®aWprt«ä): ©m tck tkgihrkn non der Zutvnst Renten t Soft Brot und Slibelt un» «rüstet stehen, »afi unser« Kinder in der Schule lernen Und unsere ffittife nicht mehr betteln gehnt ®. Herwegh. Nach der Konfiskation zweite Auflage. Televljon Nr. rrrs. ScheKonto 88.41». ßifeitimlner Zentralorgan des Oesterreichischen Eisenbahn- P^onaleS. . Sprechstunden mit Ausnahme der Sonn« und Feiertag« von 1U Uhr - vormittag, bis ’/j* Uhr nachmittag». Jnsertionspreis: ^Dieeinfvaltige MiMmeterreile »der deren Raum lt AeJItr, Bei Jahre« austrag Rabatt. Mt. 12 JtdMttimu Wie« VA, Sentagaffe fit. 5. 3td>e6ftim»fchl#|: Zwei Tage vor de« Erscheine» bei (Blatte*. Ab onnements-Bedkngüngen: Halbjährlich..............................Kr. »SS Ganzjährlich . L>7S Für das Deutsche Reich ganzjShrlich Olk. 6'—. Für ha» übrige Ausland ganzjLhrlich 6 Franken. Erscheint jeden L, 10. und 20. im Monat. =■■■■,1....................... -=~" ' " — 1 SSSSSSSm—mmmmmiZSiä&B Sine Kulturschande. Am 10. d. 30Z. wurde am Rangierbahnhof in Gnigl bei Salzburg der achtzigjährige Oberbau-a r b e i t e r Michael Haas, als er auf dem Wege zum Dienstantritt das Geleise übe. -ritt, von einem Schnellzug überfahren und getötet. (Zeitungsnotiz.) Robert Hunter, dessen ergreifende Schilderungen über das Elend der Neuen Welt ein Dokument der Kultur des Kapitalismus genannt werden müssen, erzählt an einer Stelle seines Buches von einem alten Selbstmörder, der auf einem zurückgelassencn Papierfetzen mit lapidarer Kürze geschrieben hatte: „Ich habe Schluß gemacht; nun ist einer weniger in der Welt zu fütter n." Das ist ein anklagendes Bekenntnis von einem der aus dem Leben ging, weil die Welt, an die er alles, was er je besaß, restlos abgegeben hatte, nicht mehr Platz hatte für ihn, nnd ihn mit kalter, teilnahmsloser Miene gehen hieß, damit er, der irrt Alter arm geblieben war, weil er seine ganze Arbeitskraft um ein Linsengericht verkauft hatte, der menschlichen Gesellschaft mit ihrem blendenden Reichtum und ihrem strotzenden Luxus nicht weiterhin zur Last falle. Eine Welt, die sich in jedem Menschenleben spiegelt, ging unter, aber was geht das den anderen an? Es gibt im Alltagsleben, wo das graue Einerlei sich immer wieder bis zur abstumpfenden Nerven-zer'rüttung wiederholt, Ereignisse und Begebenheiten, an denen der Philister mit stupider Teilnahmslosigkeit vorbeigeht, als ob nichts geschehen wäre. In einer Tagesnotiz von knappen sechs Druckzeilen erschöpft sich vor uns ein Menschenschickfal: Ein Oberbauarbeiter, achtzig Jahre alt, ist am Wege zu feinem Dienstantritt vom Zug überfahren und getötet worden. Was ist weiter dabei? Teilnahmslos gleitet über ein Geschehnis, das eines von Tausenden aus dem kleinen und gleichgültigen Details des Tages ist, der Blick des Lesers weg, denn wir alle haben es eigentlich längst verlernt, unser Interesse dem menschlichen Einzelschicksal zuzuwenden. Mer eigentlich ist das Schicksal des Oberbauarbeiters Michael Haas mehr als das. Einer von denen, die der Kapitalismus grausam und mitleidslos von der Kultur unserer Zeit ausgeschlossen hat, ist achtzig Jahre alt geworden, eine Gunst, die fürwahr die Natur in unserer Zeit, wo das Leben rasch verbraucht und alle Kräfte früh zermürbt werden, nur wenigen zuteil werden läßt. Aber die Gunst, die die Nainr den Starken zollt und die nach einer biblischen Legende Gott den Gerechten zuteil werden ließ, sie wandelt sich heute — wie das Schicksal des Michael Haas beweist — zum Fluche und wird zum Zerrbild unserer gepriesenen Kultur. Wer achtzig Jahre alt geworden ist, der mag manche bittere Erfahrung und manche kostbare Weisheit gefummelt und des Lebens drangvolle Sturmzeit arg ausgekostet haben, und man sollte ihn gerechter- und christlicherweise, im angenehmen Sorgenstuhl weich gebettet, ein wenig in die Sonne rücken dürfen, damit sie, noch ehe. sie' hinter die Berge sinkt, den gebrechlichen, Weginüdeit Körper erwärme. .... Und nicht mit Unrecht hat uns die christliche Kirche mit dem ethischen Bewußtsein erfüllt, das uns Ehrfurcht vor dem Alter gebeut, das die Kinder ehren sollen, auf daß cs ihnen wohl-eraehc auf Erden. Bei Michael Haas hat dieses christliche Sittengesetz versagt. Achtzig Jahre alt geworden, und wohl reichlich mehr .als ein halbes Jahrhundert dem Staate und der menschlichen Gesellschaft an Arbeitskraft und Sehenswert abgegeben, daß ist wahrhaftig ein vollgerüttelt Maß an getaner Pflichterfüllung, für das auch der einzelne nach sozialer Gerechtigkeitsmarime und nach christlichem Gebote einen friedlichen und sorglosen Lebensabend vom Staate als Kompensation fordern darf. Aber der, christliche Staat, der in Schulen und Kirchen für die Verbreitung der christlichen Morallehre sorgt, und nötigenfalls auch bereit ist, sie dem Staatsbürger mit Zwangsgewalt einzupauken, hat für einen armen Oberbauarbeiter, der achtzig Jahre alt geworden ist, nicht soviel praktisches Christentum übrig, das in feiner Nutzanwendung den Michael Haas davor bewahrt hätte, im hohen Alter, wo des Geistes Lebendigkeit und die müden Beine versagten, beim Dienstantritt auf der Strecke überfahren zu werden. Das Schicksal des achtzigjährigen £viicvbau= arbeiters, der seinen Dienst versieht, bis die altersschwachen Knochen zusammengerädert werden, ist fürwahr so tragisch, wie das jenes einsamen Alten, der mit einem Strick die reiche christliche Gesellschaft von : einem „überflüssigen Esser" befreit hat. In beiden Fällen offenbart sich dev atavistische Zug unserer kapitalistischen Zivilisation, ein Stück Barbarei, das aus jener finsteren Zeit hereinragt, von der ein gut unterrichteter Schriftsteller sagt: „Wenn ein »Wilder« sah, daß er seinem Stamm zur Last fällt, wenn jeden Morgen fein Stückchen Fleisch den Kindern vor dem Mund weggenommen wird — und die Kinder sind nicht so stoisch wie ihre Eltern, sie schreien, wenn sie Hunger haben — wenn er täglich auf den Schultern des jungen Volkes über die steinige Küste oder durch den jungfräulichen Wald geschleppt werden muß, dann, beginnt er zu klagen, wie die alten russischen Bauern noch bis- auf den heutigen Tag klagen: »Ich lebe anderer Leute Leben; es ist Zeit, daß ich verschwinde«. Und er verschwindet Der Alte selbst wünscht zu sterben; er besteht auf der Erfüllung der letzten Pflicht gegen die Gemeinschaft und erlangt dazu die Zustimmung des Stammes. Dann gräbt eifern eigen Grab und" ladet fein Kindvolk zum letzten Schmaus. Sein Vater hat es so gemacht und nun ist die Reihe an ihm; und dann scheidet er von feinen Nachkommen mit allen Zeichen der Liebe." Wer aber wollte behaupten, daß die bürgerliche Gesellschaft, die reiche bürgerliche Gesellschaft, es notig hätte, mit ihren alt, siech und schwach gewordenen Angehörigen etwck in gleicher Weise zu verfahren? Der Mangel an Gütern und Existenzmitteln, der einstmals die Menschen zur Barbarei gegen ihresgleichen zwang, hat sich heute längst zum sättigenden lieber-flnß gewandelt, der die auf der Sonnenfeite des Lebens geborene» Glückskinder im schäumenden Genuß zu ersticken droht. Und mehr noch als vor fünfzig Jahren trifft heute die jauchzende Genießer-botfchaft zu, die Heinrich Heine verkündet hat: „Es gibt.hienieden Brot genug, Für alle Menschenkinder, ! Und Rosen und Myrthen, und Schönheit und Lust Und Zuckererbsen nicht minder." Und dennoch haftet uns heute die Kulturfchande an, die wie ein Stück Barbarentum in unsere chrift-1 itchc Zivilisation hereinragt, daß achtzigjährige Greife. ■ die auf der Eisenbahn in den Dienst gehen, am Gelöise gerädert werden, weil sie in Wind und Wetter, bei Sonnenbrand und schneidender Kälte, sich in einem Alter noch ihr karges Brot verdienen müssen, bei dem das soziale Empfinden, das Prinzip der Gerechtigkeit, und die christliche Barmherzigkeit eine ausreichende Altersversorgung zur unabweislichen Staatspflicht machen. Und so ist Michael Haas lein Emzelschicksal,.' sondern ein sozialer M a ssentypus,. in, dem Mi. das gleiche grausame Schicksal von Tausenden ver-, körpert. Denn für.Taufende und Hunderttaufende gilt, das Wort Thomas Carlyles: Schwer arbeiten nnd' doch nichts vor sich bringen, sich.abrackern und verzehren, und doch einsam, ungestützt, umgeben von. einem kalten, allgemeinen laisson faire sein." Sowie Michael Haas sterben Tausende, wenn auefi auf andere Art. Aber arnt und alt, vom Leben genarrt und vom Glück verlassen, wird ihr Sterben zu einer Anklage gegen die Unvernunft der heutigen kapitalistischen Ordnung, die erst verschwinden muß, ehe das große Menschheitsideal von dem die Besten unserer Dichter und Denker träumten, zur Tat werden kann! __________■ Fr. L—1. Sozialpolitik mit Prozenten. Zur Verschlechterung der Arbeiterverhältnisse auf de» Staatsbahnen. Daß der Staat als Unternehmer in der Sozialpolitik mit gutem Beispiel vorangehen sollte, gilt heute als Grundsatz bei jedem wahrhaft sozialpolitisch' Gebildeten. Daß man freilich gerade in Oesterreich diese Voraussetzung nicht machen darf, ohne später seine Meinung einer durchgreifenden Revision unterziehen zu müssen, ist längst bekannt. "" " Es wird'dafür ausgiebig gesorgt werben, daß die fiskalische Sozialpolitik, die in Wahrheit nur eine raffinierte Ersparung int Betriebe bedeutet, überall richtig erkannt und mit der entsprechenden Wertschätzung gewürdigt werde. Bezeichnend, mit welcher Sorgfalt und mit welchem Ernst überdies bei uns solche Maßnahmen durchgeführt werden, ist es übrigens gleichfalls, daß bekanntlich Herr v. Förster die Beschwerden des Abgeordneten T o m f ch i k als „tendenziöse Entstellung«: n" bezeichnet hat, wiewohl der Ministerialrat Bös sich darauf ausredete, daß das Eisenbahnminifterium von den eigenartigen Anordnungen der Staatsbahndirektionen nichts gewußt habe. Man wird wohl, wenn man weiß, daß von jeder schriftlichen Anordnung der Direktionen ein Exemplar bet dem Ministerium hinterlegt werden muß, den Ausreden des Herrn Ministerialrates kaum einen besonderen Glauben beimessen können, die in der Tat nicht mehr als vage Entschuldigungen sind. Aber um so drastischer beweisen die Worte des Ministers, daß man sich einfach aus billige Weise um die Sache herumdrücken machte, anstatt das vorgebrachte Tatsachenmaterial zu Prüfen und auf Abstellung der gerügten Härten und Uebelständö zu bringen. Wie verhält es sich nun in Wirklichkeit mit den „tendenziösen Entstellungen", auf die sich der Minister beruft? Es ist bekannt, daß der Arbeiter erst bann in die bollen Rechte der Staatsbahnarbeiter eintritt. wenn er „stä tt b i ger Ar B ci t er." ist. Der Begriff „ftandiger Arbeiter" hat darum viel Wert. Mit Zirkular Nr. 99.741 vom 16. Dezember 190o setzte die Staatsbahndirektion Wien den Begriff für die Bahnerhaltungsarbeiter in folgender Weise I fest: „Der Stand an folchen ist nach jenen Arbeiten I zu bemessen, die ht der ungünstigsten Jahreszeit auch bei länger andauerndein Frost geleistet werden können, wobei auf den Bedarf für kleine Schneefälle und für fremde-Dienstzweiae Rücksicht zu nehmen ist." Weiter heißt es noch, daß dort, wo das ,',Aussetzenlassen" ein- > geführt ist, die Anzahl erhöht werden kann. - Nach diesem Zirkular, waren alle anderen Arbeiter nicht ständig. In der neue n Arbeitsordnung ist der Begriff l so formuliert: Ständige Arbeiter find jene, welche Dev „Eisenbahner" erscheint in einer Auflage von 50.000 Exemplaren. b£m Bedarf des der schwächsten Arbeitsperiode des Jahres für die Bewältigung der normalen Arbeitsleistung entsprechen und daher das ganze Jahr hindurch ohne Unterbrechung beschäftigt sind." Bei bloß oberflächlicher Betrachtung ist die Verschlechterung des jetzigen Begriffes „definitiver" sofort ersichtlich. Hinzu kommt als Hilfsmittel zur Verschlechterung, daß früher nur ständige und nicht ständige Arbeiter waren, während es jetzt Aushilf s a r b e i t e r, nicht st ä n d i g e Arbeiter und st L n d i g e A r b e i t e r gibt, womit nur das „Ständig werden" kompliziert wird. > In derselben Arbeitsordnung wird die Arbeitszeit mit „in der Regel zehn Stunden" bestimmt. Für die Wintermonate werden (ohne zu sagen, was Wintermonate heißt) drei Arbeitszeiten bestimmt, und zwar: „Von Tagesanbruch bis zum Eintritt der Dunkelheit", „wenigstens 8Vt Stunden" und „wenn notwendig, kann die normale Arbeitszeit verlängert werden, ohne daß den Arbeitern hiedurch ein- Anspruch auf eine Ueberstundenentlohnunq erwächst". Und nun vergleiche man: Schon im Jahre 1904 hat die Staatsbahndirektion Wien mit Zirkular 81.909/04 die Arbeitszeit klarer festgesetzt, und zwar: „Vom 16. März bis 18. Oktober 10 Stunden, und zwar von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends, von 12 bis 1 Uhr Mittagspause, je eine halbe Stunde Frühstücks- und Nachmittagspause. Vom 16. Oktober bis 14. März 8% Stunden, und zwar von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends, von 12 bis 1 Uhr Mittagspause, je eine Viertelstunde Frühstücks- und Nachmittägs-pause." l Die Staatsbahndirektion Villach ordnete im Dienstbefehl Nr. 159, ausgegeben im Amtsblatt Nr. 29 vom 9. Juli 1910 bezüglich der Arbeitszeit und Ueberstundenentlohnung an: ,„Vom 1. April bis 30. September umfaßt die Arbeitsschicht die Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit einer emstündigen Mittags- und je einer halbstündigen 1. Oktober bis öjlhr abends Dieselbe Einteilung war seit einigen Jahren in fast allen Direktionen Hur Regel geworden. Nachdem aber das Ministerium m die neue Arbeitsordnung auch die Zeit von zehn Stunden aufnahm, schlug im heurigen Winter die Direktion Villach den Usus und ihre eigene Anordnung und ließ zehn Stunden arbeiten, ohne Ueberstundenbezahlung. Dasselbe war auch in anderen Direktionsbczirkcn der Fall. Die frühere, klar und genau bezeichnete Winterarbeitszeit ist einfach beseitigt worden und um eine Stunde verschlechtert zum Schaden der Arbeiter. Für die Entlohnung der Ueberstunden und Nachtstunden setzte die Direktion Wien schon im Jahre 1907 mit Erlaß Z. 14.161/07, fest, daß für die Stunden von 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, wenn die Arbeit vor Mitternacht endet oder erst nach Mitternacht beginnt, jede Stunde anderthalbfach, wenn die Arbeit über Mitternacht währt, mit dem zweifachen Stundenlohn zu verrechnen ist. v .Die neue Arbeitsordnung setzt für jede lieber-stunde nur fünf Viertel des Stundenlohnes fest, so daß danach dem Arbeiter bei Nachtarbeiten ein Viertel bis drei Viertel des Stundenlohne8 in Verlust gehen. Festgestellt sei noch, daß auch gegenüber dem vorerwähnten Erlaß, die Bezahlung bei auswärtiger Verwendung und bei Verwendung im Sub-ft i t u t d i e n st die Bestimmungen der Arbeitsordnung wesentlich schlechter sind, was wir nächstens genauer darlegen werden. Kommen wir nun zu den sonst besonders wichtigen Verschlechterungen, so sei festgestellt, daß man im Jahre 1909 bei der Lohnregulierung den Arbeitern im Tauern tu n n el eine Lohnzulage von 10 H. gab, ihnen aber von der Tunnelzulage 1 0 H. nahm. Mit dem schon erwähnten Dienstbefehl hat die Direktion in Villach auch angeordnet, daß die Oberbauarbeiter, wenn sic als Kohlenarbeiter substituieren, eine Zulage von 20 H. erhalten. Diese Zulage wurde im vorigen Iahte aufgehoben. Den Tunnelarbeitern der Strecke Selzthal-Linz wurde die Tunnelzulage von 40 H. entzogen. In der Staatsbahndirektion Villach, und, soviel uns bekannt ist, auch anderswo, erhielten die Arbeiter, wenn sie irgendeine Prüfung ablegten, eine Zulage von 10 H.; jetzt erhalten sie diese Zulage nur, wenn sie diesen Dienst (Substitut, Lohnwagenführer rc.) ausüben. Die Vorarbeiter, Partieführer und dergleichen erhielten früher einen höheren Lohn; jetzt wurde dieser Lohn geteilt in Lohn u n d Zulage, sie beziehen jetzt zwar denselben Betrag, aber ein Teil ihres Bezuges ist v a r i a b e l geworden. Die Stabilisierung der Arbeiter ist wesentlich anders geworden. Von dem ersten Grundsatz, wie er im Stabilisierungserlaß vom Jahre 1895 aufgestellt wurde, es seien 80 Prozent zu stabilisieren, die Stabilisierung hat mit dem 800fachen des zuletzt bezogenen Lohnes zu erfolgen und die Differenz ist aufzurunden, wurde abgegangen, es sind keine 80 Prozent stabilisiert, und an Stelle des zuletzt bezogenen Lohnes wurde der Durchschnittslohn genommen, die Differenz nicht immer auf gerundet; seit Jahren wurden keine Oberwerkmänner ernannt und die Ernennung zu Werkmännern ausschließlich auf die Professionisten beschränkt. Erwähnen wir noch, daß viele von den am 1. Jänner 1909 Stabilisierten dadurch zu Schaden kamen, daß man bei ihnen die Lohnaufbesserung nicht in Betracht zog, wie es in Ordnung gewesen wäre, so sind nur in knappsten Umrissen die Nachteile auf diesem Gebiet gezeigt. Schließlich fei nur noch der nächste Nachteil aufgezeigt, den eine große Anzahl Arbeiter erleidet, respektive nach den neuen Lohnberordnungen erleiden soll. Darüber sprechen am besten Ziffern, weshalb wir im nachstehenden tabellarisch aufzeigen wollen, wie sich das Lohneinkommen und die VorrückungSvcr-hältnisse der Arbeiter nach den neuen Maßnahmen gestalten, beziehungsweise, wie es sich nach dem alten „Usus" gestaltet hat. Berechnet man nun, wie groß der Gesamtbetrag aller dieser Verschlechterungen ist, so findet man/ daß der Nutzeffekt zugunsten der Staatsbahnverwaltung kein geringer, ebenso groß aber auch der Nachteil für die Arbeiter ist. Wenn nun jemand, so wie der Abgeordnete T o m s ch i k es getan hat, sagt, das E i s c n b a h n m i n i st e r i u m m acht d a-m i t ein gutes G e f ch ä f t, so mag das für das Eisenbahnministerium ja nicht ganz angenehm sein. Aber die Tatsache ist nicht wegzuschaffen, daß es sich hier um eine staatliche Sozialreform handelt, die sich gut und reichlich v e m z i n st. Und eine solche Sozialpolitik mit Prozenten soll geeignet sein, auf den Staatsbahnen Beruhigung Zifsermätztge Darstellung der Verschlechterung der Lohnvorrückung bet den Arbeitern Nach Dienst j a h r e n: Verlust L. *5 e* £ AtSeUctlatcflOtlen Art der Vorrückung: i 8 3 4 5 0 7 8 0 10 I ii 18 13 | 14 15 |W per Tag per 1 Jahr 1 nach 15 äoton Vorrückungen i n Hellern 0)«. Kronen Professionisten , . | alt neu 20 20 20 20 20 . 20 20 - 20 20 20 ' 20 20 • 20 20 1-80 1- -'80 240— 3600— »SS* III L Qual. Hilfsarbeiter [ alt neu 20 20 10 20 20 10 - 20 10 • 20 10 • 20 10 1-40 -•50 j—-90 270— 4050— Hilfsarbeiter. , , j alt neu 20 10 20 * 20 10 • . 20 10 • • 20 10 , • 20 10 1-20 -•50 -70 210— 3150— A S « Professionisten. , j alt Neu . * 20 20 20 . 20 20 • 20 20 20 • 20 20 • 20 20 1-40 1— }• ‘40 120— 1800— fS | Qual. Hilfsarbeit« { alt neu • : 20 10 • » 20 10 • 20 10 20 10 • 20 10 1— —•50 [—60 150— 2260— K ' Hilfsarbeiter. , , j alt neu • 10 10 10 • 10 10 10 10 10 , 10 10 ", 10 10 -•70 -•50 [-20 60— 900— Prosifflonlstm. . | alt neu 20 20 20 ; 20 20 20 20 20 20 20 • 20 20 . 20 20 1-80 1— }—-80 240*— 3600— if ii Qual. Hilfsarbeiter { alt neu 20 10 20 - 20 10 • 20 10 20 • 20 10 20 10 1-40 -•50 J--90 270— 4050— Hilfsarbeiter. . « { « 1 alt neu , 20 10 20 • 10 10 , 10 10 10 . 10 10 . 10 10 -•90 -■50 [—•40 120— 1800— 1*8 Professionisten • . j alt neu • 20 20 20 • . 20 20 • 20 20 20 • 20 20 ... 20 20 1-40 r- [-'40 120— 1800— I 1’ Qual. Hilfsarbeiter { alt neu 4 * 20 10 4 4 • 20 10 • ; 20 10 • • 20 10 • - 20 10 i- -•50 }-60 160— 2250— Hilfsarbeiter« « * { alt neu 20 10 *. 20 10 . • 20 10 . • 20 10 * * 20 10 1— —•50 j-60 150— 2250— 4 f 5 Professionisten aller) anderen Betriebe \ alt neu • 20 20 20 • 20 20 20 20 20 • 20 20 • 20 20 1'4< 1- 4-40 120— 1800— zu schaffen? Wenn man auf solche Weise Wind sät, wiro man sich nicht Wundern dürfen, wenn man Sturm erntet. Weitere BerschleKtemme« der 8aoe der Personals der 1.1. Staatrbahnen. Zu der Dienstordnung (Dienstpragmatik) für die Bediensteten der k. k. Staatsbahnen sind im V. Abschnitt die den Bediensteten gewährleisteten Rechte festgesetzt. § 40 des genannten Abschnittes lautet unter anderem: Nachfolgende Rechte sind den Beamten, Unter-beamten und Dienern gewährleistet und können von diesen Bediensteten im Falle der Abänderung der Dienstordnung Vorbehalten werden: 1. Der Verbleib in der Bedienstetenkategorie, welcher sie an gehören. 2. Die dauernde Verwendung auf einem der Bedien st etenkategorie entsprechenden Dienstposten. 3. Die Unverkürzbarkeit der ihnen nachMaßgabederDieu st Hasse, beziehungsweise Gehaltskategorie un d d er G eh alt stu fe, in w e l ch er sie stehen, gebührenden oder znerkanntcn stau-digen Bezüge (§ 54). Zu diesen drei Punkten ist folgendes gesagt: Jedem definitiven Bediensteten ist das Recht gewährleistet, in der Bedienstetenkategorie, in welcher er angestellt und verwendet' wurde, zu verbleiben und die seiner Gehalts-kategorie zugesprochenen ständigen Bezüge unverkürzt ausbezahlt zu erhalten. Oder sagen wir es so, wie cs im praktischen Dienstverhältnis bisher im Sinne dieser Bestimmungen stets gehandhabt wurde: Jemand wird als Portier in der Gehaltskategorie B der Diener mit dem für diese Gehaltskategorie derzeit fest-gesetzten Anfangsgehalt von 900 Kr. und dem Endgehalt von 1600 Kr. angestellt und erwirbt nun durch das Anstellungsdekret im Sinne der vorstehenden Bestimmungen das Recht, in der Bedienstetenkategorie, welcher er an-gchört, zu verbleiben, dauernd als Portier als dem seiner Bedienstetenkategorie entsprechenden Dienstposten verwendet zu werden und es dürfen ihm seine ständigen Bezüge, das ist Gehalt und Quartiergeld der Dienerkategorie B bis zum festgesetzten Endgehalt von 1600 Kr., beziehungsweise mit der Dienstalterszulage von 1700 Kr. nicht gekürzt werden. ,, , , Das steht klar und unzweideutig in den genannten Bestimmungen des § 40 der Dienstordnung. So glauben wenigstens wir und mit uns die ganze Bedienstetenschaft. So haben es auch alle Organe der Staatsbahnverwal-tung bis vor kurzer Zeit aufgefaßt und gehandhabt. Das Letztere können wir, wie aus den folgenden Darlegungen zu ersehen ist, auch Nachweisen. Die c klare und unzweideutige Bestimmung über die gewährleisteten Rechte des Personals wird nun auf einmal von den Organen des k. k. Eisenbahnministermms anders ausgelegt, und zwar so, daß die hiedurch für das Gesamtpersonal möglichen Schädigungen von unav-sehbarer Tragweite sein können. Diese Interpretation ermöglicht es der Staatsbahnverwaltung, jeden Be-bienst eien als vogelfrei zu behandeln. Einige Falle haben sich bereits zugetragen. Wir wollen einen hievon zitieren: , „ . „ , ,, Reichsratsabgeordneter Genosse Toms ch i k brachte im Parlament in einer Interpellation einen Fall zur Sprache, wonach ein Portier der k. k. Nordbahn in Olmutz aus der Dienerkategorie B, welcher er als Portier an-gehörte, in die Dienerkategorie C als Wächter rückversetzt wurde Der Mann wurde bei der privaten K. F. N. B. als Portier definitiv angestellt. Es waren ihm dieselben Rechte wie bei den k. k. Staatsbahnen gewährleistet. Bei der Verstaatlichung der Nordbahnlinien erfolgte seine Einreihung in den Staatsbahnstatus, und zwar als Portier. Er hatte seiner Einreihung mittels Reverses als Portier zugestimmt, weil ihm so wie allen anderen einzureihenden Bediensteten der Nordbahn im Verstaatlichungsgesetz Artikel III und in den Einreihungsgrundsätzen alle oben genannten Rechte gewährleistet wurden. Der Mann hatte also die genannten Rechte doppelt gewährleistet. Einerseits durch die Einreihungsgrundsätze und durch das Verstaatlichungsgesetz, anderseits durch die Bestimmungen des § 40 der Dienstordnung der k. k. Staatsbahnen. Aber „doppelt muß nicht immer besser halten", dachte sich das k. k. Eisenbahnministerium, und so entschied es denn, daß diesem Portier kein Recht gewährleistet sei, ständig in der Bediensteten- und Gehaltskategorie B der Diener als Portier zu verbleiben, sondern nur das Recht sei ihm im 8 40 der Dienstordnung gewährleistet, in der Gruppe der Diener überhaupt zu verbleiben. Deshalb sei der Mann auch, mast geschädigt worden, wenn er vom Portier zum Wächter, also von der Dienergruppe B in die Dienergruppc C über- „■ xzxz i c P * ...... .?.. . u OlnAN1 111tn Approximativer Durchschnitt: $8561 Kronen in 15 Jahren. stellt wurde. Das sei nur eine vermeintliche Schädigung. Nach der Ansicht des Eisenbahnministermms sind unter dem Begriff „Bedienstetenkategorie" die Gruppen Beamte, Unterbeamte und Diener zu verstehen, aber nicht die einzelnen Verwendung- oder Gehaltskategorien. Nur inner, halb einer dieser Gruppen sei jedem Bediensteten der Verbleib und die dauernde Verwendung gewährleistet. Auf Grund dieser willkürlichen Interpretation konnte das Eisenbahnministerium den Portier in Olmütz aus der Gruppe B der Diener, wo der Endgehalt mit 1600 Kr. beziehungsweise 1700 Kr. festgesetzt ist, in die Diener-gruppe C mit dem geringeren Endgehalt von 1400 Kr. beziehungsweise 1500 Kr. überstellen. Was folgt daraus? Daß alle Bediensteten der k. k. Staatsbahnen auf Grund dieser Entscheidung damit rechnen müssen, daß sie der wahn-sinnige Sparkoller des Eisenbahnministeriums heute oder morgen um Hunderte von Kronen in ihren ständigen Bezügen schädigen kann. Beispielsweise muß danach jeder Magazinsaufseher damit rechnen, daß er zum Maga-zinsdiener, jeder Oberwerkmann und jeder Werkmann zum Werkgehilfen, der Verschubaufseher und _ der Ober-verschieber zum Verschieber und so fort degradiert werden kann. Noch mehr! Jeder Unterbeamte und Diener muß nach dieser Entscheidung stets in Furcht leben, ob nicht Sorget dafür» daß der »Eisenbahner" auch vom reisenden Publikum gelesen werde! heute oder morgen ein Erlaß verfügt, daß alle Unter-Beamten der Gruppen A, LI und B2 in die Gruppe 0, und alle Diener der Gruppen A und B in die Gruppe C zu überstellen sind. So furchtbar und wahsinnig der Gedanke scheint, so ist die Annahme doch nicht ausgeschlossen, daß auf Grund dieser Entscheidung solcher Wahnwitz möglich ist. Wenn es um den geheiligten Profit geht, wenn es gilt, durch billige Arbeit Kanonen- und Schnapsprämien zur Stillung der unersättlichen Habgier der Besitzenden zu schassen, kennt selbst der Wahnwitz keine Grenzen.. Diese Entscheidung des Eisenbahnministeriums setzt dem, was bisher an Verschlechterungen der Rechte des Personals geschehen ist, die Krone auf. In diesem Fall liegt wirklich ein Rechtsbruch vor. wie er ärger und verbitternder wohl nicht mehr erdacht werden kann. Man vergegenwärtige sich nur die Sachlage, wie sie in Wirklichkeit ist. Die Dienstpragmatik der k. f. Staatsbahnen bildet im Sinne der Bestimmungen des § 19 des Organisationsstatuts vom 19. Fänner 1893, R.-G.