der Anstalten frei, dagegen an die hohe k. k. politische Üandebbehörde binnen 24 Stun» den zu recurrnen, deren Ausspruch dann keme w.ltere Berufung mehr zulaßt. §. 8. Das Aufschlagen der Preise der Lebens« Mittel während der Veitragozeit g>bt dem Unter« nehmer keinen Anspruch auf irgend eme Vergütung über den eingegangenen Preis pr. Tag und Kopf, und eben so haben die Anstalten und Fonde im entgegengesetzten Falle emes Sinkens der Preise kein Recht, einen Nachlaß an dem stipulirten Brodlicferungspreise pr. .Tag und Kl)pf zu slirdern. § N. Wird festgesetzt, daß dem Unternehmer die für die beigestellten Brodportionen monat-weise zu leistende Vergütung und zwar ^ derselben sogleich nach Ablauf jedes Monates, das letzte Fünftel aber erst nach ersclgter buchhalteri» scher Richtigstellung der von den Straf- und Zwangshauöverwaltungen zu legenden monatlichen Verpflegsrechnungen, jedoch auch längstens b>s 2U. deg nächstfolgenden Monates unmittelbar aus dem ötrasyaus - u»d Lanoescnncurrenzfonde zur Be-Hebung angewiefen werden wird. K. l<». In Hinsicht der Diöciplinar-Vorschrif-ten wird festgesetzt, daß der Unternehmer sich nicht allein die hier vorgezeichneten Bedingnisse zur ge> nauen Beobachtung gegenwärtig zu halten, sondern sich auch den Bestimmungen der Hausordnung überhaupt so wie jenen Modificationen der-selben zu fügen hat, welche >» Zukunft wegen der Vicherheit und Ordnung der Anstalten eingeführt werden sollten. Die Außerachtlassung derselben würde als eine Verletzung der Conlractsuervmd« llchkeit angesehen w.roen, und es müssen gegen den Unternehmer nach Maßgabe des auS derselben für die Anstalten entspringenden Nachtheils t>l> jenlgen Maßregeln ergriffen weroen, welche der K. lll bezeichnet. 2 64 §. N Zur Slcherstcllung der von dem Unternehmer eingegangenen Verbmdlichkliten hat derselbe den Fonden beider Anstalten »ine gesehn lich annehmbare Caution von 2NN fl., s>ia/ Zweihundert Gulden CM. zu leisten, wozu das del der Licitation erlegte Vad,um verwendet werde» darf. Uebcigens hat der Unternehmer sür die genaue Zuhaltung der übernommenen V-traclspunkte im beledigen Wege, aus G.fahr und Kosten d.s Unternehmers zu bewirken, und zu diesem Ende d>e Caution desselben oder eln all-fälllges Aulhaben für seine bereits vorausgegan« genen Leistungen beliebig zurückzubehalten und zu v^rw.nden, und auch aufsein sonstiges Vermögen zu greisen. Wild die Erfüllung deS Vertrages in irgend einem Punkte aus Kosten und Gefahr des Unter nehmers veranlaßt, so »st derselbe verpflichtet, d,»-it)m hierüber vorgelegten, von den V rwaltunge« ausgeferligten, und von der hohen politische« Landebbehördc bestätigten Kollenausweis als eine vollen Glauben verdienende Urkunde anzusehen, und den darin ausgewiesenen Betrag, dessen Bezahlung ihm obliegt, als vollkommen liquid anzuerkennen. Nebstbei steht den Verwaltungen im Falle der nicht pünktlichen Erfüllung eines Ver< tragöpunktes (nach vorläufig ersolgter Bewilligung der hohen Landesbehörde) auch noch das Rtcht zu, den Vertrag von einem beliebigen Zeit-punkte an, aufzulösen, und die contrcihirte Brod' lieferung an Andere zu überlassen, für welchen Fall der Unternehmer für die Differenz, um welche der neu