Intelligenz Matt 5«r Naibacher Neiwngl ^ ° 112. Dienstag den 18. ZeVtember 1ft3«. Nemtlzche Verlautbarungen. Z. 1296. (2) 3tr. iiii5/VI. Kundmachung. Von der k. k. Cameral > Bezirke« Verwal« tung i!albach wlrd bekannt gemacht, daß der Bezug der allgememtn Vlrzehrungsfteuer von dcn nachbinanntoi Gteuerobjecten in den unten angeführten S^ucr» Gemeinden, »n dop< pelter Arl, und zwar: aufdas Vera?altungs>ahr l63<), unter Vi.'rbthl,lc der wechselseitigen Ver, tragS-Aufkündigung drei Monate vor Ablauf des Pachtjahrcs, auch aufdie Dauer eines wei» tern Jahres unter der gleichen Bedingung m»r dem Bedeuten, daß durch Unterlassung der Auf-kündung der Vertrag wieder auf cm weiteres Jahr erneuert werde / nnt Ende des Ver« waltungSjahrcs l8/,i, jedoch ohne vorher-gegängelte Aufkündigung ;u erlöschen habe, dann auf drei Jahre ohne dieser Vedmgung verstcigerungswelse »n Pacht ausgebothen und dle d>eßfälllge mündliche Versse»gerung, bei welcher auch di< nach der hohen Gubermal, sur-rende uom 20. Juni i636/ Nr. iZg33/ vcre faßten/ und nur dem Vadmin belegien schrlfl» lichm Offerten überreicht werden sönnen, wenn es die Pachtlustigen nlcht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. k. Gefallenwachuntermspector in Neu« ftadtl zu übergeben, an den nachbenannten Ta» gcn und Orten werde abgehalten werden. Ausrufsprels für i Bei der k. k. Für die Bez.rksobrigkeit Wem, Wem. Im Bezirk« Am der «n"^"^ Fleisch !Haup!gememde Staatsherr, ^.most ,^ fi. > kr. fi. jkr. ! tandssraß 27. September Sl.Barthclme Landstraß l633 Vormlt- Landstraß 2oi5 — 655 —! Tschüdefch tags von 10 , bls 12 Uhr " ^ >! ' zweitausend sechshundert ! siebna Gulden C. M. l Den zehnten Theil dieser Ausruftftreise habni d,e mündlichen L,c,tanten vor der Wer-sle.gerung als Vadium zu erlege, d.e schrift. l:chcn Offerten aber mürben, w Uhr Vormittags uu Nathssaale der k. k. illvrischcn Camcral-Ge« fällcn - Verwaltung abgch^t-n werden. — Zur Pachtung wird jedermann zllgclaffen, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hieuon nicht ausgeschloffen ist. Für jed,en Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine crimi-nalgenchtliche Untersuchung verfallen find, d:e bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Uebrigens sind auch diejenigen Individuen, welche zu Folge des neuen Strafgesetzes über Gefalls'^Übertretungen wegen Schleichhandel oder einer schweren Gcfälls-N.'bcrtretung in Untersuchung gezogen und abgestraft, oder wegen selchen Vergthen in U:N'rsllch!,mg ge^g^?n un5 w"5?n dcs Abi ganges rechtlicher Beweise von dem Strafe verfahren losgczählt wurden, durch sechs auf den Z ilpunct der Uebcrtretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung ders ftlben, folgende Jahre von dem zur Sicher« stclkmg des Verzehrungssteuergcfälls - ab,w haltenden Vcrpachtungs» ^citation als Pach« lungsbewerber ausgeschlossen. Wer im Na» men eincs Andern ,einen Anboth macht, muß sich mit der gehörig legallsirtcn Vollmacht seines MaAtgebers bei der Commission vor der kicitation ausweisen und diese ihr übergeben. — Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unternehmer in die Eoncurrenz treten, wird em Vadium von lo Procent des festgesetzten Flscalpreises bcstimint. Die» ses Vadlum »st von den mündlichen Offeren« ten im Baren oder m österreichischen Staats« odllgationen, bei letzteren nach dem bekannten letzten Wiener börsemaßigcn Eourswerthc, voe dem Blginne des öffcntllchcn Verstcigerungs-actes zu Handen der Licitations-Commission zu erlegen. — Auf gleiche Art und Weise sind auch die schriftlichen Offerte zu belegen. Auf Offerte ohne beigeschlossenem Vadiun, odlhaftestcn sich dar, siellenden Anboth enthalten, so wird die Wahl zwischen den zwei oder mehreren schriftlichen Anbothen der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer vorbehalten. Wenn sich der Fall ereignen sollte, daß ein Anboth in den schriftlichen Offerten mit einem gleichen Anböthe bei der mündlichen Licitation zusammentrifft, fo wird dem Licitanten bei der mündlichen Versteigerung der Vorzug vor dem Offeren-ten im schriftlichen Wege eingeräumt werden. Die schriftlichen Offerte dürfen keine Klausel, welche m>t den Llcitationsbcdingnisstn nicht im Einklänge wäre, enthalten, sondern müssen vielmehr mit der Versicherung versehen seyn, daß der Offerent die in der Ankündigung und in den Licllalionsbedingmsscn