Mlsblall zur LBachcr Zeilmg. I^r. 1^8. Dinstag den 1. Juli 1861. Z. 327. ;>. (l) Nr. "°^ Concurs Verlautbarung. Im Kronlande Krain ist eine bezirkthaupt-wannschaftliche Secretarstelle mit der Besoldung Ehrlicher 500 fl. (Fünfhundert Gulden) CM. zu besetzen. Der Bewerbungstermin wird bis letzten Juli 1851 derart ausgesetzt, daß die kompetenten ihre Gesuche, wenn si, im Staatsdunste stchcn, durch ihre ummittelbar vorgesetzte Behörde, widrigenö adcr direct bei der gefertigten Statthaltcrei dishin einlangen zu machen haben. Den Gesuchen sind die Document« über etwa gemacht« Studien, private PrariK oder öffentliche Anstellungen, über Sprachkenntnisse und Leumund beizuschließen. Von der k. k. Statthalterei Laibach am 26. Juni 1851. Z. 328. 3. Nr. 2877-II. Verlängerung der Dauer der Privilegien des Math. Fletscher, Wilhelm Skallitzky, Johann Skrivan, Adolph Az. Louis Mayer, Andreas Kiehaupt (nunmehr Bernhard Cavalar), Ludwig Mertens, Ioh. Friedrich Gärtner jun., August Friedrich Busse (nunmehr Moriz von Tschoffen), Renting et Sirtaine, Georg Fritz, Mathias Fletscher, Leopold Alexander Griff, Adolph Ditmar. Zahl 2877 U. Das Handelsministerium hat nachstehende Privilegien zu verlängern befunden: 1. Das Privilegium des Mathias Fleischer, Mechaniker in Wien, ddo. 10. März 1850, auf die Verbesserung, durch eine neue Art Anwendung des Dampfes eine bedeutende Ersparniß an Brennstoff und einen viel gleichförmigeren Gang der Dampfmaschine zu erzielen; — auf das Zweite Jahr. 2. Das Privilegium des Wilhelm Skalitzky, k. k. Hauptmanns im 11. Linien-Infanteric-Re-gimente Erzherzog Rainer, ddo. 1. März 1850, auf die Erfindung, Pickel-Hauben und Helm-Kappen aus jeder Gattung Leinenstoss (Leindwand) in bcUebiger Form zu erzeugen; — auf das Zweite Jahr. 3. Das Privilegium des Johann Skrivan, bürgl. Hutmachers in Pesth, ddo. 30. März 1850, auf die Verbesserung, alle Gattungen F»lz- und Seidenfelber - Filtzhüte auf eine besondere Art mit einem Schweißleder auszustatten; — auf das Zweite Jahr. 4. Das Privilegium des Adolph Az, k. k. ^ Hofparfümcurs und diplomirten Apothekers in Wien, ddo. 13. Mai 1819, auf die Entdeckung eines vegetabilischen Haarfarbmittels, „Ncrin" ge-nannt; —auf das Dritte Jahr. 5. Das Privilegium dcs Louis Mayer, Handelsmannes in Paris, ddo. 29. März 1847, auf die Erfindung eines Kopfhaar-Verschönerungsmittels, »Cosmethique Kephalia" genannt; — auf das Fünfte Jahr. ft. Das ursprünglich dem Andreas Kichaupt, Inhaber eines öffentlichen Schreib- und Sprachen-Uebersetz-Comptoirs in Wien, verliehene und mittelst Lession vom 12. September 1848 in das Eigenthum des Bernhard Cavalar, Privatagenten in Wien, übertragene Privilegium, ddo. 29. Februar 1844, auf die Erfindung, anstatt der in volkreichen Städten üblichen Urinsteine, von allen Seiten bedcckte, aus H^ As^c. erbaute, schön ^ geformte, bequem eingerichtete, transportable, öf- ». fentliche Nothdurfts - Kaditiete (^Lce^kt^ zu M errichten und aufzustellen; — auf das Achte Jahr. U 7. Das Privilegium des Ludwig Mertens, U bef. Filz- und Seidenhut-Fabrikanten in Wien, » ddo. l«. April 1850, auf eine Verbesserung in U. der Erzeugung aller Gattungen Männer- und M Mauen-Filz- und Seiden-Filzhüte, Filz-Schuhe, M bohlen und Teppiche, und aller sonstigen Gegen- stände aus Filz durch Anwendung eincr besonderen Steife;—auf das Zweite Jahr. 8. Das Privilegium des Friedrich Johann Gartner jun., oürgl. Handelsmannes zu Prag, ddo. 26. März 1845, auf die Erfindung eines sogenannten »TXxtrin Gummi" in ganz gum-nnartigen glänzenden Stücken; — auf das Siebente Jahr. 9. Das ursprünglich dem August Friedrich Busse, Bevollmächtigten der Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie ln Leipzig verliehene, und «»Meist Cession vom 2. December I848, in das Eigenthum des Herrn Moriz von Tschoffen, k. k. Messingwaren - Fabrikinhabers zu Lanzendorf, übertragene Privilegium ddo. 28. Januar l847, auf die Erfindung, aus Kalk, Kreide, Gyps, Thon, llehm, Chaussee-Staub, Steinkohlen-Asche, Zie-gelmehl, Ocker und anderen geringen erdigen Sub' stanzen eine sehr wohlfeile wasserdichte Massr, "Terresin" genannt, zu bereiten; — auf das Fünfte Jahr. 10. Das Privilegium des Renking et. Sir-tame, Kaufleute aus Vervicrs in Belgien, ddo, 27. April 1850, auf die Verbesserung einer Maschine, womit die Baum- und Schafwolle, oder irgend ein anderer faseriger Körper, von allen fremdartigen, nutzlosen Substanzen, sogar den Klct-ten, mtt Ersparniß des bisherigen Handklaubens (Plüschen) gereinigt und zur weiteren Verarbeitung besser vorbereitet werde; —aus das Zweite Jahr. 11. Die Privilegien des Georg