-BI. Nr. 16, die Regelung des Dienstverhältnisses des Personals der k. k. Staatsbahnen. Der Gesetzgeber, der die Jnterpretationsmöglichkeit vorausgesehen haben mag, gab dem § 40 bezüglich des Begriffes Bedienstetenkategorie" jedenfalls mit Absicht eine klare und unzweideutige Fassung. Während die Punkte 1 und 2 gemeiniglich von dem Verbleib in der Bedienstetenkategorie und,t>on der dauernden Verwendung auf einem der Bedienstetenkategorie entsprechenden Dienstposten spricht, wird im Punkt 3 klar betont, daß jedem Bediensteten die Unverkürzbarkeit der ihnen nach Maßgabe der Dienstklasse, beziehungsweise Gehaltkategorie gebührenden oder zu erkannten ständigen Bezüge gewährleistet sind. Damit ist doch der Begriff „Bedienstetenkategürie" klar umschrieben. Würde dieser Punkt 3 nicht so lauten, oder überhaupt fehlen, dann könnte man eventuell über die An-sicht des Eisenbahnministeriums diskutieren. Aber eben deshalb ist die Ansicht des Eisenbühnministeriums un-dismtabel, weil sie entgegen dieser klaren Bestimmung des Punktes 3 gefällt wurde, weil sie als eine willkürliche Entscheidung betrachtet werden muß, die schließlich jeder fällen kann, wenn er nur die Macht dazu hat. Wir werden aber dem Eisenbahnministerium auch nachweisen, daß diese das Personal schwer schädigende Auslegung erst neueren Datums ist, daß das Eisenbahnmini, stmum sogar die von ihm selbst herausgegebenen Erlässe ignoriert und solchen Erlässen widersprechende Entscheidungen trifft, wenn es gilt, das Personal um seine langjährigen Rechte zu bringe«. Vor uns liegt der Erlaß des Eisenbahnministeriums vom 26. Juni 1906, Z. 61.002 ex 1905, der verfugt, daß ein Unterbeamter nur gegen ausdrückliche Verzichtleistung auf sein Recht, dauernd auf einem seiner Bebrensteten-kategorie entsprechenden Dienstposten verwendet zu werden, in eine niedere Verwendungskategorie der Unter-Beamten oder in die Dienerkategorie überstellt werden darf. Andernfalls ist er in den Ruhestand zu versetzen. Im Erlaß des Eisenbahnministeriums vom 5. Juli 1906, Z. 29.583, wird im letzten Absatz desselben verfügt, daß in analoger Weise auch bezüglich jener einer höher dotierten Diensteigenschaft ungehörigen Diener vorzugehen ist, welche in einer niedriger dotierten Diensteigenschaft der Diener verwendet werden sollen. Und im Erlaß des Eisenbahnministeriums vom 30. August 1911, Z. 37.720, wird unter Anführung eines konkreten Falles bezüglich eines Magazinaussehers, der die physische Tauglichkeit zum Magazindienst eingebüßt hat, jedoch für den Ladescheinschreiberdienst noch verwendbar ist, verfügt, daß gegen seine Ueberstellnng zum Ladescheinschreiber kein Anstand obwaltet, er aber im Sinne des vc-rzitierten Erlasses eine schriftliche Einver-ständniserklärung abzugeben hat. Gleichzeitig werden die Staatsbahndirektionen angewiesen, in allen anderen analogen Fällen den gleichen Vorgang zu beobachten. Diese Verfügungen beweisen, daß das Eisenbahnministerium unseren Rechtsstandpunkt bis in die allerletzte Zeit vollständig geteilt und im Sinne desselben auch vorgegangen ist. Seit der Zeit aber, wo mit dem rücksichtslosesten Sparsystem eingesetzt wurde, mußte auch dieser selbstverständliche Rechtsstandpunkt über den Haufen geworfen werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß langjährige Rechte des Gesamtpersonals schwer verletzt und die Gesamtheit empfindlich geschädigt wird. Dieses neueste Attentat des Eisenbahnministeriums jeigt dem Personal wieder so recht deutlich, wie es mit jenem berühmten „Wohlwollen" der Staatsbahnverwaltung gegenüber dem Personal in Wirklichkeit bestellt ist. Aber noch ist es nicht zu spät. Das Personal wird in geschlossener Einigkeit auch diesen Schlag zu parieren und abzuwehren wissen. A. M. Zur Frage der Stabilisierung der Arbeiter. Wo ist das Recht? In der Nummer 34 (1. Dezember 1912) unseres Blattes wurde in der Stabilisierungsfrage der Arbeiter der k. k. Staatsbahnen ein prinzipieller Standpunkt festgelegt, und zwar: „Auf recht Haltung des Bilinskischen Erlasses!" Die Ausführungen in diesem Artikel müssen von allen Arbeitern, die als solche bereits statusmäßig eingereihte Bedienstete sind, und auch von allen jenen Arbeitern, die sich einreihen lassen wollen, genau erwogen und beachtet werden, denn an ihnen selbst liegt es, wenn fürderhin noch weitere Schädigungen versucht werden sollten, diese abzuwehren. Die Arbeiter sollen nicht glauben, daß es die Staatsbahnverwaltung an den bereits vollzogenen Schädigungen genug sein lassen wird; es sind viele Anzeichen vorhanden, die die Absicht verraten, auch in Zukunft Schädigungen von einschneidender Wirkung zu voll-führen. Auf Grund eines gegebenen Beispieles wollen wir heute die Fährte untersuchen, die die Staatsbahn. Verwaltung eingeschlagen hat, die Rechte der Arbeiter zu beschleichen, damit sie mit überlegener Macht desto sicherer diese Rechte vernichten kann. In Spalato, k. k. Staatsbahndirektion Triest, wurde eines Tages der Werkmann Josef A d a n i £ „i n Ermangelung eines anderen geeigneten Organs" zur Dienstleistung eines Wagenaufsehers kommandiert. Adanic, der auf Grund von 300 Tagen stabilisiert worden war, hatte bis zu jenem Tage, an welchem er den Dienst eines Wagenaufsehers übernahm. die Ueberstunden, die er leistete, anstandslos ausbezahlt erhalten. Daß er der Kommandierung sorglos Folge leistete, zeigt sicherlich von Dienst- und Opferwilligkeit, denn er war sich bewußt, daß er mit dem Moment, von welchem er begann, den Dienst eines Wagenaufsehers zu verrichten, alle ihm als Arbeiter gewährleisteten freien Tage und Stunden dem Dienste opfern müsse, daß er also einem Turnus unterstehen wird, der, bezüglich der Dienst- und Ruhezeiten ewig schwankend und unsicher, hinsichtlich der Arbeitszeit nicht jene Rechte bieten wird, die er als Werkmann besessen hatte. Adanic rechnete jedoch im guten Glauben darauf, daß er als Werkmann, der mit 300 Tage stabilisiert worden ist, alle jene Stunden, die er über seine normale Arbeitszeit leisten wird, auch bezahlt erhalten müsse, denn er sei ja nicht als Wagenaufseher angestellt, sondern als Werkmann stabilisiert worden. Adanic war selbst dann noch Werkmann, als er die Dienste eines Wagenaufsehers verrichtete, denn die Dienstkommandierung kann ihm seine gewährleisteten Rechte nicht streichen! Und müßte selbst dann nicht ein Übereinkommen getroffen werden, wenn Adanic als Werkmann zum Wagenaufseher überstellt werden würde? Gewiß! Adanic kümmerte sich auch darum. Aber es wurde sein diesbezügliches Gesuch verworfen und ihm die im Dienst eines Wagenaufsehers geleistete lieber* stundenarbeit nicht bezahlt. Er wurde also um eilte große Summe geschädigt, denn er verrichtete den Wagenauf-feherdienst vom 1. März 1912 bis 1. Juli 1912, von welch letzteren: Tage Adanic zum Wagenaufseher überstellt wurde. Diese Ueberstellung werden wir später besprechen. WaS sagte nun die Staatsbahndirektiou Trieft namens des Eisenbahnministeriums zu dieser Geschichte? Sie behauptet, „daß die Werk man u er des Werkstättendienstes nur in solange Anspruch auf Ueberstunden Vergütung haben, als sie im Werkstätten dien st verwendet werden'! Wir weisen das folgendermaßen nach': In der Instruktion VIII bestimmt der § 54, Punkt 2, zweiter Absatz, daß „bei den Oberwerkmännern/ Werkmännern und Werkgehilfen sowie bei den Bahnrichtern und stabilisierten Signalschlossern, welchen dekretmäßig die ständigen Bezüge als Entlohnung für die festgesetzte Arbeitsleistung an Wochentagen zugesprochen sind, tritt dann eine Entlohnung für die Ueberstunden ein, wenn dieselben an einem Wochen-tag in der Zeit von 12 Uhr mitternachts bis 12 Uhr mitternachts nebst den zu beliebiger Zeit zu leistenden festgesetzten Arbeitsstunden noch Weiterarbeiten oder an Sonn- und landesüblichen Feiertagen Arbeitsleistungen verrichten". Punkt 6 jedoch bestimmt: „ „Hingegen entfällt bei jenen A r- , beitern der vorbezeichneten Dienstbe- -triebe, welcheaufDienerpo st en, fürwelche rücksichtlich der Arbeitsstunden der § 27 der Dienstordnung allein maßgebend ist> dauernd verwendet werden, mit dem Be- Feuillelon. Das Begräbnis*). Bon Ferdinand Bernte (Nachdruck verBoien.) Im kühlen, dunklen Vorflur stand der schwarze Sarg. SoeBen "hatte der Bauer die Nägel durch den Sargdeckel geschlagen, während ein Jammern durchs Haus ging, tmt von dem dumpfen Pochen des Hammers in der kräftigen Faust des Alten üBertönt, Mit einer undurchdringlichen, steinernen Miene sah er das wachsBleiche Antlitz seines toten Weibes noch einmal an, ehe er den Sargdeckel über die Leiche hob. Seine Kinder, seine Geschwister und alle, die mit ihm verschwägert waren, ein stattliche Zahl, hatten die Augen starr auf ihn gerichtet, gerade jetzt, da er nach dem Hammer griff, ihn hochschwang und ihn niederschlug mit einem einzigen sicheren Hieb, so wie er's gewohnt war, wenn er im Walde Holz fällte oder aus der Tenne den Dreschflegel schwang. Und gerade in dem Augenblick, da der schwarze Deckel auf die stille Frau niedersank, hatte eines der Kinder auf. geschrieen und nun fielen die anderen mit ein. gleichsam wie auf ein gegebenes Zeichen, mit einem einzigen, gellenden Schrei, der durchs ganze Haus ging, zur offenen Tür hinauS-flog, an den Begräbnisgästen vorbei, die draußen standen, die Hälse neugierig gereckt, und dann hinunter ins Dorf, an Wänden und Zäunen aBprallend und die Gänse erschreckend, die wie weiße, runde Klumpen mitten in der heißen Sonne auf dem Dorfring lagen. Adam Glauzens Haus stand auf einem Hügel am Ende des Dorfe». Der dicke Geistliche, der jetzt mit seinen Ministranten heraufstieg, fand den Weg Beschwerlich. Er lüftete ein über das andere Mal sein Birett und wischte sich den Schweiß. Und hätte er nicht als so heiliger Mann gelten müssen, er hxitte über die Hitze geschimpft wie jeder gewöhnliche Bauer. Hinter ihm her trottete mühselig der Schulmeister mit seinen Gehilfen imd Singknaben. Ein langes, hageres Männchen; seine Nase kam spitz aus dem stubenbleichen Gesichtlein hervor und sah aus, als Besänne sie jeden AugenBlick die Gefahr, der sie sich aussetzte, wenn sie so schnurstracks in die weiße, Blendende GotteRwelt hineinragte. Sie hätte sich gern scheu wie ein Schneckenhorn in das faltenreiche Antlitz zurückgezogen, darin sie stak. Mittlerweile hatte man oben atn Berg den Sarg vor das Haus auf die Tragbahre gestellt. Sechs starke Männer aus dem Dorfs taten es. Die Leidtragenden und BegräBniS- *) Aus dem Novellenband „Die LieBe suchen.. Verlag von ABel und Müller, Leipzig. leute gruppierten sich um den Sarg. Nun stand das schwarze, unheimliche Ding mitten im weißen Sonnenschein und das zinnerne Kruzifix mit dem sterBendcn Heiland, das eine Tochter dtr Toten zur Feier der heiligen Handlung auf den Sargdeckel gestellt hate, gleißte darin wie Blankes Silber. OBen am Kopfende stand Adam Glauz, der Bauer, im langen schwarzen Bratenrock, der ihm etwas unordentlich um den knochigen Leib hing, das graue Haupt ein wenig geneigt, unbeweglich wie eine Erzstatue. Jede Linie in seinem glattrasierten Antlitz erschien wie gemeißelt. Die meisten der Verwandten schluchzten und klagten. Das war hier so Sitte. Es wurde erst ruhiger, als der Priester seine Zeremonie Begann. Mit breiter Würde schwang er den Weihwedel. Als der Schulmeister mit seinen SingknaBen die üblichen Psalmen und Lieder zu singen anhuB, fingen einige wieder zu kreischen an. Die sechs starken Männer hoBen die lange schmale Totentruhe auf ihre eckigen Schultern und nun bewegte sich der Zug ins Dorf herab. Hoch über allen schwankte der schwarze Sarg. Voran ein Gehilfe des Geistlichen mit einem steilemporgereckten florumhangenen Kreuz, dann der Priester mit einer Kerze in der fetten Faust, und hinter dem Sarg die Leidtragenden. Kirche gaB es keine im Dorfe, nur ein kleines Glockenhäuschen. Aus dessen Türmlein stieg ein wehmütiges Geläute zum Firmament empor und störte die Lerchen, die im kühlen Blau oBen jauchzten. Gradaus auf den Friedhof, der sich an einer sanftgeneigten Berglehne hinaufbog, trug man Adam Glauzens toteS Weib. Wer von den Dörflern nicht nntgehen konnte, stand unter den Türen. Zittrige Greife und Greisinnen, junge Mütter, den Säugling auf den entblößten Armen, kleine Kinder, die sich in ihren Rockfalten bargen. ES war ein Schauen und Staunen aus hundert neugierigen Augen. Gleich am Fuße des Hügels, woher der BegräBniSzug kam, lag ein kleines sauberes Häuslein. Ein altes Ehepärchen saß auf der Bank davor, Auszügler. Ihre Kinder waren bei der Leiche. Der Alte hatte das weihgraue Haupt weit vorgeneigt, das Kinn auf den Stock gestützt, und seine Augen lagen hinter buschigen Silberbrauen mit etwas ängstlichen Ausdruck auf der Lauer. Es war, als sähe er den Tod auf sich zukommen und Besänne sich nun rasch, wie er ihm Be. gegnen müsse, dB mit Kampfbegier oder in ruhiger Ergebung. Da sagte sein Weib neben ihm, dessen graues Haar in einem ruhigen Scheitel um ihr ruhiges Antlitz ging, das klein und fein war trotz der vielen Falten wie das eines Kindes: „Wie lange! Wie lange!" Ganz leise sagte sie das. Da erlosch der LauerBlick des Alien wie ein müdes Flämmchen, fein Greisengesichtlein wurde nun auch ruhig, es glättete sich, zog sich ein klein wenig in die Länge, und jetzt sah er gleichfalls aus wie ein Kind, so unschuldsäugig und himmelsstill. Sie schauten beide dem Zuge nüch, Beide .Köpfe nach der einen Richtung hingedreht, ernsthaft, fast demütig und von einem fernen Hauch der ewigen Seligkeitsschauer Berührt. Vom Dorfring wackelten die Gänse davon, mit langen Hälsen, das Schnattern vergessend üBer die ungewohnte Erscheinung. Das Schwarze, Geheimnisvolle daran erschreckte sie. Hier standen die meisten Neugierigen. Eine junge Mutter mit bchiten Hüften und bloßen Armen, die rund und rot aus der bauschigen Joppe hervorkamen, säugte ein Kind an der strotzenden Brust, schaute einmal lächelnd auf ihr Jüngstes nieder, dann wieder auf den Sarg, unter dessen Trägern sich auch ihr Mann Befand. Der hatte einen stillen Blick herüBergeworfen. Denn wie er so dahinschritt, etwas steif unter der schwankenden, unheimlichen Last, wurde er sich plötzlich des Lebens Dunkelheit bewußt, dessen Anfang und Ende so nahe Beieinanderliegen, daß man glauben könnte sie fielen in eins zusammen, soBald sich der DaseinSring geschloffen. Dort da» saugende Kind an der Mutterbrust, hier die tote Greisin. In sein festes Antlitz kam ein sinnender Zug, sSine Gedanken sprangen die Kreuz und Quere. „Der Bauer," sagte die Nachbarin zur jungen Mutter, „er tut, als dB ihm das alles nichts anginge." „Der?" machte die andere verächtlich, „er hat kein Herz." , Damit meinten sie Adam Glauz, der steif und stolz hinter dem Sarg einherschritt, das Haupt jetzt hochgereckt, über alle hinwegschauend, mit ruhigem, fast heiterem Ausdruck. Als der Leichenzug an den Berg kam, darauf sich der Friedhof Befand, schwiegen die Sänger. Sie schonten ihre Lungen. Und nun wurde es im ganzen Zuge still, ganz still. Während des Gesanges schwatzten die Weiber im Gefolge durcheinander wie Elstern, nun schwiegen sie. Nur das Trappeln der vielen Schuhe auf dem harten Boden wurde hörBar. Die Trauerglocke im hölzernen Türmlein, die etwas mühsam den Berg heraufklang, vermehrte bloß die feierliche Ruhe. Tirili.tiri! fang es irgendwo im Blauen oben. Daß hörte Adam Glauz. der Bauer, und ein Zucken ging über sein erzeneS Antlitz. Das klang anders wie das Geplärre des Schulmeisters mit seinen Singknaben. Daraus knarrte das FriedhofStor. Fast in der Mitte des Gräbergartens gähnte das dunkle Loch. An verwitterten Leichensteinen und wettärgrauen Hoiz-kreuzen vorüber bewegte sich der Zug. Zwei Pfähle lägen quer über die dunkle Grübe, daraus stellten die Träger den Sarg, mit dem Fußende gegen Sonnenaufgang, wie eS Vor-fchrift ist. Der Totengräber schlang die Seile herum. Die Träger griffen rasch nach deren Enden, Packten fest zu. hoben den Sarg ein Bißchen, der Totengräber riß die Pfähl« unter Besucht tut* Lokale, it» welche« der „Eisenbahner" aufliegt! mm* Seite 4 Wien, Sonntag g!nn einer solchen Verwendung während der Dauer derselben die Anrechnung von Heber ftunben." Also die Oberwerkmänner, Werkmän-ner und Werkgehilfen sowie die Bahnrichter und stabilisierten Signalschlosser erhalten die Sonn- und Feiertage als Heberstunden bezahlt, die Arbeiter aber nicht! Welch eine Unterscheidung 1 Diese erhalten die Heberstundenbezahlung deshalb, weil bei ihnen nicht alle 365 Tage des Jahres als" Arbeitstage in Rechnung gezogen worden sind, die Arbeiter aber nicht aus dem Grunde, weil ihnen unter solchen Umstünden die Sonn- und Feiertage als Arbeitstage durch Bezahlung des Lohnes verrechnet werden. Der Ausgleich, der somit in dieser Instruktion VIII, § 54, vorgesehen ist, ist gerechterweise zu würdigen, hervorzuheben ist insbesondere, daß die Bestimmung bezüglich der Heberstundenbezahlung bei den Stabilisierten im Gegensatz zu den Arbeitern im Taglohn so bestimmt lauten. Demnach existiert keine solche Vorschrift, wie die Staatsbahn, djrektion Triest behauptet, kann auch nicht existieren, denn sie würde jeden Stabilisierungsvertrag zunichte machen. Man nehtne übrigens den Bleistift und rechne sorgfältig und genau nach, und man wird finden, daß jeder Werfmann auf Grund seines Arbeitsjahresver-dienstes, der zur Stabilisierungsgrundlage genommen worden ist (also 300 Arbeitstage ü 9% Stunden X Taglohnhöhe), mit der Bahnverwaltung einen Vertrag schloß, der der Bahnverwaltung das Recht gibt, den Werk-inann nur innerhalb der sich ergebenden Stabilisie-rungssumme an den 300 Arbeitstagen ä 9^ Stunden zu beschäftigen. Ein Beschäftigen über diese mit Zuge-ständnis festgelegten Arbeitstage und Arbeitszeiten muß als Ucberstunden absolut verrechnet werden. Denn bei der Stabilisierung spielen ja die Arbeitstage und Arbeitszeiten, die vom Gesetz vorgeschrieben werden, die größte Rolle deshalb, weil nur der innerhalb dieser fest-gelegten Arbeitstage ä 9% Stunden zutage geförderte Verdienst als Grundlage eines Jahreseinkommens berechnet wurde. Wo nimmt nun die Staatsbahnverwaltung das Recht her, Werkmänner, die sie auf Grund eines solchen Vertrages bezahlt, urplötzlich an Sonn-und Feiertagen und an normalen Arbeitstagen über die vertragsmäßig bestimmte Arbeitszeit arbeiten zu lassen, ohne ihnen die an Heberstunden geleistete Mehrarbeit zu bezahlen? Dadurch, daß sie behauptet, „die Werk-märrner des Werkstättendicnstes haben nur insoIauge Anspruch auf Heberstun-d e n v e r g ü t u n g, als sie im Werkstättendienst verwendet werden". Welche Anmaßung einer Gewalt, die weder von einem Gesetz noch von einer Verordnung begründet werden kann, die beim Stabilisierungsvertrag niemals hervorgehoben wurde find zu welcher ein Arbeiter, der sich stabilisieren läßt, niemals seine Zustimmung geben wird, sie nicht geben kamt, weil er sich bewußt ist, sich als Person seiner Freiheit zu begeben und sich einer Willkür und Ausbeutung auszuliefern, wie sie außerhalb Oesterreich nirgends agzu-treffen ist! Wenn wir nun das Problem, das hier entwickelt wird, näher in das Auge fassen, so müssen wir gestehen, daß für die stabilisierten Arbeiter große Gefahren im " Verzüge sind. Denn die einzelnen Fälle lassen darauf schließen, daß bei derartiges! Heberstellungen einzig und allein der stabilisierte Arbeiter der große Verlustträger und die Staatsbahnverwaltung der unrechtmäßige Ge-minner ist. Man beachte, daß Adanic „in Erm an ge- dem Sargboden weg, und jetzt sank der Sarg, von dm Seilen gehalten, langsam und ein wenig zitternd hinab. Gleich darauf '•ließen die Träger links die Seile los, die Träger rechts zerrten an deren Enden und surr! — surr! — flogen die Seile empor, den Sarg auf dem Grunde erschütternd, bis sie ganz auS dem Grabe heraus waren. Nun hatte die Tote ihre Ruhe. „Requiescat in pace!" sang der Priester. Noch einmal erhoben die Singknaben ihre Stimmen. Der Lehrer krähte den zweiten Tenor dazu, dabei die Nase in die Luft streckend, in den blauen Himmel hinein und mit feinen Gedanken schon bei der Trauertafel, die es nachher in Adam Glauzens Haus geben wird. Und jetzt kam ein leises, schamhaftes Rot in seine stubenbleichen Wangen, seine schmalen Lippen rundeten angenehm die Worte, die er sang, und es zitterte etwas wie Rührung in seiner Stimme. Die Töne der Trauergesanges aber schwangen sich über die weißen Friedhofsmauern hinweg, flogen über das gelbe Korn und den blaugrünen Klee dahin, stiegen in die weihen Sommcr-wolken empor und setzten die heiße Luft im Umkreis des Gottesackers in zitternde Bewegung. Der Geistliche wischte sich ein paarmal den Schweiß. Dann rollte ein dumpfes Murmeln über die Gräber, da» Vaterunser. Und einzelne Leidtragende kreischten hinein, scharf und störend. Die Bauersfrauen wischten mit weißen Tüchlein Schweiß ijnb Tränen, die Männer schneuzten sich. So standen sie alle da, die Männer und Frauen der Scholle, mit sommerbraunen und wetterfesten Gesichtern, die Augen nach der Grube hingewandt, *-baim und wann den Bauern mit feindseligen Blicken streifend, weil er nichts dergleichen tat, wie es im Dorfe Sitte war, wenn ein teurer Angehöriger den Weg der ungelösten Rätsel ging. Etliche steckten auch die Köpfe zusammen, redeten leise und meinten: Ihm scheint eS gerade recht, daß sein Weib gestorben. Die Sonne warf mit raschen Spenderhänden ihre heiße goldhelle Flut über den Friedhof, ließ die Glatze des Geist, lichen gleißen und blinken, jetzt, da er sein Birett abnahm, und versilberte die grauen Scheitel der Bauernältesten, die im Begräbniszuge mitgekommen waren. Die Leichenstcine und Holzkreuze aber stachen in der Sonncnstillc grell ab von den dunklen Gewändern der Trauerleute, die fast den ganzen kleinen Friedhof füllten, und die Sommerblumen auf den Gräbern, Petunien, Stiefmütterchen und Phlox, zeigten in der düsteren Umrahmung um so heftiger ihre freundlichen Wunder. Adam Glaug aber stand, den einen Fuß auf den Haufen frischer Erde neben dem Grabe gestellt, ruhig und teilnahmslos da, oen Blick in die Grube gesenkt, auf das schmale Stücklein Sarg, das er noch zu erspähen vermochte. Als der-Geist-liche die üblichen drei Häuflein Erde der Toten uachgeworfen, bückte sich auch er, nahm langsam und nachdenklich, als ob „Der MfeubttWer.« lung eines anderen Organs" dienstlich bestimmt wurde, Wagenaufseherdienste zu verrichten. Die Staatsbahndirektion gesteht hiemit zu, daß niemandr anderer als Adanic geeignet war, diesen Dienst zu verrichten, und hat durch die Bestimmung, daß sie den Adanic dazu kommandierte, doch gewonnen, während Adanic durch die Nichtbezahlung der in dieser Stelle geleisteten Heberstunden einen großen materiellen Schaden erlitt *). Aber schleppt denn Adanic nicht alljährlich diesen Schaden auch in Zukunft, solange er Dienst machen wird, fort? Gewiß! Adanic, der mit 300 Tagen stabilisiert worden ist und nur im Rahmen dieser genau gezählten und berechneten Tage den gemessenen Jahresverdienst bezieht, wurde auf einen Posten überstellt, auf welchem er um 65 Tage im Jahre länger zur Arbeit verhalten wird, ohne dafür eine Bezahlung zu erhalten. Wenn nun innerhalb dieser 365 Tage auch noch die Mehrleistung an Stunden, die über den normalen Arbeitstag hinausgehen, die aber in dem Turnus, dem er nunmehr untersteht, enthalten sind, zur Berechnung kommen, so ist der Verlust ein so großer, daß ihn kein Werkmann freiwillig tragen kann und wird! Die Frage aber, wo das Recht: zu solchen Maßnahmen, die ohne Zweifel Zwangsmaßregeln sind, her» genommen wird, muß die Betroffenen verbittern, die noch in Betracht Kommenden im höchsten Grade miß» trauisch machen. Es muß unbedingt nach Abhilfe umge-sehen werden. Und überdenken wir diese Angelegenheit ernst und gründlich, müssen wir sagen, daß wir sicherlich die letzten sind, einer Durchführung im Wege zu stehen, die zweifelsohne im Interesse der Mission des' Eisen-bahndienstes gelegen ist, nämlich: die volle Leistungsfähigkeit des einzelnen in den Die» st der S all; e zu stellen! Aber wir verlangen, daß ein solches S i ch e i n f ü g e n in das große Getriebe auch von oben menschlich und allen Ernstes gewürdigt wird und daß die Opfer, die da von den Bediensteten gebracht werden müssen, nicht einseitig und bloß auf Konto des Bediensteten verbucht und verlangt werden. Und die Grenze, die da gezogen werden muß, muß in allererster Linie von der Staatsbahnverwaltung eingehalten werden. Wir sagen, daß wir die Forderung: die volle Leistungsfähigkeit des einzelnen in den Dienst der Sache zu stellen, unbedingt billigen und vertreten. Wenn also Adanic „in Ermangelung eines anderen g e-cigii eten Organs" für den Dienst eines Wagenaufsehers herangezogen werden mußte und Adanic ver- *) Die Staatsbahnberwaltung gewinnt natürlich nicht nur bei den Stabilisierten, sondern auch bei den Taglohnarbeitern. So setzte die StaatSbahnvcrwaltung für die Tag-lohfiarbeiter, wenn sie auf höheren Dienftposten substituieren, bestimmte Zulagen fest, Zulagen, die die Substituten entweder gar nicht oder nicht zur Gänze erhalten. Wir können das in unzähligen Fällen Nachweisen und werden wir schon demnächst Gelegenheit nehmen, darauf zurückzukommen. er sic auf ihre Schwere prüfen wollte, die Häuflein auf und streute sie auf den Sarg. Dumpfes Gepolter antwortete ihm aus dem gähnenden Loche. Dann wandte sich der Bauer davon, ging mit schwerem, wuchtigem Tritt,, ohne sich umzusehcn, ohne sich im geringsten um seine kreischenden Verwandten zu kümmern, zum Fricdhofstor hinaus und heim. . Es gab Schweinsbraten mit Knödeln und Kraut und in einem Winkel der großen Stube stand ein Halbeshektoliter-faß Bier. Die Töchter des Hauses, groß und eckig wie ihr Vater, bedienten die Gäste. Etwa zwanzig saßen um die zwei weißgedeckten Tische in der Mitte, hahnebüchene Bauern mit harten Gesichtern, einige Verwandte aus der Stadt, die grotztaten und sich Mühe gaben, ihre bäuerliche Abkunft zu verbergen. Mitte» unter ihnen der Herr Pfarrer und der Schulmeister und zwischen den beiden Adain Glanz, der Bauer. Der saß in tiefer Stille, schaute aus lauschenden Augen einmal auf den Geistlichen, einmal auf den Schul, mann. Ucbcr den wunderte er sich am meisten. Er besah sich das lange, schmächtige Kerlchen und dachte: Wo das alles Platz hat? Beim Pfarrer tvar nichts zu verwundern, der war als ein starker Esser bekannt. In der Stube war cs angenehm kühl, trotzdem faßen die Gäste schweißgebadet. Und merkwürdig still war eS, man hörte nur das Klappern von Messer und Gabel auf den Tellern. Dabei taten sich die meisten Gewalt an, die Trauer-micne beizubchalten und mit Augen, die in Tränen schwammen, fraßen sie alles hinein, was da war: SchweinSbraten, Knödeln, Süßlohl und Häuptelsalat. Und tranken mit geräuschvollem Schlucken Bier dazu und der Adamsapfel an ihren Hälsen machte vergnügte Sprünge dabei. Nur ein schmales Strcifchen Sonnenlicht flitterte durch die verhangenen Fenster und erhöhte die Gemütlichkeit der Trauerstube. „Aber Glanz," brummte der Herr Pfarrer etwas nörgelig zum Bauern, „Ihr trinkt ja gar nichts!" Der hob das graue Haupt und feine Augen sagten: Warum auch trinken! Der dicke Gottesmann leerte sein Glas auf einen Zug. „EinschenkenI" Damit reichte der Bauer das leere Glas seiner Tochter hin. Es war das erste Wort, das er heute gesprochen. „Na," lächelte der Schulmeister, aus dessen Antlitz alles, was an seinen edlen Beruf erinnerte, schattenlos verschwunden war, er sah jetzt förmlich dick und rot und spitzbübisch vergnügt aus, „nun seid Ihr ein Ajittiber, Adam!" Glanz wandte sich mit fragendem Blick nach ihm. „Ihr meint?" _ „So ein rüstiger» Mann, wie Ihr seid, Ihr könnt jetzt getrost nach einer Jungen auSschauü." Der Alte wandte sich Von dem Schwätzer hinweg. 20. April im ..................... Nr. 12' - ' ' E trauensvoll und mit Eifer sich dem neuen Dienste widmete (daß er dies tun konnte, kostete ihm gewiß viele Opfer!), so darf anderseits nicht übersehen werden, daß dieses Heberstellen nicht einzig und allein zum Schaden des Adanic cmsfallen durfte. Ihm aber ist, statt Anerkennung ein beinahe nicht berechenbarer Schaden für alle Zukunft zwangsweise zugefügt worden. Gegen einen solchen Vorgang erheben wir sachlichen und berechtigten Einspruch und verwahren uns, daß dieser Einzelfall all-gemein üblich werde. Und so stellen wir unseren heutigen Darlegungen zufolge das Prinzip auf, daß Heber-Heilungen nicht zwan-gsweise, sondern im Einvernehmen mit den Arbeitern und nuraufGrundderbeiderStabilisierung nicht berücksichtigten 65 Tage, die zu seinem Gehalt dazugeschlagen werden müssen, v o r g e n o m in e n werden dürfen! Diesen prinzipiellen Standpunkt müssen wir den bereits statusgemätz eingereihten Bediensteten sowohl, als auch den erst zu stabilisierenden Arbeitern auf das eindring, lichste empfehlen, soll der Schutz vor rücksichtslosen und unmenschlichen Schädigungen wirksam sein. Die Staatsbahnverwaltung hat kein Recht zu Schädigungen! Die Arbeiter aber, an denen der Versuch zu einer solch zwangsweisen Schädigung verübt werden sollte, haben die Pflicht, mit aller Kraft und Energie gegen eine Schädigung zu protestieren, welche sie ins tiefste Mark zu treffen imstande ist. ________________________ f. 8. Sie srmzWchr RedskMm trab bat ÄoaBtiettsrecht*). Während die Revolution zunächst die wirtschaftliche Lage der meisten Arbeiterschichten bedeutend verschlechterte, blieben diesen alle politischen Rechte versagt. Der Arbeiter wurde gleich dem vermögenslosen Kleinbürger und dem Kleinbauern des neuen „freien" Staates degradiert, der für die liberale Bourgeoisie nur als Objekt, nicht als Subjekt der Gesetzgebung und Verwaltung in Betracht kam. Wie das Wahlrecht zur Nationalversammlung wurde ihnen auch das Gemeindewahlrecht vorenthalten. Selbst die bloße passive Anteilnahme an den Hrwahlen wurde ihm durch das Dekret vom 22. Dezember 1789 über die Primärwahl- und Administrationsver-sammlungen verwehrt und dieses Recht auf die Stimmfähigen beschränkt. Irgendeine Art von Versammlungs-recht gab es — wenigstens gilt das für Paris — für ihn überhaupt nicht, weder zur Erörterung politischer, noch zur Beratung beruflicher Fragen, denn durch Beschluß des Pariser Gemeinderates vom 7., 8. und 31. August 1789 waren alle Versammlungen zur Diskussion öffentlicher Angelegenheiten verboten. Der Nationalgardc war der Befehl erteilt worden, jede „Zusammenrottung" mit Waffengewalt auseinanderzutreiben: eine Verfügung, die vom Gemeinderat damit begründet wurde, daß die Revolution, die so glänzend und glücklich verlaufen sei, *) Heinrich Cunows Buch Über die revolutionäre Zeitungsliteratur Frankreichs während der Jahre 1789—1704 ist soeben im Verlag der Buchhandlung Vorwärts in zweiter Auflage erschienen. Es führt jetzt den besser passenden Titel: „Die Parteien der französischen Revolution und ihre Presse." Die instruktive Einführung in die Probleme der großen Revolution ist um mehrere Kapitel erweitert, die den Jnteressen-kampf zwischen dem liberalen Großbürgertum, den Bauern uifb den Arbeitern während des ersten Jahrfünfts der Revolution darstellen. Allmählich wurde c8 lauter unter den Tafelnden. Einige fühlten sich kreuzfidel, und wenn nicht der Todesfall gewesen wäre, man hätte glauben können, cs handele sich um eine Hochzeit. Wer aber beim Begräbnis am meisten geseufzt und geklagt, der zeigte sich jetzt am vergnügtesten. Wenn aber ihre Blicke zufällig auf den Bauern fielen, wurden sie auf Augenblicke still und zogen ihre Schelmengesichter in Traucr-falten. Endlich stand Adam Glanz auf und schritt langsam und schwer zur Stube hinaus. Wie erleichtert atmeten die Gäste auf. Und einer, bei dem das Lachen stets locker stak, tat eine lose Bemerkung. „Hahaha — hchche — hihihi!" ging es um den Tisch. Dann hoben sie die Gläser und tranken einander zu. Zuletzt sangen sic. Langsam, wie müde war der Bauer durch den kühlen Vorflnr geschritten und stieg jetzt die knarrende Holztreppe in die Wachstube hinauf. Dort standen die Schränke mit den Kleidern der Seligen. , Eine drückende Hitze brütete in dem weißgetünchten Raum. Der große Mann ging gebückt unter der niedrigen Decke. Dann riß er alle Fenster auf, daß ein wenig Zug entstand. Nun verweilte er einige Augenblicke vor dem einen Schxank, das graue Haupt gesenkt, mit einem sinnenden Ausdruck in den harten Zügen. Dann öffnete er den Schrank und fuhr mit den Händen zwischen die Kleider. Etwas knisterte darin. Da brachte er ein blauseidenes Kleid heraus, aus einem einzigen Stück gearbeitet, mit weitem Rock und bauschigen Aermeln. Er ließ sich auf den nächsten Stuhl nieder. Unter ihm. in der Trauerstube, Hub das Singen und Lärmen immer lauter an, flog daS Dorf hinunter, brach sich an Wänden und Zäunen. Draußen in der Pappel an der Dorfftrahe schluchzte eine Amsel, sonnenmüde und schläfrig. Dann erhob sich ein Gezeter balgender Spatzen vor den Fenstern....... Adam Glauz hörte von all dem nichts. Seine rauhe, arbeitSharte Hand strich liebkosend über das Kleid, das Brautkleid seiner Seligen. Und ein Raunen und Knistern ging durch die Seide, und wenn der Bauer aufmerksam zuhörte, so verstand er Worte, leise, inhaltsschwere Worte. Und nun zuckte es in feinem glattrasierten Antlitz; die wie in Stein gemeißelten Linien darin zersplitterten mit etnemmal............. Das war der Mann, von dem die säugende Mutter sagte, daß er keine Herz habe. .... vierzig Jahre war sein Weib neben Ihm einhergegangen in Kampf und Not! Wer kennt ein Bauernleben?