^."4. Dienstag den 10. Jänner 1332. Siubernial- ^erlantbaruugen. Z. 6. (2) aä 6lib. Ni-. 28558. Kundmachung hinsichtlich der Contumazl und Rasilll-Anstal-icn am Sanitätscordonc an der Glänze To-rols gegen Salzburg und gegen Kärnten. — Da in Folge allerhöchster Entschließung vom ^0. October d. I. , und Eröffnung der hohen Hüfkanzle» vom ii. darauf, Zahl 2/9», Tyrol in den lombardlsch-venenanischen Sa-llitäis? Eordon eingezoge«: werden mußte, so sind an der Gränze Tprols gegen Satzburg »m Örie Habach und ^itzelfelden an der Post-straffe zur Abhaltung der E holera - Krankheit eine Concumaz - Anstalr/ und m Strub ein Eontumaz - Rasscll, ,n Hochsitzen und Ioch-bcrg, nächst dem Passe Thurn aber Filial-Rasteüe et richtet worden, sln der Kranze pegen Kärntm aber wurde das Eontumaz-Rastcll hart an der kärntnerischen Gränzmark zu Nörsach, die Kontumaz, Anstalt selbst im Dorfe N>k^l5dotf cingltlchiec. Fcrner sind an dieser G»an^Ilnle noch zwel Haupirassclle, und zwar am, Iselsberqe gegen das Möllthal und zu Hocheben »m Tilllachcr^Thale gegen das Lessach - Thal in Kcnmen. Da mit Ausnahme dieser Haupt- und Nebeneinbruchs-l'latw.icn alle übrigen Wege, Eingänge "und Verblndungspuncle gänzlich abgesperrt sind; so werden hlcrwcZcn folgende Maßregeln zur strengsten Darnachachtung vorgeschrieben, u,nd zwar: — I. In Bezug auf die E o n tu -l"az - Anstalt zu Habach und Liyel, telden. —l.) Menschen, Thiere, Waaren, ^necten und Briefschaften werden Mittelst des Kontumaz-Rastclles in Strub iingelassen, und unmittelbar »n die Contumaz . Anstalt cscortlrt. Die Menschen mit ihrem kleineren Gepäcke finden chre 'Aufnahme m Litzelfelden, so wli auch leichtes Fuhrwerk und Reitpferde. Dle Fuhrleute mtt den Lastwagen, Pferden und Waaren werden aber in Habach aufge- nommen, wohin sie auch sogleich insiradirt werden. — 2.) Die Aufnahme »st bei dem k. l. Granzpfieg-Gerichte Lefer anzumelden, n elchcß hierüber Vormerkungs « Verzeichnisse anfertigt, und mittelst des RalM-Cowmis, sarß in Slrub täglich on die Gontuwsz-D'rlc-ticn in Habach zur Bewilligung der Aufnahme abschickt. D«e Wcrzcichnlsse haben die Zahl dcr Menschen, Ihicre und Wagen zu enthalten, und sclltn mit den Re,se - Urkunden und Frachtbriefen belegt dcm Rastel! - Ecmmis« sar übergeben werden. Es ist erwünschlich, daß über d»e Waaren»Col!« und perschitdenen Effecten v^n den Parlheien Ccnsignationcn verfaßt und dcm Vcrzsichnisse angeschlossen rrer-ten. — I.) Menschen zu Fuß «und zu Pferd und in leichten Wagen werden wöchentlich dreimal, als: Montag, Mittwoch und Frcy-tag, Flachtrragcn aber jeden dritten Tog um 6 Uhr Früh, am Rastelle zu Enub eingelassen, wo sie nach vorausgegangrner Inccntri-i'ung mit den Verzeichnissen von der Militär-Escorte in Empfang genommen, und scwohl von d»cfet, als auch von einer angemessenen Zahl tfftolnrter Contumaz« Diener nach zweimaligem Ausruhen m den Rastorien Wald« ring und Elpfendorf mit strenger Beobachtung der dicßfallß vcm Gesetze vorgeschriebenen und von den Localverhältnlssen gebotenen Disziplinen in die Contumoz begleitet werden. — 4.) Die Karavanc muß bis 2 lanqsicns I Uhr Nachmittags in dcr ihr von der Direction zugewiesenen Abtheilung der Eontumaz«Alistalr angelangt und untergebracht seyn; es ist jedoch gestattet, auch ohne d,e Contumaz anzutreten, oder dcrcn gesetzliche Dauer auszuhal« ten, mittelst C'kcoile und unter Beobachtung