Imts- Nlatt zur Laibacher Zeitung. .1/ 1Ü1. Donnerstag drn 24. Movember t8Ä2. E^ubernt^l- Veriautb.^rungen. Z. 1604 (3) ÄäNr.2748tz.Nr.263.St.GV.C. Kundmachung der Werkaufs- Versteigerung der dem Religion 3 fonde gehörigen Fischerei-Ge rech tsam« in La6ö, in der Gemeinde ^Itur,, im Rentbezirke 1^ u l n. — In Folge des hohen Hofkammer-Pra,idlal-Decrete5 vom 12. Juni 1631, Nr. 6l67, wild am 20. December 18^2 in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Bezirks-Commiffariate ?ol», Istrianer Kreises, lm Wege dcr öffentlichen Versteigerung zum Verkaufe der nachbenannten, dem Religions-fonde gehörigen Herechtsame geschritten werden, und zwar: des Fischfangsechtes in kaäö in dcr Gemeinde ^Itu«, im Schatzungswerthe von 420 fi. — Diese Gerechtsame wird um den vorangefetzten Fiöcalpreiö ausgeboten, nnd dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung des k.k. Hofkammer-Präsidiums überlasse,, werden. — Niemand wird zur Berstet gerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises, entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatöpapieren nach ihrem zuI Zeit des ErlagcK bekannten cursmsßigen oder fönst gesetzlich bestimmten Werthe bei der Vcrstei-gerungs-Commission erlegt, oder eine auf die-ftn Betrag lautende, vorläufig von der erwähnten Commission geprüfte und gesetzlich zurei, chend befundene SicherstellungK-Mkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Li> citanten, mit Ausnahme jener des Meistdieters, nach beendigter Bnsteigcrung zurückgestellt; jene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, ^venn er sich zur Errichtung des dießfaNigen Eontractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Vele bindlichkeiten nach dem Licitationsacte befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbotes in der festgesetzten Znt nicht berichtigen würde. Bei pstichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillmgöhälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hiezu erhaltene Vollmacht der Versteige-rungs-Commission zu überreichen. — Der Mcist-bieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung deö Verkaufactes, und noch vor der Uebergabe der Gerechtsame zu berichtigen, die andere kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften Gerechtsame oder auf emer andern, normalmaßige Sicherheit gewährenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf von hundert in Conventwns-Wünze verzinset, und die Zinsen m halbjährigen Verfalls, raten abführt, in fünfgleichen Jahresraten abtragen, wenn derErstehAngspreisdenBecrag von 50 si. übersteigt; sonst aber wird die zweite Kauffchil-lingshälfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Be« dingniffe berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Borzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des KauffchiMngs herbeiläßt. - Für den Fall, daß der Erftcher der Gerechtsame wn-tractsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten deK ErstehcrS dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgefetzt werden sollte, wird cS von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter-VeräußerungK-Provinzial-Commission abhängen, mchr nur die Summe M bestimmen, welche bei der neue» Eeilvtttung für den Ausruföprciö gelten folk. 876 sondern auch de» Relicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammer-Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung des Ausrufs-preises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsactes kann der contracts-drüchig