enthalte, «ien Bestimmungen gmau befolgen werde. Offerte, welche nach dem Schlußtermine ein« langen, so wie Offerte, welche wo anders als an dem oben bezeichneten Orte überreich: werden, bleiben'eben so wie die Anböthe, welche abwiichcndeBt.dmgungen emhalten,außcr Berücksichtigung. —- Der Pachtvertrag wird mit jenem Offc?cnten abgeschlossen werden, disfcn Anboth für das Gcfäll.am vorteilhaftesten erschcint. — Die Entscheidung hier« öbcr wird nach evfolglir hoher Hofkammcrl genehmlgur.g, welche sich ausdrücklich vorde» halten wird, dem Ecstcher eröffnet w^dcn, bis wohin der Ossercnt oder die Offcrent^n, deren Vadien zurückbehalten wclden, für den gemachten Anboth verbindlich bleiben. — Würde aber'tne Zustellung der Erledigung wegen Abwcscnhctt 5«ü Gehers und wegen Abgangs cincs Bevollmächtigten nicht geschehen können, ode,- sonst die Gefallende-h^rde di? persönliche Zustellung nicht «nge« n'.ess?,'. findcn, so soll dic Uebcrreichung der Erledigung bei der Obrigkeit, in deren Be-znke die Vtt'stcigcrung Slatt gefunden hat, zur weitern Verständigung der Parte« die ' W.r-kung der persönlichen Zustellung vertrei ten. — Die übrigen Beüiugui gen sind fol< ger.de: Dem Pächter wird von der Staats« Verwaltung das Nccht eingeräumt, und rück< sichtlich die Pflicht auferlegt, während dn obenerwähnten Pachtdauer im Gereiche dei Pomeriums der Provlnzial-Hauptstadt Laibact ^ie allgemeine Verzehrungsstcuer von den gc- pachtetm Objecten nach dem in Folge oNcv-höchster Entschließung vom 25. Mai ,829, von dem f. k. illytlschcn Gubcrnnlm am 26. Juni »829, Z< >27l, erlassener! Elrcularc und nach dcm in Folge allerhöchsten mit dem hohen Hofsammerdecrete ä^lo. 9. April i353, Z. '^^/,578, bekannt gegebenen Entschließung voni i5. Jänner i8ZZ, mit dem illyri» schen Gubernial-Circulare vom 3o. September i83^, Z. ^^^585, kundgemachten 3a-riffc, wie auch nach dcm vermög hoher, Hof-kammerdecretes cllio. ,3. Juli i636, 3» Z0/.60, rücfsichtllch des Federwildes vom k. k. illyrlschen Gudcrmuni erlassenen Eirculare ääo. 3, März 1357, Z. 49Z0 (mit Ausnahme des Bezuges der Verzehrungssseuer von den nn Eingänge dieser Kundmachung 5iid 2, d und <: bemerkten Objeclen), nedst den dieser Stadt zur Bedeckung der Gemein« dcbedürfnlffe bewilligten Zuschlage nach den mit den illyrischcn Gubernial s Circularicn, äc!o. 23. October ,83ä, Z. 23178, cläo. 2^. October und 17. December i835, Z. ^^°/oö^ und ^^/«437, bekannt gemachten Tariff, sätzcn, mit Ausnahme der Zuschläge für Hüt» slnfrüchte und Honig, Tanssfah 5o und 5l, cinzuh.kde^. Ucbrigens N'ird bemerkt, daß in Gem.ißheit des ^ Vcrzchrun^sstcuergcsctzes D urch z u g s ladu n gen, vlln dcm Ellage der Verzchrungsstcuev frei sind, wenn sie von einem Bestellten des Limenamtes bis zum Austritte begleitet werden, und ebcn so Transitoladungcn ohne Entrichtung der Verzchrungssteuer zugelassen werden, wenn sie nnttr der Sperre der Gefällsverrvaltung und rücksichllich der PachtgcseNschaft bleiben; wciiers in Folge Anordnung di?r hohen k. k. allgemeinen Hofkammer vom 19. August »635, Z. 3ttZo8, in Betreff der Einhebung der Nerzchrungsstcuer von Brodfrüchtcn festge-sctzt scp, daß die Gebühren, wie es d,e mit dem k. k. illynschcn Gubenn'al-Clrculare vo« ^). November 18^1, Z. 25ä^o/ kundgemachte gesetzliche Bestimmung enthält, bci den Müh« len abzufordern scpn werden^ — Ferners wird der Pächter vervsiichlct, die im Tavisse vom 23. October iS3ä, 3- 23176, vorge-' zeichnete Zuschlagsgcbühr für das in der ' Pcovinzial-Hauptstadt Laibach erzeugte und ' auf das Land ausgeführte Bier den Parteien ' zu vergüten. —> Als Äusrufspve'.s für die an-' gedeuteten zu verpachtenden Objcltc wird der > Betrag jährlichcr io6g>6 fi., sage Einmal ) Hundert sechs Taujcnd neun Hundert und ' sechszehn Gulden C. M. festgesetzt. — Dle 700 übrigen Bedingungen sind folgende: i) Vor dem Antrttte der Pachtung und zwar längstens binnen 3 Tagen, vom Tage der dem Pachter amtlich eröffneten Annahme semes Anbuthes gerechnet/ hat der Pächter den vleNen Theil des contrahlrtcn Pachtschillinges als Caution im Baren oder in österreichischen Staatsobl,-gationen nach dem zur Zelt des Erlagts bestehenden börsemaßigen Courswerthe zu erlegen, oder auf Realitäten gesetzlich sicher zu stellen, folglich die auf die verpfändeten Realitäten intabulinc Sicherheitsurkunde m,t Nachwei» sung