Fritz, k. k-Hof-und bürgerlichen Sattlers in Wien, ddo. 30. März 1850, auf die Verbesserung an Wagen, wodurch diese während der Fahrt, und ohne die darin sitzenden Personen zu stören, binnen 5 Mi nuten in eine offene Kalesche, und diese wieder in einen geschlossenen Wagen verwandelt werden können; — auf das Zweite Jahr. 12. Das Privilegium des Mathias Fletscker, Ingenieurs und Maschinisten in Wien, ddo. 29. März 1842, auf eine Verbesserung der unterm 3. Jan. 1842 prwilegirten kreisförmigen Dampfmaschine; — auf das Zehnte Jahr. 13. Das Privilegium des Leopold Alexander Griff, Magisters der Chirurgie, Augen- und Zahnarztes in Wien, ddo. 30. April 1819, auf die Erfindung eines Zahnpulvers, Conservations-Zahnpulver genannt; — auf das Dritte Jahr; und endlich 14. das Privilegium des Adolph Ditmar, Fabrik-Inhabers in Wlen, ddo. 18. December !849, auf eine Verbesserung in der Asphalt-und Terresin-Pflasterung; —auf das Zweite Jahr. Wien am 29. April 1851. Vom k. k. Ministerium für Handll, Ge« l werbe und öffentl. Bauten. Privilegiumsdauer-Verlängerung für Carl und Franz Fink. Zahl 3023 II. Das Handelsministerium hat das Privilegium des Carl Fink, befugten Zeugschmiedes in Wien, und des Franz Fink, Goldarbeitersgehil-fen in Wien, ddo. 5. Juli 1850, auf eine Erfindung in der Verfertigung von Reibflächen von Stahl nach beliebigem Diameter, auf die Daue» des Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Jahres zu verlängern befunden. Wien den 3. Mai 1851. Vom k. k, Ministerium für Handel, Gc-werbe und öffentl. Bauten. Prioilegiumsdauer - Verlängerung für die Gebrüder Pick. Zahl 3079-lt. Das Handelsministerium hat das den Gebrüdern Pick, Handelsleuten zu Melnik in Böhmen, verliehene Privilegium ddo. 21. März 1846, auf eine Verbesserung in der Erzeugung des Oeles und der Oelzelten, auf die weitere Dauer des Sechs- ten, Siebenten, Achten, Neunten und Zehnten Jahres zu verlängern befunden. Wien den 3. Mai 1851. Vom k. k. Ministerium für Handel, Ge, werbe und öffentl. Bauten. Privllegiumödauer'Verlängerung für Leop. Koppel. Zahl 2850-tt. Das Handelsministerium hat das dem Joachim Sammer, Mechaniker in Wien, verliehene und hierauf im Licitationswege in das Eigenthum oeö Leopold Koppel übergegangene Privilegium ddo. 12. Februar 1848, auf die Erfindung einer Vorrichtung für Ankündigungen, »Universal-Telegraph für Ankündigungen" genannt, auf die Dauer deß Vierten u. Fünften Jahres zu verlangern befunden. Wien den 5. Mai 1851. Von, k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentl. Bauten. Privilegiumtsdauer-Verlängerung für Carl Leyer. Zahl 3189-tI. Das Handelsministerium hat das Privilegium dcs Carl Leyer, Parfumcur zu Gratz, ddo. 16. Mai 1839, auf die Erfindung einer sogenannten »Universal'Erdbeeren-Pomade" auf die weitere Dauer des 13. und 14. Jahres zu verlängern befunden. Wien den 3. Mai 1851. Vom k. k. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentl. Bauten. Privilegiumsdauer-Verlängeruna für Carl Ellen-berger. Zahl 3482-Il. Daß Handelsministerium hat das ursprünglich dem Franz Fleisch, Mechaniker in Wien, verliehene und laut C'ssion vom 5. April 185«, in das Eigenthum des Carl Ellenberger übertragene Privilegium ddo. 10. April 1850, auf die Erfindung, aus Blei, Zinn, Zink und anderen leichtflüssigen Metallen und Legierungen, Bleche von beliebigen Durchmessern und Dimensionen, die bisher auf Walzwerken nicht erzeugt werden konnten, ebenso Cylinder jeden Calibers darzustellen, auf die weitere Dauer des Zweiten Jahres zu verlängern befunden. Wien den 8. Mai 1851. Vom k. k. Ministerium für Handel, Ge« werbe und öffentl. Bauten. Verzeichniß der vom k. k. Handels-Ministerium am 6. Mai 1851 verliehenen ausschließenden Privilegien. Zahl 3526-11. 1. Dem Pietro Squarza sen. aus Parma, und Giovanni Squarza jun. aus Colorno im Herzog-thume Parma, Handelsleuten in Mailand (lüon-tl'2(1ll clol Hllll ino), auf dle Erfindung einer neuen ökonomischeren Methode in der Fabrication der Unschlittkerzen; — für Em Jahr. Die offengehaltene Privilegiums-Beschreibung befindet sich bei der k. k. Statthalterei zu Mailand zu IederS« manns Einsicht in Aufbewahrung. In öffentlichen Sanitätsrücksichten steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. Der Fremdenrevers liegt vor. (Zahl 3257-It.) 2. Dem Johann Ianusch, Privatschreiblehrer in Wien (Wieden Nr. 301), auf eine Erfindung in der Erzeugung von Kleiderknöpfen aus einer hornartigen Massa, welche eben so schsn als alle bisher erzeugten Horn- und Bcinknöpfe seyen, nicht leicht brechen, und bedeutend billiger als diese erzeugt werden können; für Ein Jahr. Die