gewordene Kaufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich bereits geschlossener Licitanon werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, woraufoie Licitationölu-stigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Ncrkaussbedingnisse, derWerth-anschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Fischerei-Gerechtsame können von den Kauflustigen bei dem k. k. Bezirks-Com-mijsariate ?"la eingesehen werden. — Bon der k. k. Staatsgüter-Weraußerungs-Provinzial-Commission. — Trieft am lg. October 1612. Ernst Schleiffer, k. k. Gub. - u. Präsidial - Secrctär. Z. iL65. (l)26 2gl98 Nr.26l St^G.V.E. Kundmachung der Verkaufs » Versteigerung deß dem Bru» derschaflsfonde gehörigen Hauses ohne Nummer zu Villunovll, im Bezirke Eapo d'Istria. — In Folge hohen Hofkammer-Prasidial»Decretes vom H. Iul« i93g, Nr. 3^66, wivd am ^7. December 18^2 in den gewöhnlichen Amtsstu^« den be> dem f. k. Beztrkscomnnsjaliale Capo d'Istria, Istrianer Krelses, im Wege der öf-fentl'chen Versteigerung zum Verkaufe des, dem Bruderschaftsfonoe gehörigen Hauses ohne Nummer zu Vi1I«n0V2, welches einen beiläufigen Flächeninhalt von 55 lUlKlafcer hat und auf Z2 fl. 3g V4 kr. geschätzt ist, ac'chvitten werden. — Diese Realität wlrd um den vorangesetzten FiscallireiS ausgeboten, und dem Meist« bietenden mir Vorbehalt der Genehmigung des hohen k. k. Hofkammer-Prasidlums überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zu, gelassm, de rnicht vorläufig den zehntcn Theil des Fiscalpreises, entweder in barer Eonv.-Münze »der in öffentlichen verzinslichen Staatspapie-ren, nacb ihrem zur Zett des El lages bekannten cursmaßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, bei der Versteigerungs<-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähnten Commlsson ge-prüfte und gesetzlich zureichend befundene Si-cherstellllngs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wlrd jedem Licilanten, nnt Ausnahme jener desMeistbieters, nach beendigter Verstei, gerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wlrd als veifallen angesehen werben, wenn er sich zur Errichtung des dießfältigen Eontractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbmdllchseitcn nach dem Licitallonsucte befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbo« tes m der festgesetzten Ze,t nicht berichtigen würde. Bei pflichlwaßiger Erfüllung dicser Obliegenheiten aber wirb ihm der erlegte Betrag an oer ersten Kaufschlllingsha'lfle abge« r«chnet, oder die sonst geleistete Eautlon wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will/ ist verbunden, die von diesem hiezu erhaltene Vollmacht der Ver-steigerungs-Commijflon zu überreichen. — Der Mlistbieler hat d,e Hälfte des F?aufsch,IIings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs« actes, und noch vor der Uebergabe der Realität zu berichtigen; d>e andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften oder auf einer andern, normalmäßige Sichere he»t gewahrenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf vom Hundert in Eon-vennons-Münze verz'nset, und die Zinsen in halbjährigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erste-hungsprns den Betrag von bo st. über« stligt; sonst aber wird die zweite Kaufschll-llngshälfle binnen Jahresfrist, vom Tage der Utbergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgnlsse berichtiget werden müssen. — Für den Fall, als der Elsteher Willen« ware, das obgmannte Gebäude abzutragen, und daß dle