316 Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung Nr. 36. Dienstag den 15. Februar 1910. (591) 3—1 Z. 2196. Kundmachung. Bei dem l. l adeligen Fräuleiustifte in Krain gelaugt ein Pla» m>t dem Iahresbezuge von 525 X, eventuell auch ein solcher mit dem Iahrrsbeznge von 420 X zur Befchuug. Nach Artikel V der Statuten des Trainer Adeligen Fränlciustiftes erscheinen zur Erlangung von Stiflspräbrnden lompetenzfähig Kau» dida innen, deren Väter dem Trainer luudstän-dischcn Adel angehören, dann Angehönge von Krainer Familien, welche dem Ritterstande an» gehölen uud Kandidatinnen, dcren Eltern um das Land Kram oder durch zehnjährige Dienst» leistung im Lande, z. V. als landesf, Räte oder Stabsoffiziere sich Verdienste erworben haben, vorausgesetzt, dah sie wenigstens dem einfachen Adel augehören, dabei mittellos uud mit mehreren Kindern beladen sind. Nach Artikel IV der Statuten ist die Auf-nähme in das Fräuleinstift an das Alter von mindestens 15 Jahren gebündelt, die Aufzu» nehmende muß aim, eines guten Rufes und unbescholtenen Lebenswandels fein uud darf nebe» der Präbende leine andere Stiftung genießen. Bewerberinnen nm diese Präbenden wollen die mit den Nachweisen über obige Erforder» uisse belegten Gefuche bis zum 2«. März 1910 bei dieser Landesregierung überreichen. Von der k. k. Lanbesregieruna für Krain. Laibach, am 7. Februar 1910. Für den k. t. Landcspräsidenten: Rudolf «raf Chorinsly m, p. (582) 3-1 Z. 3545. Kundmachung. Von den dermale» bestehenden 15 Prä» benden der Friedrich Siegmund Freiherr von Schwihenschen Stiftung für arme, «otleideude ! uud besonders kraule iu Graz oder Laibach wuhnhaitc Witwen uud Fräulein aus deu, Herreustaude, vorzüglich aber für Verwandte des Stifters bis zum vierten Grade, wenn sie auch uicht vun diesem Stande wärm, gclnugt für das Jahr 1910 eiue Präbende mit dem Iahresbeznge von 252 X au in Luibach wohn^ hafte Witwen uud Fräulein zur Verleihung. Aspirantinnen anf diefe Prägende haben die mit dem Geburtsscheine, dem Dürftigkeits» zeugnissc und der Bestätigung des krainischen Laudesansschusses, das; ihre Familien dein lrainischcn Herreilstande angehört haben, sowie im Falle der Verwandtschaft mit dem Stifter mit dem Verwandtschaftsnachweife belegten Gesuche bis zum 10. März 1910 Hieramts einzubringen. Von ber l. l. Lanbesregieruno für Krain. Laibach, am 10, Februar 1910, (528) 3-2 Z. 479. Konkursausschreibung. Um Gtaatagymnasium in Wottschee kommt mit Beginn des Schuljahres 1M0 I9l1 eine wirtliche Lehrstelle für Latein und Griechisch als Hauptfächer, Hemjch als Nebenfach mit deutscher Unterrichtssprache zur Besetzung; uuter soust gleiche» Umständen weiden diejenige» Bewerber bevorzugt, welche zugleich die Lehrbefähigung für philosophi» fche Propädeutit oder für den Unterricht im Turnen nachweisen. Gesuche sind bis 10. März 1910 beim Landesfchulrate für Kraiu iu Laibach einzubringen. K. l. Lanbesschulrat für Krain. Laibach, am 8. Februar 1910. K u. l. Neichs» (gemeinsames) Kriegsministerinm. (555) (Abt. 13, Nr. 29 von 1910.) Kundmachung. Das