der geleisteten geschlichen Sicherheit, einzulegen, daher, rvcm! die Tounon im Barm gclcistet wird, der als Vadium bereits erlegte Bctrag eingerechnet, odcr im Falle der Ver-sichecttng der ganzen Eaunon mttttlst einer Nealhypothek zurückgestellt werden wird. — Sollte dieses nicht erfolgen, so steht e5 dec Camoval-Gefallen-Verwaltung frei, das erhaltene Vadium als dem Staatsschatze verfallen einzuziehen, und aus die Gefahr und Kosten des Contrahenten eine neuerliche Verpachtung oder die tariffmaßig« EinHebung einzuleiten, und den hiernach auf dem einen oder dem andern Wege in Entgegenhaltung zu dem gemachten Offert« sich ergebenden Minderbe-trag wider ihn zur vollen Genugthuung des Aerars, und zwar ohne Einrechnung d^s besonders verfallenen Vadiums geltend zumachen, wogegen ein etwa sich ergebendes günstigeres Resultat der Pachtversteigerung odcr der tariss-rnäßigen Einhcbung nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen soll. Mit dem Beginne der Pochtungsperiode wird der Pächter in das Pachtgeschäft eingesetzt, und es werden ihm die hierauf Bezug nehmenden Vorschriften übcrge-^ dcn werden. — 2) So wie der Pächter in alle Rechte und Verpflichtungen der Camcral-Gefallen-Verwaltung und der Stadtgemeinde Laibach, mit Ausnahme der im 22. ^. des illyrischen Gubernial-Circulars vom 26. Juni 1829, Z. 1371, angedeuteten zwei Puncte und mit Rücksicht auf den im Anhange des Circulars zu jenem Patente bemerkten Borbehalt eintritt, so hat er sich auch genau nach den in jener Circular-Verordnung enthaltenen Vorschriften zu benehmen, und allen sowohl seither ergangcnen, als den während der Dauer d^s Pachtvertrages in Gefa'llssachcn ergehenden Anordnungen Folge zu lchlcn. — 3) Wenn der Pächter bei der Einhcbung dcr Gebühr einen höhern Bctrag, als die Tariff? ausspre-chcn, odcr überhaupt einen Bctrag ungebühr- lich erhcltt, hat derselbe nicht nur jenen Ve-trag, welchen er über den Tarisssatz, sondern auch jenen Betrag, welchen er überhaupt von den Parteien ungebührlich eingehoben hat, denselben rückzuvergüten, überdiest auch den 20fachen Bctrag dessen, was er widerrechtlich eingehoben hat, dem Gefalle als Strafe zu erlegen. Er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachtungsrechte bestellten Personen. — 4) Dem Pächter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Unter« pächtcr zu überlasten; allein diese werden'von den Gefällsbehörden bloß als Agenten des Hauvtpächtcrs angesehen, welcher dem ungeachtet für alle Punkte des Pachtvertrages in dcr Haftung, und dem Gefalle verantwortlich' bleibt. — 5) Für den Ausrufsprcis wird von Seite der k. k. Gefallen-Verwaltung keine wie immer geartete Hastung, also auch nicht im Falle einer behaupteten Verletzung über die Hälfte übernommen. Ein während dcr Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Acrzehrung zur Folge hat, soll an den Bestimmungen des Pachtvertrages nicht die mindeste Veränderung hervorbringen können. Nur i» dem Falle, wenn wahrend der Dauer des Pacht-Vertrages in denTanMtzen, oder in den sonstigen wesentlichen Bestimmungen dcr Vcrzcl)-rungsstcuer eine wesentliche Aenderung hervorgeht, bleibt cs jedem Theile , insofern ei» wechselseitiges Ucbereinkommen mit dem Pächter wcgen Aufrechthaltung des Vertrages gegen Zugestehung einer billigen Entschädigung nicht zu Scande kommen sollte, welches sich ausdrücklich vorbehalten wird, freigestellt, wenigstens drei Monate vor Eintritt der gesetzlichen' Aenderung den Pachtvertrag aufzukündigen. — 6) Der Pachter ist verpflichtet, den bedungenen Pachtschilling in gleichen monatlichen Ra-t>!) 1). angeführten Pachtobjecce wiro bemerkt, daß dieselben bei der nämlichen Tagsatzung am 8. October 1838 der öffentlichen Concurrenz mittelst schriftlicher und mündlicher Offerte werden unterzogen werden. Als Fiscalpreise für die nachbenannten Weg-, Vrük-ken- und Waffermäuthe werden angenommen: 3) Für die Linienwegmauth an der Wiener-Linie sammt Kuhthal und für jene an der Kärntner-Linie der Betrag von 3263 st.; i>) Für die Linienweg - und Brückenmauth an der Carlstadter-Linie der Betrag von 2756 ft.; c) Für die Linienwegmauty in der St. Peters-Vorstadt der Betrag von 912 si.; cl) Für die Linicnwegmauch in der Polana-Vorstadt der Betrag von 2>7 fl.; 0) Für die Linicnweg - und Brückenmauch an der Trio-sterlinie sammt dem Wehrschranken in dcr Tyrnau der Betrag von 4125 st.; t) für die Wassermauth zu Lcübach 13'1 st., zusammen 11l37 st. Die übrigen Lkitalionsbedingniffe sind in der Kundmachung dcr k. k. illyrischcn (Zameral-Gefallen-Verwaltung et. 87 eingeschaltet wurden, und können im Ucbrigcn auch bei der (5amcral-Bezirks-Vcrwaltung und Camera!