der gleichen Disziplinen, w,e beim Elntrttte, wleder über die Cordonslinie zurückzukehren. — 5.) Die Menschen haben eine fünftägige Conlumaz-Dauer zu bestehen; für Thiere ui d Waaren aber richtet sich dte Dauer der Con-tumaz nach den dießfallS voraeschrilbenen Rcz» 2/l Nlgungsarten und hiernach in dm Directiven festgesetzten Fristen, welche jedoch die längste Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. — 6.) Die Anstalten haben für 70 bis loo, und NSlH Maßgabe der verschiedenen hierauf Einfluß nehmenden Umstände auch für mehr Menschen, dann für 3o bis 40 Pferde, und füe mehr als 1000 Eentner Waaren und die hiezu gehörigen Wagen gleichzeitig Raum; auf dem Grunde gemachter Erfahrungen werden diese Moralitäten nach den Bedürfnissen erweiiert werden. — 7.) Bei einer den Raum übersteigenden Eoncurren; der Contumazlsten wird eme bestimmte Rechenfolge beobachtet. In öffentlichen Diensten reisende Cwll- und Militär»Personen werden jedoch bei besonders wichtigen Anlässen in die Anstalt vor Allen aufgenommen. —- Tritt dieser Fall nicht ein, so entscheidet ohne Abweichung für die Auf, nähme in die Eontumaz-Anstalt der Zeitounct der pfleqgerichtlichen Vormerkung ln Lofer. —-8.) Von der Aufnahme in die Eontumaz sind ausgeschlossen und werden zurückgewiesen: 2.) Die sich nach dsn Paß-und Polizei-Vor, schrifcen zur Reisenach uno durch Torol nicht eignen, — b.) Ausländer aus der Classe der Handwerksbursche und der gemeinen Arbeiter, welche sich n,cht auf der kürzesten Route in ihre Helmath befinden, oder doch nicht ein rechtfertigendes Geschäft innerhalb der dieß-seitigen CordonSkme nachweisen; endlich <:.) Die Mlt einer acuten ansteckenden oder wohl g>,r Eholera - Krankhett behclflet sind. — g.) Die aufgenommenen Personen, Waaren, Thiere und E^'ccen können nur nach bestane dtner Eontumazzeit und vorschrlftmäßlg erfolg« ter Reinigung Mit hierüber von der Direction ausgefertigtem Certificate aus der Anstalt entlassen werden. —- lo) sind in der Anstalt weder Aufnahms- oder Rcinigunqs' Taren, noch 5erl-»sicüts- oder anvere Gebühren zu bezahlen; dagegen hat Jeder, der nickt arm ist, in der Eontuma; - Anstalt snne Verpstel gung zu beffreiren. Für die Gubststenz der wahrhaft Armen m der Eontumaz sorgt je« doch d Gegenstanden in Vermischung gerathenen Iw A, dlviduen und Effecten nicht zur Ausstehung sil der Contumaz anhalten zu muffen. — Nur na die exponltten Nastell-Diener dürfen mit den gl jenseitigen Bewohnern, Thieren und Waaren sel vor erfolgtet Reinigung in Berührung oder de Vermischung kommen. — III. In Bezug nc auf die Filial-Rastclle zu Hochfil« or zen und Iochberg nächst dem Passe e auch die Militär-V'ttual>en-Trans-lg portc, schon vor dem Einbruchs < Rastell? über »f eine Brücke auf einem neu gebahmen Weg 26 in eine eigens errichtete Ablagerungshut'te geführt, und von den kärntnerischen Fuhrleuten, vhne das irgend eine Vermlschung Gtatt finden kann, abgeladen. Dle^ Reinigung die« ser Products und Waaren wird sogleich vorgenommen , und die von L»enz ankommenden Frachter verführen dieselben sodann an d,e weiiern Bestimmungsorte.' — Zg.) In der Anstalt können, besonders w'enn d»e Personen nicht zu sehr veremzclnt ankommen, 5c> bls 60 Contumazisten ohne Anstand untergebracht werden, und die Waaren-Niederlage gewahrt hinreichenden Platz fütl5oo Centner Waaren, theils in offenem, theils ,n