Reichs« (gemeinsame) Kriegsmiuisterium beabsichtigt, die Velleidungssorten u»d Materialien aus Tuch' uud soustigeu Schafwollstoffeu für das l u. t. Heer vom 1. Jänner !9 2 an wie bisher im Wege der Priuatindustrie zu beschaffen uud erläßt hiemit die ösfeutliche Auf forderung zur Beteiligung au diesem Unteruchmen, beziehungsweise zur Einbringung fchrift« licher Offerte. Die Sorten, dercu Lieferung den Gegenstand der Offertverhaudluug bildet, sind im Verzeichnis ^ des im Punkte 11 dieser .Knndmachnng erwähnten Vertragsentwurfes angeführt. Es wird die Bildung von drei Gesellschaften (Konsortien) in Aussicht genommen, von denen eine iu erster Linie den Bedarf für die Mouturdeoots Nr. 1 iu Brimu uud Nr. 4 iu Wieu (Kniser»Ehersdorf), dauu ciuc deu Bedarf für das Mouturdepot Nr. 2 in Budapest und eine jenen für das Monturdcpot Nr. 3 in Gosling bei Graz zn liefem hätte. Jede der drei Gesellschaften hat aber über fallweise Anordnung des Reichs» (gemeinsamen) Kricgsmiuisteriums nach Erfordernis und innerhalb der nachstehend angegebenen Quote den Bedarf auch für auderc Monturdcpots zu liefern. Der Geldwert des jährlichen Oesamtcrfurderuisses aller Licfcrartikel aus Tuch uud sonstigen Schafwollstosseu beträgt durchschnittlich ttM).000 X. Von diesem Erfordernisse entfalle,, nach dem Quoteuverhältuifsc, uach welchem gegenwärtig die beiden Staatsgebiete der Monarchie zum gemeinsamen Staatshanshalte beitragen, anf die im Reichsratc vertretenen Königreiche und Länder 0 X einzuliefern — anf Ungarn 364 Prozent (entsprechend einem beiläufigen Geldwerte von 2,912.000 X), welcher Teil beim Monturdepot Nr. 2 iu Budapest einzuliefern ist. Es ist aber auch gestattet, daß ein aus österreichische« Firmen bestehendes und genügend leistungsfähiges Konsortium l.uf die Lieferung des ganzen Erfordernisses für die Montnrdepot? Nr. 1, 3 uud 4 zusammeu offeriert; in diesem Falle übernimmt ein solches Konsortium alle jeue Vrrpslichlungeu — insbesondlre auch jene betreffs Veistellnng der Kricgscriordcrnissc welche soust deu obeuerwähnteu, für diese drei Mouturdepots i» Aussicht genommenen Einzeltonsortien obliegen würden. Als Nichtschuur für die Offerenten hat im allgemeinen zn gelten: l.) Zur Osfertuerhandluug weiden nur solide, dciu Umfauge des Geschäftes cutsprecheud leistungsfähige und lapltalsträftige Industrielle der Tuchbrauche, welche selbst im Besitze der entsprechenden Fabriteetadlissements sich besindru, zngclassen. Dieselben müssen sich zu Konsortie» vereinigen und dürfen nur iu dieser Weife als ge< sellschaftliche. solidarische Unternehmungen offerieren. Unternehmer, welche nicht das österreichische oder ungarische Staatsrecht besitzen, bleiben von der Brwerbnng gruudsätzlich ausgeschlossen; eiuer Firma, welche bereits riuem Landwehr-lieferuugskoiisortium angehört, kann der Eintritt in eine Heereslirferung^esellschaft bewill gt werden, falls sie deu Nachweis erbringt, daß sie den Maximalanforderungcn der Landwehr. Verwaltung uud jene,,, welche ihr als Mitglied der Heereslirfernngsgesellschast