-Gcfällen-Bcrwal-tung Laibacl) cingesthcn werden. In Absicht auf den Bezug di.d: wird der Pachter von der Cannral Beznks-Werwal« tutig oder einem andern von »hr hiezu befllmm-tcn Gefäslsorgane in daS Pachtgeschaft nngesetz^ ihm der hlerauf sich hszichendl Auszug aus der amtlichen Vormlltus,^ über die Velzchrungs-steuer, Pflichtigen üb-rqcbcn, und stlker auf genqntte Welse der Gteuerbezirks > Odr,g?el5 und den Vevzebvul.tzsl'leuer» Pstichligili, d,'e es betrifft, angekündigt werden. /^) Gesckiehc «ine Ulbertretung der Ver^hlun^steue^Uur, schriften unter dem Elnstujsc des Palters, so hat dieser auf die «nlfalleliden Strafen keinen Anspruch zu machen. Wenn insbesondere im Laufe der Pachtung neue Neuerpfilchtige Ge-wel bsunterne hm ungen entstehen, und der Pach« ter die Ausübung derselben gestattet, ohnedaß dlePartei den vorgeschriebenengcfälls'amtlichen Erlaubl-.ißscheln gelöstt, und sich damit bel ihm ausztwiesen hat, so hat der für disse Ueber« tretung d«r Gefällsuolschltfl«« zu entrichtende Gcrafbttrag nicht dem Pächttl, sond^rss dem Asrar zur Disposition anheiln zu fal?en. -« 5) Für dm Ausrufjprslb wird verpachtender E»cits keine n?»e immer geartete, also au-ch Nlcht lw Falle «mer bibaupteten Vitlctzung über die Hälft« »ine Haftung übernommen» sm während d«r Dauoc dll Pachtung einlr^ tender zufä^ger Umstand, welcher ezre V^r, mchrung zur Folg« hat, soll an den Bcstim» mungtn des Pachtontragts nichl die mindeste Veränderung hervorbringen könn«n; nur m dem Falle, wenn tvährer.d der Dauer des N«r-träges »n den Tarlffsayfn, oter in den sonjU-gln wesentlichen Bestimmungen d«r Verzchi rungsfteuer «ine gesetzlicht Aenderung vorgeht, bletbt ,s jedem Thelle vorbehalten, wemgfitns dcei Monate vor Eintritt der gesetzlichen Aen, dlrung dln Pachtvertrag aufzukündigen. Iea 7o3 doch kann diese Aufkündigung nur in Betreff felms Verzehrungssteuer - Objectes Play greifen, welches mit nner derlei gesetzlichen Aln-derung getroffen wird. Bezüglich ftes andern Steuerobjectei, bei welchcm diese Bessimmun« gen mcht eintreten, hat der Vertrag m seine« Wirksimkctt zu bleiben. Erfolgt keine solche Auftündigung, so hat der Vertrag durch s/ine ganze Dauer in Kraft Zu blelden. Wenn m dim Vc^irke dee Pächters wahrend dcr Pacht, zeit dle Pachcung berührende, verz«hrungsstt.uer-pstichtig? Unternehmungen zuwachsen, so wird derselbe hievon nsch Maßgabe de<: e,nlanZcn-den Anmeldungen unverzüglich in die Kcnnl-niß gesetzt werden. -- 6) Den bedungenen PackNchllling »st der Päckier in gleichen monatlichen Raten am lctzttn Tag? eines jeden Monats, und wlnn dieser ein.Sonn- oder Felcrtag wäre, am vorausgehtnden Werktage an die ihm bezeichnete Caffe abzuführen ver-pftichttt. Wenn dle kaucion lm B^ren bestellt worden, so kann dtren Bttrag auf Verlangen des Pachters beim Auegange der P«cht;eit den drei letzten M^n«t ^, L und (^ bemerkten Pacdtobiccce auch vcrelnte Anböthe für alle dllse Pachtobjecie gcmacht rveidln könneli. — Von ver k. k. lllyr. veremten Eameral- Gcfa'I» len' Vern,'lUlUl-g. ^lalbach am 6. September !833. Z, i2u5. (2) Nr. 1^6. Edict. Von tem k. k. Bezirksgerichte der Staatsherr-schaN L'ck wird hicmil kund gemacht: Es sey zur Liquidicung des Activ, und Passiv > Slarides n»d sohiüige Bcrlcch' Adhandlulig nach dein zu Zauchen «utiHaus-Nr. 22 rcrstorbcnen Realitä« lcn« Besitzers und Wirthen, Balenlin Potocschnig, die Tagsaßung auf den 2ä. September l. I Vol. mittags um g Uhr mit dein angeordnet, oaß alle Jene. welche aus was immer fur einem Rechts: gründe auf ticscn Verlaß einen Anspruch zu ma< clen vermeinen, am cdicztu Tage zur feslqcscftlen Stunde so gciviß zu erscheinen und ihre Ansplü: chc geltend zu machen haden, alä Nc Nä) lricii» gens die Folgen deö §. tU^ b. G. 3). (clbst zuzu» schreiben haben werden. K. N. B'^ittögcrichl tcr St. H. Lack am »l. September ,853. Z. i5o^i. (2) I^r. 79». FcilbiethungslGdict. Vcm Bezirksgerichte Scn^scisch rcird hicmit kund genwcht: Es scy auf Ili^angei, dc5 ?