Geheimhaltung wurde angesucht. (Z. 3293-Il.) 3. Dem Adolf Weiß, Kaufmann aus Kuklof in Ungarn, derzeit in Wien (Stadt Nr. 256), auf die Erfindung, mittelst eines neuen technischen Verfahrens geschnittete Schreibfedern aus animalischem Stoffe, unter dem Namen »Bein-, I Horn' und Schildkröte-Federn" zu erzeugen; — 350 für Drei Jahre. Die Geheimhaltung wurde angesucht. (F. 3294 ll.) 4. Dem Friedrich Walz, Bronze-Farben -Erzeuger in Wien. (Neubau Nr. 128), auf eine Verbesserung in der Erzeugung der Bronze oder sein geriebenen Metallfarbcn, wodurch selbe bedeutend wohlfeiler und von viel schönerer Farbe, höhe-rem Glänze und größerer Feinheit hergestellt werden können;—für Zwei Jahre, Die Geheim-Haltung wurde angesucht. Der Frcmdenrevers liegt vor. (3. 3295-11). 5. Dem Jos. Eggerth, Badinhabcr in Wien (Laimgrube Nr. 123), auf eine Erfindung neuer Luftapparate, welche sowohl feststehend als trag' bar vortreffliche Bäder liefern, an Einfachheit und Billigkeit ahnliche Apparate übertreffen, sich für Bad- und Privathäuser, Spitäler, Kasernen zc. eignen, sich besonders aber dort, wo Lufthei zungen bestehen, ohne alle Auslagen benutzen lassen, und nett und reinlich aussehen;—für Drei Jahre. Die offengehaltene Privilegiums-Beschrei-bung befindet sich bei der k. k. n. ö. Statthat-terei zu Jedermanns Einsicht in Aufbcwahruna,. In öffentlichen Sanl'tatsrücksichten steht !.erAus° ubuna. dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. (Z. 3358 ll.) tt. Dem Johann Ignaz von Eckhel, Groß-Händler und Fabriksbesitzer in Trieft (V!i Oilo^li:» ^»'. 2), auf eine Erfindung in der Construction von Mosaik-Parquctten und anderer Mosaik-Ta. feln; — für Fünf Jahre. Die offengehaltene Pri-vilegiums-Beschreibung befindet sich bei der k. k. küstenländischen Statthaltcrei zu Jedermanns Em-sicht in Aufbewahrung. (Z. 34!U-!l.) 7. Der I. Caroline Iahn, bürgl. Geschirr^ Händlerin in Wien, (Stadt Nr. 874), auf eine Verbesserung, die aus Porzellan, Wedgewood, Steingut, oder was immer für einer irdenen Massa verfertigen Kaffehmaschincn mit einem beweglichen Siebe aus Metall oder irgend einer Erdart zu versehen, welches sich ni^t, wie die fcstemgebr>n,n-ten PorzeUamSi<'be, verstopfe, und durch welches die Flüssigkeit schneller durchrmne, Ul»d vlel starker und besser werde; — für Ein Jahr. Die of^ fengehaltene Privilegiums-Beschreibung befindet sich bei der k. k. n. ö. Statthaltcrei zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung. In öffentlichen Samtätsrücksichtcn steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. (Z< 3526 l<). Z. 326. u (I) Nr. ,957. Kundmachung. Die hohe k. k. General-Direction für Communications hat mit Erlaß vom 12. l. M, Z. 23UM>'., die Vermehrung der Malleposten zwischen Laibach und Neustadt! in der Art auf tagliche Fahrten genehmiget, daß außer der dermal bestehenden, wöchentlich zweimaligen Malle,' post zwischen Laibach und Karlstadt, an den übrigen Wochentagen, d. i. Sonntag, Montag, Din» stag, Donnerstag und Freitag Nachmittags um 3 Uhr eine solche von Laibach abgefertiget, in Neustadt! um ll Uhr 4N Minuten einlangen, und von da jeden Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag um II^/» Uhr Abends nach Laibach abgehen und am darauffolgenden Morgen um 8 Uhr einzutreffen haben wird. Was hiemit mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diese Fahrten mit I. k M. Juli beginnen werden. K. k. Postdirection. Laibach am 25 Juni 185 l. Z. 325. ^ <^) Nr. 753. Kundmachung. Für die Lieferung der Getreid - Erfordernisse pic) »852 für das k. k. Bergamt Idria in Krain wird eine Concurrenz lediglich mit schuft lichen gesiegelten Offerten eröffnet. Für diese Licitation als auch für den darauf folgenden Lieferungsvertrag werden nachfolgende Bedingungen festgesetzt. I) Hat der Mindcstfordernde den ganzen jährlichen Getreidededarf de5 gefertigten Bergamtes von ungefähr N5UU Metzen Weizen, 7UN0 Metzen Korn und 25W Mctzen Kukurutz zu liefern, wobei in Bezug auf den Kukurutz be^ stimmt ist, daß, wenn derselbe zur Zeit der Bestellung im Preise höher als das Korn steht, auf Verlangen des Amns statt desselben um die gleiche Quantität mehr Korn geliefert werden müsse, so wie es auch dem Bergamte freigestellt bleibt, für jeden Fall, als der Preis des Kukurutz zur Zelt der Bestellung niederer als jener des Korns seyn sollte, vom Kukurutz mehr und dagegen vom Korn um die gleiche Quantität weniger zu bestellen. Außerdem soll auch das Bergamt berechtiget seyn, von dem oben beiläufig angegebenen jährlichen Oetreidbedarfe den vierten Theil mehr oder weniger zu bestellen und i liefern zu lassen, wonach der Contrahent verbunden ist: jährlich 4875 bis 8125 Metzen Weizen, >> 5250 >, 8750 „ Korn, » 1875 » 3l25 » Kukurutz zu liefern, je nachdem das Bergamt die mindesten oder höchsten, oder was immer für dazwischen liegende andere Quantitäten in dcr§. 