----------------- Vierzig Jahre! ----------- % Nr. 12 Men, SömM 'sOpE'm ÄÄ €eRTff die Nation lfitf ihrem König vereinigt und den Staatsbehörden eine so solide verfassungsmäßige Grundlage gegeben habe, nicht durch Ansammlungen kompromittiert werden dürfe. Und als trotz des scharfen Vorgehens der Pariser Nationalgarde noch immer wieder Zusammenkünfte und Aufläufe stattfanden, erließ auf Ersuchen der Pariser Stadtverwaltung die Nationalversammlung ein Kriegsgesetz, das jede Gemeinde berechtigte, nach Belieben über ihven Gemeindebezirk den Belagerungszustand zu verhängen und damit jede Versammlung, ob friedlich oder gewalttätig, zu einem „Verbrechen" zu stempeln. Besonders empfand es der intelligentere Teil der nicht durch die Krise aufs Pflaster geworfenen Gesellen und industriellen Arbeiter als Benachteiligung, daß sie nicht zur Beratung und Förderung ihrer besonderen Berussinüeressen sich zusammenschließen und fachliche Berufsve'reine bilden durften. Was ihnen in der Oeffent-lichkeit vclrboten war, geschah deshalb im geheimen. Aus früherer Zeit hatten sich, obgleich sie gesetzlich aufgehoben worden waren, itdch im geheimen manche Ueberreste der Gesellengenossenschaften, und Gesellenbrüderschaften erhalten; diesen schlossen sie sich an. Das Jahr 1790 war jeder größeren Lohnbewegung ungünstig. Jeder Arbeiter, der Beschäftigung hatte, schätzte sich glücklich, daß er es besser getrvffen hatte, als so viele Tausende seiner Beruss-genossen und ließ sich selbst Lohnermäßigung schweigend gefallen. Ms aber im Frühjahr 1791 die Bautätigkeit, die seit dem Herbst 1789 brachgelegen hatte, sich in Paris wieder regte und vornehmlich die Maurer und Zimmerer-. gesellen, zum Teil auch die Tischler wieder Arbeit fanden, machte sich «alsbald das Bestreben geltend, die alten Löhne einigermaßen den inzwischen beträchtlich gestiegenen LebensmMelpreisen anzupassen. Schon im Februar 1791 hielten dm Zimmerergesellen und die Buchdrucker, die sich infolge dc-K Aufschwunges des Zeitungswesens und des Buchhandels in einexFbesonders günstigen Arbeitslage befanden, 4m geheimen mehrere Versammlungen ab, in denen sie für die elfstündige Tagesarbeit einen Lohn von 2y2 Livres forderten und darüber verhandelten, ob für den Fall, daß die Unternehmer diese Lohnforderung ablehnten, eine allgemeine Niederlegung der Arbeit erfolgen soll'5. Die Meister, die durch Zuträger von diesen Zusammenkünften erfahren hatten, richteten darauf eine Adresse an die Pariser Stadtverwaltung, in der sie die Unterdrückung der Gesellenverbindungen verlangten. Der Gemeinderat beriet über den Fall und ließ durch zwei seiner Mitglieder eine Proklamation an die „ruhestören den" Arbeiter abfassen, die am 26. April ab-gesandt und> am 29. April 1791 veröffentlicht wurde. Die Arbeiter werden darin ermahnt, nicht die Freiheit ihrer Meister zu beeinträchtigen und nicht die augenblicklich etwas günstigere Lage zur Stellung erhöhter Lohnforderungen ausyunutzen. Zudem wäre es weder möglich noch gerecht, daß ^alle Arbeiter denselben Lohn erhalten sollten. Eine Koalition, die solchen Zweck erstrebt, verstoße gegen das eigene Interesse der Arbeiter, ganz abgesehen davon, daß sie eine Vergewaltigung des Gesetzes bedeute. Die Arbeiter kümmerten sich um diese weise Proklamation recht wenig; sie schickten Deputationen ins Stadt-haus ab, um dort ihre Forderungen zu begründen. Und die Zimmeroirgesellen gründeten sogar zur Vertretung ihrer Arbeitsinteressen eine Art Oberstreikleitung, die „Brüderschciftkiche Vereinigung der Arbeiter des Zimmer-Handwerks", die ein aus acht Artikeln bestehendes Ar-beitsreglement ausarbeitete und den Unternehmern zur Genehmigung zusandte. Die Hauptforderung darin war ein Lohn von 5 Sous (20 Pf.) per Arbeitsstunde oder 60 Sous per Tag. Der Gemeinderat wurde angesichts dieser Lohnbewegung, die auch auf andere Gewerbe überzugreisen drohte, äußerst ängstlich. Er setzte sich mit der Departe-mentsverwaltung in Verbindung und übersandte dann der Nationalversammlung ein Bittgesuch, in dem er diese bat, „ihm gesetzliche Waffen zur Niedcrdrückung" der Streiklust an die Hand zu geben. Die Nationalversammlung überwies das Gesuch der Verfassungskommission, die am 14. Juni 1791 durch Isaak Le Chapelier, den liberalen Abgeordneten des dritten Standes von Rennes, Bericht erstatten ließ. Le Chapelier schilderte vor der Nationalversammlung die Auflehnung der Gesellen gegen die Unternehmer, die Art der Gesellenvereinigung und fuhr dann fort (nach dem Sitzungsbericht des „Moniteur universel"): i •, Sjoeck dieser Vereinigungen, die sich immer weiter über das Königreich ausdehnen und bereits mit-einander in Verbindung getreten sind, besteht darin, die Unternehmer, die sogenannten Meister, zur Erhöhung der Arbeitslöhne zu zwingen, die Arbeiter und die diese in ihren Werkstätten beschäftigenden Einzelmeister daran zu hindern, zwischen sich nach Belieben gegenseitige Arbeitsvertrage abzuschließeii und sie dahin zu bringen, daß sie sich durch rhre Unterschrift verpflichten, sich in Bezug auf me Hohe der Tageslöhne und die Arbeitsreglements den Bestimmungen zu unterwerfen, die die Arbeiterversammlungen sich aufzustellen erlaubt haben. Man scheut selbst vor der Anwendung von Gewalt nicht zurück, um die Annahme dieser Reglements zu erreichen. Man zwingt die Arbeiter, selbst wenn sie mit ihrem Lohn zufrieden sind, ihre Arbeitsstätten zu verlassen. Die Werkstätten wuen lcerstehen. Und schon haben tatsächlich rnehxere Werkstätten die Arbeit eingestellt, und es sind allerlei Unordnungen vorgekommen." Dann tadelte Chapelier die Pariser Stadtverwal-tung, daß sie nicht schon früher und energischer eingegriffen hatte. Sie wäre entschieden zu nachsichtig gegen-über den ersten Versammlungen der Gesellen auf getreten. Berufsversammlungen dürften in keinem Fall gestattet werden, da alle ziinftlerifchen Korporationen abgeschafft worden seien und keine besonderen Korporationsrechte mehr tn Frankreich existierten. Es gäbe nur noch Einzel-Interessen der Individuen und das allgemeine Interesse, das Gesellschaftsinteresse. Ebensowenig dürften die von den Arbeitern gegründeten Unterstützungskassen geduldet werden, denn sie schüfen ein Privilegium. Die Arbeiter sagten zwar, diese Kassen sollten nur dazu dienen, die tranken und arbeitslosen Kameraden zu unterstützen, doch bas sei nur ein Vorwand, denn es lieg? allein der Nation ob, den Gesunden Arbeit und den Kranken Unterstützung zu gewahren. Dann heißt es weiter;: „Kehren wir also zu dem Grundsatz zurück, daß' es die Aufgabe des freien, von einem Individuum mit dein anderen geschlossenen Arbeitsvertrages ist, die Lohnhöhe des einzelnen Arbeiters zu bestimmen, und daß folglich der Arbeiter unbedingt das Übereinkommen zu halten hat, das er mit dem eingegangen ist. der ihn beschäftigt. Ich will hier nicht untersuchen, ob der heutige Arbeitslohn vernünftigen Ansprüchen entspricht; ich will nur bekennen, daß er nach meiner Ansicht etwas höher sein müßte, als er gegenwärtig ist/ Bei diesen Worten erhob sich im Saal Widerspruch und Gemurmel. Es paßte den meisten Abgeordneten nicht, daß Chapelier öffentlich von der Unzulässigkeit der damaligen Arbeitslöhne sprach. Doch dieser ließ sich nicht verblüffen. Er fuhr, zu den Murrenden gewendet fort: „Was ich gesagt habe, ist völlig wahr; denn in einer freien Nation sollten die Löhne doch wohl hoch genug sein, daß der Lohnempfänger sich nicht in jener völligen Abhängigkeit befindet, die aus Entbehrung der allernottoen-digsten Lebensunterhaltsmittel hervorgeht, und die beinahe nichts anderes ist als Sklaverei. Es ist sicher, daß die englischen Arbeiter besieg bezahlt werden als die französischen. Ich sage also nochmals, ohne mich auf die Bemessung der Löhne einzulassen, daß die Lohnfestsetzung eine Sache des freien Übereinkommens zwischen den einzelnen ist, und deshalb der Verfassungsausschuß es für notwendig gefunden hat. Ihnen ein entsprechendes Dekret vorzulegen." Das von dem Verfassungsausschutz vorgelegte Dekret enthielt folgende Bestimmungen: Artikel I: Da die Aufhebung aller Arten von Korporationen innerhalb desselben Berufsstandes eine der Hauptgrundlagen der französischen Verfassung bildet, so ist es eben verboten, solche Korporationen, unter welchem Vorwand und in welcher Form es auch sein mag, wieder-einzuführen. Artikel II: Die Bürger desselben Berufes oder Gewerbes, die Unternehmer und Ladeninhaber, die Arbeiter und Gesellen irgendeines Handwerks dürfen, wenn sie zufammenkommen, weder Vorsitzende, Sekretäre und Verwalter (Syndici) ernennen, noch Register führen, Beratungen halten, Beschlüsse fassen und keine ihr vermeintliches Gemeininteresse betreffenden Verordnungen erlassen. Artikel III: Allen Verwaltungen und Gemeindebehörden wird untersagt, irgendeine im Namen eines Standes oder Gewerbes eingereichte Zuschrift oder Peti- fton: anzunehmen und irgendwelche Antwort darauf zu geben. j Artikel IV: Wenn die Bürger desselben Beruft oder derselben Kunst und desselben Gewerbes unter sich Beratungen abhalten und Verträge abschließen, dir darauf hinauslcnifen, daß sie die Mitarbeit in ihrem Industrie- oder Arbeitszweig gemeinschaftlich verweigern': oder nur zu einem bestimmten festgesetzten Lohn arbeiten, wollen, so sollen alle solche Beratungen und 806« j machungen, sie mögen beschworen sein oder nicht, für ver- j fafsungswidrig und für Verstoße gegen die Freiheit und; die Menschenrechte erklärt werden. Die Urheber. Rädels- j sichrer und Anstifter aber, die zu solchen Abmachungen auf gefordert, sie abgefaßt oder bei den Beratungen den Vorsitz geführt haben, sollen auf Ansuchen des Gemeinde-Prokurators vor das Polizeigericht gestellt und zu einer Geldstrafe von 500 Livres sowie zum Verlust aller ihrer Aktivbürgerrechte und ihre Berechtigung zur Teilnahme an den Urwahlversammlungen auf ein Jahr verurteilt werden. Artikel VI: Wenn in den Beratungen und Zusammenkünften Drohungen gegen solche fremden Unternehmer, Künstler, Arbeiter oder Gesellen gefaßt werden, die Arbeit in dem betreffenden Ort annehmen oder sich mit einem niedrigeren Lohn begnügen wollen, oder wenn solche Drohungen durch angeklebte Zettel und Rundschreiben verbreitet werden, so soll jeder Urheber, Anstifter und Unterzeichner solcher Akte mit einer Geldstrafe im Betrag von 1000 Livres und mit dreimonatigem Gefängnis bestraft werden. Artikel VIII: Alle öffentlichen Ansammlungen von Künstlern, Handwerkern, Gesellen und Arbeitern, die sich gegen die freie einem jeden verfassungsmäßig zustehende Ausübung eines Gewerbes oder Arbeitszweiges, gegen die eingegangenen Arbeitsbedingungen aller Art, gegen die von der Polizei ergriffenen Maßnahmen sowie gegen die Vollziehung der in diesen Sachen ergangenen Gerichtsurteile oder endlich gegen die öffentliche Ausbietung und Zuschlagerteilung irgendwelcher Unternehmungen richten, sollen als aufrührerische Zusammenrottungen betrachtet und als solche gerichtlich behandelt werden. Die Urheber, Anführer und Aufhetzer solcher Zusammenrottungen, insbesondere aber jene Personen, die tätlich geworden sind oder Gewalt verübt haben, sollen nach der ganzen Strenge des Gesetzes bestraft werden." Das Gesetz wurde in der von Chapelier vorgelegten Fassung mit großer Mehrheit genehmigt. Indem wir sie hier abdrucken, empfehlen wir sie euch zum sorgfältigen Studium, ad E. M. Z. 29.950 ex 1912. Abschrift. Lohnordnung für den Bereich der k. k. § 1. Geltungsbereich und Wesen der Lohnordnung. 1. Die Lohnordnung findet auf die im Lohnverhältnis stehenden Bediensteten, das sind die Arbeiter, die Aushilfsdiener und die AuLhilfsunterbeamten, Anwendung. ?für die Akkordarbeiter und Gepäckträger sowie die nur ig beschäftigten, eventuell auch gegen Pauschale entlohnten Hilfsbediensteten gilt diese Lohnordnung nur insoweit, als die bezüglichen Entlohnungsverhältnisse nicht durch besondere Vorschriften und Vereinbarungen (Verträge) anderweitig geregelt sind. 2. Die Lohnordnung ist lediglich ein Amtsbehelf, welcher von der Staatsbahnberwaltung jederzeit und in jedem Belange abgeändert werden kann. 8. Die Vorschriften der Lohnordnung sind von den Dienstvorständen int eigenen Wirkungskreis durchzuführen. 4. Ausnahmen, welche in der Lohnordnung nicht vorgesehen sind, dürfen die Dienstvorstände nur über Genehmigung der Direktion eintreten lassen. 5. Abweichungen von den grundsätzlichen Bestimmungen der Lohnordnung bedürfen der besonderen Bewilligung des Eisenbahnministerium». § 2. Unterscheidung der Taglohnbediensteten. Die Grundlage für die Entlohnung der Taglohnbcdien-steten bildet nachstehende Unterscheidung derselben: 1. Nach dem Dien st Verhältnisse. Ständige Arbeiter, das sind jene Arbeiter, welche dem Bedarf der schwächsten Arbeitsperiode des Jahres für die Bewältigung der normalen Arbeitsleistung entsprechen und daher das ganze Jahr hindurch ohne Unterbrechung verwendet werden. Die ständigen Arbeiter zählen auf den normierten Stand. Nicht ständige Arbeiter, das sind jene Arbeiter, welche ür die Dauer größeren Arbeiterbedarfes zur Verstärkung der kündigen Arbeiterpartien ausgenommen werden. Die nicht tändigen Arbeiter zählen nicht auf den normierten Stand, sie werden von einer eventuellen Arbeitsverminderung vor den ständigen Arbeiten: betroffen. Ferner im Bau. und BahnerhaltungSdienst Aushilfsarbeiter, das find Arbeiter, die ebenfalls nicht auf den normierten Stand zählen und von vornherein nur für ganz bestimmte Verwendungen ausgenommen werden, wie zum Beispiel für abnormale Erhaltungsarbeiten, Schienenneuanlagen, diverse in eigener Regie auszuführende Bauten, zur Behebung von Schäden infolge von Elementarereignissen und Unglücks-fällen 2c. Welche Arbeiter zu den ständigen und welche zu den nicht ständigen zu zählen sind, wird vom zuständigen Dienstvorstand bestimmt. Hievon werden die bezüglichen Arbeiter schriftlich mit der Angabe des Zeitpunktes verständigt, von welchen an sie als ständige Arbeiter anzusehen sind. Hinsichtlich der Aushilfsarbeitet findet eine schriftliche Verständigung über ihr Dienstverhältnis nicht statt. S. Nach Alter und Geschlecht. Erwachsene Arbeiter über. 18 Jahre. Jugendliche Arbeiter zwischen 16 und 18 Jahren, soweit deren Aufnahme überhaupt gestattet ist. Weibliche Arbeiter. S. Nach der Beschäftigung. Arbeiter ohne Profession, welche: a) lediglich ihre physische Kraft in den Dienst stellen, toie zum Beispiel WagazinAarbeiter, Oberbauarbeiter ic.; b) als Vorarbeiter in Verwendung stehen (zum Beispiel Vorarbeiter des Bahnerhaltungsdienstes. Kohlenarbeiterpartieführer re.) oder an Stelle von Prosesiionisten (zum Beispiel sogenannte Helfer :c.) in einem handwerksähnlichen Spezialfach und bei Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Feuerrohrarbeiter. Hobler :c.), bei sonstigen Maschinen und maschinellen Anlagen (zum Beispiel Dampfmaschinen, Aufzügen re.) tätig sind ober welche in eine schwierige, gefährliche oder verantwortungsvolle Verwendung genommen werden. Prosessionisten. Als solche werden alle jene Arbeiter angesehen, welche ein handwerksmäßiges Gewerbe (G.-O-, § 1) i bei einer der in den §§ 14, 14 a und 14 b der Gewerbeordnung ; genannten Stellen oder als Lehrlinge bei einer Staatsbahn-; werkstätte erlernt haben und die ordnungsmäßige Beendigung ihres Sehrverhältniffes nachzuweisen vermögen; 4. Nach sonstigen Unterscheidungsmerkmalen. Aushilfsunterbeamte und Aushilfsdiener, das sind Hilf?-Bedienstete, welche als Bewerber für Unterbemnten- und Diener-Posten angenommen sind und den Vorbereitungsdienst im Tag--lohn zurücklegen. (D.-O., § 14.) Sie werden im allgemeinen wie ständige Arbeiter behandelt. Zertisikatisten, das sind anspruchsberechtigte Unteroffiziere, welche auf Grund der Bestimmungen deS Gesetzes vom 19. April 1872, R.-G.-Bl. Nr. 60, als Bewerber für Unterbeamten- und Dienerposten angenommen sind und den Vorbereitungsdienst zurücklegen Lehrlinge, das sind solche Personen, welche zur Erlernung eines Handwerks gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 1902, R.°G.-Bl. Nr. 156, in eine Werkstätte der k. k. Staatsbahnen ausgenommen sind. Ailshiksszeichner, Aushilfsschreiber und sonstige Hilfskräfte im Schreibfach. Invalide und minder taugliche Arbeiter. Zu diesen Arbeitern sind jene zu zählen, welche als minder leistungsfähig ausgenommen, beziehungsweise wieder verwendet werden. Als solche kommen insbesondere in Betracht vor Zeit in den Ruhestand versetzte und einen Ruhegennh (Pension, Provision, Unfallsrente sc.) beziehende ehemalige Bedienstete der f. k. Staatsbahnen, welche trotz verminderter Dienstfähigkeit für gewisse Arbeiten noch verwendet werden können. § 3. Bemessung bet Grund- und Ansingtzliihnt. Unter „Grundlohn" ist in der vorliegenden Lohnordnung der für die verschiedenen Arbeitergruppen ausgestellte Minimal, lohn, unter „Anfangslohn" hingegen jener Lohn zu verstehen, welcher dem einzelnen Arbeiter beim Eintritt in den Dienst individuell zugemessen wird. Die allgemeine Festsetzung der Grundlöhne erfolgt nach Anhörung der Dienstvorstände durch die Direktion. ES steht derselben zu, je nach Veränderung der örtlichen und sonstigen in Betracht kommenden Verhältnisse die Grundlöhne zu er-höhen oder zu erniedrigen. „ . , Solche Aenderungen haben auf die Löhne der bereits im Dienste stehenden Arbeiter im allgemeinen keinen Einfluß, nur soweit die Söhne dieser Arbeiter niedriger sind, als die neuen Grundlöhne, werden sie auf die letzteren erhöht. Das Ausmaß der Grundlöhne ist int Anhang zur Lohnordnung angegeben. Für die Art der Lohnbemessung durch den Dienstvorstand sind folgende Grundsätze bestimmend: A. Arbeiter ohne Profession. 1. Alle ständigen Arbeiter erhalten, abgesehen von den in den nachfolgenden Punkten angeführten Ausnahmen ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu verschiedenen Dienststellen beziehungsweise Dienstzweigen in einen? und demselben Stationierungsort den gleichen Grundlohn. (Deutlicher Grnndlohn.) 2. Die ständigen Arbeiter de* Bahnerhaltungsdienstes erhalten int Bereich ein und desselben Bahnmeisterrayons den gleichen GrundtoBn (RayonSgrundlohn). Derselbe wird un-abhängig von den auf derselben Strecke m anderen Dienst-zweigen gezahlten Söhnen festgesetzt. In einzelnen besonders teuren Orten kann mit Genehmigung der Direktion, unbeschadet des Rayonsgrundlohnes, ausnahmsweise auch den Bahnerhaltungsarbeitern der für die Arbeiter der übrigen Dienstzweige eventuell höher festgesetzte örtliche Grundlohn gewährt werden. 8. Die nicht ständigen Arbeiter aller Dienstzweigc erhalten in der Regel den für die ständigen Arbeiter gleicher Beschäftigungsart vorgesehenen Grundlohn; Ausnahmen hievon können die Dienftvorstände nur beim Borliegen besonderer Verhältnisse Eintreten lassen. 4. Nachstehende Arbeiter erhalten einen vom örtlichen beziehungsweise rayonSwcise bestimmten Grundlohn unabhängigen Grundlohn, solange sie in der betreffenden Verwendung stehen: a) Zugsbegleiter (Bremser). Deren Grundlohn beträgt höchstens Jo viel wie der örtliche Gruudlohn. b) Aushilfszeichner, Aushilfsschreiber und sonstige Hilfskräfte im Schreibfach. Diese erhalten, sofern bei der Aufnahme, welche nur mit Zustimmung der Direktion erfolgen darf, nichts anderes festgesetzt wird, den örtlichen Grundlohn. c) Gepäckträger. Deren Entlohnung erfolgt nach besonderen, von der Direktion aufgestellten Grundsätzen, welche den lokasen Verhältnissen angepaht sind. ß. Arbeiter mit Profession. 1. Tie Professionisten sämtlicher Dienstzweigc erhalten bei der Aufnahme einen provisorischen Lohn, welcher mindestens in der Höhe des örtlichen (Rayon) Grundlobnes für Arbeiter ohne Profession zu bemessen ist. Nach Absolvierung einer Probezeit wird ihr Lohn entsprechend dem Fleiste, der Geschicklichkeit und der Leistungsfähigkeit endgültig festgesetzt. Die Dauer der Probezeit, welche nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als drei Monate betragen soll, sowie die Höhe de? provisorischen und des definitiven Anfangslohnes bis zu 1 Kr. über dem örtlichen (Rayon) Grundlöhn, bestimmt der Dicnstvorstand. Die Gewährung eines Anfangslohnes, welcher den Grundlohn der Arbeiter ohne Profession um mehr als 1 Kr. übersteigt, ist von der Zustimmung durch die Direktion abhängig. 2. Wenn es sich darum handelt, einen besonders verwendbaren Professionisten dem Dienste zu erhalten, kann der Dienstvorstand nach eingeholter Zustimmung der Direktion den seinerzeit zuerkannten Lohn eines solchen Arbeiters unter Berücksichtigung der etwa erworbenen Vorrückungsquote (siehe § 6) neu bemessen. 8. Schlosserheizer erhalten für die Zeit ihrer Verwendung im Fahrdienst einen besonders festgesetzten Grundlohn. C. AushilfSarbeiter. Die Löhne derselben sind vom Dienstvorstand im Berein-barungSwcg festzulegen und ist hiebei lediglich das Angebot und Nachfrageverhältnis zu berücksichtigen. D. AushilfZunterbcamtc und AuShilfSdicner. 1. Dieselben erhalten einen Lohn, welcher von der Direktion nach den für ihren Bereich geltenden Grundsätzen zuerkannt wird; er beträgt: a) bei U ebernähme der genannten Bediensteten aus dem Arbeiterstaud der k. k. Staatsbahnen in der Regel so viel, wie der von ibnen bereits als Arbeiter ins Verdienen gebrachte Lohn; b) bei Erstanstellung mindestens so viel, wie der für ständige Arbeiter desselben Dienstzweiges vorgesehene Grundlohn. 2. Wird ein Arbeiter auf einem Unterbeamten- oder Dienerposten verwendet, so bleibt er bis zur Ucbernahme als AuShilfSuntepbeamter, beziehungsweise -Diener in seinem vorherigen Lohnverhültnis. E. Zertifikatistcu. 1. Die noch dem aktiven Militärverband angehörenden Zertifikatisten erhalten, solange sie die Militärgebühren beziehen, während der Probevcrwcndung keine bahnscitige Entlohnung. 2. Zertifikatisten, welche auf Militärgebübren keinen Anspruch mehr haben, werden wie Aushilfsuntcrbcamte, beziehungsweise -Diener im Falle der Erstanstellung entlohnt. F. Jugendliche Arbeiter. Deren Lohn wird vom Dienstvorstand nach den dies falls bestehenden Anordnungen bemessen. H. Weibliche Arbeiter. Deren Anfangslohn wird vom Dienstbor stand bestimmt und darf höchstens so viel wie der örtliche (Rayon) Grundlohn betragen; im übrigen ist cS der Direktion Vorbehalten, erforderlichenfalls für einzelne Gruppen von weiblichen Arbeitern (Zugsdienstfrauen :c.) besondere Grundlöhne aufzustellen. I. Invalide und mindertaugliche Arbeiter. Der Lohn solcher Arbeiter wird vom Dienstvorstand fall-weise bemessen/ § 4. Lohnzuschlägc. 1. Arbeiter ohne Profession, welche in einer der im § 2, Punkt 3 b, genannten Verwendungen stehen, können Zuschläge ■ zum Lohn erhalten, sofern ihnen in dieser Verwendung keine Nebenbezüge zukommen. (KesselauSwaschpauschale, Nachtdienstzulage, Fahrgeld 2.) Unter Zuschlag ist demnach die bei besonderer Beschäftigung eines Arbeiter« eintretende Toglöhnerhöhung zu verstehen. Diese Zuschläge sind mit Zulagen nicht zu verwechseln. Den Professionisten werden in der Regel keine Zuschläge gewähtt. Ausnahmen sind jedoch zulässig, wenn diese Arbeiter vorübergehend in eine den Voraussetzungen des § 2, Punkt 3 b, entsprechende Verwendung genommen werden und hiefür nicht ohnehin schon einen höheren Lohn erhalten. 2. Die Zuschläge werden vom Dienstborstand innerhalb der von der Direktion festgesetzten Maximalgrenzenauf Grund eingehender Prüfung der konkreten Verhältnisse nur nach Bedarf gewährt. 8. Die Zuerkennung eines um den Zuschlag erhöhten Lohnes erfolgt in allen Fällen nur für so viele Tage, als der Arbeiter in der betreffenden Verwendung steht. Die Ablegung von Prüfungen allein ist für die Zuerkennung eine« Zuschlages nicht massgebend. 4. In der Regel werden Zuschläge nur für jene Tage zuerkannt, an welchen die ganze Tagesleistung einer mit Lohnzuschlag verknüpften Beschäftigung darstellt. 6. Der Zuschlag gibt nur das Matz an, bis zu welchem der Taglohn in gewissen Fällen erhöht werden darf. Die um den Zuschlag erhöhten Taglöhne werben daher hinsichtlich der aus ihnen zu bechnenden Bezüge oder Zahlungen des betreffenden Arbeiters gleich anderen Löhnen behandelt. 6. Die gleichzeitige Gewährung zweier oder mehrerer Zuschläge ist unzulässig. Ausnahmen hievon sind nur gestattet hinsichtlich der Particführer und Vorarbeiter bei Tunnelarbeit, . schwierigen Erd- und Felsarbeiten (insbesondere Arbeiten am Seile), Arbeiten int Wasser und Schlamm, sofern für diese Arbeiten ein Zuschlag überhaupt vorgesehen ist. 7. Bei wechselnder Werwendung (siehe § 6) wird der Gesamtlohn Veränderungen erfahren, je nachdem er tagweise um das Maß des Zuschlages erhöht ist oder nicht. Dem Dienst- vorstand obliegt es nach DiesteSzuläsjigkeit, Arbeiter, welche in einer mit einem Lobuzuschlag verbundenen Verwendung stehen, womöglich in dieser Verwendung zu belassen und einen Wechsel in dieser Hinsicht tunlichst einzuschränken. § 5. Vorrückungen und sonstige Lohnaufbesserungen. 1. Unter Lohnvorrückung ist die periodische Erhöhung deS Lohne» um einen bestimmten Betrag zu verstehen. Sie richtet sich nach der Dienstzeit des Arbeiters. 2. Ein Anspruch auf Lohnvorrückung besteht nicht; dieselbe wird nur bei befriedigender Arbeitsleistung und entsprechendem Verhalten gewährt, hingegen solange versagt werden, als diese Voraussetzungen nicht zutreffen. Hierüber hat der Dienstvorstand zu entscheiden. Arbeitern, denen die Vorrückung versagt wird, ist seitens des Dienstvorstandes der Grund hiefiir mitzuteilen. 8. Der Vorrückung werden nur erwachsene männliche oder weibliche Arbeiter, welche als ständige oder nicht ständige Arbeiter verwendet sind, ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung ihres Grund-, beziehungsweise Anfangslohneö teilhaftig. Die Vorrückungen betragen für im Taglohn stehende Arbeiter ohne Profession und weibliche Arbeiter alle drei Jahre 10 H. per Tag, für Taglohnprofessionisten alle drei Jahre 20 H. per Tag. Ausnahmen: a) AuShilfszeichuer, Aushilfsschreiber und sonstige Hilfskräfte im Schreibfach. Die Löhnvorrückung findet nach den von der Direktion für ihren Bereich ausgestellten Grundsätzen statt. b) Gepäckträger. Ob, beziehungsweise um welchen Betrag dieselben vorrücken, wird durch das jeweilige ihre Entlohnung geregelnde Abkommen bestimmt. c) Akkordarbeiter. Für dieselben gelten die allgemeinen Vorrückungsnormen nur insoweit, als keine besonderen Vorschriften oder Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Vorrückung bestehen. 4. Die Lohnborrückung der Aushilfsunterbeamten und AuZhilfsdiener findet nach den von der Direktion für ihren Be-reich aufgestellten Grundsätzen statt. 5. Die gegen Pauschale entlohnten Hilfsbediensteten rücken nicht vor. 6. Jugendliche Arbeiter rücken nicht vor; sie können jedoch nach dem Ermessen deS Dienstvorstandes bei guter Verwendbarkeit eine auhertourliche Lohnaufbesserung mit der Mahgabe erfahren, datz der Lohn den örtlichen (Rayon)Grundlohn nicht übersteigen darf. 7. Lehrlinge können nach Mahgabe ihres Fleißes und ihrer Verwendbarkeit im Rahmen der diesfalls bestehenden Vorschriften vom Dienstvorstand eine stufenweise Lohnaufbesserung erhalten. 8. Die Summe der durch.Vorrückung erworbenen Bor-rückungsbeträge bildet die bei Berechnung des Gesamtlohnes in Betracht zu ziehende VorrückungSquotc. 9. Die Vorrückungen erfolgen ausschließlich nur mit dem Halbjahrsbeginn, das ist entsprechend der Lohnperiode, am 1. Jänner und 1. Juli, beziehungsweise 26, Dezember und 26. Juni. 10. Die Vorrückung neu cintretender Arbeiter läuft von dem dem Eintritt folgenden Halbjahrsbeginn an. Die Vorrückung neu eintretender Professionisten, welche die dreijährige Gehilfenzeit noch nicht oder nur teilweise durch-gemacht haben, läuft von dem der Behebung dieses Mangels nächstfolgenden Halbjahrsbeginn an; das gleiche findet auch auf die auS Werkstätten der k. k. Staatsbabnen ausgemusterten Lehrlinge sinngemäße Anwendung. 11. Aushilfsarb üter, welche ohne Dienstunterbrechung als ständige oder nicht ständige Arbeiter übernommen werden, erhalten den Grundlöhn vermehrt um die vom Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Aufnahme als Aushilfsarbeit« zu berechnende Vorrückungsquote, wobei die Bestimmungen des Punktes 9 sinngemäße Anwendung finden. 12. Die Vorrückung endet, wenn die Vorrückungsquote von Arbeitern ohne Profession den Betrag von 1 Kr., jene von Arbeitern mit Profession den Betrag von 2 Kr. erreicht hat. 8 6. Wechsel der Beschäftigungsart deS Dienstzweiges oder der Dienststelle. 1. Ein Wechsel der Beschäftigungsart, des Dienstzweiges oder der Dienststelle bleibt für die Berechnung der Dienstzeit belanglos, ist aber bei der Bemessung der Höhe der Entlohnung von Einfluß. 2. Wenn sich Bei einem dauernden Wechsel (Quillt X) oct Grundlöhn ändert, so wird der Lohn (exklusive Zuschlag) deS Arbeiters mit dem Tage der Veränderung um die Differenz der betreffenden Grundlöhne erhöht, beziehungsweise erniedrigt. 8. Für vorübergehende Wechsel (Punkt 1) gilt dasselbe, jedoch mit nachstehenden Ausnahmen: a) Eine Erhöhung des Lohnes hat im allgemeinen zu unterbleiben, wenn mit der geänderten Verwendung die Zu-Erkennung eines Lohnzuschlages oder der Genuß von Nebenbezügen verbunden sind, welche die Lohnunterschiede ausgletchen. (Zum Beispiel Bahnerhaltungsarbeiter als Wächtersubstituten im Stationsdienst); . b) eine Verminderung deS Lohnes tritt Nicht cm, wenn der Wechsel lediglich aus Dienstesrücksichten und nicht über Wunsch des Arbeiters oder nicht deshalb erfolgt, damit der Arbeiter überhaupt weiter beschäftigt werden kann. (Zum Beispiel Arbeitsmangel w.) 4. Wenn sich ein Arbeiter berufsmäßig einem öfteren Wechsel der Beschäftigungsart (zum Beispiel Stationsarbeiter als Zugsbegleiter ac.) oder des Dienstzweiges (zum Beispiel Oberbauarbeiter als Wächtersubstituten im StationSdiCnst -c.) unterziehen muh, so behält er in der Regel den seiner gewöhnlichen Verwendung entsprechenden Lohn. 6. Wenn sich bei einem dauernden oder vorübergehenden Wechsel (Punkt 1) der Lohnzuschlag ändert, so wird der neue Lohnzuschlag mit dem Tage der Veränderung gegeben. (Stehe auch § 4.) 6. Professionisten behalten den Lohn in der Regel so lange bei, als sie in ihrer Profession verwendet sind. Werden sie jedoch wie Arbeiter ohne Profession beschäftigt, so erhalten sie deren Grundlohn, vermehrt um die von ihnen erworbene Vorrückungsquote; im übrigen finden die Bestimmungen ad 2 und 8 sinngemäße Anwendung. 7. Wenn sich durch einen Wechsel (Punkt 1) für den Arbeiter die Vorrückungsnorm ändert (zum Beispiel em Professionist wird nicht mehr in seiner Profession verwendet), so wird die nächste Vorrückung nach der geänderten Norm vollzogen und der Berechnung der Vorrückungsfrist der Tag der letzten Vorrückung des Arbeiters zugrunde gelegt. Ein vorübergehender Wechsel (Punkt l) bleibt bei Anwendung der Vorrückungsnorm außer Betracht. 8. Im Falle der Exponierung eines Arbeiters bleibt dessen Grundlohn unverändert. § 7. Unterbrechungen des Dienstes. 1. Unterbrechungen des Dienstes wegen Krankheit, Kon tumaz oder militärischer Ausbildung bis zur jedesmaligen Dauer von drei Monaten werden in die Vorrückungsfrist eingerechnet. 2. Unterbrechungen des Dienstes wegen erfolgter Auflösung des Dienstverhältnisses werden für die Vorrückung nicht eingerechnet. Wieder eintretenden Arbeitern kann lediglich nur die frühere Dienstzeit zur Vorrückung angerechnet werden: a) wenn die vorhergegangene Auflöfung des Dienstverhältnisses durch ordnungsmäßige Kündigung seitens der Verwaltung erfolgt ist und der Wiedereintritt vor Ablauf von sechs Monaten geschieht; dies gilt in erster Linie für die wegen eventuellen Arbeitsverminderungen gekündigten Arbeiter; b) wenn die vorhergegangene Auflösung des Dienstverhältnisses wegen Erfüllung der Militärpräsenzdienstpflicht statt-gefunden hat und der betreffende Arbeiter sofort nach Beendigung derselben um Wiederaufnahme ersucht. 8. Den freiwillig aus dem Dienste getretenen Arbeitern (Arbeitsordnung §§ 17, 10) wird beim WiedereintrAt die frühere Dienstzeit im allgemeinen nicht angerechnet. In Berück« sichtigungswürdigen Fällen kann jedoch die Direkten Ausnahmen zugestehen. 4. In allen unter 2 und 3 angeführten Fällen wird jene Dienstzeit, welche bloß einen Bruchteil deS zwischen zwei Sohn« Perioden (§ B, Punkt 0) gelegenen Zeitraumes von sechs Monaten auSmacht, in die Vorrückungsfrist nicht einbäzogen. ES werden daher nur jene vollen Halbjahre (1. Jänner bis 1- Juli — 1. Jänner, beziehungsweise 26. Dezember — 26., Juni bis 26. Dezember) für die Vorrückung angerechnet, in welchen der Arbeiter ununterbrochen im Dienste gestanden ist. 8 8. Berechnung der Krankenkassen- und ProvisionSfotndsüeiträge. 1. Für die Berechnung der Krankenkassen- und Provi-ionSfondsbei träge sind die Bestimmungen des Statuts der Krankenkasse für das Personal der k. k. österreichischen Staats-bahnen und deS Provisionsstatuts für Diener und HilfSbedten-’ietc der k. k. österreichischen Staatsbahnen maßgebend. 