obliegen, nach' zukommen vermag. Das Reichs» (grmeiufame) Kriegsmiliisterium behält sich im gegebeuen Falle vor, d>e erforderlichen Erhebungen salbst zn pflegen. Die für das Mouturdepot Nr 2 iu Budapest bestimmte Gesellschaft darf nur ans solchen Firmen bestehen, welche iu deu Länden! der uugarischcn Krone befindliche Fabrils-etal'lissrmcnts besitzen während die Fabiilsetablisscmcnts der zu deu Gesellschafteu für die übrigen Mouturdepots gehörigen Firmeu in den im Neichsrate vertretenen Königreichen lind Läudcru gelegen seiu müssen. Wrgen Eizeugung der Lieferartikel im Inlande uud aus iuläubischenl Material wird auf die U 2 uud 5 des Vertiagscntwurfes verwiesen. 2.) Alticugesellschaften weiden als Mitglied, r der Lieferuugsloufortien nur insofern zu-gelasseu, als der allgemein bekannte Vermögensstanb derselben die erforderlich«' materielle uud ihre in ausgedehnten Kreiselt bekannte Individualität der Leitung die erforderliche moralische Garantie bieten. Bei alls Akticugesellschaf'en, dann aus Einzelfirmen uud osienen Handelsgesellschaften bestehenden Konsortien ist für den Verkehr mit der Heeresverwaltung einer der persönlich haftenden Teilnehmer zu bevollmächtigten. * Die 70 Prozent der österreichische» Quote entsprechen 44 52 Prozent des Gesamtbedarfes. " » 30 » » » » » 1906 » » » Weitere, speziell auf Altieügeiellschasten bezügliche Lieferungsbedinguugen enthält der H.24 des im Punltc ! I erwähnten Vertragsentwurfes. 3) Die Mitglieder (Firmen, jedes .Konsortiums haben ihre Leistungsfähigkeit und Ver« läßlichteit durch Zeugnisse der betreffenden Handels» uud Gewcrbekmnmern nachzuweisen. Die Bescheide der Handels- und Oewerbetammrrn auf die Ansuche» der einzelnen Firmen um Ausstellung der Soliditäts» u»d Leistungssähigkeitszengnisse find dem Offerte des Konsor« tiüms beizuschlicßen. Die Zrugu'sse selbst werden vou deu Handels» uud Gewlibelammern dem Reichs- (genleinsamen) KricgSiniuistcriiim direkt übermittelt. 4.) Die Schafwollnoffe für alle Sorten — mit Ausuahme der im Punkte 5 bezeichneten Qnoten - sind von den Uütrrm'hmcrn selbst zu erzeugen, und zwar in den ihnen gehölenden Fabritcu, welche in den Offerten aenau zu bezeichuen sind. Dirfc Erzeuguugsstätlcn unterliegen währ nd der Dauer des Vertrages hinsichtlich ihres Bestandes, Betliebes und Betriebsumfanges der uueingeschräukteu Kontrolle der Militärverwaltung. Die Offercuteu sind verpflichtet, ihre Fabrileu auch schon vor der Entscheidung übel die Offerte der Heeresuerwallung zur Besichtigung und Erhebuug der Leistungsfähigkeit offen zu haltcu. 5) Die die Lieferung erstehenden Konsortien sind verpflichtet, bis zu 8'/, Prozent der auf die jeweilige normale Iahresbestelluug erforderlichen Schafwollswffe von solchen nicht zur Gesellschaft gehörenden, österreichischen (ungarischen) Fabriken zu beziehe», welche ihnen vom Reichs- inruiliusameu) Kriegsmiliisterium gelegentlich der Bestellung des normalen Jahres» erfordernisses bezeichnet werden. Zur Koufl tlioxierullg der fertigen Sorten find nach Maßgabe drs 8 7 des im Punkte 1l erwähnten Vertragsentwurfes mich Kleingewerbetreibende, beziehungsweise externe Zivil" prufessionisten zu verwenden und ist von dc,l auf das uormalc Iahreserforderuis bestellten fertigru so, ten eine Quote bis zu 10 Prozent (dem 'Geldwerte nach) bei vom Reichö» (gemeinsamen) Kriegsministerium gelegentlich der Bestelluug fallweise zu bezeichnenden Genoffenfchaften der Schueiderprl'fession konfektionieren zu lassen. 