2 folgenden Ordnung und mit der vorhergehend bedungenen Wahl zwischen Korn und Kukurutz bestellen wird. 2) Die Bestellung des Getreides wird von Seite des k. k. Bergamtes Idria quartalweise im vorhinein geschehen und der Contrahent ist verpflichtet, die erste Hälfte des bcstellten Quantums einen Monat uach erhaltener Bestellung, die andere Hälfte aber in dem nächst darauf folgenden Monat, das ist im zweiten Monat vom Tage der Bestellung an gerechnet, abzuliefern. 3) Das zu liefernde Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben seyn, und der Metzen Weizen darf nicht unter 84 und der Metzen Korn nicht unter 73 Pfund wiegen. — Jede diesen Qualitats - Anforderungen nicht entsprechende Lieferung wird zurück gestoßen, und der Contradent ist verbunden, für jede zurückgestoßene Parthie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contractmäßigen Preis, und zwar längstens mit der nächsten Lieferung abzustatten, und alle da-durch entstehenden Auslagen zu tragen, ohne auf irgend eine andere Vergütung von Seite des Aerars, als lediglich auf die Bezahlung des con^ tractmäßigen Preises Anspruch zu machen. 4) Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schaftsamte zu Idria im Magazine dortselbst in den zimcntirten Gefäßen abgemessen und übernommen, und jeder dem Getreide zugehende Schade oder Verlust, ehevor dasselbe in dem Gerrcide-magazin zu Idria angelangt und übernommen ist, trifft einzig und allein den ConttalMten und respective Lieferanten. Es soll übrigens dem Lieferanten frei stehen, entweder selbst oder durch einen gehörig Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu inventiren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder dessen Bevollmächtigten, muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtcs als rich-tig und unwidcrsprechbar anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dangen eine Einwendung erheben könnte. 5) Der Lieserungspreis für die drei Getreide-gattungen, als Weizen, Korn und Kukurutz, wird franco Idria, das ist bis dorthin gestellt verstanden, behandelt und licitirt, und zwar in det Art, daß jederzeit der Mardurger mittlere No-chenmarkls - Durchschnittspreis des letzten Solar-Monats, so wie ihn oie magistratischen Certificate nachweisen, zum Anhaltspuncte genommen und der nach der Licitation ausgefallene Zuschlag berechnet wird. Nenn zum Beispiel im Monat Juni IWN Metzen Weizen bestellt worden, und wenn in diesem Monate zu Marburg 5 Wochcnmärkte waren, auf deren 1 ste der mittlere Weizenpreis 9 si. 21 ^ kr. am 2tcn der mittlere Weizenpreis 9 ft !«'/2 kr. » 3tcn „ » dto 9 ,, 3^/, » » 4ten » „ dto 9 „ 13^ » » 5ten „ „ dto 9 „ 7^ » W. W. pr. Metzen nach magistratischer Nach- weisung verkauft wurde, so ergibt sich für diesen Monat ein Durchschnittspreis von 9.ft !2^ kr. W W. oder 3 st. C. M. pr. Metzen. Wenn nun der Mindestfordernde sich z. Bei spiel in seinem Qffert erklärt hätte, daß er jeden Mchcn Weizen mit einem Zuschlag von 25 kr, nach Idria stellen wolle, so würde derselbe für das bestellte Quantum von I00l) Metzen Weizen 4 st. 6 kr. pr. Metzen, franco Idria gestellt, erhalten. Auf gleiche Art wird auch die Berechnung für die anderen Getreidegattungen erfolgen. Hieraus folgt, daß sich die Offerenten, bestimmt, in Zahlen und Worten ausgedrückt, zu erklären haben, mit welchem Preiszuschlag im Vergleich mit dem jedesmal im Monat der Bestellung zu Marburg bestandenen mittleren Wochcnmarkts-Durchschnittspreis das Getreide franco Idria gestellt werden will. tt) Sollte in dem Bestellungs - Solarmonate für die eine oder die andere Gattung Getreide kein Preis in den Mar burger Wochenmarktpreis-listen notirt erscheinen, so wird die Zahlung für diese Getreidegattung nach jenem Durchschnittspreise, mit Berücksichtigung der nach dem Licita-tionsergebniß ausgefallenen Preisdifferenz, geleistet werden, welcher sich aus dem, im nächstvorhergehenden Solar-Monate notirten und nachgewiesenen Marburger mittleren Wochenmarktpreise ergibt. 