grundbücherliche Versicherung des Kauf-schillingsresteS deßhalb auf diese Realität nicht erfolgen könnte, wird der Ersteher verpfiich-tet seyn, zur Zeit der Abtragung eine andere gehörige Realcaulirn zu leisten. — Bei gleichen Anboten wl>d demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglel-chen oder frühern Berichtigung des Kauft schillings herbeilaßt. — Für d^n Fall, daß der Elsteher der Realität contractsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten des Erste« Hers dann sich ausdrücklich vorbehalten wild, ausgesetzt werdm sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter, Veraußerungs-Provinzial-Commission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bti der neuen Feilbietung für den Ausrufspreis gell ten solle, sondern auch den RelicitaNonsacl 877 entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammer-Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung des Ausrufspreises, noch aus der Beschaffen» he>t der Genehmigung des Licitationsactes kann der contraclsbrüch'g gewordene Kaufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitalion herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtltch nach bereits geschlossener Llcttation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen / sondern zurückgewiesen werden / worauf die Licitationslustigm insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbed,ngnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kausiusslgcn bei dem k. f. Bezirkscommiffar,ate ^apo d'Ist, ia emgcse» hen werden. — Von der k. k. Staatsgüler-Veraußerungs-Prooinzial« Commission. Trieft am 23. October 1842. Ernst Schleiffer, k. k. Gub. und Präsidial« Secretar. Dlreisämtllthe Verlautbarungen Z. 1858. (3) Nr. 13942. Kundmachung. Aus Anlaß eines vom löbl. k. k. Militär-Hauptverpftegs-Magazin zu Neustadtl anher gelangten Ersuchens, ist zur pachtweisen Sicherstellung des Verpflegsbedarfes für die mit dem 1. März 1843 auf vier nach Nassensuß und Unterbresovitz verlegt werdende Beschälposten die bezügliche Verhandlung für die Station Nassenfuß in der Amtökanzlei dcr Be-zirksodrigkeit Nassenfuß auf den 20. December 1842, und für die Station Untcrbreso-vitz in der Amtskanzlei der Bezirksodrigkeit Landstraß auf den 22. December 1842 während den gewöhnlichen Amtsstunden Vormittags festgesetzt worden. — Die dicßfällige Erforderniß an Naturalien für die Station Nasscnfuß besteht in täglichen 3 Brod-Portionen, ? Hafer-Portionen und 4 zehnpfün-digen Heuportionen; dann für die Station Unterbresovitz in täglichen 3 Brod-, 7 Hafer-, 4 zehnpfündigen Heu- und 4 sechspfündigen Strcustroh - Portionen. — Diese Bestimmung wird mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Unternehmungslustigen an den bezeichneten Tagen in der genannten Amtskanzlei zu erscheinen eingeladen werden. K K. Kreisamt Neustadt! am 8. November 1842. »tc»o». llllll la»0lett»tllclie Vrilaulöaliinge». Z. 1363. (2) ^ Nr. 67,5. Von dem k. k. Stadt» und Landrcchte in Kram nmd bekannt gemacht: Es sey über An- suchen der Katharina Taufani gcbornen Mo-relli zu Gorz, als erklärten Erbinn, zur Srf^r-schung der Schuldenlast liach dcm am it). Oc, tober l. I. 2I) ilN^lato «llhier verstorbenen jubilirten k. k. Stadt- und ^ndrechts-Regi-stralor, Andreas Morelli, die Tagsatzung auf den ,9. December l. I., Vorm,ltags um 10 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrech.te benimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechlsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechlsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 8,4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — kalbach am ,,. November ,642. 