^a<: thäus Prcmru von Großubel^ku, LcsNonär dcö Herrn Icsrph Dougan, wider Johann Dolcnz von Brünc. wc^cn schuldigen »Jo ft. /^ kr. c. 5 c., in die execuiioe Feilbicthunq der gegncrlscdcli, dcr Herrschaft Luegg 5l,k llrl). 2ir. »5l <:t ,54 zilis-daren, gcrichlllch auf 640 si. 5o kr. und 293 st. 5c» kr. geschälten zwei Drüttechübcn gcwillign, und zu deren Abhaltung im Orte Brüne der erl'tlc Termin auf den 1. O cto l? e r d. I., Vormiltagö um 9 Ubr mit dein Beisahe bestimmt »rolden, daß folls diese Nealitätcn bei dieser ^cil< diclbuns,slaqsa^ung nickt um dcn Säätznngöwenl) oder darubcr an Mann gebracht werden könn» ten, s.lcke zugleich unter demselben hintangegcben tvcrden würden. Woven die Kauflustigen mit dem Bedeuten verständiget wcrden, daß die Sä'ähung und 3i« citation^bcdinqnisse hieramtu eingesehen oder davon Adsä'riftrn erhoben »rerdeil können. Bczülsgsricht Scnosclsch dcn 7. September ,L53. A !»in e rk u n g. Bei der ersten inid zweiten Li» citationslagsahung hat sich lein Kaustusil» gcr gemeldet. Z. ,3o,. (2) Licitach Üucrsperg'-' scken Herrschaft Weixelberg cigenthüinlich ange-hcrige Hirs., Sack-, Flacl)5. und Huhnerzebent in der Pfarr Overgurg, dann die Slirpanswiese in Wollaule; endlich am nämlichen Tage Nach« mittags die Dem. Wiesen nächst dem Dorfe Pulle in der Pfarr Wcixelburg, mittelst offelilllcder Vcr» steigernng verpachtet rverden; »vozu die Pachtlusti« gen zur zahlreichen Erscheinung cinqcladen werden. Herrschaft Wcixclberg ain io, Sepleinber iäI9. Z. I2L5. (5) Nr. 5^6.' Edict. Von dem Bezirksgerichte Flödnig wird dem Herrn Johann Nep. Paulin äoniur, und dessen aNfäliigcn Erben mittelst gegenwärtigen EdicteH erinnert: (Zu hade wider dieselben Maria Petals von Unlerpirnitscl) bei diesem Gerichte die Klage auf Veriährt. und Orloschcnertlärung ter aus dem Schuldscheine «!<<<>. !5. December ^606 und intab. 2. März ,607 schuldigen, und auf der, dcr Herrschaft Munkendorf 5"K Hlb. Nr. 69 dienst« baren Realität dafuüden Forderung pr 6c»o ft. ein» gebracht uno um Anordnung einer Tagsatzung» welcde hiemil auf den »3. December d. I. Bor« mittags um 9 Uhr vor diesem Bezirksgerichte an« geordnet wird, gedeihen. Da der Aufenthaltsort deö GeN.'glen, Johann Nep. Paulin 5t,'lnan zu ihrer Verthcidi» gung und auf ihre Gefahr und Unkosten ten Hccrn Mathias Koscdza von Flödnig, als Ourator l)^, stellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wcrden wird. Der Beklagte und seine anfälligen lZ-rbcn werden dessen zu dem 6noe erinnert, damit sic alien« falls zur rechten Zeit s«Ibst erscheinen, oder üizwi» fcden dem bestimmten Vertreter die erforderlichen Äecl'tsdchclfe an die Hand zu geben, oderauch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen unb diesem GerlHle namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie siäi die aus dieser Verabsäumung entstehenden Folgen selbst dcizumcffen haben werden. Bezirksgericht,,Flodnig am 4. September ,L53. Z. ,087. (1?) Gin Oewslb ist im Hause Nr. i5, Elephanten-Gasse, pro Michaeli d. I. zu vergeben. Das Nähere erfragt man beim Hauseigenthümer. 7o5 Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1309. (1) Ankündigung. -Von demk. k. Karster Hofgcstütamte wird hiermit zur allgen-cinen Kenntniß gebracht, daß in Folge hoher Anordnung des hochlöblichen k. k. Obcrststallmeistcramtes ^läa. Wien den 6. September 1838 > Zahl 3170, der für das k. k. Karster Hofgestüt im Verwaltungsjahre 1839 erforderliche Hafer- Bedarf, beiläufig von 12000 nkd. östcr. gestrichenen Metzen, im Wege der öffentlichen Concnrrcnz, jedoch mit Beseitigung der Licitation, unter nachstehenden Bedingnisscn werde beigeschafft werden, und zwar? — 1) Wuß der Hafer vollkommen trocken, nicht ge- -netzt oder genäßt, vom Staube rein, dickkör-nig, und mit keinen andern Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder nied. öster. gestrichene Wetzen im Nctto-Gewichte wenigstens W Pfund schwer seyn. — 2) Hat die Einlieferung in der eben bezeichneten Qualität in folgenden Terminen zu geschehen, und zwar: nach Lippiza, vom ^. bis lUt 30. November 1838, 2300 Wetzen; vom 1. December 1838 bis mit 14. Jänner 1829, H200 Metzen; vom 15. Jänner bis mit 28. Februar 1839,200 Metzeu; na chPr östranig vom 2. bis mit ^0. November 1336, 2000 Metzen; vom 1. December 1328 bis mit 14. Jänner 1839, 2000 Metzen; vom 15. Jänner bis mit 28. Februar 1839, 1500 Metzen. — 3) Hat dcr Lieferungsübernchmer das betreffende .Quantum bis auf Ort und Stelle für eigene Rechnung zu überfuhren, und wird nur jene Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hofgestütamte qualitätmäßig zugemessen wird. - 4) Wird am 1. October 1838 bei dem k. k. Hofgcstütamre,' und zwar im Orte Adclsberg bei dem löblichen k. k. Krciöaune um Me-zehnte Vormittagsstunde über vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jeder Lieferungslustige seinen Preisandoch auf einzelne, genau zu bezeichnende Parthien, oder auf das ganze Quantum, schriftlich und versiegelt, entweder am Tage der Verhandlung zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags zu überreichen, oder binnen der vorausgehenden 8 Tage dem k. k. Hofge-stütamte einzusenden oder zu übergeben, und zu- , gleich zur Sichcrstellung des k. k. Hosgestütam-tcs eine aus dem Preisanbothe und aus dem zu erstehen beabsichteten Quantum mit 10 Procont entfallend^ Caution entweder, im Baren oder in k. k.. Staatsschuldverschreibungen nach dem letztbekannten Wiener Börse-Course, oder mittelst Hypothekar-Instrumenten, gegen amtliche Vestättgung um so gewisser beizuschlicßen hat, als später, nämlich am 1. October 183^, nach dem Schlage der zehnten Vormittagöstun-de eingereicht werdende Prcisanbothe, oder solche, welche nicht mit der vorgeschriebenen Caution versehen sind^ ganz unberücksichtiget werden zurückgestellet werden. — 5) Nach beendeter Concnrrenz-Verhandlung werden jenen Liefe-rllngslustigcn, deren Anböthe nicht annehmbar befunden wurden, die eingelegten Cautioncn sogleich zurückgestellt, von denjenigen hingegen, welche die Mindestbiether einzelner Parthien oder des ganzen Quantums verblieben, zurückbehalten werocn. — Die Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k. k. Hofgc-stütamt, im Falle der Lieferungs-Uebernchmer zur gehörigen Zeit die erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in den Stand g^setzct werde, die abgängige Quantität auf Kosten und Gefahr des Lie-ferungsübernehmers herbeizuschaffen, und hat letzterer im erforderlichen Falle das k. k. Hofgc-stütamt auch mit seinem anderweiten, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos Zu »halten. — 6) Sollte der Lioferungs-Neberneh-mcr die baldmöglichste Ucberkommuag seiner eingelegten Caution beab,lchls,l, so wird dcmsel-bcn gestattet, statt dgeschrie')en. — Die Bewerber haben ihre gehörig beleg'en Gesuche durch ihre ^^rgcsetzte BeHorde vor Ablauf der bemerk: lcn Fr,st be: der k. k. Cameral-Be^ z;r ts - V erw alt u ng in Trl?st cin;u» düngen, und, sich ül>cr chre bisherige Dienst« l^.stung/ üder 0le Kenntnis« ün Zo'Iozrfah-rcn, w wie über thre Gvr.'1>kenntnl>sse, ^lib za'^r insbesondere dcr ltaliinishen Sprach-', und über die Fäh^kett zur Lei lung der fest« geletzten Cautllln befriedigend aus^zwe3a. Mauth - und Standgeld - Verpach« tungS-Nc,tation ,n der Kreisstadt Zlllt. — In Folge hoher Guber« nial - Vewlglgung uom 1/^. August l. I. ^. i3iog/ werden die blßher um 7^53 si. C. M» an der Gratzer und lachacher Le verpachteten Mauchgefülle der landeßfürftllchen. KrllS-stadt Zilll, und zwar <3csters, nebst den, im l. Gtocke d?s >1a0tlsH«n Mauthhautts an d«r Graiz^r, llnie gegen den bestimmten Miethzms Von 72 fl. !?, M., und der unentqeltllchen Senuyung der ebenerdigen Wohnungen in d«n bellen Maucbhauftrn zur ^efäils'Vlnhlbuni; fe ne S daS blsher um I/^o fi. E. M. verpa d« te^t Gtandgeld von Wochen, und Iahrmäck« ten, am lo. October l9Z3, im Rathsaile dcs landeSfncstl^chen Mag»flrats Züli, und zwar lne Mauchg«fälll Vormittags, das sttcndqeld aber Nachmntags in den gewöhn^ lichtn Amts!iu:iden, für Dte Militär»Jahr« i83g, »9/»<^ und lä^l weiter ueroachtzl, und dabsl auch schrlfil>che Anböthe, mit d»m l0^F Vadmm des Ausrufsbltrages belekt, an^enommin werden. — Die ?,citations B<-dingniffe können in d.r magistratllchen Amts« kanzln eingesehen werhen. — Magistrat Zilli am :Z. September l636. Z. ^97. (^ Nr. l!2ltM. Kundmachung. Die k. k. Camcral-Bezirks, Verwaltung laibach bringt zur allgemeinen Ktnntmß, daß in lhrem Amtslocale am Gchulplatze Haus Nr. 297 im 1. Stockwerke rückwärts, zur Hrrstel, lung vonNothmagazlnen, i-^zpocl. Schoppen, zur Einlagerung der bei dem hiesigen Hallptzoll-amte einlangenden Waaren-Eoüien, an d?: uom Rann zur Wuner» und Tnester-kilne führ-nden Straße im sogenannten Zois'schen Graben längs der Krakauer-Garten , ain 21. September iü33 um ic» Uhr Vormittag,; kz^ Minucndo » ^citation abgehalten wir^e,, ,vnd. Für die zu leistenden Arbeiten und zu liefernden Materlallen sind veranschlagt, und zvac: Für Maprer« und Handlange« - A,bett 253 ft^ ^7 kr.; fÜ5 Maurir-Material?, 5äb ssZH^ kr.; ZiVmccmanns'Asbciten 620 st. 5,s^ fr.; Z:mmevmanns'Ma:e'»alien 186Z st. 49'/^ kr.; Schlosser-Arbeit 16 st. 20 kr.; Schmied; Ar-bett 52 fi.; Spcngler5 Arbeit ^5 ss^ zy ^. Summe 35)3 st. äli'/2 kr.