7) Sollte der Lieferant vorziehen, das Getreide bloß bis Oberlaibach in das dortige k. k. Getreidmagazin zu liefern, so wird dieß zwar gestattet und ihm auch erlaubt, das zu liefernde. Getreide im Magazine zu Oberlaibach unentgeltlich, jedoch auf seine Kosten und Gefahr einzu, lagern, wo dann das Getreide durch die Werks-fuhrcontrahenten von Oberlaibach nach Idria befördert werden wird. In diesem Falle wird jedoch der Getreidlieferungs-Contrahent für den Transport von Oderlaibach bis Idria die Frachtkosten an die von Bcite des Bergamtes bestellten Fräch«-ter uach den jeweilig bestehenden contractmäßigen Frachtpreisen zu vergüten haben, welche dermalen von Oberlaibach bis Idria mit 15'/^ kr. für den Sack -'« 2 Metzcn oder 7^ kr. pr. Metzen contrahirt sind. Im Ucbrigen bleiben aber auch bei einer Lieferung bis Oberlaibach und weiteren Ueberführung des Getreides durch die Werksfrachter die in den vorstehenden Paragraphen festgefetzten Bedingungen unverrückt; der Lieferant hat demnach für alles und somit auch für die wahrend der Fracht von Oderlaibach bis Idria möglichen Beschädigungen oder Elementar-Ercignisse zu haften, und das Aerar leistet eine Zahlung lediglich für jenes qualitätmäßig gelie-ferte Getreide, welches im Magazine zu Idria wirklich übernommen werden wird. 8) Außer dcm licitatorisch bis loco Idria erstandenen Lieferungspreiö wird dem Lieferanten keinc andere wie immer geartete Vergütung geleistet; derselbe hat demnach alle gegenwärtig bestehenden oder etwa während dcrContractzeit entste« henden Mauthcn, Zölle, oder wie immer Name« habenden Gebühren, Auslagen und Spesen aus Eigenem zu bestreiten, ohne hiefür eine Vergütung an« sprechen zu können. Hieraus folgt, daß der Contrahent selbst und auf eigene Kosten für die zur Lieferung nöthigen Getreidsäcke, sowohl in Bezug auf Beischassung als Unterhaltung zu sorgen hat, und daß e6 ihm, ohne Anspruch auf eine besondere Vergütung, obliegt, die Säcke nach crfolgter Uebernahme des Getreides zu Idria, auf eigene Kosten zurück führen zu lassen. !)) Das in einem Monate qualitätmäßig in das Magazin zu Idria eingelieferte und übernommene Getreide wird zu Anfang des darauf folgenden Monats bezahlt, und wenn der Kontrahent die ganze bestellteQuantität vor dem bestimmten Lieferungstermine abliefert, so erfolgt dem-ungeachtet die Zahlung für die eine Hälfte zu Anfang des zweiten, und für die andere Hälfte zu Anfang des dritten Quartal-Monats. Uebrigens wird nach Verlangen dcs Con-trahenten die Zahlung entweder unmittelbar bei dem k. k. Bergamte zu Idria, oder bei der k. k. Frohnamtscasse zu Laibach geleistet werden. 10) Im Falle der Contrahent die Lieferung des Getreides nur bis Oberlaibach selbst besorgt und dessen weitere Überführung den bergämtlil chen Werksfrächtern überträgt, so wird ihm wie im §. 7 erwähnt, das dem k. k. Bergamte Idria gehörige Getreidmagazin zu Oberlaibach theilweise und nur zur Einlagerung Ves für das k, k. 351 Bergamt Idria zu liefernden Getreides in der Art überlassen, daß ihm zu der, das cinqela-^ aene Getreide enthaltenden Magazins-Abtheilung wr Schlüssel übergeben wird, wobei jedoch zur ausdrücklichen Bedingung gemacht wird, daß die betreffende Magazinsabtheilung nicht zur Einlagerung anderer Gegenstände, als des für das Bergamt bestimmten Getreides von dem Contrahenten verwendet werden darf, so wie, daß das Getreide dort eingelagert, immer noch Eigenthum des Contrahenten bleibt und das Acrar für keinen ihm daselbst wie immer zugehenden Schaden verbindlich wird. II) Sollte Kontrahent die Contractsvcrbmd-lichkeiten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, das Getreide auf anderem Wege einzukaufen, und der Contrahent verpflicht, tet,'den Mehrbetrag zu ersetzen, um welchen daö^ Aerar theuerer gekauft hat, oder um welchen, das Getreide höher zu stehen kömmt, als nach den Bestimmungen des Vertrages ausfällt, wo? bei es auch der Willkür des Aerars anheim ge« stellt bleibt, den Vertrag auf des Contrahenten Gefahr und Kosten aufzuheben und neuerlich auszubieten. Uebrigens soll es dem k. k. Nergamte Idria und überhaupt den über die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei stehen, alle jme Maßregeln zu ergreifen, welche zur unauf-gehaltenen Erfüllung des Contractes führen, wo-aegcn aber auch dem Contrahenten der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Conttacte machen zu können glaubt, offen stehen soll. Aus dem Vertrage etwa entspringende Rechts» streitigkeiten, das Aerar möge als Beklagter oder Kläger eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs- und Executions« schritte, sollen aber bei demjenigen im Sitze des Fiscalamtes befindlichen Gerichte, dem der Fis-cuö als Beklagter untersteht, durchzuführen kommen. 12) Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertragübedingnisse hat der Contrahent mit seinem gesammten Vermögen zu haften und sogleich bn der Ausfertigung des Beitrages eine Caution von Zweitausend Gulden in C. M., entweder in Barem oder mittelst Bürgschafts Instrumentes, mit Pragmatical-Sicherheit, oder mit auf den Zweck ihrer Widmung zu vinculirenoen, annehmbaren Staats-obligationen nach dem letztbekanntcn Wiener-Börsen-Course, über Abzug von 10 A zu erlegen, 13) Der Contract wird auf die Dauer von cinem Jahre, nämlich vom 1. November !85l, dis letzten October I652, abgeschlossen. >4) Von dem, nach erfolgter Ratification des Offerten-Resultates auszufertigenden Vertrage werden zwei gleichlautende Exemplare errichtet, wobei der Conttahent den classenmäßigcn Stämpel für das eine Exemplar aus Eigenem zu bestreiten hat. Sollte sich der angenommene Ersteher weigern, den Contract zu fertigen, so vertritt das ratisicirte Offert die Stelle des förmlichen Vertrages, und das k. k. Aerar ist berechtigt, gegen den säumigen Ersteher nach dem K. 11 dieser Bedingnisse vorzugehen. 15) Alle Lieferungslustigen, welche sich an dieser Gctreidlieferung unter dcn vorangeführten Bedingungen betheiligen wollen, haben ihre rechtsförmlich unterfcttigtcn Offerte, in welchen sie nach §. 5 den Lieferpreis bestimmt ausdrücken und ausdrücklich bestätigen, daß der Offerent die dießfälligcn, in der Zeitung eingeschalteten und von ihm zu beobachtenden ^icferungädeding« Nisse genau kenne, und sich denselben in allen Puncten unterziehe, unter der Adresse: „An das k. k. Bergamt Idria", und mit dem Beisatze: „Offert zur Getreidlieferung", bis 14. August 1851 an das k. k. Bcrgamt Idria einzusenden und diesem Offerte ein Vadium von 50U fl. C. M., entweder in Barem, oder die Quittung einer k. k. montanistischen Casse, bei welcher für Rechnung des k. k. Bcrgamts Idria das Vadium bar erlegt wurde, beizuschließen. Offerte, welchen das Vadium oder die bezügliche Quittung njcht angeschlossen ist, oder w welchen nur ausgedrückt wäre, die Lieferung um einen, wenn gleich bestimmten Betrag billi-j ger als jeder andere Osserent übernehmen zu wollen, können eben so wenig berücksichtiget werden, wie nachträglich einlangende Offerte oder Anbote. ,«) Am 16. August 1851, Nachmittags 3 Uhr, wird sodann bei dem k. k, Bergamte Idria von der Licitations-Commission die Eröffnung der sämmtlich eingelangten Offerte vorgenommen, die einzelnen Anbote in einem Licitationsproto^ colle verzeichnet und der Mindestfordernde als Ersteher ausgemittelt werden. 17) Ueber den Licitationsact wnd sich von Seite des k. k, Bcrgamtcs Idria die Ratisica tion der k. k. Berg- und Forst-Direction in ! Gratz vorbehalten; bis zur Einlangung der Ra-tification oder Verweigerung derselben ist aber ' das schriftliche Offert für den Mlndcstforderndcn rechtlich bindend, und der Bestdietcr leistet auf jeden Rücktritt aus dem Grunde des §. 862 des a. b. G., wegen aUfälligcr verspäteter Einlangung oder Vekanntgcdung der hohen Ratification, ausdrücklich Verzicht, und verzichtet nicht minder auf jede Einwendung wegen Verletzung über die Halfce. 18) Das von dem Erstehcr erlegte Vadium wird bis zum Erlag der contractspflichtigcn Caution zurück behalten; die Vadien der nicht berücksichtigten Offerte werden den Offerenten aber sogleich nach erfolgter Ausmittlung des Bestbieters zurückgestellt werden. K. k. Bergamt Idria am 17. Juni 1851. 3. 324. i.. (1) Nr. ?U4. Holz- Verkauf. Von dn letzter Instanz dem hohcn k. k Ministerium für Landcscultur und Bergwesen anheim. 8) Endlich erklärt sich der Käufer, die aus Ein Pare dieses Vertrages entfallenden Etäm-ptlgebührcn zu berichtigen. K. k. Bergamt Idria den 24. Juni 1851. 6. 783. (2) Nr. 2879. Edict. Vom k. k. BezirkscoUegialgerichle Wippach wird bekannt gemacht: Es habe übel Ansuchen der A-ina Ll^nbelftel und deS Andreas P.ichor, Vormünder dcs mj. Joseph Mess'snu von «ni«, in die freiwillige Veräußerung der zum Verlasse des Franz Mrssrmu ^vn <^0^ gehörigen Realitäten, als : Acker p«,- M«. m»li,jki tto8«loi!l-.», Acker mil Planier, poselben die Tags^hung auf den 2l. Juli l831 Votmittag 9 Uhr in loco Lues angevldüel. Das Echätzungöprotocoll, und die Licitaiionsbe' dmgmsse können Hieramts täglich in den Amtsstundrn eingesehen werden. Wippach am 8. Juni !85l. Der k. k. Laiidet-gesicktsralh. _____ l)r. Thom'schitz. Z 777. (3) Nr. 624. Edict. Vom k. k. Beziiksgelichle Planina wird m der Nechiss^che des Siepkan Otoniöar v. Tirkni», i^es. sN'när des Valentin l)«l>«i,», wider Helene NoillNl: von Lil-Kni», die executive Feildietu:>g der zu ihren dunsten auf die un Grundbuch« Haasberg «ul, Rect. Nr. 325 vorkommende Halb hu be, mit dem 352 Ehevertrage vom 2l. Jänner l836 ilttabulirlen Hei-r^ilhsspruche p. 600 fl. — zur Hereindlingung der aus dem Urtheile vom 25. August 1649, Z. 31b9 schuldigen !5s fl. 30 kr. «. 