'st 145.600 X nnd für das Konsortium für das MonturdeMi Nr, 3 in Göstiug bei Groz 76 320 X Das Vadium wird den Nichte»steheri« sogleich nach erfolgter Entscheidung über das Vei ha 'dluugsrr^ebuis, dcu Erstehcm aber nach ecfulgter Einlieferung der Warenlantion (Punkt 9) rückgest.llt, 9.) Zur Sicherstellung der Veitragsvcibindlichleiteu haben die Erstcher eine Ware»' taution an den von ihnen zu liefernden Sorten bis Ende Dezember 1911 beizustellen. Der beiläufige Geldwert dieser Wareukautiou beuffrrt sich bn>» Nousorlium für das Mouturdepot Nr, 2 iu Budapest mit 1,^5ng des — lant Osfcrtformnlar — von jedem Konsortium als Schriften-l'nipsän.u'r zn bestiunnendrn bevollmächtigten Vertreters ist nicht außer acht zu lasse» «nd soll dieser Vertreter zur Erleichterung der Verhandlungen seinen Wohnsih in Wien haben. 11,) Die in Form eines Vertragsentwurfes abgefaßten Detailbedingnngen, welche auch hinsichtlich der Regelung nnd Berechnung der Prcife die nötigen Daten enthalten, da»« das Osfertfurmnlar, können ihrem vollen Inhalte nach bei jeder Korpsinteudauz. bei den Viontur» oepots Nr. 1 in Brunn, Nr. 2 in Budapest, Nr. 3 in Gösting bei Graz und Nr 4 in Wien (Kaiscr'Ebers"orf), bei den Handels« und Gewerbekammern der österreichlsch-nngarischen Monarchie, dann beim Handel museum in Budapest, beim ungarischen Landesiiidustlievereine in Vudapest und beim Buude ungarischer Fal'riksinoustriellrr in Budapest eingesehen werden. Einzelne Exemplare des Vertragsentwurfes können bei deu Monturdepots in VrünN und Budapest zum Preise von 10 li für das Offertformular u»d 1 X für den Vertragsentwurf bezogen werden. In die im § 9 des Vertragsentwurfes erwähnte Vorschrift kann bei den Monturdepots uud den .Ko psiuteiidauzc!! Einsicht genommcu wcrdeu. 12, > Die Muster der ausgeschriebeuen Soiten nebst Beschreibungen, dann die Material» nnd Gclddiuidendcn können bei den Mmiturdepots eiugesehen werden. Den Uuternehmeru steht es frei, sich M'gm käuflicher Überlassung von Mustern an das Montnrdepot Nr, 1 in Vrünn, beziehungsweise Nr, 2 in Budapest zn wenden. In den P eisen, welche von, den Monturdepots für derlei Muster eiugehoben werden, sind nebst den tatsächlichen Beschaffungskosten noch 15 Prozent Regiespcsen mbcgriff n. 13.) Die gehörig verfaßten und gestempelten Offerte find beim Reichs- (gemeinsamen) ztriegsmiuisterium direkt eiuzuieichen uud habeu daselbst bis längstens 2. Mai 1910, 12 Uhr vormittags, einzulangen. Dir Offerte sind für die Unternehmer vom Momente der Überreichung, für die Heeres' Verwaltung aber erst dann rechtsucrbindlich. wenn die Ersteher von der erfolgten Genehmigung ihrer Anbote durch