geschlossenem Rau« me. — 3c>.) Alle jene unier Nr. 8 bei der Contumaz-Anssalt zu Habach und Lltzelfelden erwähnten Individuen bleiben auch hier von der Aufnahmein d>e Eonlumaz-Anstalt aus-geschlossen, und werden zurückgewiesen. — 3i.) Das bei der Contumaz-Anstalt zu Habach und Litzelfelden unter Nr. 9 und 10 bezeichnete Verfahren, rücksichtllch der Entlassung der Personen, Waaren und Effecten, der Nichtabnahme von Re,n»gungs-Taxen, der Verpflegung der Contumazisten hat auch in der Contumaz - Anstalt zu Nckolsdorf volle Anwendung. — V. In Bezug auf das Eontumaz - Rastell an der kärntnerischen Gränz marke. — Z2.) Dieses Ra« steü hat die gleiche Bestimmung, wie das unter II. genannte Contumaz - Rastel! zu Strub. Personen, Thiere, Waaren, Effecten und Briefschaften werden h«er eingelassen und der Contumaz« Anstatt zugeführt; an demselben sindet dcr wechselseitige Kauf und Verkauf unentbehrlicher und verdachtlofer Lebensmlttcl und Effecten zwischen den tirollschen und karntner«schen Gränzdewohnern und tue Unterredung derselben unter genauer Beobachtung der dleßfalligen Vorschriften Statt. — Für den Fall, daß kalte oder sonst ungünstige Witterung die gegenseitige Besprechung am Rastslle stlbst unzulässig macht, so ist in einem nächst dcm Nassclle von Holz neugebauten Haufe ein eigenes Locale zum Parlatorium r^stessmaßlg eingerichtet. — I3.) Das unter Nr. iZ, 1/^, i5, 16, bei dem Rasillle zu Gtrub bezeichnete Verfuhren, in Rücksicht verdachtloser Waaren, in sofern sie nickr zu den unter Nr. 28 bezeichneten Gegenständen gehören, des Austrittes von Personen/Waaren und Thieren aus Tn-ol in das abgesperrte land, ferners hinsichtlich des VlehiEmtrt'ebis, sindet auch bei diescm Embruchs-Raslecie gleich« mäßig Statt. — 34,) E,n unuermischter Reinigungsdiener ist beauftragt, jede Vermischung zu verhüthen, und die bei'Orldauszvhlungen vorgeschriebenen Reinig ungsarien' du"rch Waschung deZ Metallgeldes mit Essig, oder Räu,« Herung des PapieogMes' aus e^nci Hand-raücherungs - Maschine, wie dieß auch unter Nr. 17 erwähnt lst, vorzunehmen.— 35.) So wie bet dem Rastelle in Glrub nach Nr. zg, werden auch hler bei diesem Rastcllc übei die gedachten Vorgänge und die hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen Protocolle geführt, wozu d,e Partheren gleichmäßig die nothigen Auskünfte zu geben haben. Jede Vermischung ist von den Parthcien sorgfältigst zu vermeiden, und nur den crponirten Dienern »st gestattet, mit jenseitigen Bewoh« nern, Thieren und Waaren vor erfolgter Reinigung ln Berührung zu kommen. — VI. In Bezug auf die Haupt - Rastclle am Iselsderge und zu Hocheben im Tllllacher-Thale. — 36,) Diese zwei Rastelle sind Hauvt - Rasselle; es finden daher alle ganz verdachtlosen Waaren, so wie diese in den §. L/l und 66 des II. Auszuges aus dem Emwurfe zu einer neuen Pestpclizey-Ordnung verzeichnet sind, bei ihnen Eingang, nachdem lnese Waaren ftlbst uder ihre verdächtigen Hüllen der Behandlung unterzogen wurden, und sie können gleich nach vollzogener Reinigung nach §. 