8. <:. dcwiuigec, und es seyen zu dcren Vornahme dle Tagsahungen auf den 3l. Mai. den 30. Juni und den 30. Juli !85l jedesmal früh 9 — 12 Uhr im Gerichlssitze ,nis dem Anhange anberaumt worden, daß die Forderung erst bei der 3ten Tagsatzung auch unter dem Nennwerrhe Hinlangegeben werden wird.— Der Grundbuchsercracc und die Licttalionsbe' diügnisse können hiergerickts cingcsehtil werden. — K. k. iöezirksgericht Planina am 27. Jan. 1851. Z. 4084. Nachdem bei der ersten Tagsahung kein Kauflu.-siiger erschienen ist, wird die ziveice Feiibielung am 30. Iunl 185l vor sich gchen. K. k. Bezirksgericht Planina am 31. Mai 1851. Z. 781. (3) Nr. 53^. E 0 i c l. Den unbekannten Nechtsnachsolgern des verstor-benen Ivan Stukel von Nadovitza wird durch ge« genwärtiges Eoict bekannt gemacht: Es liabe Anna Tbefchak, von Hrast H. Nr. 6, wider dieselben die Kiage auf Ersi^ung und Aner^ kennung des Eigenthums der im vormaligen Grund-ducke der Herrschaft Ainöd sul) Top. Nr. ^3, l^l6 und 221 vorkommenden, zu iiiadovitza geiegenen Weingarten angebracht. Dieses Bezirksgericht hat zum Curator der Beklagten den Herrn Martin Kramarilsch von Rabo-vitza aufgestellt, und zur Verhandlung dieser Rechls sache die Tagsatzung auf den 13. October 1851, 35olmictags um 9 Uhr angeordnet. Den Beklagten liegl demnach vb, zu dieser Tagsatzung entweder seldst oder dutch einen Bevoll Nlächugten zu erscheinen, oder aber dem aufgestellten Curator ihre Gehette rechtzeiiiq un die Hand zu geben, indem nxdtigens diese Rechtssache nach den bestehenden iUoischrisceii abgeführt we>den wird. K< k. Bezllksgerichl Mottling am 5. Juni »651. Z. 780. (3) Nr. 236- Edict. Aom k. k. Bezirksgerichte Mottling wird hie-mit betannl gemacht: Es habe Mana Bukov«c von Karlsstadl, um gerichtliche Tvdeberk^arun^ ih»ei, angeblich seit dem Iahte «817 zu Semel verschoUcnen H.'.ldsä'westcr HalharinaKral, und um sohini<,e HinaiUwortuna einer hlergerichis erliegenden Activforderung ron96fi. 52 '/2 kr. gebetet'. Dessen wird Katharina Kral mil dem Beisätze erinnert, daß ibr als (ömalor Mathias ^m^jc von Podzeml ausgestellt wulde, und daß sie sogcwiß binnen Il,i)>esslist anher zu erscheinen, oder d^s Gericht auf eine andere Art i, oie Kenntniß ihres Bebens zu setzen habe, als widligens zu ihrer Todeserklärung geschritten weide. K. k. Bezirksgericht Mottling am 23. Mai 1851. ^. 7Ü2. (3) Nr. 574. Edict. Von dem k. k. Bezirksgeiichte Mottling wird den unbekannten Rechtsnachfolgern des iMo «rsn-ci« durch gegmwariiges ^dttl t)etannl gemacht: Es habe wlder jie l>9li.0 Higkai- von 1^«i«6, im Mlilais.-(4loalicn, die Klage wegen Eigenthumb-ai'ertenimng und Besitzabschlelbung des im vormaligen (Äluncbuche der Herrschaft ^möbt vorkommenden Welilgarlens N^licivkg angebracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber die Tagfatzung aus den 20. October l. Z., Bormittags um 9 Uhr angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Aufenthalt der Beklagten unbekannt ist, und da sie aus den k. k. Landern ab. wefend seyn tonnten, hat auf ihre Gefahr und Ko< sten den Herrn Georg Smur von Möilling als <äu-raior ausgestellt, nm welchem l>ie Rechtssache vor. schttfimäßig abgeführt werden wird. Die Geklagten werden daher dessen zu dem Ende eiinnerl, daß sie allenfalls zu rechter Zeil selbst zu erscheinen, oder dem aulgcstellien läurator die iltcchlöbehclfe milzulheilen, ober ader «inen andern Vellreier zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu mache«,, und überhaupt lm ordnungsmäßigen Wege vorzukehren wissen mögen, widrigens sie sich dle aus ihrer Aerabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. K. k. Bez.-Gericht Möilling am 6. Juni 1851. Z. 778. (3) Nr. 881. Edict. Von dem k. k. Bezirksgericht Weichselstcin wud der seit feiner Abstellung zum französischen Militär im Jahre 1609 oder 18l0 von hier unbekannt wo abwesende An:on ^isl.ei', gewesener Grundbesitzer zu poclliol-ljeni, in der Pfa»>e Ioharmesthai, hielmtl aus-gefordert, binnen einem Jahr so gewiß dieses Bezirksgericht oder den ihm aufgestellten Kurator Anton ^6Ü6n» in l'aliborscllt entweder persönlich oder in andcrm Wege von seinem Leben und Aufenthalt in KtNMniß jll setzen und sich hierüber zu le^ilimiien, w'dngellv er sür lodt e'kläcl und sein Vermögen den geschlichen Orden eingea lwonet werden würde. K. k. Bezirksgericht Wcichsclsieii am 12. Mai 1851. Z. 789. (3) Nr. 1909. Edict. 3;on dem k. k. Bezirksgerichte Seisenberg wird bekannt gemacht: > Es sey von diesem BezirksGerichle Seiseribera über Ansuchen des Herrn Mathias (5p«ch, von Eben^ thal Nr. 10, wider den Herrn t>3ti2 'ls^au^, von Heinach Nl.20, wegcn aus dem gerichtlichen Ver» gleiche l^t>. 