3- 1877. (2) Nr. öggy. Edict. Vom k. f. Stadt - und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Emschrel-tm des Dr. Matthäus Kamscbitsch, Verwalters, und dir Erldatoren - Ausschüsse der Joseph Hofbauer'schcn Eoncursmasse, m dle Veraußc« »ung einiger, zur gebachten toncursmasse gehörigen Waren gewilligt, und d,e Vornahme derselben in den gewöhnlichen Amtsstunden auf den 28. l M.und die folgenden Tage, im Gewölbe Haus-Nr. 9 am Hauptplatze, bestimmt worden. — Laibach am 19. November l8H2. Aenttllcke H^erlautvarungen. Z. 1848. (3) Nr. ""7-.,° Kundmachung wegen Lieferung des Bedarfes an Betterfordernissen für die k. k. Gefallen wache in Karnten. — Die k. k. vereinte Cameralgefallen-Verwaltung für Stey-ermark und Illyneu beabsichtiget für die Ge-fällenwache in Kärntcn die Lieferung folgen,-der Betterfordcrnisse im Wege der Concurrcnz mittelst schriftlicher Offerte sicher zu stellen, als: 2178 Ellen gebleichte Leinwand zu Leintüchern; 998 7z Ellen ungebleichte Rupfenlcin-wand zu Strohsäcken; 161V; EK"en ungebleicht ten Zwilch zu Kopfpölstern; 121 Stück schaf-wollene Sommcrkotzen, und 121 Stück schafwollene Winterkotzen. — Liefnungslustige ha^ bcn ihre schriftlichen versiegelten Offerte bis 8 15. December 1612 um 12 Uhr Mittags dem k. k. Camcralgefällen-Vel'waltungs-Oecotto-mate zu überreichen. — Diesen Offerten, welche mit der Aufschrift: „Anbot znr Lieferung von Betterfordernissen" zu versehen sind, müss.'N 1. von den Offerenten oder der Fabrik, welche die Lieferung übernehmen Will, gesiegelte Muster beigelegt werden, und dieselben so bc- 373 schaffen seyn, daß sich die Qualität vollständig beurtheilen läßt. — 2. Steht es den Liefe-nmgslustigen frei, den Anbot auf die Lieferung des ganzen ausgeschriebenen Bedarfes, odcr nur auf einen Theil desselben zu leisten. — 3. In jedem Falle hat der Anbot deutlich die Gattung und Menge des Gegenstandes zu enthalten, deren Lieferung übernommen werden will, und ist beizusetzen, ob sich der Unternehmer auch zur Lieferung einer größern Quantität als die oben bestimmt angegebene, um den angebotenen Preis herbeiläßt. Dieser Preis ist für jeden zu liefernde» Artikel deutlich und mit Buchstaben schriftlich auszudrücken, wie cr für die Wiener Elle Leinwand entfällt. — 4. Als nicht zu überschreitende Maximal-preise werden festgesetzt: für die Wiener Elle gebleichte Leintücher-Leinwand 11^/, Kreuzer; für die Wiener Elle ungebleichte Strohsack-Leinwand 7'/^ Kreuzer; und für die Wiener Elle Zwilch !l Kreuzer; ferners für einen fchafwollenen Winterkotzcn, welcher 2^ Ellen lang, 1V4 Ek^n breit, und 8 Pfund schwer seyn muß, 6 st. 40 kr., und für einen schafwollenen Sommclkotzen von derselben Länge «ndBreiteund 4Pfund Schwere, 3 st. 24 kr. C. M. — 5. Jede der genannten Gattungen von Leinwand müssen eine Elle breit und durch« aus von starker und dauerhafter Beschaffenheit, und dem genehmigten Muster ganz gleich fcyn. — 6. In dem Anbote ist ferner entweder eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Lieferungsobject im Ganzen entfallt, erreichende Sicherstellung, odcr ein Erlagschein deizuschließen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Sicherstellung bei der k. k. steyermarkischen Cameralgefällen-Hauptcaffe, oder bei der Gefallencassa jener Provinz, wo der Offcrcnt domicitirt, hinterlegt worden ist. Dieselbe