erzielte Preis des BrodeS in Ver: gleichuug mit dem von denselben angebotenen Preise für den Strafhaus- und öanoesconcurrenz' fond ungünstiger wäre, zahlungspstlchtig ist, wa> rend derselbe hingegen, wenn der neue Vertrag für die gedachten Fonde günstiger wäre, doch keinen Vergütungsanspruch an den Strafhaus und Landesconcurrelizfond zu stellen, berechtiget sein soll, und lletztere vielmehr in jedem Falle befugt sind, die Caution des Unternehmers, soweit selbe nach den vorausgehenden Bestimmungen nicht ohnehin schon zur Conlr^clserfüllung verwendet worden ist, als verfallen einzuziehen. §. 13. Der Unternehmer leistet Verziclit auf jede Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. § l4. Vor Ablauf der in dem §. ! stipulir ten Vertragszeit, k^nn kein Thell von diesem Vertrage einseitig zurücktreten. Drei Monate vor Ablauf der Contractszeit, nämlich mit Ende Juli l^55 tritt das gegenseitige Auskündigungsrecht d^r Art ein, dost w den ersten l4 Tagen des Monates August »855 der betreffende Theil die schriftliche Aufkündigung überreichen könne. Sollte während dicscr Frist weder von einem noch vom anderen Theile eine Aufkündigung erfolgen, so verbleibt der gegenwärtige V>rtrag mit allen darin festgesetzten Bedingnissen und Verbindlichkeiten für beide Theile auf ein weiteres Jahr und dann noch in so lange in Kraft, bis von Seite des einen oder deS anderen Theiles die bedungene Aufkündung in den ersten 14 Tagen des Monates August schriftlich erfolgt § !5. Es wird festgesetzt, daß die aus dem Vertrage über die Brodlieferung etwa entspringenden Streitigkeiten, die Fonde oder Anstalten in deren Namen der Vertrag geschlossen wird, mögen als Beklagte oder als Kläger auftreten, so wie auch die darauf Bezug habenden Sicher-stellungs- und Executionöschritte b.i demjenigen in Laibach befindlichen Gerichte, dem der Fiscus als Beklagter untersteht, durchzuführen sein werden. §. !. in Banknoten oder sonst gesetzlich anerkanntem Papiergelde festgesetzt, welches vor dem Beginn der Verhandlung zu erlegen ist. Schriftliche Offerte werden bei der Licitation nur dann berücksichtiget, wenn selbe noch vor dem Schlüsse der Verhandlung einlangen, gehörig versiegelt, und mit dem vordemerkten Vadium versehen sind. Hiebei wird folgendes Verfahren beobachtet: 1. Deren Eröffnung erfolgt erst nach beem digter mündlicher Licitation, 2. Ist der schnftliche Offercnt bei der ^er-Handlung selbst anwesend, so wird mit ihm und den mündlichen Concurrenten auf Basis seines Offertprciseö die Verhandlung foitgeseht, wenn dieser nämlich billiger als der mündliche Bestbot wäre. 3. Ist der schriftliche Offerent hingegen nichr anwesend, so wird dessen Offert, wenn es einen billigeren An dot enthalt, als der mündliche Bestbot ist, der Vorzug gegeben und nicht mehr weiter verhandelt; ist aber der schriftliche Anbot mit dem mündlichen erreichte^ Besibote gleich, so wird nur letzterer berücksichtiget und die Verhandlung geschlossen. — Erklärungen aber, daß Jemand immer noch um ein oder mehrere Pro-cente besser biete, als der zur Zeit noch unbekannte Bestbot ist, können nicht angenommen werden. 