4. October 1850, 9ir. ll53, schuldigen > ^95 fi., sammt Nebenverbindlichkeiten, in die ere« ! tulive öffentliche Aersteigelung der, dem Letzteren ^gehörigen, im Grundbuche der vormaligen Pfarr-, gulc Obergurt «ul) !)leccf. Nr. 47 vorkommenden Halbhube, sammt Wohn ' und Wirthschaflegebau-^ den, im gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von 570 si., und des mit Pfand belegten, auf 4 fi. geschätzten Wagens gewilligel, und zur Vornahme der-lelben im One der Realität die Taqsatzung auf den 24. Iul,, oen 25, August und 22. September I. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, mit dem Anhange bestimmt worden, daß die Realität nur bei der Iren Tagsatzung umer dem Schätzungswerthe werde hint, angegeben werden. Das Schätzungsplotocoll, der Grundbuchselttact und die LiciiationsbevinMsse, nach welchen der Ersteher ein Vadium pr. 60 fl. zu erlegen hat, können bei diesem Gerichte in den gewöhnlichen Anilsstundeil eingesehen werden. K. k. Bez,-Gerichr Seisenberg ^.m 6. Juni 1851. Der k. k. Bezirks-Richter: L a u r i 6. Z. 799. (I) Gymnasial-Kundmachung. Die Prüfungen privatstudierender Gymnasialschüler werden für das 2. Semester des Schuljahres 1951 am k. k. Gymnasium zu Laidach den28., 29. und 30. Juli d. I., sowohl schriftlich als mündlich abgehalten werden. K. k. pr. Gymnasial - Direction Laibach den 30. Ium 18Zl. Z. 753. (3) Für Geschäftsleute. Zum Verkauf eines überall, sowohl in Städten wie auf dem Lande gangbaren Artikels, welcher einen bedeutenden Nutzen abwirft, wer-den Cornmiss:onäre gesucht. Caution wird nicht gefordert. Nähere Auskunft wird ertheilt auf franklrte Anfragen unter Chisfer ds. V. pust« r. 5". Herreu Pranumeranten zur Erneuerung wir der Pranumeration ein. ^ , . ...,„, ^„^. Ueber die Tendenz und Haltung des Blattes etwas Näheres zu sagen, halten wir sur uberflußlg, da dieselben ohnedieß hinreichend bekannt sind - wir können jedoch nicht umhin , die Versicherung zu wiederholen, daß wir Alles aufbieten werden, um das Blatt möglichst interessant zu'gestalten, und alles Wichtige in der politischen Welt mit größter Schnelligkeit zur Kenntniß zu bringen. Zu diesem Zwecke haben wir, was den I>. ^. Lesern unseres Blattes bekannt, in den verschiedensten Theilen der Monarchie unsere stabilen Correspondenten, so wie uns auch eine große Anzahl in- und ausländischer Blätter zu Gebote steht, um das Interessanteste unseren Lesern vorzuführen, damit sie den allgemeinen Gang der Weltbegebenheiten Ms vor Augen haben können. Die Rubrik: ..Slavische Nundschau", die wir in unserem Blatte fuhren, lst spec,el den ltteranschen und sonstigen Angelegenheiten aller slavischen Stämme gewidmet, und hatte sich zu wiederholten Malen und von vlelen Seiten des lebhaftesten Beifalls zu erfreuen- nicht minder ist die Rubrik: ..Locales", in welcher alle zur Veröffentlichung geeigneten Vorkommnisse und Wünsche der Stadt Laibach sowie überhaupt des ganzen Kronlandes besprochen werden, sehr beifällig aufgenommen worden. Das „Feuilleton" wird, wie bis jetzt, fast durchgehends nur Original-Au fsä tz e bringen, von denen jene, welche zunächst Kram betreffen, stets den Vorzug erhalten; wodurch der heimatlichen Kunst, Literatur und Wissenschaft nach Möglichkeit Rechnung getragen wird. Die Pränumerationtz-Bedingungen sind unverändert, nämlich: Ganzjährig mit Post unter Couvert versandt . . 15 si. — kr. halbjährig „ „ „ ,, „ ' ' ,1 " " Ganzjährig im Comptoir unter Couvert . . . F6 „ „ halbjahrig „ „ „ „ - - - ' ^ " -- " Ganzjährig im Comptoir offen ...... " „ ^ „«. halbjahrig „ „ „ /,..... 5 „ 30 „ Für jene Exemplare, welche in der Stadt in's Haus zugestellt werden, entfällt noch 3U kr. Trägerlohn für das halbe Jahr. Unter Einem stellen wir das freundliche Ansuchen, rückständige Pränumerationsgelder und Rückstände für Insertionsgebühren möglichst bald zu begleichen. Die Insertionögebühren von Anzeigen betragen: Für eine Garmand- Spaltenzeile, oder deren Raum bei einmaliger Einschaltung 3 kr., >> » » » » » » » zweimaliger dto 4 » » ,) » » » >, » » dreimaliger dto 5 » Inserate bis 12 Zeilen kosten: Für ein Mal 4« kr., zwei Mal 5lt kr. und drei Mal I fl. Zu diesen Gebühren ist nach dem »provisorischen Gesetze vom 6. November l. I. für Insertionsstämpel" noch 1« kr. für eine ledebma-lige Einschaltung hinzu zu rechnen. Die Portofreiheit bei Einsendung der Pränumerationsgelder hat aufgehört; wir können daher nur franklrte Sendungen annehmen, und erbitten uns auch alle Zuschriften an den Verlag und die Redaction der Zeitung portofrei. Jynaz v. Kteinmayr-