das Reichs- (gemeinsam?) Kriegsministerilim verständigt worden sind. Die Osfercnten begeben sich des Rücktrittsbrfngnisfes, dann der im 8 662 des allge-meiuen bürgerluheu Gesetzbuches und der iu deu Artikel,, 318 und 31 ^> des österreichischen, liezichnngsweise 314 u»d 315 des ungarischen H.lildelsgesetzbuches vorgesehenen Fristen für dir Annahme ihrer Versprechen. !4.) Die Entsch idling über die eiugelangten Offerte wird das Reichs» (gemeinsame) Krirgsminisierinin nnch militärischen nud ökonomischen Gesichtspunkten treffen: es behält sich jedoch die uueüigeschränttc Wahl unter den einzelnen Osferenten und das Recht vor. die Offerte ohne Angabe eines Grnndes abzulehueu. 15.) Jene Konsortien, welche Ersteher bleiben, haben nach erfolgter Verständigung hie^ vou ihre haudelsgcrichtliche Protokollieruug als offe e Handelsgesellschaft zu veraulasse» und drin Reichs» «gemeinsameni Kriegsministerinm hierüber einen beglaubigten Auszug aus den» Handelsregister vorzulegen. Ein derartiger Auszug ist hiebei auch über jede zum Konsortium gehörende Firma vorzulegen, wonmf die Unterzeichuuug des cius^ifertigeuneu schriftlichen Ver« träges durch oi.> Gesellfchaft zn erfolgen hat. Der Heeresverwaltung steht es jedoch frei, schon uor der haudelsgerichtlichrn Plutolollierung die Errichtung des schnstlichen Vertrages und dessen Uuterfertlgung durch die einzelneu Firmeu der Gesellschaft zu verlange». Sollten oie Ersteher sich weigern, den Vertrag u» uuterzeichue», so vertritt das ganz oder mit ihrer Zustimmuug modifiziert genehmigte Offert, in Verbindung mit dem zur gegen» wältigen Kundmachling gehörigen Vertragsentwürfe (Puult 11) die Stelle des Vertrages so> fern die Heeresverwaltung »ich: auf der Errichtung des schriftlichen Vertrages besteht. Außer' dein ist die Heeresverwaltniiss, wenn die Ersteher die Unterfertigmig des schriftlichen Vertrages verweigern sollten, auch zur Vertrügsinlflösmig und — unbeschadet ihrer Schadenersatzansprüche — zur Einziehung des Vadiums berechtigt. 16.) Den vorstehenden Bestimmungen in irgendeiner Weise nicht entsprechende odet^ verspätet eingereichte sowie telegraphische Offerte werdeu uicht berücksichtigt. Wicu, am 1. Februar 1910. ^bach« Zeitung Nr, 8«, 317 ,5 Febrnar 1910. (571) _Firm.i07 Rg ATll2/F Vpia drnžbene firme. J)18ala se je v register odd. A: "Tlže na GonMiJHkHin. Alojzij in Allton Stroj. Žagarska obrt in Jrgovma z lesom. Družbena oblika: i?n-a trgovslca družba od 1. prosinca *JU8 naprej. Dru/abniki: Alojzij *tr<>], posestnik v Zapužah h. St. 11; Anton Stroj, posestnik v Zapužah }• st. 12. Pravico družbo namestovati »ttata oba družabnika vsak samo-stojno. I • ; Ier- ^eželna kot trgovska sodnija loio odd"IILi dne 10- februarJa Oklic. trm?per Antona TrSar, posestuika in «ßoyca i2 Vrhnike, nazadnje v Se-8e{]_. Amenki, katerega l>ivališèe je okr»" -leznano' so je podala pri c. kr. briiejnV?dniji V ßadovlJici V° Ga-2„rvJ. ™n' trgovcu v Zapuzah, tožba DodIt • U Zlieska H2H K 3(i h- Na astn tožbe doloèil so ie llJlrok za 0 8l)or'»o razpravo na' dan 7- m a r e a 