2. Der Lohn eines Arbeiters (Grundlohn und Vor-rückungsquote) sowie der ihm für eine bestimmte Verwendung geänderte Löhnzuschlag bilden ein Ganzes. Dieser Gesamtlohn ist auch der Berechnung der Ärauk^ikassen- und PromsionS-wndsbeiträge zugrunde zu legen. . ...... 3. Hinsichtlich der Leistung der ProviswnSimtdsbeitrage wird bei einer Veränderung des Gesamtlohnes, gleichgültig, ob dieselbe im Grundlohn (zum Beispiel bei Wechsel deS Sta-' tionsortes, Zuteilung zu einer Verwendung mit anderem Grundlohn :c.) oder im Lohnzuschlag Eintritt, Unterschieden, ob diese Veränderung dauernd oder vorübergehend, beziehungsweise öfter verwechselnd ist: a) bei einer dauernden Veränderung sind Joic Beiträge mit dem Tage der Veränderung vom neuen Gqsamtlohn zu ^ b) bei einer vorübergehenden, beziehungsweise öfter wechselnden Veränderung (zum Beispiel Verwendungen von Professionisten als Arbeiter ohne Profession wegen ArbeltS-Mangel -c.), zeitweilige Verwendung von Arbeiterin als Bahn-wagenführer. Wächtersubstituten :c.) sind die Beibrage von dem der gewöhnlichen Verwendung entsprechenden Lohne zu leisten. In beiden Fällen (a und b) kamt einem Arbeiter, wenn dessen Gesamtlohn eine Verminderung erfahren sollte, bei Bor-liegen berücksichtigungswürdiger Umstände über jfetn Ansuchen eitenS der Direktion die weitere Leistung der Beitrage nach dem früheren Lohn gestattet werden. Der Arbeiter muß jedoch hiezu seine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, welche bei der zuständigen Dienstesstelle aufzubewahren ist. 8 9. Allgemeines. 1. Lohnsätze- Lohnzuschläge und VorrückungSbeträge werden durch 10 H. teilbar festgesetzt. . , . 2. Den in ausländischen Grenzstationen verwendeten und daselbst wohnenden Tagwhnbediensteten wird der Lohn rn der betreffenden ausländischen Währung ausbezahlt, 10 fern ine Be-treffenden nicht um die Auszahlung tn österreichischer Wahrung anjuchen. beg allgemeinen Vorganges bei Berech- nung und Auszahlung der Verdienstbetrage (Taglobu. Stuck-lohn. Entlohnung der Ueberstunden-, Sonn- und Feiertags sowie Nachtarbeit und der Zehrgelder) und hinsichtlich der, Lohnabzüge wird auf die bezüglichen Bestimmungen der Dienstordnung, des Gebührenregulativs und der Gesetzes vom 28. Juli 1002-R -G.-Bl Nr, 166, betreffend die Regelung des Arbeitsverhalt. nisseS der bei Regiebauten von Eisenbahnen und m den HrlsS-onitalten derselben verwendeten Arbeiter, verwiesen. 4. Die Lohnordnung tritt mit dem Tage der verlaut« Barunß in Wirksamkeit. K k Eisenbahnministerium. Wien, am 10. März 1913. Z. 29.950/4 ex 1912. Einführung einer Lohnordnung für den Bereich der k. k. St. B. Z. d. ä. Z. 19/8/Präs, vom 6. April 1912 An die k. k. Staatsbahndirektion in.................... In Erledigung deS obigen Berichtes sowie^.unter Bezug, nähme auf den gleichzeitig zur Vorlage ^rächten EntwuN einer Lohnordnung wird der k. k. . . . • Nachstehendes eröffnet. Dos Eisenbahnministerium har stch tm Hinblick auf die Disvarjtäten, welche in den seitens der Direktionen vorgelegten Lohnordnungsentwürfen zutage getreten sind, bestimmt ge-funden, eine einheitliche Lohnordnung aufzustellen, welche künftighin die Grundlage für die Entlohnung der tm 8 4 derselben genannten, im LohnberhältniS stehenden Bediensteten zu b^den haben w rd.^^^^ erscheinen sowohl die im Verlauf der Lohnaktion des Jahres 1012 hieramtlichen Lr affe als auch eine Reihe der in den seitens der k. f.. orge- legten Lohnordnungsentwürfen enthaltenen DetailbestiM. mungen allgemeiner Natur entsprechend, l enicksichhgt. Die Lohnordnung wird in der Beilage der k. k. . • • •, mit dem Auftrag übermittelt, dieselbe^ tm dortigen Amtsblatt wortgetreu ohne weitere Ergänzung, Abänderung oder Kürzung zu verlauwarem lohnordnung ist im diesseitigen AmtSbllL L E°inMrungserlah zu derselben., zu pubüz eren mit welchem alle einschlägigen, bis babm guftig gewesenen Erlässe der k. k.............ausdrücklich aufzuheben sind, sofern sie den Bestimmugnen der Lohnordnung widersprechen oder nicht lediglich UebergangSbestimmungen enthalten. Eine Beteilung der Taglohnbediensteten mit der Lohn-Ordnung ist nicht in Aussicht zu nehmen, doch soll denselben jederzeit die Kenntnisnahme ermöglicht sein. Dem Eisenbahnministerium sind 20 Exemplare deS Amtsblattes, in welchem die Lohnordnung nebst Anhang der-lautbart wurde, zu übermitteln. Was die wichtigsten Punkte der Lohnordnung anbelangt, fo wird zu denselben Nachstehender bemerkt: Ad § 1. Den Dienstborständen ist im Nahmen der Vor-schriften der Lohnordnung weitestgehender Einfluß zu belassen. Ausnahmen bon den Bestimmungen der Sofjrtorbtutrtg sollen seitens der I. f...........nur, wenn in konkreten, be- rücksichtigungswürdigen Fällen ein zwingender Grund dazu vorliegt, zugestanden werden. Im Uebrigen bleibt es der k. k. auch unbenom- men, falls sich im Zusammenhang mit der Einführung der vorliegenden Lohnordnung die Festsetzung allgemeiner UebergangS-bcstlmmungen als angemessen erweisen sollte, diesbezügliche Anträge an das Eisenbahnministerium zu stellen. Ebenso wird, wenn sich in Zukunft die Festsetzung genereller AusnahlnSbestimmungcn, beziehungsweise eine Ab. anderung der Lohnordnung als notwendig erweisen sollte, hier* über unter motivierter Antragstellung an das Eisenbahnministerium zu berichten sein, die f. 1..............wird jedoch ihren Einfluß im Sinn« der Befestigung der Bestimmungen der Lohnordnung geltend zu machen, und von der Stellung derartiger Anträge tunlichst abzusehen haben. Ad § 2. . Ad 1. Der Lohnordnung liegt die Tendenz zugrunde, ständige und nicht ständige Arbeiter in der Entlohnung gleich zu behandeln, sofern das nicht ständige Arbeitsverhältnis lediglich eine durch die Arbeitsnormierung bedingte formelle Unterscheidung gegenüber dem ständigen Arbeitsverhältnis bedeutet. Zur tunlichsten Vermeidung bon Kündigungen der nicht ständigen Arbeiter, ist darauf zu achten, daß stets nur die den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen entsprechende Zahl von Arbeitern verwendet werde. Die Dienstborstände haben daher bei der Neuaufnahme von Arbeitern auch auf etwa bei anderen Dienststellen, beziehungsweise Dienstzweigen auftretenden Ueberschüsse Bedacht zu nehmen. Bei der Auswahl der wegen Verminderung der Arbeit zu entlassenden Arbeiter sollen die Dienstvorstände tunlichst im Einvernehmen mit den Arbeitern Vorgehen. Bei notwendiger Reduktion des Arbeiterstandes ist bor allem auf sie Bestimmungen des Erlasses bom 6. Dezember 1901, Z. 55.481 (Sammelband I, II. Teil, Nr. 541), in zweiter Linie aber! womöglich auf den Umstand Rücksicht zu nehmen, ob ein Arbeiter verheiratet oder unverheiratet ist, und hat die Entlassung sodann in der Regel die unverheirateten Arbeiter vor den verheirateten zu treffen. Ad 3. Bon den ab 1. Jänner 1912 eingetretenen Arftettern sind künftig nur diejenigen als Professionisten anzusehen, welche den in der Lohnordnung gestellten Bedingungen entsprechen. Jenen vor dem 1. Jänner 1912 eingetretenen Arbeitern, welche von der k. k...........bis dahin als Professionisten un- erkannt wurden, ohne daß sie diesen Bedingungen entsprechen, kann der Charakter bon Professionisten ausnahmsweise belassen werdeü. Ad § 8. In den Anhang zur Lohnordnung sind einzustellen: a) die örtlichen Grundlöhne; b) die Rayongrundlöhne; c) jene Grundlöhne, deren gesonderte Festsetzung nach den Lohnordnungsbestimmungen zulässig ist, wie zum Beispiel für Zugsbegleiter, Schlofferheizer ic. Jede Veränderung der Grundlöhne ist künftig dem f. k. Eisenbahnministerium bekannzugeben. Ad A:) Die örtlichen Grundlöhne in Gemeinschafts-stationen sind künftighin gleichzuhalten. Diesbezüglich ist von den in Betracht kommenden Direktionen gegenseitig stets das Einvernehmen zu pflegen, und darf daher eine Aenderung der Grundlöhne in den Gemeinschaftsstationen nicht einseitig durch eine Direktion borgenommen werden. E? wird in diesem Belange neuerlich auf die einschlägigen Bestimmungen des, hieramtlichen Erlasses Z. 58.819 ex 1011 verwiesen. Wenn sich zwischen zwei beteiligten Direktionen ein Ein-bernehmen nicht erzielen läßt, so ist die Entscheidung des Eisen» bahnministeriums einzuholen. Die Rahongrundlöhne sind sowohl von den örtlichen Grundlöhneu, als auch von den Grnndlöhnen angrenzender EahnmeisterrahonS unabhängig. Bezüglich der vorhin unter Punkt c) gedachten Grund« lohne, muß eine Einheitlichkeit nur soweit hergestellt werden, als die betreffenden Arbeiter in demselben Stationsort, beziehungsweise auf derselben Strecke den Dienst berschen. Die Entlohnung der Gepäckträger iyird nach den bestehenden Verträgen, beziehungsweise bei der k. k. . . . üblichen Normen zu erfolgen haben, wobei jedoch stets die allgemeinen Prinzipien der Lohnordnung zu beachten sein werden. Die Lohnbemessung wird tunlichst derart borzunehmen sein, daß sich der Gesamtverdienst eines Gepäckträgers nicht zu weit über das Ausmaß der Gesamtbezüge eines ständigen Arbeiters gleichen Dienstalters erhebt. Bei Aufstellung der Entlohnungsnorm für Rushilfs-zeichner und sonstige im Schreibfach verwendete Hilfskräfte war die Erwägung maßgebend, daß denselben in Anbetracht ihrer besonderen Verwendungsweise unter Umständen eine von den Arbeitern gesonderte Behandlung zuteil werden müsse. Im allgemeinen sind sie jedoch den ständigen Arbeitern tunlichst gleichzuhalten und sind die auf die ständigen Arbeiter bezüglichen Normen soweit möglich auch auf sic anzuwenden. Ad B. Der für Arbeiter ohne Profession festgesetzte Grundlohn bildet zugleich das Entlohnungsminimum für die Professioyisten. Die Festlegung eines bestimmten Betrages, um welchen der Anfangs lohn der Professionisten den bor-erwähnten Grundlohn zu übersteigen hat, ist jedoch zu vermeiden. Die Bemessung des Anfangslohnes der Professionisten wird sich bielmehr bor allem nach hem, Angebot- und Nach-frageberhältnisse sowie nach der Tüchtigkeit des einzelnen Professionisten zu richten haben, und bom Dienstborstand im Rahmen der Lohnordnungsvorschriften vorzunehmen sein. Im übrigen wird es der k. k. ... . . nicht benommen, ür ihren Dienstbereich ein Anfangsschema für Proess io ni ft e n aufzustellen, welches den Dienstvorständen als rein interner Behelf zur AnfairgSlohnbemessung dienen kann, aber nicht zu veröffentlichen ist. Jedes solches Schema hätte jedoch nur als Richtschnur zu dienen, bon der der Dienstvorstand abgehen kamt. Für jene Gemeinschaftsstationen, m welchen Professionisten zweier oder mehrerer Direktionen bis-logiert sind, darf ein solches nur im Einvernehmen'mit sämtlichen beteiligten Direktionen aufgestellt werden, und sind die Ansätze derjenigen Direktion als ausschlaggebend zu betrachten, zu welcher die größere Anzahl der in der betreffenden Gemeinschaftsstation befindlichen Prof es. sionisten gehört. Schlofferheizer sollen womöglich einen für den ganzen Direktronsbezirk einheitlich bemessenen Grundlohn erhalten. Sollte jedoch die Bemessung unter Berücksichtigung her örtlichen Verhältnisse notwendig erscheinen, so sind die Grundlöhne derart abzustufen, daß die spätere Einreihung der Schlosser-Heizer unter die AuShilfSlokomotibführeranwärter, beziehungsweise deren spätere Stabilisierung ohne Schwierigkeit erfolgen kann. , Im übrigen sind jedoch die Löhne der Schlosserhezier mit Rücksicht darauf tunlichst niedrig zu halten, daß diese Bediensteten zumeist im Bezug beträchtlicher Nebengebühren stehen und auch ein Mangel an Bewerbern für die genannte Verwendung in der Regel nicht borliegt. Ad 0. Bei der Aufnahme bon Aushilfsarbeitern sind die Dienstvorstände lediglich an die Berücksichtigung des Angebot-und. Nachfrageverhältmsseh gebunden, damit für dringende Ar- beiten ohne Verzug Arbeiter angeworben werden können. Im Hinblick darauf, daß hiebei die lokalen Verhältnisse allenfalls auch einen höheren als.den örtlichen Rayongrundlohn bedingen können, sind die Dienstvorstünde anzuweiftn, über solche Fälle der k. f. .... zu berichten, und hat die k. k. .... in dieser Hinsicht das Vorgehen der Dieustborständc zu überwachen. Ad D. In der Erwägung, daß das Dienstverhältnis als Aushilfsunterbeamter und AuShilfsdiener den Uebergang vom Taglohn zum Gehaltverhältnis bildet und von verschiedener Dauer ist, wurde von einer fixen Entlohnnngsuorm für diese HilfSbediensteten abgesehen. c *• - - - - wird es bielmehr freigestellt, die Grundsätze betreffend die Entlohnung der in Rede stehenden Hilfsbediensteten nach eigenem Ermessen intern festzulegen, wobei jedoch auf die einschlägigen Verhältnisse der Nachbardirektionen tunlichst Rücksicht zu nehmen ist. Entlohnung und allfällige Vorrückungen für AuShilfS-unterbeamte und AuShilfsdiener werden jedoch in der Regel nur bis zu einem solchen Ausmaß zu gewähren sein, daß die Stabilisierung im Anfangsgehalt ohne Schwierigkeiten durch, fühlbar ist. Die Grundsätze, betreffend die Entlohnung der i,„ Rede stehenden Hilfsbediensteten wären überdies den für die ständigen Arbeiter geltenden Prinzipien tunlichst anzupassen, und wäre womöglich zwischen ständigen Arbeitern und Aushilfs-unterbeamten, beziehungsweise Aushilfsdienern hinsichtlich Lohn und Vorrückung kein Unterschied zu machen. Von einer Verlautbarung der Grundsätze für di« Lohnbemessung der Aushilfsunterbcamten und Aushilfsdicnar wird im allgemeinen abzusehen sein, da die Entlohnung mit Rücksicht auf das Uebergangsberhältnis in erster Linie von der Beurteilung des einzelnen Falles abhängig fein wird. Ad .7. Der Lohn eines inabliden oder mindertavglichen Arbeiters soll zusammen mit dem allfälligen Ruhegenuß desselben nicht mehr betragen, als der Lohn eines vollwertigen Arbeiters gleicher Verwendung. Ad § 4. Die Bemessung der für jede Dienststelle geltenden Zuschläge ist innerhalb der mit hieramtlichem Erlaß vom 20. März 1912, Z. 9046, festgelegten Grenzen bon der k. k. .... selbständig borzunehmen, und sind jedem Dienstborstarck nur die für seine Dienststelle von der k. k. .... aufgestellten Maximalausmaße der Zuschläge mittels separaten Erlasses mitzuteilen. Diese von der k. k. • den einzelnen Dienststellen gesondert zur Kenntnis gebrachten, maximalen Zuschläge können seitens des Dienstborstandes auch den ihm unterstehenden Arbeitern bekanntgegeben werden. Im übrigen hat eine Verlautbarung der Zuschläge zu unterbleiben. Im Interesse eines klaglosen Ueberganges anläßlich der Einführung der Lohnzuschläge ist daran festzuhalten, daß die Entlohnung derjenigen Arbeiter, welche bor dem 1. Jänner 1912 für besondere Verwendung etwa einen höheren Lohn oder einen Lohnzuschlag bezogen haben sollten, der ihnen nach d er diesseitigen Uebung auch im Falle minderwertigerer Verwendung b e-lassen blieb, keine Verringerung erleiden soll. Wenn daher auch ein Teil des Lohnes dieser Arbeiter künftighin als Zuschlag anzusehen ist. so soll derselbe den gedachten Arbeitern auch im Falle minderwertigerer Beschäftigung belassen werden. Auf jene Arbeiter, die bor dem 1. Jänner 1912 keine oder nur Lohnzuschläge int Sinne der nunmehrigen Lohnordnungsbestimmungen bezogen haben, sowie auf alle nach dem 1. Jänner 1912 aufgenominenen Arbeiter sind die einschlägigen Bestimmungen der Lohnordnung in Anwendung zu bringen. Ad § 5. Die Vorrückungen haben, sofern nicht mit dem hier« amtlichen Erlaß bom 10. Juli 1912, Z. 18.896, Uebeqgangö-bestiminungen genehmigt wurden, nach den in der Lohnordnung festgelegten' Normen zu erfolgen. Was die Aushilfszeichner, Aushilfsschreiber und sonstige Hilfskräfte im Schreibfach anbelangt, so soll deren Vorrückung womöglich der der übrigen Arbeiter ohne Profession gleichgehalten werden. Bei besonders guter Verwendbarkeit können außerdem über Antrag des Dienstborstandes den genannten Bediensteten durch die Direktion außerordentliche Lohnaufbesserungen gewährt werden. Ad § 6. I Ob ein Wechsel der Beschäftigungsart, des Dienstzweiges oder der Dienststelle als dauernd oder vorübergehend anzusehen ist, wird in der Regel der Beurteilung des einzelnen Falles Vorbehalten bleiben muffen. Im allgemeinen wird als dauernder Wechsel jener anzusehen sein, der für immer oder für unbestimmte Zeit Eintritt; als bor übergehen der Wechsel jener, der eine durch die Erfahrung bestimmte oder abschätzbare Frist hindurch währt, wenn nachträglich eintretende Umstände diese Frist auf unbestimmte Zeit berlängern, ist der Wechsel einem dauernden gleichzuhalten; als öfterer Wechsel wird jener anzusehen sein, bei welchem Arbeiter wiederholt zur borübergehenden Dienstleistung außerhalb ihrer gewöhnlichen Verwendung, herange« zogen werden (zum Beispiel periodische Aushilfe in einem Turnus). Im allgemeinen ist jedoch ein Wechsel sowohl im Interesse der Gleichmäßigkeit des Dienstes als auch der Entlohnung der Arbeiter möglichst zu vermeiden und hätte die k. k. , . . in diesem Sinne auf die Dienstborstände einzuwirken Ad § 7. ES ist nicht zu übersehen, daß auch den wegen eventueller Arbeitsverminderung gekündigten Arbeitern nur jene Halbjahre (1. Jänner—1. Juli—1. Jänner beziehungsweise 26. Dezember—28. Juni—26. Dezember) für die Vorrückung eingerechnet werden dürfen, in welchen die betreffenden Arbeiter ununterbrochen im Dienst gestanden sind. Auf diese Weise werden nur wirklich dauernd beschäftigte Arbeiter, gleichgültig, ob sie „ständige" oder „nicht ständige" Arbeiter genannt sind, der Vorrückung teilhaftig, und wird sich ein Unterschied in den Löhnen dieser Arbeiter und jenen, der nicht dauernd beschäftigten Arbeiter im Lauf der Zeit von selbst Die bisher für Me Bemessung der Provisionsfonds- und Krankenkassenbeiträge bei Taglohnbediensteten mit reduziertem Taglohn oder mit wechselnden Löhnen geltenden Normal-erläss: Erlaß der Generaldirektion vom 24. Februar 1892, Z. 26.157 (Sammelband I, Teil III, Nr. 59), , Erlaß des Eisenbahnministeriums vom 26. April 1905, Z. 14.671 (Sammelband I, Teil III, Nr. 60), Erlaß des Eisenbahnministeriums vom 18. Jänner 1906, Z. 45.041 ex 1905 (Sammelband I, Teil III, Nr. 154), werden hiemit außer Kraft gesetzt, und ist künftighin gemäß den Bestimmungen des § 8 der Lohnordnung vorzugehm. Ad § 9. Bei den Exekutivdienststellen ist über alle auf den Lohn jedes Arbeiters bezughabenden Veränderungen ein genauer Vormcrk zu führen, und dem Krankenkassengrundbuchblatt des betreffenden Arbeiters beizuheften. Aus diesem Vormerk muß der Zeitpunkt und daS Ausmaß jeder Vorrückung oder sonstigen Lohnerhöhung zu entnehmen sein, sowie auch die Anzahl der Halbjahre, welche aus was immer für einem Grund für die Vorrückung des Arbeiters außer Betracht geblieben sind. (Vergleiche auch den hieramtlichen Erlaß vom 11. Jänner 1918, Z. 1166). Ad Anhang. In die der Lohnordnung anzuschließende Tabelle über die örtlichen Grundlöhne sind die Stationierungsorte vollzählig einzustellen, und sind Gemeinschaftsstationen auch dann anzu-führen, wenn daselbst derzeit etwa keine Taglohnbediensteten der k. k. .... beschäftigt fein sollten. Die Tabelle für örtliche Grundlöhne ist gemeinsam für alle in Betracht kommenden Dienstzweige zu erstellen und ist im Interesse der Einheitlichkeit sowohl diese Tabelle als auch die Tabelle für Rahongrundlöhne nach den im hieramtlichen Erlaß vom 22. Jänner 1912, Z. 68.819 ex 1911 angegebenen Mustern I und II zu verfassen. Die seitens der k. k. . . . . mit dem oben bezogenen Bericht gestellten Anträge betreffend der Ueberleitung der bisherigen Entlohnungsverhältnisse in die neuen Lohnnormen werben genehmigt. Hinsichtlich Ueberleitung der Vorrückungsmodalitäten gelten die Bestimmungen des hieramtlichen Erlasses vom 10. Juli 1912, Z. 18.896. Die k. k. . . . . wird nunmehr angewiesen, unter Be-rücksichtigung der vorstehenden Direktiven die Verlautbarung der Lohnordnung zu bewerkstelligen. Der k. k. Eisenbahnminister: Förster m. p. Inland. Oesterreichische Eisenbahnanleihe. Die österreichische Regierung hat eine in 65 Jahren zu tilgende Eisenbahnanleihe im Betrag von 122-8 Millionen Mark an eine Bankengrilppe begeben, der die österreichischen Banken und von den Berliner Bankhäusern die Diskontogesellschaft, die Deutsche Bank,; Mendelssohn und Bleichröder angehören. Auch diese Anleihe zeigt die Zerrüttung unseres Staatskredits. Wir hatten bisher vierprozentige Renten; zum erstenmal seit einem Menschenalter müssen wir 41/.prozentigc Staatsschuldverschreibungen ausgeben. Wir waren seit der Valutaregulierung stolz darauf, daß wir nicht mehr-gezwungen waren, Anleihen auf fremde Wahrung auszugeben; diesmal müssen wir Staatsschuldverschreibuu gen begeben, die nicht auf Kronen, sondern auf Mark lauten! Wie teuer dein Staat das Geld kommen wird, weiß man noch nicht, da der SBegelmngskurs nicht bekannt ist. Daß die Anleihe zur Ganze im Deutschen Reich begeben werden soll, gilt der Regierungspressc als ein Erfolg; dadurch komme Gold ins Land, unsere Zahlungsbilanz werde verbessert. In Wirklichkeit ist.damit nur bewiesen, daß wir unsere M e h r e i n f v h r an, Waren nur noch bezahlen können, indem wir Schulden im Ausland machen. Natürlich tröstet man uns auch damit, daß die Anleihe nur produktiven Zwecken diene. Aber matt kennt schon diese „produktiven. Zwecke!" In Wirklichkeit ist bei geordneter Wirtschaft der Ersatz des unbrauchbar gewordenen Eisenbahnmaterials aus den Betriebseinnahmen zu bestreiten-1 Bei uns aber verwendet man die „Kassenbestände" für militärische Ausgaben, muß sich dann Geld auSborgat, um nur die unbrauchbar gewordenen Eisenbahnwagen und Lokomotiven ersetzen oder reparieren lassen zu können, und nennt das eine „produktive Anleihe"! Das dicke Eitde kommt noch nach. Denn mit dieser Kleinigkeit sind die großen Ausgaben der letzten Monate nicht tu decken. Aber man wagt es offenbar Heuer nicht mehr, dem zerrütteten Rentenmarkt eine weitere Anleihe zuzu-muten. Man wird also die militärischen Ausgaben vor-1 läufig aus den Kassenbestäuden bestreiten, was ja unschwer geht, wenn man an den anderen, wirklich produk- -tiven Ausgaben spart. So sieht nun unsere Staatswirtschaft aus! • Passive Resistenz der Regierung. Die Regierung und ihre parlamentarischen Mehr-heitsparteien treiben mit der Bevölkerung ein Geduld-spiel. Jetzt, wo nahezu vier Monate in diesem Jahre verstrichen sind, hat das Parlament neun Sitzungen gehalten und die übrige Zeit in Ferien und zwecklosen Pausen vertrödelt. Die Sozialdemokraten sind natürlich die einzige Partei, die gegen diese Zeitverschwendung protestiert und die Einberufung der Sitzungen verlangt . hat. Aber immer ergab sich ein anderer Dorwand, um die Zeit des Nichtstuns und der beschaulichen Ruhe nock-weiter auszudehnen. Nach Ostern nahm die Regierung die Einberufung der Landtage zur Ausrede, um die Ferien des Reichsrates in ungebührlicher Weise zu verlängern, eine Ausrede, die übrigens nur in Oesterreich allein möglich ist. Denn nirgends sonst nimmt man auf die Landtage jene Rücksicht, die auch beispielsweise in Deutschland gar nicht geübt werden könnte, weil bei der großen Zahl der Provinzlandtage sonst der Reichstag gar nicht zu einer ordentlichen Tätigkeit gelangen könnte. Und auch bei uus besteht weiter fein Grund zu einem solchen Vorgehen, als daß einige von den bürgerlichen Abgeordneten zufällig auch Mitglieder irgendeines Landtages sind, an deren Tagung schon auf Grund ihrer Zusammensetzung die breiten Volksschichten zumeist gar kein Interesse haben. Aber man würde der Regierung unrecht tun, wenn man sie beschuldigen wollte, daß sie ganz allein es sei, die den parlamentarischen Apparat lahmlege. Gewiß, die Regierung beruft das Parlament nicht ein oder, besser gesagt, sie benützt die Zustimmung ihrer bürgerlichen Mehrheitsparteien, einfach keine Sitzungen anzuberaumen. Denn eigentlich ist das Parlament „versammelt" und hat seine Sitzungen bloß „unterbrochen". Aber wie es die bürgerlichen Parteien treiben, daS ist eigentlich noch weit ärger. Vor ein paar Tagen erst konnte man lesen, daß der Sozialpolitische Ausschuß, dem eine Reihe sozialpolitischer Gesetze zugewiesen ist, seme für den 1. April embemumte Sitzung wegen Nichterscheinen des Referenten nicht abhalten konnte. Kurz vor Ostern hat der Ausschuß, der eigentlich permanent ist, das letztemal getagt. Nachdem die Sozialdemokraten sehr energisch berlcmgt_halten, daß der Ausschuß täglich arbeite, damit endlich das Zehnstundengesetz, das bereits ein Jahr im Ausschuß liegt, und das Bäckerjchutzgesetz beraten jperbe, entschloß sich Herr Dr. Schöpfer, die nächste Sitzung für den 1. April anzuberaumen. Aber am 1. April fällten einfach die Referenten, der national-verbändlerische Herr F reiß l er und der klerikale Herr Dr. K r e k, und so mußte eben die Sitzung unterbleiben. Herr Dr. Schöpfer und sein slowenischer (Gesinnungsgenosse Krek sind in der Theorie für den Arbeiterschutz. Aber in der Praxis können sie natürlich nicht zugeben, daß die Bäckergehilfen ein Schutzgesetz erhalten und daß die nordböhmischen Lextilbarone ttt ihrer Ausbeutungs-freiheit beschränkt werden. Damit aber der Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht offenkundig werde und den Herren die Abstimmung möglichst lange erspart bleibt, hintertreiben sie lieber die Beratungen! So kommt also zu der Obstruktion, die die Regie-rung mit dem Parlament treibt, auch noch die Lahm-legung der Ausschüsse, die von den bürgerlichen Parteien absichtlich ins Werk gesetzt wird. Die Quelle, die auf solche Weise der ganze sozialpolitische Jammer des Stillstandes und der Untätigkeit besitzt, entspringt also der ans beiden Seiten, bei der Regierung sowohl wie bei den bürget-lichen Mehrheitsparteien, vorhandenen Absicht, jeden sozialen Fortschritt zu unterbinden. So wird natürlich die Krise, in der wir uns befinden, künstlich verschärft und die Not, unter der die Massen leiden, immer drücken-' der. Es wird wahrlich Zeit, daß durch einen lauten und energischen M a s s e n p r o t e st diesem be-schaulichen Zustand ein Ende gemacht wird! >■■■„■ e Mißtrauensvotum von Deutschnationalen gegen den Deutschen Nationalverband. , In Gablonz fand eine von den Deutsch frei-h e i t l i ch e n einberufene Volksversammlung statt, in der auf Grund eines vorher abgeschlossenen Kompromisses Deutschfreiheitliche und Deutschradikale den Vorsitz führten. Dem Abgeordneten Zenker aus Wuu:, der „Heber auswärtige Politik und Deutschtum" sprach, trat Abgeordneter Heine im Namen der Deutschradikalen und des Deutschen Nationalverba,t?>es entgegen. Dem Abgeordneten Zenker wurde unter stürmischen Ovationen von der vieltausendköpfigen Versammlung der Dank, dem Deutschen National-verband wegen seiner verhängnisvollen Politik das Bedauern und der deutsch-radikalen Parteileitung wegen der fortgesetzten Kompromisse mit den Christlichsozialen, wodurch die Alpendeutschen und die Wiener Deutschen dem Kfciv kalismus ausgeliefert werden, das tiefste Miß' trauen ausgesprochen. Die Resolution wurde mit ollen gegen sieben Stimmen angenommen. Ausland. ;• Eine Riesengewerkschaft. Wie die Abrechnungen der übrigen Gewerks basten Deutschlands, so erbringt auch die des Metallarbeiter-verbandes erneut den Beweis von der eminenten Leistungsfähigkeit der Zentralverbände und ihrer Unentbehrlichkeit im gesteigerten Existenzkampf der Arbeiterklasse. Die Sprache der Zahlen zeigt uns eine geradezu glänzende Entwicklung des Verbandes im Jahre 1912. Der Verband zählte bei 182.558 Beitritten 561.547 Mitglieder am Jahresschluß (515.145 im Jahre 1911), das ist eine Zunahme von 46.402. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß im Jahre 1912 der Hebertritt des Schmiedeverbandes znm Metallarbeiterverband erfolgte. Die Zahl dieser Uebergetretenen wird nach einer vorläufigen Zusammenstellung in Nr. 2 der „Metallarbeiter-Zeitung" auf 14.875 angegeben. Die wirkliche Mitglieder-Zunahme des Metallarbeiterverbandes beträgt nach Abzug der Schmiede 31.527. Die buchmäßige Gesamt-entnähme und -Ausgabe, also einschließlich des Kassenbestandes und der durchlaufenden Posten beziffert sich auf 18,694.111 ME. Die Reineinnahme beträgt 17,934.086 Mark (15,276.320 Mk. im Vorjahr), der eine Gesamtausgabe von 12,592.075 Mk. bei einem Vermögensbestand von 11,370.379 Mk. (6,360.419 Mk.) gegenübersieht. Der Vermögenszuwachs beträgt 5,009.960 Mk. Damit hat sich der Verband zu einem gewerkschaftlichen Großbetrieb sowohl im Hinblick auf die Zahl der ihm aitgehörigen Metallarbeiter wie auch in Bezug auf den Geschäfts-rnnsatz, die Inangriffnahme und Durchführung gewerkschaftlicher Aufgaben entwickelt. Im einzelnen wurden verausgabt für: Reisegeld . ............... Umzugsunterstützung . . . Arbeitslosenunterstützung , Ärankenunterstützuna . . . MaßregelunaSunterstützung Notfallunterstützung * . . Sterbegeld.................. Rechtsschutz ....... Streikunterstützung........... Verbandsorgan, BildungS» zwecke............. Agitation und Jnforma Hauptverwaltung. . . Konferenzen............ FüranSgesperrtr Tabakar Steuern..................... Sonstige Ausgaben (General kommission, internationale Verbindungen, Bureaueinrichtung, Versicherungsfonds re.) 191.199 Den Verwaltungsstellen verblieb als Anteil an den Beiträgen die stattliche Summe von 2,989.573 Mk. Htevon sowie aus den Einnahmen von lokalen Extra-beitrügen bestreiten die Verwaltungsstellen ihre Verwaltungsausgaben, leisten aber nebenher aus diesen Mitteln noch beträchtliche Unterstützungen. Die Abrechnung der Lokalkassen, die 1911 eine Reineinnahme von 2,704.002 Mk. ergab und mit einem Vermögensbestand von 3,868.323 Mk. abschloß, liegt noch nicht vor. Auf Grund des günstigen Abschlusses der Hauptkasse kann angenommen werden, daß die Rechnungsergebnisse der Lokalkassen nicht hinter dem Jahre 1911 Zurückbleiben werden. ' «• - » *' - >- - ' - >■ r 1613 1911 Mark -• + mehr wenig» 344.246 309.649 +' 34.596 140.881 124.268 + 16.562 1,690.529 1,463.324 + 227.205 3,435.106 3,139.844 + 295.653 177.294 190.794 13.681 70.871 64.120 4* 6.751 127.244 104.044 + 23.201 73.135 79.305 16.170 2,342.257 4,247.667 — 1,905.411 438.821 408.256 + 30.564 250.101 232.249 * 17.852 264.294 251.828 + 12.466 2.177 63.900 61.723 43.173 21.500 21.224 13.818 + 7.406 ¥ 191.199 123.510 67.689 Haftbefehl gegen amerikanische Eisenbahnpriifidenten wegen eines Eisenbahnunglücks. Gegen Charles E. Mellen, den Präsidenten der Ncuyork-Newhaven- und Hartford-Bahn, und gegen E. H. Mac Henry, den Vizepräsidenten dieser Bahn, hat Richter Green in Bridgeport Haftbefehle erlassen, in denen beiden zur Last gelegt wird, sich bei dem Eisenbahnunglück bei Westpoint, das sich im Oktober vorigen Jahres ereignete und bei dem mehrere Personen ums Leben gekommen sind, der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben. ’* if Zentralisation der Unternehmerorganisationcn. Die beiden Zentralorganisationen der deutschen Arbeitgeberverbände, die Hauptstelle deutscher Arbeit-geberverbättde und der Verein deutscher Arbeitgeberverbände haben ihre Verschmelzung beschlossen. Die Gründungsversammlung der neuen Zentralorganisation, die den Namen „Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände" erhalten soll, fand vor einigen Tagen in Berlin statt. Die Unternehmer kennen also keinen Separatismus und keinen Kastengeist! Aus dem Gerichtssaal. Aufhebung einer Verurteilung. Am 21. Oktober 1911 wurde dem Wächteraspiranten Ignaz T r i,t t der Station Atzgersdorf-Mauer von dem Assistenten H e r i t s ch der Auftrag zu einer Verschiebung des Güterzuges 882 erteilt. Tritt hatte als Verschubleiter zuerst die Zugspartie dahin zu verständigen, daß die Wagen für AhgerSdorf gleich abzustellen seien, wonach der Kondukteur gifchl den abzustellenden Zugsteil bis zum Wechsel 1 vorzuziehen hatte. Dieser Wechsel 1 sowie der in der Nähe befindliche Wechsel 2 und die gegen die Station Mauer zu gelegenen Wechsel 5 und 6 waren in diesem Zeitpunkt unbeleuchtet, da gemäß den Vorschriften auf Nebengeleisen Wechsel erst bei Beginn des Ver» schubs zu beleuchten sind. Die Beleuchtung der Wechsel war jedoch Pflicht des Tritt. Bevor er dieser entsprechen konnte, hatte der Kondukteur Fischl selbst den Wechsel 1 beleuchtet und gerichtet, worauf er mit dem Verschubteil über den Wechsel 1 zum unbeleuchteten Wechsel 2 fuhr, der ausgeschnitten wurde und sich selbst in die Gerade stellte, durch welchen Umstand die Maschine mit dem Zuge unter Gefährdung der körperlichen Sicherheit auf den Prellblock mit großer Heftigkeit anfuhr. Ignaz Tritt wurde wegen.dieses Vorfalles vom Bezirksgericht Liesing zu einer 24stündigen Arreststrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde seine Vertretung von Dr. Leopold Katz übernommen, welcher vor dem Landesgericht Wien in der Verhandlung vom 6. Februar 1912 den Nachweis führte, daß Tritt infolge seiner großen Entfernung von den zu beleuchtenden Wechseln seiner Pflicht zur Beleuchtung und Umstellung aller notwendigen Wechsel nicht rechtzeitig entsprechen konnte. Auch verwies Dr. Katz auf den in der Station AhgerSdors-Mauer herrschenden Personalmangel. Das Landesgericht hat zufolge der Anträge des Verteidigers das verurteilende Erkenntnis des Bezirksgerichtes Liesing aufgehoben. Dieses hat im Sinne der Anträge des Tr. Katz die weiteren Erhebungen gepflogen und ist das Strafverfahren nunmehr e i n g e st e l l t worden. Eine Fahrkartenaffäre. Mit einer vom 18. August vorigen Jahres datiertes anonymen Anzeige wurde die Staatsbahndirektion Wien aus Fahrkartenmißbräuche aufmerksam gemacht, die sich aus der Strecke Wien-Karlsbad und umgekehrt eingeschlichen hätten, und cs wurde erzählt, daß bei dem Karlsbader Bahnhofportier Josef B u r i a n Fahrkarten zu billigeren als den tarifmäßigen Preisen zu haben seien. Eine strenge Kontrolle ergab nun, daß Josef Burian einen Teil der Fahrkarten, die er von den ankommenden Reisenden in Empfang genommen hatte, dem Wiener Bahnhofportier Johann Sozial übersendete und 'von diesem dafür eine Anzahl der Karten Karlsbad-Wien erhielt, die dieser bei Ausübung seines Dienstes bei den eintresfenden Passagieren gesammelt hatte. Diese. Karten wurden nun von ihnen nach einer Veränderung des Abstempelungsdatums verkauft und in Verkehr gefetzt. Diese Geschäftsverbindung hatte zwei Jahre gedauert. Burian räumte ein, daß er jährlich durch diese Manipulationen etwa 600 Kr. für sich erzielt habe. Bald nach der Ablegung dieses Geständnisses gab er sich mit einem Revolver den Tod. Johann Koziak, der zuletzt seinen Dienstposten in Klosterneuburg hatte, war dieser Tage vor einem Erkenntnissen at unter Vorsitz des Landesgerichtsrates Dr. W ein lich des teils vollbrachten, teils versuchten Betruges angeklagt. Auch er legte ein Geständnis ab. Am Schluß des BeweiSver-fahrenS beantragte der Verteidiger Dr. Braß die Abtretung der Straffache an das Schwurgericht. Er führte aus, daß das Vorgehen des Angeklagten, wie der KassationShof schon wiederholt entschieden habe, keinen Betrug, sondern daS Verbrechen des MißbraucheS der Amtsgewalt bilde, das zur Kompetenz des Schwurgerichtes gehöre. Trotz Widerspruch des Staatsanwalts Dr. Berkovits, der dieser Meinung ent-gegentrat, verkündete nach kurzer Beratung der Vorsitzende mittels Urteils, daß der Senat sich für inkompetent erkläre und die Angelegenheit an das Schwurgericht verweise. Er sei tatsächlich der Rechtsanschauung, der Verteidigung beizupflichten, daß hier die strafbare Handlung des Angeklagten in dem Mißbrauch der dem Angeklagten als Eifenbahnorgan Anstehenden Amtsgewalt liege und daher der Beurteilung des Schwurgerichtes unterstehe. Streiflichter. Herr Ertl — ein dreister Lügner. In der Folge 10 des „Deutschen Eisenbahner" vom 1. April 1913 erklärt Herr Ertl in einem Artikel mit der Ueberschrift „Taten und Worte" folgende?: „Am 20. August brachte auf einmal der sozialdemokratische „Eisenbahner" die Forderungen des Gesamtpersonals. Dabei forderten sie eine Quartiergeldzulage nur für jene, welche nicht in Personalhäusern untergebracht sind, und verlangten die automatische Ernennung zu Unterbeamten nur für einige Dienerkategorien. worunter nicht einmal die Kondukteure, Lokomotivführeranwärter und MagazinSauffeher waren." Und zum Schluß erklärt Herr Ertl: „Gewiß wird jetzt der »Eisenbahner« die hier nur auszugsweise mitgeteilten Tatsachen bestreiten. Ich erkläre daher, daß ich mich persönlich für deren wahrheitsgemäße Angabe verantwortlich halte. Ertl." Diese Erklärung ist eine besonders dreiste Lüge des Herrn Ertl, die den Mann in feinem wirklichen Lichte zeigte. Was ist die Wahrheit? Unser Fachblatt brachte am 20. August 1911 (diesen Datum meint Herr Ertl) unter dem Titel „Die Forderungen der Staat,bahner aller Kategorien" einen Artikel, in dem er in Bezug auf die beiden Forderungen wörtlich heißt: 4. Regelung der Ouartiergeld- und Wohnungsfrage, und zwar: Sicherung entsprechender Kapitalien zum Bau einer genügenden Anzahl Personalhäuser mit billigen und Hhgieni. fchen Wohnungen für das Personal in allen Stationen, wo Personalhäufer gebaut werden können. Bis zur Voll, endung diefer Aktion Gewährung einer 26prozentigen Ouartiergeldzulage an sämtliche Bedienstete und für diejenigen Bediensteten, die in Personalhäusern nicht untergebracht werden können, von diesem Zeitpunkte als definitive Ouartiergelderhöhung zu gewähren. 5. Erhöhung der Postennormierung in der Weife, daß: a) allen Bediensteten, die nach dem derzeit gültigen Gehaltschema die Anwartschaft auf die Unterbeamten, ernennung haben, bei Erreichung der Gehaltstufe von 1200 Kr. die automatische Ernennung zum Unterbeamten gewährleistet wird. Herr Ertl hat also bewußt öffentlich gelogen. Gelogen, jedenfalls in der Meinung, daß die große Masse der Eisenbahner nicht die Möglichkeit hat, die von Herrn Ertl so dreist erfundenen Lügen zu prüfen. Denn es ist klar, Herr Ertl hat unseren Artikel gelesen, er wußte ganz genau, daß wir im Jahre 1911 gar nichts anderes fordern konnten, als eine Ouartiergeldzulage für alle Bediensteten. Aber, was tut's! Nach dem Grundsatz: „Verleumde kühn, es bleibt immer etwas hängen" lügt und verleumdet Herr Ertl, was das Zeug hält. Es ist ja der ganze in Rede stehende Artikel vom Anfang bis zum Ende eine von uns schon oft widerlegte Lügenmär. Wir beschäftigen uns auch mit dem Übrigen Geschmeiße nicht mehr. Aber diese niederträchtige Lügenhaftigkeit eines Menschen, der noch dazu ernst genommen werden will, die mußten wir unseren Lesern zur Kenntnis bringen. Also noch einmal: Wir verlangten für alle Bediensteten eine 25prozentige Ouartiergeldzulage, Herr Ertl schreibt, wir haben sie nur für die verlangt, welche nicht in Personalhäusern untergebracht sind. Wir haben für alle Bediensteten, die nach dem derzeit gültigen Gehaltschema die Anwartschaft auf die Unterbeamten, ernennung haben, die automatische Ernennung zum Unterbeamten bei Erreichung der Gehaltstufe von 1200 Kr. verlangt, Herr Ertl schreibt, wir haben sie nicht einmal für die Kondukteure, Lokomotiführeranwärter und MagazinSauffeher erlangt. Will Herr Ertl etwa gar bestreiten, daß die Kondukteure. Lokomotiführeranwärter und MagazinSauffeher zu jenen Dienerkategorien gehören, welche schon heute den Unterbeamten, rang erlangen könnten, also schon derzeit die Anwartschaft auf die Unterbeamtenernennung haben? Wir empfehlen allen Eisenbahnern, diese Sache zu; prüfen und sich selbst zu überzeugen, ob unsere Angaben, die einen Abdruck aus dem „Eisenbahner" vom 20. August bilden, richtig sind. In den meisten unserer Ortsgruppen werden alle Nummern unseres Fachblattes gesammelt und hat daher jeder Eisenbahner Gelegenheit, die Sache selber zu prüfen. Den Kollegen aber, die dem Herrn Ertl bisher Gefolg-' fchaft leisteten, raten wir, sich mit der Frage zu befassen, ob sie einem Menschen, wie Ertl, der in so dreister Weise Lügen in die Welt setzt, überhaupt ein Vertrauen entgegetthrmgen können. Herr Ertl bringt durch seine dreiste Lügenhaftigkeit seine Anhänger, die bekanntlich alles unbesehen nachplappern, in die größte Verlegenheit. Einem solchen Menschen ist ei also schon zuzutrauen, daß er es auch in puncto Interessenvertretung der Eisenbahner mit der Wahrheit nicht genau nimmt. Wir bedauern die Eisenbahner aufrichtig, die einem Führer Gefolgfchaft leisten, der in so offenkundiger Weise lügt. Uns selbst beweist die ganze Sache nur neuerlich, wie recht wir haben, wenn wir Herrn Ertl stets als einen Mann bezeichnet«», der nicht ernst genommen werden kann. A. M. Gewährung von Urlauben an Ttreckenwächter. Nach' stehend bringen wir einen Erlaß der t k. Direktion Villach zum Abdruck. Diser Erlaß räumt endlich einmal mit dem Vor-urteil auf, daß Wächtern die Erholungsurlaube nicht in dem Ausmaße gebühren als den anderen Bediensteten. Auch eine klare Unterscheidung der Urlaube nach den §§ 68 und 59 der Dienstordnung ist darin enthalten. Diese klare Unterscheidung ist eine Frucht großer Anstrengungen, die die Zentrale machen mußte, um den Direktionen eine entsprechende Auslegung der Dienstordnung in dieser Hinsicht beizubringen. Gott sei Dank, bei einer Direktion scheint es ja gelungen! Nachstehend der Erlaß: Amtsblatt Nr. 14 vom 22. März 1913. Staats-bahndirektion Villach. Dienstbefehl Nr. 6 7. Gewährung von Urlauben an Strecken« wachtet. An alle k. k. Bahnerhaltungssektionen und die k. k. Betriebs-leitung VordernbergSl Unter gleichzeitiger Aufhebung des Zirkulars Nr. 36 im Direktionsamtsblatt Nr. 7 ex 1909 wird den k. k. ..,, » nachstehendes zur Danachachtung bekanntgegeben: Nach der vom k. k. Eisenbahnministerium mit dem Erlaß vom 9. November 1912, Z. 82.469/4 getroffenen Entscheidung haben die für die Erholungsurlaube der Dien« geltenden Bestimmungen auch auf Wächter uneingeschränkt Anwendung zu finden. Den Wächtern gebührt daher sofern der Dienst es zuläßt, alljährlich ein Erholungsurlaub in der durch den § 69 der Dienstordnung für Diener festgesetzten Dauer. SubstitutionSkosten allein bilden bei Wächtern ebensowenig ein Hindernis für die Gewährung von Erholungsurlauben, wie bei den übrigen Bediensteten. Die Entscheidung. ob der Dienst die Ausnützung des Erholungsurlaubes gestattet, und die Genehmigung des UrlaubSantritteS fällt in die Kompetenz der Vorstände der k. k. BahnerhaltungS. sektionen. Von den vorstehend behandelten Erholungsurlauben streng zu trennen sind jene Urlaube, welche den Wächtern bei vorliegenden triftigen Gründen auf Grund der Bestimmungen deö § 68 der Dienstordnung bewilligt werden können. Die Erteilung von Urlauben der letztbezeichneten Art fällt nach den Bestimmuygen des EisenbahnministerialerlasseS vom 26. Juli 1908, Z. 61.884 ex 1906 dann in die Kompetenz der BahnerhaltungSsektionSvorstande, beziehungsweise jenes der k. k. Betriebsleitung Vordernberg, wenn der vom Wächter erbetene Urlaub im einzelnen Fall nicht länger als drei Tage dauern soll und die Gesamtzahl der einem Wächter aus Grund des § 68 der Dienstordnung gewährten Urlaubs« tage in einem Jahr nicht mehr als sechs beträgt. Die Erteilung von Urlauben über dieses Ausmaß htttauS fällt in den Wirkungsbereich der k. k. Staatsbahndirektion und ist von den Wächtern mittels gestempelter Gesuche im Dienstweg zu erbitten. Daß derartige Gesuche nur beim Borlregen triftiger Gründe aufrecht erledigt, beziehungsweise befürwortet an die k. I. Staatsbahndirektion weitergeleitet werden dürfen, bedarf keiner besonderen Hervorhebung. Aushilfswächter haben auf Erholungsurlaube ebensowenig wie die übrigen Aushilfsdiener Anspruch. Dagegen obwaltet gegen Gewährung von Urlauben auf Grund des § 68 der Dienstordnung an dieselben, wenn triftige Gründe für die Gewährung sprechen, kein Anstand. Bezüglich der Kompetenz zur Gewährung dieser Urlaube gilt das oben bezüglich der Gewährung von Urlauben an definitive Wächter Gesagte. Villach, am 16. März 1913, sZ. 166 I ex 1918.) Der k. I. Staatsbahndirektor: O st h e t nt. Auffällig ist in dem Erlaß, daß die k. k. Direktion Villach gleich wieder eine Verschlechterung hineininterpretiert. Aushilssdiener haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaube, schreibt sie, und erreicht damit folgendes*. Als Arbeiter bekommt ein Bediensteter einen Erholungsurlaub, als AuShilfs-bediensteter nicht. Erst wenn ein Bediensteter definitiv wird, hat er wieder Anspruch auf Erholungsurlaub. Scheint daS der k. k. Direktion Villach nicht ein Nonsens? Eine Remedur der Auffassung ist hier dringend notwendig. Zwei wertvolle Geständnisse eines deutschnationalen Führers. Am 25. Februar d. I. tagte in Oberfurt im Saale des Hotel „Kaiser von Oesterreich" eine freie Eisenbahnerbersammlung, die von der sozialdemokratischen Eisen-Bahnergewerkschaft einberufen war. In derselben waren auch die deutschnationalen Eisenbahner mit ihrem Obmann, Stationsmeister Tichelm an n, anwesend. Tichelmann, ein in Eiseitbahnerkreisen bekannter Sozisresser, trat in dieser Versammlung offiziell als Vertreter der deutschnationalen Eisenbahnerorganisation auf und sagte unter anderem: „Die Roten gründen Konsumvereine und bilden jenen Preisregulator, der unsere deutschen Mitbürger schädigt. Der Reichsbund ist die Peitsche gegen diesen Preisregula t o r." Arbeiter, hört ihr! Unsere Konsumvereine sind ein Preisregulator, der die Lebensmittelwucherer schädigt. Unter „deutsche Mitbürger" meinte der gute Mann eben die Lebensmittelwucherer, zu dessen Bekämpfung sich die Arbeiter die Konsumvereine geschaffen haben. Der „Reichsbund", das ist die deutschnationale Eisenbahnerorganisation, die hat sich zur Aufgabe gemacht, die Peitsche gegen unsere Konsumvereine zu schwingen und dadurch die deutschbürgerlichen Lebens-rnitteltoucherer zu beschützen. So vertritt eine deutschnationale Arbeiterorganisation die Interessen der Arbeiter. Gewußt haben wir schon lange, daß es so ist, aber geleugnet haben es die Deutschnationalen immer. Nun aber hat cs ein deutschnationaler Führer unzweideutig einbekannt. Und es ist gut so. Wir werden uns diese Geständnisse merken und werden es den Arbeitern und ihren Frauen weitererzählen, daß der Deutschgelben höchste Aufgabe nach eigenem Geständnis ist, die Ausbeuter- und Wucherinteressen zu vertreten und zu schützen. Wir danken dem guten Mann für die wertvolle Mithilfe in der Aufklärungsarbeit. Die Früchte dieses Geständnisses wird die sozialdemokratische Arbeiterschaft cinheimfen. A. M. Deutschgelbe Komödie. Ein in Oberleutensdorf von zirka 150 Vertrauensmännern der deutschgelben Eisenbahner-Organisation besuchte Versammlung faßte kürzlich eine Entschließung, in der es unter anderem heißt: „Sie geben aber der Verwunderung darüber Ausdruck, daß es dem Einfluß des Deutschen Nationalverbandes nicht gelungen ist, die Regierung für die restlichen 17 Millionen aus dem einstimmig als berechtigt anerkannten 38 Millionen-Antrag bei der Regierung durchzusetzen. Sie geben sich der sicheren Erwartung hin, daß der Nationalverband alles daransetze, daß auch dieser restliche Betrag ehestens flüssig gemacht werde." Demnach scheint es in der Versammlung recht erregt zugegangen zu sein. Deshalb sahen sich die Abgeordneten Schreitet und Kroy veranlaßt, einige Worte der Besänftigung zu sprechen. Schreitet meinte, daß man die Verzögerung dieser Forderung nicht allein dem Nationalverband beimessen möge. Trotz dieser Abschwächung ist die Aeußerung des Herrn Schmier nicht wertlos, denn durch sie wird wenigstens eine teilweise Schuld des Nationalverbandes zugestanden. In Wirklichkeit hätte es natürlich dieser Parteiklub vollständig in der Hand gehabt, den Eisenbahnern zu ihrem Gelbe zu verhelfen. Im Gegensatz zu diesen zwei Rednern gebärdete sich der Abgeordnete Knirsch aufgeregt und als Volksmann. Er gefiel sich wieder, ähnlich wie in seiner letzten Versammlung in Karbitz, darin, dem Nationalverband gute Ratschläge, ja direkte Vorschriften zu erteilen, woraus sich natürlich keiner von den hundert Helden etwas machen wird. Die Aufgeregtheit bes Herrn Knirsch entspringt lebiglich dem Berger, baß das Doppelspiel der Deutschgelben, die sich arbeiterfreundlich geberden, aber arbeiterfeindlich handeln, immer mehr durchschaut wird. Die genügsamen Reichsbündler. Die Reichsbündler taten bekanntlich hie und da so, als wollten sie mit dem Deutschen Nationalverband abrechnen, weil dieser auf Kosten der Eisenbahner Regierungsdienerei getrieben hat. Es ist nun ergötzlich, zu beobachten, wie jetzt die Reichsbündler von Nationaltier-bändlern mit schön gedrechselten Floskeln abgespeist werden, und das interessante an der Sache ist. daß sich die Herren Reichsbündler so gutmütig abspeisen lassen, daß sie sich, jedenfalls gegen die eigene Bessere Erkenntnis, der Selbsttäuschung hingeben, vom Nationalverband sei noch etwas für die Eisenbahner zu erwarten. Dem Abgeordneten Kroy geht die ganze Geschichte besonders an den Kragen und er Berief zu seiner Rchabilitierung einen „B ahntag" nach Oberleutensdorf ein, der in Wirklichkeit nichts war als ein Konventikel der allergetreuesten Deutschnationalen von Oberleutensdorf und UrttgeBung. Die Abgeordneten Schrei, ter. Kntrfch und Kroy, sowie der ReichSbundobmann Mauller sorgten für den nötigen Aufputz des „Bahn-t a g e s". Abgeordneter Schreiter erklärte auf diesem Bahn, tag, daß die Schuld an der Verzögerung der Durchsetzung der Forderungen ber Eisenbahner nicht allein dem Nationalverband bcigemessen werden könne, hier sei es Sache der Organisation, das ganze Abgeordnetenhaus, speziell die bürgerlichen Abgeordneten aller Stationen, insbesondere auch der Polen und der Tschechen, für die Erfüllung verantwortlich zu machen. Dem Willen des gesamten Hauses wird keine Regierung ernstlichen Widerstand leisten können. Abgeordneter Knirsch führte in feiner Rede wiederum aus, daß er dem Deutschen Nationalverband nicht den Vorwurf ersparen könne, daß dieser die Erfüllung mancher wichtiger Notwendigkeiten nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolge. &S werde infolge der ernsten auswärtigen Lage die Regierung wohl recht bald mit ihren neuen Milliardenforderungen an die Abgeordneten herantreten, da müsse es Sache des National-Verbandes sein, der Regierung energisch zu erklären, daß die neuen Heeres- und Marineforderungen nur dann bewilligt würden, wenn die Regierung auch hinsichtlich der Erfüllung der bringenbsten VolkSnotwendigkeiten, bie 100 Millionen Kronen nicht übersteigen werben, bindende Zusagen macht. Mit derartigen Versicherungen, für die man sich nichts kaufen kann, werden die Reichsbündler von Angehörigen bes NationalverbanbeS aBgefpeist. Es wird zugegeben, daß der Nationalverband gesündigt habe. Den einzigen Milderungsgrund und die einzige Entschuldigung, die man hiefür aber anführt, ist der Hinweis darauf, daß der Nationalverband Mitschuldige habe. Das soll nun tröstlich für die Eisenbahner sein. Aber das eine Gute hat diese unaufrichtige Mache zwischen Reichsbund und Nationalverbanb doch. Den Reichsbündlern bleibt die hohe Gunst und die Protektion ihrer Förberer dabei erhalten und da lohnt sich schon etwas Charakterlosigkeit und Verlogenheit. Aus den Amtsblättern. Das Ergebnis der Wahl der Arbeiter-ZentralauSschuß-mitglieder. DaS IX. Stück beS Amtsblattes des Eisenbahnmini» stemme verlautbart die auf Grund der Bestimmungen für die ArveiterauSschüsse unb den Arbeiterzentralausschuß bei den k. k. österreichischen Staatsbahnen erfolgte Zusammensetzung des Arbeiterzentralausschusses für eine dreijährige Funktions-Periode. In Gemäßheit der Be st immun gen wurden ernannt: zum Vorsitzenden des Arbeiterzentralausschusses der mit dem Titel und Charakter eines Ministerialrates bekleidete k. k. Sektionsrat Dr. Hermann Boetz; zu dessen Stellvertreter der k. k. Ministerialsckretär Dr. Josef Winter. Im Sinne bes § 9 derselben Bestimmungen wurden als Mitglieder gewählt, beziehungsweise ernannt: I. Bau- und Bahnerhaltung. Mitglieder. Gewählt: 1. Schneider Ferdinand, Maurer, Bahnerhaltungssektion Wien III; 2. Nejedlh Josef, Oberbauarbeiter, Bahnerhaltungs-sektion Prag (St.-E.-G.); 3. Satt« Paul, Tischler, Bahnerhaltungssektion Prag (N.-W.-B.); _ B 4. Unterrainer Johann, Zimmermann, Bahnerhaltungssektion Kihbühel; 5. Urschitz Georg, Schmied, Bahnerhaltungssektion Triest; 6. StolarskH Vinzenz, Brückenschlosser, Bahn-erhaltungssektioN Krakau I. Ernannt: H u m m e r Franz, Oberbauarbeiter, Bahnerhaltungssektion Linz. Ersatzmänner. Gewählt: 1. Amadeo Salbatore, Visierer, Bahnerhaltungssektion Wien (Nordbahn); 2. Simon Joses, Zimmermann, BahnerhaltungS-sektion Prag (N.-W.-B. [Sissa]); 3. Madlmaher Johann, Oberbauarbeiter, Bahnerhaltungssektion Linz; 4. Göpfhart Matthias, Zimmermann, Bahnerhaltungssektion Knittelfeld; 5. Peter Franz, Oberbauarbeiter, Bahnerhaltungssektion Pilsen; 6. Charabaroviei Michael, Oberbanarbeiier, Bahnerhaltungssektion Jtzkany. Ernannt: Mayer Michael, Maurer, Bahnerhaltungssektion Innsbruck. II. Zugsförderung und Werkstätten. Mitglieder. Gewählt: 1. Tantsin Karl, Lackierer, Werkstätte Floridsdorf (Nordbahn); 2. R z e h a k Franz, Kupferschmied, Werkstätte Simmering (St.-E.-G.); 3. Beck Alois, Tischler, Werkstätte Jedlesee (N.-W.-B.); 4. Schmiedhuber Alois, Kohlenarbeiter, Heizhaus Linz; 5. Thumfort Leopold, Dreher, Werkstätte Knittelfeld; 6. Ochmann Josef, Tischler, Werkstätte StaniSlau. Ernannt: Knoll Ludwig, Schlosser, Heizhaus Landeck. Ersatzmänner. Gewählt: 1. Helder Eberhard, Schlosser, Werkstätte Floridsdorf (Nordbahn); 2. Ziegler Franz, Schmied, Werkstätte Wien; i* 3. Gabriel Johann, Schmied, Werkstätte Linz; 4. 0 n I i 5 Anton, Schlosser, Heizhaus Triest; 5. Heller Johann, Putzer, Heizhaus Prag (B.-N.-B.); 6. Kaminski Emilian, Lackierer, Heizhaus Czernowitz. Ernannt: Glnszecki Franz, Maschinenschlosser, Werkstätte Lemberg. III. Verkehr und Stationen. Mitglieder. Gewählt: 1. Deiscnhammer Matthias, Gepäcksträger, Bahn-betriebSamt Wien (Nordbahn); 2. P a l i S e k Franz, Magazinsarbeiter, Bahnbetriebsamt Brünn (St.-E.-G.); Stefan, Magazinsarbeiter, Bahnbetriebsamt Wien (N.-W.-B.); 4. Ullmann Ferdinand, Magazinsarbeiter, Bahnbetriebsamt Innsbruck; 5-G u t Josef, exponiert, Bahnbetriebsamt Bodenbach (B.-N.-B); 6. S a n e t r a Karl, Arbeiter, Bahnbetriebsamt 2hwiee. Ernannt: Jucha Wenzel, Magazinsarbeiter, BahnbetriebSamt Pras. Ersatzmänner. Gewählt: 1. Pollak Josef, Magazinsarbeiter, BahnbetriebSamt Wien I; 2. Frauen Hof Gustav, Akkordarbeiter, Bahnbetriebs-amt Reichenberg; 3. G st o t t n e r Johann, Magazinsarbeiter, Bahn-betriebsanit Linz; i 4. Mlakar Josef, Stationsarbeiter, Bahnbetriebsamt Aßltng; 5. Hein Anton, Magazinsarbeiter, Bahnbetriebsamt Jägerndorf; . 6. Gradoszewsky Josef, Magazinsarbeiter, Bahn« betriebsamt StaniSlau. V Ernannt: Pilsen Meid! Georg, Aushilfsbremser, Bahnbetriebsamt' Sämtliche gewählten ArbeitcrzenträlauSschußmitgliedcr sind Sozialdemokraten. Durchführung de( Bestimmungen der neuen Arbeitsordnungen. K. f. Eisen bahn Ministerin m. Z. 4764/4. 28 i e n, am 18. Februar 1913. An btc k. k. Staatsbahndirektion ...... Das Eisenbahnministerinm hat aus Berichten und im kurzen Wege vorgeBrachten Beschwerden entnommen, daß die Einführung der ttetteit Arbeitsordnungen bei einzelnen Dienststellen gewissen Schwierigkeiten deshalb begegnet, weil daselbst bisher Einrichtungen bestanden haben, welche sich für die Arbeiter günstiger darstellen als die Bezüglichen Normen der Arbeitsordnungen. Auch wurde in Kreisen der Arbeiterschaft die Forderung aufgestellt, daß alle Einrichtungen, die nach den bisher in Geltung gestandenen Normen oder nach der Bisher geübten Praxis sich für die Arbeiter vorteilhafter erwiesen als die Anwendung der bezüglichen Normen der neuen Arbeitsordnungen auch in Hinkunft unverändert fortbestehen bleiBen und die neuen Vorschriften nur insoweit zur Durchführung gelangen sollen, als sie Verbesserungen der bisher Bestandenen Verhältnisse für die Arbeiter beinhalten. Wenn nun auch dieser Forderung im vollen Umfang nicht Rechnung getragen werden kann, weil bei Erfüllung derselben die durch die Hinansgabe bex Arbeitsordnungen angebahnte einheitliche Regelung der Arbeitsverhältnisse wieder gänzlich in Frage gestellt wurde, so ist es doch in den hierseitigen Intentionen gelegen, daß die Arbeiterschaft ans Anlaß der Einführung der neuen Arbeitsordnungen keine Benachteiligung und insBefondere in ihrem Bisherigen Einkommen keine Einbuße erleiden soll. Die Beseitigung oder tunlichste Milderung etwa entstehender Härten kann aber im allgemeinen nicht in der Weise erfolgen, daß eine den Vorschriften der Arbeitsordnungen widersprechende Einrichtung auch weiterhin Beibehalten wird, und konnte daher nur die Statuierung von UeBergangs-Bestimmnngen ins Auge gefaßt werden, dnrch welche die früher Bestandenen Verhältnisse eventuell auch erst nach einem entsprechenden Ueberaangsstadium den in den Arbeitsordnungen enthaltenen Normen anaepaßt werden. Hiebei muß jedoch daran festgehalten werden, daß solche Uebergangssiadien nicht von zu langer Dauer sein dürfen und daß eine verschiedenartige Behandlung von Arbeitern ein und derselben Dienststelle nach Möglichkeit vermieden Bleiben mutz. ’ Die k. k. Staatsbahndirektion wird sohin etngeladen, mit tunlichster Beschleunigung anher zu Berichten^ ob im dortigen Bezirk derartige, besonders zu berücksichtigend« Verhältnisse borliegen und zugleich geeignet erscheinende An« träge zu stellen, in welcher Weise die etwa entstehenden Härten entsprechend den hierseitigen Intentionen ausgeglichen werden könnten. i Hiebei ist auch anzugeben, ob sich die von den Bestimmungen der Arbeitsordnung abweichenden Einrichtungen im dortigen Bezirk aus bestimmte Verfügungen der Vorgesetzten Behörde gründen, oder ob es sich nur um usuelle Einrich- tungen handelt, die ohne förmliche Genehmigung settens der Vorgesetzten Behörde tatsächlich bestanden haben und geduldet wurden. , , .1 Bei diesem Anlaß wird noch auf eine Angelegenheit auf-1 merksam gemacht, die Bei den einzelnen Direktionen eine ver-schiedene Behandlung zu erfahren scheint. ES handelt sich um die unter ber Bezeichnung Lohnschreiber, Taglohnschreiber. Tagschreiber, Kanzleischreiber. Aushilfsschreiber, Aushilfszeichner ic. -c. ttt Verwendung stehenden Kanzleihilfskräfte. Wie hinsichtlich der in den Magazinskanzleien als Kartanten rc. beim Schreibgeschäft in Verwendung stehenden Hilfskräfte der t k. Staatsbahndirektion bereits mit dem hieramtlichen Erlaß vom 11. Dezember 1912, Z. 43.449, Bedeutet wurde, daß diese Hilfskräfte nicht zu den in den Gütermagazinen und auf den Gütermanipulationsplätzen und Rampen beschäftigten ArBeitern zu zählen sind und solchen Kanzleihilfskräften der Anspruch auf eine Besondere Ent-lphnung von Ueberstundenleistungen nicht znzuerkennen ist, so muß auch hinsichtlich aller anderen, im Schreibgeschäft inden Kanzleien verwendeten Hilfskräften in den verschiedenen Dienstzweigen daran festgehalten werden, daß solche Hilfskräfte, auch wenn sie aus dem Stande der eigentlichen Arbeiter hervorgegangen sind, nicht zu den Arbeitern im Sinne der Arbeitsordnungen gehören und daß auf sie die Bestimmungen der Arbeitsordnungen im allgemeinen keine Anwendung zu finden haben. i Für die Behandlung solcher Hilfskräfte sind die allgemeinen Personalnormen und daher in erster Linie die Dienstordnung für die Bediensteten der f. i. österreichischen Staatsbahnen maßgebend. Nachdem aber solche Kanzleihilfskräfte nach den bezüglichen Bestimmungen der Dienstordnung auf die Gewährung eines Erholungsurlaubes keinen Anspruch haBen, wird im Hinblick auf die in diesem Belang den Arbeitern in den Ar-Beitsordnungen eingeräumte Begünstigung dagegen keine Ein-Wendung erhoben, wenn auch diesen Kanzleihilfskräften über ihr Ansuchen von Fall zu Fall ein Erholungsurlaub unter Fortbezug des Taglohnes in der in den Arbeitsordnungen für die ständigen Arbeiter vorgesehenen Dauern bewilligt werde, sofern die in den Arbeitsordnungen für die Urlaubserteilung statuierten Voraussetzungen zutreffen. Diese Ermächtigung beschränkt sich nicht nur auf jene Dienstzweige, für welche Arbeitsordnungen bestehen, sondern erstreckt sich auch auf die im Zentraldienst Beschäftigten Kanzlei-Hilfskräfte. K. I. Staatsbahndirekticm ...... Eingelangt am 22. Februar 1913. Z. 1504/1—1. Der k. t EisenBahnminister: Farster m. p. Korrespondenzen. Marburg. (Heimgeschickte Vereinsgründer) Der separatistische Lokomotivheizerverein der k. k. Staats-bahnen hat das Bedürfnis, sich zu erweitern, und versucht daher seine volkSbeglückende Tätigkeit auch auf den Privat-bahnen zu entfalten. Demnächst sollen auch die Statuten dahingehend geändert werden, daß auch die Lokomotivheizer der Privatbahnen diesem Verein angehören können. Marburg, eine Stadt mit einem großen Heizhaus und einem großen Ätand von Lokomotivheizern, war zunächst ausersehen, um Propaganda unter für den Hcizerverein zu entfalten. Ein Marburger Heizer, der sich aller Wahrscheinlichkeit nach von den Machern des Lokomotivheizervereines eine goldene Zukunft anpreisen ließ, welche die Lokomotivheizer zu erwarten haben, wenn sie dem Lokomotivheizerverein angehören wurden, veranlagte, daß in Marburg eine Versammlung der Lokomotivheizer zustande kam, in der der neue Messias für oie Lokomotivheizer in Gestalt eines Herrn HanS Weber, Sekretär des Lokomotivheizerbereines, das Füllhorn des separatistischen Vereines, voll von Gaben für die armen Heizer, auSzuschütten die Aufgabe hatte. Am Montag den 7^ b. M. fand nun diese Versammlung im Gasthaus „zur «chwcizerhalle" statt. Neugierig auf diese Leute, fand sich auch eine Anzahl Genossen Lokomotivführer und .Hetzer ein, um zu hören, nach welchent Rezept nun die soziale Frage der Lokomotivheizer gelöst werden soll. Aber siehe da! Die aus Neugierde Gekommenen bildeten dir Versammlung allein, nachdem es selbst der Einberufer vorgezogen hatte, nicht zu kommen. Nach langem Warten kam endlich der Herr Sekretär Weber in Begleitung eines zweiten Zentralleitungsmitgliedes oeS Lokomotivheizervereines angerückt. Sichtlich