4. Muß der Offerent in seinem Anbote sich verpflichten, im Falle er Erstcher bleibt, nach dienstlich hierüber erhaltener Mittheilung, das dem Offert beigeschlossene Vadium sogleich auf den vollen Cautionsbetrag von lttlwfl. Bankno« ten oder gesetzlich ancrkanntcm Papiergeld zu er» ganzen und ferner ausdrücklich erklären, daß er in Nichts von den Licitationsbedingnisscn abweichen wolle, vielmehr durch sein schriftliches Offert sich ebenso verpflichtet und gebunden glaubt, als wenn ihm die LicitationSbedingnisse bei der mündlichen Verhandlung vorgelesen wor-den wären, und er dieselben, gleich dem 5!icita» tionsprotocolle, selbst unterschrieben hatte. Nach Abschluß des Licitations. Actes wird keinem Offert und keinem wie immer gestalteten Anbot mehr Gehör gegeben. Ferner wird noch bemerkt, daß alle Jene, welche 5. bei dieser Frachtpreis, Verhandlung nicht selbst erscheinen können oder wollen, ihre Ver-treter mit legalen Vollmachten zu versehen haben. Wenn zwei oder mehrere Personen den Vertrag erstehen wollen, so bleiben sie zwar für die genaue Erfüllung desselben dem Aerar in 8!»liciurn, d. h. Einer für Alle, und Alle für Einen, haftend. Es haben aber dieselben Einen von ihnen oder eine dritte Person namhaft zu machen, an welche alle Aufträge und Bestellun« gen von Seite der Behörden ergehen, und mit der alle auf den Contract Bezug habenden VerHand' lungen zu pflegen sein werden; der die erfordert!» chen Rechnungen zn legen, alle im Contract? be« dungenen Zahlungen gegen die vorgeschriebenen Ausweise, Rechnungen und sonstigen Documents in Empfang zu nchmen und hierüber zu quittiren hat; kurz der in allen auf den Contract Bezug nehmenden Angelegenheiten als Bevollmächtigter i^r den Contract in Gesellschaft übernehmenden Mitglieder in so lange angejehen werden wird, bis nicht dieselben einstimmig einen andern Be< i vollma'chtigten mit gleichen Rechten und Befugnissen ernannt, und denselben mittelst einer von allen Gesellschaftsqliedern unterfettigten Erklärung der mit der Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörde namhaft gemacht haben werden. — Nichts desto weniger haften aber, wie schon oben bemerkt wurde, die sämmtlichen Contrahenten für die genaue Erfüllung des Contractes ln allen seinen Puucten in 5ollllll,n, und es hat das Aerar das Recht und die Nahl, sich zu diesem Ende an wen immer von den Contrahenten zu halten, und im Falle eines Contractbruches oder sonstigen Anstandes seinen Regreß an dem einen oder dein andern, oder an allen Contrahenten zu nehmen. Laibach am 2^. Jänner l854. Z. wl. (,) Dienst-Concurs. Bei der politischen Sequestration d.r l!miC2-Waldung in Okeikiain sind drei Forstaojuncten-und sechs Forstaufseherstellen zu besetzen, wovon mit jeder der erstern drei Stellen cm Gehalts-pauschale vyn jährlichen 3<)it si. und mit jeder der sechs letztcrn ein Monalgeld von l 5 fl. C. M. verbunden ist. Die Erfordernisse für diese Dienststellen sind: Nebst angemessener Schulbildung. Kenntnisse und Erfahrenheit im äußern Forstdienste, die Kenntniß der kraiuischen oder einer andern slavischen Spracde und eine geeignete Körperconsti« tution zur entsprechenden Ausdauer ln den beschwerlichen Lelstungcn des (Oebirgsforstdienstes. Bei Besetzung der Forstadjunctenstellen, für welche nebst