1 I) 1 0, sfJ;r» °*J for(l) von Bergmann & Co., Seife au -a' ' ini Oebniuch habe, ila diese 8e'fen r,(,(|ln [!ie w>rksani8to aller Medizinal-e'»e3 L'f-n ^omm<5rH[)rossen sowie zur PHcge bleibt n1ÜUoU) weichen timl zarte« Teints ällon An 'li iÜck zu 8() Hell('r erhaltlich in Pothekeu, Drogerien und Farfümerie-^_____^ gescliäften etc. (503) 40—1 einfaches, sehr reinlicboB Mädchen das alle Hausarbeiten willig und ilink ver-richtet, zu einer Familie, wo die beiden Söhne nur in don Ferien zu Hause sind. Mädchen, die Vorliebe fürs Landleien h;iben, wollen ilne Zuschriften an Frau Ingenieur Eiohelter, Kirohbiohl bei Kufstein (Tirol), richten. (55Ü) 2—2 Mühelosen Nebenerwerb durch Notieren bestimmter Adressen vorgibt hei Anfrage mit Rückporto P. Q. Stein-baoh, Wien, XVII., Veronikag. 4H. (f>8ö) Geld-Darlehen von 200 K aufwärts erhalten Personen jeden Standes (auch Oaineu) bei 4 K monatlicher Rückzahlung (mit oder ohne Giranten) durch Neubauern behördl konzess. Kskompte-liurea.ii, Budapest, V1I1., Börkocsis utcul^. Retounuarko erbeten. (i/M H—3 Solche wunderbare Wandlung bewi kt irtliz bie beste ©efyint« imb SWetiieiinasjnmg Mach dem KeVranch. 3sr dem Kebranch. Stiülmuüss, Dcil!>ül, Tätigkeit sowie jede Äcwrgilnq des Körpers sind abhängig vc»u Ochirn. "anarln^"^^^''^ ^°pf sich ftct'H gesund »ind nunttrr fühlen init tlan'in Kopfe, c^esundein Velst.uw und l>ästigem ^al,r>. ,1'^' '"^"l 2ic Arl'eit und Ttmpaieii als Äerssnüssen cmvsiüden. so nehmen S>e .^cüa-Duly. Dies ist die naiürliche Oran,, 3 1'^ ^""rn nnd Gehirn, die qleichzcitiss das Blut verbessert und uerjüncit nnd so, Kraft un^ Leben spendend, auf jeoes u"'l ocs Körpers wirlt. — Kola Dultz - ,^ , . > "^ b"s wofülil der Illssend mit seiner («rsnndheit und Tnttraft, die Erfo!ss nnd Gliick vertu'l'ssen. seinem c?'^"^' ^ Kola Dnlh ein.» Zeittmlss täc,!ich, es w,ro Ihre Nerven stalten, jede Schwäche wird schwinden und unter ^ nfln,; wcrdrn S,c von Grsuildhelt und Kraft erfüllt sein. ° " "'^ cnlftfohlen uun ärztlichen Anioritäten der ganzcil Welt (5^9) und a»l,ew,ndet m Krankcuhänsorn und Nerliensanatorien. ilttlangen 5ie liola vultx nwonzt! ^^esse^f/ b'tte .ch Ibn,„ nne Grlcaenheit. Il,re Neruc.l z,,, kräftigen, Sch,eiben Nie mir eine P.stl.rt. mit Ihrer genauen "'" Si „ >>i^^ Ihne,, wsort arat.s U..0 fraut« ein Qllmitum Kola.Dnl^. gr.h genna. u,n I»..cn gut zu tnn nnd " ^^ i" «ersehen, ,eine wnnderuolle Krnft zn windige >, ! -uieim es Ihnen gefällt, kennen Sie mehl l'eslellen. 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Mit dieser Stelln ist anfangs ein monatlicher Gehalt von 300 Kronen verbunden, welcher je nach den Leistungen und dem erzielteu Erfolge erhöht werden kann, ferner für jeden Reiset;ig Diäten der VIII. Rangsklasso der Staatsbeamten. Die Bewerber um diese Stelle müssen eiue entsprechende allgemeine Bildung, ferner die Kenntnis der kroatischen oder serbischen, der italienischen und deutschen Sprache und eventuell auch der französischen und englischen Sprache nachweisen. Die mit den bezüglichen Belegen zu vorsehenden