nicht sehr erbaut über den Besuch und noch weniger über das Fernbleiben seines einberufenden Vertrauensmannes, eiöffnete der Herr Sekretär selbst die Versammlung und entwickelte das Programm des Lokomotivheizervereines, der sich vor drei Jahren bildete, weil — — die Lokomotivheizer in der Gewerkschaft zu wenig berücksichtigt worden seien. In der darauffolgenden Debatte entgegneten die Genossen Topf und Zwenk sowie auch Genoffe Prasch aus Mürzzuschlag dem Herrn Sekretär Weber, wobei sie ihm bewiesen, daß die loziale Frage der Staatsbahnbediensteten nicht mit der Gründung unzähliger kraft, und machtlos dastehender Bereinchen gelost werden kann, wobei man sich gegenseitig um hochgestellte Beamte als Protektoren und Ehrenmitglieder den Rang ab« lauft, sondern lediglich nur durch eine mächtige, vom proletari-,chen Klassengeist getragene, allgemeine Eisenbahnerorgani-satlon. Als solche gilt die bestehende GewerkschaftSorgani-,atwn der Eisenbahner, und derselben anzugehören ist Pflicht eines jeden klar denkenden und eS mit den Interessen seiner Kollegen ehrlich meinenden Eisenbahners, ohne Unterschied der Kategorien. Wer etwas anderes macht, schädigt bewußt oder unbewußt seine Berufskollegen, da durch die Gründung leparatistischer Kategorienvereine die allgemeine Organi-sation in ihrem Wirken zwar nicht aufgehalten, aber immerhin dennoch gehemmt wird, was schließlich nur wieder zum Schaden der Gesamtheit wirkt. ES wurde den beiden Separatisten auch klargemacht, daß auf der Südbabn kein Feld für ihre Eroberungsgelüste vorhanden ist. Die Auseinandersetzungen bewegten sich in ruhiger und taktvoller Weise. Die beiden Herren mußten unverrichteter Dinge abziehen und können nun zu .Dause berichten, daß eS nichts war. Hoffentlich lasten sie sich den Appetit nach den Südbahnlokomotivheizern künftig vergehen. , Graz. (Staatsbahnhof.) Für welche Arbeiten die Guterzugskondukteurc herangezogen werden und wie gegen die Instruktionen gehandelt wird, zeigen nachfolgende Dienstauf. trage: ..Dienstauftrag vom 30. März 1913. Zwei Mann der Partie deS Zuges 71 haben in GleiSdorf bei der Zuladung des am Schluste deS Zuges 12 befindlichen Mietwagens be-hilflich zu sein. I. A. Ramor." — „Nr. 596. Dienstauftrag vom 1. April 1913. An sämtliche Zuasbegleiter der Güterzüge. Es wird ungeordnet, um die Verspätungen der Züge 13, 12 und 255 in Gleisdorf durch Um- und Zuladung zu vermeiden, daß das Personal des Zuges 71 zu den Umladearbeiten bet den Zügen 254, 12, 13 und 255 herangezogen werden kann, sich demnach zur Aufenthaltszeit dieser Züge für diese Arbeiten derart bereitzuhalten hat, daß einem diesbezüglichen Auftrag des Herrn Vorstandes oder des Herrn VerkehrSbeamten un-vorzüglich entsprochen werden kann. Loreno." — Nachdem diese Aufträge gegen die Instruktion verstoßen, da es ausdrücklich heißt, die Zugsbegleiter dürfen während des Aufenthalts in in einer Station, bei Kreuzungen mit anderen Zügen, ihren Zug nicht verlassen, dazu noch mit der Arbeit bei ihrem Zug so überhäuft sind, daß die Aufenthaltszeit so oftmals zu kurz ist, um die diversen Arbeiten bewältigen zu können, speziell die Untersuchung der Wagen, welche von der Station mit-gegeben werden, eine geraume Zeit jedesmal in Anspruch nimmt, so sind diese Dicnstaufträge nur dazu da, um das Personal bis zu den letzten Kräften auSzubeuten. WaS hilft eS, wenn in der Schule vorgetragen wird, daß sich kein Zugs« begleiter von seinem ihm zugewiesenen Wagen ohne Erlaubnis des Zugsführers entfernen darf, er auch stets seine Leute zum Verschub benötigt, da die Station Gleisdorf als Rangier-station doch bekannt sein wird. Oder wird der Herr Vorstand Ban de C a st et den Verschub besorgen für die ZugSbe-gleiter? Dann könnten sie etwa zum Um- und Zuladen deS Mietwagens verwendet werden. Der Herr Van de Taste! möge sich eher darum kümmern, daß er mehr Stationsarbeiter ausnimmt, damit nicht das Zugspersonal diese Arbeiten der-richtet, anstatt die Personenkondukteure um die allein reisen-den Damen auszufratscheln, damit er sie in die zweite Klaffe stecken kann, wenn sie auch nur Karten dritter Klasse besitzen. Die Direktion in Villach wird gut tun, sich um die Miß-stände zu kümmern, damit sie abgestellt werden. Lao. (Staatseisenbahngesellschaft.) SamS-tag den 12. April d. I. beliebte es den in der Station Laa den Dienst versehenden Herren Beamten, eine Anzahl von Passagieren, welche von dort nach Wien fahren und ihre Waren zur Beförderung aufgeben wollten, in einer derart ärgerniserregenden Weise zu behandeln, daß eS nur der Be-sonnenheit der Passagiere zuzuschreiben war, daß eS nicht zu einer scharfen Auseinandersetzung gekommen ist. Es ist um so wehr bedauerlich, daß der Herr Stationsvorstand der Dritte im Bunde war, welchem doch die Pflicht obliegt, für eine anstandslose Abwicklung deS Dienstes Sorge zu tragen. Wir hoffen, daß eine k. k. Staatsbahndirektion diesen Herren nahelegen wird, die Paffagiere nicht eine Stunde beim Schalter stützen zu lassen und diese dann noch zu frozzeln. mT In einer der letzten Nummern unseres Blattes haben wir die Neueinrichtungen in dieser Station einer Krrtik unterzogen und gezeigt, wie schlecht und mangel-W* alles Neuzuschaffende bei den Staatsbahnen angefaßt wird. Auch spielen sehr oft persönliche Interessen mit und be-treffen auch hier den hiesigen Stationsvorstand. Wir beabsichtigen stets, so viel wie möglich in gutem Einvernehmen zu bleiben. Nun haben uns aber die letzten Zeiten eines Besseren belehrt und uns den Zwang auferlegt, den Herrn Vorstand, respektive ferne Fehler, etwas näher zu untersuchen. Von dem Herrn konnte man schon während der ersten Stunden seiner Anwesenheit bemerken, daß er im praktischen Eisenbahndienst sehr wenig Erfahrung gesammelt hat. Würde dieser Herr gewillt sein, wirklich das Interesse der Verwaltung zu wahren, J° müßte er ganz energisch Rangierung der nach Bodenbach verkehrenden Züge sein und erklären, daß dieses wohl gemacht werden kann, aber es muß vorerst die Geleise-anlage eine Aenderung erfahren. So aber scheint der Herr sich wenig um das Interesse der Verwaltung und das ihm unterstehende Personal zu scheren, sondern nur seine persönlichen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Wir sind überzeugt, daß wenn der Herr bas Personal in Frieden läßt und dasselbe in seinen Vorteilen beim Verschub nicht stört, der regelmäßige Verkehr sich glatt abwickelt. In dem Moment aber, wo er auf den Platz kommt und den Platzmeister spielt, ist in kurzer Zeit ein Unsinn fertig. Er zeigt dann selbst, daß er seine Fehler einsieht und drückt sich ganz still hinter eine Wagenreihe, um erst dann wieder zu erscheinen, wenn die Sache wieder einen regelrechteren Lauf genommen hat. Wir machen hauptsächlich das Maschinen- und Zugspersonal aufmerksam. die Geschwindigkeit der Einfahrt so vorsichtig zu gestalten, daß die passierenden Züge jeden Moment zum Stehen gebracht werden können. Die Gefahren, welche dem gesamten Personal in dieser Station bevorstehen, sind gar nicht zu ermessen und wir warnen, daß man sich von niemand ins Verderben treiben lassen soll. Und nuil schauen wir uns den Herrn Vorstand etwas näher an. Der Hc£r hält mit dem ihm unterstehenden Personal zu bestimmten Zeiten Schule. Er ist jener Wundermensch, welcher imstande ist, einen jeden Artikeleinsender in einer jeden Zeitung sofort herauszufinden und hat auch in feinem Uebereifer zugleich das Mittel bekanntgegeben, welches anzuwenden ist. Er erklärte: »Der Einsender ist für eine Freikarte von einem jeden Redakteur herauszubekommen. Herr B o t f ch e n, wir lasten hier nicht die Redakteure sprechen, sondern wir erklären als Mitglieder der Organisation, der Herr Vorstand möge, wenn er diese Ueberzugung hat, als charaktervollseinwollender Mann keine Pauschalverdächtigung ausüben, sondern derartiges öffentlich behandeln. Herr Vorstand Botschen ist, wie wir wissen, auch Obmann der Ortsgruppe Teplitz der Staatsbeamten, somit eine Vertrauensperson. Wie würde dies nun auf seine Kollegen wirken, wenn er, wie wir schon anführten, etwas Derartiges weiß, dies nicht zurückweisen oder dasselbe kritisieren würde. Das Urteil, das wir uns in dieser Sache über den Herrn Vorstand bilden, ist folgendes: Entweder ist ein solcher Mensch ein Schwadroneur oder er will mit diesem Mittel die Untergebenen abhalten, Männer zu sein, das heißt Mitglieder der Organisation zu werden, mit welcher sich schon sehr viele ihre Rechte erkämpft haben. Unter-Sischka. (U n g I ü ck S f a 11.) Am 25. März wurde beim Wächterhaus Nr. 16 vom Zuge 1715 das dreijährige Kind des Wächters getötet. Das Wächterhaus Nr. 16 hat die AuS-gangstür gegen daS Geleise. Wäre zwischen der Tür und dem Geleise ein Zaun oder wenigstens ein Gitter gewesen, so hätte das junge Leben nicht so tragisch geendet. Doch waS kümmert sich die Welt um die Gefühle der so hart betroffenen Eltern. ES sind ja ganz simple Wächtersleute. Die Eltern deS getöteten Kindes müssen noch froh sein, wenn sie nicht für die Schlamperei der Bahn gestraft werden. Linz. (Pyhrnbah n.) Dem Bahnrichter Eich stil bei der k. k. Bahnerhaltungssektion Kirchdorf dürfte bei der Wahl seines Berufes ein. Fehler vorgekommen sein. Der Mann eignet sich entschieden besser zu einem Viehtreiber als zu_ einem unmittelbaren Vorgesetzten der Bahnarbeiter. Ausgestattet mit einer gehörigen Portion von Dummheit und lächerlicher Dreistigkeit glaubt dieser Mensch, daß seine bahn-dienstliche Tätigkeit in der Beschimpfung der Arbeiter zum Ausdruck kommen muß. Durch seine urolöden Schimpfereien und Einmengung in Angelegenheiten, die Eichstill mit seinem geringen Bildungsgrad weder verstehen noch begreifen kann, wird er zu einer wahren Plage für seine Untergebenen. Wir vermuten, daß Eichstill nur wegen seiner Beschränktheit und Unverträglichkeit von irgendwo nach Kirchdorf versetzt wurde, da er für ein Panoptikum noch nicht daS richtige Alter erreicht hat. Wenn wir die Ueberzeugung hätten, daß Bahnrichter E i ch st i l l den praktischen Sinn und Inhalt des § 20, Absatz 3, 4, und 5 der Dienstordnung, verstehen möchte, dann würden wir ihm gewiß auf die Einhaltung dieses Para-araphen aufmerksam machen. Da eine Besserung auf diesem Weg bei E i ch st i l l unmöglich ist, so bitten wir eine k. k. Bahnerhaltungssektion, diesen Bahnrichter wiederum dorthin zu versetzen, wo er unter seinesgleichen seine Fähigkeiten und Bildung am zweckmäßigsten verwerten könnte. Muh! — Muh! Pölfing-Brunn. Unser allseits beliebter und geachteter Stationschef, Herr Oskar Kohle, wurde nach fünfjähriger treuer Pflichterfüllung von Pölfing-Brunn nach Wies versetzt. Herr Kühle war uns stets ein gerechter und humaner Vorgesetzter und das gesamte Personal bedauert lebhaft seinen Abgang. So gerecht und streng K ö h l e in dienstlichen Angelegenheiten, so freundlich und mildtätig war seine getreue Gattin und so manche arme Frau wird Frau Köhle für die erwiesenen Wohltaten ewig dankbar sein. Möge es Herrn Kühle mit seiner Familie in Wies stets Wohlergehen, bas Personal in Pölfing-Brunn wird seiner stets nur ehrend gedenken. Innsbruck. (K, k. StantSbah n.) Herr Isidor Senn, Bahnmeister der k. k. BahnerhaltungSsektion Innsbruck, ist am 3. April unerwartet gestochen. Herr Senn war eine in allen Kreisen, sowohl bei seinen Vorgesetzten wie auch bei seinem untergebenen Personal beliebte Persönlichkeit. Im Dienst streng, war er bei seinen untergebenen Wächtern, Bahnrichtern und Arbeitern ein wohlwollender und gerechter Vorgesetzter und betrauern daher alle seine Hinscheiden. Möge sein Nachfolger in seinem Sinne wirken! Brünn. (Staatseisenbahngesellschaft, Heizhaus.) Und endlich mußte er doch weichen, dqx Herr Inspektor Mitiska. Nachdem im vorigen Jahr in unseren deutschen und böhmischen Parteiblättern auf die Unfähigkeiten dieses Herrn und auf die Mißwirtschaft im Heizhaus hingewiesen worden ist, bequemte sich das Eisenbahnministerium und sendete einen Vertreter zum Erheben dieser Sachen. Die Folge dieser Erhebungen war die Verlautbarung, daß Inspektor Mitiska »aus Gesundheitsrücksichten" vom Dienst enthoben ist. Und so geht ein von Parteihaß erfüllter Mann, welcher bei jeder Gelegenheit die Bediensteten mit: „Ich werde Sie der Direktion zur Verfügung stellen", „Ich werde Sie versetzen", „Ich werde euch entlassen" u. s. w., drohte. Und so hat nun wieder einmal die Gerechtigkeit gesiegt: der Unfähige mutzte weichen, die Pflichtbewußten blieben und werben auch weiterhin ihren Pflichten nachkommen, und wenn notwendig, auch künftig jede Ungerechtigkeit bekämpfen. Die Bediensteten mögen sich nur bei dieser Gelegenheit gesagt sein lassen, daß, wenn sie keine Organisation zur Verfügung gehabt hätten, noch so manches Jahr in der Mißwirtschaft verlaufen wäre. Hingegen kann jetzt wieder die Hoffnung aufleben, daß endlich doch einmal ein Vorstand kommen könnte, welcher der Mißwirtschaft ein Ende bereiten wird. Nun, Adieu, Herr Inspektor Mitiska! Ein jeder Bediensteter empfindet Ihren Abgang als eine Erleichterung. Laut Ministerial-AmtSblatt soll Herr Inspektor Pfeif-m a n n hteher kommen. Wir erlauben uns den Herrn Inspektor auf den Kommissär Fuchs, als den bösen Geist von Brünn, aufmerksam zu machen. Dieser Herr Kommissär vor-stand es vorzüglich, die Führung in seine Hand zu bringen und durch seine Eigenschaften, devot nach oben, herrisch nach unten, diese Mißwirtschaft einzuführen, in der Hoffnung, den Vorstand damit zu Fall zu bringen, um dann an seine Stelle treten zu können. Daß Herr Mitiska davon eine Ahnung Hatzte..beweist, sejn Auskvruch,in GruIbach zu einem Führer:,^ „Ja, ja, der Herr Kommissär macht alles, aber er ist ein großer Strebe r." Herr Inspektor Pfeifmann wird hier in Brünn genug Arbeit bekommen. Wo es sich um Einführung von geordneten Dienstverhältnissen, um Abstellung der Mißwirtschaft handelt, dort kann der Herr Inspektor der Unterstützung deS Personals gewärtig sein. Leobersbors. (Skandale am Bahnhof.) In der hiesigen Station treiben einige Beamte Dinge, wie man sie nur Tollhäuslern oder Plattenbrüdern zutrauen würde. Ein junger Telegraphistenaspirant, der hier seit einigen Monaten Dienst macht, mutz geradezu als das Opfer ihrer wüsten Roheiten bezeichnet werden. Dieser junge Mann, der selbst in eitlem Stolz sich über die Bediensteten weit erhaben fühlt, macht sich eine Ehre daraus, den Beamten ein Bummerl abgeben zu dürfen. Diese Intimität führte aber nur dazu, daß er zum Haubenstock und Watschenmann avancierte. Sonntag den 6. April erreichten diese Szenen ihren Höhe-Punkt. Die Beamten Reimer und M a ch a t, beide Adjunkten, Mannte Gigerl und patentierte Arbeiterfeinde, die über das „Sozigesindel" nicht genug das Maul aufreihen können, rissen an diesem Sonntag mit dem Aspiranten fürchterlich herum. Unter anderem warfen sie den jungen Mann auf den Telegraphentisch, bei welcher Manipulation ein Glasbestandteil des Apparats in Scherben ging, an welchen sich der Aspirant die Hand zerschnitt. Außerdem drückte ihn Reimers derart an den Hoden, daß er vor Schmerz weinte. Da sich nun der Aspirant instinktiv zu wehren begann, wurde ihm auch der Rock in Fetzen gerissen und ein Büschel seiner Haare blieben in Reimers Händen. Der Aspirant verließ hierauf sofort den Dienst und ist jetzt krank. Die Untersuchung seitens der Direktion wurde sofort' eingeleitet und dabei stellte sich heraus, daß an solchen Szenen auch der Assistent Till teilgenommen hat. Einen Hauptspaß macht es diesen intelligenten Herren, auch die Stationsaufräumerin zu quälen und sie in ihrer weiblichen Ehre oft arg zu verletzen. Diese arme Witwe, Mutter von drei Kindern, hat sich schon öfters weinend beim Herrn Chef beschwert. Der scheint aber nicht gewillt oder mächtig genug zu sein, den Unfug abzustellen. Wir sind nun genötigt, diese Dinge, denen noch zahlreiche Details und andere Fälle beigefügt werden könnten, an btc Oeffentlichkeit zu bringen. Wir verlangen eine strenge Bestrafung der Wüstlinge, denn Leute, die solche Dinge treiben, gehören nicht ins Bureau mit verantwortungsvollem Dienst. Die anständigeren Beamten müssen sich derartiger Kollegen schämen, da hier schon die Leute auf einen Südbahnbeamten mit den Fingern zeigen. ES ist höchste Zeit, daß die Direktion hier Ordnung macht. Amstetteu. (Pietätlosigkeit eines Christlich-sozialen.) Seit einiger Zeit beginnt ein VerkehrSbündler, der Weichenwächter Johann M i st e l b a u e r, sich in einer Weise bemerkbar zu machen, die allen Begriffen von Sitte und Anstand Hohn spricht. In besonders verletzender Weise benahm sich dieser Mann bei dem Leichenbegängnis des Stationsaufsehers Adolf T o i f l. Als man bei der Rangierung deö Leichenzuges darauf Rücksicht nahm, daß sowohl die mit Uniformröcken wie auch die in Blusen ausgerückten _ Bediensteten in je eine Gruppe zusammengestellt wurden, äußerte sich Mistelbauer, daß in Zukunft überhaupt nur mehr mit Uni-formröcken Bekleidete zu Leichenbegängnissen ausrücken dürfen. Er setzte diese den Ernst der Trauerfeier beeinträchtigenden Bemerkungen zum großen Aerger aller Teilnehmer auf dem ganzen Weg, den der Leichenzug nahm, fort. Ursache dieser beleidigenden Reden kann nur der Zorn darüber gewesen sein, daß Mistelbauer nicht zum Blocksignaldiener ernannt wurde. Deswegen der Hatz gegen die Uniformröcke, weil er selbst keinen zu tragen berechtigt ist. Wenn sich Mistelbauer daran erinnern wollte, unter welchen Umständen er überhaupt nach Amstetten und hier zur definitiven Anstellung gelangte, so müßte ihm jedem Kollegen gegenüber die Schamröte ins Gesicht steigen, vorausgesetzt, daß ein solches Individuum noch erröten kann. Weiters sind die Umgangsformen dieses Mannes, die er seinen Nebenparteien im Hause gegenüber gebraucht, nur dazu angetan, den ganzen Stand der Wächter in Mißachtung zu bringen, was sich jüngst gelegentlich einer Auseinandersetzung mit einer Nachbarpartei unzweideutig offenbarte. Wir glauben, seinen Nebenparteien raten zu sollen, wenn derlei Kontroversen sich öfters wiederholen sollten, nicht über einen ganzen Stand sich in so abfälliger Weise zu äußern, sondern dem Herrn Mistelbauer auf gerichtlichem Weg sein grobes, die Nachtruhe seiner Nachbarn störendes Auftreten abzugewöhnen. Also Besserung, Herr Mistelbauer, sonst gibt cs ein Wiedersehen und wir könnten dann vielleicht der Versuchung nicht widerstehen, eine Geschichte zu erzählen, die für Sie zweifellos unangenehm wäre. Wien. (H e i z h a us I.) Die Kohlenarbeiter des Heizhauses Wien I haben allen Grund zur Unzufriedenheit und Erbitterung. Und cs ist die höchste Zeit, daß Herr Oberbaurat R o s n e r den Herrn Seltionsrat Bös zur Zurückziehung einer angeblich vom Eisenbahnministeriuin angeordneten Lohnreduzierung veranlaßt, welche die Kohlenarbeiter nicht ertragen werden, ohne sich mit alleil zu Gebote stehenden Mitteln zu wehren. Bis jetzt haben die erbitterten Kohlenleute, nur durch den Rat der Vertrauensleute ihrer Organisation bestimmt, den bekannten dornenvollen Dienstweg ein« gehalten. Die Aktion hat mit einer kurzen papierenen Erklärung irgendeiner Instanz geendigt, die im abweislichen Sinn höhnend die Kohlenarbeiter dem Hunger überantwortet. Der Hergang ist folgender: Der Grundlohn für einen Kohlenarbeiter in Wien I ist Kr, 3'20 und 20 H. Arbeitszuschlag; bis zum 1. Jänner 1913 war der Lohnvorrückungsmodus folgender: Nach dem ersten Jahr stieg der Lohn um 20 H., viermal alle zwei Jahre um 20 H. und weiter alle drei Jahre um 20 H. Jetzt sollen die Kohlenarbeiter nach einer, wie die Heizhaus-leitung und die Direktion sagt. Verfügung des Eisenbahn-MinisteriumS alle drei Jahre um bloß 10 H. vorrücken. Diese Verfügung ist in diesen teueren Zeiten eine arge Verhöhnung und Provokation und wird der Verwaltung keinen Vorteil bringen, dafür werden die Kohlenarbeiter schon sorgen. Nachdem ein Gesuch um Aufhebung dieser Verfügung abschlägig beschieden wurde, begaben sich die Vertrauensmänner zu Herrn Ministerialrat Kalis ko; dieser versprach das An-liegen der Kohlenarbeiter um Wiederherstellung der bis zum 1. Jänner 1913 bestandenen VorrückungSnorm zu unter-stützen. Ob nun Herr Ministerialrat Kolisko die Bitte unter-stützt hat, ob er von den Herren der Abteilung IV richtig in-formiert wurde, das alles wissen die Kohlenarbeiter nicht, aber die jeden Irrtum abschließende Erklärung erhielten sie. daß ihre berechtigte Bitte abschlägig beschieden wurde. Daß die Heizhausleitung keine Schuld trifft, glauben die Kohlenarbeiter, nachdem Herr Oberinspektor Feilendorf die Leistung der Kohlenarbeiter viel richtiger einzuschätzen versteht, besonders bei den schwierigen Platzverhältnissen in Wien I, Herr Oberinspektor Feilendorf weiß aus jahrelanger Erfahrung, daß um diesen schäbigen Lohn kein Kohlenarbeiter anzuwerben und noch weniger zu erhalten ist. Seit Jahren muß er sich mit Aushilfskräften fretten, die trotz ihrer minderen Leistungsfähigkeit viel besser bezahlt werden müssen als die geschulten Kräfte, sonst rennen sie einfach davon. Aber nach unseren mustergültigen Verwaltungsprinzipien kann auch ein einsichtsvoller Heizhausleiter keine Lohnaufbesserung gewähren, es wird alles zentral geregelt. Und manche der maßgebenden Herren im Eisenbahnministerium haben vielleicht in ihrem Leben keinen leibhaftigen Kohlenarbeiter gesehen, viel weniger, daß sie seine Leistungen kennen und abzuschätzen wissen. Im vergangenen Sommer hat sich die Staatsvahndirektion Wren Kohlenarbeiter aus Kroatien verschrieben, Nun haben die Herren in der Abteilung IV geglaubt, in den angeworbenen Kroaten, die bisher ohne Erfolg gesuchten Lohndrücker auf-gestobert zu haben. Man stellte zwischen den HeizhauLgeleisen zwei ausrangierte Klassenwagen als Quartier für die neugeworbenen Kohlenarbeiter auf. Im Nu war ein Kochherd zur Stelle und nun warteten all die Herren, die die Bezeichnung „Kohlenarbeiter" blos; ans der Grammatik kennen, gespannt auf den Leistungseffekt. Zur besseren Orientierung wollen wir die Leistung eines ständigen mit der Vorrückungsverkürzung belohnten Kohlenarbeiters anführen. Der mit Kr. 3-20 Taglohn zum Ausladen kommandierte Kohlenarbeiter muß 25 Tonnen Kohle auSladen. Den Kroaten mutzte man für 22 Tonnen Kr. 7-20 bezahlen. Die Beguartierung dieser armen Menschen wollen wir nicht rechnen, denn dafür waren sie doch ständig in Gefahr von den die Heizhausgeleise passierenden Lokomotiven überführt zu werden. Die meisten dieser Leute verdanken cs der besonderen Aufmerkafmkeit der Loko-motivführer, das; sie lebend und mit gesunden Gliedern dieses Eldorado verlassen konnten. Die Fürsorge unserer Generalinspektion und der bloß dem Titel nach bekannten Sanitätsbehörde erstreckt sich bekanntlich nicht so weit herunter. Nun will man wahrscheinlich, statt die überragende Arbeitsleistung durch eine angemessene Lohnerhöhung anzüerkennen, die Kosten dieses fehlgeschlagenen Versuchs an den ständigen Kohlen-arbeitern durch die bereits durchgeführte Vorrückungsver-kürzung hereinbringen. Nun, die Herren werden sich gründlich irren. Die Kohlenarbeiter von Wien I haben erst jetzt genau gesehen, was ihre Arbeitsleistung wert ist. Und wenn die Herren ihre Spekulation darauf aufbauen, datz die ständigen Kohlen-arbeiter mit Rücksicht aus ihre blutig eingezahlten Kreuzer in den Provisionsfonds, nicht davonrennen werden, so gibt cs noch Mittel genug, um das geplante Attentat mit Erfolg abzuwehren. Vorläufig werden die stramm organisierten Kohlenarbeiter versuchen, im Wege ihrer Organisation das Eisenbahnministerium zur Zurücknahme dieser provokatorischen Maßregel zu veranlassen. Am 1. Mai tritt die Pommerfahrordnung in Kraft; der Verkehr verdoppelt sich beinahe auf der Westbahn und damit die Arbeit der Kohlenarbeiter. Schon im Winter müssen die Maschinen oft drei bis vier Stunden auf ihre Verladung warten. Glaubt nun die Staatsbahndirektion und das Eisenbahnministerium wirklich, diese Lohnreduzierung sei das geeignete Mittel, um bei den Kohlenarbeitern Lust und Liebe für die gesteigerten Anforderungen zu schaffen? Die Vorgesetzten haben gewöhnlich das Sprichwort im Munde: „Wie die Arbeit, so der Lohn/' Allerdings, um cs, wie die Praxis lehrt, nie zu befolgen; cs soll blotz als Peitsche dienen. Die Kohlenarbeiter werden einmal diese? schöne Sprichwort umkehren und als Antwort dem Eisenbahmninistcrium in diejlem Fall sagen: Wie der Lohn, so die Arbeit. Schreckenstem. Wie verlautet, hat die Ortsgruppe des Reichsbundes eine Aktion zu dem Zweck eingeleitet,' damit die älteren Zugsbeglciter als Manipulanten eingeteilt werden. Gewiß eilt lobenswertes Beginnen. Es dürfte aber wertvoll sein, bei dieser Gelegenheit daran zu erinnern, welche Stellung die Reichsbündler und ihre tschechischnationalen Kampfgenossen zur Rangeinteilnng der Zugsbegleiter in der Personalkvm-mission eingenommen haben. Bekanntlich wurde von unserer Seite ein Antrag ansgearbeitet, in welchem die Einteilung der Zugsbegleiter auf höhere Dienstposten streng nach dem Dienst-alter gefordert wurde. Ebenso waren in diesem Antrag liebet« gangSbestimmungen enthalten, nach welchen es möglich gewesen wäre, die älteren Bediensteten in nächster Zeit einzuteilen. Dieser Antrag wurde in sämtlichen größeren DoinizUstationen dem Zugbegleirungspersonal zur Beratung vorgelegt und nahezu einstimmig angenommen. Trotz dieser einheitlichen Stellnngnahme des Zngbegleitnngspersonals der österreichischen Nordwestbahn zur Frage der Rangordnung wurde von dem tschechischnationalen Personalkommissionsmitglied Bok-vej in der Personalkommission ein Antrag eingebracht, mit welchem die Einteilung der ZugSbegleiter als Manipulanten und Zugsführer nach dem Prüfungsalter gefordert wird. Dieser Antrag wurde von dem deutschnatio-n a l e n P e r s o n a l k o m mi s s i o n s m i t g l i e d Zeit s.ch-ner tatkräftigst unterstützt. Wenn nun der Reichs-bund eine Aktion wegen Einteilung älterer 'Zugsbegleiter ein-leiten will, so müßte sich die Aktion in erster Reihe gegen ihre deutsch- und tschechischnationalen Vertrauensmänner richten, da diese die Erringung einer gerechten Rangordnung hinter-trieben haben. Wie verhält cs sich doch in Znaim? Wurde nicht die Zentralleitung des ReichSbundes durch einen Brief aufgefordert, sich für die Ernennung des Kondukteurs Strunz zum Manipulanten einzusetzen? Derselbe Strunz, welcher verhältnismäßig noch ein sehr junger Diener ist, strebt gegenwärtig einen Postentausch als Manipulant in Schreckenstem an. Das gemeinnützige Streben des Strunz findet auch bereits hier huldvolles Verständnis. Wurden doch schon einige Bedienstete von Vorgesetzten auf diesen Postentausch in ganz sonderbarer Weise aufmerksam gemacht. Mit diesem Posten-tausch sollen zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen werden. Strunz würde einerseits aus einer unangenehmen Situation befreit, in welche er in Znaim durch die Veröffentlichung des vorgenannten Briefes gekommen ist; anderseits erhielten die hiesigen Reichsbündler eine Hilfskraft. Besteht doch heute schon in Schreckenstem das Gerücht, daß der jetzige Obmann aus höheren Wunsch abgesägt und Strunz an seiner Stelle die Obmannstelle übernehmen soll. Ja, Herr Habich, die Welt ist undankbar. Ihre bewährte, moralisch unantastbare Kraft soll eben nur solange benützt werden als man niemand anderen hat. Mühlbach im Pustcrtnl. In der Nacht vom Ostersonntag auf Montag fand in in der Strecke Vintl-Mühlbach ein Felsabsturz statt, der eine Entgleisung zur Folge hatte. Infolge Regenwetters hatte sich ein größerer Stein losgelöst und fiel auf das Geleis, wo er liegen blieb. Der von Marburg um zirka 1 Uhr nachts hier ankommende Gütereilzug Nr. 4SI entgleiste an dieser Stelle mit Lokomotive und 10 Wagen. Der Stein geriet näinlich unter die Lokomotive und verursachte dadurch die Entgleisung. Die Strecke war infolge der Entgleisung volle 24 Stunden gesperrt und konnte der Personenzugsverkehr nur durch Umsteigen an der Unfallsstelle aufrechterhalten werden. Alle Züge erlitten hiedurch Verspätungen. Wie von verläßlicher Seite erhoben wurde, ist diese Strecke von einem Streckenbcgeher um 4 Uhr 50 Minuten nachmittags das lctztemal begangen worden. Obwohl gerade abends von 7 bis 11 Uhr mehrere Schnell- und Personen -züge diese Strecke passieren, so wurde trotz des regnerischen Wetters keine weitere Strcckenbcgehung angeordnet. Obwohl der Materialschaden, der durch die Entgleisung entstanden ist, viele taufend Kronen ausmacht, kann man noch von Glück reden, daß kein Menschenleben zu beklagen ist. Diese? Unglück hätte, ebenso gut einen Schnell- oder Personenzug ereilen können. Hätte man einen armen Bahnrichter mit einer kleinen Zulage zum Felsenwächter bestimmt, so wären diese ganzen Unannehmlichkeiten, die auch auf das ganze reifende Publikum äußerst wirksam übertragen wurden, unterblieben und der Südbahnverwaltung wäre Schaden und Blamage erspart geblieben. 