den angeführten Erfordernissen noch insb.sondere theoretische und practische Kenntnisse >m Forstfache gefordert werden, werden dlejeni« ^en Individuen, welche sich über die "« ci„er Forstlel)r.n,stalt mit gutem Erfolge zurückgelegten Studien ausweiftl, können, uorzüglichc Berücksichtigung findet,. Comp.teilten haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche bis !U, Februar 1854 un« mittelbar oder im Ncgc der betreffenden Behörde Hieher einzureichen, und darin über obige Erfordernisse, so wie über Alter, Religion, ledigen oder verehelichten Stand, im letzteren Falle mit Angabe des F^millenstandes, dann etwaige bis' hcrige Dienstleistung, durch Urkunden sich aus« zuweisen und die Erklärung beizufügen, ob und wie fern ste mit dem Sequester der Ilunou-Waldung oder mit den Eigenthumsprätendenten derselben verwandt oder verschwägert seien. Radmannsdorf am l8. Jänner l854. Der polit. Sequester der lloilca-Waldung: Alois V e d c, k. k. Oderförster Z. »04. (l) Nr. 274. Edict. Von dem k. k. Btzirksgenchte Feistriz wirv kund gemacht: Es l)a»e das hohe k. l. Landesgeiicht in t!ai> bach dcm Joses Zelt in von Tominje, wegeN Velschlvendung miter Curatel zu setzen befnnde»/ und es sei dem Joses Zeltin ,desscn Schwicgervattl Thomas Hervatin von Pauke als Curator vo» diesem Gerichte bestellt worden, I Feistriz am 22. Jänner l854. 65 6 ^' "(2) ' Kundmachung. ^ Nr. 8266. D,e >n dem nachstehenden Verzelchmsse aufgeführten, an die der gefertigten k. k. Postdirection unterstehenden Aufgaböpostamter zurückgelangten Fahlpostsendungen vom Jahre ,852 sind dortselbst von den Aufgebern seit Jahresfrist nicht rückerhoden worden, weßhalb die Eigenthümer hlermit eingeladen werden, dieselben unter legaler Nachweis.mq ihres Eigenthumsrechces und gegen Entrichtung der darauf haftenden Portogebrihren dlnnen drei Monaten, vom Tage dieser Kundmachung, hicramtö zu erheben, widrigenö damit nach der Bestimmung des §. 3_ der Fahrpostordnona vom Jahre »838 vorgegangen werden wird. ' - ^ u K. k. Postdirection für das Küstenland und Krain. Triest am 27. December .853. Ausweis. A_b- ^"bs- Gattung Bestimmungsort Adresse Inhalt ^") Gew.cht '^ ^gen- amt ^ ^^"^ ---------------,--------- , __,, ___^___^__^_____________________ft Ikr. ^j kr. fl. j tr. ft, > kl Triest _ Brief Venedig Cink Giov. B. N »> - - — ___ _~_ ___ _ » 2 » Lalbach ^ppoll Ant. „ 5 ___ __ __«____ '^ » Df" Flllppo Eugenio » 4________ __«______ » 4 » » Davlde G. >, i « « ^ »Z, — — — — y — — » ^ » » Holvezzo öpir. » 4 __ _ .__ __ ^ __ __ » , ,_______ « ^ " Wien Zipp Just. ^ ^_________ ____H" " " ,^l'". H"!ch Adolf « ,U_________ - 8 - ? " ^""e Vattaghel And. » __ ^» __ - __ _I _ 1 ! >' Ka,chau Belt (Ä.ov. » ^ __ t, ' ^ " Dobrotova T.sch ^^rg » 2_________ -« ^ " ^l^"" ^uol Giorgio ohne Angabe 8_______________ 34 _ H ^ " M'^e N.esberger I. B. N. 7N________ ^ 2, - « " ^'z Roßl Matteo » «_______ ' " __ H " b .> Arad Mejat Jacob » 2_____ ^ -______ ' " ^'st'ltz Puhahest ^llois » ,,_____ ^_____„ __ l« >, Komorn Tuschut Ant. » 5, ..____ __ _^ „_ ^ >' Tolmezzo Lienßio Lorenz >> »2_____— __ 14 ^ __ . " 7" » Monza Fiora Glulio » 8_____^— —8— — " ^ " Venedig Antun Angelo » 5_____— — — _____ " .^.