68 des genannten Auszuges entlassen werden. — 37.) An diesen Ra-stellen werden auch emfache Briefe übernommen, nach §. gc> des II. Auszuges aus dem Entwürfe zur neuen Pesipollzey-Ordnung behandelt, und mittelst eines kleinen Brief-räucherungs-Apparates gereinigt. Auch werden Banknoten, Obligationen, Schuldbriefe, gerichtliche Klagen, Vollmachten u. dgl. uns ter den vorgeschriebenen Vorsichten ohne An» stand ausgewechselt. — 33.) Verdächtige und höchsiuerdachtige Waaren aber, so wie größere Paquete werden der Eontumaz-Anstalt zugc-wlcftn. Bei dem Haupt-Rastell am Iselsberz ist jcdoch für den häufigen Ncrkebr mit Flachs und Hanf auch line Ehlorräuchcrungs-Kammer angebracht. — Zg.) Bci den genannten zwei Haupt-Rastcllen können Viehmarkte ge, halten werden; das V»ch wird, da eine Schwemmung ,m Winter schädlich wäre, mit Vorsicht abgewaschen, und unter Aufsicht ei< ties Vuharztes behandelt. — /z0.) Die Na» ftellman-pulation darf nu^ nach Tages-An-bl'Uch beginnen, und muß immer vor An-bruch der Abenddämmerung geendet seyn, zum Rastcllmarkte selbst aber find bestimmte Tage in der Woche festgesetzt, welche von den Rastelle Inspectoren, im Einvernehmen mit den 27 Landgerichte,'., als die bequemsten für das Publikum bestimmt, und der benachbarten Granzobrlgkcit m Knrncen angezeigt dulden. — 4,.) Me Waaren ohne Unterschied, so w»e auch ^rsonen qeg??: Vorweisung cines giltigcn Reisepasses können bei diesen Rassel-len in das abgesperrte ^nd aus Tyrol aus« rreten. Auch findet die Unterredung beiderseitiger Bewohner, jedoch unter hinlänglicher Aufsicht und Conttolle, feinen Anstand. — .^2.) Htnsschlllch des Metall, und Papiergeldes sin.det die nämliche Manipulationsweise, wiü si? unter Nr. 57 und 5/, angegeben ist, Statt, — /4^1.) Ueber alle diese Vorgang? und die hierauf Bezug nehmenden Amtshandlungen werden, gwchwie bei dem Einbruchs-Rastel! an der kärntnerlscken Granzmarke, Protccolle gefüyn. uni) die Partheien haben dnßfalls an dcn, Hauptrastcll?n dus Nänülche zu-bcobach-tkN/- was unter Nr. 18 und Z5 gesvigi wurde. — ^/z.) Jedermann, der d?n Sanuals-Cordon oder das Nastell auf eilie unerlaubte Weise überschreitet/, oder die in Bezug auf diesen Cordon bestehenden Vorschriften über-tritt, p.lrd nach der unterm 3;. October l.I., ^ahl 2/«^i2, elsolgten ß'uberniall Kundlna^ ^ttnZ des a. h. Sn-afpatents behandelt. — 45.) Von E-tt? d?r Behörden w,rd h,lics auf--gc^otcn weldcn, um e,i:'.?rseirs die von Sr. Majestät zur Erreichung des Zweckes gegebn nen Anordnungen zu vollziehen, und d,ese Anstalten zu fördern, und anderftlts den Col^-tumazisten ihre ^age zu erleichtern; daher erwartet man aber auch, daß sick dieselben um so mehr nicht nur durchaus vorschnftmäßiq benehmen, sich ili das Uiwermcidllche lhrer ^age mit Ruhe und Ergebenheit fügen, und insbesondere jede Vermischung nnt nicht exponir? ten Menschen, Thieren und Effecten,, oder andern Cl,mtumaz- Familien vermelden werden, als ein gesetzwidriges Benage,, gerügt, oder wohl auch strenge bestraft werden müßte. — Innsbruck am 4. December i63i. — K. K. E-ubcrnium für Tirol und Vorarlberg. Friedrich Graf v. Wllczek, Gouverneur. Robcvl Ritter v. Benz, k. k, wn-kl. Hofrath. >>od Nep. <^^, ^ Ehr hart, k. k. wn-kl. Gubernial-Rach. «_____l!l^2^I^^. Gmnt. Z. 12. (2) ^- ^~------1-- ^ircula^ ^r. 2Z25. dls f< k. illynschen Landes-M,.