1 Die Behebung der Entgleisung war eine äußerst schwierige. Fürs erste ist der Bahndamm nur eingeleisig und deshalb der Raum für die notwendigen Arbeiten sehr begrenzt. Bedienstete des Heizhauses Franzensfeste und Lienz waren an der Unfallsstelle tätig. Es war eine zähe und gefährliche Arbeit, die da bei diesem Unwetter geleistet werden mutzte. Dueel) bolle 24 Stunden mutzte mit aller Anstrengung gearbeitet werden, um die Strecke wieder frei zu bekommen. Hiebei haben sich die Arbeiter des Heizhauses Franzensfeste besonders lobenswert verhalten, was allgemein anerkannt wurde. Hoffentlich erinnert sich die Südbahngesellschaft einmal daran, daß es auch im Heizhaus Franzensfeste tüchtige Arbeiter und Bedienstete gibt, die wohl auch einmal eine außerordentliche Belohnung verdienen würden. St. Michael. Keine bessere Stütze zur Schikanierung und Ausbeutung der Arbeiter in dem Umlademagazin in St. Michael hätte sich Herr Inspektor W r z a k nicht wünschen können als Herrn Assistenten Karl K ö b e r l, der dortselbst als Magazinsbeamter fungiert. Nicht nur daß dieser Herr die Leute fortwährend zur Mehrleistung der Arbeit antreibt, ging er sogar so weit, daß er den Arbeitern die von der Direktion zuerkannten 20 H. streitig macht. Noch wird es glänzend in Erinnerung stehen, wie im Jahre 1010 die Leute in diesem Magazin an den Herrn Inspektor die Bitte um Erhöhung ihres Lohnes stellten. Damals stellte sich Herr Inspektor Wrzak schroff gegen diese Anforderung und sämtliche beteiligten Leute wurden entlassen. Welchen Schaden die Staatsbahn dabei erlitten hat, wird noch klar vor Augen stehen, denn die Umladung mußte wegen Mangel an Leuten vollständig eingestellt werden. Als nun wieder neue Leute, teils frisch ausgenommen, teils aus anderen Stationen hieher versetzt wurden, wurde ihnen nebst allen möglichen Versprechungen des Herrn Inspektors auch von der Staatsbahndirektion Villach eine Zulage für den Partieführer von 20 H. per Tag zuerkannt. (Eine Partie bestand damals aus einem Verladescheinschreiber, einem Partieführer und drei Mann.) Diese Zulage wurde auch fortwährend den Betreffenden ausgezahlt. Im Monat März 1018 fiel es Herrn Köberl ein, diese Zulage zu lösen, indem er die Partie um einen Mann reduzierte, und zwar den früheren Partieführer, der eben ob seiner schweren Verrichtung bis dahin die 20^H. per Tag bezog. Er erklärte den Leuten, er werde cs so einführen, daß die Hälfte der Partieführer und die Hälfte der Schlichter bekomme. Mit welchem Recht Herr Köberl dies tun konnte, wußte niemand. Als nach der Auszahlung am 1. April 1913 die Leute ihre bereits verdienten 10 H. forderten, sagte Herr Köberl, die Leute müssen das unter sich selbst ausmachen (diese Teilung), denn er könne es nicht zu Papier bringen und verrechnen, denn da steige er scheußlich zu, da er das aus eigenem Anlaß einführte. Dann bemerkte er, daß diese Zulage fernerhin nur solche Leute bekommen, die mit einem Anfangslohn von Kr. 2 40 angefangen haben, bei den anderen entfalle sie ganz. Weiters erklärte erx den Arbeitern, daß diese 20 H. eigentlich nur ein Ausgleich seien für solche Arbeiter, die mit eineinTaglohn von Kr. 240 eintraten gegenüber denen, die mit Kr. 2"60 an-gefangen haben. Als sich cm Arbeiter äußerte, datz auch er mit einem Grundlohn von Kr. 2'40 angesangen hat und von diesem Ausgleich noch keinen Heller bekam, sagte Herr Köberl: „Da müssen Sie halt privatisieren gch'n, wenn Sie so nicht arbeiten wollen", obwohl dieser Arbeiter seinen dienstlichen Anforderungen stets pünktlich und gewissenhaft nachkam und eben kein Privatvermögcn besitzt, um diesem guten Rat dieses Herrn uach-kommen zu können. Auch gibt es in diesem Magazin definitive Leute, die ihre junge Kraft dem Dienst im Verkehr opferten und nach 15- und mehrjähriger Dienstleistung sich einen leichteren Dienst hofften, jetzt im Magazin als Partieführer wi<’ ein jeder anderer Arbeiter ihren schweren Dienst machen müssen. Nicht nur, daß es in diesem Magazin nie vorkommt, daß an einem Sonntag nachmittags frei wäre, wie es bereits in anderen Umladestationen fast durchwegs eingeführt ist, wird gerade an Sonntagen oft bis 7 Uhr gearbeitet. So kommt es entch vor, daß ein Arbeiter ,das ganze Jahr keinen freien Sonntag bekommt, von einem Kirchgang ist überhaupt keine Rede. Auch wurde von den Arbeitern in den Magazinen im Monat Oktober 1911 eilt mit einem 'Kronenstempel versehenes Gesuch durch das Bahnbetriebsamt an die Direktion geschickt, in welchem die Arbeiter um einen zweiten freien Tag im Monat oder um den Sonntagnachmit'ag bittlich wurden, aber bis heute ist noch keine Erledigung erfolgt. Wenn schon am Sonntagnachmittag die Verkürzung der Arbeitszeit unmöglich ist, so bitten die Magazinsarbeiter in St. Michael doch um baldige Gewährung des zweiten freien Tages im Monat, Wappoltenreith. (Eine mißglückte Gastspielreise.) Aus Wappoltenreith wird uns geschrieben: Wochenlange Aufregung. Er kommt, er kommt, der Messias, zu der VerkchrLbundversantmlung, für welche die große Trommel geschlagen wurde. Pfarrer, Lehrer, Mesner und Nachtwächter stellten sich in den Dienst der guten Sache. Endlich kam der heitzersehnte Abend, an welchem der. Herr Referent aus Wien mit keck aufgezwirbeltem Schnurrbart dem Zuge entstieg und ins Versammlungslokal eilte. Stolz und erhaben, wie es diesem Herrn schon einmal eigen ist, musterte er die Anwesenden, aber c8 waren ihm deren zu viele, denn aus seiner bisherigen Tätigkeit ist er so viele Leute nicht gewohnt. Doch zu was Bedenken; die Leute find doch gekommen, um ihn zu hören und um mit» anzufehen, wie man die Sozi vernichtet. Die Versammlung begann. Der christlichsoziale Obmann eröffnete dieselbe. Der Herr Referent Hanzl aus Wien begann: „Meine geliebten Christen und Landwehrmänner!" Stolz blickte er um sich — doch wehe — cs erschollen keine Bravorufe. Nur weiter. „Die bösen So—zi, die — die äh die 17 Mil—li—onen, die — die De—ma—go—gie von dem — dem Tomschik, die — die 17 Millionen kriagts, warnt die Christlichsozialen wollen — und die wollen." Redner wischt sich den Schweiß von der Stinte — wieder keine Bradorufe, nur Zwischenrufe: „Ihr habt aber bis jetzt noch nicht wollen 1" Nichtig, die böse Ahnung erfüllte sich, die Sozi sind trotz des Pfarrers da und gewaltiger Widerspruch auch noch. Und krampfhaft hörte man noch die gurgelnden Laute des Herrn Referenten: „Ich bin kein Redner, ich bin nicht vorbereitet, ich glaubte, es werde eine Besprechung stattfinden, die ich mir anhören wollte." Aus war es mit seinem Latein. Die Genossen Hag und Bauer leuchteten, trotzdem sie keine Referenten waren, dem Herrn Hanzl gründlich heim und Beantragten, der christlichsozialen Partei ein Mißtrauensvotum auszusprechen, was trotz des heftigen Widerspruches des Herrn Pfarrers und des Herrn Lehrers von drei Viertel der Anwesenden angenommen wurde. Das war des Guten zu viel. Nach der Versammlung produzierte sich der Referent Hanzl, und das scheint seine richtige Kunst zu sein, vor den übriggebliebenen paar Schäflcin, damit, den Kehrbesen auf den Fingernägeln balancieren zu lassen. Jetzt erntete er Beifall. Herr Hanzl, Sie haben halt Ihren Beruf verfehlt; Artist zu werden, das wäre für Sie das Richtige gewesen. Mit Stücken krümmen, Hände küssen, Balancieren, da könnten Sie die Welt ins Staunen versetzen. Aber Sozi fressen, das können Sie nicht. Versuchen Sie Ihr Glück in Wien, den dort gibt es Versammlungen genug bei den Zugsbegleitern! Sie sind doch Zugsbegleiter? Warum so feig? Wir Wappoltenrcither rufen Ihnen zu: „Schuster, bleib' bei deinem Leisten!" Wie cs aber scheint, fährt Herr Hanzl doch nicht umsonst auf die Strecke. Ihnen heiligt der Zweck die Mittet. So verspricht Herr Hanzl den Limberger Oberbauarbeitern, für den Fall, als sie sich in den Verkehrsbund einschreiben lassen würden, sie als Bremser in Wien II unterzubrmgen. Er werde es schon machen, daß sie AuShilfskonduktcure werden. Mit dem ehe» maligen Hausknecht der Eggenburger Restauration (wird auch einmal ein Eisenbahner) ivnrde schon der Anfang gemacht. Die Limberger erlauben sich aber die bescheidene Frage an Herrn A d j u n k t c n Hufnagel, Dienstkominandiercnder von Wien II, zu richten, ob dem Herrn Hanzl von einer geschützten Seite der Auftrag gegeben wurde, datz Herr Hanzl dies den Oberbauarbeitern von Limberg versprechen darf und ob dieser dies durchführen kann. Noch zweifeln wir daran, da wir doch glauben, der Herr Adjunkt werde soviel Objektivität besitzen, um nicht feine Hand zu so etwas anzubieten. Oder sollten wir uns täuschen, dann müßten wir in diese Aufnahms-geschichten gründlich hineinleuchten, denn solche Sachen riechen nach Korruption. Lobositz. Unsere Behauptung,^datz der „Reichsbund" zu den gelben Schutzvcreinen des Unternehmertums und dessen Knechten gehört, hat sich wieder einmal glänzend bestätigt. In der Station Lobositz sind unter dem Regime des Inspektors Schleif, einem Protektionskind des deutschen Volksrates in Trebnitz, dessen Hauptbeschäftigung in chauvinistischer Betätigung besteht, mancherlei das Personal schädigende Uebel-stände entstanden. Eine Abwehr dagegen seitens der Bediensteten wäre seit langem schon notwendig gewesen. Leider mangelt es zu einer energischen Stellungnahme an der hiezu notwendigen Voraussetzung. Die Bediensteten sind macht- und kraftlos, weil in verschiedenen Vcreinchcn zersplittert, sie bringen sich gegenseitig Mitztranen entgegen, ja noch mehr, cs suchen viele sich dadurch schadlos zu halten, indem sie Liebkind beim Herrn Vorstand spielen und aus diese Weise ihre Kollegen zu Übervorteilen trachten. EL ist daher durchaus nicht wunderzunehmen, wenn der Herr Inspektor Schleif diesen Zustand benützt und nach Herzenslust schaltet und waltet, ganz gleichgültig, ob das Personal darunter leidet oder nicht. In erster Linie trifft da die Schuld jene Bediensteten, die Mitglieder des Reichsbundes sind, dem auch der Herr Schleif selbst angehört. Die Rolle, die ihnen als solche zn-gedacht ist, hat ihnen Herr Schleif nun fcDbst in recht eindringlicher Weise zHM Bewußtsein gebracht. Hatten sich da einige von ihnen unterstanden, in der Versammlung gegen die krassesten Mißstände der Station Lobositz zu polemisieren. Das blieb natürlich Herrn Schleif nicht verschwiegen, er bekam cs in die Nase und ließ die Missetäter sofort zu sich rufen. Sie wurden zusammen angeschnauzt tote Hunde und muhten erfahren, daß sie als Reichsbündler zu einem ganz anderen Zweck da sind als zum Kritiküben an bestehenden Unzukömmlichkeiten. Hoffentlich lassen sie es sich zur Warnung dienen und wagen eS künftighin nicht mehr, die viclgemhmte deutsche Tugend Praktisch zu betätigen, offen und frei ihre Meinung zu äußern. Zu was hatte sich da Herr Schleif benuchen brauchen, die Bediensteten in den Reichsbund zu Pressen? Ist es doch die Absicht jedes Vorgesetzten vom Schlage des Herrn Schleif, auf diese Weise ihre Untergebenen mundtot zu machen. Der Grundsatz, das; der Bedienstete zu kufichen hat, gilt hier als treibendes Motiv. Einigen Herren schx.int aber die Helotenrolle, die ihnen als Mitglieder des Reichsbundes zugemutet wurde, doch zu dumm geworden zu sein. Sie zogen aus der geschilderten Affaire die richtigen Konsequenzen, indem sie aus dem Reichsbmtd austraten. Das ist natürlich das Vernünftigste. „Würden sämtliche ReichsbündlkL das gelbe Lager verlassen, so würde Herr Schleif bald allein stehen und sich sehr schnell eines Besseren besinnen. Astch in Lobositz werden, sowie anderswo, die Verhältnisse erst dann bessere werden, wenn sämtliche Bedienstete zu der Einsicht kommen, daß nur eine einheitliche, auf den Klassenstandpunkt stehende Organisation nach jeder Richtung wirksamen 1 ßchutz gewährt. Nächste Zeit wäre es schon, daß diese Erkenntnis in den Köpfen der Bediensteten endlich Platz greifen würde. Als Jllu-strationsfaktum, was für Leute neben dem i^errtt Schleif in Lobositz den hehren deutschnationalen Gedm,ken kultivieren, mögen nachstehende Nennen dienen: Milaöek, ftefmeef, Hans-licet, Kucera, Maticka, Woboril, Hrncir und l’fhwäla. Letzterer ist, nebenbei bemerkt, Obmann des gelben U nlerhoscnvercins der A. T. E. Kommentar überflüssig. Wien. (Magazins personal.) Slttt 7. Aprir 1913 fand in Horaks Restauration, XV, NeuBat tgürtcl 15, eine Versammlung der Magazinsmeister und -Aufseher, der Magazinsdiener sämtlicher in Wien einmimdend« n Bahnen statt, welche von ungefähr 150 Personen dieser Br-.nche besucht war. Zu dieser Versammlung waren auch ungefähr 20 Mitglieder des christlichsozialen MagaztnSmeisterverÄneS erschienen und das MagazinSpersonal hatte Nneder einmal Gelegenheit, die Kollegialität dieser Herren Kennen zu lernen. Sofort nach Eröffnung der Versammlung forderte der christlichsoziale Magaztnsmcistcr, Herr S >f, kora, die Entfernung der Magazinsdiener und Aushilstzmagazinsaufseher, die sich erlaubten, zu kommen, und nicht detm definitiven Personal augehören. Ein Sturm der Entrüstung erhob sich unter-der Versammlung. Genosse Schauhuber wies diesen Herrn sofort in die Grenzen des Anstandes, den mein als Gast schuldig ist Dieser Herr ist sich jedenfalls nicht mehr: bewußt, daß auch er als Aushilssnagazinsaufseher zur Bahn gekommen ist und daß das Standesbewuhtsein nicht durch die Anwesenheit unseres Nachwuchses Schaden erleiden wird, wohl aber durch das dienstliche Auftreten dieses Herrn, der sich nicht scheut, um bei seinen Vorgesetzten in günstigem Licht zu stehen, selbst die Dienste eines Arbeiters zu verrichten, wie. Rodelfahren, Auflegen der Kolli im Waggon u. f. w. Genosse Rosenseld, Magaztnsaufseher der N. W. 83., schilderte in längerer Rede die derzeitige Lage der Magazinsmeister und Magazinsaufseher, wie durch fortwährendes Räsonieren dem Magazinspersonal Schaden zugeftigt wird. Dte mangelhafte Organisation unseres Standes wäre der Krebsschaden, daß wir immer am stiefmütterlichsten behandelt wurden, und appellierte an ein einiges und geschlossenes Vorgehen des Magazinspersonals. . „ Genosse Schauhuber. Magazmsrnetster der Westbahn, schloß sich den Anschauungen seines Vorredners an und betonte, das; man für alles andere Geld besitzt, nur für die Eisenbahner nicht, und datz das alles darauf zurückzuführen ist, daß unter den Eisenbahnern die Zusammenhaltung fehlt. Genosse Giebel, Magazinsmeister der St. E. G., schildert die Lage der Magazinsmeister und -Aufseher der St. E. G., wo so manches noch zu wünschen übrig ist; zum Schluß forderte er ein solidarisches Vorgehen des Magazinspersonals. Genosse Steinhäuser, Magazinsmeister der St. E. G., schilderte, wie sich der Magazinsmeisterverein aufhält, datz die Ladescheinschreiber und Aushilfsmagazinsaufseher nicht zu dieser Versammlung gehören, nachdem dieselben dock) erst zu aktionsfähigen Magazinsanffehern und -Meistern hercmgcbitdct werden müssen, und sollten doch diese hohen Herren auf ihre Vergangenheit zurückblicken, wo,sic doch auch nicht mehr gewesen sein konnten, als sie in die Dienste der Bahn eingetreten sind. Zum Schluß bemerkte er, datz nur geschlossener Vorgehen an das Ziel führt. >> Sodann meldete sich der Obmann des christlichsozialen Magazinsmciftervereines, Herr Josef PodiwinSky, Magazinsmeister der F. I. B., zum Wort und führte an, datz der Magazinsmeisterverein im Jahre 1907 gegründet wurde, weil sich früher niemand um die Genannten gekümmert hat, infolgedessen hatten dieselben den Kategorienverein gegründet und suchen nun in diesem Verein ihr Hcil>Erst durch den Maga-zinsmeisterberein wurde die Gewerkschaft auf das Magazins-perfonal aufmerksam (Widerspruch.) und speziell die Magazinsmeister und -Aufseher der N. W. B. waren zu keiner Versammlung gekommen, um Verbesserung ihrer Lage zu erzielen.1 Genosse BartejS widerlegte die Rede seines Vor- I redners, indem er darauf hinwies, daß die MagazinSmeister 20. April 1913 Nr. 12 Verschiedenes Der Militarismus fritzt uns auf! Im Berliner „Tag" stellt Dr. Schwarz. Wirklicher Geheimer Obersinanzrai, einige. Zahlen zusammen, die die Last der Rüstungen illustrieren. Nach seiner Rechnung verausgabten 1012/13 die sechs europäischen Großmächte für Heer und Marine folgende Summe m Millionen Kronen: (irev . Marine Zujammc» Deutschland............. 1308 580 1884 England...................683 1078 1761 Frankreich ............. 1008 476 1484 Oesterreich-Nngarn. . i>97 147 740 Italien...................406 238 634 Rußland................ 146-2 426 1888 Zu bemerken ist dazu, daß hier wohl die Positionen bei: HauShaltrechnungen einschließlich der Militärpensionen bc* Seite 12 ^ ' ......... Wien, Sonntag und -Aufseher der N. W. B. ohnehin in ihrem Verein vollzählig vertreten gewesen sind, und weil die Interessen derselben nicht gewahrt wurden, kamen dieselben zur Vernunft und schlossen sich der sozialdemokratischen Gewerkschaft der Eisenbahner an, wo ihre Interessen mit vollster Energie vertreten werden. Genosse Rosenfeld bestätigte die Worte des Genossen Bartejs mit dem Zusatz, daß seit dem fünfjährigen Bestand des Vereines derselbe noch niemals für die Interessen der Magazinsmeister und -Aufseher eingetreten ist und dah die letzte Deputation dieses Vereines in allen Punkten ihres Memorandums vom Ministerium abgewiesen wurde. Genosse L u st, Magazinsaufseher der N. W. B., schilderte das Vorgehen des MagazinsmeiftervercincS gegenüber den Magazinsaufsehern der N. W. B. im Jahre 1910 bei der Verstaatlichung der N. W. SB., wo er bezüglich der Reverse bloß . eine Auskunft verlangte und kurzweg abgewiesen wurde, t Genosse F u f f c k, Magazinsmeister der N. SB. B., i schilderte den Vorgang der Entwicklung des Ausbaues der Or-, nanifation am Nordwestbahuhof, wo sich die Magazinsmeister und -Aufseher ein Beispiel von den organisierten Arbeitern nahmen. < Reichsratsabgemdneier Genosse Tomschik zeigte die Schäden der Kategvrienvereine, welche Uneinigkeit in das Personal bringen, und erklärte in ausführlicher Weise daß Bestreben der Gewerkschaft, alle Kategorien zu vereinen und els imposante Waffe vorzugehen; er streifte das Vorgehen der bürgerlichen Parteien gegenüber den Eisenbahnern und forderte zur Solidarität auf, um gum Sieg zu gelangen. ' Zum Schluß sprach Genosse Steinhäuser das Lob über die stramme Organisation und das Zusammenhalten am Nordwestbahnhof aus, wobei sich zur Anerkennung die Genossen der St. E. G. vvn ihren Sitzen erhoben. , » z Bodcnbaö,. Am 9. April fand in der Voltshalle eine von sämtlichen Bahnerhaltungsarbeitern der k. k. Staatk-bahnen (Duxer Und St. E. G.) besuchte Versammlung mit der Tagesordnung: „Die Lohneinbuße der Bahn-.erhaltungsarbeiter" statt, die einen sehr erregten Verlauf nahm. Bisher war es bei der Bahnerhaltung Usus, daß die Arbeiter an den Sonutagen bis mittags arbeiteten, wofür ihnen der ganze Tag bezahlt wurde. Mit der Herausgabe der neue» Arbeitsordnung hat dies jedoch aufgehört und die Arbeiter Bikfoat, wenn man vier Sonntage und einen Feiertag im Monat vechnet, 12 bis 15 Kr. an Lohn ein. Bei der hiesigen Teuerung ist es den Arbeitern, die bisher das Leben kaum notdürftig fristen konnten, unmöglich, ihr weiteres Auskommen zu findan. Es ist für Bodenbach der Grundlohn mit Kr. 2'80 festgesetzt, der, wenn man denselben mit den Löhnen der indnstriMen Arbeiterschaft vergleicht, entschieden viel zu klein ist. Die .Versammlung faßte den Beschluß, daß die Zentrale von der Ortsgruppe aufzufordern ist, daß sie sofort Maß-' nähmen Kifft und die Mittel und Wege fucht, um die friste ' Lage der BalhnerhaltungSarbeiter zu verbessern. Die Bahn-' crfialtungsä^Beiter wollen den Sonntag frei haben, sie wollen nicht wie frU’^er alle Tage fronen, sie wollen aber, daß sie für die WocEjcnttißc derart entlohnt werden, daß sie mit ihren Familien ein menschenwürdiges Leben fristen können. Anläßlich 'der passiven Resistenz 1907 wurde den BahnerhaltungL-nrbeitem ein AnfagSlohn von 3 Kr. garantiert, bei der Ueber-nahme durch Uen Staat hieß cS, daß keine Verschlechterungen Platz greifen dürfen; trotzdem die Lebensbedingungen seither bedeutend schlcichtere geworden, indem die Lebensmittel und Wohnungen vi.rl teurer gworden sind, ist der Grundlohn auf Kr. 2°80 gsunk tn und das Arbeitsverhältnis hat sich sehr zu nngunsten der Arbeiter verschlechtert. Die Versammlung brachte zum Aufdruck, daß es höchste Zeit wäre, daß die StaatS-bahndirektion ernch den Bahnerhaltungsarbeitern ihr Augenmerk zuwendeil und dieser traurigen Misere ein balbwegS günstiges Ende bereiten würde. Aus den Organisationen. Linz an der Donau. Am 6. .April fand in Linz eine Landeskonferenz «sämtlicher Ortsgruppen und Zahlstellen Ober-Österreichs statt. Zertreten waren 22 Orte durch 28 Delegierte. Die Genossen Weiser und H a t t i n g e r berichteten über die Sitzungen dev Zentralpersonalkommiffion für Diener und Unterbeamte. Genosse Geyer berichtete über die Tätigkeit des Arbeiterausschuffcs. Bei dieser Konferenz wurde unter anderem von Germssen Weiser der Vorschlag gemacht, daß sich die Ortsgruppen und Zahlstellen in Oberösterreich zu einem Direkttonsvdrband vereinigen möchten. Der Vorschlag W e i s e r s wurdit nach ausführlicher Begründung gutgeheißen und dürfte dessen Verwirklichung bevarstehen. Biickstein. Bit der am 6. April abgehaltenen Generalversammlung wuitden folgende Genossen gewählt: Ignaz Kogler'i DXmmrtit, Alois Mitsch, Stellvertreter; Lorenz Säger, Kassier, Alois Un t erstei ner, Stellvertreter; Johann Weber, Schriftführer, Rudolf S t e r e d, Stellvertreter; Jakob Dchnko und Joses Wasieek, Kontrollore; Subkassiere: Jossf Katsch für Geifern, Johann Katsch für Dorfgastein, Crisanth PreimeS für Hofgastein und Josef Froschaucr für Angertal. Alle Zuschriften sind an Ignaz Kogler, Tunnel-Wächter in Böckstein, zu adressieren. DaS Bereinslokal wurde in die Restauration der Frau Kumitz verlegt. Wie» ü. Bei den im März dieses Jahres vorge-nommenen Turnusvertrauensmännerwählen wurden durchwegs unsere Kandidaten mit großer Mehrheit gewählt, und zwar die Genoffen: Gruppe I, Perfonettzugßf ührer: Josef Chitilek mit 25 Stimmen; Gruppe II, PersonenzuaSkondukteur: Siegmund Sucht) mit 40 Stimmen; Gruppe III, VcrstärkungSlottduf* feur: Karl Buchmaher mit 20 Stimmen; Gruppe IV, GüterzugSführer: Ignaz Heger mit 27 Stimmen; Gruppe V, Güterzugskondukteur: Karl Anders mit 103 Stimmen; Gruppe VI, GepäckSkondukteur: Anton Kiement mit 26 Stimmen; zusammen 241 Stimmen; 21 leere Stimmzetel; 6 ungültige Stimmzettel. Aushilfskondukteure und Bremser sind bei uns nicht wahlberechtigt. Trotzdem wir in unserer Station die ganzen Größen des VerkehrSbundes haben, gaben es diese Leute schon längst auf, gegen uns Kandidaten aufzustellen. Einige unzufriedene Güterzugsführer haben eS wohl verflicht, im geheimen »nferen Kandidaten Genossen Heger zu stürzen und haben dem Oberkondukteur H a n d l ihre Stimmen gegeben, welcher ganze 14 Stimmen erhielt. Mit diesem Wahlresultat können wir ganz zufrieden sein; cs hat sich ergeben, daß unsere Vertrauensmänner die große Mehrheit hinter sich haben. Biickstein. Die Zahlstellenleitung bittet alle Ortsgruppen und Zahlstellen, welche ausrangierte Bibliotheksbücher oder sonstige für eine zu gründende Bibliothek geeignete Zettfchriften übrig haben, dieselben womöglich kostenfrei oder um einen kleinen Preis der Zahlstelle zu überlassen. Etwaige Sendungen sind an Genossen Ignaz Kogler in Böckstein (Salzburg), zu senden. Bozen I. Bei der am 7. d. M. ftattgefundenen Generalversammlung wurde folgender Ausschuß gewählt: August Stanzl, Obmann, Johann PrünsUr, Stellvertreter; Franz Höpfl, Schriftführer, Lino Ehr istof ole t ti. Stellvertreter; Peter Lieber, Kassier, Florian 2 a g e d e r. Stellvertreter; Franz Huber» Karl Egger, Anton Nnter-guggenberger, Ferdinand K o ck. Anton Soinm a- „Yer «kstttvayttev.*» Villa, Josef W r a u z und Alois M a r k a r t, Subkassiere; Josef S t e i r m a n n, Valentin Kaschier und Ignaz Berger. Kontrollore; Anton Mahr, Josef Plankl, Wilhelm SB i 11 r i ch, Josef Nabelek, Oswald S ch nt' i e d, Ferdinand Haller, Alois Asche r, Ferdinand Schaf-l e i t lt e r, Oswald Lederer, Johann ® t e i n b a ch; Klement Fanzo11. Josef OSmetz, Peter ViSneider, Georg H ö r m a n ir, Lorenz Soinmavilla, Gustav H e i n-r i ch, Franz Biereder und Johann tt n d e u t s ch/Ausschußmitglieder. Alle Zuschriften sind zu richten an Genossen August StaitzI, Oberkondukteur, St. Johann Nr. 108. Trauten«». In der am 7. April l. I. abgehaltenen Generalversammlung wurden folgende Funktionäre gewählt: Adalbert C i z c k, Obmann, Andreas Locke und Josef Hocke, Stellvertreter; Josef Stier and, Schriftführer, Josef KrLtkh, Stellvertreter; Wenzel Pauer, Kassier, Rudolf Scholz, Stellvertreter; Ignaz Kind ermann und Franz Saudisch, Kontrollore; Wilhelm SCiIfch und Klemens Langer, Bibliothekare; Nohel, Jüptncr, Kleiner, Leder und Kirsch, Ausschußmitglieder: Ettrich, Bitt-ntr, Sieber, Kuppauer und Rinn, Ersatzmänner. Zuschriften in Vcreinsmtgclcgcnheite« sind an den Obmann Genossen Adalbert Cizek, Trautenau, Stein-bruchga sse Nr. 14, solche in Geldangelegenheiten an den Kassier Genossen Wenzel Pauer, Trautenau, K r i b- I i tz e r g a sse N r. 2 0, zu richten. Die Monatsversammlungen werden vom 1. Mai l. I. an im neuen Vereinslokal, im Gasthaus des Herrn Jlchmann, Neugasse, wie msher jeden ersten Montag im Monat abgehalten. WeiSkirchlitz. Es diene den Genossen, welche Mitglieder der Sterbekasse OberleutenSdorf sind, zur Kenntnis, datz die Beiträge nicht mehr nach dem Sterbefall, sondern nach dem Beschluß der Generalversammlung jeden Monat mit dem Monatsbeitrag zu leisten sind, und zwar 10 H. per Person und Monat, welche ab 1. März 1913 nachgezahlt werden müssen. Polikka. Die Zahlstelle hielt am 5. April eine gut besuchte Versammlung ab, wo Genosse M o u k a aus Brünn über „Die Forderungen der österreichischen Eisenbahner" referierte. Sämtliche Zuschriften sind an Franz Gellner, Kondukteur in Policka, zu adressieren. Ischl. Bei der am 5. April abgehaltenen Monatsversammlung besprach Genosse L o i d l die Tätigkeit des Direktionsausschusses. Biihmisch-Tritbau. Am 30. März fand die gut besuchte Generalversammlung statt. Gewählt wurden folgende Genossen: Eduard Ohrlich, Obmann, Ladislaus Styrskh, Stellvertreter; Richard D r y s ch l und Johann <3 ch nt i d, Kassiere; Franz Sotka und August Bahnik, Schriftführer; Johann Richter und Josef Klael, Revisoren; Vinzenz Hampl und Karl tzolbik, Bibliothekare. Sämtliche Zuschriften sind an Leonhard Ohrlich, Ob e rk o n d u k t eu r i n B öh in i s ch - T r ti b a u, zu senden. Triest II. Bei der am 17. März d. I. abgehaltenen Generalversammlung wurden folgende Genossen gewählt: Franz Podar, Obmann, Karl Weber und Josef Bahö, Stellvertreter; Anton Vaidie, Kassier, Vinzenz Vetrich und Konrad Toplak, Stellvertreter; Jakob Sadel,°Schriftführer, Sklenar, Stellvertreter; Karl Gupf, Bibliothekar, Pantner, Stellvertreter; Franz Schnabl und Franz II tt i tz 11), Revisoren; Zink, Tfchofenig, Cec, Kreuzer, K l o k o c o v n i k, Hladnik und R u p n i k, Ausschußmitglieder. Alle Zuschriften sind an Genossen Franz Pod a r, Y i a Aldo M a n u-z i o Nr. 4, 2. Stock, Geldangegelenheiten an Genossen Anton VaidiS, Via Edmondo do Amicig Nr. 6, Stiege 4, zu richten. EL diene den Genossen zur Kenntnis, daß daö PereiitS-lokal im Gasthaus »Internationa l", Via R i n a 1 d o C a r 1 i N r. 10, ist. BibliotheksauSgabe findet jeden Mittwoch von 7 bis 8 Uhr abends statt. Gloggnitz. Die geehrten Mitglieder werden ersucht, ihre Mitgliedsbücher sowie Jnterimskarien behufs Kontrolle beim Kassier Julius R a m s e r abzugeben und etwaige Rückstände zu begleichen. Oberleutensdorf. In der am 6. April stattgefundenen Generalversammlung wurden folgende Genossen in den Ausschuß gewählt: Franz Knaf, Obmann, Josef Bohmann, Stellvertreter; Josef S p r i n g l, Schriftführer, Franz Wi11-n e r, Stellvertreter; Heinrich H e r g e t. Kassier, Josef M a l f, Stellvertreter; Klinger, Wotieka, Sandora und Sindelar, AuSschußmitglieder. Ab 1. Mai werden die Beiträge unserer lokalen Sterbe-kasse (per Mitglied 10 H.) mit dem Mitgliedsbeitrag beim Kassier alle Monat gezahlt. Die 40 H. bei jedem Sterbefall bleiben jetzt weg. Innsbruck. (Ortsgruppe I.) In der am 10. d. M. abgehaltenen Generalversammlung wurden nachstehende Genossen in den Ausschuß gewählt: Wilhelm Scheibein, Obmann; Gustav Freitag, Kassier; Alois Eng l, Bibliothekar; Michael Viertlet, Johann Dalagiovani, Konrad Dietrich, Josef A u ß e r h o f e r, Ludwig G u e nt, Ferdinand Kindlmann und Heinrich Weber, Ausschußmit» gliedcr. Die Vertrauensmänner der Kategorien haben im Ausschuß Sitz und Stimme. Die Ortsgruppe verfügt über eine reichhaltige Bibliothek und ist jeden Mittwoch von 147 bis 8 Uhr abends gegen Vorweis des Mitgliedsbuches Bücherausgabe. Alle Zuschriften sind an den Obmann Genossen Wilhelm Scheibe in, Innsbruck, Fabrik gaffe 1, in Geldangelegenheiten, Beitrittsanmeldungen, Adreßangelegen-heiten an Genossen Gustav Freitag. Gabelsberger-strafte 25, 1. Stock, oder an Genossen Michael Viertle r, A nt r a s e r st r a ß e 2 0, 2. Stock, Innsbruck, zu richten. Herzogenburg. Bei der am 6. April stattgefundenen Generalversammlung wurden folgende Genoffen gewählt: Andreas M o n f ch c i n, Zahlstellenleiter, KlauS, Stellvertreter; To der, Kassier, B r a u n st ä t t e r, Stellvertreter; Haas und Möllmann, Kontrollore; Menrath, Bibliothekar. Prerau. (S i g n a I m e i st c r Mährens.) Sonntag den 6. April fand eine Zusammenkunft der organisierten Signalmeister Mährens tut Vereinslokal in Prerau, Hotel „Austria" statt. ES waren 25 Signalmeister anwesend, und zwar der 1. k. Staatsbahnen, der St. E. G. und Nordbahn. Bei derselben wurde beschlossen, die Zusammenkünfte von Brünn nach Prerau zu verlegen, da die Verbindung dorthin eine bessere ist»' und zwar findet jeden ersten Sonntag im Monat eine solche Zusammenkunft im Hotel „Austria" von 1 Uhr mittags bis 4 Uhr nachmittags statt, an der alle dienstfreien Signalmeister mit Rücksicht auf die sehr bewegte Zeit sich beteiligen müssen. Als Obmann dieser Vereinigung wurde Herr Teuf er t, (Signalmeister in Prerau, gewählt, an den alle Schreiben zu richten sind. Bei der nächsten am. 4. Mai stattfindenden Zusammenkunft wird über den Erfolg der Abordnung der Signalmeister beim Eisenbahnmimsteriutn betreffs der Minimalforderung Bericht erstattet. Die Vertrauensmänner. Auperschi». Bei dür am 6. April 1913 abgehaltenen Generalversammlung wurden folgende Genossen zu Funktionären gewählt: Josef T e u schel, Obmann; Rudvlf Mauer«. m a n it, Kassier; Franz Rudolf, Schriftführer; Josef W a n-k o v S k y und Franz N owak, Revisoren; Franz Her man n, Franz G ö b l, Jaroslav Z e in a n n und Franz Moravetz, Ausschutzmitglieder. Alle Zuschriften sind an Josef Teuf chel, Welboth N r. 3 0, in Geldangelegenheiten an Rudolf Mauerman n, Hertine Nr. 5 3, zu richten. Die nächste Monatsversammlung findet am 7. Juni um 8 Uhr abends in Bilathal statt. Bregenz. Bei der ant 5. April 1913 im Gasthaus „zum Stern" stattgefundenen Generalversammlung wurden nachstehende Genossen in den Vorstand gewählt: Karl Radl, 06=' mann, Johann Maier, Stellvertreter; Alois Seeber, Schriftführer, .Karl Sitte, Stellvertreter; Anton H a i n z l, Kassier, Georg Ried rieft, Stellvertreter; Adalbert Netzer und Josef S ch n e i d er , Revisoren; Franz SB i e s e r, Wastl Wagner und Josef D o b l a n d e r, Bibliothekare; Emil Ohneberg, Josef S p r a t l e r, Balthasar Stein bergex und Anton Gorbach, Subkassiere; Josef Ga pp und Joses Bafchenegger, Beisitzer. Alle Zuschriften sind an den Obmann Karl Radl, Lokomotivführer, O u e l l e n st r a ß e 43, zu senden. Bruck au der Mur. Bei der am 0. April abgehaltenen Generalversammlung wurden folgende Genossen gewählt: Franz Koller, Obmann, Josef Grübet: und Franz B a ch, Stellvertreter; Anton To bl er, Kassier, Johann Walliter und Franz Maiden, Stellvertreter; Johann Fries er, Schriftführer, Florian L e it h a r d und Johann F u ch ^Stellvertreter; Ma$ Sä kl, Johann P I a t n c r und Franz S t o ck-rcitcr, Kontrollore; Josef T r a v n i t sch e k, Leonhard Mörth, Alexander Jelltnck, Johann Scitncr, Heinrich O r t it c r, Franz SB o h I nt u t, August Hertnan it und Stephan S ch nt o l l, Ausschußmitglieder. Genosse Weigl brachte ein sehr beifällig aufgenommenes Referat über die „Leistung der Organisation und die Gegner der Gewerkschaft". Briiun I. (St. E. G.) Am 9. Februar fand die Generalversammlung statt. Gewählt wurden folgende Genossen: Josef Janoschek, Obmann, Franz Mouka. Stellvertreter; Leopold Z a p l e t a l, Kassier, Karl K a nt n i tz, Stellvertreter; Friedrich Tagwerker, Schriftführer, Franz Tomischka, Stellvertreter; Hubert M l e n c f., Bibliothekar, Mamert X a u 5, Stellvertreter; Florian Kant ui tz und Adolf Sikora, Revisoren; Josef ZiSka, Beisitzer; Alexander Schlesinger. Karl König, Franz S e d l a e e k, Rudolf K a t z o r, Josef Hrubh, Julius SÜankot, Karl Ernst, Karl Ontl, Franz U l m a it it, Johann For st, Joses Pfeffer, Ferdinand Z o-p l o u d t l und Franz S a t i it S t h, Vertrauensmänner. _ — Zuschriften sind an I of e f I an o f ch ek, B r ü n n, D a r n i ch-gasse Nr. 25A, zu adressieren. » Bodenbach. Bei der am 9. Februar d. I. stattgefundenen Generalversammlung wurden als Obmann Genosse Rudolf Schiller und ctlS Kassier Genosse I. Herma wiedergewäftli. Als AuSschußmitglieder wurden folgende Genossen gewählt: G ä r t h, S t i e b a l, Sch n e i d e r, Nicht c r, SteIzi g, Z e r h a u, H i ck s ch, Schab e, Walte r, B a r t int, Faka n, Keßler, "Fiedler, Bürger nt e i st e r, Preise 1, Weber, Moritz, Tampe, Deutsch m a n n, EschIe r, Ringel, T f ch a p e k und F ranz e. Die lokale Sterbekasse blecht unverändert. Zuschriften, an den Obmann Rudolf Schiller, Theodor K ö r n e. r-it ratze 627, an den Kassier Johann H e r nt tt, Bismarck-strafe 538. Salzburg II. In der am 15. Februar stattgefundenen Generalversammlung, welche sehr gut besucht war, wurden folgende Genoffen gewählt: Kirchschläger, Obmann, Ritz, Stellvertreter; Surre r, Kassier, Hulier, Stellvertreter; Schock, Schriftführer, Schwarz, Stellvertreter; Sollerede r und Stifter Kolporteure; B u ch m a i e r und W i cki a, Kontrolle; Sperl, Ausschußmitglied. — Zuschriften sind zu richten an Genossen Robert Kirchschläger, Salzburg, E l i s a b e t h st r a ß e Nr. 49. 