wird rücksichttich der Offcrentcn, deren Anbote nicht angenommen werden, bis zur sobald als möglich erfolgenden dießfä'lligen Entscheidung, rücksichtlich der Osserentcn aber, deren Anbote angenommen wndt-n, in dem Maße, als dieselben annehmbar s,c'sundcn werden, bis zur vollständigen Erfüllung p?s Contractes haftend bleiben. — ?. Bei der Auswahl unter den verschiedenen Anboten, insofern dieselben mit den nöthigen vorgeschriebenen Erfordernissen versehen sind, wird auf die vortheilhaften Preise in Verbindung der guten Qualität der Ware nach den vorgelegten Mustern, und bei sonst gleichen Preisen 2wd gleicher Beschaffenheit der Ware auf die Größe des Anbotes Rücksicht genommen wer- den, und wird rücksichtlich der Annahme des einen oder des andern Offertes unbedingt, und ohne Rede zu stehen, die Wahl vorbehalten. — 8. Sämmtliche zu liefernde Artikel müssen kostenfrei an das hierortige Oeconomat der vereinten Cameralgefällen-Verwaltung gestellt werden, welches über die Qualität und Mustermäßigkeit der abgelieferten Gegenstände zu erkennen hat. — Der Offerent verbindet sich, dem Ausspruche desselben unweigerlich zu folgen; auch ist derselbe nicht berechtiget, in dem Falle, als der Anbot für zwei oder mehrere Liefcrungöobjecte lautet, von seinem Anbote hinsichtlich eines Objectes zurück zu treten, weil sein Anbot nur für einen oder den andern Artikel angenommen wurde. — 9. Der ganze Bedarf muß binnen vier Wochen, von dem Tage an gerechnet, als dem Offerenten die Annahme seines Offertes bekannt gemacht wurde, beigestellt werden. — 10. Sollte der t5ieferungs» Unternehmer mit der Ablieferung überhaupt oder hinsichtlich der Lieferung5ter-mine, oder in Absicht auf die Qualität und Mustermaßigkeit der zu liefernden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurück« bleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, und die förmliche Vertragsurkunde nicht unterfertigen wollen, so ist die vereinte Cameral-Gesällen-Verwaltung ermächtiget, auf seine Gefahr und Kosten auf dem chr beliebigen Wege sich den nöthigen Bedarf an diese« Cr« fordernissen zu was immer für Preisen b kommen könne, der Resonanzboden stets seine freie Vlbranon behalte, der Ton hier« durch ungemein gewinne, und die Dauer der Stimmung m Bezug auf d»ese Velsprciyungs« art und im Vereme mit den erwähnten Vor» theilen der Stlmmstockplatte zu einer bisher noch nicht erreichten Höhe gesteigert werde; Z) bri jenen Arten Stoßzungen»M«chanismen, welche sich unter dcn Stlmmstöckln der Piano« fortes befinden, uno an denen man/um eine Taste herauszunehmen, den Hammerstuhl ab» schrauben und bei Seite legen muß, zur Ver« weidung dieses Uebelstandes Z) d«n Hammer« stuhl zum Aufschlagen zu richten, und b) an dem Hammevstuhle «ine Vorrichtung anzudringen, welche selbftwirkeiid beim Niedtllassen desselben die Stoßzungen so weit zurückstreife, daß dle Hammer wieder ungehindert einfallen, und weder diese, noch die Stoßzmigen durch Un» künde oder UnvolsichKgkelt beschadlget werden können. — ic>. Dem Michael Pfurtscheller, Elselischmldfabriksntni, und dessen Söhnen Johann und Franz Pfurtscheller, wohnhaft in Vulpmes ln Tirol, für d»e Dauer von fünf Jahren auf die Erfindung in der Fabrlcatwn von Sagen verschiedener Art, wodurch dieselben in vollkommen gehärteter elastischer Qualität und mit anhaltender Schnelde in der Art verfertiget werden, daß letztere nur äußerst selten zugesellt oder geschärft werden dürfen. — ii. Dem Friedrich Gacher, Handelsmann, wohnhaft in Prag, Nr. E. 5Mi, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer neuen Wasch,, Toilette- und Lussrirseife, unter der Benennung: „L»lienseife." — 12. Dem Johann Sabarkiewicz, bürgert. Perückenmacher, wohnhaft in Wien, Stadt. Nr. ziao, für die Dauer von einem Jahre, auf dleVerbesterung an den Haar-Touren und den neuen Tourfedern.