^. - ^ verschreibimgcn des lombardisch-venetianisch«» Monte körnen auch bei den Credits-Cassm ausser dcm lombardisch? vcnetiamschen KönMti« che bezogen werden. — In Folge Verordnung der k. k. allgemeinen Hofkammer, vom i5. d. M. wird Nachstehendes zur allgemeinen Kennt« niß gebracht: §. ,. Dcn Besitzern der vier und fünfpercentigen Staatsschulduerschreibungen des lombardlsch-venctianischen Monre ist gestattet, vom 1. Jänner i6Z2 angefangen, die Zinsen davon auch bet der Universal-Staatsschulden-Caffe in Wten, oder bei den Credits-Cassen zu kmz, Salzburg, Gray, Prag, Brunn, Vemberg, Ofen, Hermannssadt, L^ibach, Kla< gcnfurt, Görz, Innsbruck und Zsra zu beheben. — tz. z. Sle können sich dieserwegen unter Beibringung der Original-Obligation an d;e Prafcctur des lombardisch-venetianis schcn Monte in Mailand wenden, und dersil« ben dle Credits-Caffe angeben, wo, und den Termin, von welchem angefangen die Interessen behoben werden wollen. Wenn kein Anstand obwaltet, wird auf der Rückseite der Obligation die entsprechende Anmerkung beigefügt, und die Zinsenzahlung bei der bezeichneten Credits - Casse eingeleitet. — 5. 3. D»e Anmeldung zur Zinsen-Ueberwclsung kann jedoch such unmittelbar bn derjenigen Creditse E'asse, wo die Zinsen künftig behoben werben wollen, u.'tter Beibringung der Original-Obligation geschehen. Diese Casse wird todann das erforderliche Einvernehmen mit der Prafectur des lombardisch-venetianischen Monte pflegen, und im Falle kein Hinderniß obwaltet, die Imcrcssm-Zahlung leisten, vnd die gehörige Bezeichnung auf der Rücksette der Obligation vornehmen. — tz. /,. Will der Besitzer einer Schuldverschreibung dcs lombardisch - penctia-nnchcn Monte, deren Vcrzmsung bereits auf eine Credtts-Casse Lcnbach am 27. December läZi. Joseph Camillo Freyherr v. Schmiddurg, Landes, Gouverneur. Zeno Graf v. Saur«u, e. k. Gubernml.Rath. Z. 16. (1) Nr. 28572. Kundmachung des k. k. illyr. Guberniums in Laibach. -^ Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom ,2. December d. I. zu befehlen geruhet, daß der Verkehr zwischen Gal-lizien und dem Königreichs Polen sogleich ganz« lich frey zu geben fty, und daß daher auch die an den Einbruchsstationen gegen Polön in Folge des allerhöchsten Cabmettsschreibens vom 2l. November d. I. noch bestehenden Eontu-maz - und Reinigungsanstalten unverzüglich aufgelöset werden sollen. — Was den Verkehr zwischen GalliZlen und Rußland betnfft, so haben Seine k. k. Majestät allergnädigst zu gestatten geruhet, das k. k. Gubevmmn in Galligen zu ermächtigen, die gegen Rußland an den EmbruchsstaNonen bestehenden Eontumaz« und Reinigungsanstalten dann sogleich aufzulassen, wenn dasselbe von einer gleichen Absicht und Verfügunglvon Seite Rußlands Nachricht erhalt. — Dieß wird im Nachhange der Kundmachung oom 1. December d. I., Zahl 26667, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Lalbach den 29. December i33i. Z. i3. (1) aä üud. Nr. 27664- C u r r e n d e des k. k. il lyrischen Gnberniums, in Privilegien - Angelegenheiten. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat nn Laufe der letzten Zeit folgende Privilegien nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vo;n 6. December 1820, zu verleihen befunden, und zwar: Erstens. Dem M. Bolze, Inhaber emer prwilegirten Metall - Geschirr-Druckfabrik, wohnhaft m Wien, Stadt, Tuch-lauken, Nr. 562, auf die Dauer von em Iahr, auf die Entdeckung einer neuen Art von Fuß-schamel, welche so eingerichtet seyen, daß sie dm darauf ruhenden Füssen fortwährend eine gleichmäßige,, sehr angenehme Wärmc mittheilen,, und deshalb sich vorzugsweise zum Gebrauche in wenig geheißten Gemachern, in Wagen, und überhaupt in allen Fallen, wo dte Füsse warm gehalten werden sollen, eignen. — Zweitens. Dem Sellicr