—' Di? z^r U-b^l nähme dieser Leistungen genli^en Untürn d* mer werden zu dilser Mlnurndo-^icttot.?»» mltd^n seisgye eingtladen, daß die ^citalloli^ Bc0,i^,iinsse täglich zu den gewöhnlich n 3l«:li<, liunden im Crpedlte der «öanural 5, Pk^itts, 7Q7 Verwaltung eingesehen werden können. — S. K. Eameral-Beznks«Virwallung kalbach am il. September lL23. Z. 1234. (5) uci Nr. 12217. ^r. '"^^ Kundmachung. Won der k. k. vereinten Cawcral-Gefal« len, Verwaltung für Otsierrelch ob der Enns und Ealzburg wnd hicrnnt bekannt gemacht, daß der Zadok'urd Btämpeigcfällm-Di^ilts-Verlag zu Peuerbach lm .yauöruck-Krcise »m Wege der öffentlichen Eoncurrenz, mltttlli Ell^, legung sHr-flll'ber Offerte, demjenigen >n dl« provisorische Besorgung übergeben werden wird, welcher das ger,ngste Verschleiß - Percent an-blei^ct. — Dliiem Dlsincls-Verlag, welcher vom Fafsungs'ov:e ?mz 6 Me^n entfernt ist, sind sm Unttroerlaz und 42 Trafik^ntlN zu» gewiesen. — Der Mater,ol-Absitz belief sich nach dem Rechnungsabschlüsse jährl>ch an Tabak auf blllä'.-sig 3/,,90 st. 52'/^ kr., und an Etämpelpapierauf /,5c)4ß.iL kr., zusammen auf M735 ft. ivV^ kr. — D,l Omnah, m« betragt an Pruvlsion vom ^abak'-'crschlcltze obiger Z^ 190 si. 52^kr. ä 6I,' 27Z5st. i6kr.; an Provision vom Glämpelpap>er« Verschllche pr. 459^ fl. i3 kr. -l ^^, lttZ ss. äL'/^kr.z an iill» ^1innl,2nn> ßen, dann der Provision vom Tabak, und Slämpelverschlnße an den Untcvuerleger, uno der Provision vom Gtämplluerschleiß« on die 2rasikanten zusammen mit 5g9 ft- 20^ kr. An Fracht für verkaufte 6c»5o Pfund Tabak-Matcriale a 50 kr. pr. Centner »int Z/^6 ü., zusammen nnc,4^5 st. 35'^ dar, wornach sich daö reme Nutzeriragn^ß aus .753 st. 59^ kr. klUzNfert, welches sicy bc; denselben Genügn des 9li3 ^lillula. Gew!nncs und der Gtämpel-verscblclß? Provision, und zwar zu 7'/^ i.om 2abakocrschli»ße aus ä5ä3fi. 2 kr., zu 7F auf i/»l2 si. ^^ kr., zu 6F auf 107^ ft. ^Vz kr., zu 5^ auf 72Ü si. iö^ k>., zu /»^ auf 2L6 fl. 21'/4 kr., zu 37.^.5 auf 2,5 fl. 2/. kr. u. s. «r. belaufen rvn'd, wobn jedoch bemerkt werden muß, daß der VersHlciß Verand?« rungen erleiden kann, und das k. k. Gcfäll für die gleichmäßige Enragchöhe lucht haftet. — Mlt der Vettechung dieseb Verlags tsi der Erlag «inerCau:wn von/»9oo si. ^otn'. Münz? verbunden , welche entivcder lm k>asen oder in öffmtl,chen Stü«lsp^l)!eren nc'1) dir für die Igl^lvniege-r fes^ese^^n Weithtdesilmmung, oder aber mittelst einer von der s. k. Kammer^ procurasur volläufig giprüflkn, und von Ver Eameral, Gefallen,Verwaltung als annehmbar erkannten Hypothekar» Ulkunde noch vor der Uebergade des Verlags, län^^ens aber b»nnen /^Wochen, nachdem dem Bewerber dil Ver, ^andigun^ von der an lbn erfolgten Verleihung des Verlags zugekommen seyn wird, zu leisten »st. — Ferner lst der Ersicher dzelcs Vcrlags verpßichtet/ von der förm!.ch?n Nebcr-nahine desselben nachzuweisen, duß cr zur Aus« Übung o,s Verschleißes und Aufbewahrung dcs Maierlais geeignete kocalttäten besiye, n^l-che sonach durch die betreffenden ^efaHenwoch^ Obern hinsichtlich chrer Zweckmaßi^scit we^i? den untcrU-cht werdcn. — D^s Sianipelpa« pltr hingegen wird bei jeder Fassung gleich bar bezahlt. — Diejenigen Individuen, welch' sich um die Uebcrkommung dieses 3omm-.sszons-gcschäfieS bewerben, haben chre schr,fll'ch versiegelten Offerte, welche mtt der legal?n Nachweisung der errelchlen Großjäbrigki-t, und elnem obrigkeitlichen Zcugmsse Über ihr siitliches Verhalten, da n mil emim von de? Caution zum zehnten T^ile enlfllllendrn Neu-g^'lde von 490 fl. Eono. Münze, welchcs be m Rücktritte deS Ersteh.rs over be» UlNerlass^n,z der Eautlonsl »stung dem Aerar zur snischädll gung anheim falls, Jenen aber, deren Offerte n'Ht angenommen werden, sogleich zurückgestellt werden wird, längssns bis 6. October d. I. MiltagS 12 Uhr oll d?r k. k. 3ameral, Be^rks: Verwaltung fül den Inn- und