^ " Udine Stringoli Teresa » l--------------- — 4 __ !__ " " " Venedig Trost Leopold » 2 — — — ———___ " hacket Berlin Dollmann Divers _____ 5 „ ,34—5 " " Aaaden Wild H, Silivo » __ — H 7 .« 3ß __ __ " " öangenliebau Braß Iul. » —--------2« —. ,9 __ g " " » Radtstadt Fruchmann » __ ,_____^7 _________ I 2» ^ " ^!'lin ^"l.ppo I. >, --------U 26 5 II - 4 ^" » Ulm Kllk C, „ ^._____8 __ 49 _____ " '" " Wien Hochnegger „ ,3 — 1 _3 1 - ___ ^_ ^ " Pöltschach Konasch Ign. >> 3----------3 _.7_____ " ^ Koffer Wien Buccia Vestiti ^. — 45 __ ,, 25 — — " ^ Packet Filmic Mistron Divers _____ z 3 — l6 — — " ^ » Wien Paulovich üonte »_________,^ ________ " ^5 „ Stanislau Welnreiter I. » __ ___34 24— __ ^, " 26 ^ Reggio ilcvi Adram » __ __ — 5 __ 14 __ __ -a'bach 37 » Optschina Krischmann » . ____ 20 — 8 — 6 — — » 38 Schacht! Görz Tacco ., ___ _^ z _. ___________! » 39 Packet Klagenfurt Lamer ' » __ _ 4 _____ 9 ^._ __ » 40 Schacht! Triest Sloterschitz ^ —. 59 __ 5 — .4 __ — >> 4l » Gratz Kern ., 4 '____ 3 ,z __ 15 ^_ ___ » 42 » Mailand ilang ' „ __ __ z ,« __ 34______! » 43 Packet Semmcring Sartini Buch ______ 5 ____ '57 ____ ^. » 44 Brirs Venedig Roschitsch B. N. 1_________ ^_ ' 9 ^. " 45 » dto Ianzher Silbergeld 2_____— _ 1 <>_„__ " 46 Packet Fiume Peßl Divers 1 3 __ 1" — 3U __ __ >' 47 » Wien Kreck „ 7, 2 4 ' — 48 — — " 48 Brlef Triest Wlderschmidl B. N. ,<>..___ __ 15 _____ » 4!> » Wien Koder >, 2____— __2— — » 50 » Klagenfurt Schegatin » 2 2U __ __ >__ 3 __ — » 5ll » Gratz Buch » 4____ __3_____ >> 52 » Mailand Miazzi » — __8 — 2 __ — " '^ » Venedig (Zascial » l--------I — 24 — — ""^ 54 >, Somma Valentincig Silbergeld 3~____ — ^_____ " '^ » Triest Nallich B. N. 3-------— — 6— — '^ " dto Stein ,, 3 3„ __ _. ___<;____ " ^ » dto Summer » ,--------__ __ 6 __ __ '" » bto Ocroglig » 2---------— __6__-_ " «>" » Wien Brumat » 2_____— — u _____ " UU » Padua ^'oviri C.M. 5_____— — ß______ " ^' « Duino Ortsgemeinde » — 3U __ __ -. zz _____ " "^ „ Komorn Tomasini B. N. 3_____— — g— — " k»3 « Verona Haas » 4________ >_7____ ^ « dto ^ipizza <§. M. I 2U - — ___ 7 ___ __ ", ^ '> Triest Placereano B. N. 2_____— __«__ — P"a 66 ^ ^idach Demarin Domen ico >, 3_________ _________ lu..,i'c,. !_ " ^""" Belegrini Luigi in Gold 24——— ______ _ ^"'5! ^ " ^"^adtl Scholorschek Anton B. N. ,_____ __ - ^"d'sca 69 , 2uest Torißi G. Bbt. » 5_____H " ^ _- - K. k. Posidirection Triest am 27. December »65). 6« 3. 37. (3) Nr. 8383. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee wird bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen des Johann Petschc von Windischdors, die executive Fcilbietung der, den Eheleuten Thomas und Maria Krcnn gehörigen, im Grundbuche Toni. Il, Fol. 2l8, «nli Rcctf. Nr, 163 vorkommenden, mit l3 kr. 1 ^, dl. bean? sagten Hubrcalität zu Rain, Haus-Nr. 7, im gerichtlichen Schätzungswerlhe von 115 fi. , dann fol' gender Fährnisse, als: eines Tisches, einer Bett' statte, eines Speisckasteus, einer Säuerbottung, zweier Handsagen und zweier Holzhacken, im Gcsammt> werthe von 4 ft. 2 kr., wegen schuldigcv 70 fi. <:, 8. <:. bewilliget, und zu deren Vornahme drei Feilbic-tungstagsatzungen, nämlich: auf den 23. April, auf den 30. Mai und auf den 28. Juni »854, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in luco Rain mit dem Beisahe angeordnet, daß die Realität nur bei der dritten, die Fährnisse aber dei der zweiten Feilbietungstagsatzung auch unter dem Schätzungs-wcrthe, und zwar die ^etzicrcn nur gegen Barzah-lung werden hintangegebcn werden. Das Schätzungsprotocoll, der Grulldbuchsexlract und die Licitationsbedmgnisse können hicrgerichts ein. gesehen werden, K. k. Bezirksgericht Gottschce am 2tt. Novem-ber »833. 