— ,Z. Dem Anton Salomon Wedcles, Lederfa-bcckant, wohnhaft in München, derzeit in Wien, fürdie Dtmervon emem Jahre, auf die Erfindung: 1) eines Apparates, womit fertigem kcder sowohl »n verarbeitetem als u^verar-beitetemZustandedurchReibenohnealleeBürstell «ine Appretur und Glanz m allen verschiedenen Farben ertheilt werden könne; dann 2) in der Bereilungder h>erzu nothwendlgen verschiedenen Farben. — 14. Dem Thomas Di/on, Han» b.lsmann, wohnhaft in Brüssel, (durch vr. Hornikcr, Hoft und Gerichts»Advc>cüten, wohn« haft in Wien, Stadt, Nr. 1118), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, Zeuge, welche gefaltet oder ,n Falten gelegt, gebraucht weiden sollen, nicht erst durch Hand« arbeit, wenn sie schon gewoben worden sind, sondern sckon im Weben zu falten, oder solche gefaltete Auge durch Wlben in emcm Webestuhle zu fabncirm, es mögen die Zuge von einfachen gewässerten Taffetweben (lalik^ea-liinz)) oder von Leinen, Baumwolle, Seide, Garn oder Fäden gemacht weiden. — Lalbach am 19. October 1642. Joseph Freiherr v. Weingarten,. Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, Vice - Präsident. Dominik Brandstetter, k.k. Gubernialrath. Z. 2666. (1) 26 Nr. 18199. Nr.269. St.GV C. Kundmachung der abzuhaltenden Versteigerung der Aerarial-Iagden in der Gemeinde lünm^^Ion^a und U^zcoli, Bezirk (^ervi^nlino. — In Folge der hohen Hofkammer-Präsidial-Verordnung 660. 8. October 1642, Nr. 6927D.P., wird am 12. December l. I. bei dem k. k. Rentamte Oi-Z6i5ca, im Görzer Kreist, wahrend den gewöhnlichen Amtsstunden zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung des zum Cameralfonde gehörigen Iagdrechtes in den Untergemeinden (^-npolonß", ?6rdeo! kannt gemacht: Eä sey auf Ansuchen der Gertraud Kcplan, VarmünderittN ihrer Tochter Agnes, in die executive Versteigerung der, tem Franz Kro< ,ner gehörigen, der Herrschaft Reifniz «ub Urb. Fol. >l6 zinsbaren Realitäten, wegen auK dem Urtheile vom 7. Juni 2, I. schuldiger Hoft.c. «. c. gcwilliget, und zur Vornahme 3 Termine, als: auf oen 19. December l. I., 23 Jänner und 27. Februar 1643, jcdegmal Vormittag um '<» Uhr «>n Orte Reifniz mit dem Beisätze destnnmt wor» ben, daß diese Realität nur bcl cer drillen ')ier» siclgcrungstagsahung unter dem Schätzungswenhe pr. 23» ft. 40 kr. hinlangcgebcn wcroen würde. Bezirksgericht Reifniz den 10. October »L42. Z7IL55. (i) Nr. 2666. Edict. Jene, die auf den Nachlaß des ohne Hinter. l^»ssung eines Tesiamen K versiorbenen Gvunbbe. sihers Andreas Pirnach von GrohpöNa„0, aus «ras immer für einem Grunde einen RcchtKan. sk'uch zu machen gcoenten, haben sich, bei sansti« gcn Folgen ees tz ü.^ b. G. B, hierorts bei der auf den 2g. November l. I. Vormittag um »0 Uhr in dieser Amtskänzlei anberaunucn Liquida» llonscagsahung zu melde». Bezill'rgeficht Reifniz den 2». October 16^2. Z' »656."