Haus-ruckkrels zu Nled, be> w! der auch der Ertrag» mßausw?»s dleser ^e^ftälte klng-sehen werden kann, unter dcr Auflchrlfc: „Off.rt für den Tllbilkoerlag m Peu:rbl'.ch" einzulegen, wo« sclbst die sammttichen Anbolhe an dem lelztge? nannten Jage und «Kcunde comm»ssionel! wer-» dcn eröffnet ^werden. — In dl:s<'n Oss.'rtll'i muß ferner der Anboth Mll Buchstaben genau und deutlich ausgedrückt seyn, und wird «uf cm schriftliches Offers, wtlcheS überhaupt bloß bedmgl, oder mtt Bezlebu?;g auf einen cmo'e-rcn frcmdln Anboth, olcr unbcsi'.mmd ist, so nne aus nachträgliche Offerte, und allfässig angebothene Pensions < Rücklassung-n ken'.e Rücksicht qrnommen werden. — Schllsßlicb wlrd noch ongegründct, dc:ß dtr Er'jchkr d:?? ser Legftätte an d,e genaueste Brobachlung der in Wirksamkeit Nihendcn 3ada?, und Stäm: pel'>irleg«rs - Instruction ^om l. Geplembn l3u5 gtbu!,den scy, und daß übrigens d»e k. k. Gefällsbchüld? unter keinem Vorwand^ und aus keinem Tiiel nachträglichen - Ansprü» 7o3 chen auf Zntschadissung oder Erhöhung der Provision Gehör geben werde. — Lmj am 20. August !823^ vermischte Verlautbarungen. Z. l5o6. (i) Nr. 2i5/l. Edict. Bon dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebun« gen Laibachs wird der Bardara Kovalsch, ?)^utter und Tochter, mittelst gegenwärtigen lZdictes erin« ncrt: Rcctf. Nr. Ü3 zinsbaren, zu Koscß Hauö°Nr. »0 liegei^cen ganzen Kaufrcchc^hube, zu Gunsten der Barbara Kooatsch, Mutter, hinsichtlich dcü hcirathlichcn Zubringens pr. /^5o st-, einer Kuh u»d drei Star Getreide, des mehreren Zubringcnö pr. ,00 fl. D. W., der Kaufrechtzahlung pr 200 ft. D. W., der mehreren Zahlung pr. i5. ft. D. W., ter Kindcöcrbschaft pr. 3oo ft., ocr lebenslangli' cden Hauän'irlhschaft, und emeö väterlichen Lega» tes pr. 20 ft. D. W , und zu Gunsten der B.ir« bara Kooatsch, Tochter, hmsichtlich der vätcrli« chen Erbschaft pr. 600 ft und der brüderlichen Erbschaft pr. ,5o ss., mittelst zweier Abschriften dcü Testamentes l^I«. 6. April 1799, intab. ib. Jänner iäoo, dann bei Heirathsrcrlrzgeö 5 ihrer Verabsaumung tnlstehcncen Iclgcn nur selbst beizumtsseu had«n werten. Laibach am 3,. Juni 7. (,) Nr. 2,86. Edict. Von dem f. k, Bezirksgerichte der Umgcbun. ^tN Laibacts wird hicmit bekannt gemacht: Man habe fur nöthig befunden, den Joseph Schlcdnig aus St. Vetth, Haus Nr. 27, wegen Verschwen« dung unter Kuratel zu sehen, und zu dessen (Zu» rator den Valentin Kregar aus Klclsche zu bcsicl. len; daher IrDcrinann gewarnel wird, sich «nit dem Joseph Schlcbnig in irgend ein Rcchtsac'' schaft cinzulasscn. Laibach am 2. Juli ,656. Z. »5o3. (l) Nr. 2,75. Edict. Von dem l'. k. Bezirksgerichte der Umgcbun. gen Laibachö wird hiemit bekannt gemacht: sss. sey in der Executionäsachc deg Joseph Mauher auö Laibach, wider BlaNuä Maronth von Ober« schischka Nr. ,4, wegen schuldigen 25c> si, die exe. cntiue Fcildiethung der, dem Executen gehörigen, dein Gute Papensfcld 5ud Urb. Nr. i3l dicnii-bare^i, auf 347 ft. «c> kr. be'vcrthelen Kaiscke zu O^erschifchka, und der auf >o fl. 23. kr. geschätzten Fahrnisse dewiNigt. und deren Vornahme auf den »1. October, ,5. November und «a. Deccm: ber l. I., jedesmal, Vormittags um 9 Uhr in Loco der Realität mit dein Bcisaye anberaumt worden, daß dic Realität und die ^.'hrnisse, rvei:« sie bei der ersten und zweiten Fcildiethung nicht wenigstens um den Schäyungswerth an Mann gebracht werden könnten, bei der dritten auch un' ter demselben hintangegeben werden. Die Licitatiolisbcdinglnffc und, iüe Schä'l^unK können täglich Hieramts cingcsehen werden. Laiha'.i am »0. Juli li^56. Z. i5.I. (.) ^ ^!.. Nr. 97I. (Zon vocations- Edict. Alle jene, welche auf de„ Verlas; des am 5. Mai d. I. zu Laibach verstorbenen Herrn Hei«, rich Wcl'er, gewesenen Bezirkswundarzi zu Aucr. spcrg, aus was immer für cinem Nechtstitcl eine Forderung zu sicllcn vermeinen, oder in denselben ctwaö schulocn . Habs« zu der hicrorligei, auf ocn l6. Occober i658, Vormittag 9 Uhr angeordne« sperg am 29 Au« gusi il^I. Z. l293. (Z) Annonce. Endesgcfertigter mackt gehorsamst bekannt, daß er am St.Iacobsplatze Nr. ,^6 eine Glashandlung errichtet, und bittetumgeneigten Zuspruch, indem er schnelle und prompte Bs-, dlenung und die billigsten Preise verspricht. Auch übernimmt er alles Schadhafte zur Reparatur. Felix Waidinger, befugter Glasermeister und Glashändler.