und Bellet, privilegirle Kupferzündhütchen - Fabrikanten, wohnhaft im Ziskaberger Wemrevier bei P.ag/ Nr. 39, auf die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer ncuen Vorrichtung zur Verfertigung der Kupfcrzündhütchen, wodurch dieselben auf eine viel schnellere Art als bisher erzeugt werden, und dadurch eine gleiche Lange, gleiches Caliber und den schönsten Glanz erlangen, woraus der Vortheil entstehs, daß dieselben im Handel wohlfeiler geliefert werden können. — Drittens. Dem Pasqual Ratti, Adjunct bei der k. k. Münz-Direction, wohnhaft in Mmland, Strasse St. Angclo, Nr. 1H26/ auf die Dauer von fünf Jahren,, auf die Verbesserungen an dcr pri-vilegirt gewesenen ökonomischen Vorrichtung zum Spinnen der Seide, wobei a.) cine größere Uebereinstimmung in den Dimensionen und in der Wirksamkeit dcr Vorrichtung erreicht, und eben dadurch eine höhere Temperatur des Wassers als früher, zur schnellen und vortheilhaften Abwindung der Cocons erzielt, so wie d.) die Temperatur des in den Kesseln enthaltene»! Wassers mittels Anwendung eines einfachen Verbmdungsmittels nach Belieben augenblicklich vermindert werde; c.) Sey hierbei cmch das System oerGlappen verbessert; <,!.) Könng mtttels einiger neuen Modifications an den Rauchableitern, die unter den Kesseln angebracht sind, die Temperatur des Wassers ohne vermehrten Verbrauch des Brennstoffes erhöht, und die Nothwendigkeit einer öftern Reim-gung derselben vom Russe, beschränkt werden; c.) Werde diese Reinigung vom Russe mit Hülfe emcs neu erfundenen Mittels leicht und schnell ausgeführt, ohne daß es nöthig sey, die Kesseln und die Vorrichtung gelbst, wtt früher von ihrer Stelle wegzurücken; l.) Seyen endlich hierbei jene Schwierigkeiten beseitigt, welche der Ausführung einer verborgenen gemeinschaftlichen Adlcttung des Rauches in die aus vielen neuen Vorrichtungen zusammengesetzten Spinnereien im W^ge standen, wodurch auf diese Att das Bedürfniß der früher angewendeten senkrechten Röhren behoben cr-scheine. — Viertens. Dem Johann Kassel, Drcchslergesclle, wohnhaft in Wien, Schot-tcnfcld, Nr. in2, auf die Dauer von ein Jahr, auf die Erfindung emer Schnell-Zündmaschin^ welche gar keiner Revaratm- unterworfen sen, und deren Füllung selbst bci hundertmal wi> verholten taglichem Gebrauche / cm ganzes 29 Jahr ausdauere. — Fünftens. Dem Franz Haupt, Maurergeselle, wohnhaft m Wie,,, Wieden, Alleegasse, Nr. 7.5, auf die Dauer von drei Jahren, ar» die Verbesserung eines Maschincnherdes, wodurch der dritte Theil an Holz erspart, und das Abkochen, Backen dcs Fleisches :c., viel schneller und gleichförmiger als bisher erzielt werde, wobci überdieß die Genußobfccte ln den zwei Bratröhren dem Verbrennen nicht unterlegen, und ein schönes braunes Ansehen gewinnen, da sich der Hitzegrad vermöge der mnern Einrichtung des Herdes überall gleich vertheilen müfse. Der An-schaffungspreis desselben stehe endlich mit den bisher bestehenden in cmem ganz glichen Verhältnisse. — Sechstcns. Dem Anton Grimm, Zimmcrmeister und Hausbesitzer, wohnhaft ln Fischament, Nr. 25, ln Niederöstcrrelch, auf dle Dauer von fünf Jahren, auf dle El findung einer Maschine zur Räumung der Kanäle, mittels welcher der Schotter, Thon, Erde, Schlamm :c., aus den Flüßen, Bä-chcn und Kanälen, unter dem Wasser aus-gegraben, eingefaßt, und auf jcde erforderliche Höhe oderhalb des Wassers gebracht, nnd