(7j Nr. 2^92! S d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Nadmanngdorf n'lld dekannt gemacht: Man habe über Ansuchen teg Johann Ncp. Be^houz von Radtnatinscorf, Qlö Etssionär der Dorothea Pizhman von Oltozhe, wider Johann KrisHner von Possauz, wegen aus d^'m Unheile vom 4- I"ni iLi»c>, Z. 1171, und dem Eides»Protocolle vom 3. September »64», Z. i35<5, schuldigen 35 ft. sammt Nebenverbind' lichkeiten, i» die executive Feilbietung der, dem Schiern gehörigen, der Herrschaft RadmannZKolf zmöbaren, auf 915 ft. 45 kr. geschätzten Realitä-, ten, alö: der Drittelhube Rett. Nr. 296, Hauö' Nr. 4 zu Possauz, des Ackers sammt Heumahd na jemine. Rect. Nr.ZI?, dann berAecker sammt Heumahd u ^^o6nem und 5ß«rnem I^oßli, so roie der in die Execution gezogenen, auf 72 ss. bewerchcten Fahrmsse, nämlich: » Pferdes, » Kuh und 1 Kalbe« gewiNiget, und zur Vornahme der. selben in loco Possauz drei Tagsahungen, auf den 22. December 1842, den 23. Jänner und 23. Februar i6^5, jedesmal van 9 bis 12 Uhr flüh nilt eem Anhange angeordnet, daß die zu ver« äußernden Gegenstände nur bei ver dritten Feil« bietung unter dem Schätzungswerthe hintangege, den werden würden. Die Licitationöbedingnissc-, der Grundbuchs, extract und daK SchatzungsprotocoN tonnen zu den gewöhnlich«« Amtsstunden hierorts eingesehen tverden. K. K. Bezirtszericht Radmannüdorf am 22. October ,642. Z. 1669. (l) Nr. ,6/ia. S d i c t. Alle Jene, rvelche auf den Verlaß des am «6. October,642 verstorbenen Mich! Künig, von Kunlschen, Haus«Nr. 2, aus was immer für ei« nem Rechtslitel einen Anspruch zu machen geden» ken, haben ihre Forderung bei der auf den ,5. December l. I. Vormittags vor diesem Gerichte angeordneten Liquidirungslagfahrt, unter sonstigen Folgen des §. 6,4 a. b. G. B., anzumelden. Bezirksgericht Seisenberg am 16. Nov. »6H2. Z. »366. "(^) ^ Nr. »567. Edict. ANe sene, welche auf oen Verlaß des am 2o. September d. I. zu Seisenbelg verstorbtnen Ja. cob Klinz, ans was immer für einem Nccht3. titel Anspruch zu machen gedenken, haben ihre Forderungen bei der vor diesem Gerichte auf den ,2. December l. I. angeordneten Tagfahrt, untcr sonstigen Fslgen des §. 6»4 a. b. G B-, zu liquid diren- Belilksgericht Seiscnberg am 9. Nov. »642. Z. ,87a. '(Is' Nr. 22,9. G d i c t. Vom Belirksgerichte Wippach wird kund ge. macht: Os sey über Ansuchen des Joseph ViteK von Nippach, Haus Nr. Z5, tn proprio etuxori» nomiuo, die erecutivt Ne»steigerung der, dem Execute« Michael Stozhier Hierselbst gehörig«« Fährnisse, dann dessen Weingartens, VlNkkizl, genannt, 5uk tZur. 65, geschäht ä?6 fl., der Herr« schift Wippacd dienstbar; ferner '/4 Hofstatt, d. i. Wohnhaus zu Wippach, «ut, (^on5c. ^"/202^ saMMt aNen Wohnbestandtheilen und Garten, sub Urb. Fol. ^>, Rect. Z. "/5, g". geschätzt 35o st.; end« Uch Acker ^le^twu^s, mit 5 Planten, sub Urb. Fol. ""-/», R. Nr. "V»H- ger- geschäht 33? st. 3o ks.. diese beiden Stück« der Gült St. Bar» bara dienstbar, wegen schuldiger 53o ft. c. z. c. gewiNiget, hiezu drei Feilbietungen, nämlichl auf den «2. December 1642, dann »6. Jänner und »6. Februar lU43, jedesmal in den vormittägigen Amtsstunden in dieser Gerichtskanzlei mit dem Anhange ausgeschrieben, daß die Realitäten nu« bei der dritten Feilbietung unter der Schäyung hintangezeven werden wurden. Die Licitationöbedingnisse, der Grundbuchs« extract und das Schähungsprotocoll können in den llmtssiunden hierorts eingesehen werden. Bezirkögericht Wippach am 6. August .L42. 3^1686. (y G. Pollak, kunstreicher Graveur, verfertiget Siegel, Wappen, StamMen in allen Metallen, Adressen, Wechselplatten w Kupfer, Stampel, Stanzen für Silber« und Goldarbeiter, so wle für Buchbinder, dann alle möglichen Modelle für Glasfabriken, und ist zu finden auf dem Markte; wohnt im Haust Nr. 3?, in der Gradischa-Vovstadt.