3. 50. (3) Nr. 7652. Edict. Von dem k, k. Bezirksgerichte Oberlaibach wird hiemit bekannt gemacht: Es sei von diesem Gerichte über das Ansuchen des Mathias Schittnik von Franzdorf, Crssionär des Josef Bernot von Laidach, gegen Jacob Söller von Franzdorf, wegen schuldigen 64 fi. — kr. M. M. c. ». c., in die executive öffentli.lc Velstcigernng der, den» Letztern gehörigen, im Grundbuche der vorm^li^en Herrschaft Freudenthal zul, Urb Nr. «38 vorkommenden Hubrealität in Frauzdvrf Consc. 9lr. 31 , im gerichllich erhobenen Scvatzu ngswei the von 911 fi. 20 kr. M M, gewilliqct. und zur Vornahme derselben vor diesem Gerichte die Feilbietungs <-Tag« satzung auf den >3. Februar 1854, Vormittag um 9 Uhr mit dem Anhange bestimm! worden, daß solch» bei allenfalls nicht erzieltem oder übel' botenem Scliätzungswerthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintangegcben werde. Die Licitalionsbedirignisse, das Schätzungspro-tocoll und der Grundbuchscxtract können bei oirscm Gerichte in den gewöhnlichen Amlsstmiden eingesehen wtroen. K. k. Bezirksgericht Oderlaibach am 10. December «853. g. 57. (3) Nr. 113. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Feistriz wird dem unbekannt wo befindliche» Hrn. Mathias Fra-novizh zur Walnung seiner Rechte hiemlt bekannt gegeben, daß man demsllben znr Empsangnahmc des, in der Executionssache des Anton Schniderschilsch von Feistriz, wider Iofef Renko von Smerje c»c fiossenen Realftilbietungsbescheides vum 20. Sep-tembcr l853, Z, 5»86l, und der wcilern Ened!-gungen einen Ou^sloi uili 'lnrn. Nr, 127 vorkommenden Weingartens Im Wege der Ersitzung und sohinige Eigenthumscinvcrleiblmg angebracht, u»d es sci dar. lidcr von diesen, Gerichte die Tagsatzung auf den «, März 1854 Vormittags 9 Ul)r mit dem ^ln-hange des K. 29 der a, G. O. angeordnet worden, Dessen werden die unbekannten Erben des Hans Maußer zu dem Ende und mit dem Beisätze aufgefordert, daß sie allenfalls zur rechten Zeit selbst erscheinen, oder dem zur Wahrui'g ihr»r Rechte aufgestellten Curator Mathias Tjcherne von Vn zhizh, idre RcchlSbehelfc an die Hand geben mögen, weil, widrigens diese Rechtssache mit demselben allein der Ordnung nach ausgetragcn werden würde K k, Bezirksgericht Mottling am 9. Novem^ ber 1853. Z, 71. (3) N^^. Edict. . Vom k. k. Bezirksgerichte Stein in Kr.nn wird hiemit bekannt gemacht: Es seien zur Vornahme dcr in der orecutions fache der Maria Gozhnik von Laivach, gegen Pri- smus Kottnig von Wrische, ps^lu. 157 fi. 37 kr.be. willigten executive» Veräußerung der, im Grund-buche Kreuz zul) Urb, Nr. 2 54, Rectf. 