Gesuche- sind längstens l»i*s »um IS. Ifläi*» 191O bei dem Vorstande des gefertigten Landesverbandes in Zara einzubringen. Zara, am C>. Februar 1910. Vom Vorstände des Landesverbandes Yör Hebung des Fremdenverkehres in Oalmatien. Broj 26. Oglas natjeèaja. Razpi8iije se natjeèaj za pokrièe mjesta tajnika pokrajinskog saveza za promicanje eaobraèaja stranaca u kraljeviui Dalmaciji sa sjedištom u Zailru. S tim je tnjestoin skop-cana poèetna plaèa mjesecnih 300 kruna, koja so prema nastojanju i uspjehu rnože po-veèati, uz dnevnice za svaki dan putovanja pripadajuèe VIII. razrodu èiua državnih èinovnika. Natjecatelji treba da dokažu dovoljnu opeenitu naobrazbu i po moguènosti prak-tièku djelatnost na polju prometa stranaci, zatim poznavanje hrvatskog ili srpskog, tali-janskog i njeniackog jezika te eventualno fraucuskog i eugleskog jezika. Molbe obložoue sa odnosnim ispravama podastrijeti je najkasnijo d» ÄS« ožujka 191O. kod Uprave podpisanog Savoza. Zadar, ß. veljaèe 1910. Od Uprave pokrajlnskog Saveza za promicanje saobraèaja stranaca u Dalmaciji. über W\v &/o sagt der bekannte und angesehene Chemiker der Seifenindustrie, Herr Dr. C. DEITE in Berlin, daß es sehr große Waschkraft besitzt, größer als Seife oder Seife Und Soda, ohne dabei die Wäsche mehr anzugreifen. Minlps' Waschte isl daher das Beste, was zum Waschen von Wüsche verwendet werden kann : es schont das Leinen in denkbarster Weise, ist billig und gibt blendende Weiße und völlige Cteruohlosigkeit. — Das '/„ Kilo-Paket kostet nur 30 Heller. ¦--¦•.•¦-.: Zu haben in Drogen-, Kolonialwaren- und Seifengeschäften. Engros bei L. MINLOS, WIEN, I., Mölkerbastei 3. Die lizitalion sämtlicher noch nicht ausgelöster Pfänder findet m^ am 17. Februar 1910 *W vormittags 9 Uhr statt. <527) 3~3 Sollten an diesem Tage nicht sämtliche Pfandstücke versteigert werden können, findet die Fortsetzung der Lizitation am 18. oiil allenfalls am 19. Februar 1! vormittags 9 Uhr statt. Die Pfänder können noch am 17. Februar 1910 von 8 bis 9 Uhr vormittags ausgelöst werden. Mit der Krainischen Sporkasse uereintes Pfandamt. Dieses Inserat hat für jeden gebildeten Menschen Interesse! Sie müssen ob wissen, wenn Sie auf die Hygiene Ihres Körpers Gewicht legen, daß io Ihrem llauso ein verläßliebes Desinfektionsmittel unentbehrlich ist, Krankheiten, Verletzungen, Verbrennungen kommen oft vor; mir Desinfektion arn Krankenbette, zu antisoptiscbcii Verbänden von Wunden, Geschwüren, zur Irrigation und Verhütung von Ansteckung, zum standigen Gebrauche bei j<>dcr Art von Desinfektion und Genichlosmachung eignet sich am besten das wissenschaftlloh vielfucb geprüfte und in der ganzen Welt bekannte, als bestes Desinlizieus der Gegenwart anerkannte LTSOFORM Weil es schnell und sicher wirkt, ungefährlich von jndermann zu verwenden ist, angenehm aromatisch riecht, die Haut nioht reu* (wie die übrigen Desinfektionsmittel) und endlich sehr billig 1st, wird es von den meisten Ärzten empfohlen und in jedem HaußO gerne gebraucht. 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