4 Verlangen Sie usioi' uvWrsr f^^gku'8- u. Somnibr-5[Wr’1" Neuheiten für Kleider und Blusen! Cr6pe de Chine, |f l Eollenne, Volle, Foulard, Messaline, Mousselinc, Eäl H pRÜE s 110 cm breit, von Kr. 1.20 an per Meter, in schwarz, 8? weis«, einfarbig und bunt, sowie gestickte Blusen PGkl 1 und Roben in Batist, Wolle, Leinen und Seide. $ Epp^s Wir Verkaufen nur garantiert solide Seiden-ßtoife direkt an Private franko und schon ver-——• «u zollt in die Wohnung.) Doppeltes Briefporto.) Schwelzer&Co.,LuzernB28w) 1 Seidenstoff-Export — Königl. Hoflief. Benisch 1 Kilo neue, graue, geWillcnr. K.2—, Belfere K 2'40, halbtoeiue IC sozialen allen den Bediensteten, die in der Zeit vom 1. Jänner 1909 bis 1. Juli 1910 angestellt wurden, die Vorrückung ver- Nr. 12 Wim, Sonntag „Der Mfettvay«er.' M. April 1913', Sette 13 tücksichtigt sind, nicht aber die Zinsen der Staatsschulden, die für Nüstungszwccke ausgenommen würben und die zweifellos mit zu den Militärlasten gehören. Es sind bas sehr beträchtliche summen. Doch sind das nur die direkten Ausgaben, während in Wirklichkeit, was der Herr Gcheimrat ganz auher acht läßt, die Bevölkerung dieser Staaten noch sehr bedeutende Summen aufbringt, um ihre Söhne und Brüder in den Kasernen nicht darben zu lassen. ES ist ja bekannt, datz selbst Arbeiterfamilien von ihrem kargen Lohn Zuschüsse an ihre im Waffenrock steckenden Mitglieder leisten. ES handelt sich da jährlich um Hunderte von Millionen Mark in jedem Land. Verdienstlich ist, datz der Verfasser die Aufgabe übernommen hat, die Zahlen für die letzten drei Jahrzehnte zusammenzustellen. Das ist insofern eine Leistung, als die Rechnungsweise in den Etats in diesem Zeitraum in allen Staaten oft geändert wurde und es nicht leicht ist, sich in den Positionen zurcchtzufinden. Die Resultate sind: Es verausgabten für Heer und Flotte zusammen die sechs Staaten in Milliarden Mark in den'Zeiträumen: 1881/1890 1891/1099 1901/1010 1681/1910 Deutschland . . . . 6 7 9 4 14 0 30 2 England.............. 7-0 99 200 370 Frankreich .... 9-9 10'2 121 32 2 Oesterreich-Ungarn. 3 2 3 9 5'4 12 6 Italien............... 39 39 4'5 123 Rußland ..... 6-6 9'6 201 86 3 Diese Zahlen bestätigen das lawinenartige Anschwellen der Last. In den Achtzigerjahren verausgabten die sechs Staaten 87 3 Milliarden, in den Neunzigerjahren 46'9 Milliarden, im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts 160*6 Milliarden. Man beachte diesen letzten gewaltigen Sprung. Mehr als verdoppelt ist die Summe, die der Moloch verschlingt. Nun hat freilich der Reichtum der Völker zugenom-men, wenn man die Anhäufung von Kapital in Händen der herrschenden Klaffe berücksichtigt, aber die Lasten trägt überall die arbeitende Masse, und von einer Verdoppelung des Einkommens der Massen seit den Achtzigerjahren kann nicht die Rede sein. Literatur. Die Kaserne. Ein Roman aus dem Leben unter den Fahnen von Johann Ferch, Anzengruber-Verlag, Brüder Su- i i tz k y, Wien-Leipzig. Wenn man das vorliegende Buch lediglich unter dem Gesichtswinkel der Tendenzschrift beurteilt, so wird man dem Verfasser, der sich auf 288 Seiten redlich Mühe gibt, dem Militarismus seine Sünden vorzuhalten, aus vollstem Herzen und aus bester Ucberzeugung beipflichten müssen. Aber das alles hätte sicherlich in einigen Zeitungsartikeln viel besser und wirksamer gesagt werden können. Denn gerade dadurch, daß der Roman jeder künstlerischen Gestaltung entbehrt, verfehlt er seinen eigentlichen Zweck, ein wirksames Konterfei aller Laster des Kasernenlebens zu zeigen. Datz der Roman an vielen Stellen den Sinn für eine künstlerische Ausdrucksform und das gute deutsche Sprachgefühl geradezu beleidigt, beweisen Wendungen, wie: «Das Flüstern, das über die wund-gekutztcn Lippen floh, drang wie das Brausen (!) eine® fernen Wasserfalle® zu ihm"; wohl hinreichend. Oder was soll man zu dem Galimathias sagen: „Wenn die Boote über den See hinausglitten, die Wellen peitschend (!) (die Boote natürlich), daß auf den Silberkämmen die Empörung ruhte (eine Empörung, die auf Silberkämmen ruht!) über die lustigen spottenden Menschenkinder, die sie dahintragen mutzten, unter dem Silberzirpen der Mandolinen." Und Bilder wie diese®: „Das lichte Hauskleid floß um die kleine neckische Gestalt, die vereint mit dem reichen, blonden Haar, da® zu hoher Frisur gesteckt war, eine Geisha in der Küche sehen Uetz", sind einfach platte Geschmacklosigkeiten. Hoffen wir also, daß Ferch, wenn er wieder ein soziales Problem künstlerisch zu verwerten hat, die Feile besser handhabt, als er es in seinem vorliegenden Werke getan hat. z. l. Eingesendet. (Für diese Rubrik übernimmt.!) te Redaktion keine Verantwortung.) Gut, billig und zufrieden wird man von der Firma t9ofef Blahut in Deschenitz, Böhmerwald, dem bestrenommierten Versandhaus für Bettfedern und fertige Betten bedient. Zahlreiche Anerkennungsschreiben, welche unaufgefordert der Firma Josef Blahut zugingen, liefern ein beredtes Zeugnis hiefür. Jeder, der B e t t f e d e r n, Daunen, fertige Betten, T u ch e n t e, K o p f-Polster ic. w. wirklich billig von einer streng reellen Firma beziehen will, wende sich einzig und allein an das rühmlichst bekannte Bettfedern Haus Josef Blahut in Desche-nitz. Preisliste gratis und franko. Mitteilungen der Zentrale. Vcrwaltungskomiteesitzung am 16. April 1913. — Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes für das Jahr 1912 und Beratung der vom Administrator gemachten ErsparungSvorschläge.—Erledigung des vorliegenden Ein-laufes. — Errichtung neuer Zahlstellen. ______________ Ausweis des Vereines „Menbahnerheim". An Spenden für bas „Eisenbahnerheim" sind bei uns aus folgenden Orten in der Zeit vom 10. April Bis 20. April l. I. oingelaufen: Wolkersborf, dritte Rate, 20 Kr., Mistek, »Weite Rate, 20 Kr., Lud. Mischon, Görz, 10 Kr., Meidling, vm »Kränzchen, 50 Kr., Billach 1, zweite Rate, 20 Kr. Versammlungsanzeigen. In nachstehenden Orten finden Versammlungen statt: Hannsdorf. Am 20. April um 2 Uhr nachmittag« Generalversammlung in Geppersdorf. Floridsdorf II. Am 22. April um 7 Uhr abends im Arbeiterheim in Floridsdorf. Weitzkirchlitz. Am 27. April um 8 Uhr nachmitags im Gasthaus „zum Wilhelmsthal." Gaisbach-Wartbera. Am 27. April um 144 Uhr nachmittag® in Richter® Gasthaus in Zartlesdorf. Mistek. Am 1. Mai um S Uhr nachmittags im Hotel Deutscher Maifestseier. Dt. Valentin. Am 1. Mai lim 2 Uhr nachmittag® im Vereins lokal. Wien Oesterreichische Rordwestbahn. Am 2. Mai um Yt 8 Uhr abends in Schneiders Restauration, XX, Rauscher-strotze 5, Generalversammlung. Stratzwalchen. Am 4. Mai um 3 Uhr nachmittag® in FeldbacherS Gasthaus in Neumarkt. Nosenbach. Am 4. Mai um yt\ Uhr nachmittag® bei Matschnig Unterhaltungsabend. Stils. Am 4. Mai um 8 Uhr abend® im Taft Francois. Linz o. d. Donau. Am 4. Mai um 1 Uhr nachmittags in der Bahnhofrestauration in Pitzling Konferenz der Bahnarbeiter. Deutsch-Wagram. Am 27. April um Uhr nachmittag® in Boceks Restauration. Sprechsaal. Achtung, Vertrauensmänner der BahnerhaltungSarbeiter der Wiener Sektionen! Donnerstag den 24. April 1913 in Kostrons Gasthaus, XV, Löhrgasse 13, um 348 Uhr abends Vollversammlung der Vertrauensmänner. Da wichtige Berichte zu erstatten und weitgehende Beschlüsse zu fassen sind, ist vollzählige® Erscheinen aller Vertrauensmänner notwendig. Offene Anstagen. An die löbliche Bandirektion der k. k. ” ft Wi privilegierten Südbahngesellschafl ' Die Wächter der Sektion Mürzzuschlag haben im Jahre 1911 ein Gesuch überreicht, in welchem um die Entfernung der Aborte aus den Küchen, in denen sie sich in manchen Wächterhäusern befinden, verlangen, was die Gesundheit der in diesen Wächterhäusern Wohnenden gefährdet. Bis heute wurde dieser Uebelstand nicht behoben, und erwarten die Betroffenen daher die eheste Behebung desselben. Die Betroffenen. An die k. f. Staatsbahndirektion in Billach! In der Station Sachsenfeld werden die Arbeiter durch das Vorgehen des Stationsmeisters Franz K u n S t ö an der Ausnützung des dienstfreien Tages geschmälert. Auf Anordnung des Herrn Kunbiö müssen die untergeordneten Arbeiter an jenen Tagen, an welchen sie laut Turnus und Arbeitsordnung dienstfrei wären, in der Station erscheinen und sich dort von 10 bis 11 Uhr vormittag® aufhalten. Warum wird nicht wie in anderen Stationen der Arbeiter schon am vorhergehenden Abend des dienstfreien Tages verständigt, datz er dienstfrei hat und dadurch in der Lage wäre, den dienstfreien Tag vollständig auSnützen zu können. Um gütige Abhilfe wird gebeten. An die k. k. Nordbahndirektion in Wie»! Die Strecken-, Zugsmelde- und Ablüsewächter der Strecken Bielitz-Ernsdorf und Bielitz-Zywiec haben im September 1912 ein gestempeltes Gesuch um Diensterleichterung an die k. k. Bahnerhaltungssektion Vielitz eiugebracht. Da bis heute weder eine Erledigung des Ansuchens noch eine Erleichterung im Wüchterdienst gekommen ist, so bitten die Gesuchsteller um eine freundliche Auskunft über den Verbleib ihre® Ansuchens. ______________ An die k. k. Staatsbahndirektion in Pilsen! Die Oberbauarbeiter im Bahnmeisterbezirk Eisenstein bitten um Errichtung einer Unterkunftshütte, um bei Regen» Wetter oder kalten Wintertagen eine Unterkunft während der Mittagspause zu finden. Gleichzeitig erlauben sich die Obgenannten um eine Teuerungszulage höflichst anzusuchen, da durch die Ausgestaltung der Stadt Eisenstein zum Luftkurort die Lebensmittel- und Mietzinsvreise derart steigen, daß der Oberbauarbeiter mit seinem niederen Lohn sich und seine Familie nicht mehr ernähren kann. ____________________________ Briefkasten der Redaktion. Franz S. Wenn die uns eingesendeten Daten richtig sind, haben Sie Anspruch auf einen Härtenausgleich und rücken in die 1700 Kronen-Kategorie am 1. Juli 1913 vor; in die 1800 Kronen-Kategorie am 1. Juli 1916. — Ignaz Henninger in Urfahr und Karl Brander in Selzthal. Danksagungen werden nicht veröffentlicht. — E H. in Sch. Wenden Sie sich an den „Verband der Krankenkassen Oesterreich®", Wien VI, Königseagasse 10. — Waidhofen a. d. 8666. Zur Veröffentlichung nicht geeignet. — Tannwald. Bereits im Brieflasten in Nummer 10 beantwortet. — F. H. Sie rücken in die Gehaltstufe von 1100 Kr. am 1. Jänner 1914 vor. — B. St. 43. Sie sind den Bestimmungen entsprechend vorgerückt, v^ -..L /XI S vni'Ptohör (rftriftTtfTirf längert worden ist Für den Inhalt der In-eornte übernimmt die Redaktion und Mdmlnl-etratlon keine wie Immer geartete Ver-o • antworteng. 0 Flr den Inhalt der Iw ■erato übernimmt die I Redaktion and Administration keine wie immer geartete Ver- o e antwortung. e e [ T MM# Würfel a 5 h (fertige Bindeeppe) sind die besten! Beate böhmische Bezagcgcellel Billige Bettfedern! 1 kg ovone, nute, „cchlissenc 2 L, bef j ett ü K 40; J, i: i »in I) n (1>hi ei f; e t! K 80; locifiedK; luelhc, flaumige 6 IC 10; 1 kg hoch seine, schneeweis,«, geschlissene 6 K 40, 8 Je; 1 kg Daunen (Rtcium), graue «K. I K: toctfic, leine 10 K; ollers-insier Brnstflaum 1L K. Bel Abnahme tum 6 kg franko. Fertig gefüllte Betten «ne bWflbigem rofeu. Hauen, meisten ober gelbenSlanltng, iSfuchcitt, 180cm lang, Nrla 120 cm breit, mitsamt 2 Kopfkissen, i-dk» 80 cm lang,zirfa noeni breit, gefüllt mit neuen, grauen, (ebt honet basten, flaumigen ‘■äcrtfebmi 10 K; Halbdaiine» 20 IC; Tannen 24 IC; «Inietue Tuchcntc 10-K, 12 11, 14 K, lli K; Nopfklsie» 8 IC, 3 K 60, 4 IC; Tuchenten, 200 cm lang, 140 cm breit, 13 IC, it 1C 10, 17 K 80, 21 IC. Kopfkissen, DO cm lang, 70 cm breit, 4 K 80, 5 IC 20, 5 K 70; Untertncheirtc aus starkem, gestreiften Gradl, 180 cm lang, 110 cm breit, 12 IC 80, 14 IC 80. Versa»'» gegen Nachnahme non 12 IC an ftanlo. Umtausch gestaltet, für 3iichtpa[jenbc4 Geld retour. 2» S. Benisch in Deachenitz KTr. 158, Böhmen. ■.... Nelchlllnftriertc Preisliste gratis und franko, — GefchNftsübernahme. Erlaube mir bieinit, den verehrten Staats- und Südbahbediensteien BcfaimlÄugeEen, baf) ich am I. April b. I. den Gasthof „zur Rosen" von Herrn Frau» Knmschier käuflich erworben habe. •- Ich werbe stet» bestrebt sein, allen meinen werten Gästen bureh vorzügliche Getränke und Küche sowie, ansmerksame Bedienung entgegenzukomtuen. _ ■ Um zahlreichen Besuch Bittet ergebenst Heinrich Romen. IBM»® Bettsebern 2'80, weihe ,, > —Icte, sehnee-toeih K 8*—, Daunen, grau IC C—, T— und 8*—Daunen, weih K10'—, Brustflaum K12'—, Naiserslaum K 14'-, von 6 Kilo an franko. Fertige Betten auS blihtfädlgem roten, Binnen, gelben ober weihen Nanking, I Tuchent zirka 180/120 cm grofi, amt 2 Kovlpolfter, diese zirka 60/00 c,m groll, genügend gefüllt mit neuen, nranen, dauerhaften Federn, K16'—, Halvdauiieii K £0'—, Dannen K 24 -, Tuchent allein K12'-, 14'- und 16'—, Kopfvolster allein K 8- , S'BO, fester K 4'-, Tuchent, zirka 180/140cm, IC 15'-. 18-- und £0'-, Kovipolster, zirka 9070cm. IC 4'50,und 5'50, Unterbett, zirka 780/110 cm, K 13'—, 16'— und 18'—, Kinderbetten, Bettüberzüge, Leintücher, Matratze», Steppdecken, Flanellbecken u. f. w. Billigst, versendet per Nachnahme. Berpacknng gratis, von K 10'— an franko Josef Blahut, Deschenitz Nr: 109 <“KT NichtvassendcS umgetauscht oder Geld retour. Verlangen Sie die ausführliche illustrierte Preisliste gratis und franko. ° »eli» Beck l ate; I ; k. u. k. Hoflieferanten 2 ß§ ® Wim 08, HBrschengasse 25 ® W Fabrik für alle Rrten Eisenbahnuniformen. ® W Happen und sonstige RusrUstungssortsn ® Preiskurante gratis und franko ü ™ Tuchfabrik: Humpolec (Böhmen) ® IRÜ9IHHBIIBHB11H m BB Siettfeäern ________________________ um i Staunen_ 1 Kilo graue goachlisBene K 2-—, heuere K 2'40, halbwolne prima ffl K 2'80, welsie K 4 —. prima dannenweiche K 6'—. hoohprlma IC 7 —, « 8-- und 9 80. Daunen, graue K 6 -. 7 —. weltie prima K10'—, Bruit- ™ flaum K 12-— von B Ktlo an franko. Fertig gefüllte Betten | ans dlchtflldigem roten, blauen, gelben oder woieecn Inlett H (Nanking), 1 Tuohent ca. 180 cm lang, 120 cm breit, »amt 2 Kopf- SB polstern, jeder ca. 80 cm lang, 80 cm breit, genügend gefüllt mit neuen grauen, flaumigen nnd dauerhaften Beftfedern K 18'—, Halb- " daunen K 20'—, Daunonfedern K 24-—. Einzelne Tuohente st 10'—, 12 —, 14 — 18 —. Einzelne Kopfpoleter K 8 —, B'BO, 4 —. Tuohente .......* K 18'—, 16'—, 18 —, 20-—. Kopfpoleter 90X70 cm — .. i . . lte aue beetem Bettgradl _ _____________________________ versendet von K 10-— an franko gegen Nachnahme oder Vorauszahlung 200X140 em grose K 18—, 16 -, 18'-. 20'-groes K 4'9), 6 -, 6-BO. Uniertuohente 180X116 cm ftrosa K. 1Ü — und L 15'— vei franko gegen Nachnahme oder V Mas Berger ln Deschenitz «r.'/M Böhmerwold Kein Risiko, da Umteuioh erlaubt oder Beld rtlckerstattet wird. Reichhaltige illustrierte Preisliste aller Bettwaren gratis. flöhe« Atter erreichen 'itur jene Menschen, die jedes Leiden im Äeime ersticken; besonders bei Atemnot, BrustbeNemmung, Schulterstechen lind Brustschmerzen soll man immer gleich,Kellers lösendes. schmerzlinderndes Pflanzen-Effenzen-Fluid Fluid benützen. Es sollte für alle Fälle i v, v------ rheumatisch ets als verli m. d. M. immer im sein. Bei gichtischen^ rheumatischen und neuralgischen Schmerzen hat es sich stets als verläßlicher Helfer erwiesen. 12 Flaschen für 5 Kronen sendet franko Apotheker E. B. g_ett er, Stubica, Elsaplatz Nr. 191 (Kroatien), bei dem man auch die echten altbewährten Fellers abführender Rhabarberpillen m. d. M. „Elsa-Pillen" 6 Schachteln füi 4 Kronen franko bestellen sollte, um bei Stuhlbeschwerden, Magenkrämpfen rc. dieses milde unschädliche Mittel bei der Hand zu haben. Beides können wir unseren Lesern wärmsten« empfehlen. w-------- inventnrsveM! Beate Gelegenheit für Brautpaare u, Möbelkäufer, Fünfhauser Möbelniederlage M. Eisenhammer fljgO Wien XV, Mariahilferstrasse (neben der Löwendrogerie). Solitierte Zimmereinrichtungen hon 140 Br. nufteltH; Ü-Keneinrichtnngen Bon 40 Hr. aufwärts; moderne Rüchen, weiß, Von r “ " “,J ' *" ÜHO Re. von O Rt. Kleiner Pu (fit 90 . Briefliche Bestellungen streng reell wie 6et Persönlicher Auswahl. Zufuhr in all- Bezirke und Bahnhöfe frei. irttau auf meine ffitma, belnlederlege und meine für Provinz gratis. Große» Möbelalbum eller in Briefmarken franko. rvavnung! richtigen Kefchäft, wenn Eie nebige Schutzmarke, Firma und Kamen auf gelben Schildern vor dem öefd&äftZ-lokal sehen. Geehrter Herr I Teile mit, daß ich Ihnen für die Möbelfendung meine vollkommenst, tsrledenheit und Anerkennung aurfpreche, ich war sehr überrascht; wer», mich Bern: itn dafür, Sic weiter zu «kommandieren. Hochachtungsvoll Mürzzuschlag. M. Ruschak. Für den BALKAN bebtimrat gewesene 60.000 Meter feinste Batlst-Oxforde ■ B ■ B ■ ■ wurden des Krieges wegen zurückgehalten und werden 40 Proz. 60 h put Meiet aUuerkduft. Diese hochelegante, unverwüstliche Webe, weiss mit hochaparten, zarten blauen Kannelstreifchen-Mustern, eignet sich vorzüglich für Herrenhemden, Blusen, Bettzeug und Leibwäsche aller Art etc. Probestücke zu 30 Meter er Nachnahme zur Ansicht; wenn nicht passend, "ücknahme. Solidität verbürgt 46jähr. Firmaweltruf. S Mechanische Weberei u. lelnenfnbriK Jos. Kraus. Hachod VII. Prachtvolles Musterbuch jeder Art feiner Leinenwaren für Haushalt und Brautausstattungen kostenlos. GEFÜLLTE BETTEN sJtiloi neue geschliffene K 9-eo Bellen II13--.weiße daunenweichegefchliffene li 18'—, K 24* Idmeeroelße bauneit» weichegelchlijf.Kso- ,K s«—,Kti*—. lau» rotem Bettinlett, gefüllt, 1 Ducheni ober l Unterbett ----------------- ISO cm lang, 110 cm K 15*— unbK 18* » Meter lang, breit K 10 —, K lg -, tv io — uno ti 18* -. * Meter lang, 110 cm breit k IS —. K 15*-, K 18*-, K IV—, I ftoeftilUn 80 cm lang, 68 cm Breil K 8*—, K 3 60. itnb K 4*—. 90 cm lang, 70 cm breit K *-60 itub " ■*■“ .................~|g‘-' ' - ---------------------- --------- • K 6 liO. Knjertin i > —, ü ö ou. uno i\ 4 —. wo cm lang, ra cm ereil „ . .....------ -•■--•'t’ntiiin auch nach lebet beliebig Maßangabe S-teiliae Haar-Matranen auf i Bett A K tiT , bessere K 83*— iierlanb Itanlo ver Nachnahme von K 10*- aufwärts, Umtausch und Rücknahme gegen Ponovcrgütung etilotltL Bciicdikt Carl,sel. Lobes Sir. 170 bei Pilsen, Böhmce. Eisenbahner-Versichcrungs-, Spar- und Vorschußinstitut „Flugrad" (reg. Genosfrnfchqfi mit beschr. Haftung) in Wien IV, Meine Neugasse 8. Einladung zu der Dienstag den 6. Mai 1913 um 8 Uhr abends in der Restauration SeS Herrn Rezek» Wien V, Grohgalse 8 (Wittingauer Bierhalle), stattfindenden Tagesordnung: 1. Verlesung des Prolokolls über die letzte Generalversammlung. 2. Bericht des Vorstandes über das abgelaufcne Geschäftsjahr und Vorlage der Bilanz per 1912. 3. Bericht des Aussichtsrates. 4. Festsetzung des Zinsfußes per 1918. 5. Wahl des Slusstchtrrates. 6. Anträge und Anfragen. Wie», am 15. April 1913. Josef Griilt, Obmann. Lesen Sie dies sofort! Die ersten Anzeichen schwerer Erkrankungen sind Schmerzen nnä Beschwerden in den Muskeln und Nerven. Die Natur hat den Menschen mit feinen Nerven ansgestattot, damit er befähigt ist, zu denken, zn empfinden und zu gemessen. Die Natur hat aber nicht gewollt, dass die Nerven dem Menschen Schmerzen bereiten sollen. Jeder Schmerz, jede Unpässlichkeit ist das sicherste Anzeichen für drohende Gefahr. Nicht etwa, dass gleich jede Krankheit tödlich wirken müsste, aber jede Krankheit kann durch Vernachlässigung zu dauerndem schweren Leiden oder qualvollem Tode führen. Eine der grössten Entdeckungen, die in letzter Zeit gemacht wurden, besteht in einer ganz einfachen Methode zur Kräftigung der Nerven und Anffrischnng des Blutes, die den Körner widerstandsfähig gegen jede Schwäche macht. Eine Methode, die ganz einfach anznwenden ist. Es wird keine Medizin, keine Salbe, keine Einreibung, ■' ■* mnastik gebraucht, sondern es „elauschte Sache. Aerzte und Pro- ___________________________ geäussert und verwenden diese Methode schon zum Wohle der Menschheit. Ich bin der Meinung, dass diese Methode eine grosse Bedeutung für die Menschheit hat. Lesen Sie eine der vielen Anerkennungen, welche täglich bei dem Erfinder cingehen. Sehr geehrter Herr! Ich kann es nicht übers Herz bringen, die freudige Mitteilung zu unterlassen, welche, wie ich glaube, auch Sie angenehm berühren wird. Wie ich schon In meinem ersten Schreiben erwähnte, waren von den Aerzten meine Tage bereits gezählt. Ich litt an Blutspucken, schrecklicher Nervosität, Neurasthenie und schlechter Verdauung der Speisen und da sah ich 0 n, dass cs mit mir zu Ende gehen xVerde. Ich ging zu mehreren Aerzten, um mein Leben zu rotten, aber umsonst. Als ich in den Zeitungen Berichte las, wie gut Ihre Methode auf den menschlichen Organismus wirkt, wendete ich mich an Sie mit der Bitte, dass Sie mir nähere Mitteilungen zugehen lassen möchten. Ich befolgte Ihre Anweisungen mit gutem Erfolg und werde diese weiter forteefczen. Schon nach einigen Tagen hörte ich auf, Blut zu spucken, konnte essen und fühlte mich jeden Tag besser. Ich bodanro nur, dass ich mich nicht vorher photographieren Hess, wie ich damals aussah, als meine Tage bereits gezählt waren, und wie ich heute anseehc. Ich empfehle mich Ihnen bestens und wünsche, dass Sie dieses Schreiben mit meinem vollen Namen zur Veröffentlichung bringen. /Hochachtungsvoll Prior Dragloevlo, Diese Zeilen sind dem Erfinder von diesem angesehenen geistlichen Herrn unaufgefordert und freiwillig zugegangen, obgleich er den Schreiber nie gekannt oder gesehen hat. ..... Der Erfinder hat ein Buch ln einfacher, leicht fasslicher weise geschrieben, welches vorläufig, um die Methode einzuführen, völlig gratis versandt wird. Wenn Sie diese Methode eine Zeitlang befolgen, worden Sie gesund und kräftig werden, gesunde Nerven und frisches Blut haben. Wenn Sie diese Methode alle Jahre eine Zeltlang befolgen, werden Sie sich körperlich und geistig frisch erhalten. Lassen Sie sich das sehr interessante und lehrreiche Buch sofort senden, ehe die Gratlsexcmplaro vergriffen sind. Schreiben Sie eine Postkarte, aber bitte Name und Adresse recht deutlich, an „Heilige Geist“-Apotheke, Budapest VII Abteilung 41. i hübThe Zitherstücke, J „Bueann Bnseiun“, Lied Saus der Operette: „Die 1 lceuaohe Sucanne“, „Mit Sang n. Klang“, Marsch, „Die oeeleuvollen Augen“, Lied ohne Worte, „Qlookenbarmonle1 Tonstück, „Aus'n Hinterbergertal“, stcirlsoher Ländler, Arie aus: „Das Maohtlag.'r in Granada“ n. „Heroin ;n-Mazurica" (letzt, f. Ü Zither) enthält die soeben erschienene Nr. 4 der „Wiener Zither-Zeitung“. Einzelne Nummern 1 Ii (per Nachnahme K 1 '60) orhälti. durch das Zither - Spezialgeschäft, Wien VI, StumporgaoEB 37. 6tattM-nutSt.6.- Danksagung. Für baS überaus zahlreiche, ehrende (Sie« leite bei bem Begräbnis meines dahin-aefchiedene» Sohnes, Herrn Rudols Html, spreche ich im Namen bet trauernden Familie allen Herrn Beamten, Bekannte» und Kollege» der Stationen unb Strecke B.-Trübau— Siuittau u. Stiebitz—SftudclSborf meinen innigsten Dank au?. IleberbicS danke ich bem Herrn Stationsvorstand Roscnberg v»n der Station Xriebih für sein liebevolles Austreten und dem gesamten Personal ber Station für die Kranzspende. Johann Honl, Blocksignaldiener in Böhmisch-Trüban. GelegenheitSkauf! Prachtexemplar, ähnlich Hirschbart, echt, voll, mit schönem Reis, lß cm Haatlänge, (amt Mtsilber-Huvertus-hülse mit Ring unb Schraube zusammen nur Kr. 6 —. Haar wie Reif i rontiert naturrö Seltene Gelegenheit! SJcrfenb.’t per Nachnahme @ems6art6ln6erel FeniAl Wie« IX, Altninttergasse Nr. 3/6315. Eisenbahner bie sich mit lohnender Nebenbeschäftigung Befassen wollen, werden um Angabe ihrer Adresse ersuckt Nähere» postlagernd unter „Reeller Verdienst", St. Beit o. 6. Götten, Niederöfterr. Mechanische Strickereien und Strickgarn» Händler, Kausleute und Konsumvereine kaufen lBaumwoll« oder Schaswollgarne) am besten unb vortelvjaftesten in der Ersten Etrilkgarnfabrtt Brosche & Ae. Reichender« In Böhmen, wertorten gratis.) Kronprinz mit und ohne Trichter allen voran! Eprechmaschine von reinster, harmonischer, sympathischer Tonfülle, woraus Sie jedes triftieienbe Plattenfabrikat spielen können unb nicht rote bei solche» ohne Nabelwechsel aus ein PlaltensaBHkat angewiesen sind, ffitnjig ist rte Bis zur kleinsten Schraube vaterländisches Fabrikat, von höchster Präziffon, wirb mit dreilähriger schriftlich« Garantie, ohne «nzahlung, an solvente Stunden in Monatsraten von K 5*— an direkt an die Privalkunde geliefert. FaBrikLkasfapreife bei Barzahlung. Steine Zoll-, Fracht» und PackmigSfpelen, welche ausnahmslos bei iebtnt anderen Fabrikat im Steife inbegriffen sind. Vorführung ohne «auf» zwang. Apparat und ipiattcnlatnlog gratis durch die Einzige SUteifictaf*inen?oBrl( Oesterreichs r,5 jLeop. H. Kimpink, Wie» TU, Kaiserstrafte Nr. 65. Gegründet 1898. Gegründet 1808. Bei tflCCfytCftlti&Cft aller Art, speziell bei nässenden nnb Schuppe»flechteu unübertrefflich, HautauSschlage», Hamorrhoidal-auSschlage«, felbitin den hartnäckigsten Fällen, wo alle bisher angewandten Mittel versagten, verfchafft Apotheker StauderS Luzema-Valfam sofort Hilfe. — Euzema-Kur ohne jede BerusLstörung. 141.365. . atentamtliA gesch. 5 Kr. Allein nur eckt “ ------------------ IW insbesonderevonsolchen, die jahrelang alle möglichen Schmierkuren ohne jeden Erfolg angewandt. Ctirenftufi, feit, nicht angebsrene Tauvhcrl esertrgt in kurzer Seit GehörölSS Preis 4 Krone». Versand: Stadtapotheke Pfaffenhofen a. d. Ilm 154 (Bayern). Auf Raten! Violinen, Zithern, Gitarren etc. empfiehlt Ant.Schrötter in Gossengrün bei Graslltz, Böhmen. Nichtpassendes zurück Preisliste gratis. Modeel»tir von K 12*—, Wlnlerröoke, llerrenanillge von K 14—, Knaben-anzöge, Ulster von K 9*—, Pelziakko K 24 —, Bodehose K 4 —, felno Herren-und Damenwäsche. Tlsoh- und Bett-wäiebe K 6—, Vorhänge K 8*-, Leinenwaren, Pelz-Kollier«, alles in grösster Auswahl. Erstaunlich billig. Goldstein, Kaiserstr. 40. für Herrenkleider zu billigsten Tabrikspreisen kauft man am besten bei Etztar & Dostal, Brünn Sehwedengaue Hr. 163. Lieferanten des Lohrerbundes und Staatsbeamten Vereines. Durch direkten Stofleinkauf vom Fabrlkjplatz erspart der Private • ■ «w.-r ■ • • • Belohhaltlge Husterkollek-tion postftei zur Ansicht. ! 500 Kronen ! zahle ich Ihnen, wenn mein Wurzelvertilger Ria Qalho“ Ihre Htihner-jjlllcl wdlUu äugen, Warzen, Hornhaut, nicht in 3 Tagen schmerzlos entfernt. Preis eines Tiegels samt Garantiebrief 1 Krone. KEMENY, Kaschau Postfach 12 «IS, Ungarn. Grässlich hohe Preise werden oft ftlr Herren- and Damenstoffe gezahlt Dies kann jeder Private vermeiden, wenn er seinen Bedarf in diesen als auch in schlesischen Leinen- und Waschwaren direkt vom Fabriksplatze deckt. Verlangen Sie daher kostenlose Zusendung meiner reichhaltigen Mueterkollektlon. Führe nur erltkluilge Erzeugnisse! Tuchversandhaus Franz Schmidt Jägerndorf Hr. 78 (Oeeterr.-Schles.) Kropf dicken Hals, Drüse« beseitigt matt rasch und gründlich durch Hollerdauer Kropsbalfaw Masche 4 Sir ölten. Stadtapotheke Pfaffenhofen a. d. Ilm 154 (Betern). OLLÄ-GÖMMI beste existierende Marke für Herren und i Damen, per Dutzend 4, 6, 8 und 10 Kronen. > yenheit für Herren dauernd zu gebrauchen, per Stück 2 und 4 Kronen. Frauenschutz, jahrelang haltbar, per Stück 3, 6 und 10 Kronen. Preisliste der neuesten Schutzmittel, verschlossen, gegen 20 h-Marke. I. GRÜNER Wien V/2,8chönbrunnerstr.141 /E. Adresse aufheben, es wird Sie nie reu«. Rheumatismus Gicht, Isohlaä, Nervenleiden. I Ans Dankbarkeit teile ich jeder-1 mann umsonst brieflich mit, wie I ich von meinem schweren Leiden I befreit wurde. Kfithl Bauer, I Münohen, Mozartstrasse 6, Part. I Sei alleiUtfmlMlltn Mleiden (offene» Füße», eiternde» Wunde» -c.) hat fitfi da» SoUschk Universal-Heil-mjttel, bestehend aus Salbe, Gaze, SBlKtreintguiiflStee (Preis komvlett Kronen 8*00 inklusive Zollspcse») vorzüglich bewährt. Schmerzen verschwind»» sofort. — Slnctte»»u»flSä schreiben laufe» fortwährend ein. — Da» Univerfal-Heilmittel, prämiiert mit Vier goldenen Medaillen, ist echt nur allein zu beziehen durch die Tcllsche Apotheke, Osterhosen B S85 (Nicverbahern). Dell« Universal-Heil,albe, Gaze nnb Blntreinignngstee sind gesetzlich geschützt. Eeklärung. Ich erkläre den Lokomotivführer-Anwärter Franz Oberleitnrr infolange alr eine» gemeine» Lügner und Berleumder, bir er mir die Unwahrheiten, (oclche er über meine Perfon autftreute, im Berichtifaal nachweist rufftein, am 10. Avril 1913. (Christian Mandler Lokomotivführer. Erklärung. Ich, Ferdinand ©anglet, Ber-fchicSer in Bruck a. d. M., erkläre hie-mit, dem Herrn Anton Löf er, Kondukteur in Bruck a. d. M., einen DlebstahlSvorwurf nicht machen zu können, bitte ihn wegen der angetanen Beleidigung um Verzeihung und danke ihm für die Rückziehung der Privat» anklagc. ruck a. d. M., 6. April 1913. Ferd. Gan gl er. linSmcifter der Nordbahn-dir,Mn in SzcAalova, Wünscht mit eiittnt Kollegen in Prag, Innsbruck oder Billach Posten zu tauschen. GefMge miniftcoHon . . iften an die Ad-Bicn V/i, Zentagasfe B. „Hermes“-Radfeuerzeug 60 Heller. 10 St. 4 Kronen Ersatzfeuerstelne 10St.80h, lOOSt. K 2*80. Versand per Nachnahme oder gegen Voreinsendung des Betrages (auch Marken). M. St. Foltil, Wien XV, Rosinagass« 11 Im ersten Stock I und auch bei H. Z. Reis«, Wien III, Adamsgasse 16. DRUCK- SÄfS VORWÄRTS Wien V, Rechte Wienzeile 97 liefen Vereinen und Organisationen Druck-arbeiten rasch In tadelloser Ausführung und au Telephon 4331 Bedingungen TßlßPtiOIl 3545 Herausgeber Jose» TomsLik. — Verantwortlicher vteoatteur.Krau» HiU. — Druck- nud Berlaasauktalt .BorwärtS". Swovoda * Wien. V., Rechte Wienzeile 97.