9ir. 196 vorkommenden, zu Wrische Haus^Nr. s, gelegenen, gerichtlich auf 1460 fi. 5^ kr. l'ewcrthctcn Halb-hübe und der auf 30 fi. ^6 kr. geschätzten Fahr-> nissc die drei Termine auf den 9. Jänner, 9. Februar und 9. März k. I., jedesmal von früh 9 bis 12 Uhr in loco Wrischc mit dein Beisatze anberaumt worden, daß die Fährnisse bei der zweiten, die Realität aber erst bei der dritten Tagsatzung auch unter dem Schätzungswcrthc hinlangegebc» werden. Das Schätzungsprotocoll, der neueste Gruud-buchsextract und die Licitationsbedingnifse können hicramts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Stein am :0. October 1853. «Da sich bei der ersten Feilbictungslagsatzung «kein Kauflustiger gemeldet hat, so-l)al es „bei den Weilern 2 Tagsatzungeu sein ^crblciden". K. k. Bezirksgericht Stein am !3. Jänner 1854. Z. 72. (3) Nr. 203. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Stein in Krainwird bekannt gemacht: Es sei auf Ansuchen des Matthäus Doinig von Or.houle, >,>clli. 30 fi. C, M , in die executive Fcilbietung der, dem Matthäus Terran von Wolfsbach «ehörigen, iin Grundbuel>c Burgstall >»l^ Urb. Nr. '""/,,», volkommrndeil, zu Wolssbach Haus' Nr. 27 gelegenen, auf ,542 fi. 1(1 kr. geschätzten Ganzhube gewllligrl, und zur Vornahme der 1 >. Jänner, l l. Februar und II. März k. I., jedesmal von früh 9 bis l2 Uhr in dieser Gerichtskanz-Ici mit dem Beisatze anberaumt worden, daß diese Realität erst bei der dritten Tagsatzung auch nnler dem Schätzungswerlhe hintangegcben werden wird DaS Schätzuiigftrotocoll, der Grundbucvsexlract und die ^icitationsdedingnlsse liegen hicramts zur Einsicht vor. K. k. Bezirksgericht Stein am 27, October 1858. „Nachdem sich bei der ersten Tagsatzung kcin „Kauswstiger gemeldet hat, so hat es bei den „weitem 2 Terminen sein Verbleiben." K. k. Bezirksgericht Stein am 13, Jänner 1854. Der t. k, Beziiksrichter: K o n s ch c g g. Z. «U. (3) '.." Nr. 640^? Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gurtfeld wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Herrn Josef Lakner von Sottlhof, Bez. Rann, Eessionär der Maria Abram von Solllhos, c>uc<:I<.»,n, zn Gunsten der Ursula Ferjanzhlzl), a"f Grundlage deß Ehevertra-ges vom 16. Mai 1796 Mtabulirten Erbtheileö pr. 250 fi. L, W. sammt Balla, und der seit ^ Apxil >8«0 auf dieser Realität zu Gunsten des Jacob Maizen, auf Grundlage des Schuldscheines vom > 29 G. O. anberaumt und ihnen ein lüulatnl- acl acwm in .der Person des Josef Ferjanzhizh von Slapp, auf ihre Gefahr und Kosten bcigegeben wurde, mit dem die vorliegende Streitsache nach Vorschrift der allh. G. O. verhandelt und sohin entschieden werden wird. Dessen werden die genannten Geklagten zl> dem Ende erinnert, d.,ß sie zur obigen TagsatzlMg clbst zn erscheinen, oder dem ihnen aufgestellten Eurator ihre Behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich einen andern Sachwalter zu bestellen wi!' sen werden, widrigens sie die aus ihrer Verabsäll-mung allenfalls entstehenden Folgen sich selbst zl>» zuschreiben haben werden. K. k. Bezirksgericht Wippach am 5. Novem» bcr 1853. Z. 12. (3) Nr, 6975. ^ E, d i c t Vom k. k. Bezirksgerichte Wippach wird hie» mit bekannt gemacht: Es habe Jacob Tomaschizh von Oberfeld s.' Nr. 40, gegen Thomas Uttmar und Valentin Sa-lacker zuli in-ö«. 