zugleich in Truhen oder sonstigen Behältnissen, zur weitttn Fortschaffung derselben von selbst ausgeleert werden könr^, oder nach Verhältniß der Lage durch lhrc eigen,.' Communi-ranon an das ^ano, oder an sonst bestimmte Orcc geschafft werde. Die Maschine könne übrigens nach jeder Richtung sehr lcuhc und einfach gestcllr, und vorzüglich bei sehr tiefen uno kalim Wassern, Sümpfen n., wo dle Ableitung des Wassers durch Menschen unmöglich, oder mit Mühe und Kostenaufwand verbunden sey, angewendet werden.— Siebentens. Dem Joseph und Earl von Thornton, Svmnfadrikanten, wohnhaft in Münchendorf, 3ir. 79, in NiedcMerrclch, auf die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der Warer-Stick- und Stnckgaren-Maschinen, Und zwar: i.) Bn den Water - Stick- und Strickgarn-Maschinen sowohl die Flügeln als "l'ch dle Svuhlcn durch den Mechanismus der Ntaschmen in Bewegung zu setzen; 2.) das Aufwinden des Fadcns auf den Spuhlen durch elne conlsche Trommel zu regubren; 3.) dle .^orgespunssspuhl - Maschine so emzur.chtm, vab auch Water-SUck-. und Strickgarn damit a S.!^" ^nne. ^Achten s. Dem Gustav Kuhlmann, Spihenfabrikant, wohnhaft '" 7?'^nch^m Böhmen, auf d.e Dauer von funrzchn Zähren, auf dle Erfindung einer kunstreichen geschickten, jedoch seh,- einfachen und mit geringem Zeitaufwan.de verbundenen Anemanderrechung einzelner Spitzenstücke, welche dadurch das Ansehen eines im Ganzen gearbeiteten Stückes erlangen. — Neuntens. Dem Joseph Wanig, Handelsmann, wohnhaft in Prag, Nr. E. 170^1, und dem Carl Gottlob Kraust, Spiel, und Drechslerwaa-renfabrlkant, wohnhaft in Iohnsdorf, Saazer Kreis ,n Böhmen, auf dle Dauer uon drei Iahrcn, auf die Erfindung, alle Arten von Figuren, Splelwaaren und sonstigen Gegenständen, auf eine neue Art zu verfertigen, und zwar: 1.) die Masse dazu auf eme'sehr feste und daher dauerhaftere Art zuzubereiten; 2.) die Figuren von Menschen und vicrfüßigen Thieren m»t Wolle so täuschend zu belegen, daß Erstere in Tuch gekleidet, Letztere aber mit ihren natürlichen Haaren bedeckt zu seyn scheinen ; und 3.) den Puppenköpftn, so wie überhaupt allen menschlichen Figuren ein glanzloses, der natürlichen Hautfarbe ganz gleiches Ansehen zu gcben. — Ferner wurde von Seile der k. k. allgemeinen Hufkammer l».) das dem Baoner Bürger, Michael Biondek, auf eme Verbesserung der Tabackrauchröhren aus Wclchsclbaum und Sttinkirschenholz, am 4. October 1623, auf fünf Jahre verliehene, und unterm 2tt. September 1Ü2L, auf drei Jahre verlängerte ausschließende Privilegium auf weitere zwei Jahre, und 1>.) das zweijährige Privilegium deß Joseph StMy zu Rokerau, auf die Erfindung und Verbesserung einer schnür« und Bort! - Maschine, ck,'o. 17. April 18Z0, auf die weitere Tauer von zwei Jahren verlängert. Dagegen hat Franz Stolz, das am 17. April 1626, auf eine Verbesserung der Wägen erhaltene fünfjährige Privilegium zurückgelegt. — Dieses wird in Folge der heradgelangten hohen Hofkanzley-Dc-crete vom 6., 6., 21., 2Z. und 26. Novem« ber l, I., Z. 2H7Z6, 246I9, 255i5, 2Z52Z, 25Z79 und 26129, hicmit zur allgememen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. lllynschen Gubernium. Laibach am i5. December i33i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Schneditz, k. k. Gubernlalrath u. Protomedlcus. KwVt- uno lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 3o. (1) Nr. Ü7la. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey von 3o diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Repe-schiy, wider Vr. Mathlas Vurgcr, als aufgestellten Curator der Ellsabnh n. Wallens-berg'schen Verlassenschaft, und des abwesenden Franz Raver v. Russcnssem, dann die Fraule Franzieka v. Ruffenstem als erklärte Ioachima o. Russenstem'scke Erben wegen an Kapital schuldiger 400 fi. sammt Interessen tt. in die öffentliche Verüeigeruna des für tue Fraule Joachim« v. Russenstein, aus dem Schuldscheine cl<1<>. et inladullno 23. August »826/ auf den dem Anton Radon gehörigen, der Herrschaft Neumarktl 5ul> Urb. Nr. 7! dienstbaren, mtt A8 Hübe bcanwgten Hause, dann dem 511b Urb. 3lr. ^Z/ 3)^ dienstbaren 1)3 Genfenhammer Stcprlka haftenden Saz-zes pr. »loost. M. M. gewilligel, und h»e, zu drei Termine, und zwar: auf den 2Z Jänner, ,3. Februar und ,2 März deS Jahres i632/ vor diesem k, k. Stadt- und Landrcchte jederzeit um 10 Uhr Vormittags mir dem Beisätze bestimmt worden, daß dieser Satz, Falls er wcder bei der ersten noch bei der zweuen Fe«lbietung um dcn Nominal« werth als Ausrufsurels oder darüber an Mann gebracht wndcn solZle, bn der dritten auch unter dem Nominal«Werthe hincangegeden werden wird, wozu die Kaustußigtn hlemtt tingelnden werden. ?a,bach den 2^. December i83l. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 26. li) ' Nr. 9. K u n d m a 6) u n g. Die hohe k. k. a!Igem. Iul« 16Z1, Zahl 2285/,,/ die Eröffnung ki'ttts divecten Post-Courses zwifthc?-! Ncuste.btl und Agram, und die Einführung emer zweimal wöchenttichcn Briefpost auf demsMen, dann d«e Errichtung zwelcr Postssanon. 29. v. M, Z. l26ss^, noch weller beigefügt Ž daß: i.)dic Eröffmmg des ob-Hedachten Post - Courses und die Amtswnk- samkeit der beiden Post-Stationen ?andssraß und Szamahor mit i. k. M. beginne^ dann die Amtirung bei der Bricfsammlung Gute,^ Hof am 3i. l. M. aufgören werde; daß 2.) dte Briefpost nach Agram von hieraus jeden Dienstag um 10 Uhr Früh, und jeden Freitag um 5 Uhr Abends ab.geyen, und daselbst am Mittwoch und ^«mssag einlangen, dann die in Agram an jedem Montag und Freitag um 5 Uhr Abends abgefertigte Post am D,en-stage und Samstage Nachts hier ankommen werde; daß endlich Z.) durch die Eröffnung des obgedachlen Post-Courses die Gebühr dev bei dem hiesigen Ober-Postamte nach Agram aufgegebenen, und von dort zur Abgabe Hieher kammenden Briefe m d,e dritte Tarsiufe m,t 6 kr. für den einfachen ^ mit 12 kr. für den doftv^lcen oder ein ?oth wieqcndcn Briefs und in diesem Verhältniß weiter fäll^ ttnd hernach vom 1. k. M. eingehoben wcrd?n wird. Von der k k, illyrischen Ober-Postver^ wsltung. Vaibach am Z. Januar 18Z2. vermischte ^erlHutbarmtgeR. Z. 22. (1) In dem Verlasse Seiner Excellenz des Herrn Grafen v. Hochen- ^ wart, ist ein großer Münzenkastca , von Nußholz versteigert worden; der Besitzer desselben wird ersucht, falls er selben veräußern wollte, den Werth in dem Landes-Museum angeben zu wollen5 da dasselbe zur Aufstellung der Münzen - Sammlung eben Mt einen bedarf. Z. 3i. (,) Auf das Gut Poganitz wird zu Georg! l. I. ein in der Oecononue erfahrener und nn Grundduchswesen geprüfter lediger Verwalter aufge— nommen. Die Bewerber haben sich hier zu Laibach entweder bei Herrn I)c-. Cro-bath, oder bei der Gutsinhabung sclbst mit Vorbringung ihrer bisherigen Dienst.szeugntsse portofrei zu melden.