16. November 1853, I. 6976, die Klage pcto, Anerkennung des Eigcnthllmes der, im eliemaligen Grundl'uche der Herrschaft Wippach 5uli Urb. Fvl. 398, Nectf. Z. 36 vorkommenden l/4 Hnbe zu Oderfeld E.-Nr. 40, auf welche Thc>. mas Ult'uar vergewädrt erscheint, und des in deM' selbe,, Grundliuchc 5i,!i Urb. Nr. 375^4, Rects. H. 16 vorll'inmenden AckerS l)5i 5e,nl>ni, dann des im nämlichen Grund,buche ^ud Urb. Fol. 456, N.» 5. 37 vorkommenden Wiesgrnndes I^«5s>l< n» I olc»s> und der Oldniß v sliit-nic«!,, auf welche letzter« Valentin Sala,55,ker vergewährt erscheint, lind UrN' sch>eibun^sgestattu>ig dieser Realitäten von ihrerN anf seinen Name,» eingebracht und um richterlich« Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf deN 25. April 1854 Früh nm 9 Uhr liieramls mit deM Anhange deß §. 29 G. D. anberaumt und ihnen, da disem Gerichte ihr Aufenthaltsort so wie der ihrer allfälligen Rechtsnachfolger unbekannt ist, ein Curator in der Person des Anton Slima voll Oberfeld beigegrben wnrde, mit welchem diesel Rechtsstreit nach Vorschrift der Gerichtsordnung abgetragen und sohin entschieden wird. Dessen werden dieselben hiemil zu dem Endt verständiget, damit sie zur obigen Tagsatzung ent« weder selbst zu »«scheinen, oder dem ihncn aufge. stellten Eurator ihre Behelfe an die Hand zu gc» den, oder auch sich einen andern Curator zn ve< stellen und überhaupt alles Dienliche vorzukehren wissen werden, da sie im widrigen Falle die aus ihrel Versäumniß entspringenden nachtheiligen Folgen nlil sich selbst werden zuschreiben müssen. K. k. Bezirksgericht Wippach am 24. Novell ber 1853. Z. <3. (3) Nr. 6554' Edict. Vom gefertigt!, Bezirksgerichte wird allgemein kund gemacht: l^s habe unterm 29. v. M., 5ul, Nr. 6554, Jacob Tschtrmelj von Budajne H. Z. 35 . gegen den unbekannt wo besinnlichen Markus Tschermeli und dessen ebenfalls »nbekatinte Rechtsnachfolge» die Klage auf Ersitzung der im Grnndbuche del bestandenen Herrschaft Wippach «nd Urb. Fol. 414. Rectf. ^, »9 eingetragen^' Vz« H"l>e eingebracht worüber untern, A»t)ange des tz. 29 der G. V^ die Tagsatzuna ans den 7. April 1854 Vormittags 9 Uhr bei dem gefertigten Gerichte anberaumt wol' den sei. Den unbekannt wo befindlichen Geklagten ist der MatthäliS Tschermclj von Budaine H..Z. 65 als (^lil-cUa,- ncl actlllil aufgestellt worden, mit deM diese Rechtssache verhandelt und entschieden werden wird. ! Die Geklagten haben daher bei Vermeidung der sie tressendon Rechtsfolgen bei obiger Tagsaz' zung selbst zu erscheinen, einen andern Curator zu bevollmächtigen, oder aber den» gerichtlich aufge^ stellten Curator ihre Rechlsvehelfe an die Hand zu gtbcn. K, k. Bezirksgericht Wippach am 5. NoveM' ber 1853. 3.89? ^3) Nr. 4^> Edict. Von dem k, k. Bezirksgerichte I. Section z« Laibach wird bekannt gegeben, daß am 13. u>'b 27. Februar d. ,'.., jedesmal um 9 Uhr Vormil' tags, im Hause Nr. 234 in der Stadt, im drittel» Stockwerke, die össenlliche Versteigerung von Fahl' nisscn, im SchätzuogSwcrthe von 67 st. 50 kr.' Stall finden und daß die zur Veräußerung ko'N' menden Gegenstände bei der ersten Feilbietung nU/ um oder über den Schätzungswerth, bei der zwcl' ten aber auch unter demselben werden hl'nlangcgl' ben werden. . Laibach am 4. Jänner 1854.